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2006/0060

Beschilderung überregionaler Radwegerouten im Stadtgebiet Darmstadt - Mehrkostenaufwand für die Fertigstellung der Maßnahme -

Magistratsvorlage 10.01.2006

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2006/0060

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2006/0060

4588 Zeichen

Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat VI 
Amt: Straßenverkehrsamt 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
Dezernat II  
Vorlage-Nr. 2006/0060 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss-  fas-
sung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Beschilderung überregionaler Radwegerouten im Stadtgebiet Darmstadt 
- Mehrkostenaufwand für die Fertigstellung der Maßnahme - 
 
Vorlage vom: 10.01.06 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Fertigstellung der wegweisenden Beschilderung überregionaler Hauptradwegerouten 
mit einem Mehrkostenaufwand von 30.000,-- Euro wird zugestimmt. 
2. Die Finanzierung wird aus dem Deckungsring 43690 sichergestellt. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 10.01.2006 
 
 
Begründung: 
 
Aufgrund der wachsenden Zahl der Radfahrer im Nahverkehrsbereich und den durch das 
steigende Umweltbewusstsein und alternativen Freizeitgestaltung ebenfalls wachsenden 
Fernradverkehr ist es erforderlich, die überregionalen Hauptradwegerouten wegweisend zur 
beschildern. Damit ist eine wichtige Aufwertung und Förderung des Radverkehrs verbunden. 
 
Um eine lückenlose (und damit funktionierende) Ausweisung von Radverkehrshauptrouten 
zur erreichen, ist es erforderlich, im Stadtgebiet Darmstadt eine entsprechende Beschilde-
rung (mit Anschluss an die überregionalen Hauptradwegerouten des Landkreises Darmstadt-
Dieburg) aufzustellen. 
 
Die überregionalen Hauptradwegerouten im Landkreis Darmstadt-Dieburg sind bereits fest-
gelegt und mit allen Städten und Gemeinden im Landkreis abgestimmt. Der Landkreis Darm-
stadt-Dieburg hat die Radverkehrshauptrouten, mit Einbeziehung der vorhandenen Fernrad-
wege (FRW) Nr. 4 und 8 sowie der Radwanderwege des Odenwaldklubs, wegweisend be-
schildert. 
 
Da die umliegenden Gemeinden einige Routen nachträglich beschildert haben, war es erfor-
derlich, dass die Stadt die Fortführung dieser Routen im Stadtgebiet auch beschildert. Eben-
so wurden die Hessischen Fernradwege und die nachträglich fertiggestellten Radwege im 
Stadtgebiet mit in die Routenbeschilderung einbezogen. 
 
Für diese Ergänzung der wegweisenden Beschilderung sind zusätzliche Kosten in Höhe von 
20.000,-- Euro angefallen, die aus den verfügbaren Mittel der Haushaltsstelle „Wegweisende 
Beschilderung überregionaler Radwegerouten“ gedeckt werden. 
 
Bei der Durchführung der Arbeiten hat sich herausgestellt, dass bei der Montage der Hin-
weisschilder bei allen Radwegerouten zusätzliche, unvorhersehbare Arbeiten auftreten, die 
Mehrkosten in Höhe von insgesamt 30.000,-- Euro verursachen. 
 
 
 
Die zusätzlichen, unvorhersehbaren Arbeiten sind: 
 
- Lieferung und Einbau von zusätzlichen Rohrpfosten an Standorten (vorhandene 
Rohrpfosten, Beleuchtungsmasten) die bereits mit vorhandenen Verkehrszeichen 
statisch ausgelastet waren. 
- Lieferung und Einbau von zusätzlichen Rohrpfosten an Standorten wo die vorgese-
henen Standorte wegen Sichtbehinderung der Signalanlagen oder vorhandenen Ver-
kehrszeichen aus Sicherheitsgründen nicht annehmbar waren. 
- Änderung des geplanten Routenverlaufs aufgrund von geplanten aber noch nicht rea-
lisierten Verkehrsführung im Bereich Willy-Brandt-Platz und Mathildenplatz (Route 4). 
 
    
 
 
 
 
 
 
Eine Finanzierung aus der seither verwendeten Haushaltsstelle 02.6300001.960072

3 
... 
- Beschilderung überregionaler Routen- ist mit den verfügbaren Mittel nur teilweise möglich. 
Die Restfinanzierung wird über den Deckungsring 43690 sichergestellt 
(Haushaltsstelle 
02.6300001.960 055  - Behebung der von Baumwurzeln verursachten Straßen- 
                                     und Gehwegschäden 
02.6300001.960090   - Aufstellung von Fahrradständern im Stadtgebiet 
02.6300001.960091   - Ausbau von Radwegen). 
 
 
Die Maßnahme erfüllt die Voraussetzungen für eine Förderung nach FAG (ca. 60 % der för-
derfähigen Kosten von  30.000,-- Euro). 
 
Nach Beschluss des Magistrats ist der Zuschussgeber über die Mehrkosten zu informieren, 
um den Zuwendungsteil für die Mehrkosten zu sichern. 
 
Die Maßnahme unterliegt keiner Beitragspflicht. 
 
Darmstadt, 10.01.2006  
VI-662STb906-Fr-Wg 
Nst. 2836  
 
 
 
Der Dezernent II  Der Dezernent VI 
 
 
 
Wolfgang Glenz  Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Bürgermeister  Stadtrat

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Orte (1)

  • Mathildenplatz

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0060
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.01.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00