Widmung der Straße Rudolf-Schmidt-Weg in Köln-Worringen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0282/2020 vom 22.06.2020
Stand: Am 03.12.2020 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/62/620/2 62.30.02-6-19086/2020 Vorlagen-Nummer 0282/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Widmung der Straße Rudolf-Schmidt-Weg in Köln-Worringen Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt, die Straße Rudolf-Schmidt-Weg in Köln Worringen, (Gemarkung Worringen, Flur 72, Flurstück 440) in Köln-Worringen gemäß § 6 Straßen- und Wegege- setz NRW (StrWG NRW) als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf den Verkehr durch Fußgän- ger zu widmen. Im nördlichen Einmündungsbereich ab der Straße Am Lingchen bis zum Absperrgitter in Höhe des Grundstücks Rudolf-Schmidt-Weg 21 umfasst die Widmung zusätzlich ein Befahren für den Anliegerverkehr zur Grundstückszufahrt. Im südlichen Einmündungsbereich ab der Hackenbroi- cher Straße bis zum Absperrgitter in Höhe der südlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Glehner Weg 1 umfasst die Widmung zusätzlich ein Befahren zum Erreichen der Stromversorgungs- anlage. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.08.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rudolf-Schmidt-Weg ist endgültig hergestellt. Mit der Widmung wird die Fläche zur öffentlichen Straße im Sinne des Straßen- und Wege- gesetzes NRW und damit formal in die Verfügungsgewalt der Stadt als Straßenbaulastträger gestellt. Anlage: Widmungsplan -
Widmungsplan Rudolf-Schmidt-Weg
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20m151050 Mittelpunkt: [349771,5659270] 1:500 Widmungsplan Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 27.01.2020
Beratungsverlauf
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03.12.2020
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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