1883/2019
Bauvorhaben Hauptstraße/Poststraße in Porz
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Anlage 1
114 Zeichen
Anlage 1 Stadtplanungsamt Bauvorhaben Haupt- / Poststraße in Köln-Porz Regelungen für die TG-Zufahrt unmaßstäblich
Mitteilung BV
2331 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/61/1
613 Müss Sa
Vorlagen-Nummer
1883/2019
Freigabedatum 28.05.2019
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.07.2019
Bauvorhaben Hauptstraße/Poststraße in Porz
Auf dem Grundstück Hauptstraße/Poststraße südlich des denkmalgeschützten Gebäudes Hauptstra-
ße 352 ist beabsichtigt, den vorhandenen Gebäudebestand niederzulegen und durch Neubauten zu
ersetzen. Es sollen 68 öffentlich geförderte Wohnungen in bis zu IV-geschossigen Gebäudekörpern
(mit Staffelgeschoss, inklusive Denkmal) und eine Sozialimmobilie entstehen.
Der Stellplatznachweis erfolgt in einer privaten Tiefgarage (50 Stellplätze) sowie oberirdisch (3 Stell-
plätze). Für Fahrräder sind 100 Abstellplätze in der Tiefgarage vorgesehen, 61 Fahrradabstellplätze
sind zusätzlich oberirdisch geplant.
Die Zufahrt der Tiefgarage soll von der Hauptstraße erfolgen. Um mögliche Verkehrsbeeinträchtigun-
gen durch die Tiefgaragenzufahrt auf der Hauptstraße auszuschließen, sind folgende Regelungen
vorgesehen:
die Tiefgarage ist nur von Süden kommend anfahrbar (rechts abbiegen),
aus der Tiefgarage kann nur Richtung Norden ausgefahren werden (rechts abbiegen),
das Linksabbiegen von der Zufahrt auf die Hauptstraße und von der Hauptstraße in die
Zufahrt wird durch Verkehrsanordnungen (Beschilderung) untersagt,
unterstützend wird die Zufahrt mit einer "Trompete" ("lenkendes Hochbord") derart ge-
staltet, dass durch diese Maßnahme ein links ausbiegen und rechts einbiegen verhin-
dert werden soll,
zusätzlich wird der Straßenbordstein rampenmittig nicht abgesenkt
Die aufgeführten Regelungen sind der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen.
Durch die vorgenannten Zufahrtsbeschränkungen ist die Tiefgarage durch eine Umfahrung des Ge-
samtblocks zu erreichen. Die Verwaltung prüft die bauliche Veränderung im Einmündungsbereich In
der Adelenhütte.
Die Poststraße verfügt in ihrem nördlichen Bereich über keine öffentlichen Parkplätze im Straßen-
raum. Die zukünftigen Gebäudekörper werden so positioniert, dass der Straßenraum verbreitert wer-
den kann und durch den Investor 5 öffentliche Parkplätze realisiert sowie 2 Bäume gepflanzt werden
können.
Es ist beabsichtigt, für das Bauvorhaben in Kürze die Baugenehmigungen zu erteilen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Poststraße
- In der Adelenhütte
- Hauptstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 1883/2019
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 17.07.2019
- Erstellt
- 28.05.2019 07:39