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1883/2019

Bauvorhaben Hauptstraße/Poststraße in Porz

Mitteilung BV 17.07.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 10.09.2019, TOP 10.2.2

Anlage 1

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Mitteilung BV

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Anlage 1

114 Zeichen

Anlage 1
Stadtplanungsamt
Bauvorhaben
Haupt- / Poststraße in Köln-Porz
Regelungen für die TG-Zufahrt
unmaßstäblich

Mitteilung BV

2331 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Müss Sa 
Vorlagen-Nummer 
 1883/2019 
Freigabedatum 28.05.2019  
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.07.2019 
 
Bauvorhaben Hauptstraße/Poststraße in Porz 
Auf dem Grundstück Hauptstraße/Poststraße südlich des denkmalgeschützten Gebäudes Hauptstra-
ße 352 ist beabsichtigt, den vorhandenen Gebäudebestand niederzulegen und durch Neubauten zu 
ersetzen. Es sollen 68 öffentlich geförderte Wohnungen in bis zu IV-geschossigen Gebäudekörpern 
(mit Staffelgeschoss, inklusive Denkmal) und eine Sozialimmobilie entstehen.  
 
Der Stellplatznachweis erfolgt in einer privaten Tiefgarage (50 Stellplätze) sowie oberirdisch (3 Stell-
plätze). Für Fahrräder sind 100 Abstellplätze in der Tiefgarage vorgesehen, 61 Fahrradabstellplätze 
sind zusätzlich oberirdisch geplant.  
 
Die Zufahrt der Tiefgarage soll von der Hauptstraße erfolgen. Um mögliche Verkehrsbeeinträchtigun-
gen durch die Tiefgaragenzufahrt auf der Hauptstraße auszuschließen, sind folgende Regelungen 
vorgesehen: 
 die Tiefgarage ist nur von Süden kommend anfahrbar (rechts abbiegen), 
 aus der Tiefgarage kann nur Richtung Norden ausgefahren werden (rechts abbiegen), 
 das Linksabbiegen von der Zufahrt auf die Hauptstraße und von der Hauptstraße in die 
Zufahrt wird durch Verkehrsanordnungen (Beschilderung) untersagt, 
 unterstützend wird die Zufahrt mit einer "Trompete" ("lenkendes Hochbord") derart ge-
staltet, dass durch diese Maßnahme ein links ausbiegen und rechts einbiegen verhin-
dert werden soll, 
 zusätzlich wird der Straßenbordstein rampenmittig nicht abgesenkt 
 
Die aufgeführten Regelungen sind der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. 
 
Durch die vorgenannten Zufahrtsbeschränkungen ist die Tiefgarage durch eine Umfahrung des Ge-
samtblocks zu erreichen. Die Verwaltung prüft die bauliche Veränderung im Einmündungsbereich In 
der Adelenhütte.  
 
Die Poststraße verfügt in ihrem nördlichen Bereich über keine öffentlichen Parkplätze im Straßen-
raum. Die zukünftigen Gebäudekörper werden so positioniert, dass der Straßenraum verbreitert wer-
den kann und durch den Investor 5 öffentliche Parkplätze realisiert sowie 2 Bäume gepflanzt werden 
können.  
 
Es ist beabsichtigt, für das Bauvorhaben in Kürze die Baugenehmigungen zu erteilen.

Beratungsverlauf (1)

10.09.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Poststraße
  • In der Adelenhütte
  • Hauptstraße

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Details

Aktenzeichen
1883/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
17.07.2019
Erstellt
28.05.2019 07:39