2006/0060
Beschilderung überregionaler Radwegerouten im Stadtgebiet Darmstadt - Mehrkostenaufwand für die Fertigstellung der Maßnahme -
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2006/0060
4588 Zeichen
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat VI
Amt: Straßenverkehrsamt
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Magistrats-
beschlussfassung:
Dezernat II
Vorlage-Nr. 2006/0060
Magistratsbeschluss-Nr.
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss- fas-
sung Fachausschuss
Internet ja nein
Tagesordnung I II
Verteiler:
OBW bei abschl.
Beschlussfassung
Magistrat
Betreff: Beschilderung überregionaler Radwegerouten im Stadtgebiet Darmstadt
- Mehrkostenaufwand für die Fertigstellung der Maßnahme -
Vorlage vom: 10.01.06
Beschlussvorschlag:
1. Der Fertigstellung der wegweisenden Beschilderung überregionaler Hauptradwegerouten
mit einem Mehrkostenaufwand von 30.000,-- Euro wird zugestimmt.
2. Die Finanzierung wird aus dem Deckungsring 43690 sichergestellt.
Anlagen:
Beschluss des Magistrats vom
2
...
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 10.01.2006
Begründung:
Aufgrund der wachsenden Zahl der Radfahrer im Nahverkehrsbereich und den durch das
steigende Umweltbewusstsein und alternativen Freizeitgestaltung ebenfalls wachsenden
Fernradverkehr ist es erforderlich, die überregionalen Hauptradwegerouten wegweisend zur
beschildern. Damit ist eine wichtige Aufwertung und Förderung des Radverkehrs verbunden.
Um eine lückenlose (und damit funktionierende) Ausweisung von Radverkehrshauptrouten
zur erreichen, ist es erforderlich, im Stadtgebiet Darmstadt eine entsprechende Beschilde-
rung (mit Anschluss an die überregionalen Hauptradwegerouten des Landkreises Darmstadt-
Dieburg) aufzustellen.
Die überregionalen Hauptradwegerouten im Landkreis Darmstadt-Dieburg sind bereits fest-
gelegt und mit allen Städten und Gemeinden im Landkreis abgestimmt. Der Landkreis Darm-
stadt-Dieburg hat die Radverkehrshauptrouten, mit Einbeziehung der vorhandenen Fernrad-
wege (FRW) Nr. 4 und 8 sowie der Radwanderwege des Odenwaldklubs, wegweisend be-
schildert.
Da die umliegenden Gemeinden einige Routen nachträglich beschildert haben, war es erfor-
derlich, dass die Stadt die Fortführung dieser Routen im Stadtgebiet auch beschildert. Eben-
so wurden die Hessischen Fernradwege und die nachträglich fertiggestellten Radwege im
Stadtgebiet mit in die Routenbeschilderung einbezogen.
Für diese Ergänzung der wegweisenden Beschilderung sind zusätzliche Kosten in Höhe von
20.000,-- Euro angefallen, die aus den verfügbaren Mittel der Haushaltsstelle „Wegweisende
Beschilderung überregionaler Radwegerouten“ gedeckt werden.
Bei der Durchführung der Arbeiten hat sich herausgestellt, dass bei der Montage der Hin-
weisschilder bei allen Radwegerouten zusätzliche, unvorhersehbare Arbeiten auftreten, die
Mehrkosten in Höhe von insgesamt 30.000,-- Euro verursachen.
Die zusätzlichen, unvorhersehbaren Arbeiten sind:
- Lieferung und Einbau von zusätzlichen Rohrpfosten an Standorten (vorhandene
Rohrpfosten, Beleuchtungsmasten) die bereits mit vorhandenen Verkehrszeichen
statisch ausgelastet waren.
- Lieferung und Einbau von zusätzlichen Rohrpfosten an Standorten wo die vorgese-
henen Standorte wegen Sichtbehinderung der Signalanlagen oder vorhandenen Ver-
kehrszeichen aus Sicherheitsgründen nicht annehmbar waren.
- Änderung des geplanten Routenverlaufs aufgrund von geplanten aber noch nicht rea-
lisierten Verkehrsführung im Bereich Willy-Brandt-Platz und Mathildenplatz (Route 4).
Eine Finanzierung aus der seither verwendeten Haushaltsstelle 02.6300001.960072
3
...
- Beschilderung überregionaler Routen- ist mit den verfügbaren Mittel nur teilweise möglich.
Die Restfinanzierung wird über den Deckungsring 43690 sichergestellt
(Haushaltsstelle
02.6300001.960 055 - Behebung der von Baumwurzeln verursachten Straßen-
und Gehwegschäden
02.6300001.960090 - Aufstellung von Fahrradständern im Stadtgebiet
02.6300001.960091 - Ausbau von Radwegen).
Die Maßnahme erfüllt die Voraussetzungen für eine Förderung nach FAG (ca. 60 % der för-
derfähigen Kosten von 30.000,-- Euro).
Nach Beschluss des Magistrats ist der Zuschussgeber über die Mehrkosten zu informieren,
um den Zuwendungsteil für die Mehrkosten zu sichern.
Die Maßnahme unterliegt keiner Beitragspflicht.
Darmstadt, 10.01.2006
VI-662STb906-Fr-Wg
Nst. 2836
Der Dezernent II Der Dezernent VI
Wolfgang Glenz Dipl.-Ing. Dieter Wenzel
Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Mathildenplatz
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0060
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.01.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00