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0282/2020

Widmung der Straße Rudolf-Schmidt-Weg in Köln-Worringen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 22.06.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 03.12.2020, TOP 9.1.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Widmungsplan Rudolf-Schmidt-Weg

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1623 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/62/620/2 
62.30.02-6-19086/2020 
Vorlagen-Nummer 
 0282/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Widmung der Straße Rudolf-Schmidt-Weg in Köln-Worringen 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt, die Straße Rudolf-Schmidt-Weg in Köln Worringen, 
(Gemarkung Worringen, Flur 72, Flurstück 440) in Köln-Worringen gemäß § 6 Straßen- und Wegege-
setz NRW (StrWG NRW) als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf den Verkehr durch Fußgän-
ger zu widmen. Im nördlichen Einmündungsbereich ab der Straße Am Lingchen bis zum Absperrgitter 
in Höhe des Grundstücks Rudolf-Schmidt-Weg 21 umfasst die Widmung  zusätzlich ein Befahren für 
den Anliegerverkehr zur Grundstückszufahrt. Im südlichen Einmündungsbereich ab der Hackenbroi-
cher Straße bis zum Absperrgitter in Höhe der südlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks  
Glehner Weg 1 umfasst die Widmung zusätzlich ein Befahren zum Erreichen der Stromversorgungs-
anlage. 
 
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.08.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der Rudolf-Schmidt-Weg ist endgültig hergestellt.  
 
 
Mit der Widmung wird die Fläche zur öffentlichen Straße im Sinne des Straßen- und Wege- 
gesetzes NRW und damit formal in die Verfügungsgewalt der Stadt als Straßenbaulastträger 
gestellt.  
 
 
Anlage: 
Widmungsplan

Widmungsplan Rudolf-Schmidt-Weg

397 Zeichen

20m151050 Mittelpunkt: [349771,5659270]   1:500
 
Widmungsplan
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 27.01.2020

Beratungsverlauf (1)

03.12.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Glehner Weg 1
  • Am Lingchen

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Details

Aktenzeichen
0282/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
22.06.2020
Erstellt
27.01.2020 11:30