1359/2018
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der SPD Fraktion (AN/0604/2018), "Starke Veedel - Starkes Köln" weiterhin in Gefahr?
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 152/1 Vorlagen-Nummer 16.05.2018 1359/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 17.05.2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der SPD Fraktion (AN/0604/2018) "Starke Veedel - Starkes Köln" weiterhin in Gefahr? Allgemeiner Sachstand: Die ESF-Förderung ist eine wichtige Säule im Programm „Starke Veedel –Starkes Köln. Vor die- sem Hintergrund hat sich die Stadtverwaltung auf verschiedenen Wegen und Ebenen um eine verbindliche Klärung der geplanten Änderung der Förderrichtlinien bemüht. Aus einem Schreiben der Landesregierung vom April 2018 gehen erste Eckpunkte der Neuaus- richtung des ESF hervor (siehe Anlage). Der erhöhte Fördersatz von 90% soll gesenkt werden, der Fokus wird auf Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut gelegt, vorhandene ESF-Förderlinien sollen stärker genutzt werden. Folgende ESF-Anträge wurden seitens des Landes bewilligt: 1.0.16 Zugehende Hilfe zur Überleitung ins Regelsystem und Entwicklung einer beruflichen Perspektive für junge Menschen mit psychischen Problemen 1.0.17 Stadtteileltern 1.0.26 Willkommen und Ankommen in Köln (2017 – 18) Folgende ESF-Anträge wurden dem Land in 2017 vorgelegt: 1.0.19 Übergänge begleiten: Familienbildung mit Schwerpunkt Kooperation mit Kita, Familienzentren, Schulen im Primarbereich u. SEK 1 1.2.2 Prävention durch Medienbildung 1.4.3 Familie im Zentrum 1.10.1 "Jung und alt, da wo es knallt" intergeneratives und interkulturelles Angebot auf dem Straßburger Platz in Köln-Neubrück 3.0.1 Checkpraxis Berufsfeldorientierung 3.0.7 Einrichtung von Kölner Veedelscenter (KVC) für Arbeit und Soziales 2 Folgende ESF-Anträge befinden sich in Vorabstimmung mit dem Land 1.0.7 Qualifizierungsoffensive Offene Kinder- und Jugendarbeit Köln 3.0.7 Einrichtung von Kölner Veedelscenter (KVC) 1.0.26 Willkommen und Ankommen in Köln (Folgeantrag 2019 – 2020) Eine verbindliche Klärung der Frage, wie es mit den ESF-Projekten im Rahmen der zeitlich be- grenzten Förderperiode weitergeht, ist für die Umsetzung des integrierten Ansatzes sehr wichtig und wird mit hoher Priorität weiterverfolgt. Frage 1: Liegt die zugesagte Information der Landesregierung über die Entscheidung bzgl. der fraglichen Projektanträge mittlerweile vor? Wenn ja, was ist deren Inhalt? Das Land hat für den 23. Mai 2018 die Kommunen zu einem Informationstermin zum Thema „ESF“ eingeladen. Eine Information an die Politik wird erfolgen. Zwischenzeitlich liegt für die Maßnahme „Jung und Alt, da wo es knallt“ (1.10.1) ein posi- tives Votum der AG Einzelprojekte vor, auf dessen Grundlage der Förderantrag einge- reicht werden kann. Die Maßnahme „Familien im Zentrum“ wird nach Abstimmung mit dem Familienministeri- um hinsichtlich ihrer inhaltlichen Ausrichtung noch einmal überarbeitet. Frage 2: Lt. Presseberichterstattung hat die Oberbürgermeisterin in der Sache die Landesregierung ange- schrieben und dabei die Hoffnung geäußert, dass Köln wie bisher mit der Unterstützung des Landes rechnen kann. Hat die Oberbürgermeisterin eine Antwort auf ihr Schreiben erhalten? Welchen Inhalt hat dieses? Frau Oberbürgermeisterin Reker hat in einem Schreiben an den zuständigen Minister Herrn Laumann (MAGS) um Auskunft zu den Auswirkungen der Neuausrichtung der ESF- Förderstrategie gebeten. Eine Antwort liegt bisher noch nicht vor. Frage 3: „Starke Veedel – starkes Köln“ ist das zentrale Programm für den sozialen Frieden in Köln. Steht die Oberbürgermeisterin diesbezüglich im steten Austausch mit der Landesregierung? Mit dem Aufruf „Starke Quartiere - starke Menschen“ des Landes NRW sind verschiedene Mi- nisterien befasst, da unterschiedliche Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden, um den integrierten Ansatz in die Praxis umzusetzen. Federführend für den ESF ist das MAGS, welches weitere Ministerien bedarfsweise einbindet. Eine weitere wichtige Säule bildet die Städtebauförderung, die über das Bauministerium ver- treten wird. Die Stadt Köln befindet sich auf verschiedenen Ebenen im kontinuierlichen Austausch mit den entsprechenden Ansprechpersonen in allen einzubindenden Ministerien. 3 Frage 4: Wie ist der Bearbeitungsstand für die noch nicht vom Rat beschlossenen Integrierten Handlungs- konzepte/ Stadtentwicklungskonzepte für die Sozialräume: – Bilderstöckchen, – Höhenberg und Vingst, – Ostheim und Neubrück, - Bocklemünd/Mengenich, - Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil? Wann ist mit den Beschlussvorlagen für den Rat zu rechnen? Die Verwaltung entwickelt derzeit ein zeitlich gestaffeltes Verfahren für die ausstehenden Sozi- alräume und wird die Politik entsprechend informieren. Frage 5: Hat die unklare Haltung der CDU/FDP-geführten Landesregierung Einfluss auf die Erarbeitung der Einzelkonzepte? Für den integrierten Ansatz des Förderaufrufes hat die Förderung des ESF einen hohen Stel- lenwert. Städtebauliche Einzelkonzepte (Integrierte Stadtwicklungskonzepte) können jedoch auch ohne Förderung aus dem ESF umgesetzt werden. gez. BG Blome in Vertr. für BG Dez. VI
Anlage 1_2018.04.26 MAGS zu ESF Kinderarmutsbekämpfung
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ze NUR _M Ministerium für Arbeit, , 0. April Gesundheit und Soziales s 30. April 2018 des Landes Nordrhein-Westfalen - Zentrale Dienste | Druckservice Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf ** Stadt Köln Eingang 30, Aprıl 2018 r Stadt Köln Willy Brandt-Platz 2 50679 Köln Dezernat V - Soziales, Integration | und Umwelt Bekämpfung von Kinderarmut als neuer Schwerpunkt in der ESF- Förderung im Rahmen von „Starke Quartiere - starke Menschen“ Sehr geehrte Damen und Herren, bisher hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) im Rahmen des gemeinsamen Aufrufes von EFRE, ELER und ESF „Starke Quartiere — starke Menschen“ (SQsM) 27 ESF-Projekte mit einem Fördervolumen von fast 21 Mio. Euro für die Förderung bewillig bzw. ausgewählt. Auch in Zukunft beteiligt sich das MAGS engagiert mit ESF-Mitteln an SQsM, wird jedoch eine thematische Konzentration auf die Bekämpfung von Kinderarmut vornehmen. Armut von Kindern in Nordrhein-Westfalen ist eines der drängendsten sozialen Probleme, das wir gemeinsam angehen sollten. Sie beeinflusst die Startmöglichkeiten und die Entwicklungsperspektiven der Kinder und somit die Zukunft der heranwachsenden Generation. Dabei ist Armut in NRW räumlich — regional oder auch innerhalb von einzelnen Kommunen — unterschiedlich verteilt. Ortsteilen leben Menschen mit geringem Einkommen und sind häufig auf SGB Il-Leistungen angewiesen. Die Konzentration der ESF- Förderung auf die Bekämpfung von Kinderarmut ist deshalb eine konsequente Folge. Gerade in benachteiligten Stadt- und Datum: 26. April 2018 Seite 1 von 3 Aktenzeichen bei Antwort bitte angeben Shazia Saleem Telefon 0211 855-3328 Telefax 0211 855- shazia.saleem@mags.nrw.de Dienstgebäude und Lieferanschrift: Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf Telefon 0211 855-5 Telefax 0211 855-3683 poststelle@mags.nrw.de www.mags.nrw Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linie 709 Haltestelle: Stadttor Rheinbahn Linien 708, 732 Haltestelle: Polizeipräsidium Dazu will das MAGS unter dem Titel „Zusammenhalt im Quartier — Kinder stärken — Zukunft sichern“ Ansätze der Armutsbekämpfung bündeln; es werden bis zu vier Millionen Euro ESF-Mittel und ca. vier Millionen Euro Landesmitteln zur Verfügung gestellt, so dass insgesamt ein Mittelvolumen von etwa acht Millionen Euro jährlich zur Verfügung steht. Der Fördersatz kann bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten für kommunale Träger betragen. Darüber hinaus können auch Projekte gefördert werden, die in besonderem Maße der Kernidee des gemeinsamen SQsM-Aufrufes entsprechen, nämlich der Integration von EFRE/ (ELER)/ ESF- Fördervorhaben, also eine Verbindung von investiven Vorhaben mit arbeits-, bzw. sozialpolitischen Maßnahmen vornehmen. Zurzeit werden im MAGS die inhaltlichen Vorgaben und die Förderrichtlinie zur konkreten Ausgestaltung des neuen Aufrufes erarbeitet und abgestimmt. Bei der nächsten Sitzung des ESF- Begleitausschusses Mitte Mai 2018 soll das Vorhaben vorgestellt werden. Um Sie als planende Kommune unmittelbar und direkt zu informieren, laden wir zum Gespräch ein: Mittwoch, den 23. Mai 2018, 10:00 Uhr Ort: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Fürstenwall 25 40219 Düsseldorf Saal ll Seite 2 von 3 Bitte berücksichtigen Sie nur eine Person als Teilnehmende, weil die räumliche Kapazität beschränkt ist. Anmeldung zur Teilnahme gerne vorab per Mail an: Djordjina.Mitevska@mags.nrw.de Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag , _ \ Ingrid Schleimer Udo Diel Gruppenleiterin II A Gruppenleiter V A Abteilung Il ö Abteilung V Arbeit und Qualifizierung Soziales Seite 3 von 3
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1359/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 16.05.2018
- Erstellt
- 24.04.2018 16:51