AN/1025/2025
Änderungsantrag zu Top 6.4 Köln Gestaltet Bodenbeläge, Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln, Hier: Kölner Standards für Bodenbeläge
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses Frau Sabine Pakulat Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.006.2025 AN/1025/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 Änderungsantrag zu Top 6.4 Köln Gestaltet Bodenbeläge, Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln, Hier: Kölner Standards für Bodenbeläge Sehr geehrte Frau Reker, sehr geehrte Frau Pakulat, die antragsstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 6.8 auf die Tagesordnung der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 27.03.2025 zu setzen: Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich der Beschlussfassung des Verkehrsaus- schusses an. Ergänzend wird folgender Beschluss gefasst: 1. Die Verwaltung beauftragt folgende Änderungen am Gestaltungshandbuch vorzuneh- men: a. An gesicherten und ungesicherten Überquerungsstellen (D1, D2) wird grundsätz- lich die „Doppelquerung mit differenzierter Bordhöhe“ verwendet. Das Bord mit 3 cm Kantenhöhe wird ersatzweise nur dann verwendet, wenn die räumlichen Ge- gebenheiten den Einbau der „Doppelquerung mit differenzierter Bordhöhe“ nicht zulassen. b. Bei Einmündungen, die als Überfahrt ausgebildet sind (D3), weist ein Bodenindi- kator (Rippe als Richtungsfeld in Laufrichtung) auf die Einmündungssituation hin. - 2 - Der Bodenindikator verläuft quer zur Gehrichtung zwischen Sicherheits- und Traufstreifen. c. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob das Kleinpflaster aus hellem Granit geeignet ist über lange Zeit einen Kontrast zu den Gehwegplatten sicherzustellen. d. Auf den Seiten 14 und 18 wird der folgende Satz gestrichen: „Der Fassadenbe- reich muss/sollte von jeglicher Ausstattung auch temporärer Natur freigehalten werden, um die Anforderungen an die Barrierefreiheit zu erfüllen.“ Stattdessen wird die Verwaltung beauftragt eine Regelung und Formulierung zu entwickeln, die eine Begrünung der Fassade sowie der Traufstreifen unter Einbeziehung der Anforderungen an die Barrierefreiheit ermöglicht. 2. Die Verwaltung wird beauftragt die Belange des Klimaschutzes, der Klimawandelfolgen- anpassung und der Biodiversität in die „Kölner Standards für Bodenbeläge“ zu integrieren und diese den Ausschüssen zur Beschlussfassung schnellstmöglich wieder vorzulegen. 3. Die Gestaltung der „Kölner Sonderräume“ (siehe Kapitel 3.1 ff.) ist hinsichtlich der Barrie- refreiheit mit dem Büro der Behindertenbeauftragten und den Behindertenverbänden ab- zustimmen. 4. Das Gestaltungshandbuch ist nach Beschlussfassung und Überarbeitung in einem Ge- samtdokument vorzulegen. Es muss deutlich werden, dass die Barrierefreiheit und Klima- wandelfolgenanpassung verpflichtende und übergreifende Planungsziele für alle Berei- che ist. Begründung: Der Stadtentwicklungsausschuss begrüßt die Ergänzung des Gestaltungshandbuchs, um den öffentlichen Raum klarer zu gestalten und zu ordnen. Gleichwohl kommen Aspekte der Barrierefreiheit und der Klimawandelfolgenanpassung bislang zu kurz. Daher wird die Ver- waltung um eine Überarbeitung gebeten, die sich der Beschlussfassung des Verkehrsaus- schusses sowie der Empfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik anschließt. Zu 1a: Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, die umfassend u. a. auch die Bedarfe von Men- schen mit Mobilitätseinschränkungen berücksichtigen. Die geänderte Formulierung soll Planenden nur deutlicher vermitteln, dass die Doppelque- rung der Standard ist, von dem nur bei unzureichenden räumlichen Gegebenheiten abgewi- chen wird. Eine solche Festlegung ist schon zwischen Verwaltung und Behindertenverbän- den vereinbart worden. Die ‚Doppelquerung mit differenzierter Bordhöhe‘ erfüllt zwei Funktionen: - Menschen mit Sehbehinderung haben eine klare taktile und kontrastreiche Orientie- rung im Bereich der 6-cm-Kante. - Menschen mit Mobilitätseinschränkung oder Menschen mit Kinderwagen oder rollba- rem Lasten profitieren vom Bereich mit 0-cm-Kante. Zu 1b: - 3 - Die Sicherheit sehbehinderter und blinder Menschen kann in möglicherweise gefährlichen Bereichen nur durch die entsprechende Verwendung von Bodenindikatoren gemäß DIN 32984 gewährleistet werden. Sie signalisieren – unabhängig von Ortskenntnis – eine klare und wiedererkennbare Information. Der Bereich einer Einmündung, auf dem zu Fuß Ge- hende bevorrechtigt geführt werden, ist nur durch die Verwendung entsprechender Bodenin- dikatoren als eventuell unsicher erkennbar. Ein Kleinpflasterstreifen ist nicht ausreichend, da dieser grundsätzlich nur eine leitende Aufgabe – aber keine warnende Funktion – hat. Zu 1c: Bei der Umgestaltung des linksrheinischen Rheinufers wurden bereits Kleinpflastersteine aus hellem, gestrahltem Granit eingesetzt. Mittlerweile sind die Granitsteine deutlich dunkler ge- worden, sodass der Kontrast verloren gegangen ist. Vor dem stadtweiten Einsatz des Granit- pflasters ist daher sicherzugehen, dass diese auch über ihre gesamte Lebensdauer den not- wendigen Kontrast zu den Gehwegplatten bieten. Zu 1d und 2: Mit dem Fortschreiten des Klimawandels werden Klimafolgenanpassungen zunehmend drin- gend erforderlich. Damit Köln auch bei Hitze und Starkregen eine lebenswerte Stadt bleibt, müssen Klimaschutz und Klimaanpassung als Querschnittsthemen in allen Ämtern mitge- dacht werden – auch bei der Gestaltung der Bodenbeläge. Maßnahmen wie die Begrünung der Fassaden und Traufstreifen, die Nutzung von wasser- durchlässigen Bodenbelägen (Zum Beispiel Rasengittersteinen an Parkplätzen) und der Ein- satz kreislauffähiger, heller Materialien sollten dabei nicht als Ausnahmen verstanden wer- den. Vielmehr braucht es auch hierfür Gestaltungsstandards, an denen sich die betroffenen Ämter der Stadt Köln orientieren können. Zu 3: In Kölner Sonderräumen mit besonderer internationaler und/oder historischer Bedeutung (Kapitel 3 ff.) sollen die Flächen abweichend von den Regelungen zu „Kölner Straßen“ (Kapi- tel 1 ff.) und „Kölner Geschäftsstraßen“ (Kapitel 2 ff.) gestaltet werden. Damit die Barrierefrei- heit im Sinne von Kapitel E des Gestaltungshandbuchs trotz Abweichung von Standards er- reicht wird, ist eine enge Einbindung / Abstimmung mit dem Büro der Behindertenbeauftrag- ten und den Behindertenverbänden als ‚Expert*innen in eigener Sache! Unumgänglich und notwendig. Zu 4: Die aktuelle Ratsvorlage mit ihren Anlagen vermittelt zusammen mit der bisherigen Fassung des Gestaltungshandbuchs zum übergreifenden verpflichtenden Planungsziel der Barriere- freiheit ein unklares Bild. Die ‚Kölner Standards für Bodenbeläge‘ sollen dem Gestaltungshandbuch der Stadt Köln hinzugefügt werden. Das Gestaltungshandbuch muss als Ganzes in den Blick genommen werden und bei Ausschreibung, Wettbewerben, Planungen und Entscheidungen berücksich- tigt werden. Barrierefreiheit gemäß Kapitel E muss immer als übergreifendes Planungsziel, das obligatorisch angewendet und umgesetzt werden muss, erkennbar sein. Eine Fragmen- tierung ist dabei hinderlich und kann zu unerwünschten Ergebnissen führen. Ein umfassendes Gesamtdokument hilft allen Beteiligten. - 4 - Die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen in der Stadtar- beitsgemeinschaft Behindertenpolitik begrüßen grundsätzlich die Ausrichtung des Gestal- tungshandbuchs der Stadt Köln. Seit der Beteiligung zur Erstellung des Handbuchs in der bisher gültigen Version, die 2017 vom Rat beschlossen wurde, war der ‚Arbeitskreis Barriere- freies Köln‘ (AKBK) nicht beteiligt. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. Lino Hammer Grüne-Fraktionsgeschäftsführer Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungOrte (1)
- Freiheit
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1025/2025
- Typ
- Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
- Datum
- 26.06.2025
- Erstellt
- 26.06.2025 13:49