Mandari Insight

3638/2017

Bürgereingabe gemäß §24 GO; Absenkung des Bahnsteiges (Rampe) an der Haltestelle Scheibenstraße in Fahrtrichtung Süden

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 27.02.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 15.03.2018, TOP 2.3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1: Antrag ohne Unterschriften

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2: Beantwortung einer früheren Anfrage Vorlage 1860/2014

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4652 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/690/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3638/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gemäß §24 GO 
Absenkung des Bahnsteiges (Rampe) an der Haltestelle Scheibenstraße in Fahrtrichtung 
Süden 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für seine Eingabe und spricht sich dagegen 
aus, kurzfristig eine zusätzliche Rampe an dem stadteinwärts führenden Bahnsteig an der Stadt-
bahnhaltestelle Scheibenstraße einzurichten. 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 15.03.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Der Petent beantragt (Anlage 1): 
 
1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, eine Absenkung des Bahnsteigs mit 
Hilfe einer Rampe mit einer Länge von 6 m - wie es an zwei anderen Stellen dort der Fall ist – 
barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft die nördliche Seite der Bahnverbindung Richtung Süden. 
2. Für den Fall einer positiven Prüfung wird die Verwaltung beauftragt, mit der KVB zeitnah eine 
Umsetzung dieser Maßnahme zu erarbeiten. 
3. Für den Fall, dass eine Genehmigung der Bezirksregierung erforderlich ist, werden KVB und 
Verwaltung gebeten, diese Genehmigung einzuholen. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Die Bahnsteige der Stadtbahnhaltestelle Scheibenstraße sind heute bereits barrierefrei ausgebaut. Es 
befinden sich an jedem Bahnsteig eine Rampe und an dem zweiten Zugang Treppenstufen. Somit ist 
die Haltestelle grundsätzlich durch jeweils eine Rampe mit 6 % Neigung barrierefrei ausgebaut und 
der Standard genügt dem Behindertengleichstellungsgesetz vom 27.04.2002. 
 
Der Vorschlag aus der Bürgereingabe lautet, auch am nördlichen Ende des stadteinwärts führenden 
Bahnsteigs statt der vorhandenen Stufen eine Rampe zu bauen. Laut Bürgereingabe würde sich 
durch eine solche Rampe der Weg zwischen der Seniorenresidenz „Phönix“ und der Stadtbahnhalte-
stelle um ca. 200 m auf 100 m verkürzen. Derzeit müssen die mobilitätseingeschränkte Seniorinnen 
und Senioren laut der Eingabe zuerst einmal zusätzlich 100 m in Richtung Süden laufen um danach 
diese 100 m wieder zurück zu laufen. 
 
Die tatsächliche Differenz der Wegelängen ist nach Prüfung durch die Verwaltung allerdings geringer 
als in dem Antrag dargestellt. Geht man davon aus, dass die Fahrgäste die Bahnen jeweils vom mitt-
leren Bahnsteigbereich aus nutzen, ist nach dem Bau der Rampe eine Wegestrecke zwischen Senio-
renresidenz Phönix und Bahnsteigmitte von ca. 70 m über den neuen nördlichen Bahnsteigzugang 
zurückzulegen. Heute ist für das barrierefreie Erreichen der Bahnsteigmitte eine Wegstrecke von ca. 
140 m über die bestehende südliche Rampe zurückzulegen. Somit wäre nach dem Bau der zusätzli-
chen nördlichen Rampe lediglich eine Verringerung der Wegelängen um ca. 70 m zu verzeichnen. 
 
Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Fahrer der Bahnen nur die jeweils erste Tür der Stadtbah-
nen separat länger öffnen und schließen können. Mobilitätseingeschränkten Personen wird deshalb 
empfohlen die erste Tür der Stadtbahnen in Fahrtrichtung zu nutzen. Berücksichtigt man diese Emp-
fehlung und steigen die mobilitätseingeschränkten Personen an der ersten Tür der Bahnen ein, wer-
den durch den Bau der Rampen die Wegelängen nur um ca. 12 m verkürzt. Der Weg, der heute auf 
dem Gehweg zurückgelegt wird, um die erste Tür der Bahn zu nutzen, würde nach dem Bau der 
Rampe dann auf dem Bahnsteig zurückgelegt werden. 
 
Grundsätzlich bieten selbstverständlich für alle Fahrgäste Rampen einen höheren Komfort. Allerdings 
kann dieser Grundsatz auch beim Neubau von Stadtbahnhaltestellen nicht immer eingehalten wer-
den. So wurde beispielsweise die Stadtbahnhaltestelle Liebigstraße der Linie 5 mit einer Rampe und 
einer Treppe versehen, da eine Rampe aus geometrischen Gründen nicht herstellbar war. Diese 
Stadtbahnhaltestelle gilt allerdings trotzdem als barrierefrei. Auch hier müssen einige mobilitätseinge-
schränkte Personen Umwege gehen, was für diese Personengruppe eine Erschwernis darstellt. 
 
Derzeit plant die Verwaltung verschiedene Stadtbahnhaltestellen auf der Grundlage einer vom Ver-
kehrsausschuss beschlossenen Prioritätenliste barrierefrei nachzurüsten. Deswegen kann der Bau 
der vom Petenten gewünschten Rampe, aktuell nicht mit Priorität verfolgt und umgesetzt werden.

3 
 
Auf einen ebenfalls ablehnenden Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 06.11.2014 mit der 
Vorlagen-Nr. 1860/2014 (Anlage 2) zu einer gleichlautenden Anfrage der FDP Fraktion wird hinge-
wiesen.  
 
 
Anlagen

Anlage 1: Antrag ohne Unterschriften

6522 Zeichen

ir Id
PHÖNIX *

BEI UNS SIND SIE ZUHALSO

PHÖNIX-Senlorenzentrum Weidenpesch GmbH
PHÖNIX Seniorenzentrum Weidenpesch \ Neusser Straße 659-673 } 50737 Köln

Herm Eingang () 7, ww 4

Dr. Herbert Clasen
Neusser Str. 450

| BürgeramtNI
50733 Köln

Sehr geehrter Herr Dr. Clasen,

Köln, 28.03.2017

anbei senden wir Ihnen wie telefonisch mit Frau Keller besprochen die Unterschriftenliste zum
Bürgerantrag. Wir konnten erfreulicherweise über 40 Unterschriften sammeln.

Vielen Dank für Ihre Mühen und viel Erfolg bei der Weiterbearbeitung.

Sollten Sie Rückfragen haben wenden Sie sich gerne wieder an mich oder Frau Keller.

Herzliche Grüße

Kerstin Goll
-Sozialer Dienst-

PHÖNIX-Seniorenzentrum Weidenpesch GmbH

PHÖNIX Seniorenzentrum Weidenpesch \ Neusser Straße 669-673) 50737 Köln ) Tel.: 0221 702136-0

Geschäftsführung: Torsten Wenzel, Carola Seeberger

‚Amtsgericht München ) HRB 226438

Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft, IBAN DE78 700 205 000 009 802 800, BIC BFSWDE33MUE \ USt-IDNr. DE 256568092
Hauptsitz der Gesellschaft: Zirkus-Krone-Straße 10\\ 80335 München

Anregungen und Beschwerden nach $ 24 GO NRW (Bürgeranträge): Absenkung des
Bahnsteigs an der Haltestelle Scheibenstraße in Fahrtrichtung Süden: Erreichbarkeit der
Seniorenresidenz Phoenix In Richtung Norden, um die Seniorenresidenz Phoenix und
weitere Bereiche barrierefrei erreichen zu können.

Die Unterzeichnenden bitten die Bezirksvertretung Nippes um folgenden Beschluss:
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen:

1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, eine Absenkung des Bahnsteigs
mithilfe einer Rampe mit einer Länger von 6 m - wie es an zwei anderen Stellen dort der Fall
ist - barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft die nördliche Seite der Bahnverbindung Richtung
Süden.

2. Für den Fall einer positiven Prüfung wird die Verwaltung beauftragt, mit der KVB zeitnah
eine Umsetzung dieser Maßnahme zu erarbeiten.

3.-Für den Fall, dass eine Genehmigung der Bezirksregierung erforderlich ist, werden KVB
und Verwaltung gebeten, diese Genehmigung einzuholen.

Unterschrift

Hr
|

L2

Begründung:

Seit knapp 10 Jahren gibt es an der Haltestelle Scheibenstraße die Seniorenresidenz Phoenix.
Seit über 30 Jahren ist die Haltestelle jeweils nur an einer Seite barrierefrei durch eine
Rampe von jeweils ca. 6 m, nämlich in Fahrtrichtung Norden und in Fahrtrichtung Süden.
Entgegen den Fahrtrichtungen gibt es jeweils eine Treppe - mit jeweils 2 Stufen, was
insbesondere problematisch ist für die mobilitätseingeschränkten Seniorinnen und Senioren,
wenn sie vom Norden kommen, wenn sie die Seniorenresidenz erreichen wollen, denn sie
müssen einen Umweg von ca. 200 m vornehmen, da sie ca. 100 m. in Richtung Süden in Kauf
nehmen, um dann weitere ca. 100 m zurückzugehen. Dabei wären es nur knapp 100 m,
wenn es eine Rampe auf dem direkten Weg zur Seniorenresidenz - und das statt 350 m bei
der bisherigen Situation.

Auf eine entsprechend Anfrage des Seniorenvertreters Dr. Clasen hat die Verwaltung am
27.1.2017 geantwortet:

„vielen Dank für Ihre Mail vom 12. 01.2017, in der Sie richtigerweise darauf hinweisen, dass
an der Haltestelle Scheibenstraße nur eine barrierefreie Rampe besteht. Bereits mehrfach
hat die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der KVB, versucht hier eine zusätzliche Rampe
nachzurüsten. Leider ist diese Umrüstung mit größeren aufwendigen Umbauten
insbesondere an den Überwegen verbunden, so dass im Rahmen von Unterhaltungsarbeiten
hier bisher keine Nachbesserung erfolgen konnte. Sobald an der Haltestelle größere
Umbauarbeiten bzw. Sanierungen erfolgen, wird auch geprüft, inwiefern der auch von Ihnen
gewünschte barrierefreie Zugang an der Haltestelle Scheibenstraße hergestellt werden kann.
Voraussichtlich ist hierfür dann auch eine Genehmigung der Bezirksregierung erforderlich.
Leider muss bis zu dieser Veränderung, der von Ihnen beschrieben Umweg in Kauf
genommen werden. Sie können sich gerne bei mir hierzu telefonisch melden.

. Mit freundlichen Grüßen
Helmut Matzel
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Sachgebietsleitung Vorentwurf
Stadthaus, Zimmer 06.C.23
Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln“

Diese Antwort zeigt, dass der Verwaltung diese Problematik kennt und anerkennt, dass es
hier eine Lösung geben sollte. Aber sie geht davon aus, dass es größerer Maßnahmen
bedürfe, um hier Abhilfe zu schaffen. i

Wir im Phoenix - sowie weitere Unterstützerinnen und Unterstützer - möchten allerdings
nicht länger zuwarten, zumal Recherchen aus unserer Sicht ergeben, dass keine
aufwändigeren Maßnahmen erforderlich sind.

Aber natürlich sind wir keine Fachleute. Unser Anliegen beruht also somit nur darin, dass
eine Prüfung von Seiten der Verwaltung vorgenommen wird. Und nur für den Fall eines
positiven Ergebnisses sollen weitere Schritte eingeleitet werden - wie es der
Beschlussentwurf beinhaltet.

Zur Wegstrecke mit Schrittzahler gemessen)

Von REWE bis zur Ecke von Phoenixsindes

043 m

Von der Ecke bis zum Foyer von Phoenix sind es
051m

insgesamt also

094 m

Vom Beginn des Bahnsteigs aus Richtung Norden bis zum Ende sind es
101m

Und bis REWE zurück

101m

insgesamt also

202 m

Damit wird die Strecke also mehr als verdreifacht.

Diese Verlängerung bringt für die Seniorinnen und Senioren, die
mobilitätseingeschränkt

a) entweder weite Wege mit sich

b) oder Gefährdungen, da etliche Seniorinnen und Senioren die Treppenstufen mit
Rollatoren dennoch überwinden. Dies wird häufig beobachtet

Auf der Seite in Fahrtrichtung Norden gibt es eine Rampe mit 6 m

Länge und eine in Fahrtrichtung Süden ebenfalls eine mit 6 m. Auf der anderen Seite
gibt es jeweils 2 Stufen, um vom Bahnsteig auf die Straßenebene zu kommen.
Betrachtet man die Bahnsteige in Fahrtrichtung Norden, so bemerkt man, dass die
Bahnsteige gleich lang sind, nur Richtung Norden mit Rampe und gegenüber gibt es 2
Stufen. Dies ist an der südlichen Seite gleich.

So viel Platz für eine Rampe in Richtung Norden gibt es auch auf der

gegenüber liegenden Seite. Die KVB Richtung Süden hält ca. 8 m. hinter dem Beginn
des Bahnsteigs, somit ist, wie analog gegenüber, genügend Platz für

eine Rampe von 6 m. Am Bahnsteig müsste es somit - außer der

Absenkung - keine weiteren Umbaumaßnahmen geben.

Erläuterungen zu den Fotos

119
215
221
526
531
538
658
728

Bahnsteig Richtung Süden

Weg zurück vom Ende des Bahnsteigs
Rampe Richtung Süden

Ende des Bahnsteigs Richtung Norden
Ende des Bahnsteiges Richtung Norden
Rampe Richtung norden

Ende des Bahnsteiges Richtung norden
Abstand von der Treppe

Anlage 2: Beantwortung einer früheren Anfrage Vorlage 1860/2014

3445 Zeichen

DZ

Der Oberbürgermeister Er Vorlagen-Nummer
Dezernat, Dienststelle 1860/2014
V1/663/33

662/21

Beantwortung einer Anfrage nach $ 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil

Bezirksvertretung 5 (Nippes) 06.11.2014

Haltestelle Scheibenstraße
hier: Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 15.05.2014;
TOP 7.2.4

Text der Anfrage:

„Ein schon lange bestehendes Ärgernis sind die Bahnsteige an der Stadtbahnhaltestelle Scheiben-
straße. Sie haben nur an einer Stelle eine Rampe, jeweils nur in Fahrtrichtung am Kopf des Zuges.
Das macht es für Menschen mit Behinderung äußerst schwer, eine Stadtbahn noch rechtzeitig zu
erreichen, wenn sie nicht bereits auf dem Bahnsteig sind. Aber auch so sind gerade die Mitbürger,
denen man Erleichterungen durch Abkürzungen verschaffen muss, häufig zu unnötigen längeren
Wegen gezwungen, wenn sie zuerst um mehr als die Länge eines Doppelzuges um den Bahnsteig
herumfahren müssen. So etwas darf es heutzutage nicht mehr geben und darum ist zeitnah an den
Bahnsteigen beiderseitig eine Rampe zu errichten, insbesondere, weil es auf der Neusser Straße
sowieso umfangreiche Arbeiten geben wird. Der Platz dazu ist da. Wir haben es nachgemessen.

Bei dieser Gelegenheit kann ebenso geprüft werden, ob die Übergänge an den Bahnsteigen sicherer
gestaltet werden können. Wir wissen jetzt, dass die Haifischzähne keine verpflichtende Wirkung für
Autofahrer haben und für einen Zebrastreifen sieht die Verwaltung keinen Bedarf. Wir sehen hier sehr
wohl einen großen Bedarf, wenn Menschen mit ihren Einkäufen schwer bepackt länger als unnötig
am Straßenrand warten müssen, bis ihnen auf der vielbefahrenen Straße ein Autofahrer andeutet,
dass sie auch kreuzen dürfen. In der Zwischenzeit ist ihnen dann häufig die Stadtbahn vor der Nase
weggefahren. Es kommt immer wieder zu kritischen Situationen, wenn Fußgänger die Bahn noch
erreichen wollen und Autofahrer ihrerseits auf eine grüne Ampelschaltung hoffen.

Daher fragen wir nach:
1. Wann wird die Verwaltung diesen sicherlich bereits bekannten Missstand nachbessern?
2. Sieht die Verwaltung in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit, die Überwege der
Haltestelle, insbesondere den am Eingang des Supermarktes, für'die Fußgänger sicherer

zu machen?

3. Welche Gründe sprechen gegen einen Zebrastreifen vor dem Eingang des Supermarktes
am Übergang zu den Bahnsteigen in beiden Fahrtrichtungen?

4. Wird die Verwaltung bei der Renovierung und Neugestaltung der Neusser Straße auch noch
weitere Möglichkeiten zur Geschwindigkeitssenkung für PKW an dieser Stelle prüfen?“

Antwort der Verwaltung:
Zu Frage 1:

Es wurde geprüft, ob im Zusammenhang mit der durch die KVB anstehenden Gleissanierung entlang
der Neusser Straße Rampen eingebaut werden können. Aufgrund des hohen Umbauaufwandes ist
der Einbau von barrierefreien Bahnsteigrampen im Rahmen der Sanierungsmaßnahme jedoch leider
nicht möglich.

Im Projekt „Nachrüstung Barrierefreiheit an den Haltestellen der Linie 15", wofür die Programman-

meldung beim Zuwendungsgeber Zweckverband Nahverkehr Rheinland bereits eingereicht worden
ist, werden die Treppenstufen durch Rampen ersetzt. Neben dem Einbau von Rampen wird die Hal-
testelle außerdem mit einem taktilen Leitsystem versehen. Einen Zeitplan hierfür gibt es noch nicht.

Zu Fragen 2 bis 4:

Eine Veränderung der Fußgängerquerung an der Haltestelle Scheibenstraße wird bis zur Umgestal-
tung der Neusser Straße zurückgestellt.

Beratungsverlauf (1)

15.03.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3638/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
27.02.2018
Erstellt
23.11.2017 10:12