Bauvorhaben Hauptstraße/Poststraße in Porz
Mitteilung BV 1883/2019 vom 17.07.2019
Stand: Am 10.09.2019 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anlage 1
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Anlage 1 Stadtplanungsamt Bauvorhaben Haupt- / Poststraße in Köln-Porz Regelungen für die TG-Zufahrt unmaßstäblich -
Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Müss Sa Vorlagen-Nummer 1883/2019 Freigabedatum 28.05.2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.07.2019 Bauvorhaben Hauptstraße/Poststraße in Porz Auf dem Grundstück Hauptstraße/Poststraße südlich des denkmalgeschützten Gebäudes Hauptstra- ße 352 ist beabsichtigt, den vorhandenen Gebäudebestand niederzulegen und durch Neubauten zu ersetzen. Es sollen 68 öffentlich geförderte Wohnungen in bis zu IV-geschossigen Gebäudekörpern (mit Staffelgeschoss, inklusive Denkmal) und eine Sozialimmobilie entstehen. Der Stellplatznachweis erfolgt in einer privaten Tiefgarage (50 Stellplätze) sowie oberirdisch (3 Stell- plätze). Für Fahrräder sind 100 Abstellplätze in der Tiefgarage vorgesehen, 61 Fahrradabstellplätze sind zusätzlich oberirdisch geplant. Die Zufahrt der Tiefgarage soll von der Hauptstraße erfolgen. Um mögliche Verkehrsbeeinträchtigun- gen durch die Tiefgaragenzufahrt auf der Hauptstraße auszuschließen, sind folgende Regelungen vorgesehen: die Tiefgarage ist nur von Süden kommend anfahrbar (rechts abbiegen), aus der Tiefgarage kann nur Richtung Norden ausgefahren werden (rechts abbiegen), das Linksabbiegen von der Zufahrt auf die Hauptstraße und von der Hauptstraße in die Zufahrt wird durch Verkehrsanordnungen (Beschilderung) untersagt, unterstützend wird die Zufahrt mit einer "Trompete" ("lenkendes Hochbord") derart ge- staltet, dass durch diese Maßnahme ein links ausbiegen und rechts einbiegen verhin- dert werden soll, zusätzlich wird der Straßenbordstein rampenmittig nicht abgesenkt Die aufgeführten Regelungen sind der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. Durch die vorgenannten Zufahrtsbeschränkungen ist die Tiefgarage durch eine Umfahrung des Ge- samtblocks zu erreichen. Die Verwaltung prüft die bauliche Veränderung im Einmündungsbereich In der Adelenhütte. Die Poststraße verfügt in ihrem nördlichen Bereich über keine öffentlichen Parkplätze im Straßen- raum. Die zukünftigen Gebäudekörper werden so positioniert, dass der Straßenraum verbreitert wer- den kann und durch den Investor 5 öffentliche Parkplätze realisiert sowie 2 Bäume gepflanzt werden können. Es ist beabsichtigt, für das Bauvorhaben in Kürze die Baugenehmigungen zu erteilen.
Beratungsverlauf
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10.09.2019
TOP 10.2.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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