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RR 14/2026

Berufung der Funktionalen Bank

Sitzungsvorlage RR 13.03.2026

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 13.03.2026, TOP 5.1

Sitzungsvorlage RR (Berufung der Funktionalen Bank)

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Sitzungsvorlage RR (Berufung der Funktionalen Bank)

2609 Zeichen

Seite 1 von 2 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 14/2026 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Frau Sengül 
Telefon 0221-147-4020 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 12.02.2026 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 13.03.2026 5.1 beschließend 
 
TOP: 
Berufung der Funktionalen Bank 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Regionalrat beruft als stimmberechtigte Mitglieder des Braunkohlenausschusses zur Funktiona-
len Bank die jeweils vorgeschlagenen Personen entsprechend der Liste aus Drucksache Nr. RR 
14/2026. 
 
 
Erläuterungen: 
Nach § 21 Abs. 6 des LPlG beruft der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln als stimmberechtigte 
Mitglieder des Braunkohlenausschusses (Funktionale Bank):  
 
1. eine Vertreterin oder einen Vertreter der für das Braunkohlenplangebiet zuständigen Indus -
trie- und Handelskammern,  
 
2. eine Vertreterin oder einen Vertreter der für das Braunkohlenplangebiet zuständigen Hand -
werkskammern,  
 
3. eine Vertreterin oder einen Vertreter der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen,  
 
4. zwei Vertreterinnen oder Vertreter der im Braunkohlenplangebiet tätigen Arbeitgeberver -
bände,  
 
5. drei Vertreterinnen oder Vertreter der im Braunkohlenplangebiet tätigen Gewerkschaften, 
 
6. eine Vertreterin oder einen Vertreter der Landwirtschaft und  
 
7. eine Vertreterin oder ein Vertreter der im Braunkohlenplangebiet tätigen nach Naturschutz -
recht durch das zuständige Landesministerium anerkannten Naturschutzverbände.

Sitzungsvorlage RR RR 14/2026 Seite 2 von 2 
Die Sitze nach § 21 Abs. 6 Nr.5 LPlG werden im Braunkohlenplangebiet tätigen Gewerkschaften 
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zugeteilt. Dabei sind die Zahlen der Gewerkschaftsmit -
glieder zugrunde zu legen, die bei den Bergbautreibenden im Braunkohlenplangebiet beschäftigt 
sind (§ 21 Abs. 7 LPlG).  
 
Der Deutsche Gewerkschaftsbund, Bezirk Nordrhein-Westfalen, hat hierzu mitgeteilt, dass im 
Braunkohlenplangebiet nur Mitglieder für die Gewerkschaft IGBCE nachzuweisen sind. 
 
Es wurden folgende Vorschläge nach § 24 LPlG DVO für die Berufung eingereicht:  
 
Organisation Vorgeschlagenes Mitglied 
IHK Aachen Raphael Jonas 
Handwerkskammer NRW Georg Stoffels 
Landwirtschaftskammer NRW Bernhard Conzen 
Arbeitgeberverband (Unternehmer NRW) Dr. Thorsten Diercks 
Arbeitgeberverband (Unternehmer NRW) Phillip Schollmeyer 
Gewerkschaft (IGBCE) 
 
Ernst Ungermann 
Gewerkschaft (IGBCE) Jörg Erkens 
Gewerkschaft (IGBCE) Manuel Rendla 
Landwirtschaft (RLV) Erich Gussen 
Naturschutzverband Henning Walther

Beratungsverlauf (1)

13.03.2026 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 5.1
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RR 14/2026
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
13.03.2026
Erstellt
20.02.2026 14:45