3638/2017
Bürgereingabe gemäß §24 GO; Absenkung des Bahnsteiges (Rampe) an der Haltestelle Scheibenstraße in Fahrtrichtung Süden
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/690/1 Vorlagen-Nummer 3638/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gemäß §24 GO Absenkung des Bahnsteiges (Rampe) an der Haltestelle Scheibenstraße in Fahrtrichtung Süden Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für seine Eingabe und spricht sich dagegen aus, kurzfristig eine zusätzliche Rampe an dem stadteinwärts führenden Bahnsteig an der Stadt- bahnhaltestelle Scheibenstraße einzurichten. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 15.03.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Der Petent beantragt (Anlage 1): 1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, eine Absenkung des Bahnsteigs mit Hilfe einer Rampe mit einer Länge von 6 m - wie es an zwei anderen Stellen dort der Fall ist – barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft die nördliche Seite der Bahnverbindung Richtung Süden. 2. Für den Fall einer positiven Prüfung wird die Verwaltung beauftragt, mit der KVB zeitnah eine Umsetzung dieser Maßnahme zu erarbeiten. 3. Für den Fall, dass eine Genehmigung der Bezirksregierung erforderlich ist, werden KVB und Verwaltung gebeten, diese Genehmigung einzuholen. Stellungnahme der Verwaltung Die Bahnsteige der Stadtbahnhaltestelle Scheibenstraße sind heute bereits barrierefrei ausgebaut. Es befinden sich an jedem Bahnsteig eine Rampe und an dem zweiten Zugang Treppenstufen. Somit ist die Haltestelle grundsätzlich durch jeweils eine Rampe mit 6 % Neigung barrierefrei ausgebaut und der Standard genügt dem Behindertengleichstellungsgesetz vom 27.04.2002. Der Vorschlag aus der Bürgereingabe lautet, auch am nördlichen Ende des stadteinwärts führenden Bahnsteigs statt der vorhandenen Stufen eine Rampe zu bauen. Laut Bürgereingabe würde sich durch eine solche Rampe der Weg zwischen der Seniorenresidenz „Phönix“ und der Stadtbahnhalte- stelle um ca. 200 m auf 100 m verkürzen. Derzeit müssen die mobilitätseingeschränkte Seniorinnen und Senioren laut der Eingabe zuerst einmal zusätzlich 100 m in Richtung Süden laufen um danach diese 100 m wieder zurück zu laufen. Die tatsächliche Differenz der Wegelängen ist nach Prüfung durch die Verwaltung allerdings geringer als in dem Antrag dargestellt. Geht man davon aus, dass die Fahrgäste die Bahnen jeweils vom mitt- leren Bahnsteigbereich aus nutzen, ist nach dem Bau der Rampe eine Wegestrecke zwischen Senio- renresidenz Phönix und Bahnsteigmitte von ca. 70 m über den neuen nördlichen Bahnsteigzugang zurückzulegen. Heute ist für das barrierefreie Erreichen der Bahnsteigmitte eine Wegstrecke von ca. 140 m über die bestehende südliche Rampe zurückzulegen. Somit wäre nach dem Bau der zusätzli- chen nördlichen Rampe lediglich eine Verringerung der Wegelängen um ca. 70 m zu verzeichnen. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Fahrer der Bahnen nur die jeweils erste Tür der Stadtbah- nen separat länger öffnen und schließen können. Mobilitätseingeschränkten Personen wird deshalb empfohlen die erste Tür der Stadtbahnen in Fahrtrichtung zu nutzen. Berücksichtigt man diese Emp- fehlung und steigen die mobilitätseingeschränkten Personen an der ersten Tür der Bahnen ein, wer- den durch den Bau der Rampen die Wegelängen nur um ca. 12 m verkürzt. Der Weg, der heute auf dem Gehweg zurückgelegt wird, um die erste Tür der Bahn zu nutzen, würde nach dem Bau der Rampe dann auf dem Bahnsteig zurückgelegt werden. Grundsätzlich bieten selbstverständlich für alle Fahrgäste Rampen einen höheren Komfort. Allerdings kann dieser Grundsatz auch beim Neubau von Stadtbahnhaltestellen nicht immer eingehalten wer- den. So wurde beispielsweise die Stadtbahnhaltestelle Liebigstraße der Linie 5 mit einer Rampe und einer Treppe versehen, da eine Rampe aus geometrischen Gründen nicht herstellbar war. Diese Stadtbahnhaltestelle gilt allerdings trotzdem als barrierefrei. Auch hier müssen einige mobilitätseinge- schränkte Personen Umwege gehen, was für diese Personengruppe eine Erschwernis darstellt. Derzeit plant die Verwaltung verschiedene Stadtbahnhaltestellen auf der Grundlage einer vom Ver- kehrsausschuss beschlossenen Prioritätenliste barrierefrei nachzurüsten. Deswegen kann der Bau der vom Petenten gewünschten Rampe, aktuell nicht mit Priorität verfolgt und umgesetzt werden. 3 Auf einen ebenfalls ablehnenden Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 06.11.2014 mit der Vorlagen-Nr. 1860/2014 (Anlage 2) zu einer gleichlautenden Anfrage der FDP Fraktion wird hinge- wiesen. Anlagen
Anlage 1: Antrag ohne Unterschriften
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ir Id PHÖNIX * BEI UNS SIND SIE ZUHALSO PHÖNIX-Senlorenzentrum Weidenpesch GmbH PHÖNIX Seniorenzentrum Weidenpesch \ Neusser Straße 659-673 } 50737 Köln Herm Eingang () 7, ww 4 Dr. Herbert Clasen Neusser Str. 450 | BürgeramtNI 50733 Köln Sehr geehrter Herr Dr. Clasen, Köln, 28.03.2017 anbei senden wir Ihnen wie telefonisch mit Frau Keller besprochen die Unterschriftenliste zum Bürgerantrag. Wir konnten erfreulicherweise über 40 Unterschriften sammeln. Vielen Dank für Ihre Mühen und viel Erfolg bei der Weiterbearbeitung. Sollten Sie Rückfragen haben wenden Sie sich gerne wieder an mich oder Frau Keller. Herzliche Grüße Kerstin Goll -Sozialer Dienst- PHÖNIX-Seniorenzentrum Weidenpesch GmbH PHÖNIX Seniorenzentrum Weidenpesch \ Neusser Straße 669-673) 50737 Köln ) Tel.: 0221 702136-0 Geschäftsführung: Torsten Wenzel, Carola Seeberger ‚Amtsgericht München ) HRB 226438 Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft, IBAN DE78 700 205 000 009 802 800, BIC BFSWDE33MUE \ USt-IDNr. DE 256568092 Hauptsitz der Gesellschaft: Zirkus-Krone-Straße 10\\ 80335 München Anregungen und Beschwerden nach $ 24 GO NRW (Bürgeranträge): Absenkung des Bahnsteigs an der Haltestelle Scheibenstraße in Fahrtrichtung Süden: Erreichbarkeit der Seniorenresidenz Phoenix In Richtung Norden, um die Seniorenresidenz Phoenix und weitere Bereiche barrierefrei erreichen zu können. Die Unterzeichnenden bitten die Bezirksvertretung Nippes um folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, eine Absenkung des Bahnsteigs mithilfe einer Rampe mit einer Länger von 6 m - wie es an zwei anderen Stellen dort der Fall ist - barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft die nördliche Seite der Bahnverbindung Richtung Süden. 2. Für den Fall einer positiven Prüfung wird die Verwaltung beauftragt, mit der KVB zeitnah eine Umsetzung dieser Maßnahme zu erarbeiten. 3.-Für den Fall, dass eine Genehmigung der Bezirksregierung erforderlich ist, werden KVB und Verwaltung gebeten, diese Genehmigung einzuholen. Unterschrift Hr | L2 Begründung: Seit knapp 10 Jahren gibt es an der Haltestelle Scheibenstraße die Seniorenresidenz Phoenix. Seit über 30 Jahren ist die Haltestelle jeweils nur an einer Seite barrierefrei durch eine Rampe von jeweils ca. 6 m, nämlich in Fahrtrichtung Norden und in Fahrtrichtung Süden. Entgegen den Fahrtrichtungen gibt es jeweils eine Treppe - mit jeweils 2 Stufen, was insbesondere problematisch ist für die mobilitätseingeschränkten Seniorinnen und Senioren, wenn sie vom Norden kommen, wenn sie die Seniorenresidenz erreichen wollen, denn sie müssen einen Umweg von ca. 200 m vornehmen, da sie ca. 100 m. in Richtung Süden in Kauf nehmen, um dann weitere ca. 100 m zurückzugehen. Dabei wären es nur knapp 100 m, wenn es eine Rampe auf dem direkten Weg zur Seniorenresidenz - und das statt 350 m bei der bisherigen Situation. Auf eine entsprechend Anfrage des Seniorenvertreters Dr. Clasen hat die Verwaltung am 27.1.2017 geantwortet: „vielen Dank für Ihre Mail vom 12. 01.2017, in der Sie richtigerweise darauf hinweisen, dass an der Haltestelle Scheibenstraße nur eine barrierefreie Rampe besteht. Bereits mehrfach hat die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der KVB, versucht hier eine zusätzliche Rampe nachzurüsten. Leider ist diese Umrüstung mit größeren aufwendigen Umbauten insbesondere an den Überwegen verbunden, so dass im Rahmen von Unterhaltungsarbeiten hier bisher keine Nachbesserung erfolgen konnte. Sobald an der Haltestelle größere Umbauarbeiten bzw. Sanierungen erfolgen, wird auch geprüft, inwiefern der auch von Ihnen gewünschte barrierefreie Zugang an der Haltestelle Scheibenstraße hergestellt werden kann. Voraussichtlich ist hierfür dann auch eine Genehmigung der Bezirksregierung erforderlich. Leider muss bis zu dieser Veränderung, der von Ihnen beschrieben Umweg in Kauf genommen werden. Sie können sich gerne bei mir hierzu telefonisch melden. . Mit freundlichen Grüßen Helmut Matzel Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Sachgebietsleitung Vorentwurf Stadthaus, Zimmer 06.C.23 Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln“ Diese Antwort zeigt, dass der Verwaltung diese Problematik kennt und anerkennt, dass es hier eine Lösung geben sollte. Aber sie geht davon aus, dass es größerer Maßnahmen bedürfe, um hier Abhilfe zu schaffen. i Wir im Phoenix - sowie weitere Unterstützerinnen und Unterstützer - möchten allerdings nicht länger zuwarten, zumal Recherchen aus unserer Sicht ergeben, dass keine aufwändigeren Maßnahmen erforderlich sind. Aber natürlich sind wir keine Fachleute. Unser Anliegen beruht also somit nur darin, dass eine Prüfung von Seiten der Verwaltung vorgenommen wird. Und nur für den Fall eines positiven Ergebnisses sollen weitere Schritte eingeleitet werden - wie es der Beschlussentwurf beinhaltet. Zur Wegstrecke mit Schrittzahler gemessen) Von REWE bis zur Ecke von Phoenixsindes 043 m Von der Ecke bis zum Foyer von Phoenix sind es 051m insgesamt also 094 m Vom Beginn des Bahnsteigs aus Richtung Norden bis zum Ende sind es 101m Und bis REWE zurück 101m insgesamt also 202 m Damit wird die Strecke also mehr als verdreifacht. Diese Verlängerung bringt für die Seniorinnen und Senioren, die mobilitätseingeschränkt a) entweder weite Wege mit sich b) oder Gefährdungen, da etliche Seniorinnen und Senioren die Treppenstufen mit Rollatoren dennoch überwinden. Dies wird häufig beobachtet Auf der Seite in Fahrtrichtung Norden gibt es eine Rampe mit 6 m Länge und eine in Fahrtrichtung Süden ebenfalls eine mit 6 m. Auf der anderen Seite gibt es jeweils 2 Stufen, um vom Bahnsteig auf die Straßenebene zu kommen. Betrachtet man die Bahnsteige in Fahrtrichtung Norden, so bemerkt man, dass die Bahnsteige gleich lang sind, nur Richtung Norden mit Rampe und gegenüber gibt es 2 Stufen. Dies ist an der südlichen Seite gleich. So viel Platz für eine Rampe in Richtung Norden gibt es auch auf der gegenüber liegenden Seite. Die KVB Richtung Süden hält ca. 8 m. hinter dem Beginn des Bahnsteigs, somit ist, wie analog gegenüber, genügend Platz für eine Rampe von 6 m. Am Bahnsteig müsste es somit - außer der Absenkung - keine weiteren Umbaumaßnahmen geben. Erläuterungen zu den Fotos 119 215 221 526 531 538 658 728 Bahnsteig Richtung Süden Weg zurück vom Ende des Bahnsteigs Rampe Richtung Süden Ende des Bahnsteigs Richtung Norden Ende des Bahnsteiges Richtung Norden Rampe Richtung norden Ende des Bahnsteiges Richtung norden Abstand von der Treppe
Anlage 2: Beantwortung einer früheren Anfrage Vorlage 1860/2014
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DZ Der Oberbürgermeister Er Vorlagen-Nummer Dezernat, Dienststelle 1860/2014 V1/663/33 662/21 Beantwortung einer Anfrage nach $ 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Bezirksvertretung 5 (Nippes) 06.11.2014 Haltestelle Scheibenstraße hier: Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 15.05.2014; TOP 7.2.4 Text der Anfrage: „Ein schon lange bestehendes Ärgernis sind die Bahnsteige an der Stadtbahnhaltestelle Scheiben- straße. Sie haben nur an einer Stelle eine Rampe, jeweils nur in Fahrtrichtung am Kopf des Zuges. Das macht es für Menschen mit Behinderung äußerst schwer, eine Stadtbahn noch rechtzeitig zu erreichen, wenn sie nicht bereits auf dem Bahnsteig sind. Aber auch so sind gerade die Mitbürger, denen man Erleichterungen durch Abkürzungen verschaffen muss, häufig zu unnötigen längeren Wegen gezwungen, wenn sie zuerst um mehr als die Länge eines Doppelzuges um den Bahnsteig herumfahren müssen. So etwas darf es heutzutage nicht mehr geben und darum ist zeitnah an den Bahnsteigen beiderseitig eine Rampe zu errichten, insbesondere, weil es auf der Neusser Straße sowieso umfangreiche Arbeiten geben wird. Der Platz dazu ist da. Wir haben es nachgemessen. Bei dieser Gelegenheit kann ebenso geprüft werden, ob die Übergänge an den Bahnsteigen sicherer gestaltet werden können. Wir wissen jetzt, dass die Haifischzähne keine verpflichtende Wirkung für Autofahrer haben und für einen Zebrastreifen sieht die Verwaltung keinen Bedarf. Wir sehen hier sehr wohl einen großen Bedarf, wenn Menschen mit ihren Einkäufen schwer bepackt länger als unnötig am Straßenrand warten müssen, bis ihnen auf der vielbefahrenen Straße ein Autofahrer andeutet, dass sie auch kreuzen dürfen. In der Zwischenzeit ist ihnen dann häufig die Stadtbahn vor der Nase weggefahren. Es kommt immer wieder zu kritischen Situationen, wenn Fußgänger die Bahn noch erreichen wollen und Autofahrer ihrerseits auf eine grüne Ampelschaltung hoffen. Daher fragen wir nach: 1. Wann wird die Verwaltung diesen sicherlich bereits bekannten Missstand nachbessern? 2. Sieht die Verwaltung in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit, die Überwege der Haltestelle, insbesondere den am Eingang des Supermarktes, für'die Fußgänger sicherer zu machen? 3. Welche Gründe sprechen gegen einen Zebrastreifen vor dem Eingang des Supermarktes am Übergang zu den Bahnsteigen in beiden Fahrtrichtungen? 4. Wird die Verwaltung bei der Renovierung und Neugestaltung der Neusser Straße auch noch weitere Möglichkeiten zur Geschwindigkeitssenkung für PKW an dieser Stelle prüfen?“ Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1: Es wurde geprüft, ob im Zusammenhang mit der durch die KVB anstehenden Gleissanierung entlang der Neusser Straße Rampen eingebaut werden können. Aufgrund des hohen Umbauaufwandes ist der Einbau von barrierefreien Bahnsteigrampen im Rahmen der Sanierungsmaßnahme jedoch leider nicht möglich. Im Projekt „Nachrüstung Barrierefreiheit an den Haltestellen der Linie 15", wofür die Programman- meldung beim Zuwendungsgeber Zweckverband Nahverkehr Rheinland bereits eingereicht worden ist, werden die Treppenstufen durch Rampen ersetzt. Neben dem Einbau von Rampen wird die Hal- testelle außerdem mit einem taktilen Leitsystem versehen. Einen Zeitplan hierfür gibt es noch nicht. Zu Fragen 2 bis 4: Eine Veränderung der Fußgängerquerung an der Haltestelle Scheibenstraße wird bis zur Umgestal- tung der Neusser Straße zurückgestellt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3638/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 27.02.2018
- Erstellt
- 23.11.2017 10:12