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AN/2103/2022

Hinweisschilder „Parken und Halten auf Radschutzstreifen und Radwegen“

Antrag nach § 3 BV5 (GUT/Klima) 17.11.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 01.12.2022, TOP 8.1.5

Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (GUT/Klima BV5)

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Sachstandsbericht BV

1518 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/2103/2022
Stand: 19.12.2025 
Sachstandsbericht  
Hinweisschilder „Parken und Halten auf Radschutzstreifen und Radwegen„ 
- Antrag von GUT & Klima Freunden - 
Beschluss: 
 
Die BV Nippes beauftragt die Verwaltung, an ausgewählten Straßen mit Radschutzstrei-
fen/Radwegen ein Hinweisschild nach dem Vorbild des Schildes der Stadt Offenbach anbrin-
gen zu lassen, welches Autofahrende auf das Verbot, die Gefahren und die Konsequenzen 
des Parkens und Haltens auf Radwegen und Radschutzstreifen hinweist. 
 
Für die Anbringung sollen stark frequentierte Straßen/Radwege ausgewählt werden, insbe-
sondere solche, an denen Geschäfte liegen und zudem viele Autos nach Parkplätzen suchen. 
Unbedingt dazugehören und prioritär behandelt werden sollten die Neusser Straße und die 
Amsterdamer Straße. Es ist darauf zu achten, dass die Schilder nur an wenigen „Hotspots“, 
aber gut sichtbaren Stellen angebracht werden, um einen Schilderwald zu vermeiden. Zudem 
sollen die Schilder im Bezirk "wandern" können, sodass bei einer Veränderung des Verhaltens 
die Schilder an neue „Hotspots" versetzt werden können. Dies kann von der BV selbst oder 
dem zuständigen Amt beschlossen werden. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Verwaltung verweist auf den Sachstandsbericht zu Vorlage AN/2052/2022 SessionNet | 
Antrag von Elke Schroeder (KLIMA FREUNDE) betr.: Hinweisschilder „Parken und Halten auf 
Radschutzstreifen und Radwegen“.

Antrag nach § 3 (GUT/Klima BV5)

2912 Zeichen

Bezirksvertretung Nippes 
 
Inga Feuser 
Fon 01774024614 
Mail: nippes@klimafreunde.koeln 
 
Bela Schlieper 
bela.schlieper@stadt-koeln.de 
 
 
 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 16.11.2022 
AN/2103/2022 
Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Hinweisschilder „Parken und Halten auf Radschutzstreifen und Radwegen“ 
- Antrag von GUT & Klima Freunden - 
Sehr geehrte Frau Reker, 
sehr geehrte Frau Dr. Siebert, 
 
die Fraktion GUT & KLIMA FREUNDE bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der 
Sitzung der BV5 am 01. Dezember 2022 zu setzen. 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Die BV Nippes beauftragt die Verwaltung, an ausgewählten Straßen mit Radschutzstrei-
fen/Radwegen ein Hinweisschild nach dem Vorbild des Schildes der Stadt Offenbach anbrin-
gen zu lassen, welches Autofahrende auf das Verbot, die Gefahren und die Konsequenzen 
des Parkens und Haltens auf Radwegen und Radschutzstreifen hinweist. 
 
Für die Anbringung sollen stark frequentierte Straßen/Radwege ausgewählt werden, insbe-
sondere solche, an denen Geschäfte liegen und zudem viele Autos nach Parkplätzen su-
chen. Unbedingt dazugehören und prioritär behandelt werden sollten die Neusser Straße 
und die Amsterdamer Straße. Es ist darauf zu achten, dass die Schilder nur an wenigen 
„Hotspots“, aber gut sichtbaren Stellen angebracht werden, um einen Schilderwald zu ver-
meiden. Zudem sollen die Schilder im Bezirk "wandern" können, sodass bei einer Verände-
rung des Verhaltens die Schilder an neue „Hotspots" versetzt werden können. Dies kann von 
der BV selbst oder dem zuständigen Amt beschlossen werden. 
Frau Bezirksbürgermeisterin Frau Oberbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert Henriette Reker 
Neusser Str.450 Hist. Rathaus 
50733 Köln 50667 Köln

Begründung 
 
Gerade auf der Neusser Straße wird der Radschutzstreifen sehr oft und regelmäßig zum 
Parken oder Halten missbraucht. Das bringt Radfahrende immer wieder in Gefahrensituatio-
nen. Autofahrende reagieren auf Hinweise, das Halten hier sei verboten, häufig uneinsichtig 
bis übergriffig. Die neue Regelung, die das Halten auf dem Schutzstreifen mit bis zu 80 Euro 
ahndet, ist vielen Autofahrer:innen unbekannt. Zudem können sie offensichtlich nicht ein-
schätzen, in welche Gefahrensituation sie Radfahrende dadurch bringen. Ein solches Schild 
würde aufklären und Radfahrenden eine Stärkung ihrer Position verschaffen. In Ehrenfeld 
und der Innenstadt werden die Schilder ebenfalls beantragt werden. 
 
Text auf dem Schild: 
DAS ORDNUNGSAMT INFORMIERT 
Halten und Parken auf dem Schutzstreifen ist verboten. Verstöße kosten zwischen 50 und 70 
Euro Bußgeld. Auch ein Eintrag beim Kraftfahrtbundesamt kann erfolgen. 
 
Verstöße können unter www.offenbach.de/stadtpolizei per Online-Formular mit Bild, Zeit und 
Ort gemeldet werden.

Beratungsverlauf (1)

01.12.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2103/2022
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (GUT/Klima)
Datum
17.11.2022
Erstellt
17.11.2022 12:55