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0498/2022

Dritter Programmaufruf zum „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren In Nordrhein-Westfalen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Lands NRW“

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 22.02.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.03.2022, TOP 10.3

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

5167 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IX/15 
 
Vorlagen-Nummer 
 0498/2022 
Freigabedatum 
 22.02.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Dritter Programmaufruf zum „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren 
In Nordrhein-Westfalen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung 
des Lands NRW, 
hier: Bewilligung der eingereichten Folgeanträge „Anstoß eines Zentrenmanagements und 
Innenstadt-Verfügungsfonds“ für die Bezirkszentren Porz Mitte, Kalker Hauptstraße und 
Ehrenfeld, Venloer Straße 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die Bewilligung der eingereichten Förderanträge „Anstoß eines Zentrenmanagements 
und Innenstadt-Verfügungsfonds“ für die drei Bezirkszentren Porz Mitte, Kalker Hauptstraße und Eh-
renfeld, Venloer Straße im Rahmen des dritten Programmaufrufs Sofortprogramm Innenstädte und 
Zentren 2021 zur Kenntnis. 
 
 
Rat 17.03.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  150.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 135.000  90 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Im Herbst 2021 hat das Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung den 
dritten Aufruf zum „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-
Westfalen 2021“ mit zum Teil neuen Fördergegenständen veröffentlicht. Die Stadt Köln hat in diesem 
Zusammenhang ergänzend zu den bereits im ersten Förderaufruf bewilligten Fördermaßnahmen für 
die drei Bezirkszentren Porz Mitte, Kalker Hauptstraße und Ehrenfeld, Venloer Straße (vgl. Vorlagen 
Nr. 3682/2020, 3679/2020, 3676/2020, 3673/2020 und 4245/2021) drei Folgeanträge zu den neu auf-
gesetzten Fördergegenständen aus dem dritten Förderaufruf des Landes eingereicht. 
 
Der Rat ist gemäß den vom Fördermittelgeber auferlegten Regularien zum Antragsverfahren über die 
Antragstellung in Kenntnis zu setzen und über die Ziele der Fördermaßnahmen zu informieren. 
 
Das Landesministerium hat im Januar 2022 die drei eingereichten Förderanträge der Stadt Köln in 
vollem Umfang bewilligt. Die Gesamtkosten je Projekt in Höhe von 50.000,- € werden zu 90 % vom 
Land NRW gefördert. Die restlichen 10 % werden von der Stadt Köln aus kommunalen Haushaltsmit-
teln getragen. 
 
Durch die neu aufgesetzten und bewilligten Fördergegenstände des dritten Förderaufrufs kann nun in 
den drei Bezirkszentren bis zum 31.12.2023 die kontinuierliche Ansprache und Vernetzung der loka-

3 
len Akteure und die Initiierung gemeinsamer Maßnahmen zur Attraktivierung des Zentrums gefördert 
werden. Die Leistungen der drei bewilligten Fördergegenstände umfassen: 
 
- Maßnahmen zur Erfassung und Vermittlung von Leerständen inklusive Beratungsleistungen 
und Hilfestellungen von Anmietungsinteressenten,  
- Koordinations- und Kommunikationsarbeit zwischen Akteuren der Zentrenentwicklung inklusi-
ve Leitbildprozesse,  
- Beratungs- und Unterstützungsleistungen für den Aufbau von Immobilien- und Standortge-
meinschaften.  
 
Durch die Fördermaßnahme sollen mit externer Unterstützung in den Bezirkszentren in enger Zu-
sammenarbeit mit den Gewerbetreibenden sowie Eigentümer*innen auf der einen und der Stadt Köln 
auf der anderen Seite geschäftsbelebende Maßnahmen konzipiert und umgesetzt werden. Mittelfristig 
soll damit eine umfassende und koordinierte Standortprofilierung für die drei Bezirkszentren sicherge-
stellt und weiterentwickelt werden. Hierzu soll ein externes Büro als Schnittstelle zwischen den ein-
zelnen Akteursgruppen, aber auch Einzelpersonen fungieren. Ebenso sollen Marketingmaßnahmen 
für alle Bereiche, die zur Förderung der geschäftlichen Infrastruktur notwendig sind (einschließlich 
online), konzipiert und umgesetzt werden (Öffentlichkeitsarbeit). 
 
Einen weiteren wichtigen Arbeitsschwerpunkt soll die Vernetzung der Eigentümer*innen mit Einzel-
händler*innen darstellen. Darüber hinaus soll sukzessive ein Geschäftsflächenmanagement sowie 
eine Internetplattform zur Erfassung und Vermittlung von Leerständen durch den externen Projekt-
partner aufgebaut, etabliert und betreut werden.  
 
Die Förderung der externen Leistungen im Rahmen der bewilligten Fördergegenstände ist auf eine 
Dauer von zwei Jahren, maximal bis zum 31. Dezember 2023 angelegt. 
 
Die Unterrichtung der Fachausschüsse für Wirtschaft und Stadtentwicklung sowie der Bezirksvertre-
tungen Innenstadt, Ehrenfeld und Porz erfolgt separat per Mitteilung.

Beratungsverlauf (1)

17.03.2022 Rat
TOP 10.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0498/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
22.02.2022
Erstellt
10.02.2022 12:23