V/1070/2005
Erweiterung der Augustin-Wibbelt-Schule Roxel, städt. Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen
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Beschlussvorlage
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V/1070/2005 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Erweiterung der Augustin-Wibbelt-Schule Roxel, städt. Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen, Auf dem Dorn 14, 48161 Münster hier: Zustimmung zum Raumprogramm und zum Planungsverfahren Beratungsfolge 21.02.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 22.02.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 08.03.2006 Sportausschuss Vorberatung 16.03.2006 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 29.03.2006 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Folgendem Raumprogramm zur Erweiterung des Schulgebäudes der Augustin-Wibbelt- Schule Roxel, städt. Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen, wird zugestimmt: 2 Unterrichtsräume je 48 qm 1 Raum für Neue Technologien 48 qm 1 Mehrzweckraum 48 qm 6 Gruppenräume je 32 qm 2 Gruppenräume je 40 qm 1 Testraum 48 qm 1 naturwissenschaftl. Fachraum 64 qm 1 hauswirtschaftl. Bereich ges. 150 qm 1 Textilraum 48 qm 1 Technikraum 48 qm 2 Werkräume je 64 qm 1 Forum 150 qm Nebenräume zu den Fachräumen ges. 70 qm 1 Lehrerzimmer ca. 65 qm 1 Zimmer für den Schulleiter/ die Schulleiterin ca. 21 qm 1 Zimmer für den Stellvertreter/ die Stellvertreterin ca. 17 qm 1 Büroraum (Sekretariat) ca. 14 qm 1 Elternsprechzimmer/ Arztraum ca. 21 qm Vorlagen-Nr.: V/1070/2005 Auskunft erteilt: Frau Haase / Herr Michel Ruf: 492 40 11 / 492 6520 E-Mail: HaaseG@stadt-muenster.de Datum: 30.01.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1070/2005 Die vorhandenen, zu kleinen Verwaltungsräume (Lehrerzimmer, 2 kleine Büroräume) werden zur teilw. Deckung des Raumprogramms umgebaut. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umwandlung der Augustin-Wibbelt-Schule Roxel in eine erweiterte Ganztagsschule zu prüfen. Die dafür erforderlichen Räume (Küche, Speiseraum, Betreuungsräume; ges. ca. 160 qm) werden als 2. Bauabschnitt mitgeplant. Über die Um- wandlung in eine erweiterte Ganztagsschule und die Realisierung einschl. Finanzierung des 2. BA wird schnellstmöglich eine Entscheidung herbeigeführt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt für die Erweiterung der Augustin-Wibbelt-Schule einen Vor- entwurf mit Kostenschätzung nach DIN 276 zu erarbeiten. 4. Als Verfahren wird die konventionelle Beschaffungsvariante mit Planung durch die Verwal- tung und gewerkeweiser Vergabe der Bauleistung angewandt. Kosten/Folgekosten Finanzierung/Mittelbereitstellung Es wird zur Kenntnis genommen, dass zur Finanzierung der o.g. Sachentscheidung Mittel wie folgt im Haushaltsplan-Entwurf 2006, Finanzplan und Investitionsprogramm 2005 – 2009 veranschlagt sind: Ausgaben Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 2700.940.1110.8 Bauk. Erw. Augustin-Wibbelt- Schule (2004) (225.000) wird nicht als Rest gebildet 2005 10.000 2006 425.000 2007 2.885.000 2008 1.506.500 Baukosten gesamt 4.826.500 2700.935.1110.0 Besch. Erw. Augustin-Wibbelt- Schule 2007 271.000 2700.939.1110.4 Besch. Lehrm. Erw. Augustin- Wibbelt-Schule 2007 234.000 Insgesamt: 5.331.500 Begründung: 1. Allgemein Der Schulträger ist verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen (§ 79 Schulgesetz NRW). - 3 - V/1070/2005 2. Problem Das Gebäude der Augustin-Wibbelt-Schule Roxel wurde 1969 errichtet. In dem 2-geschossigen Gebäude sind lediglich 8 Unterrichtsräume und 1 Fachraum im Un- tergeschoss sowie ein kleiner Verwaltungsbereich vorhanden. Die Schülerzahlen der Augustin-Wibbelt-Schule Roxel sind in den vergangenen Jahren kon- tinuierlich gestiegen. Im Schuljahr 1999/2000 wurden dort 117 Schüler/innen in 7 Klassen und im laufenden Schuljahr 2005/06 insges. 163 Schüler/innen in 12 Klassen unterrichtet. Die Raumkapazität im Schulgebäude entspricht bei weitem nicht dem Bedarf. Deshalb nutzt die Augustin-Wibbelt-Schule seit Jahren 3-4 Fachräume im Untergeschoss des Gebäudes der benachbarten Marienschule Roxel. Darüber hinaus wurden im Jahr 2003 zunächst zwei Räume im Gebäude der niederländi- schen Hugo-de-Groot-School angemietet, um die an der Förderschule gebildeten Klassen räumlich versorgen zu können. Nach dem Um zug der Hugo-de-Groot-School in den Neubau in Gievenbeck hat die Stadt Münster das Schulgebäude erworben. Die Augustin-Wibbelt- Schule Roxel nutzt seitdem alle 7 Unterrichtsräume sowie die Verwaltungsräume in dem Gebäude. Es handelt sich um ein Gebäude in Fe rtigbauweise, das 1995 von seinem Stand- ort in Blomberg nach Roxel umgesetzt wurde. Das Pavillongebäude hat aufgrund des bauli- chen Zustands nur noch eine begrenzte Restnutzungsdauer. 3. Bisherige Beschlüsse Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 21.06.2000 im Zusammenhang mit der “Weiterentwicklung der schulischen Versorgung im Westen der Stadt Münster” (vgl. öffentli- che Beschlussvorlage an den Rat Nr. 541/2000) u.a. einstimmig beschlossen, dass - u.a. die Augustin-Wibbelt-Schule Roxel an ihrem Standort verbleiben soll und - der Grunderwerb für die erforderliche Erweiterung um Fachräume und Sporthalle am bisherigen Standort zu tätigen ist. Im Dezember 2003 wurde dem Rat der Stadt Münster ein umfassender Bericht zur Situation der städtischen Sonderschulen vorgelegt (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an den Rat Nr. 709/2003). Der Rat hat die Verwaltung u.a. beauftragt, das Raumprogramm für die Erweiterung der Au- gustin-Wibbelt-Schule zu erarbeiten. 4. Baubedarf 4.1 Raumprogramm 1. Bauabschnitt Grundlage für die Ermittlung des Raumbedarfs si nd die Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein bildende Schulen und Förderschulen (Runderlass des Mi- nisteriums für Schule und Weiterbildung vom 19.10.1995) und die vom Schulausschuss in der Sitzung am 29.04.1997 beschlossenen Raumgrößen (vgl. Vorlage Nr. 846/96). Bei der Ermittlung des Raumbedarfs wurde von einer Einzügigkeit ausgegangen. - 4 - V/1070/2005 Abweichend von den Vorgaben in den Grundsätzen wurden nicht 8, sondern 10 Klassen- räume berücksichtigt, da an der Augustin-Wibbelt-Schule - wie auch an den übrigen städt. Förderschulen, Förderschwerpunkt Lernen- die Jahrgänge 1 - 10 geführt werden. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, 2 der erforderlichen Gruppenräume nicht in der vorge- sehenen Größe von 32 qm, sondern in reduzierter Klassenraumgröße (ca. 40 qm) zu errich- ten, um zumindest für eine Übergangszeit zusätzliche Klassen räumlich versorgen zu kön- nen. Aus der Gegenüberstellung des so ermittelten Raumbedarfs mit dem Raumbestand im Ge- bäude der Augustin-Wibbelt-Schule Roxel ergibt sich ein Baubedarf von 2 Unterrichtsräu- men, 8 Gruppenräumen, 9 Fachräumen mit den zugeordneten Nebenräumen sowie 1 Fo- rum. Neben der Schaffung neuer Unterrichtsräume ist auch die Schaffung neuer Verwaltungs- räume vorgesehen, da die vorhandenen Verwaltungsräume viel zu klein sind. Die vorhande- nen Räume sollen zur teilw. Deckung des Raumbedarfs umgebaut werden. Nach der Fertigstellung des Erweiterungsbaus werden der Augustin-Wibbelt-Schule Roxel alle nach den o.a. Vorgaben für eine einzügige Schule für Lernbehinderte erforderlichen Räume im eigenen Schulgebäude zur Verfügung stehen, so dass künftig keine Auslagerung in andere Gebäude (Marienschule Roxel, ehem. Hugo-de-Groot-School) mehr erforderlich sein wird. 4.2 Ganztagsbereich 2. Bauabschnitt Die Augustin-Wibbelt-Schule Roxel hat Interesse an einer Umwandlung in eine erweiterte Ganztagsförderschule signalisiert. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat mit Runderlassen vom 25. bzw. 26.01.2006 die bestehenden Erlasse und Förderrichtlinien für Ganztagsschulen geändert und neue erweiterte Ganztagshaupt- und Ganztagsförderschulen einbezogen. Das Investiti- onsprogramm des Bundes “Zukunft Bildung und Betreuung” wurde auf diese Bereiche aus- geweitet. Für Haupt- und Förderschulen, die in Ganztagsschulen mit erweitertem Ganztagsbetrieb umgewandelt werden, ist das Ganztagsangebot für alle Klassen und Jahrgangsstufen ver- bindlich. Der Ganztagsbetrieb umfasst ein Angebot an vier Tagen der Woche von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und an einem Tag bis 14.45 Uhr. Für die Jahrgangsstufen 8 – 10 soll das An- gebot an mindestens 3 Tagen der Woche sichergestellt werden. Es wird ein Ganztagszuschlag von 30 vom Hundert der Grundstellenzahl gewährt. Auf der Grundlage der neu gefassten Erlasse müssen zunächst die Rahmenbedingungen geklärt und ggfls. die erforderlichen Entscheidungen herbeigeführt werden. Dabei sind auch die übrigen Schulen im Stadtteil Roxel in den Blick zu nehmen, da die Droste-Hauptschule bereits einen Antrag auf Umwandlung in eine erweiterte Ganztagshauptschule gestellt hat und vorgesehen ist, die Marienschule Roxel in eine offene Ganztagsschule umzuwandeln. Vorsorglich wird bei der Erarbeitung der Planung für die Erweiterung der Augustin-Wibbelt- Schule Roxel als 2. Bauabschnitt die Schaffung von Räumlichkeiten für ein Betreuungsan- gebot berücksichtigt. Für einen Ganztagsbereich der Förderschule sind 1 Küche mit Speise- raum und Betreuungsräume mit einer Hauptnutzf läche von insgesamt rd. 160 qm vorzuse- hen. - 5 - V/1070/2005 4.3 Sporthalle Über das o.g. Raumprogramm hinaus besteht ein Fehlbedarf an einer Sport-Übungseinheit, da die Augustin-Wibbelt-Schule über keine eigene Sporthalle verfügt und der Bedarf in den vorhandenen Sporthallen in Roxel nicht komplett gedeckt werden kann. Unter Berücksichti- gung der 4 Schulen im Stadtteil Roxel und der vorhandenen Hallen besteht aus schulischer Sicht insgesamt eine Unterdeckung von 1 - 2 Übungseinheiten. Aufgrund des zusätzlichen Bedarfs aus dem Vereins- und Freizeitsport gibt es Überlegungen, in Roxel eine Mehrfach- halle zu errichten, in die das Element für den Schulsport integriert werden könnte. Als Stand- ort bietet sich die Fläche neben der vorhandenen Sporthalle am Schulzentrum an. Die Er- richtung einer Sporthalle auf dem Grundstück der Augustin-Wibbelt-Schule ist aufgrund der geringen Grundstücksgröße nicht möglich. Da die Finanzierung des über den schulischen Bedarf hinausgehenden Anteils der Mehr- fachhalle noch nicht gesichert ist, wird die Errichtung der Sporthalle zunächst zurückgestellt. 5. Vorentwurf mit Kostenschätzung Das Gebäude der Augustin-Wibbelt-Schule wurde in seinen wesentlichen Teilen im Jahr 1969 erstellt. Das bestehende Gebäude hat insgesamt 2 Geschosse mit Teilunterkellerung, verfügt über 35 Räume und hat eine Nettogebäudefläche von ca. 950 m². Das Hauptgebäu- de besteht aus einem einfachen, einbündig erschlossenen und mit einem Satteldach gedeck- ten, rechteckigen Ziegelbaukörper. Im Nebentrakt sind eine Toilettenanlage und Abstellräu- me untergebracht. Das Gebäude ist nicht behindertengerecht erschlossen. Zurzeit sind Nutzungen der Augustin-Wibbelt- Schule in das Gebäude der ehemaligen nieder- ländischen Hugo-de-Groot-School aus dem Jahr 1987 ausgelagert. Die Nutzungsdauer die- ser Räume ist aufgrund des baulichen Zustands des Pavillongebäudes auf einen Zeitraum bis ca. 2008 begrenzt. Darüber hinaus nutzt die Augustin-Wibbelt-Schule noch 3 Räume im Gebäude der Marienschule Roxel. Durch die im Sommer 2005 abschließend erfolgten liegenschaftlichen Veränderungen am Standort kann die notwendige Erweiterung der Schule jetzt nach Westen erfolgen. Damit be- steht grundsätzlich auch die Möglichkeit eine Verbindung des Schulgeländes mit dem Ge- lände der angrenzenden Realschule Roxel bzw. der Droste-Hauptschule Roxel herzustellen. Das Gebäude der Augustin-Wibbelt-Schule wurde im Zusammenhang mit der PCB- Sanierung im Jahr 1999 im Innenbereich und durch die Erneuerung der Fenster mit einem Volumen von ca. 342.000 €. umfangreich renoviert. Aufgrund der durchgeführten Maßnah- men kann der bauliche Zustand des Hauptgebäudes als für sein Alter durchaus gut bezeich- net werden. Nach der Prioritätenliste des Amtes für Gebäudemanagement stehen erst ab dem Jahr 2009 die Erneuerung der Verglasung der Eingangshalle (60.000 €), der Außen-WC-Anlage (75.000 €) und der Außentreppen (ca. 30.000 €) an. Das Raumprogramm für die Erweiterung umfasst in einem 1. Bauabschnitt eine Hauptnutz- fläche von ca. 1.300 m² sowie in einem später zu realisierenden 2. Bauabschnitt für den Ganztagsbereich eine Hauptnutzfläche von ca. 160 m². Die Verwaltung wird im Zusammenhang mit der Erstellung der Vorplanung und der Kosten- schätzung nach DIN 276 für die Erweiterung der Augustin-Wibbelt-Schule Vorschläge für ei- ne behindertengerechte Erschließung auch des bereits bestehenden Gebäudes erarbeiten und prüfen, inwieweit ein Vorziehen der ab 2009 geplanten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erweiterung erforderlich ist oder ob sich diese durch bauliche Maßnahmen im Zu- sammenhang mit der Erweiterung möglicherweise erübrigen. - 6 - V/1070/2005 6. Verfahren Für die Erweiterung der Augustin-Wibbelt-Sc hule sind im Entwurf zum Haushaltsplan 2006, Finanz- und Investitionsprogramm 2005-2009 insgesamt Mittel in Höhe von 5.097.500 € vor- gesehen. Davon entfallen auf die Baukosten 4.826.500 € und die Beschaffung 271.000 €. In den im Haushaltsplan enthaltenen Investitionskosten ist die Finanzierung eines Sporthallen- elements einer, an anderer Stelle, voraussichtlich, östlich des Sportplatzes in unmittelbarer Nähe der vorhandenen Sporthalle, zu realisierenden 3-fach-Sporthalle enthalten. Die Investi- tionskosten sind deshalb um die Kosten eines Feldes zu reduzieren. Für eines von drei Ele- menten sind überschlägig ca. 1 Mio. € anzusetzen, sodass für die Baukosten der Erweite- rung der Augustin-Wibbelt-Schule von ca. 3,8 Mio. € zzgl. Beschaffungskosten auszugehen ist. Aufgrund der Höhe der Investition ist für die Vergabe der Planungsleistungen an ein ex- ternes Büro die Durchführung eines europaweiten VOF- Verfahrens erforderlich. Unter o.g. Voraussetzung wurden die für die Erweiterung der Augustin-Wibbelt-Schule denkbaren alternativen Beschaffungsvarianten und deren grundsätzliche Eignung insbeson- dere unter terminlichen und wirtschaftlichen und qualitativen Gesichtpunkten für dieses Projekt untersucht. Als alternative Verfahren sind im Einzelnen zu nennen: a) Direkte Beauftragung eines externen Architekten im Rahmen eines VOF-Verfahrens mit gewerkeweiser Vergabe der Bauleistungen b) Beauftragung eines externen Architekten im Rahmen eines VOF-Verfahrens mit integrier- tem Wettbewerbsverfahren und gewerkeweiser Vergabe der Bauleistungen c) PPP-Verfahren als kombiniertes Vergabeverfahren der Planungs- und Bauleistungen an einen privaten Partner und d) Eigenplanung des Amtes für Gebäudemanagement mit gewerkeweiser Vergabe der Bau- leistungen 6.1 Untersuchung der terminlichen Gesichtspunkte Aufgrund des europaweit durchzuführenden Vergabeverfahrens zur direkten Beauftragung eines externen Architekten mit gewerkeweiser Vergabe der Bauleistungen (a) ist für dieses Verfahren nach positivem Errichtungsbeschluss von einem Zeitbedarf von etwa ca. 2 ¼ Jahren auszugehen. Der Zeitbedarf für die Realisierung bei Beauftragung eines externen Architekten mit in- tegriertem Wettbewerbsverfahren und gewerkeweiser Vergabe der Bauleistungen (b) so- wie die Realisierung im Rahmen eines PPP-Verfahrens als kombiniertes Vergabeverfah- ren der Planungs- und Bauleistungen an einen Investor (c) sind mit ca. 2 ½ Jahren bzw. 2 ¼ Jahren anzusetzen. Zeiten für eine in den Verfahren mögliche Vergabenachprüfung sind nicht berücksichtigt. - 7 - V/1070/2005 Die schnellstmögliche Erweiterung ist durch eine Eigenplanung des Amtes für Gebäudema- nagement mit gewerkeweiser Vergabe der Bauleistungen (d) zu realisieren, da der Zeitauf- wand eines europaweit durchzuführenden Verfahrens zur Beaufragung Externer entfällt und auf bereits bestehende planerische Überlegungen zur Erweiterung der Augustin-Wibbelt- Schule zurückgegriffen werden kann. Der Zeitaufwand für die Realisierung liegt bei ca. 2 Jahren nach positivem Beschluss zur grundsätzlichen Errichtung (Errichtungsbeschluss, Zu- stimmung zum Raumprogramm). 6.2 Untersuchung der wirtschaftlichen Gesichtspunkte Die wirtschaftlichen Eckwerte der Beschaffungsvarianten a), b, und d) sind aufgrund der Vergabe der Planungsleistungen an einzelne Planungsbüros bzw. die Übernahme der Pla- nungsleistungen durch die Stadt Münster sowie die gewerkeweise Vergabe der Bauleistun- gen und der Übernahme der Bauunterhaltung durch die Stadt Münster untereinander ver- gleichbar und entsprechen den bisher angewandten konventionellen Beschaffungsvarianten. Im Folgenden werden sie deshalb der PPP-Beschaffung zusammengefasst gegenüberge- stellt: Investitionsvolumen Das Projekt liegt mit veranschlagten Baukosten in Höhe von ca. 3,8 Mio. € knapp über dem im Jahr 2005 von Seiten der Stadt durchgeführten Vergabeverfahren für die Modelleinrich- tung “Kinder, Jugendliche und Familien – Kindertageseinrichtung und Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach” in Roxel, aber deutlich unter dem im Jahr 2004 durch- geführten Verfahren zum Bau der drei Dreifach-Sporthallen in Gremmendorf, Albachten und Hiltrup. Instandhaltungsrückstau Die Augustin-Wibbelt-Schule wurde im Jahr 1999 umfangreich saniert. Ein Instandhaltungs- rückstau, der in die Investitionssumme mit einbezogen und damit zu einer deutlichen Erhö- hung des Investitionsvolumens beitragen könnte, liegt deshalb nicht vor. Bei einer Vergabe an einen PPP-Partner wäre es unabhängig davon zwingend notwendig, auch das bereits in den Jahren 1999 sanierte Bestandsgebäude mit in den Betrieb zu übergeben, um Schnitt- stellen sowohl für die Schule selbst als auch für die Verwaltung reduzieren zu können. Auf- grund der geringen Größe des Bestandsgebäudes werden jedoch wirtschaftliche Vorteile hierdurch nicht erwartet. 6.3 Untersuchung der qualitativen Gesichtspunkte PCB-Sanierung Im Zuge der PCB-Sanierung des Gebäudes wurden noch vorhandene PCB-Quellen baulich abgekapselt. Hier besteht Abstimmungsbedarf in Bezug auf eine denkbare Verbindung des Erweiterungsbaus mit dem Altbau. Diese Abstimmung kann erst auf Grundlage einer kon- kreten Planung erfolgen, da sich erst dann die erforderlichen Maßnahmen durch den Schad- stoffgutachter beurteilen lassen. Diese Vorgaben lassen sich nicht umfassend und kalkulato- risch im Vorfeld definieren. - 8 - V/1070/2005 Vergabeverfahren Ein kombiniertes Vergabeverfahren der Planungs- und Bauleistungen an einen privaten Partner wird nach der Vergabeordnung als nichtöffentliches Vergabeverfahren nach der Ver- dingungsordnung für Bauleistungen (VOB) ggf. EU-weit durchgeführt. Eine Beratung der Planungen bzw. des Verfahrens in der Öffentlichkeit ist damit nicht möglich. Die Einbindung des 2. Bauabschnitts (Ganztagsbereich) in ein PPP-Verfahren stellt sich problematisch dar und könnte evtl. zu zeitlichen Verzögerungen führen, da Einzelheiten zum 2. Bauabschnitt erst zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden können. Außerdem würden sich Einschränkungen hinsichtlich der Auswahl der möglichen PPP- Modelle ergeben. Eine Förderung aus dem Ganztagsschulförderprogramm des Bundes ist nur für solche PPP-Modelle möglich, bei denen das Eigentum an der Immobilie entweder von Beginn an bei der öffentlichen Hand liegt (Inhabermodell) oder bei Vertragsablauf auf die öf- fentliche Hand übergeht (Erwerbermodell). PPP-Mietmodelle sind nicht förderfähig, da die Bundesmittel nur für Investitionen eingesetzt werden können. 6.4 Zusammenfassung Da die Erweiterung der Augustin-Wibbelt-Schule zeitnah umgesetzt werden soll, wird vorge- schlagen die Planung unmittelbar nach dem Errichtungsbeschluss durch das Amt für Ge- bäudemanagement zu beginnen. Die Option, bei personellen Engpässen im Amt für Gebäu- demanagement, folgende Planungsphasen und die Bauleitung dieses Projektes an ein ex- ternes Architekturbüro zu vergeben, bleibt unabhängig davon bestehen. Eine Umsetzung des Projektes mit VOF-Verfahren, Architektenwettbewerb oder PPP- Verfahren würde aufgrund umfangreicherer Verfahrensvorbereitungen eine längere Pla- nungszeit beanspruchen. Die konventionelle Beschaffungsvariante gewährleistet eine größere Flexibilität im Pla- nungsprozess sowohl hinsichtlich der Einbindung des 2. Bauabschnitts als auch der Beteili- gungsmöglichkeit der Schule. Aus diesen Gründen wird vorgeschlagen, die Erweiterung in Form der konventionellen Be- schaffungsvariante mit gewerkeweiser Vergabe der Bauleistungen zu realisieren. I.V. I.V. gez. gez. Dr. Hanke Joksch Stadträtin Stadtbaurat
Beratungsverlauf (5)
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- Auf dem Dorn 14
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1070/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 29.12.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37