2921/2020
Familie-Ernst-Wendt-Stiftung - Wirtschaftsplan 2021
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 2921/2020 Freigabedatum 26.11.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Familie-Ernst-Wendt-Stiftung hier: Wirtschaftsplan 2021 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln stellt den Wirtschaftsplan der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung für das Wirt- schaftsjahr 2021 im Erfolgsplan mit Erträgen von 162.800 Euro sowie Aufwendungen von 61.500 Euro und einem Jahresüberschuss von 101.300 Euro fest. Finanzausschuss 01.02.2021 Rat 04.02.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Satzung der von der Stadt Köln verwalteten rechtlich unselbständigen Familie-Ernst-Wendt- Stiftung sieht für diese Stiftung die kaufmännische Buchführung vor. Entsprechend den Vorschriften des § 97 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen ist für dieses Sondervermögen mit Sonderrechnung ein Wirtschaftsplan aufzustellen, der vom Rat festgestellt wird. Da die Familie-Ernst-Wendt-Stiftung im Wirtschaftsjahr 2021 – wie in den Vorjahren auch – keine Investitionen plant, besteht der Wirtschaftsplan lediglich aus dem Erfolgsplan. Anlagen Anlage 1 – Wirtschaftsplan 2021 Anlage 2 – Erläuterungen Wirtschaftsplan 2021
Anlage 2 - FEWS Wpl. 2021-Erläuterungen
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- 2 - Anlage 2 Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2021 der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung Der Planansatz beinhaltet neben den veranschlagten Erlösen aus der Vermietung von acht Wohneinheiten nebst Garagen die Erlöse aus dem für die Thielenbrucher Allee / Im Eichen- forst bestellten Erbbaurecht. Aufwendungen für die Hausbewirtschaftung Da in 2021 keine besonderen Sanierungsmaßnahmen in den Liegenschaften der Familie- Ernst-Wendt-Stiftung geplant sind, beläuft sich der Planansatz auf dem durchschnittlichen Niveau. Abschreibungen Die ausgewiesenen Abschreibungen betreffen im Wesentlichen den Abschreibungsaufwand für den Immobilienbesitz (4 Einfamilienhäuser und 2 Mehrfamilienhäuser nebst Garagen). Sonstige betriebliche Aufwendungen Der Ansatz berücksichtigt den laufenden Verwaltungsaufwand und die übrigen Geschäfts- kosten. Erträge aus Wertpapieren des Finanzanlagevermögens und Beteiligungen Die veranschlagte Summe betrifft Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren und anderen langfristigen Geldanlagen (Fonds). Da die Altbestände an festverzinslichen Wertpapieren, die Zinsen von über 5% erwirtschafteten, sukzessive ausgelaufen sind und die Neuab- schlüsse sich aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase auf deutlich schlechterem Niveau bewegen, muss der Ansatz weiter reduziert werden. Ferner wird ein Ansatz für die Ausschüt- tung der Beteiligung an der LaSalle Aureum GmbH & Co. geschlossene Investment KG be- rücksichtigt. Einstellung in die satzungsmäßigen Rücklagen Diese Position betrifft die vom Stifter vorgeschriebene Dotierung einer Substanzerhaltungs- rücklage für die vorhandenen Mietwohnungen. Aufgrund der erst in 2014 abgeschlossenen Sanierungsmaßnahmen erfolgt auch in diesem Jahr keine Zuführung. Satzungsmäßige Gewinnabführung Nach der Satzung stehen dem Gesundheitsamt der Stadt Köln vorab Mittel in Höhe von 20 % des Reingewinns für Maßnahmen der Gesundheitsförderung zu. - 2 - Bilanzgewinn Der nach Abzug des pauschalen Anteils für das Gesundheitsamt verbleibende Gewinn steht zur Erfüllung des Stiftungszwecks zur Verfügung. Stiftungszweck ist nach der Stiftungssat- zung die Förderung der Heilverfahren, insbesondere der Naturheilverfahren. Über die Verwendung des verteilungsfähigen Reingewinns entscheidet ein nach der Stif- tungssatzung gebildeter Stiftungsbeirat, dem seitens der Stadt Köln der Amtsleiter des Ge- sundheitsamtes angehört.
Anlage 1 - FEWS-Wirtschaftsplan 2021
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ERFOLGSPLAN Ansatz Ansatz Ergebnis Ergebnis Ergebnis 2021 2020 2019 2018 2017 Euro Euro Euro Euro Euro Erträge aus der Hausbewirtschaftung 117.800 117.800 121.619 118.751 117.335 Aufwendungen für die Hausbewirtschaftung 40.000 40.000 27.842 31.140 30.282 Abschreibungen 1.500 1.500 1.677 1.479 1.479 Sonstige betriebliche Aufwendungen 20.000 20.000 17.594 21.514 17.835 Erträge aus Wertpapieren des Finanzanlagevermögens 4 5.000 50.000 54.208 62.345 62.481 Erträge aus Beteiligungen 15.000 15.000 15.414 - Sonstige Zinsen u.ä. Erträge - - - - 921 Abschreibungen auf Finanzanlagen - - - 99.066 - Zinsen u.ä. Aufwendungen - - - - - Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 101.300 106.300 144.129 27.897 131.142 Außerordentliche Erträge - - - - 19.530 Außerordentliche Aufwendungen - - - - - Jahresüberschuss 101.300 106.300 144.129 27.897 150.672 Gewinnvortrag/Verlustvortrag - - - Einstellung in die satzungsmäßigen Rücklagen - - - Satzungsmäßige Mittelverwendung 20.260 21.260 28.826 5.579 30.134 Entnahme aus der Substanzerhaltungsrücklage - - - Bilanzgewinn/-verlust 81.040 85.040 115.303 22.318 120.537 Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 01.01.-31.12.2021 der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2921/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 10.12.2020
- Erstellt
- 02.10.2020 15:10