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Hinweisschilder „Parken und Halten auf Radschutzstreifen und Radwegen“

Antrag nach § 3 BV5 (GUT/Klima) AN/2103/2022 vom 17.11.2022

Stand: Am 01.12.2022 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Sachstandsbericht BV

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    Dezernat, Dienststelle / Vorlagen-Nummer AN/2103/2022 Stand: 19.12.2025 Sachstandsbericht Hinweisschilder „Parken und Halten auf Radschutzstreifen und Radwegen„ - Antrag von GUT & Klima Freunden - Beschluss: Die BV Nippes beauftragt die Verwaltung, an ausgewählten Straßen mit Radschutzstrei- fen/Radwegen ein Hinweisschild nach dem Vorbild des Schildes der Stadt Offenbach anbrin- gen zu lassen, welches Autofahrende auf das Verbot, die Gefahren und die Konsequenzen des Parkens und Haltens auf Radwegen und Radschutzstreifen hinweist. Für die Anbringung sollen stark frequentierte Straßen/Radwege ausgewählt werden, insbe- sondere solche, an denen Geschäfte liegen und zudem viele Autos nach Parkplätzen suchen. Unbedingt dazugehören und prioritär behandelt werden sollten die Neusser Straße und die Amsterdamer Straße. Es ist darauf zu achten, dass die Schilder nur an wenigen „Hotspots“, aber gut sichtbaren Stellen angebracht werden, um einen Schilderwald zu vermeiden. Zudem sollen die Schilder im Bezirk "wandern" können, sodass bei einer Veränderung des Verhaltens die Schilder an neue „Hotspots" versetzt werden können. Dies kann von der BV selbst oder dem zuständigen Amt beschlossen werden. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Verwaltung verweist auf den Sachstandsbericht zu Vorlage AN/2052/2022 SessionNet | Antrag von Elke Schroeder (KLIMA FREUNDE) betr.: Hinweisschilder „Parken und Halten auf Radschutzstreifen und Radwegen“.
  • Antrag nach § 3 (GUT/Klima BV5)

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    Bezirksvertretung Nippes Inga Feuser Fon 01774024614 Mail: nippes@klimafreunde.koeln Bela Schlieper bela.schlieper@stadt-koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 16.11.2022 AN/2103/2022 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Hinweisschilder „Parken und Halten auf Radschutzstreifen und Radwegen“ - Antrag von GUT & Klima Freunden - Sehr geehrte Frau Reker, sehr geehrte Frau Dr. Siebert, die Fraktion GUT & KLIMA FREUNDE bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der BV5 am 01. Dezember 2022 zu setzen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die BV Nippes beauftragt die Verwaltung, an ausgewählten Straßen mit Radschutzstrei- fen/Radwegen ein Hinweisschild nach dem Vorbild des Schildes der Stadt Offenbach anbrin- gen zu lassen, welches Autofahrende auf das Verbot, die Gefahren und die Konsequenzen des Parkens und Haltens auf Radwegen und Radschutzstreifen hinweist. Für die Anbringung sollen stark frequentierte Straßen/Radwege ausgewählt werden, insbe- sondere solche, an denen Geschäfte liegen und zudem viele Autos nach Parkplätzen su- chen. Unbedingt dazugehören und prioritär behandelt werden sollten die Neusser Straße und die Amsterdamer Straße. Es ist darauf zu achten, dass die Schilder nur an wenigen „Hotspots“, aber gut sichtbaren Stellen angebracht werden, um einen Schilderwald zu ver- meiden. Zudem sollen die Schilder im Bezirk "wandern" können, sodass bei einer Verände- rung des Verhaltens die Schilder an neue „Hotspots" versetzt werden können. Dies kann von der BV selbst oder dem zuständigen Amt beschlossen werden. Frau Bezirksbürgermeisterin Frau Oberbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Henriette Reker Neusser Str.450 Hist. Rathaus 50733 Köln 50667 Köln Begründung Gerade auf der Neusser Straße wird der Radschutzstreifen sehr oft und regelmäßig zum Parken oder Halten missbraucht. Das bringt Radfahrende immer wieder in Gefahrensituatio- nen. Autofahrende reagieren auf Hinweise, das Halten hier sei verboten, häufig uneinsichtig bis übergriffig. Die neue Regelung, die das Halten auf dem Schutzstreifen mit bis zu 80 Euro ahndet, ist vielen Autofahrer:innen unbekannt. Zudem können sie offensichtlich nicht ein- schätzen, in welche Gefahrensituation sie Radfahrende dadurch bringen. Ein solches Schild würde aufklären und Radfahrenden eine Stärkung ihrer Position verschaffen. In Ehrenfeld und der Innenstadt werden die Schilder ebenfalls beantragt werden. Text auf dem Schild: DAS ORDNUNGSAMT INFORMIERT Halten und Parken auf dem Schutzstreifen ist verboten. Verstöße kosten zwischen 50 und 70 Euro Bußgeld. Auch ein Eintrag beim Kraftfahrtbundesamt kann erfolgen. Verstöße können unter www.offenbach.de/stadtpolizei per Online-Formular mit Bild, Zeit und Ort gemeldet werden.

Beratungsverlauf

  1. 01.12.2022

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 8.1.5, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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