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Ergänzung der Beantwortung der mündlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE Nr. 0193/2017

Mitteilung Ausschuss 2305/2018 vom 17.07.2018

Stand: Am 06.09.2018 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Mitteilung Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/502 Vorlagen-Nummer 17.07.2018 2305/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 Ergänzung der Beantwortung der mündlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE Nr. 0193/2017, Sitzung am 26.01.2017 In Ergänzung der Beantwortung der mündlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE Nr. 0193/2017 in der Sitzung am 26.01.2017 teilt die Verwaltung mit: Die Verwaltung hat erfolgreich Kontakt zum Kölner Haus- und Grundbesitzerverein aufgenommen, um die Akzeptanz von städtischen Garantieerklärungen als Alternative zum ausgezahlten Kautions- darlehen bei Kölner Privatvermietern zu erhöhen. Der Haus- und Grundbesitzerverein hat die Bitte der Verwaltung aufgegriffen und sich bereit erklärt, die alternative Möglichkeit der Akzeptanz einer städtischen Garantieerklärung seinen Mitgliedern nä- her zu bringen. In seiner Mitgliederzeitung „Eigentum Aktuell“ Ausgabe Mai 2018, griff der Haus- und Grundbesitzerverein das Thema nunmehr auf und hat auf die Vorteile für die Vermieter hingewiesen. Der Beitrag ist dieser Mitteilung als Anlage beigefügt. Gez. Dr. Rau
  • Artikel aus Eigentum aktuell, Ausgabe Mai 2018

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    Übernahme von Kautionen und Sicherheitsleistungen durch den Sozialleistungsträger Die Kaution (Mietkaution) ist eine Sicherheit für frei finanzierte Woh- nungen. Bei öffentlich geförderten Wohnungen des sozialen Woh- nungsbaus wird die Mietkaution als „Sicherheitsleistung“ bezeichnet. Die Sicherheitsleistung dient zur Abgeltung der Ansprüche des Ver- mieters aus Schäden an der Woh- nung oder unterlassenen Schön- heitsreparaturen. Als Mietkaution/Sicherheitsleistung darf ein Betrag verlangt werden, der die Grundmiete für drei Monate nicht übersteigt. Wenn die finanzi- ellen Mittel eines Mieters nicht aus- reichen, um die Mietkaution zu be- zahlen, so kann er bei der Stadt Köln einen Antrag auf Übernahme dieses Betrags stellen. Bei Bewilligung übernimmt dann der Sozialleis- tungsträger die Stellung von Kautio- nen und Sicherheitsleistungen. Der Vermieter der Wohnung kann zwischen zwei Optionen wählen: » Selbstschuldnerische Bürg- schaft der Stadt Köln (Übernahmegarantie) Die Wahl der Selbstschuldnerischen Bürgschaft beschleunigt und verein- facht auf beiden Seiten das Hinterle- gungsverfahren erheblich. Sie wird ab Ausstellungsdatum mit dem Zinssatz für gesetzliche Spareinlagen verzinst. Die Stadt Köln stellt sicher, dass bei evtl. notwendig werdender In- anspruchnahme, unmittelbar nach Übersendung und umgehender Überprüfung der Abrechnungsun- terlagen der Anspruch auf das vom Vermieter/Eigentümer genannte Konto gutgeschrieben wird. » Auszahlung der Kaution/ Sicherheitsleistung unmittelbar an den Vermieter Der Sicherheitsbetrag steht in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen nach Bewilligung auf dem Konto des Vermieters/Eigentümers zur Verfügung. Der Betrag ist auf einem besonderen Konto außerhalb des Vermietervermögens anzulegen. Bei Beendigung des Mietvertrages hat der Vermieter gegenüber der Stadt Köln eine Mitteilungs- und Ab- rechnungsverpflichtung. Nach Aussage der Stadt Köln wird von der Bürgschaftserklärung durch die privaten Vermieter und Eigen- tümer in immer weniger Fällen Ge- brauch gemacht. Eine Ausnahme stellen hier die Wohnungsgesell- schaften und -genossenschaften dar. Die Stadt Köln hofft, auf diesem Wege private Vermieter dafür gewin- nen zu können, beim Thema Kauti- on und Sicherheitsleistung auch die Bürgschaft der Stadt Köln wieder in Betracht zu ziehen.

Beratungsverlauf

  1. 06.09.2018

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 11.1.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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