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Änderungs- bzw.- Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates und der bezirksvertretungen
Änderungsantrag BV1 (SPD) AN/0253/2017 vom 09.02.2017
Stand: Am 09.02.2017 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Änderungsantrag (SPD BV1)
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Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Köln,09.02.2017 Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tage sordnung der nächsten Sitzung der BV Inne n- stadt zu setzen: Änderungs- bzw.- Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates und der bezirksvertretungen Nord-Süd Stadtbahn Köln, 1. Baustufe Haltestelle Rathaus Hier: Wiederaufbau des Roten Hauses un d Verlängerung des Aufzuges bis zur Bürgerstr. (427/2016/2) Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Rat, den Beschlussvorschlag der Verwa l- tung wird wie folgt zu ersetzen: 1. Der Rat lehnt die von der Verwaltung vorgelegten Überlegungen fü r einen Aufzug, der über einen außen liegenden Steg erschlossen wird, ab. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem potentiellen Investor eine integrierte Aufzugslösung im Roten Haus zu erarbeiten. Dabei soll die Verbindung hin zur Bürgerstraße entlang der Rathaustreppe, aber innerhalb der Kubatur des Roten Hauses, mit einem Abschluss an dessen Außenfassade geschaffen werden. Diese Verbindung soll offen, transparent und beleuchtet gestaltet sein, so dass hier kein Angstraum entsteht. Dadurch soll vor allem d ie derzeitige Breite der Rathaustreppe von 5,50 m erhalten bleiben. 3. Sollte über diese Anforderungen kein Einvernehmen mit dem Investor herstellbar sein, ist von einem Verkauf dieses exponierten Grundstücks in unmittelbarer Nähe SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln fon 0221. 221 913 03 fax 0221. 221 913 01 mail SPD-BV1@stadt -koeln.de web www.koelnspd.de - 2 - zum historischen Rathaus abzusehen. 4. In diesem Falle wird die Verwaltung beauftragt, das Rote Haus zur eigenen Nutzung für städtische Dienststellen vorzusehen mit dem Ziel kostenintensive Anmietungen im unmittelbaren Rathausumfeld zu reduzieren. In dem Fall wäre zudem zu prüfen, inwieweit die barrierefreie Verbindung auch durch eine innenräumliche Lösung hergestellt werden könnte. Um einen zeitnahen Wiederaufbau zu erreichen, soll dieser durch oder unter der Regie einer städtischen Entwicklungsgesellschaft durchgeführt werden. Begründung: Die Bemühungen um einen Wiederaufbau des Roten Hauses haben bereits eine lange Hist o- rie, die von der Suche nach einer städtebaulich ansprechenden Lösung an dieser exponie r- ten Stelle neben dem Historischen Rathaus geprägt ist und die gleichzeitig e inen behinder- tengerechten Zugang zur Ebene des Rathausplatzes ermöglicht. Die Oberbürgermeisterin hat mit der aktuellen Vorlage einen Vorschlag in die Diskussion eingebracht, der zwar fun k- tional eine Lösung für den behindertengerechten Zugang anbietet, jed och stadtgestalterisch wenig überzeugt. Der vorgelegte Vorschlag zu einem zweiten Aufzug mit einem außen befindlichen öffentl i- chen Steg hin zur Bürgerstraße stellt eine rein pragmatische Lösung dar, um einen behi n- dertengerechten Zugang zur Rathausebene zu realisieren. Diese wird jedoch in den ve r- schiedenen Überlegungen zur Ausführung städtebaulich nicht ihrem Umfeld gerecht. Insb e- sondere entstünde hier ein erforderliches massives Podest, welches eine erhebliche Vere n- gung der Rathaustreppe von derzeit 5,50 m auf nur noch 4,00 m mit sich bringen würde. Dies wäre nach einem langjährigen Provisorium des holzverkleideten KVB -Aufgangs die zweite städtebauliche Wunde, die man dem Alter Markt und dem direkten Umfeld des Histo- rischen Rathauses dann dauerhaft zufüg en würde. Eine wenn auch pragmatische, aber stadtgestalterisch unbefriedigende Lösung darf aber in der unmittelbaren Umgebung histori- scher Baudenkmäler und an einem zentralen öffentlichen historischen Platz nicht das Maß der Dinge sein. Es ist daher mit dem Investor eine Lösung zu entwickeln, die den behindertengerecht Z u- gang innerhalb der Grundrissfläche des Gebäudes ermöglicht. Um hier keinen Angstraum – wie durch die ursprünglich überlegte Passerelle – zu erzeugen, soll sich die Verbindung hin zur Bürgerstraße an der Außenwand des Gebäudes befinden, so dass hier eine öffentliche Einsehbarkeit gegeben ist. Eine Gestaltung ist dabei sowohl offen als auch mit Glas verkle i- det denkbar. Sollte sich der Investor wegen fehlendem Einvernehmen von dem Vorhaben z urückziehen, sollten in dem Gebäude Räumlichkeiten für städtische Dienststellen realisiert werden. Die Verwaltung mietet derzeit im Umfeld des Rathauses zu hohen Kosten diverse Liegenschaften - 3 - an, um den städtischen Raumbedarf zu decken. Bei einigen dieser Objekte werden auf Grund der Innenstadtlage nicht unerhebliche Mietzahlungen geleistet. Ein eigenes städt i- sches Gebäude direkt neben dem historischen Rathaus könnte hier perspektivisch Entla s- tung bringen und im entsprechenden Umfang teure externe Anmietung en entbehrlich m a- chen. Ein behindertengerechter Zugang zur Ebene des Rathausplatzes könnte dann realisiert werden, ohne wirtschaftliche Interessen eines Investors berücksichtigen zu müssen. Ggf. wäre in diesem Fall auch eine innenräumliche Lösung denkbar. Zwecks schneller baulicher Realisierung ist eine städtische Entwicklungsgesellschaft mit dem Wiederaufbau des Roten Hauses zu betrauen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Regina Börschel
Beratungsverlauf
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