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Bauvorhaben Hauptstraße/Poststraße in Porz

Mitteilung BV 1883/2019 vom 17.07.2019

Stand: Am 10.09.2019 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

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    Anlage 1 Stadtplanungsamt Bauvorhaben Haupt- / Poststraße in Köln-Porz Regelungen für die TG-Zufahrt unmaßstäblich
  • Mitteilung BV

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Müss Sa Vorlagen-Nummer 1883/2019 Freigabedatum 28.05.2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.07.2019 Bauvorhaben Hauptstraße/Poststraße in Porz Auf dem Grundstück Hauptstraße/Poststraße südlich des denkmalgeschützten Gebäudes Hauptstra- ße 352 ist beabsichtigt, den vorhandenen Gebäudebestand niederzulegen und durch Neubauten zu ersetzen. Es sollen 68 öffentlich geförderte Wohnungen in bis zu IV-geschossigen Gebäudekörpern (mit Staffelgeschoss, inklusive Denkmal) und eine Sozialimmobilie entstehen. Der Stellplatznachweis erfolgt in einer privaten Tiefgarage (50 Stellplätze) sowie oberirdisch (3 Stell- plätze). Für Fahrräder sind 100 Abstellplätze in der Tiefgarage vorgesehen, 61 Fahrradabstellplätze sind zusätzlich oberirdisch geplant. Die Zufahrt der Tiefgarage soll von der Hauptstraße erfolgen. Um mögliche Verkehrsbeeinträchtigun- gen durch die Tiefgaragenzufahrt auf der Hauptstraße auszuschließen, sind folgende Regelungen vorgesehen:  die Tiefgarage ist nur von Süden kommend anfahrbar (rechts abbiegen),  aus der Tiefgarage kann nur Richtung Norden ausgefahren werden (rechts abbiegen),  das Linksabbiegen von der Zufahrt auf die Hauptstraße und von der Hauptstraße in die Zufahrt wird durch Verkehrsanordnungen (Beschilderung) untersagt,  unterstützend wird die Zufahrt mit einer "Trompete" ("lenkendes Hochbord") derart ge- staltet, dass durch diese Maßnahme ein links ausbiegen und rechts einbiegen verhin- dert werden soll,  zusätzlich wird der Straßenbordstein rampenmittig nicht abgesenkt Die aufgeführten Regelungen sind der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. Durch die vorgenannten Zufahrtsbeschränkungen ist die Tiefgarage durch eine Umfahrung des Ge- samtblocks zu erreichen. Die Verwaltung prüft die bauliche Veränderung im Einmündungsbereich In der Adelenhütte. Die Poststraße verfügt in ihrem nördlichen Bereich über keine öffentlichen Parkplätze im Straßen- raum. Die zukünftigen Gebäudekörper werden so positioniert, dass der Straßenraum verbreitert wer- den kann und durch den Investor 5 öffentliche Parkplätze realisiert sowie 2 Bäume gepflanzt werden können. Es ist beabsichtigt, für das Bauvorhaben in Kürze die Baugenehmigungen zu erteilen.

Beratungsverlauf

  1. 10.09.2019

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 10.2.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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