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AN/1715/2024

Sofortprogramm: Jetzt bezahlbaren Wohnraum schaffen - Sozialpolitische Katastrophe abwenden!

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 04.12.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2024

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

11269 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.12.2024  
AN/1715/2024 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 12.12.2024 
 
Sofortprogramm: Jetzt bezahlbaren Wohnraum schaffen - Sozialpolitische Katastrophe 
abwenden! 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
 
die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln bittet darum, folgenden Änderungsantrag zur 
Anfrage AN/1698/2024 auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung zu setzen: 
 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, dem Wohnungsbau ab sofort hohe Priorität 
bei der Vergabe städtischer Flächen beizumessen. Vorhaben zur Schaffung von gefördertem bzw. 
preisgedämpftem Wohnraum sowie von erforderlicher sozialer Infrastruktur wie z. B. Kita, Schule 
und Pflegeeinrichtungen werden mit besonderem Nachdruck unterstützt und entsprechend zügig 
bearbeitet.  
 
2. Zur Förderung des Schaffens neuen Wohnraums beauftragt der Rat die Verwaltung 
unverzüglich eine Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes (STEK) Wohnen vorzunehmen. 
Dafür wird dem Rat noch in dieser Wahlperiode eine Liste zu priorisierender Wohnungsbauflächen 
vorgelegt werden.  
 
3. Die städtischen Flächen aus diesem neuen „STEK Wohnen“ sollen schnellstmöglich in 
entsprechenden Vergabeverfahren im Erbbaurecht angeboten werden. Geeignete 
Wohnungsbauflächen sollen möglichst auch per Direktvergabe bevorzugt der GAG-Immobilien AG, 
der WSK sowie Genossenschaften angeboten werden.  
Ergänzen: 
Der Anteil der geförderten Wohnungen auf diesen Flächen beträgt mindestens 75 Prozent. 
Die Wohnungen unterliegen einer dauerhaften Mietpreis- und Belegungsbindung.

Die Anforderungen gelten gleichermaßen für alle Grundstücke, die städtische oder 
stadtnahe Unternehmen veräußern. 
 
4. In Ergänzung seines Beschlusses vom 17.03.2022 (Vorl.-Nr. 1304/2020, Vorrangige Nutzung 
des Erbbaurechts bei der Veräußerung städtischer Grundstücke; Baustein 1: Grundstücke für den 
Geschosswohnungsbau) beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, zu prüfen, wie für 
Flächenanteile, auf denen vertraglich abgesichert geförderter Wohnraum entstehen soll, den 
Erbpachtzins für einen definierten Zeitraum mit bis zu 0 Prozent angesetzt werden kann. 
 
5. Der Rat der Stadt Köln unterstützt den Vorschlag des Städtetags NRW, an den Bundes- und 
Landesgesetzgeber den Wunsch nach einem Förderweg C innerhalb der Logik des geförderten 
Wohnungsbaus zu adressieren, damit auch Bauprojekte mit preisgedämpftem Wohnen staatlich 
gefördert werden können.  
 
6. Auch im Bereich „Planen und Bauen“ soll die Verwaltung dem Thema „Wohnen“ eine hohe 
Priorität einräumen. Die Einrichtung der Projekt-Konferenz Wohnungsbau (PKW; Vorl.-Nr. 
3483/2024), die mit dezernatsübergreifenden Kompetenzen ausgestattet ist, wird begrüßt. Die 
Verwaltungsabläufe bei der Bauleitplanung und vor allem die Baugenehmigungsverfahren sollen 
weiter beschleunigt werden. Dafür sollen folgende Instrumente geprüft werden:  
 Einrichtung einer „Taskforce Wohnungsbau“ innerhalb der Verwaltung. Aufbauend auf der 
bereits bestehenden Projektkonferenz Wohnungsbau sollen dort in regelmäßigen Abständen 
(z.B. einmal monatlich) die Entscheider*innen aus allen relevanten Fachämtern und -
dezernaten zusammenkommen, um finale (Bau-) Entscheidungen für Projekte mit besonderen 
Herausforderungen zu treffen.  
 Bauanträge für neuen geförderten Wohnraum sollen von allen Dienststellen mit hoher Priorität 
im Sinne einer „Fast Lane” behandelt und final bearbeitet werden.  
 
7. Um eine engere Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung, insbesondere im Rahmen der 
Bauleitplanung, zu gewährleisten, wird zudem der Unterausschuss "Wohnen" stärker für frühe 
Abstimmungs- und Beteiligungsprozesse im Sinne einer politischen Koordinierung genutzt. Vor 
dem Hintergrund entsprechend früh abgestimmter Entwicklungsprojekte sollen die politischen 
Akteure in Rat und Bezirksvertretungen anstreben, eine zügige Beschlussfassung im Rahmen der 
Bauleitplanung (insb. B-Pläne und FNP-Änderungen) in den zuständigen Gremien herbeizuführen.  
 
8. Gemeinwohlorientierte Akteur*innen wie z. B. Genossenschaften sollen noch stärker gefördert 
werden. Dafür wird die Verwaltung beauftragt, das Beratungs- und Unterstützungsangebot für die 
Gründung neuer Baugenossenschaften sowie die Umsetzung entsprechender Vorhaben weiter 
auszubauen und zu intensivieren. Zudem soll die Flächenvergabe gem. Punkt 1 ebenfalls 
besondere Förderschwerpunkte für gemeinwohlorientierte Akteur*innen enthalten.  
 
9. Weitere Werkswohnungen der Gesellschaften des Stadtwerkekonzerns, der Stadtverwaltung 
sowie weiterer stadtnaher Unternehmen sollen zur Schaffung neuen Wohnraums beitragen. Die 
Verwaltung sowie die in die Aufsichtsgremien der Unternehmen des Stadtwerkekonzerns 
entsandten Vertreter*innen der Anteilseignerin sollen deshalb darauf hinwirken, dass die 
Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (WSK) ihr Potenzial zur Schaffung von 
bezahlbarem Wohnraum stärker nutzt. Die WSK mit ihrem jahrzehntelangen Know-how soll zu 
einem Dienstleister zur Bereitstellung und Verwaltung von Werkswohnungen für private 
Unternehmen weiterentwickelt werden.  
 
Ergänzen: 
10. Die Stadt unterstützt die GAG mit günstigen Kommunalkrediten. Die GAG nutzt das 
entsprechend hinzugewonnene Kapital zum Bau preiswerter Wohnungen und zur 
Modernisierung von Wohnungen mit einem schlechten energetischen Zustand.   
 
11. Köln braucht eine gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft in einer Rechtsform und 
mit Eigentumsverhältnissen, die ihr den Bau und die Bewirtschaftung dauerhaft 
mietpreisgünstiger Wohnungen ermöglicht.  
Die Verwaltung legt daher schnellstmöglich dar, welche Möglichkeiten eine Änderung der 
Eigentumsverhältnisse der GAG Immobilien AG, eine Ausweitung des Auftrags der

Wohnungsgesellschaft des Stadtwerkekonzerns (WSK) oder die Gründung eines neuen 
Trägers oder eine neue gemeinwohlorientierte Gesellschaft bieten und welche konkreten 
Beschlüsse der Rat fassen müsste, um eine dieser Möglichkeiten zu verwirklichen. 
 
12. Es soll geprüft werden, ob und wenn ja in welchen Fällen erforderliche 
Feuerwehraufstellflächen im öffentlichen Straßenraum realisiert werden können.  
 
13. Die Stadt Köln wird beauftragt, soweit der Bundestag eine entsprechende Weitergeltung der 
Rechtsgrundlage verabschiedet, das städtebauliche Instrument des sektoralen Bebauungsplans 
„Wohnraumversorgung“ (§ 9 Abs. 2d BauGB)1 im unbeplanten Innenbereich anzuwenden mit dem 
Ziel, geförderten Wohnraum zu schaffen. Die Verwaltung wird beauftragt dem Rat mit einem 
Grundsatzbeschluss einen Vorschlag für einen Schwellenwert zu unterbreiten, ab welcher 
Vorhabengröße (Wohneinheiten) das Instrument anzuwenden ist. 
 
Ergänzen: 
14. Der Rat fordert die Bundesregierung auf, die Wohngemeinnützigkeit unverzüglich 
wiedereinzuführen. Diese Wohngemeinnützigkeit bietet die Möglichkeit, dauerhafte 
Sozialbindungen zu schaffen. Die gemeinnützigen Unternehmen sind durch 
Investitionszuschüsse, Steuervorteile und bevorzugte Vergabe von Grundstücken zu 
fördern. 
 
Begründung: 
Die öffentliche Wohnraumförderung basiert auf privatwirtschaftlichem Engagement, kombiniert mit 
staatlicher Förderung. Sie ist damit im Grundsatz nicht auf eine dauerhafte Mietpreis- und 
Belegungsbindung hin konzipiert. Ermöglicht wird lediglich eine „soziale Zwischennutzung“. 
Die Wohnungspolitik braucht daher einen Paradigmenwechsel: Der Markt muss zu Gunsten des 
Gemeinwohls zurückgedrängt werden. 
 
Zu 10. 
Die Stadt hat die Möglichkeit günstige Kommunalkredite als investive Mittel an die GAG zu 
vergeben, weil durch die Vergabe des Kredits ein neuer Wert in Form von Wohnungen entsteht. 
So kann die GAG günstigere Kredite auf dem freien Finanzmarkt erhalten um preiswerte 
Wohnungen zu bauen oder alte bestände zu modernisieren. Mit der Modernisierung von 
Wohnungen mit schlechtem energetischen Zustand trägt die GAG zum Klimaschutz bei und 
investiert gleichermaßen in die ökonomische Nachhaltigkeit des Unternehmens.  
 
Zu 11. 
Schon in ihren Programmen zur Kommunalwahl 2020 haben Grüne, SPD und LINKE der 
Wohnungspolitik einen hohen Stellenwert beigemessen. Unter anderem fordern alle drei die 
Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft, die vorrangig mietpreisgünstige Wohnungen errichtet: 
• „Wir fordern die Gründung mindestens eines neuen Trägers oder eine neue 
gemeinwohlorientierte Gesellschaft für spezielle Bauprojekte, die einen hohen Anteil 
geförderten und bezahlbaren Wohnraums zum Ziel haben.“ (Grüne) 
• „… wird im Rahmen eines breiten Diskussions- und Prüfprozesses darüber entscheiden, ob es 
der Gründung einer weiteren städtischen Wohnungsbaugesellschaft bedarf, um unsere Ziele zu 
erreichen.“ (SPD) 
• „Aufbau einer rein kommunalen Wohnungsbaugesellschaft, die direkt nach den Vorgaben der 
Stadt ausschließlich preiswerten Wohnungsbau zur Kostenmiete betreibt.“ (LINKE) 
                                                 
1 § 9 Abs. 2d BauGB:  
Für im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34) können in einem Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung 
eine oder mehrere der folgenden Festsetzungen getroffen werden:  
1. Flächen, auf denen Wohngebäude errichtet werden dürfen;  
2. Flächen, auf denen nur Gebäude errichtet werden dürfen, bei denen einzelne oder alle Wohnungen die 
baulichen Voraussetzungen für eine Förderung mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung erfüllen, oder  
3. Flächen, auf denen nur Gebäude errichtet werden  dürfen, bei denen sich ein Vorhabenträger hinsichtlich 
einzelner oder aller Wohnungen dazu verpflichtet, die zum Zeitpunkt der Verpflichtung geltenden 
Förderbedingungen der sozialen Wohnraumförderung, insbesondere die Miet - und Belegungsbindung, 
einzuhalten und die Einhaltung dieser Verpflichtung in geeigneter Weise sichergestellt wird.

Es ist an der Zeit, hier konkreter zu werden. 
 
Zu 14. 
Das Bundeskabinett hat am 5.6.2024 die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit 
beschlossen. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 sollte die „Förderung 
wohngemeinnütziger Zwecke“ als neuer gemeinnütziger Zweck in die Abgabenordnung 
aufgenommen werden. Mieter-, Wohlfahrts-, Verbraucher- und Umweltverbände sowie 
Gewerkschaften kritisieren die von der Bundesregierung geplante Wiederauflage der 
Wohngemeinnützigkeit als unzureichend. Die geplanten Steuererleichterungen sind unzureichend 
und kaum attraktiv. Ohne Investitionszulagen wird es schwer, ein dauerhaft preisgebundenes 
Segment zu etablieren und langfristig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Im Konzept der 
Bundesregierung fehlen zudem weitere Anreize, die die Weichen für eine Ausweitung des 
gemeinnützigen Wohnungsmarktsegments stellen, wie etwa die vergünstigte Bereitstellung 
öffentlicher Grundstücke für bezahlbare Wohnungsbauvorhaben. Die Verbände fordern daher 
umfangreiche Änderungen an dem von der Bundesregierung verabschiedeten Konzept. 
 
 
 
Gez. Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

12.12.2024 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Markt

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Details

Aktenzeichen
AN/1715/2024
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
04.12.2024
Erstellt
04.12.2024 11:39