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Sofortprogramm: Jetzt bezahlbaren Wohnraum schaffen - Sozialpolitische Katastrophe abwenden!

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 AN/1715/2024 vom 04.12.2024

Stand: Am 12.12.2024 im Rat endgültig abgelehnt.

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  • Linke Änderungsantrag nach § 13

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    Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.12.2024 AN/1715/2024 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 12.12.2024 Sofortprogramm: Jetzt bezahlbaren Wohnraum schaffen - Sozialpolitische Katastrophe abwenden! Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln bittet darum, folgenden Änderungsantrag zur Anfrage AN/1698/2024 auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung zu setzen: Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, dem Wohnungsbau ab sofort hohe Priorität bei der Vergabe städtischer Flächen beizumessen. Vorhaben zur Schaffung von gefördertem bzw. preisgedämpftem Wohnraum sowie von erforderlicher sozialer Infrastruktur wie z. B. Kita, Schule und Pflegeeinrichtungen werden mit besonderem Nachdruck unterstützt und entsprechend zügig bearbeitet. 2. Zur Förderung des Schaffens neuen Wohnraums beauftragt der Rat die Verwaltung unverzüglich eine Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes (STEK) Wohnen vorzunehmen. Dafür wird dem Rat noch in dieser Wahlperiode eine Liste zu priorisierender Wohnungsbauflächen vorgelegt werden. 3. Die städtischen Flächen aus diesem neuen „STEK Wohnen“ sollen schnellstmöglich in entsprechenden Vergabeverfahren im Erbbaurecht angeboten werden. Geeignete Wohnungsbauflächen sollen möglichst auch per Direktvergabe bevorzugt der GAG-Immobilien AG, der WSK sowie Genossenschaften angeboten werden. Ergänzen: Der Anteil der geförderten Wohnungen auf diesen Flächen beträgt mindestens 75 Prozent. Die Wohnungen unterliegen einer dauerhaften Mietpreis- und Belegungsbindung. Die Anforderungen gelten gleichermaßen für alle Grundstücke, die städtische oder stadtnahe Unternehmen veräußern. 4. In Ergänzung seines Beschlusses vom 17.03.2022 (Vorl.-Nr. 1304/2020, Vorrangige Nutzung des Erbbaurechts bei der Veräußerung städtischer Grundstücke; Baustein 1: Grundstücke für den Geschosswohnungsbau) beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, zu prüfen, wie für Flächenanteile, auf denen vertraglich abgesichert geförderter Wohnraum entstehen soll, den Erbpachtzins für einen definierten Zeitraum mit bis zu 0 Prozent angesetzt werden kann. 5. Der Rat der Stadt Köln unterstützt den Vorschlag des Städtetags NRW, an den Bundes- und Landesgesetzgeber den Wunsch nach einem Förderweg C innerhalb der Logik des geförderten Wohnungsbaus zu adressieren, damit auch Bauprojekte mit preisgedämpftem Wohnen staatlich gefördert werden können. 6. Auch im Bereich „Planen und Bauen“ soll die Verwaltung dem Thema „Wohnen“ eine hohe Priorität einräumen. Die Einrichtung der Projekt-Konferenz Wohnungsbau (PKW; Vorl.-Nr. 3483/2024), die mit dezernatsübergreifenden Kompetenzen ausgestattet ist, wird begrüßt. Die Verwaltungsabläufe bei der Bauleitplanung und vor allem die Baugenehmigungsverfahren sollen weiter beschleunigt werden. Dafür sollen folgende Instrumente geprüft werden:  Einrichtung einer „Taskforce Wohnungsbau“ innerhalb der Verwaltung. Aufbauend auf der bereits bestehenden Projektkonferenz Wohnungsbau sollen dort in regelmäßigen Abständen (z.B. einmal monatlich) die Entscheider*innen aus allen relevanten Fachämtern und - dezernaten zusammenkommen, um finale (Bau-) Entscheidungen für Projekte mit besonderen Herausforderungen zu treffen.  Bauanträge für neuen geförderten Wohnraum sollen von allen Dienststellen mit hoher Priorität im Sinne einer „Fast Lane” behandelt und final bearbeitet werden. 7. Um eine engere Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung, insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung, zu gewährleisten, wird zudem der Unterausschuss "Wohnen" stärker für frühe Abstimmungs- und Beteiligungsprozesse im Sinne einer politischen Koordinierung genutzt. Vor dem Hintergrund entsprechend früh abgestimmter Entwicklungsprojekte sollen die politischen Akteure in Rat und Bezirksvertretungen anstreben, eine zügige Beschlussfassung im Rahmen der Bauleitplanung (insb. B-Pläne und FNP-Änderungen) in den zuständigen Gremien herbeizuführen. 8. Gemeinwohlorientierte Akteur*innen wie z. B. Genossenschaften sollen noch stärker gefördert werden. Dafür wird die Verwaltung beauftragt, das Beratungs- und Unterstützungsangebot für die Gründung neuer Baugenossenschaften sowie die Umsetzung entsprechender Vorhaben weiter auszubauen und zu intensivieren. Zudem soll die Flächenvergabe gem. Punkt 1 ebenfalls besondere Förderschwerpunkte für gemeinwohlorientierte Akteur*innen enthalten. 9. Weitere Werkswohnungen der Gesellschaften des Stadtwerkekonzerns, der Stadtverwaltung sowie weiterer stadtnaher Unternehmen sollen zur Schaffung neuen Wohnraums beitragen. Die Verwaltung sowie die in die Aufsichtsgremien der Unternehmen des Stadtwerkekonzerns entsandten Vertreter*innen der Anteilseignerin sollen deshalb darauf hinwirken, dass die Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (WSK) ihr Potenzial zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum stärker nutzt. Die WSK mit ihrem jahrzehntelangen Know-how soll zu einem Dienstleister zur Bereitstellung und Verwaltung von Werkswohnungen für private Unternehmen weiterentwickelt werden. Ergänzen: 10. Die Stadt unterstützt die GAG mit günstigen Kommunalkrediten. Die GAG nutzt das entsprechend hinzugewonnene Kapital zum Bau preiswerter Wohnungen und zur Modernisierung von Wohnungen mit einem schlechten energetischen Zustand. 11. Köln braucht eine gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft in einer Rechtsform und mit Eigentumsverhältnissen, die ihr den Bau und die Bewirtschaftung dauerhaft mietpreisgünstiger Wohnungen ermöglicht. Die Verwaltung legt daher schnellstmöglich dar, welche Möglichkeiten eine Änderung der Eigentumsverhältnisse der GAG Immobilien AG, eine Ausweitung des Auftrags der Wohnungsgesellschaft des Stadtwerkekonzerns (WSK) oder die Gründung eines neuen Trägers oder eine neue gemeinwohlorientierte Gesellschaft bieten und welche konkreten Beschlüsse der Rat fassen müsste, um eine dieser Möglichkeiten zu verwirklichen. 12. Es soll geprüft werden, ob und wenn ja in welchen Fällen erforderliche Feuerwehraufstellflächen im öffentlichen Straßenraum realisiert werden können. 13. Die Stadt Köln wird beauftragt, soweit der Bundestag eine entsprechende Weitergeltung der Rechtsgrundlage verabschiedet, das städtebauliche Instrument des sektoralen Bebauungsplans „Wohnraumversorgung“ (§ 9 Abs. 2d BauGB)1 im unbeplanten Innenbereich anzuwenden mit dem Ziel, geförderten Wohnraum zu schaffen. Die Verwaltung wird beauftragt dem Rat mit einem Grundsatzbeschluss einen Vorschlag für einen Schwellenwert zu unterbreiten, ab welcher Vorhabengröße (Wohneinheiten) das Instrument anzuwenden ist. Ergänzen: 14. Der Rat fordert die Bundesregierung auf, die Wohngemeinnützigkeit unverzüglich wiedereinzuführen. Diese Wohngemeinnützigkeit bietet die Möglichkeit, dauerhafte Sozialbindungen zu schaffen. Die gemeinnützigen Unternehmen sind durch Investitionszuschüsse, Steuervorteile und bevorzugte Vergabe von Grundstücken zu fördern. Begründung: Die öffentliche Wohnraumförderung basiert auf privatwirtschaftlichem Engagement, kombiniert mit staatlicher Förderung. Sie ist damit im Grundsatz nicht auf eine dauerhafte Mietpreis- und Belegungsbindung hin konzipiert. Ermöglicht wird lediglich eine „soziale Zwischennutzung“. Die Wohnungspolitik braucht daher einen Paradigmenwechsel: Der Markt muss zu Gunsten des Gemeinwohls zurückgedrängt werden. Zu 10. Die Stadt hat die Möglichkeit günstige Kommunalkredite als investive Mittel an die GAG zu vergeben, weil durch die Vergabe des Kredits ein neuer Wert in Form von Wohnungen entsteht. So kann die GAG günstigere Kredite auf dem freien Finanzmarkt erhalten um preiswerte Wohnungen zu bauen oder alte bestände zu modernisieren. Mit der Modernisierung von Wohnungen mit schlechtem energetischen Zustand trägt die GAG zum Klimaschutz bei und investiert gleichermaßen in die ökonomische Nachhaltigkeit des Unternehmens. Zu 11. Schon in ihren Programmen zur Kommunalwahl 2020 haben Grüne, SPD und LINKE der Wohnungspolitik einen hohen Stellenwert beigemessen. Unter anderem fordern alle drei die Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft, die vorrangig mietpreisgünstige Wohnungen errichtet: • „Wir fordern die Gründung mindestens eines neuen Trägers oder eine neue gemeinwohlorientierte Gesellschaft für spezielle Bauprojekte, die einen hohen Anteil geförderten und bezahlbaren Wohnraums zum Ziel haben.“ (Grüne) • „… wird im Rahmen eines breiten Diskussions- und Prüfprozesses darüber entscheiden, ob es der Gründung einer weiteren städtischen Wohnungsbaugesellschaft bedarf, um unsere Ziele zu erreichen.“ (SPD) • „Aufbau einer rein kommunalen Wohnungsbaugesellschaft, die direkt nach den Vorgaben der Stadt ausschließlich preiswerten Wohnungsbau zur Kostenmiete betreibt.“ (LINKE) 1 § 9 Abs. 2d BauGB: Für im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34) können in einem Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung eine oder mehrere der folgenden Festsetzungen getroffen werden: 1. Flächen, auf denen Wohngebäude errichtet werden dürfen; 2. Flächen, auf denen nur Gebäude errichtet werden dürfen, bei denen einzelne oder alle Wohnungen die baulichen Voraussetzungen für eine Förderung mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung erfüllen, oder 3. Flächen, auf denen nur Gebäude errichtet werden dürfen, bei denen sich ein Vorhabenträger hinsichtlich einzelner oder aller Wohnungen dazu verpflichtet, die zum Zeitpunkt der Verpflichtung geltenden Förderbedingungen der sozialen Wohnraumförderung, insbesondere die Miet - und Belegungsbindung, einzuhalten und die Einhaltung dieser Verpflichtung in geeigneter Weise sichergestellt wird. Es ist an der Zeit, hier konkreter zu werden. Zu 14. Das Bundeskabinett hat am 5.6.2024 die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit beschlossen. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 sollte die „Förderung wohngemeinnütziger Zwecke“ als neuer gemeinnütziger Zweck in die Abgabenordnung aufgenommen werden. Mieter-, Wohlfahrts-, Verbraucher- und Umweltverbände sowie Gewerkschaften kritisieren die von der Bundesregierung geplante Wiederauflage der Wohngemeinnützigkeit als unzureichend. Die geplanten Steuererleichterungen sind unzureichend und kaum attraktiv. Ohne Investitionszulagen wird es schwer, ein dauerhaft preisgebundenes Segment zu etablieren und langfristig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Im Konzept der Bundesregierung fehlen zudem weitere Anreize, die die Weichen für eine Ausweitung des gemeinnützigen Wohnungsmarktsegments stellen, wie etwa die vergünstigte Bereitstellung öffentlicher Grundstücke für bezahlbare Wohnungsbauvorhaben. Die Verbände fordern daher umfangreiche Änderungen an dem von der Bundesregierung verabschiedeten Konzept. Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 12.12.2024

    Rat

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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