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3783/2018

Verkehr im Porzer Süden

Beantwortung einer Anfrage (BV) 03.12.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 11.12.2018, TOP 9.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

6572 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 3783/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.12.2018 
 
Verkehr im Porzer Süden 
hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 11.09.2018, TOP 
9.2.2 
Frage 1: 
„Bis wann wird die aktualisierte Verkehrsuntersuchung vorliegen, die die Bezirksvertretung am 06. Juli 
2017 unter TOP 6.13 einstimmig beschlossen hat? Die von der Verwaltung zuvor vorgelegte Untersu-
chung wurde als unvollständig empfunden, da sie weder die zusätzlich zu erwartenden Verkehre aus 
Troisdorf, Niederkassel oder dem Deutzer Hafen berücksichtigte noch die Variante 6n der L 82 inkl. 
der unterschiedlichen Anschlussmöglichkeiten an die Autobahn berücksichtigte. Auch wurden Aussa-
gen zur Umweltverträglichkeit und zum Kosten-Nutzen-Faktor erwartet.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die interkommunal (Stadt Köln, Stadt Niederkassel, Stadt Troisdorf und Rhein-Sieg-Kreis) beauftragte 
Machbarkeitsstudie zur Trassenfindung L274n wurde der Politik im „Verkehrsgipfel Porz“ am 
18.09.2017 präsentiert. Für diese Untersuchung wurden die zusätzlichen Verkehre aus Troisdorf und 
Niederkassel in Abstimmung mit den betreffenden Kommunen prognostiziert und im Prognosenetz 
2030 berücksichtigt. Für den Deutzer Hafen wird eine separate externe Verkehrsuntersuchung durch-
geführt. Diese wird die verkehrlichen Auswirkungen der betreffenden Nutzungsentwicklung auch im 
Stadtbezirk Porz aufzeigen. Dieses Vorhaben wird aber vermutlich nur einen geringen Einfluss auf die 
Verkehrssituation im Porzer Süden haben. 
Entsprechend der politischen Beschlüsse der Bezirksvertretung Porz vom 20.06.2017 (Antrags-
Nummer: AN/0945/2017) und des Verkehrsausschusses vom 10.10.2017 (Vorlagen-Nr.: 2145/2017) 
wird die interkommunale Machbarkeitsstudie der Entlastungstraße Zündorf/Porz derzeit um die Tras-
senführung der L 82n erweitert. Analog zur bekannten Machbarkeitsstudie werden die Umweltauswir-
kungen bewertet und die Baukosten grob abgeschätzt. Eine Ermittlung des Kosten-Nutzen-Faktors ist 
nicht Bestandteil dieser Machbarkeitsuntersuchung. Die Ergebnisse werden im 1. Quartal 2019 er-
wartet.  
 
 
Frage 2: 
„Falls diese Verkehrsuntersuchung bereits erfolgt ist oder aktuell läuft bitten wir um Aussage, ob die 
folgenden Varianten des SPD-Antrags zur Sitzung der BV Porz am 16. Mai 2017, die sinngemäß in 
den zuvor genannten Antrag übernommen worden waren, berücksichtigt worden sind:  
 
 
Variante A  
Führung der Entlastungsstraße Zündorf an die Frankfurter Straße vor der Anschlussstelle Lind, in 
Kombination mit der L 274n.  
 
Variante B  
Bau der derzeit noch beschlossenen L 82n inkl. einer Anschlussstelle an die A59 zwischen Wahn und

2 
 
dem Kreuz Flughafen (Variante 6n) oder alternativer Routen zu den Anschlussstellen Wahn oder 
Flughafen, dazu eine getrennte Betrachtung zum kreuzungsfreien oder kreuzungsgleichen Anschluss 
der Frankfurter Straße. 
 
Variante C  
Bau der L 82n entsprechend der optimalen Verkehrsführung nach der Variante B und zusätzlich An-
schluss der L 274n in Lind oder Spich (Varianten 1 oder 2 aus der IGVP 2006, ohne Querverbindung 
nach Zündorf), respektive den direkten Anschluss als vorgezogene erste Ausbaustufe der A 553 an 
die A 59.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
 
  
Zu Variante A: 
 
Die hier beschriebene Variante geht von der Realisierung einer Anbindung von Zündorf (L 82) und 
dem gleichzeitigen Bau der L 274 auf dem Gebiet der Stadt Niederkassel und der Stadt Troisdorf aus. 
Eine gleichzeitige Finanzierung beider Landesstraßen wurde in der Vergangenheit vom Land bereits 
abgelehnt und das war der Anlass für die jetzt durchgeführten Verkehrsuntersuchungen. Somit wird 
die Variante A in der Studie nicht berücksichtigt. 
 
Zu Variante B: 
 
Entsprechend der unter der Beantwortung der Frage 1 erwähnten Beschlüsse ist die im Flächennut-
zungsplan hinterlegte Trasse der L 82n Bestandteil der Erweiterung der interkommunalen Machbar-
keitsstudie. Die Betrachtung der Verknüpfung der L 82n mit der Frankfurter Straße ist ebenfalls Be-
standteil der erweiternden Machbarkeitsstudie. 
 
Zur Variante C: 
 
Für diese Variante gilt die für die Variante A beschriebene Aussage, da es keine Finanzierung von 
zwei unmittelbar benachbarten Landesstraßen geben wird.  
 
 
Frage 3: 
„Wie weit sind die Gespräche mit dem Landesministerium gediehen bzgl. eines möglichen Anschlus-
ses der Variante 6n an die A 59 bzw. falls schon Gespräche existieren: Kann mitgeteilt werden, wie 
wahrscheinlich ein solcher Anschluss ist und – falls ja – wo dieser realistischerweise liegen könnte? „ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Das Landesministerium hat die Zustimmung eines möglichen Anschlusses der L 82n an die A 59 in 
Aussicht gestellt, wenn der Verkehrswert der L 82n nachgewiesen wird.  
Die bautechnische Machbarkeit einer Anschlussstelle der L 82 an die A 59 wird derzeit untersucht.  
 
 
Frage 4: 
„Der Landesbetrieb beginnt in Kürze mit dem Brückenneubau der A 59 über die Wahner Straße an 
der dortigen Endhaltestelle. Erste Beauftragungen sind erfolgt. Ist dabei berücksichtigt, dass es ggf. 
zu einer Doppelanschlussstelle mit der Variante 6n kommen kann?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Aufgrund der Beschreibung ist eine räumliche Zuordnung nicht möglich. Falls hier die Endhaltestelle 
der Linie 7 gemeint sein sollte, so besteht kein Bezug zur A 59. Eine Kreuzung der A 59 mit der Wah-
ner Straße ist der Verwaltung ebenfalls nicht bekannt. 
 
 
Frage 5:

3 
 
„Gibt es einen aktuellen Zeitplan zu den weiteren Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der A 59 im 
Porzer Raum und kann dieser mitgeteilt werden?“ 
 
Hierzu teilt der Landesbetrieb Straßen NRW Folgendes mit:  
 
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat den so genannten Vorentwurf zum Ausbau der A 59 zwi-
schen der AS Flughafen und der T+R-Anlage Liburer Heide auf den Genehmigungsweg zum Bun-
desverkehrsministerium gegeben. Nach der Genehmigung kann das Planfeststellungsverfahren vo-
raussichtlich gegen Ende diesen Jahres oder Anfang kommenden Jahres mit der Aufstellung des 
Feststellungsentwurfes begonnen werden. Nach den hier vorliegenden Erfahrungen muss dann mit 
einer Verfahrensdauer von 3 Jahren gerechnet werden. 
 
Der für den Ausbauabschnitt zwischen dem Autobahndreieck Köln/ Porz und der AS Flughafen im 
April 2018 erlassene Planfeststellungsbeschluss wird beklagt (2 Klagen). Ein Gerichtstermin wurde 
seitens des Oberverwaltungsgerichtes Münster noch nicht anberaumt.

Beratungsverlauf (1)

11.12.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Frankfurter Straße
  • Wahner Straße

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Details

Aktenzeichen
3783/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
03.12.2018
Erstellt
16.11.2018 07:22