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3368/2019

Städtebauliches Planungskonzept Berzdorfer Str. / Godorfer Str. in Köln-Immendorf (PLZ 50997)

Mitteilung Ausschuss 30.09.2019

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 25.11.2019, TOP 6.2

Anlage_3_Landschaftsplan

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage_2_Flächennutzungsplan

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Anlage_1_Geltungsbereich

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Anlage_4_städtebauliches_Vorkonzept

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Anlage_3_Landschaftsplan

524 Zeichen

200m150100500 Mittelpunkt: [356373,5635870]   1:5000
 
KölnGIS
Stadtplan - orange, Beschriftung und Symbole, Schutzgebiete (Linie), Entwicklungs-, Pflege- u.
Erschliessungsmassnahmen,  u.a.
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 08.08.2019

Mitteilung Ausschuss

4447 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67/671/1 
 
Vorlagen-Nummer  30.09.2019 
 3368/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 25.11.2019 
 
Städtebauliches Planungskonzept Berzdorfer Str. / Godorfer Str. in Köln-Immendorf (PLZ 
50997) 
hier: Stellungnahme Träger der Landschaftsplanung 
Das städtebauliche Planungskonzept sieht die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers mit unter-
schiedlichen Wohnformen im südöstlichen Ortsrand von Köln-Immendorf vor. Der Planraum liegt - mit 
Ausnahme der Tennishalle an der Berzdorfer Straße - im Geltungsbereich des Landschaftsplans 
Köln, der hier das Landschaftsschutzgebiet L 18 „Freiräume um Meschenich, Immendorf und Ron-
dorf“ festsetzt. Des Weiteren setzt der Landschaftsplan am östlichen Planrand entlang eines Wirt-
schaftsweges die Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahme 2.2-44 „Anlage einer mindes-
tens 10 m breiten Feldhecke mit Krautsaum“ fest. Der Flächennutzungsplan weist für den Untersu-
chungsraum Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sporthalle sowie Fläche für Kleinmaßnahmen des 
Naturschutzes und der Landschaftspflege aus. Zur planungsrechtlichen Sicherung des Vorhabens 
bedarf es einer Änderung des Flächennutzungsplans mit einer zukünftigen Darstellung von Wohnbau-
fläche.  
 
Die zur Diskussion stehende Fläche ist Bestandteil des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen (STEK), 
das vom Rat der Stadt Köln am 11.02.2014 beschlossen wurde.  
 
Im Rahmen des verwaltungsinternen Arbeitskreises zur Neuaufstellung des Regionalplans wurde 
auch über diese potentielle Siedlungsfläche gesprochen. Aufgrund des nachgewiesenen Bedarfs an 
zusätzlicher Wohn- und Gewerbefläche auf Kölner Stadtgebiet trägt der Träger der Landschaftspla-
nung einen Flächenzuschnitt mit, der sich an der bestehenden Ortsrandzäsur entlang der Tennishalle 
und der vorhandenen südseitigen straßenbegleitenden Bebauung an der Godorfer Straße orientiert. 
Für diesen Raumausschnitt gilt, dass durch eine zusätzliche Bebauung der Gebietscharakter nicht 
merklich verändert und die Schutzzwecke des betroffenen Landschaftsschutzgebietes im Wesentli-
chen unberührt bleiben.  
 
Der Geltungsbereich des nun vorgelegten städtebaulichen Planungskonzeptes reicht über die südli-
che Abgrenzung der Tennishalle hinaus. Auch wenn in dieser „Versprungfläche“ keine Platzierung 
von Wohnbaufläche vorgesehen ist, stehen die Überlegungen zur Darstellung von Spielplatzflächen 
und einer Parkanlage den Vorgaben des Landschaftsplans entgegen. Die zur Freizeitnutzung konzi-
pierten Flächen rücken näher an das Naturschutzgebiet „Am Vogelacker“ heran und können so das 
Störpotential für das NSG erhöhen. Außerdem verschiebt sich mit der Planung die durch die Orts-
randbebauung bereits bestehende bzw. zukünftig zu erwartende Kulissenwirkung des Gebietes nach 
Süden. Die an die geplante Wohnbebauung angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen stellen auch 
in ihrer Restausdehnung einen potentiellen Lebensraum für Offenlandarten dar. Die negative Kulis-
senwirkung einer südlich des Ortsrandes vorgelagerten Parkfläche dürfte einer Revierbesetzung mit 
Feldvogelarten entgegenstehen, weil die Offenlandflächen aufgrund der von den Tieren eingehalte-
nen Schutzabstände dann über keine ausreichende Reviergröße mehr verfügen.  
 
Der Träger der Landschaftsplanung hat in seiner Stellungnahme die Forderung formuliert, die Grenze

2 
 
des Geltungsbereichs des städtebaulichen Planungskonzeptes auf Höhe der Tennishalle zurückzu-
nehmen und die KITA-, Spielplatz- sowie öffentlichen Grünflächen in das neue Wohnquartier zu integ-
rieren.  
 
Da bei einer Nichtbeachtung der Forderung negative Beeinträchtigungen von Schutzzweck und Ge-
bietscharakter des Landschaftsschutzgebietes möglich sind und damit die Voraussetzungen zur For-
mulierung eines Widerspruches des Trägers der Landschaftsplanung gemäß § 20 Abs. 4 LNatSchG 
NRW gegeben sind, wurde dieser vorsichtshalber ausgesprochen. Der Widerspruch kann bei Ände-
rung der Nutzungs- und Flächenabgrenzungen in der Konkretisierung des städtebaulichen Planungs-
konzeptes im weiteren Verfahrensverlauf wieder zurückgenommen werden. 
 
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans findet sich in Anlage 1, die Anlagen 2 
und 3 zeigen Auszüge aus dem Flächennutzungsplan und dem Landschaftsplan Köln, Anlage 4 bein-
haltet das städtebauliche Vorkonzept.  
 
 
 
gez. Greitemann

Anlage_2_Flächennutzungsplan

447 Zeichen

200m150100500 Mittelpunkt: [356373,5635870]   1:5000
 
KölnGIS
Stadtplan - orange, Aktueller Flächennutzungsplan
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 08.08.2019

Anlage_1_Geltungsbereich

386 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
N
StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Berzdorfer Straße / Godorfer Straßein Köln Immendorf
Maßstab  1 : 5 0000 10050 200300 Meter

Anlage_4_städtebauliches_Vorkonzept

1074 Zeichen

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Anlage 3

GG:
G 7 Berzdorfer Str. / Godorfer

Str. in Köln-Immendorf

Vorkonzept

Bauherr
TWL Immendort GmbH 8. Co KG
Ein Unternehmen der Stefan Frey AG,

Projekt
Köln-Rodenkirchen (Iimsnendiurf)
Berzuiorfer Straße 1 Godurfer Siraie
Machbarketssüune
VORKONZEPT

Daten und Fakten

Teilbereich 1, Berzuiorter Stralie

Eintamikenhäuser

Geschossflächen incl. Stafelgeschuss.

Grundstücksgröße gesamt C}

GFZ max. 0.8) =

Wohnfläche:

EFH 150- 160m? x 42

GRZ ohn Nebenanlagen zu

Teilbereich 2, Godarler Straiie

Einfamikenhäuser

Wohnungen

Geschossfiächen EFH mar

Wohnung TE75

Ka [0

Markt (Bereich }-geschossig) mo

(Geschossflächen incl. Stufleigeschann),

Grundstücksgröße gesamt m

GFZ (08-12) a

Wohnfläche:

erh 150-160m x 87

Wohnungen 167464075

Einzeihandeistische

NF Kam

GRZ ohne Tiefgeragen und Nebemamiagem
a

Grundstücksgröße Teilbereich 1 und 2

pbs architekten
Gerlach welt Böhning

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Beratungsverlauf (1)

25.11.2019 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3368/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
30.09.2019
Erstellt
25.09.2019 10:34