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2921/2020

Familie-Ernst-Wendt-Stiftung - Wirtschaftsplan 2021

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 10.12.2020

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 - FEWS Wpl. 2021-Erläuterungen

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Anlage 1 - FEWS-Wirtschaftsplan 2021

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Beschlussvorlage Rat

1474 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2921/2020 
Freigabedatum  
26.11.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Familie-Ernst-Wendt-Stiftung 
hier: Wirtschaftsplan 2021 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
 
 
Der Rat der Stadt Köln stellt den Wirtschaftsplan der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung für das Wirt-
schaftsjahr 2021 
 
im Erfolgsplan  
 
mit Erträgen von    162.800 Euro 
sowie Aufwendungen von     61.500 Euro 
 
und einem Jahresüberschuss von  101.300 Euro 
 
fest. 
 
 
 
Finanzausschuss 01.02.2021 
Rat 04.02.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Die Satzung der von der Stadt Köln verwalteten rechtlich unselbständigen Familie-Ernst-Wendt-
Stiftung sieht für diese Stiftung die kaufmännische Buchführung vor. 
 
Entsprechend den Vorschriften des § 97 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen ist für dieses Sondervermögen mit Sonderrechnung ein Wirtschaftsplan aufzustellen, der 
vom Rat festgestellt wird. 
 
Da die Familie-Ernst-Wendt-Stiftung im Wirtschaftsjahr 2021 – wie in den Vorjahren auch – keine 
Investitionen plant, besteht der Wirtschaftsplan lediglich aus dem Erfolgsplan. 
 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 – Wirtschaftsplan 2021 
 
Anlage 2 – Erläuterungen Wirtschaftsplan 2021

Anlage 2 - FEWS Wpl. 2021-Erläuterungen

2523 Zeichen

- 2 - 
 
Anlage 2 
 
 
Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2021 der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung 
 
 
 
Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung 
 
Der Planansatz beinhaltet neben den veranschlagten Erlösen aus der Vermietung von acht 
Wohneinheiten nebst Garagen die Erlöse aus dem für die Thielenbrucher Allee / Im Eichen- 
forst bestellten Erbbaurecht.  
 
 
Aufwendungen für die Hausbewirtschaftung 
 
Da in 2021 keine besonderen Sanierungsmaßnahmen in den Liegenschaften der Familie-
Ernst-Wendt-Stiftung geplant sind, beläuft sich der Planansatz auf dem durchschnittlichen 
Niveau. 
 
 
Abschreibungen 
 
Die ausgewiesenen Abschreibungen betreffen im Wesentlichen den Abschreibungsaufwand 
für den Immobilienbesitz (4 Einfamilienhäuser und 2 Mehrfamilienhäuser nebst Garagen). 
 
 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 
 
Der Ansatz berücksichtigt den laufenden Verwaltungsaufwand und die übrigen Geschäfts- 
kosten. 
 
 
Erträge aus Wertpapieren des Finanzanlagevermögens und Beteiligungen 
 
Die veranschlagte Summe betrifft Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren und anderen 
langfristigen Geldanlagen (Fonds). Da die Altbestände an festverzinslichen Wertpapieren, 
die Zinsen von über 5% erwirtschafteten, sukzessive ausgelaufen sind und die Neuab- 
schlüsse sich aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase auf deutlich schlechterem Niveau 
bewegen, muss der Ansatz weiter reduziert werden. Ferner wird ein Ansatz für die Ausschüt- 
tung der Beteiligung an der LaSalle Aureum GmbH & Co. geschlossene Investment KG be- 
rücksichtigt. 
 
 
Einstellung in die satzungsmäßigen Rücklagen 
 
Diese Position betrifft die vom Stifter vorgeschriebene Dotierung einer Substanzerhaltungs- 
rücklage für die vorhandenen Mietwohnungen. Aufgrund der erst in 2014 abgeschlossenen 
Sanierungsmaßnahmen erfolgt auch in diesem Jahr keine Zuführung.  
 
 
Satzungsmäßige Gewinnabführung 
 
Nach der Satzung stehen dem Gesundheitsamt der Stadt Köln vorab Mittel in Höhe von 
20 % des Reingewinns für Maßnahmen der Gesundheitsförderung zu.

- 2 - 
 
  
 
 
 
Bilanzgewinn 
 
Der nach Abzug des pauschalen Anteils für das Gesundheitsamt verbleibende Gewinn steht 
zur Erfüllung des Stiftungszwecks zur Verfügung. Stiftungszweck ist nach der Stiftungssat- 
zung die Förderung der Heilverfahren, insbesondere der Naturheilverfahren. 
 
Über die Verwendung des verteilungsfähigen Reingewinns entscheidet ein nach der Stif- 
tungssatzung gebildeter Stiftungsbeirat, dem seitens der Stadt Köln der Amtsleiter des Ge- 
sundheitsamtes angehört.

Anlage 1 - FEWS-Wirtschaftsplan 2021

2272 Zeichen

ERFOLGSPLAN Ansatz Ansatz Ergebnis Ergebnis Ergebnis 
2021 2020 2019 2018 2017 
Euro Euro Euro Euro Euro 
Erträge aus der Hausbewirtschaftung 117.800          117.800          121.619          118.751          117.335      
Aufwendungen für die Hausbewirtschaftung 40.000            40.000            27.842            31.140            30.282        
Abschreibungen 1.500              1.500              1.677              1.479              1.479          
Sonstige betriebliche Aufwendungen 20.000            20.000            17.594            21.514            17.835        
Erträge aus Wertpapieren des Finanzanlagevermögens 4 5.000            50.000            54.208            62.345            62.481        
Erträge aus Beteiligungen 15.000            15.000            15.414            -                   
Sonstige Zinsen u.ä. Erträge -                   -                   -                   -                   921             
Abschreibungen auf Finanzanlagen -                   -                   -                   99.066            -              
Zinsen u.ä. Aufwendungen -                   -                   -                   -                   -              
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 101.300          106.300          144.129          27.897            131.142      
Außerordentliche Erträge -                   -                   -                   -                   19.530        
Außerordentliche Aufwendungen -                   -                   -                   -                   -              
Jahresüberschuss 101.300          106.300          144.129          27.897            150.672      
Gewinnvortrag/Verlustvortrag -                   -                   -              
Einstellung in die satzungsmäßigen Rücklagen -                   -                   -              
Satzungsmäßige Mittelverwendung 20.260            21.260            28.826            5.579              30.134        
Entnahme aus der Substanzerhaltungsrücklage -                   -                   -              
Bilanzgewinn/-verlust 81.040            85.040            115.303          22.318            120.537      
Wirtschaftsplan 
für das Geschäftsjahr 01.01.-31.12.2021 
der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung

Beratungsverlauf (2)

01.02.2021 Finanzausschuss
TOP 10.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.02.2021 Rat
TOP 10.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2921/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
10.12.2020
Erstellt
02.10.2020 15:10