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1787/2022

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2022 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 03.06.2022

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Anlage 1 - Aufwand

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Anlage 1 - Aufwand

1776 Zeichen

Fach- 
dezernat 
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Grund Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Dez. / Amt 
1
üpl. 2.200.000,00 € 0701 16 
(Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen) 
Im Rahmen der Corona-Pandemie fallen im Teilplan 0701 - 
Gesundheitsdienste Mehraufwendungen u.a. für Schul- und Kitatestungen 
an, die vor dem 12.04.2021 stattgefunden haben. Im Rahmen der 
Bewältigung der Ukraine-Krise fallen Aufwendungen in Höhe von rund 
1.200.000 € für den laufenden Betrieb der Teststelle und den Einsatz von 
Sanitäter*innen im Welcome Center sowie für die Bereitstellung von 
medizinischem Fachpersonal in Notunterkünften an. 
2.200.000,00 € 0501 15 
(Transferleistung 
en) 
DEZ V / 
53 
2
üpl. 40.000,00 € 0701 13 
(Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen) 
Mit der Beschlussvorlage 0374/2018 des Ausschusses für Soziales und 
Senioren und der mitgeteilten Fortsetzung 0094/2022 der Humanitären Hilfen 
in 2022 wurde im Teilplan 0504- Freiwillige Sozialleistungen und Diversity 
eine Summe in Höhe von 20.000 € an zusätzlich benötigten Mitteln des 
Mobilen Medizinischen Dienstes zur Versorgung hilfsbedürftiger Menschen 
aus den Staaten der EU Osterweiterung bereitgestellt. Darüber hinaus 
können nach Rücksprache mit dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 
weitere 20.000 € zugunsten des Verfügungsfonds für Medikamente 
bereitgestellt werden. 
40.000,00 € 0504 15 
(Transferaufwend 
ungen) 
DEZ V / 
53 
über- und außerplanmäßiger Aufwand 2022 Deckung 
Anlage 1 
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2022 
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. 
Seite 1

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3518 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/20 
 
Vorlagen-Nummer  03.06.2022 
 1787/2022 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 13.06.2022 
Rat 20.06.2022 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten 
Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2022 gem. § 83 
Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2022 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2022 entscheidet die 
Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis 
zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun-
den-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, 
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro-
gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt 
sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich zustän-
digen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, 
- aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder außerplan-
mäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt werden müssen, 
- die rechtlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch 
die Stiftungsrücklagen erfolgt, 
- in Zusammenhang mit der unterjährigen Konkretisierung von investiven Einzelmaßnahmen 
innerhalb Programmbudgets stehen, die durch Haushaltsvermerk in den einzelnen Teilplänen 
definiert sind, 
- bei einer investiven Einzelmaßnahme außerplanmäßig durch Deckung innerhalb einer Pro-
duktgruppe zur Verfügung gestellt werden müssen, bei der im vorherigen Haushaltsjahr eine 
Ermächtigung bestand, die durch eine zeitliche Verzögerung nicht ausgezahlt wurde. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen beweglichen 
Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrati-
onsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. 
 
Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit  
§ 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächti-
gungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die Fach-
beigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen 
bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn die Deckung im Rah-
men des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus keine zusätzliche Belastung

2 
 
der Folgejahre entsteht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so-
wie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 und  
85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat monatlich zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Frakti-
onen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. 
 
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (2)

13.06.2022 Finanzausschuss
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.06.2022 Rat
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1787/2022
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
03.06.2022
Erstellt
25.05.2022 12:45