3630/2024
Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH; Liquidation
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
9531 Zeichen
Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 3630/2024 Freigabedatum 30.01.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH; Liquidation Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln erklärt sich mit der Liquidation der Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH einverstanden. 2. Ferner beauftragt der Rat der Stadt Köln die Gesellschaftervertretung der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH, die erforderlichen Erklärungen für die Liquidation der Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH abzugeben, insbesondere die Auflösung der Gesellschaft zu beschließen und eine*n Liquidator*in zu benennen. Finanzausschuss 10.02.2025 Rat 13.02.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja € % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 599.600 € Beginn, Dauer ab 2026: 988.000 € Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: A. Ausgangslage Die Akademie der Künste der Welt (ADKDW) wurde 2012 als gemeinnützige Kulturinstitution gegründet, um das Kulturangebot der Stadt Köln zu fördern und eine internationale Plattform für transkulturelle Kunst und öffentliche Diskurse zu schaffen. Die ADKDW hat im Laufe ihrer Tätigkeit zahlreiche Veranstaltungen und Projekte initiiert, um interdisziplinäre und globale Perspektiven in Köln zu fördern. Alleinige Gesellschafterin der ADKDW ist die Stadt Köln. In der Ratssitzung am 14.11.2024 wurde der Hpl.-Entwurf 2025/2026 eingebracht. Der Ent- wurf ist geprägt von der äußerst schwierigen Haushaltssituation der Stadt Köln. Aufgrund der hohen Sparzwänge zur Vermeidung eines Haushaltssicherungskonzeptes ist es erforderlich, insbesondere den Bereich der freiwilligen Aufgaben einer Prüfung zu unterziehen und zur Si- cherstellung der Genehmigungsfähigkeit ernsthafte und wirksame Maßnahmen zur Haushalts- konsolidierung zu ergreifen. Der Entwurf des Haushaltsplanes sieht deshalb u.a. für die Aka- demie der Künste der Welt/Köln, gGmbH unter Teilplan 0416 Kulturförderung, in Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen nur noch für das Jahr 2025 einen Zuschuss in Höhe von 380.400 € vor. Die Akademie soll mithin zugunsten der Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit 3 der Stadt und damit des sonstigen Aufgabenbestands nicht fortgeführt werden. Ihre Liquida- tion ist Bestandteil der im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 ergriffenen Gegensteuerungsmaß- nahmen. Ab dem Jahr 2026 ist deshalb kein Ansatz mehr für den Zuschuss an die Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH eingeplant. Der Finanzausschuss des Rates der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 17.01.2025 die Haushaltssatzung für die Jahre 2025/2026 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 beraten und in der durch den sog. politischen Ver- änderungsnachweis geänderten Form beschlossen. Die von der Verwaltung zur Beratung ein- gebrachten Haushaltsansätze hinsichtlich der ADKDW wurden hierbei bestätigt. Infolgedessen ist die Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH im Wege eines Liquidati- onsverfahrens nach Auflösungsbeschluss gem. § 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG zu beenden. Die Durchführung des Liquidationsverfahrens ist unverzüglich einzuleiten. Das Verfah- ren nimmt aufgrund gesetzlicher Vorgaben mindestens ein Jahr in Anspruch. Im Rahmen der beschlossenen Haushaltsansätze kann nur bei sofortigem Beginn der Liquidation ein geordne- tes Verfahren und eine haushaltskonforme und wirksame Umsetzung der ergriffenen Konsoli- dierungsmaßnahme sichergestellt werden. Eine Verzögerung des Beginns des Liquidations- verfahrens, d.h. die vorübergehende Fortsetzung der operativen Geschäftstätigkeit der Gesell- schaft, wäre mit zusätzlichen Kosten verbunden, für die keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und würde der Haushaltskonsolidierung zuwiderlaufen. Sollten vor Abschluss des Liquidationsverfahrens, d.h. innerhalb des Zeitraums von mindes- tens einem Jahr, neue Erkenntnisse zu Fördermöglichkeiten der Gesellschaft seitens Dritter vorliegen, die dazu führen, dass die wirtschaftlichen Grundlagen für eine Fortsetzung der Ge- sellschaft ohne Zuschüsse seitens der Stadt Köln gesichert werden, besteht die rechtliche Möglichkeit, einen Fortsetzungsbeschluss zu fassen. B. Beendigung der Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH Die Beendigung einer GmbH vollzieht sich im Wesentlichen in drei Schritten: 1. Auflösung, 2. Liquidation, 3. Löschung. 1. Auflösung der Gesellschaft (Auflösungsbeschluss) Die Auflösung bedarf nach § 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG eines Beschlusses der Gesellschafter- versammlung. Die Entscheidung unterliegt nach 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG i.V.m. § 17 Abs. 1 lit. j) des Gesellschaftsvertrags der alleinigen Kompetenz der Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterversammlung wird den Aufsichtsrat vor Beschlussfassung anhören. Für die Ent- scheidung der Gesellschafterversammlung ist der Beschluss des Rates der Stadt Köln maß- geblich. Die derzeitige Geschäftsführerin der Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH, ist Frau Monika Kerkmann. In den Fällen der Auflösung erfolgt gemäß § 66 GmbHG die Liquidation grundsätzlich durch die Geschäftsführer*in. Die Gesellschafterversammlung kann beschlie- ßen, die Liquidation auf eine andere Person zu übertragen. Der vorliegende Beschluss des Rates der Stadt Köln ermächtigt die Gesellschaftervertretung in der Gesellschafterversamm- lung der ADKDW zu allen für die Liquidation erforderlichen Erklärungen (z.B. Abberufung des*der Geschäftsführers*in und/oder Ernennung des*der Liquidators*in). Die anschließende Liquidation der GmbH hat nach § 72 GmbHG die Verteilung des Gesell- schaftsvermögens an die Gesellschafter zum Ziel. Der Auflösungsbeschluss führt zu einer Än- derung des Unternehmensgegenstandes zu einer Abwicklungsgesellschaft. Die Anmeldung der Auflösung der Gesellschaft zur Eintragung im Handelsregister hat ab dem Auflösungszeitpunkt unverzüglich durch die*den Liquidator*in zu erfolgen. Die Auflösung ist zudem von der*dem Liquidator*in unverzüglich im Bundesanzeiger mit der Aufforderung an 4 die Gläubiger bekannt zu machen, ihre Forderungen bei der Gesellschaft anzumelden (§ 65 Abs. 2 GmbHG). Für die Dauer der Liquidation hat die Gesellschaft den Firmenzusatz „in Liquidation“ oder „i.L.“ zu führen. 2. Liquidationsverfahren (u.a. Sperrjahr) Auf den Tag der Eintragung der Auflösung der Gesellschaft im Handelsregister hat die*der Li- quidator*in eine Liquidations-Eröffnungsbilanz (mit erläuterndem Bericht) zu erstellen, die von der Gesellschafterversammlung festzustellen ist. Mit der Aufforderung an die Gläubiger der Gesellschaft im Bundesanzeiger beginnt das Sperrjahr gem. § 73 Abs. 1 GmbHG. Erst mit Ab- lauf dieses Sperrjahres darf das Gesellschaftsvermögen anhand der Gesellschaftsanteile an die Gesellschafter verteilt werden. Aufgabe des*der Liquidators*in ist es, die laufenden Geschäfte der Gesellschaft sowie beste- hende Arbeitsverhältnisse zu beenden, die Verpflichtungen der Gesellschaft zu erfüllen, For- derungen einzuziehen und das Vermögen der Gesellschaft in Geld umzusetzen, § 70 GmbHG. Bis zur Vollbeendigung der Gesellschaft bleibt der Aufsichtsrat bestehen und über- wacht die*den Liquidator*in im Liquidationsstadium. Auch während des Liquidationsverfahrens ist der übliche Jahresabschluss mit Lagebericht zu erstellen und beschließen zu lassen. 3. Löschung der Gesellschaft (Verteilung des Gesellschaftsvermögens) Nach Ablauf des Sperrjahres wird das Gesellschaftsvermögen nach Erfüllung aller Verbind- lichkeiten an die Gesellschafter verteilt und sodann eine Schlussabrechnung erstellt. Der*die Liquidator*in ist zu entlasten. Der Abschluss der Liquidation ist abschließend zum Handelsre- gister anzumelden. Mit der Eintragung ist die Gesellschaft gelöscht. C. Finanzielle Auswirkungen der Auflösung Die Bilanz der Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH weist zum 31.12.2023 ein bilanzi- elles Eigenkapital in Höhe von rd. 256 TEUR aus. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten der Liquidation aus dem vorhandenen Rücklagen- bestand gedeckt werden können. Aus der Auflösung sind daher keine negativen Auswirkun- gen auf den städtischen Haushalt zu erwarten, sofern der Beschluss des Rates zur Liquida- tion im vorgeschlagenen Beratungslauf erfolgt. D. Gremienbeschlüsse Die Auflösung der Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH bedarf der Beschlussfassung des Rates der Stadt Köln, der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH sowie der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht. An der kommunalwirtschaftsrechtlichen Zulässigkeit der Auflösung bestehen keine Zweifel.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3630/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 30.01.2025
- Erstellt
- 15.11.2024 09:49