A-O/0051/2005
Zukünftige Entwicklung der städtischen Bäderlandschaft
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Originalantrag A-O/0051/2005
3402 Zeichen
CDU Fraktion in der Bezirksvertretung Münster Ost Münster, den41. November 2005 Die Bezirksvertretung Münster Ost möge beschließen: Antrag der Bezirksvertretung Münster Ost zur Öffentlichen Be- schlussvorlage V/0844/2005 Der Rat der Stadt Münster möge den in der Öffentlichen Beschlussvorlage V/0844/2005 („Zukünftige Entwicklung der städtischen Bäderlandschaft“) formulierten Beschlussvorschlag wie folgt ändern und in so abgeänderter Form beschließen: 1; 22:25: a) Im Text von Spiegelstrich 2 wird das Wort „Handorf“ gestrichen; b) Nach Spiegelstrich 2 wird ein weiterer Spiegelstrich mit folgendem Text eingefügt: „Handorf hiervon abweichend erhalten und in städtischer o- der ggf. in privater Trägerschaft fortgeführt wird; im letzteren Fall ist die Stadt Münster verpflichtet, den Privatisierungsprozess unterstützend zu begleiten.“; 2: Zi 2.22: Im Text von Spiegelstrich 1 wird das Wort „gegebenenfalls“ gestrichen; 3. Ziff. 2.3.: In Ziffer 2.3. wird gestrichen: ...“alternativ zum städtischen Freibad Sta- pelskotten“... Begründung: Die Schließung sämtlicher Bäder bedeutet einen Kahlschlag in der Infra- und Bä- derstruktur des münsterschen Ostens. Betrachtet man daneben die in der Diskussion stehende mögliche Schließung des Freibades Stapelskotten sowie das von einer Schließung bedrohte Freibad Sudmühle, so würde im gesamten Osten Münsters jenseits des Dortmund-Ems-Kanals kein einziges Bad verbleiben. Schon deshalb ist das im Gutachten der Fa. Wenzel Consulting AG im Rahmen aller durchdachten Szenarien als erhaltenswert eingestufte Freibad Stapelskotten unverzichtbar. Es steht somit nicht zur Disposition! Vor dem Hintergrund zwingender Sparmaßnahmen ist die Bezirksvertretung Münster Ost sich bewusst, dass das Freibad Handorf — obwohl sowohl als Wellenbad als auch in der Kombination mit einem Hallenbad einmalig in Münster und schon deshalb grundsätzlich erhaltenswert — daneben nicht erhalten werden kann! Umso erforderlicher ist es jedoch, dass das bereits mit neuester Technik ausgestatte Hallenbad in Handorf weiterhin dem Stadtbezirk mit seinem großen Einzugsbereich zur Ganzjahresgrundversorgung zur Verfügung steht und grundsätzlich in städtischer Trägerschaft fortgeführt wird. Viele Aspekte, die für eine Erhaltung zumindest eines der Handorfer Bäder sprechen, wie z.B. Auslastung durch Schulen, Vereine und DLRG, das Vorhandensein ausreichenden Parkraumes, die Tatsache, dass die Bäder Bestandteil eines Sportzentrums sind, sind daneben nicht ausreichend in die Bewer- tung im Rahmen des Bädergutachtens eingeflossen. Insofern wird ergänzend auch auf die Ausführungen in der „Resolution der Bezirksvertretung Münster Ost an Rat und Verwaltung der Stadt Münster für den Erhalt des Bäderstandortes Handorf“ vom 27. Oktober 2005 verwiesen. Allerdings kann unter Berücksichtigung der angespannten finanziellen Lage hilfs- weise eine Fortführung in privater Trägerschaft in Betracht kommen. Beispiele solcher erfolgreicher privater Trägerschaften finden sich mittlerweile in ausreichendem Maße innerhalb Deutschlands. Sollten sich Gruppierungen finden bzw. bilden, die eine Weiterführung des Hallenbades Handorf übernehmen wollen, so sind diese Bestrebungen von der Stadt Münster uneingeschränkt zu unterstützen. Insbesondere muss einem potentiellen privaten Träger die Immobilie nebst Gebäuden zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Für die Fraktion: Cr,
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- A-O/0051/2005
- Typ
- Antrag an die BV Ost
- Datum
- 16.11.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37