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Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen u. -verpflichtungen für das Hj. 2017 gem. § 83 Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. der Haushaltssatzung 2016 und 2017.

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1346/2017 vom 15.05.2017

Stand: Am 18.05.2017 im Rat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beschlussvorlage Rat

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/202/0 Vorlagen-Nummer 1346/2017 Freigabedatum 15.05.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen u. -verpflichtungen für das Hj. 2017 gem. § 83 Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. der Haushaltssatzung 2016 und 2017. Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt Kenntnis von folgenden durch die Kämmerin/die Fachbeigeordneten in der Zeit vom 14.03.2017 bis 27.04.2017 für das Haushaltsjahr 2017 genehmigten Mehraufwendungen und Mehr- auszahlungen. Finanzausschuss 15.05.2017 Rat 18.05.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2016 und 2017 ent- scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Aus- zahlungen bis zur Höhe von 50.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - wirtschaftlich durchlaufend sind, der Rückzahlung von Zuweisungen dienen, - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr ist, bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kunden- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirtschaft bereitgestellt werden müssen - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro- gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem an- deren Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitge- stellt werden müssen, - die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen her- angezogen werden. Außerdem entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungs- ermächtigungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah- lungen bis zu einer Höhe von 20.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Teilplans erfolgt und darüber hinaus keine Belastung der Folgejahre entsteht. Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so- wie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 u. 85 GO i. V. m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Frak- tionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen
  • Anlage 2b apl_Auszahlung_investiv_2017

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    Anlage 2b Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2017 keine Mittel veranschlagt sind (außerplanmäßige Auszahlungen) 1. 10.400,00 EUR in Teilplan 0504 in Zeile 12 (sonstige Investitionsauszahlungen); Finanzstelle: 6601-1201-2-5046 Grund: Rückzahlung zu viel erhaltener Zuwendungen. Deckung: Wenigerauszahlungen i. H. v. 10.400,00 EUR in Teilplan 1201 in Zeile 8 (Auszahlung für Bau- maßnahmen Finanzstelle: 6601-1201-2-1031 Zuständiges Fachdezernat: VIII für 66
  • Anlage 1a üpl_Aufwand_konsumtiv_2017

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    Anlage 1a Über den Ansatz im Haushaltsjahr 2017 hinausgehende (überplanmäßige) Aufwendungen Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Um- schichtungen gedeckt wurden. 1. 33.089,46 EUR in Teilplan 0111 in Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) Grund: Bedingt durch die Silvester-Vorfälle 2015/2016 entstehen beim Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern erhöhte Folgekosten durch zusätzlich zur Verfügung gestelltes Personal. Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 33.089,46 EUR in Teilplan 0209 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Zuständiges Fachdezernat: I für I/1 2. 42.000,00 EUR in Teilplan 0208 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Grund: Aufgrund von Personalengpässen im Bereich des Amtes für Personalstandswesen wird der Pfortendienst im Haus Neuerburg durch externes Personal durchgeführt. Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 42.000,00 EUR in Teilplan 0111 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Zuständiges Fachdezernat: I für I/D3 3. 20.000,00 EUR in Teilplan 0111 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Grund: Zuschuss des Kulturamtes für das vom Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu orga- nisierende Projekt „Sommer-Köln-Festival 2017“. Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 20.000,00 EUR in Teilplan 0416 in Zeile 15 (Transferaufwendungen) Z uständiges Fachdezernat: I für 13

Beratungsverlauf

  1. 15.05.2017

    Finanzausschuss

    TOP 11, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 18.05.2017 zuletzt

    Rat

    TOP 7, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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