AN/1715/2024
Sofortprogramm: Jetzt bezahlbaren Wohnraum schaffen - Sozialpolitische Katastrophe abwenden!
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Linke Änderungsantrag nach § 13
11269 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln
An die Oberbürgermeisterin
Frau Henriette Reker
Rathaus, Spanischer Bau
50667 Köln
Postanschrift:
Postfach 103564 · 50475 Köln
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de
Fraktionsvorstand
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.12.2024
AN/1715/2024
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Rat 12.12.2024
Sofortprogramm: Jetzt bezahlbaren Wohnraum schaffen - Sozialpolitische Katastrophe
abwenden!
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,
die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln bittet darum, folgenden Änderungsantrag zur
Anfrage AN/1698/2024 auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung zu setzen:
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, dem Wohnungsbau ab sofort hohe Priorität
bei der Vergabe städtischer Flächen beizumessen. Vorhaben zur Schaffung von gefördertem bzw.
preisgedämpftem Wohnraum sowie von erforderlicher sozialer Infrastruktur wie z. B. Kita, Schule
und Pflegeeinrichtungen werden mit besonderem Nachdruck unterstützt und entsprechend zügig
bearbeitet.
2. Zur Förderung des Schaffens neuen Wohnraums beauftragt der Rat die Verwaltung
unverzüglich eine Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes (STEK) Wohnen vorzunehmen.
Dafür wird dem Rat noch in dieser Wahlperiode eine Liste zu priorisierender Wohnungsbauflächen
vorgelegt werden.
3. Die städtischen Flächen aus diesem neuen „STEK Wohnen“ sollen schnellstmöglich in
entsprechenden Vergabeverfahren im Erbbaurecht angeboten werden. Geeignete
Wohnungsbauflächen sollen möglichst auch per Direktvergabe bevorzugt der GAG-Immobilien AG,
der WSK sowie Genossenschaften angeboten werden.
Ergänzen:
Der Anteil der geförderten Wohnungen auf diesen Flächen beträgt mindestens 75 Prozent.
Die Wohnungen unterliegen einer dauerhaften Mietpreis- und Belegungsbindung.
Die Anforderungen gelten gleichermaßen für alle Grundstücke, die städtische oder
stadtnahe Unternehmen veräußern.
4. In Ergänzung seines Beschlusses vom 17.03.2022 (Vorl.-Nr. 1304/2020, Vorrangige Nutzung
des Erbbaurechts bei der Veräußerung städtischer Grundstücke; Baustein 1: Grundstücke für den
Geschosswohnungsbau) beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, zu prüfen, wie für
Flächenanteile, auf denen vertraglich abgesichert geförderter Wohnraum entstehen soll, den
Erbpachtzins für einen definierten Zeitraum mit bis zu 0 Prozent angesetzt werden kann.
5. Der Rat der Stadt Köln unterstützt den Vorschlag des Städtetags NRW, an den Bundes- und
Landesgesetzgeber den Wunsch nach einem Förderweg C innerhalb der Logik des geförderten
Wohnungsbaus zu adressieren, damit auch Bauprojekte mit preisgedämpftem Wohnen staatlich
gefördert werden können.
6. Auch im Bereich „Planen und Bauen“ soll die Verwaltung dem Thema „Wohnen“ eine hohe
Priorität einräumen. Die Einrichtung der Projekt-Konferenz Wohnungsbau (PKW; Vorl.-Nr.
3483/2024), die mit dezernatsübergreifenden Kompetenzen ausgestattet ist, wird begrüßt. Die
Verwaltungsabläufe bei der Bauleitplanung und vor allem die Baugenehmigungsverfahren sollen
weiter beschleunigt werden. Dafür sollen folgende Instrumente geprüft werden:
Einrichtung einer „Taskforce Wohnungsbau“ innerhalb der Verwaltung. Aufbauend auf der
bereits bestehenden Projektkonferenz Wohnungsbau sollen dort in regelmäßigen Abständen
(z.B. einmal monatlich) die Entscheider*innen aus allen relevanten Fachämtern und -
dezernaten zusammenkommen, um finale (Bau-) Entscheidungen für Projekte mit besonderen
Herausforderungen zu treffen.
Bauanträge für neuen geförderten Wohnraum sollen von allen Dienststellen mit hoher Priorität
im Sinne einer „Fast Lane” behandelt und final bearbeitet werden.
7. Um eine engere Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung, insbesondere im Rahmen der
Bauleitplanung, zu gewährleisten, wird zudem der Unterausschuss "Wohnen" stärker für frühe
Abstimmungs- und Beteiligungsprozesse im Sinne einer politischen Koordinierung genutzt. Vor
dem Hintergrund entsprechend früh abgestimmter Entwicklungsprojekte sollen die politischen
Akteure in Rat und Bezirksvertretungen anstreben, eine zügige Beschlussfassung im Rahmen der
Bauleitplanung (insb. B-Pläne und FNP-Änderungen) in den zuständigen Gremien herbeizuführen.
8. Gemeinwohlorientierte Akteur*innen wie z. B. Genossenschaften sollen noch stärker gefördert
werden. Dafür wird die Verwaltung beauftragt, das Beratungs- und Unterstützungsangebot für die
Gründung neuer Baugenossenschaften sowie die Umsetzung entsprechender Vorhaben weiter
auszubauen und zu intensivieren. Zudem soll die Flächenvergabe gem. Punkt 1 ebenfalls
besondere Förderschwerpunkte für gemeinwohlorientierte Akteur*innen enthalten.
9. Weitere Werkswohnungen der Gesellschaften des Stadtwerkekonzerns, der Stadtverwaltung
sowie weiterer stadtnaher Unternehmen sollen zur Schaffung neuen Wohnraums beitragen. Die
Verwaltung sowie die in die Aufsichtsgremien der Unternehmen des Stadtwerkekonzerns
entsandten Vertreter*innen der Anteilseignerin sollen deshalb darauf hinwirken, dass die
Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (WSK) ihr Potenzial zur Schaffung von
bezahlbarem Wohnraum stärker nutzt. Die WSK mit ihrem jahrzehntelangen Know-how soll zu
einem Dienstleister zur Bereitstellung und Verwaltung von Werkswohnungen für private
Unternehmen weiterentwickelt werden.
Ergänzen:
10. Die Stadt unterstützt die GAG mit günstigen Kommunalkrediten. Die GAG nutzt das
entsprechend hinzugewonnene Kapital zum Bau preiswerter Wohnungen und zur
Modernisierung von Wohnungen mit einem schlechten energetischen Zustand.
11. Köln braucht eine gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft in einer Rechtsform und
mit Eigentumsverhältnissen, die ihr den Bau und die Bewirtschaftung dauerhaft
mietpreisgünstiger Wohnungen ermöglicht.
Die Verwaltung legt daher schnellstmöglich dar, welche Möglichkeiten eine Änderung der
Eigentumsverhältnisse der GAG Immobilien AG, eine Ausweitung des Auftrags der
Wohnungsgesellschaft des Stadtwerkekonzerns (WSK) oder die Gründung eines neuen
Trägers oder eine neue gemeinwohlorientierte Gesellschaft bieten und welche konkreten
Beschlüsse der Rat fassen müsste, um eine dieser Möglichkeiten zu verwirklichen.
12. Es soll geprüft werden, ob und wenn ja in welchen Fällen erforderliche
Feuerwehraufstellflächen im öffentlichen Straßenraum realisiert werden können.
13. Die Stadt Köln wird beauftragt, soweit der Bundestag eine entsprechende Weitergeltung der
Rechtsgrundlage verabschiedet, das städtebauliche Instrument des sektoralen Bebauungsplans
„Wohnraumversorgung“ (§ 9 Abs. 2d BauGB)1 im unbeplanten Innenbereich anzuwenden mit dem
Ziel, geförderten Wohnraum zu schaffen. Die Verwaltung wird beauftragt dem Rat mit einem
Grundsatzbeschluss einen Vorschlag für einen Schwellenwert zu unterbreiten, ab welcher
Vorhabengröße (Wohneinheiten) das Instrument anzuwenden ist.
Ergänzen:
14. Der Rat fordert die Bundesregierung auf, die Wohngemeinnützigkeit unverzüglich
wiedereinzuführen. Diese Wohngemeinnützigkeit bietet die Möglichkeit, dauerhafte
Sozialbindungen zu schaffen. Die gemeinnützigen Unternehmen sind durch
Investitionszuschüsse, Steuervorteile und bevorzugte Vergabe von Grundstücken zu
fördern.
Begründung:
Die öffentliche Wohnraumförderung basiert auf privatwirtschaftlichem Engagement, kombiniert mit
staatlicher Förderung. Sie ist damit im Grundsatz nicht auf eine dauerhafte Mietpreis- und
Belegungsbindung hin konzipiert. Ermöglicht wird lediglich eine „soziale Zwischennutzung“.
Die Wohnungspolitik braucht daher einen Paradigmenwechsel: Der Markt muss zu Gunsten des
Gemeinwohls zurückgedrängt werden.
Zu 10.
Die Stadt hat die Möglichkeit günstige Kommunalkredite als investive Mittel an die GAG zu
vergeben, weil durch die Vergabe des Kredits ein neuer Wert in Form von Wohnungen entsteht.
So kann die GAG günstigere Kredite auf dem freien Finanzmarkt erhalten um preiswerte
Wohnungen zu bauen oder alte bestände zu modernisieren. Mit der Modernisierung von
Wohnungen mit schlechtem energetischen Zustand trägt die GAG zum Klimaschutz bei und
investiert gleichermaßen in die ökonomische Nachhaltigkeit des Unternehmens.
Zu 11.
Schon in ihren Programmen zur Kommunalwahl 2020 haben Grüne, SPD und LINKE der
Wohnungspolitik einen hohen Stellenwert beigemessen. Unter anderem fordern alle drei die
Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft, die vorrangig mietpreisgünstige Wohnungen errichtet:
• „Wir fordern die Gründung mindestens eines neuen Trägers oder eine neue
gemeinwohlorientierte Gesellschaft für spezielle Bauprojekte, die einen hohen Anteil
geförderten und bezahlbaren Wohnraums zum Ziel haben.“ (Grüne)
• „… wird im Rahmen eines breiten Diskussions- und Prüfprozesses darüber entscheiden, ob es
der Gründung einer weiteren städtischen Wohnungsbaugesellschaft bedarf, um unsere Ziele zu
erreichen.“ (SPD)
• „Aufbau einer rein kommunalen Wohnungsbaugesellschaft, die direkt nach den Vorgaben der
Stadt ausschließlich preiswerten Wohnungsbau zur Kostenmiete betreibt.“ (LINKE)
1 § 9 Abs. 2d BauGB:
Für im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34) können in einem Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung
eine oder mehrere der folgenden Festsetzungen getroffen werden:
1. Flächen, auf denen Wohngebäude errichtet werden dürfen;
2. Flächen, auf denen nur Gebäude errichtet werden dürfen, bei denen einzelne oder alle Wohnungen die
baulichen Voraussetzungen für eine Förderung mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung erfüllen, oder
3. Flächen, auf denen nur Gebäude errichtet werden dürfen, bei denen sich ein Vorhabenträger hinsichtlich
einzelner oder aller Wohnungen dazu verpflichtet, die zum Zeitpunkt der Verpflichtung geltenden
Förderbedingungen der sozialen Wohnraumförderung, insbesondere die Miet - und Belegungsbindung,
einzuhalten und die Einhaltung dieser Verpflichtung in geeigneter Weise sichergestellt wird.
Es ist an der Zeit, hier konkreter zu werden.
Zu 14.
Das Bundeskabinett hat am 5.6.2024 die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit
beschlossen. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 sollte die „Förderung
wohngemeinnütziger Zwecke“ als neuer gemeinnütziger Zweck in die Abgabenordnung
aufgenommen werden. Mieter-, Wohlfahrts-, Verbraucher- und Umweltverbände sowie
Gewerkschaften kritisieren die von der Bundesregierung geplante Wiederauflage der
Wohngemeinnützigkeit als unzureichend. Die geplanten Steuererleichterungen sind unzureichend
und kaum attraktiv. Ohne Investitionszulagen wird es schwer, ein dauerhaft preisgebundenes
Segment zu etablieren und langfristig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Im Konzept der
Bundesregierung fehlen zudem weitere Anreize, die die Weichen für eine Ausweitung des
gemeinnützigen Wohnungsmarktsegments stellen, wie etwa die vergünstigte Bereitstellung
öffentlicher Grundstücke für bezahlbare Wohnungsbauvorhaben. Die Verbände fordern daher
umfangreiche Änderungen an dem von der Bundesregierung verabschiedeten Konzept.
Gez. Michael Weisenstein
Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Markt
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/1715/2024
- Typ
- Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 04.12.2024
- Erstellt
- 04.12.2024 11:39