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V/0287/2021

Gewaltvorfälle bei der Stadt Münster 2020

Vorlagen 01.04.2021

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Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

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V/0287/2021 
V/0287/2021 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Gewaltvorfälle bei der Stadt Münster 2020 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.05.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Der Ausschuss wird jährlich über die Entwicklung der Gewaltvorfälle gegenüber Mitarbeitenden der 
Stadt Münster und den Einsatz von Sicherheitsdiensten informiert.  
 
In 2020 sind die gemeldeten Gewaltvorfälle im Vergleich zu 2019 deutlich gesunken. Damit be wegen 
sie sich wieder auf dem Niveau aus dem Jahr 2018 (Tab. 1). Allerdings stehen die gesunkenen Zah-
len vermutlich im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie.  
 
Zur Eindämmung der SARS -CoV-2/ COVID 19 -Pandemie arbeitete die Stadtverwaltung in 2020 teil-
weise im eingeschränkten Betrieb. Um Kontakte möglichst zu begrenzen, waren in 2020 über weite 
Zeiträume hinweg viele städtische Gebäude nur mit Termin betretbar. Zu dem wurden vermehrt Si-
cherheitsdienste zur Einhaltung der Corona -Schutzverordnung eingesetzt. Eine weitere Ursache für 
die gesunkenen Gewaltvorfälle ist vermutlich, dass zahlreiche Mitarbeitende im Homeoffice arbeite-
ten.     
 
Inhaltlich fielen in 2020 nebe n Gewaltvorfällen im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Corona -
Schutzverordnung mehrere Gewaltvorfälle per E -Mail auf. Zudem entsteht anhand der Gewaltmel-
dungen der Eindruck, dass körperlich distanzloses Verhalten aufgrund des erhöhten Infektionsrisikos 
subjektiv als unangenehmer wahrgenommen wird. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Personal- und 
Organisationsamt 
 
20.04.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Marie Louise Franke 
Telefon: 492-1185 
FrankeML@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0287/2021 
 
2016 2017 2018 2019 2020 2016 2017 2018 2019 2020
32  Ordnungsamt 5 10 10 16 16 2 - 2 1 2
36  Rechts- und 
Ausländeramt - 1 - 1 1 1 - 1 - -
37  Feuerwehr 11 25 21 28 15 - - - - -
40 Amt für Schule 
und Weiterbildung - - - 1 - - - - - -
41   Kulturamt - 1 - - - - - - - -
42 Stadtbücherei - - - 5 8 - - - - 2
44 Westfälische 
Schule für Musik - - - - 1 1 -
45 Stadtmuseum - - - - - - - 1 - -
50  Sozialamt 5 9 24 27 11 7 6 11 7 5
52 Sportamt - - - - 3 - - - - 2
53  Gesundheits- 
und Veterinäramt
AWM  2 2 1 - 1 - - - - -
Dez. OB/1  - 1 - - 1 - - 1 - -
Villa ten Hompel - - 1 - - - - 1 - -
Stadthaus 1 - - - - - - - - - -
insgesamt 30 60 71 93 70 31 34 28 20 19
Anzahl betroffener 
Mitarbeiter/-innen 47 95 94 140 82
w / m  / d 12/35/0 24/71/0 36/58/0 46/94/0 32/49/1
-
-
2
-
-
6
--
- - -- -
24
67 Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit
1 - - -
7 7
1 - - - - - -
3 3 4 4 216
- - - -
- 2 4 1 - -2
1
1 -
Hausverbote*
1
- 2 5 8 - 2 3 4
1 3 - - 2 -
33 Amt für Bürger- 
und Ratsservice
51 Amt für Kinder, 
Jugendliche und 
Familien
62  Vermessungs- 
und Katasteramt
Gewaltvorfälle
2
20  Amt für 
Finanzen und 
Beteiligungen
1 1 1 -
59  Jobcenter 
Münster
Ämter / 
Einrichtungen
-
-
4
 
Tab. 1: Gewaltmeldungen und Hausverbote in 2020 
     *   Hausverbote, die neu im Jahr 2020 beantragt wurden. Bestehende Hausverbote aus dem Vorjahr sind nicht enthalten.  
     **  Davon richtete sich ein Gewaltvorfall nicht gegen eine Person, sondern gegen eine städtische Einrichtung. Ein weiterer  
Gewaltvorfall richtete sich gegen einen externen Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma.

- 3 - 
V/0287/2021 
 
Insgesamt wurden in 13 Ämtern und Einrichtungen Gewaltvorfälle gemeldet. Am meisten betroffen 
sind, wie auch bereits in den Vorjahren, die Einsatzkräfte der Feuerwehr sowie die Mitarbeitenden im 
Ordnungsamt und im Sozialamt (Abb.1).  
      
 
Abb. 1: Gewaltmeldungen in 2020 nach Ämtern im Zeitvergleich – absolute Zahlen                                      
 
Wie im Vorjahr fällt auch in 2020 auf, dass aus dem Amt für Bürger - und Ratsservice, dem Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien und dem J obcenter Münster wenige Gewaltvorfälle gemeldet wur-
den, obwohl die Vermutung nahe liegt, dass es aufgrund des hohen Kundenaufkommens in diesen 
Ämtern vermehrt Gewaltvorfälle gibt. Zur Sensibilisierung wurden diese Ämter Anfang 2020 ange-
schrieben. In dem Sc hreiben wurde erläutert, dass die Toleranzgrenze für Gewalt subjektiv ist und 
Gewalt zu unterschiedlich starken psychischen Belastungen führen kann. Es wurde zudem darauf 
hingewiesen, dass es aus diesem Grund wichtig ist, dass den Beschäftigten die Dimensi onen von 
Gewalt bewusst sind, sie klare Grenzen ziehen können und dazu auch ein konsequentes Melden von 
Gewaltvorfällen gehört. Trotz des Schreibens sind die Gewaltmeldungen im Amt für Bürger - und 
Ratsservice, dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien u nd dem Jobcenter Münster nicht signifi-
kant gestiegen. 
 
Die Auswertung der Gewaltvorfälle nach Ämtern in Relation zur Mitarbeitendenzahl zeigt, dass die 
gemeldeten Gewaltvorfälle in Relation zur Mitarbeitendenzahl in der Stadtbücherei mit 10,4% und im 
Ordnungsamt mit 8,6% am höchsten waren (Abb. 2).   
 
 
Abb. 2: Gewaltmeldungen nach Ämtern relativ zur Mitarbeiterzahl – in Prozent

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V/0287/2021 
 
 
In 2020 waren mehr Männer als Frauen von Gewaltvorfällen betroffen (38 Frauen und 48 Männer). 
Zudem gab es eine betroffene Person mit dem Geschlecht divers. Während in der Feuerwehr und im 
Ordnungsamt überwiegend Männer von Gewalt betroffen waren, überwiegen im Sozialamt und in der 
Stadtbücherei die Gewaltvorfälle gegenüber Frauen (Abb. 3). Der Grund für diese Unterschiede liegt 
im Verhältnis der jeweiligen Geschlechteranteile in den Ämtern.   
 
 
Abb. 3: Gewaltmeldungen in 2020 aufgeteilt nach Geschlecht und Ämtern – absolute Zahlen 
 
Die Gewaltstatistik wurde in 2020 erweitert. Erstmalig wurden die Gewaltvorfälle der Stufe von Gewalt 
entsprechend der Geschäftsanweisung (GA) „Umgang mit Gewalt am Arbeitsplatz – Handlungsemp-
fehlung für die Stadtverwaltung Münster“ zugeordnet. Diese umfasst 5 Stufen, vorbei die Stufe 5 die 
höchste Stufe von Gewalt ist. Insgesamt sind 50 der 70 Gewaltvor fälle der Stufe 4 zuzuordnen (Abb. 
4). Der Stufe 4 werden Handlungen wie z. B. Anspucken, Anschreien aus kürzester Distanz, anony-
me Drohbriefe, üble Nachrede, Beleidigung (auch unter Nutzung des Internets oder sonstiger Medien) 
sowie die Androhung von Gewa lt und die Nutzung von Waffen zugeordnet. 18 Gewaltvorfälle ent-
sprechen der Stufe 2. Darunter fallen z. B. distanzloses Verhalten oder verbale Aggressionen. 
   
 
Abb. 4: Gewaltmeldungen in 2020 nach Stufen der Gewalt – absolute Zahlen

- 5 - 
V/0287/2021 
 
Als weitere Ergänzun g der Gewaltstatistik wurde dokumentiert, ob bei der betroffenen Person eine 
Schwerbehinderung vorliegt. Dies traf auf fünf Personen von den insgesamt 82 betroffenen Beschäf-
tigten zu.  
 
Es wurde zudem festgehalten, ob die Gewalthandlung in einem sexualisierten, homophoben oder 
rassistischen Zusammenhang stand. Bei den Gewaltvorfällen bestand einmal ein homophober und 
sieben Mal ein sexualisierter Kontext. Einen rassistischen Hintergrund g ab es bei keinem der gemel-
deten Gewaltvorfälle (Tab. 2). Bezogen auf die Gesamtzahl der Gewaltvorfälle standen damit 10% in 
einem sexualisierten Zusammenhang. Bei dem hohen Anteil fällt auf, dass es sich dabei immer um 
verbale Gewalt handelt, die sowohl mü ndlich als auch schriftlich geäußert wurde. Auch bei dem Vor-
fall mit homophoben Hintergrund handelt es sich um verbale Gewalt.  
 
  homophob sexistisch rassistisch 
Amt 32   1   
Amt 33   1   
Amt 42 1     
Amt 50   1   
Amt 52   2   
Amt 53   1   
Amt 59   1   
Insgesamt 1 7   
Tab. 2: Gewaltmeldungen nach Ämtern mit homophoben sexistischen oder rassistischen Zusammenhang 
 
Die Zuordnung, ob der Gewaltvorfall in einem sexualisierten, homophoben oder rassistischen Zu-
sammenhang stand, wurde zentral vom Personal- und Organisationsamt über den Inhalt der Gewalt-
meldung vorgenommen. Aufgrund der subjektiven Wahrnehmung von Gewalt wird die Gewaltmel-
dung zukünftig um Felder ergänzt, in denen das Opfer eine entsprechende Zuordnung (sexualisierter, 
homophober oder rassistischer Zusammenhang) vornehmen kann. Zudem wird zukünftig mit aufge-
nommen, ob die Gewaltmeldung in einem behindertenfeindlichen Zusammenhang stand. Die Ergän-
zungen sensibilisieren für einen sexualisierten, homophoben, rassistischen oder ableistis chen Kon-
text der Gewalttat. 
 
Sofern die Daten aus der Gewaltmeldung hervorgehen, wurde zudem das Geschlecht des/der Tä-
ters/-in festgehalten. In 62 Gewaltvorfällen waren Männer die Täter und in neun Fällen Frauen.  
 
In 2020 wurden insgesamt an 14 Standorten Sicherheitsdienste eingesetzt (Stadthaus 3, Stadtbüche-
rei, Rechts- und Ausländeramt (Stadthaus 2), Sozialamt (Standorte Hafenstraße und Von -Steuben-
Straße), Jobcenter (Standorte Stadthaus 2, Nord, Hiltrup, Wolbeck und Oxford -Kaserne), Stadtmuse-
um, Westfälische Schule für Musik, Ordnungsamt, Sportamt sowie bei einer Sonderveranstaltung der 
Villa ten Hompel). Dabei lag der Grund für den Einsatz eines Sicherheitsdienstes jedoch mehrfach in 
der Einhaltung der Corona-Schutzverordnung. 
 
Mit der Beschlussvorlage V/0236/2020 wurden ein Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen/GAL sowie ein Antrag der AfD beantwortet. Damit bekennt sich die Stadt Münster zu 
Demokratie, Toleranz und Menschenwürde im Sinne der gleichnamigen Resolution des Deutsch en 
Städtetages und positioniert sich uneingeschränkt gegen Gewalt gegen die Mitarbeitenden von Ver-
waltungen und Einsatzkräfte sowie gegen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker. Neben 
vermehrten Schulungen zu Gewaltprävention ab 2021 werden die Einfü hrung einer Gefährderdatei 
sowie einer Auskunftssperre bei „gefahrgeneigten Tätigkeiten“ geprüft. Zudem soll ein Konzept zur 
Prävention und Nachsorge von Gewalt gegen Kommunalpolitikerinnen

- 6 - 
V/0287/2021 
 
und Kommunalpolitiker entwickelt und dem Ältestenrat zur Beratung vorgelegt werden, das insbeson-
dere Ansätze für eine Registrierung und gegebenenfalls Weiterverfolgung von Vorfällen beinhalten 
soll. 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
 
Anlage: 
 
Anlage A

Anlage A

1331 Zeichen

Anlage A zur V/0287/2021 
 
 
Kurzüberblick 
Es wird über die im Jahr 2020 gemeldeten Gewaltvorfälle gegenüber Mitarbeitende der Stadt 
Münster sowie den Einsatz von Sicherheitsdiensten berichtet. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Mitarbeitenden der Stadt Münster sind aufgefordert Gewaltvorfälle zu melden. Nur bei einem 
transparenten Umgang mit dem Thema Gewalt am Arbeitsplatz ist es möglich die Beschäftigten 
vor Gewalt bei der Arbeit zu schützen und Angebote zur Prävention und zur Nachsorge von Ge-
waltvorfällen zu schaffen und zu erweitern.  
Im Ausschuss und im Verwaltungsvorstand wird jährlich über die Gewaltvorfälle berichtet. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beratungsverlauf (2)

15.06.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 16 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.06.2021 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Von-Steuben-Straße
  • Hafenstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0287/2021
Typ
Vorlagen
Datum
01.04.2021
Erstellt
01.04.2021 07:52