V/0287/2021
Gewaltvorfälle bei der Stadt Münster 2020
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Berichtsvorlage
10027 Zeichen
V/0287/2021
V/0287/2021
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Gewaltvorfälle bei der Stadt Münster 2020
Beratungsfolge
11.05.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Bericht
Bericht:
Der Ausschuss wird jährlich über die Entwicklung der Gewaltvorfälle gegenüber Mitarbeitenden der
Stadt Münster und den Einsatz von Sicherheitsdiensten informiert.
In 2020 sind die gemeldeten Gewaltvorfälle im Vergleich zu 2019 deutlich gesunken. Damit be wegen
sie sich wieder auf dem Niveau aus dem Jahr 2018 (Tab. 1). Allerdings stehen die gesunkenen Zah-
len vermutlich im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie.
Zur Eindämmung der SARS -CoV-2/ COVID 19 -Pandemie arbeitete die Stadtverwaltung in 2020 teil-
weise im eingeschränkten Betrieb. Um Kontakte möglichst zu begrenzen, waren in 2020 über weite
Zeiträume hinweg viele städtische Gebäude nur mit Termin betretbar. Zu dem wurden vermehrt Si-
cherheitsdienste zur Einhaltung der Corona -Schutzverordnung eingesetzt. Eine weitere Ursache für
die gesunkenen Gewaltvorfälle ist vermutlich, dass zahlreiche Mitarbeitende im Homeoffice arbeite-
ten.
Inhaltlich fielen in 2020 nebe n Gewaltvorfällen im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Corona -
Schutzverordnung mehrere Gewaltvorfälle per E -Mail auf. Zudem entsteht anhand der Gewaltmel-
dungen der Eindruck, dass körperlich distanzloses Verhalten aufgrund des erhöhten Infektionsrisikos
subjektiv als unangenehmer wahrgenommen wird.
Personal- und
Organisationsamt
20.04.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Marie Louise Franke
Telefon: 492-1185
FrankeML@stadt-
muenster.de
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2016 2017 2018 2019 2020 2016 2017 2018 2019 2020
32 Ordnungsamt 5 10 10 16 16 2 - 2 1 2
36 Rechts- und
Ausländeramt - 1 - 1 1 1 - 1 - -
37 Feuerwehr 11 25 21 28 15 - - - - -
40 Amt für Schule
und Weiterbildung - - - 1 - - - - - -
41 Kulturamt - 1 - - - - - - - -
42 Stadtbücherei - - - 5 8 - - - - 2
44 Westfälische
Schule für Musik - - - - 1 1 -
45 Stadtmuseum - - - - - - - 1 - -
50 Sozialamt 5 9 24 27 11 7 6 11 7 5
52 Sportamt - - - - 3 - - - - 2
53 Gesundheits-
und Veterinäramt
AWM 2 2 1 - 1 - - - - -
Dez. OB/1 - 1 - - 1 - - 1 - -
Villa ten Hompel - - 1 - - - - 1 - -
Stadthaus 1 - - - - - - - - - -
insgesamt 30 60 71 93 70 31 34 28 20 19
Anzahl betroffener
Mitarbeiter/-innen 47 95 94 140 82
w / m / d 12/35/0 24/71/0 36/58/0 46/94/0 32/49/1
-
-
2
-
-
6
--
- - -- -
24
67 Amt für
Grünflächen,
Umwelt und
Nachhaltigkeit
1 - - -
7 7
1 - - - - - -
3 3 4 4 216
- - - -
- 2 4 1 - -2
1
1 -
Hausverbote*
1
- 2 5 8 - 2 3 4
1 3 - - 2 -
33 Amt für Bürger-
und Ratsservice
51 Amt für Kinder,
Jugendliche und
Familien
62 Vermessungs-
und Katasteramt
Gewaltvorfälle
2
20 Amt für
Finanzen und
Beteiligungen
1 1 1 -
59 Jobcenter
Münster
Ämter /
Einrichtungen
-
-
4
Tab. 1: Gewaltmeldungen und Hausverbote in 2020
* Hausverbote, die neu im Jahr 2020 beantragt wurden. Bestehende Hausverbote aus dem Vorjahr sind nicht enthalten.
** Davon richtete sich ein Gewaltvorfall nicht gegen eine Person, sondern gegen eine städtische Einrichtung. Ein weiterer
Gewaltvorfall richtete sich gegen einen externen Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma.
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Insgesamt wurden in 13 Ämtern und Einrichtungen Gewaltvorfälle gemeldet. Am meisten betroffen
sind, wie auch bereits in den Vorjahren, die Einsatzkräfte der Feuerwehr sowie die Mitarbeitenden im
Ordnungsamt und im Sozialamt (Abb.1).
Abb. 1: Gewaltmeldungen in 2020 nach Ämtern im Zeitvergleich – absolute Zahlen
Wie im Vorjahr fällt auch in 2020 auf, dass aus dem Amt für Bürger - und Ratsservice, dem Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien und dem J obcenter Münster wenige Gewaltvorfälle gemeldet wur-
den, obwohl die Vermutung nahe liegt, dass es aufgrund des hohen Kundenaufkommens in diesen
Ämtern vermehrt Gewaltvorfälle gibt. Zur Sensibilisierung wurden diese Ämter Anfang 2020 ange-
schrieben. In dem Sc hreiben wurde erläutert, dass die Toleranzgrenze für Gewalt subjektiv ist und
Gewalt zu unterschiedlich starken psychischen Belastungen führen kann. Es wurde zudem darauf
hingewiesen, dass es aus diesem Grund wichtig ist, dass den Beschäftigten die Dimensi onen von
Gewalt bewusst sind, sie klare Grenzen ziehen können und dazu auch ein konsequentes Melden von
Gewaltvorfällen gehört. Trotz des Schreibens sind die Gewaltmeldungen im Amt für Bürger - und
Ratsservice, dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien u nd dem Jobcenter Münster nicht signifi-
kant gestiegen.
Die Auswertung der Gewaltvorfälle nach Ämtern in Relation zur Mitarbeitendenzahl zeigt, dass die
gemeldeten Gewaltvorfälle in Relation zur Mitarbeitendenzahl in der Stadtbücherei mit 10,4% und im
Ordnungsamt mit 8,6% am höchsten waren (Abb. 2).
Abb. 2: Gewaltmeldungen nach Ämtern relativ zur Mitarbeiterzahl – in Prozent
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In 2020 waren mehr Männer als Frauen von Gewaltvorfällen betroffen (38 Frauen und 48 Männer).
Zudem gab es eine betroffene Person mit dem Geschlecht divers. Während in der Feuerwehr und im
Ordnungsamt überwiegend Männer von Gewalt betroffen waren, überwiegen im Sozialamt und in der
Stadtbücherei die Gewaltvorfälle gegenüber Frauen (Abb. 3). Der Grund für diese Unterschiede liegt
im Verhältnis der jeweiligen Geschlechteranteile in den Ämtern.
Abb. 3: Gewaltmeldungen in 2020 aufgeteilt nach Geschlecht und Ämtern – absolute Zahlen
Die Gewaltstatistik wurde in 2020 erweitert. Erstmalig wurden die Gewaltvorfälle der Stufe von Gewalt
entsprechend der Geschäftsanweisung (GA) „Umgang mit Gewalt am Arbeitsplatz – Handlungsemp-
fehlung für die Stadtverwaltung Münster“ zugeordnet. Diese umfasst 5 Stufen, vorbei die Stufe 5 die
höchste Stufe von Gewalt ist. Insgesamt sind 50 der 70 Gewaltvor fälle der Stufe 4 zuzuordnen (Abb.
4). Der Stufe 4 werden Handlungen wie z. B. Anspucken, Anschreien aus kürzester Distanz, anony-
me Drohbriefe, üble Nachrede, Beleidigung (auch unter Nutzung des Internets oder sonstiger Medien)
sowie die Androhung von Gewa lt und die Nutzung von Waffen zugeordnet. 18 Gewaltvorfälle ent-
sprechen der Stufe 2. Darunter fallen z. B. distanzloses Verhalten oder verbale Aggressionen.
Abb. 4: Gewaltmeldungen in 2020 nach Stufen der Gewalt – absolute Zahlen
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Als weitere Ergänzun g der Gewaltstatistik wurde dokumentiert, ob bei der betroffenen Person eine
Schwerbehinderung vorliegt. Dies traf auf fünf Personen von den insgesamt 82 betroffenen Beschäf-
tigten zu.
Es wurde zudem festgehalten, ob die Gewalthandlung in einem sexualisierten, homophoben oder
rassistischen Zusammenhang stand. Bei den Gewaltvorfällen bestand einmal ein homophober und
sieben Mal ein sexualisierter Kontext. Einen rassistischen Hintergrund g ab es bei keinem der gemel-
deten Gewaltvorfälle (Tab. 2). Bezogen auf die Gesamtzahl der Gewaltvorfälle standen damit 10% in
einem sexualisierten Zusammenhang. Bei dem hohen Anteil fällt auf, dass es sich dabei immer um
verbale Gewalt handelt, die sowohl mü ndlich als auch schriftlich geäußert wurde. Auch bei dem Vor-
fall mit homophoben Hintergrund handelt es sich um verbale Gewalt.
homophob sexistisch rassistisch
Amt 32 1
Amt 33 1
Amt 42 1
Amt 50 1
Amt 52 2
Amt 53 1
Amt 59 1
Insgesamt 1 7
Tab. 2: Gewaltmeldungen nach Ämtern mit homophoben sexistischen oder rassistischen Zusammenhang
Die Zuordnung, ob der Gewaltvorfall in einem sexualisierten, homophoben oder rassistischen Zu-
sammenhang stand, wurde zentral vom Personal- und Organisationsamt über den Inhalt der Gewalt-
meldung vorgenommen. Aufgrund der subjektiven Wahrnehmung von Gewalt wird die Gewaltmel-
dung zukünftig um Felder ergänzt, in denen das Opfer eine entsprechende Zuordnung (sexualisierter,
homophober oder rassistischer Zusammenhang) vornehmen kann. Zudem wird zukünftig mit aufge-
nommen, ob die Gewaltmeldung in einem behindertenfeindlichen Zusammenhang stand. Die Ergän-
zungen sensibilisieren für einen sexualisierten, homophoben, rassistischen oder ableistis chen Kon-
text der Gewalttat.
Sofern die Daten aus der Gewaltmeldung hervorgehen, wurde zudem das Geschlecht des/der Tä-
ters/-in festgehalten. In 62 Gewaltvorfällen waren Männer die Täter und in neun Fällen Frauen.
In 2020 wurden insgesamt an 14 Standorten Sicherheitsdienste eingesetzt (Stadthaus 3, Stadtbüche-
rei, Rechts- und Ausländeramt (Stadthaus 2), Sozialamt (Standorte Hafenstraße und Von -Steuben-
Straße), Jobcenter (Standorte Stadthaus 2, Nord, Hiltrup, Wolbeck und Oxford -Kaserne), Stadtmuse-
um, Westfälische Schule für Musik, Ordnungsamt, Sportamt sowie bei einer Sonderveranstaltung der
Villa ten Hompel). Dabei lag der Grund für den Einsatz eines Sicherheitsdienstes jedoch mehrfach in
der Einhaltung der Corona-Schutzverordnung.
Mit der Beschlussvorlage V/0236/2020 wurden ein Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen/GAL sowie ein Antrag der AfD beantwortet. Damit bekennt sich die Stadt Münster zu
Demokratie, Toleranz und Menschenwürde im Sinne der gleichnamigen Resolution des Deutsch en
Städtetages und positioniert sich uneingeschränkt gegen Gewalt gegen die Mitarbeitenden von Ver-
waltungen und Einsatzkräfte sowie gegen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker. Neben
vermehrten Schulungen zu Gewaltprävention ab 2021 werden die Einfü hrung einer Gefährderdatei
sowie einer Auskunftssperre bei „gefahrgeneigten Tätigkeiten“ geprüft. Zudem soll ein Konzept zur
Prävention und Nachsorge von Gewalt gegen Kommunalpolitikerinnen
- 6 -
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und Kommunalpolitiker entwickelt und dem Ältestenrat zur Beratung vorgelegt werden, das insbeson-
dere Ansätze für eine Registrierung und gegebenenfalls Weiterverfolgung von Vorfällen beinhalten
soll.
In Vertretung
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlage:
Anlage A
Anlage A
1331 Zeichen
Anlage A zur V/0287/2021 Kurzüberblick Es wird über die im Jahr 2020 gemeldeten Gewaltvorfälle gegenüber Mitarbeitende der Stadt Münster sowie den Einsatz von Sicherheitsdiensten berichtet. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Mitarbeitenden der Stadt Münster sind aufgefordert Gewaltvorfälle zu melden. Nur bei einem transparenten Umgang mit dem Thema Gewalt am Arbeitsplatz ist es möglich die Beschäftigten vor Gewalt bei der Arbeit zu schützen und Angebote zur Prävention und zur Nachsorge von Ge- waltvorfällen zu schaffen und zu erweitern. Im Ausschuss und im Verwaltungsvorstand wird jährlich über die Gewaltvorfälle berichtet. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Von-Steuben-Straße
- Hafenstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0287/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.04.2021
- Erstellt
- 01.04.2021 07:52