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V/1070/2005

Erweiterung der Augustin-Wibbelt-Schule Roxel, städt. Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen

Vorlage 29.12.2005

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 29.03.2006, TOP 3

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/1070/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erweiterung der Augustin-Wibbelt-Schule Roxel, städt. Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen, 
Auf dem Dorn 14, 48161 Münster 
hier: Zustimmung zum Raumprogramm und zum Planungsverfahren 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.02.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
22.02.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
08.03.2006 Sportausschuss Vorberatung 
16.03.2006 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
29.03.2006 Hauptausschuss Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Folgendem Raumprogramm zur Erweiterung des Schulgebäudes der Augustin-Wibbelt-
Schule Roxel, städt. Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen, wird zugestimmt: 
 
2 Unterrichtsräume   je 48 qm 
1 Raum für Neue Technologien  48 qm 
1 Mehrzweckraum    48 qm 
6 Gruppenräume   je 32 qm 
2 Gruppenräume   je  40 qm 
1 Testraum     48 qm 
1 naturwissenschaftl. Fachraum  64 qm 
1 hauswirtschaftl. Bereich  ges.   150 qm 
1 Textilraum     48 qm 
1 Technikraum     48 qm 
2 Werkräume    je 64 qm 
 
1 Forum     150 qm 
 
 Nebenräume zu den Fachräumen  ges.   70 qm 
 
1 Lehrerzimmer     ca. 65 qm 
1 Zimmer für den Schulleiter/ die Schulleiterin ca. 21 qm 
1 Zimmer für den Stellvertreter/ die Stellvertreterin ca. 17 qm 
1 Büroraum (Sekretariat)    ca. 14 qm 
1 Elternsprechzimmer/ Arztraum   ca. 21 qm 
Vorlagen-Nr.: 
V/1070/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau  Haase  /  Herr Michel 
Ruf: 
492 40 11  /  492 6520 
E-Mail: 
HaaseG@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.01.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1070/2005 
 
Die vorhandenen, zu kleinen Verwaltungsräume (Lehrerzimmer, 2 kleine Büroräume) werden 
zur teilw. Deckung des Raumprogramms umgebaut. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umwandlung der Augustin-Wibbelt-Schule Roxel in eine 
erweiterte Ganztagsschule zu prüfen. Die dafür erforderlichen Räume (Küche, Speiseraum, 
Betreuungsräume; ges. ca. 160 qm) werden als 2. Bauabschnitt mitgeplant. Über die Um-
wandlung in eine erweiterte Ganztagsschule und die Realisierung einschl. Finanzierung des 
2. BA wird schnellstmöglich eine Entscheidung herbeigeführt. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt für die Erweiterung der Augustin-Wibbelt-Schule einen Vor-
entwurf mit Kostenschätzung nach DIN 276 zu erarbeiten.  
 
4. Als Verfahren wird die konventionelle Beschaffungsvariante mit Planung durch die Verwal-
tung und gewerkeweiser Vergabe der Bauleistung angewandt. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass zur Finanzierung der o.g. Sachentscheidung Mittel wie folgt 
im Haushaltsplan-Entwurf 2006, Finanzplan und Investitionsprogramm 2005 – 2009 veranschlagt 
sind: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
2700.940.1110.8 Bauk. Erw. Augustin-Wibbelt-
Schule 
(2004) (225.000) wird nicht als 
Rest gebildet
  2005 10.000  
  2006 425.000  
  2007 2.885.000  
  2008 1.506.500  
 Baukosten gesamt  4.826.500  
2700.935.1110.0 Besch. Erw. Augustin-Wibbelt-
Schule 
2007 271.000  
2700.939.1110.4 Besch. Lehrm. Erw. Augustin-
Wibbelt-Schule 
2007 234.000  
 
Insgesamt: 5.331.500  
 
 
 
Begründung: 
 
 
1. Allgemein 
 
 Der Schulträger ist verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen 
Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten 
sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der 
Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen (§ 
79 Schulgesetz NRW).

- 3 - 
V/1070/2005 
 
2. Problem 
 
 Das Gebäude der Augustin-Wibbelt-Schule Roxel wurde 1969 errichtet.  
 
 In dem 2-geschossigen Gebäude sind lediglich 8 Unterrichtsräume und 1 Fachraum im Un-
tergeschoss sowie ein kleiner Verwaltungsbereich vorhanden. 
 
 Die Schülerzahlen der Augustin-Wibbelt-Schule Roxel sind in den vergangenen Jahren kon-
tinuierlich gestiegen. Im Schuljahr 1999/2000 wurden dort 117 Schüler/innen in 7 Klassen 
und im laufenden Schuljahr 2005/06 insges. 163 Schüler/innen in 12 Klassen unterrichtet. 
 
 Die Raumkapazität im Schulgebäude entspricht bei weitem nicht dem Bedarf. 
 
 Deshalb nutzt die Augustin-Wibbelt-Schule seit Jahren 3-4 Fachräume im Untergeschoss 
des Gebäudes der benachbarten Marienschule Roxel. 
 
 Darüber hinaus wurden im Jahr 2003 zunächst zwei Räume im Gebäude der niederländi-
schen Hugo-de-Groot-School angemietet, um die an der Förderschule gebildeten Klassen 
räumlich versorgen zu können. Nach dem Um zug der Hugo-de-Groot-School in den Neubau 
in Gievenbeck hat die Stadt Münster das Schulgebäude erworben. Die Augustin-Wibbelt-
Schule Roxel nutzt seitdem alle 7 Unterrichtsräume sowie die Verwaltungsräume in dem 
Gebäude. Es handelt sich um ein Gebäude in Fe rtigbauweise, das 1995 von seinem Stand-
ort in Blomberg nach Roxel umgesetzt wurde. Das Pavillongebäude hat aufgrund des bauli-
chen Zustands nur noch eine begrenzte Restnutzungsdauer.  
 
 
3. Bisherige Beschlüsse 
 
 Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 21.06.2000 im Zusammenhang mit der 
“Weiterentwicklung der schulischen Versorgung im Westen der Stadt Münster” (vgl. öffentli-
che Beschlussvorlage an den Rat Nr. 541/2000) u.a. einstimmig beschlossen, dass 
 
- u.a. die Augustin-Wibbelt-Schule Roxel an ihrem Standort verbleiben soll und 
- der Grunderwerb für die erforderliche Erweiterung um Fachräume und Sporthalle 
am bisherigen Standort zu tätigen ist.  
 
 
 Im Dezember 2003 wurde dem Rat der Stadt Münster ein umfassender Bericht zur Situation 
der städtischen Sonderschulen vorgelegt (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an den Rat Nr. 
709/2003). 
 Der Rat hat die Verwaltung u.a. beauftragt, das Raumprogramm für die Erweiterung der Au-
gustin-Wibbelt-Schule zu erarbeiten. 
 
 
4. Baubedarf 
 
4.1 Raumprogramm 1. Bauabschnitt 
 
 Grundlage für die Ermittlung des Raumbedarfs si nd die Grundsätze für die Aufstellung von 
Raumprogrammen für allgemein bildende Schulen und Förderschulen (Runderlass des Mi-
nisteriums für Schule und Weiterbildung vom 19.10.1995) und die vom Schulausschuss in 
der Sitzung am 29.04.1997 beschlossenen Raumgrößen (vgl. Vorlage Nr. 846/96). 
 
 Bei der Ermittlung des Raumbedarfs wurde von einer Einzügigkeit ausgegangen.

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V/1070/2005 
 
 Abweichend von den Vorgaben in den Grundsätzen wurden nicht 8, sondern 10 Klassen-
räume berücksichtigt, da an der Augustin-Wibbelt-Schule - wie auch an den übrigen städt. 
Förderschulen, Förderschwerpunkt Lernen- die Jahrgänge 1 - 10 geführt werden.  
 
 Darüber hinaus wird vorgeschlagen, 2 der erforderlichen Gruppenräume nicht in der vorge-
sehenen Größe von 32 qm, sondern in reduzierter Klassenraumgröße (ca. 40 qm) zu errich-
ten, um zumindest für eine Übergangszeit zusätzliche Klassen räumlich versorgen zu kön-
nen.  
 
 Aus der Gegenüberstellung des so ermittelten Raumbedarfs mit dem Raumbestand im Ge-
bäude der Augustin-Wibbelt-Schule Roxel ergibt sich ein Baubedarf von 2 Unterrichtsräu-
men, 8 Gruppenräumen, 9 Fachräumen mit den zugeordneten Nebenräumen sowie 1 Fo-
rum. 
 
 Neben der Schaffung neuer Unterrichtsräume ist auch die Schaffung neuer Verwaltungs-
räume vorgesehen, da die vorhandenen Verwaltungsräume viel zu klein sind. Die vorhande-
nen Räume sollen zur teilw. Deckung des Raumbedarfs umgebaut werden.  
 
 Nach der Fertigstellung des Erweiterungsbaus werden der Augustin-Wibbelt-Schule Roxel 
alle nach den o.a. Vorgaben für eine einzügige Schule für Lernbehinderte erforderlichen 
Räume im eigenen Schulgebäude zur Verfügung stehen, so dass künftig keine Auslagerung 
in andere Gebäude (Marienschule Roxel, ehem. Hugo-de-Groot-School) mehr erforderlich 
sein wird.  
 
 
4.2 Ganztagsbereich 2. Bauabschnitt 
 
 Die Augustin-Wibbelt-Schule Roxel hat Interesse an einer Umwandlung in eine erweiterte 
Ganztagsförderschule signalisiert.  
 
 Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat mit Runderlassen vom 25. bzw. 
26.01.2006 die bestehenden Erlasse und Förderrichtlinien für Ganztagsschulen geändert 
und neue erweiterte Ganztagshaupt- und Ganztagsförderschulen einbezogen. Das Investiti-
onsprogramm des Bundes “Zukunft Bildung und Betreuung” wurde auf diese Bereiche aus-
geweitet.  
 
 Für Haupt- und Förderschulen, die in Ganztagsschulen mit erweitertem Ganztagsbetrieb 
umgewandelt werden, ist das Ganztagsangebot für alle Klassen und Jahrgangsstufen ver-
bindlich. Der Ganztagsbetrieb umfasst ein Angebot an vier Tagen der Woche von 8.00 Uhr 
bis 16.00 Uhr und an einem Tag bis 14.45 Uhr. Für die Jahrgangsstufen 8 – 10 soll das An-
gebot an mindestens 3 Tagen der Woche sichergestellt werden.  
 Es wird ein Ganztagszuschlag von 30 vom Hundert der Grundstellenzahl gewährt. 
 
 Auf der Grundlage der neu gefassten Erlasse müssen zunächst die Rahmenbedingungen 
geklärt und ggfls. die erforderlichen Entscheidungen herbeigeführt werden. Dabei sind auch 
die übrigen Schulen im Stadtteil Roxel in den Blick zu nehmen, da die Droste-Hauptschule 
bereits einen Antrag auf Umwandlung in eine erweiterte Ganztagshauptschule gestellt hat 
und vorgesehen ist, die Marienschule Roxel in eine offene Ganztagsschule umzuwandeln. 
 
 Vorsorglich wird bei der Erarbeitung der Planung für die Erweiterung der Augustin-Wibbelt-
Schule Roxel als 2. Bauabschnitt die Schaffung von Räumlichkeiten für ein Betreuungsan-
gebot berücksichtigt. Für einen Ganztagsbereich der Förderschule sind 1 Küche mit Speise-
raum und Betreuungsräume mit einer Hauptnutzf läche von insgesamt rd. 160 qm vorzuse-
hen.

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V/1070/2005 
4.3 Sporthalle 
 
 Über das o.g. Raumprogramm hinaus besteht ein Fehlbedarf an einer Sport-Übungseinheit, 
da die Augustin-Wibbelt-Schule über keine eigene Sporthalle verfügt und der Bedarf in den 
vorhandenen Sporthallen in Roxel nicht komplett gedeckt werden kann. Unter Berücksichti-
gung der 4 Schulen im Stadtteil Roxel und der vorhandenen Hallen besteht aus schulischer 
Sicht insgesamt eine Unterdeckung von 1 - 2 Übungseinheiten. Aufgrund des zusätzlichen 
Bedarfs aus dem Vereins- und Freizeitsport gibt es Überlegungen, in Roxel eine Mehrfach-
halle zu errichten, in die das Element für den Schulsport integriert werden könnte. Als Stand-
ort bietet sich die Fläche neben der vorhandenen Sporthalle am Schulzentrum an. Die Er-
richtung einer Sporthalle auf dem Grundstück der Augustin-Wibbelt-Schule ist aufgrund der 
geringen Grundstücksgröße nicht möglich. 
 Da die Finanzierung des über den schulischen Bedarf hinausgehenden Anteils der Mehr-
fachhalle noch nicht gesichert ist, wird die Errichtung der Sporthalle zunächst zurückgestellt. 
 
 
5. Vorentwurf mit Kostenschätzung  
 
 Das Gebäude der  Augustin-Wibbelt-Schule wurde in seinen wesentlichen Teilen im Jahr 
1969 erstellt. Das bestehende Gebäude hat insgesamt 2 Geschosse mit Teilunterkellerung, 
verfügt über 35 Räume und hat eine Nettogebäudefläche von ca. 950 m². Das Hauptgebäu-
de besteht aus einem einfachen, einbündig erschlossenen und mit einem Satteldach gedeck-
ten, rechteckigen Ziegelbaukörper. Im Nebentrakt sind eine Toilettenanlage und Abstellräu-
me untergebracht. Das Gebäude ist nicht behindertengerecht erschlossen. 
 
 Zurzeit sind Nutzungen der Augustin-Wibbelt- Schule in das Gebäude der ehemaligen nieder-
ländischen Hugo-de-Groot-School aus dem Jahr 1987 ausgelagert. Die Nutzungsdauer die-
ser Räume ist aufgrund des baulichen Zustands des Pavillongebäudes auf einen Zeitraum 
bis ca. 2008 begrenzt. Darüber hinaus nutzt die Augustin-Wibbelt-Schule noch 3 Räume im 
Gebäude der Marienschule Roxel. 
 
 Durch die im Sommer 2005 abschließend erfolgten liegenschaftlichen Veränderungen am 
Standort kann die notwendige Erweiterung der Schule jetzt nach Westen erfolgen. Damit be-
steht grundsätzlich auch die Möglichkeit eine Verbindung des Schulgeländes mit dem Ge-
lände der angrenzenden Realschule Roxel bzw. der Droste-Hauptschule Roxel herzustellen.   
 
 Das Gebäude der Augustin-Wibbelt-Schule wurde im Zusammenhang mit der PCB-
Sanierung im Jahr 1999 im Innenbereich und durch die Erneuerung der Fenster mit einem 
Volumen von ca. 342.000 €. umfangreich renoviert. Aufgrund der durchgeführten Maßnah-
men kann der bauliche Zustand des Hauptgebäudes als für sein Alter durchaus gut bezeich-
net werden.  
 
 Nach der Prioritätenliste des Amtes für Gebäudemanagement stehen erst ab dem Jahr 2009 
die Erneuerung der Verglasung der Eingangshalle (60.000 €), der Außen-WC-Anlage 
(75.000 €) und der Außentreppen (ca. 30.000 €) an. 
 
 Das Raumprogramm für die Erweiterung umfasst  in einem 1. Bauabschnitt eine Hauptnutz-
fläche von ca. 1.300 m² sowie in einem später zu realisierenden 2. Bauabschnitt für den 
Ganztagsbereich eine Hauptnutzfläche von ca. 160 m².  
 
 Die Verwaltung wird im Zusammenhang mit der Erstellung der Vorplanung und der Kosten-
schätzung nach DIN 276 für die Erweiterung der Augustin-Wibbelt-Schule Vorschläge für ei-
ne behindertengerechte Erschließung auch des bereits bestehenden Gebäudes erarbeiten 
und prüfen, inwieweit ein Vorziehen der ab 2009 geplanten Maßnahmen im Zusammenhang 
mit der Erweiterung erforderlich ist oder ob sich diese durch bauliche Maßnahmen im Zu-
sammenhang mit der Erweiterung möglicherweise erübrigen.

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V/1070/2005 
 
6.  Verfahren 
 
 Für die Erweiterung der Augustin-Wibbelt-Sc hule sind im Entwurf zum Haushaltsplan 2006, 
Finanz- und Investitionsprogramm 2005-2009 insgesamt Mittel in Höhe von 5.097.500 € vor-
gesehen. Davon entfallen auf die Baukosten 4.826.500 € und die Beschaffung 271.000 €. In 
den im Haushaltsplan enthaltenen Investitionskosten ist die Finanzierung eines
 Sporthallen-
elements einer, an anderer Stelle, voraussichtlich, östlich des Sportplatzes in unmittelbarer 
Nähe der vorhandenen Sporthalle, zu realisierenden 3-fach-Sporthalle enthalten. Die Investi-
tionskosten sind deshalb um die Kosten eines Feldes zu reduzieren. Für eines von drei Ele-
menten sind überschlägig ca. 1 Mio. € anzusetzen, sodass für die Baukosten der Erweite-
rung der Augustin-Wibbelt-Schule von ca. 3,8  Mio. € zzgl. Beschaffungskosten  auszugehen 
ist. Aufgrund der Höhe der Investition ist für die Vergabe der Planungsleistungen an ein ex-
ternes Büro die Durchführung eines europaweiten VOF- Verfahrens erforderlich.  
 
 Unter o.g. Voraussetzung wurden die  für die Erweiterung der Augustin-Wibbelt-Schule 
denkbaren alternativen Beschaffungsvarianten und deren grundsätzliche Eignung insbeson-
dere unter terminlichen und wirtschaftlichen und qualitativen Gesichtpunkten für dieses 
Projekt untersucht. Als alternative Verfahren sind im Einzelnen zu nennen: 
 
a) Direkte Beauftragung eines externen Architekten im Rahmen eines VOF-Verfahrens mit 
gewerkeweiser Vergabe der Bauleistungen 
 
b) Beauftragung eines externen Architekten im Rahmen eines VOF-Verfahrens mit integrier-
tem Wettbewerbsverfahren und gewerkeweiser Vergabe der Bauleistungen 
 
c) PPP-Verfahren als kombiniertes Vergabeverfahren der Planungs- und Bauleistungen an 
einen privaten Partner 
  
 und  
 
 d) Eigenplanung des Amtes für Gebäudemanagement mit gewerkeweiser Vergabe der Bau-
leistungen 
 
 
6.1 Untersuchung der terminlichen Gesichtspunkte 
 
 Aufgrund des europaweit durchzuführenden Vergabeverfahrens zur direkten Beauftragung 
eines externen Architekten mit gewerkeweiser Vergabe der Bauleistungen (a) ist für dieses 
Verfahren nach positivem Errichtungsbeschluss von einem Zeitbedarf  von etwa ca. 2  ¼  
Jahren auszugehen.  
 
 Der Zeitbedarf für die Realisierung bei Beauftragung eines externen Architekten mit in-
tegriertem Wettbewerbsverfahren und gewerkeweiser Vergabe der Bauleistungen (b) so-
wie die Realisierung im Rahmen eines PPP-Verfahrens als kombiniertes Vergabeverfah-
ren der Planungs- und Bauleistungen an einen Investor (c) sind mit ca. 2 ½ Jahren  bzw. 2 ¼ 
Jahren anzusetzen. 
 
 Zeiten für eine in den Verfahren mögliche Vergabenachprüfung sind nicht berücksichtigt.

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V/1070/2005 
 
 Die schnellstmögliche Erweiterung ist durch eine Eigenplanung des Amtes für Gebäudema-
nagement mit gewerkeweiser Vergabe der Bauleistungen (d) zu realisieren, da der Zeitauf-
wand eines europaweit durchzuführenden Verfahrens zur Beaufragung Externer entfällt und 
auf bereits bestehende planerische Überlegungen zur Erweiterung der Augustin-Wibbelt-
Schule zurückgegriffen werden kann. Der Zeitaufwand für die Realisierung liegt bei ca. 2 
Jahren nach positivem Beschluss zur grundsätzlichen Errichtung (Errichtungsbeschluss, Zu-
stimmung zum Raumprogramm).  
 
 
6.2 Untersuchung der wirtschaftlichen Gesichtspunkte  
 
 Die wirtschaftlichen Eckwerte der Beschaffungsvarianten a), b, und d) sind aufgrund der 
Vergabe der Planungsleistungen an einzelne Planungsbüros bzw. die Übernahme der Pla-
nungsleistungen durch die Stadt Münster sowie die gewerkeweise Vergabe der Bauleistun-
gen und der Übernahme der Bauunterhaltung durch die Stadt Münster untereinander ver-
gleichbar und entsprechen den bisher angewandten konventionellen Beschaffungsvarianten. 
Im Folgenden werden sie deshalb  der PPP-Beschaffung zusammengefasst gegenüberge-
stellt:  
 
 Investitionsvolumen 
 
 Das  Projekt liegt mit veranschlagten Baukosten in Höhe von ca. 3,8 Mio. € knapp über dem 
im Jahr 2005 von Seiten der Stadt durchgeführten Vergabeverfahren für die Modelleinrich-
tung “Kinder, Jugendliche und Familien – Kindertageseinrichtung und Einrichtung der Kinder- 
und Jugendarbeit unter einem Dach” in Roxel, aber deutlich unter dem im Jahr 2004 durch-
geführten Verfahren zum Bau der drei Dreifach-Sporthallen in Gremmendorf, Albachten und 
Hiltrup. 
 
 Instandhaltungsrückstau 
 
 Die Augustin-Wibbelt-Schule wurde im Jahr 1999 umfangreich saniert. Ein Instandhaltungs-
rückstau, der in die Investitionssumme mit einbezogen und damit zu einer deutlichen Erhö-
hung des Investitionsvolumens beitragen könnte, liegt deshalb nicht vor. Bei einer Vergabe 
an einen PPP-Partner wäre es unabhängig davon zwingend notwendig, auch das bereits in 
den Jahren 1999 sanierte Bestandsgebäude mit in den Betrieb  zu übergeben, um Schnitt-
stellen sowohl für die Schule selbst als auch für die Verwaltung reduzieren zu können. Auf-
grund der geringen Größe des Bestandsgebäudes werden jedoch wirtschaftliche Vorteile 
hierdurch nicht erwartet.  
 
 
6.3 Untersuchung der qualitativen Gesichtspunkte 
 
 PCB-Sanierung 
 
 
Im Zuge der PCB-Sanierung des Gebäudes wurden noch vorhandene PCB-Quellen baulich 
abgekapselt. Hier besteht Abstimmungsbedarf in Bezug auf eine  denkbare Verbindung des 
Erweiterungsbaus mit dem Altbau. Diese Abstimmung kann erst auf Grundlage  einer kon-
kreten Planung erfolgen, da sich erst dann die erforderlichen Maßnahmen durch den Schad-
stoffgutachter beurteilen lassen. Diese Vorgaben lassen sich nicht umfassend und kalkulato-
risch im Vorfeld definieren.

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V/1070/2005 
 
 Vergabeverfahren 
 
 Ein  kombiniertes Vergabeverfahren der Planungs- und Bauleistungen an einen privaten 
Partner wird nach der Vergabeordnung als nichtöffentliches Vergabeverfahren nach der Ver-
dingungsordnung für Bauleistungen (VOB) ggf. EU-weit durchgeführt. Eine Beratung der 
Planungen bzw. des Verfahrens in der Öffentlichkeit  ist damit nicht möglich.  
 
 Die Einbindung des 2. Bauabschnitts (Ganztagsbereich) in ein PPP-Verfahren stellt sich 
problematisch dar und könnte evtl. zu zeitlichen Verzögerungen führen, da Einzelheiten zum 
2. Bauabschnitt erst zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden können. 
 Außerdem würden sich Einschränkungen hinsichtlich der Auswahl der möglichen PPP-
Modelle ergeben. Eine Förderung aus dem Ganztagsschulförderprogramm des Bundes ist 
nur für solche PPP-Modelle möglich, bei denen das Eigentum an der Immobilie entweder von 
Beginn an bei der öffentlichen Hand liegt (Inhabermodell) oder bei Vertragsablauf auf die öf-
fentliche Hand übergeht (Erwerbermodell). PPP-Mietmodelle sind nicht förderfähig, da die 
Bundesmittel nur für Investitionen eingesetzt werden können. 
 
 
6.4 Zusammenfassung 
 
 Da die Erweiterung der Augustin-Wibbelt-Schule zeitnah umgesetzt werden soll, wird vorge-
schlagen die Planung unmittelbar nach dem Errichtungsbeschluss durch das Amt für Ge-
bäudemanagement zu beginnen. Die Option, bei  personellen Engpässen im Amt für Gebäu-
demanagement, folgende Planungsphasen und die Bauleitung dieses Projektes an ein  ex-
ternes Architekturbüro zu vergeben,  bleibt unabhängig davon bestehen. 
 
 Eine Umsetzung des Projektes mit VOF-Verfahren, Architektenwettbewerb oder PPP-
Verfahren würde aufgrund umfangreicherer Verfahrensvorbereitungen eine längere Pla-
nungszeit beanspruchen.  
 Die konventionelle Beschaffungsvariante gewährleistet eine größere Flexibilität im Pla-
nungsprozess sowohl hinsichtlich der Einbindung des 2. Bauabschnitts als auch der Beteili-
gungsmöglichkeit der Schule.  
 Aus diesen Gründen wird vorgeschlagen, die Erweiterung in Form der konventionellen Be-
schaffungsvariante mit gewerkeweiser Vergabe der Bauleistungen zu realisieren. 
 
 
I.V.       I.V. 
 
gez.       gez. 
 
Dr. Hanke      Joksch 
Stadträtin      Stadtbaurat

Beratungsverlauf (5)

21.02.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.02.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.03.2006 Sportausschuss
TOP 3.1 Vorberatung
Zur Sitzung
16.03.2006 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.03.2006 Hauptausschuss
TOP 3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Auf dem Dorn 14

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/1070/2005
Typ
Vorlage
Datum
29.12.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37