Mandari Insight

3630/2024

Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH; Liquidation

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 30.01.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.02.2025, TOP 10.13

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

9531 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3630/2024 
Freigabedatum 
 30.01.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH; Liquidation  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln erklärt sich mit der Liquidation der Akademie der Künste der 
Welt/Köln, gGmbH einverstanden. 
 
2. Ferner beauftragt der Rat der Stadt Köln die Gesellschaftervertretung der Stadt Köln in 
der Gesellschafterversammlung der Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH, die 
erforderlichen Erklärungen für die Liquidation der Akademie der Künste der Welt/Köln, 
gGmbH abzugeben, insbesondere die Auflösung der Gesellschaft zu beschließen und 
eine*n Liquidator*in zu benennen. 
 
 
 
Finanzausschuss 10.02.2025 
Rat 13.02.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja  €      
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    599.600 € 
Beginn, Dauer                                                                ab 2026: 988.000 € 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
A. Ausgangslage 
Die Akademie der Künste der Welt (ADKDW) wurde 2012 als gemeinnützige Kulturinstitution 
gegründet, um das Kulturangebot der Stadt Köln zu fördern und eine internationale Plattform 
für transkulturelle Kunst und öffentliche Diskurse zu schaffen. Die ADKDW hat im Laufe ihrer 
Tätigkeit zahlreiche Veranstaltungen und Projekte initiiert, um interdisziplinäre und globale 
Perspektiven in Köln zu fördern. Alleinige Gesellschafterin der ADKDW ist die Stadt Köln.  
 
In der Ratssitzung am 14.11.2024 wurde der Hpl.-Entwurf 2025/2026 eingebracht. Der Ent-
wurf ist geprägt von der äußerst schwierigen Haushaltssituation der Stadt Köln. Aufgrund der 
hohen Sparzwänge zur Vermeidung eines Haushaltssicherungskonzeptes ist es erforderlich, 
insbesondere den Bereich der freiwilligen Aufgaben einer Prüfung zu unterziehen und zur Si-
cherstellung der Genehmigungsfähigkeit ernsthafte und wirksame Maßnahmen zur Haushalts-
konsolidierung zu ergreifen. Der Entwurf des Haushaltsplanes sieht deshalb u.a. für die Aka-
demie der Künste der Welt/Köln, gGmbH unter Teilplan 0416 Kulturförderung, in Teilplanzeile 
15 - Transferaufwendungen nur noch für das Jahr 2025 einen Zuschuss in Höhe von 380.400 
€ vor. Die Akademie soll mithin zugunsten der Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit

3 
der Stadt und damit des sonstigen Aufgabenbestands nicht fortgeführt werden. Ihre Liquida-
tion ist Bestandteil der im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 ergriffenen Gegensteuerungsmaß-
nahmen. 
Ab dem Jahr 2026 ist deshalb kein Ansatz mehr für den Zuschuss an die Akademie der 
Künste der Welt/Köln, gGmbH eingeplant. Der Finanzausschuss des Rates der Stadt Köln hat 
in seiner Sitzung am 17.01.2025 die Haushaltssatzung für die Jahre 2025/2026 einschließlich 
der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 beraten und in der durch den sog. politischen Ver-
änderungsnachweis geänderten Form beschlossen. Die von der Verwaltung zur Beratung ein-
gebrachten Haushaltsansätze hinsichtlich der ADKDW wurden hierbei bestätigt. 
Infolgedessen ist die Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH im Wege eines Liquidati-
onsverfahrens nach Auflösungsbeschluss gem. § 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG zu beenden. 
 
Die Durchführung des Liquidationsverfahrens ist unverzüglich einzuleiten. Das Verfah-
ren nimmt aufgrund gesetzlicher Vorgaben mindestens ein Jahr in Anspruch. Im Rahmen der 
beschlossenen Haushaltsansätze kann nur bei sofortigem Beginn der Liquidation ein geordne-
tes Verfahren und eine haushaltskonforme und wirksame Umsetzung der ergriffenen Konsoli-
dierungsmaßnahme sichergestellt werden. Eine Verzögerung des Beginns des Liquidations-
verfahrens, d.h. die vorübergehende Fortsetzung der operativen Geschäftstätigkeit der Gesell-
schaft, wäre mit zusätzlichen Kosten verbunden, für die keine Haushaltsmittel zur Verfügung 
stehen und würde der Haushaltskonsolidierung zuwiderlaufen.  
 
Sollten vor Abschluss des Liquidationsverfahrens, d.h. innerhalb des Zeitraums von mindes-
tens einem Jahr, neue Erkenntnisse zu Fördermöglichkeiten der Gesellschaft seitens Dritter 
vorliegen, die dazu führen, dass die wirtschaftlichen Grundlagen für eine Fortsetzung der Ge-
sellschaft ohne Zuschüsse seitens der Stadt Köln gesichert werden, besteht die rechtliche 
Möglichkeit, einen Fortsetzungsbeschluss zu fassen.  
 
B. Beendigung der Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH 
Die Beendigung einer GmbH vollzieht sich im Wesentlichen in drei Schritten: 1. Auflösung, 
2. Liquidation, 3. Löschung. 
 
1. Auflösung der Gesellschaft (Auflösungsbeschluss) 
 
Die Auflösung bedarf nach § 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG eines Beschlusses der Gesellschafter-
versammlung. Die Entscheidung unterliegt nach 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG i.V.m. § 17 Abs. 1 
lit. j) des Gesellschaftsvertrags der alleinigen Kompetenz der Gesellschafterversammlung. Die 
Gesellschafterversammlung wird den Aufsichtsrat vor Beschlussfassung anhören. Für die Ent-
scheidung der Gesellschafterversammlung ist der Beschluss des Rates der Stadt Köln maß-
geblich.  
 
Die derzeitige Geschäftsführerin der Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH, ist Frau 
Monika Kerkmann. In den Fällen der Auflösung erfolgt gemäß § 66 GmbHG die Liquidation 
grundsätzlich durch die Geschäftsführer*in. Die Gesellschafterversammlung kann beschlie-
ßen, die Liquidation auf eine andere Person zu übertragen. Der vorliegende Beschluss des 
Rates der Stadt Köln ermächtigt die Gesellschaftervertretung in der Gesellschafterversamm-
lung der ADKDW zu allen für die Liquidation erforderlichen Erklärungen (z.B. Abberufung 
des*der Geschäftsführers*in und/oder Ernennung des*der Liquidators*in). 
 
Die anschließende Liquidation der GmbH hat nach § 72 GmbHG die Verteilung des Gesell-
schaftsvermögens an die Gesellschafter zum Ziel. Der Auflösungsbeschluss führt zu einer Än-
derung des Unternehmensgegenstandes zu einer Abwicklungsgesellschaft.  
 
Die Anmeldung der Auflösung der Gesellschaft zur Eintragung im Handelsregister hat ab dem 
Auflösungszeitpunkt unverzüglich durch die*den Liquidator*in zu erfolgen. Die Auflösung ist 
zudem von der*dem Liquidator*in unverzüglich im Bundesanzeiger mit der Aufforderung an

4 
die Gläubiger bekannt zu machen, ihre Forderungen bei der Gesellschaft anzumelden (§ 65 
Abs. 2 GmbHG). 
 
Für die Dauer der Liquidation hat die Gesellschaft den Firmenzusatz „in Liquidation“ oder „i.L.“ 
zu führen. 
 
2. Liquidationsverfahren (u.a. Sperrjahr) 
Auf den Tag der Eintragung der Auflösung der Gesellschaft im Handelsregister hat die*der Li-
quidator*in eine Liquidations-Eröffnungsbilanz (mit erläuterndem Bericht) zu erstellen, die von 
der Gesellschafterversammlung festzustellen ist. Mit der Aufforderung an die Gläubiger der 
Gesellschaft im Bundesanzeiger beginnt das Sperrjahr gem. § 73 Abs. 1 GmbHG. Erst mit Ab-
lauf dieses Sperrjahres darf das Gesellschaftsvermögen anhand der Gesellschaftsanteile an 
die Gesellschafter verteilt werden. 
 
Aufgabe des*der Liquidators*in ist es, die laufenden Geschäfte der Gesellschaft sowie beste-
hende Arbeitsverhältnisse zu beenden, die Verpflichtungen der Gesellschaft zu erfüllen, For-
derungen einzuziehen und das Vermögen der Gesellschaft in Geld umzusetzen, § 70 
GmbHG. Bis zur Vollbeendigung der Gesellschaft bleibt der Aufsichtsrat bestehen und über-
wacht die*den Liquidator*in im Liquidationsstadium. Auch während des Liquidationsverfahrens 
ist der übliche Jahresabschluss mit Lagebericht zu erstellen und beschließen zu lassen. 
 
3. Löschung der Gesellschaft (Verteilung des Gesellschaftsvermögens) 
Nach Ablauf des Sperrjahres wird das Gesellschaftsvermögen nach Erfüllung aller Verbind-
lichkeiten an die Gesellschafter verteilt und sodann eine Schlussabrechnung erstellt. Der*die 
Liquidator*in ist zu entlasten. Der Abschluss der Liquidation ist abschließend zum Handelsre-
gister anzumelden. Mit der Eintragung ist die Gesellschaft gelöscht. 
 
 
C. Finanzielle Auswirkungen der Auflösung 
 
Die Bilanz der Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH weist zum 31.12.2023 ein bilanzi-
elles Eigenkapital in Höhe von rd. 256 TEUR aus.  
Es ist davon auszugehen, dass die Kosten der Liquidation aus dem vorhandenen Rücklagen-
bestand gedeckt werden können. Aus der Auflösung sind daher keine negativen Auswirkun-
gen auf den städtischen Haushalt zu erwarten, sofern der Beschluss des Rates zur Liquida-
tion im vorgeschlagenen Beratungslauf erfolgt. 
 
 
D. Gremienbeschlüsse 
 
Die Auflösung der Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH bedarf 
 
 der Beschlussfassung des Rates der Stadt Köln, 
 der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der Akademie der Künste der 
Welt/Köln, gGmbH 
 sowie der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht. 
 
An der kommunalwirtschaftsrechtlichen Zulässigkeit der Auflösung bestehen keine Zweifel.

Beratungsverlauf (2)

10.02.2025 Finanzausschuss
TOP 10.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
13.02.2025 Rat
TOP 10.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3630/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
30.01.2025
Erstellt
15.11.2024 09:49