3368/2019
Städtebauliches Planungskonzept Berzdorfer Str. / Godorfer Str. in Köln-Immendorf (PLZ 50997)
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Anlage_3_Landschaftsplan
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200m150100500 Mittelpunkt: [356373,5635870] 1:5000 KölnGIS Stadtplan - orange, Beschriftung und Symbole, Schutzgebiete (Linie), Entwicklungs-, Pflege- u. Erschliessungsmassnahmen, u.a. Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 08.08.2019
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671/1 Vorlagen-Nummer 30.09.2019 3368/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 25.11.2019 Städtebauliches Planungskonzept Berzdorfer Str. / Godorfer Str. in Köln-Immendorf (PLZ 50997) hier: Stellungnahme Träger der Landschaftsplanung Das städtebauliche Planungskonzept sieht die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers mit unter- schiedlichen Wohnformen im südöstlichen Ortsrand von Köln-Immendorf vor. Der Planraum liegt - mit Ausnahme der Tennishalle an der Berzdorfer Straße - im Geltungsbereich des Landschaftsplans Köln, der hier das Landschaftsschutzgebiet L 18 „Freiräume um Meschenich, Immendorf und Ron- dorf“ festsetzt. Des Weiteren setzt der Landschaftsplan am östlichen Planrand entlang eines Wirt- schaftsweges die Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahme 2.2-44 „Anlage einer mindes- tens 10 m breiten Feldhecke mit Krautsaum“ fest. Der Flächennutzungsplan weist für den Untersu- chungsraum Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sporthalle sowie Fläche für Kleinmaßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aus. Zur planungsrechtlichen Sicherung des Vorhabens bedarf es einer Änderung des Flächennutzungsplans mit einer zukünftigen Darstellung von Wohnbau- fläche. Die zur Diskussion stehende Fläche ist Bestandteil des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen (STEK), das vom Rat der Stadt Köln am 11.02.2014 beschlossen wurde. Im Rahmen des verwaltungsinternen Arbeitskreises zur Neuaufstellung des Regionalplans wurde auch über diese potentielle Siedlungsfläche gesprochen. Aufgrund des nachgewiesenen Bedarfs an zusätzlicher Wohn- und Gewerbefläche auf Kölner Stadtgebiet trägt der Träger der Landschaftspla- nung einen Flächenzuschnitt mit, der sich an der bestehenden Ortsrandzäsur entlang der Tennishalle und der vorhandenen südseitigen straßenbegleitenden Bebauung an der Godorfer Straße orientiert. Für diesen Raumausschnitt gilt, dass durch eine zusätzliche Bebauung der Gebietscharakter nicht merklich verändert und die Schutzzwecke des betroffenen Landschaftsschutzgebietes im Wesentli- chen unberührt bleiben. Der Geltungsbereich des nun vorgelegten städtebaulichen Planungskonzeptes reicht über die südli- che Abgrenzung der Tennishalle hinaus. Auch wenn in dieser „Versprungfläche“ keine Platzierung von Wohnbaufläche vorgesehen ist, stehen die Überlegungen zur Darstellung von Spielplatzflächen und einer Parkanlage den Vorgaben des Landschaftsplans entgegen. Die zur Freizeitnutzung konzi- pierten Flächen rücken näher an das Naturschutzgebiet „Am Vogelacker“ heran und können so das Störpotential für das NSG erhöhen. Außerdem verschiebt sich mit der Planung die durch die Orts- randbebauung bereits bestehende bzw. zukünftig zu erwartende Kulissenwirkung des Gebietes nach Süden. Die an die geplante Wohnbebauung angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen stellen auch in ihrer Restausdehnung einen potentiellen Lebensraum für Offenlandarten dar. Die negative Kulis- senwirkung einer südlich des Ortsrandes vorgelagerten Parkfläche dürfte einer Revierbesetzung mit Feldvogelarten entgegenstehen, weil die Offenlandflächen aufgrund der von den Tieren eingehalte- nen Schutzabstände dann über keine ausreichende Reviergröße mehr verfügen. Der Träger der Landschaftsplanung hat in seiner Stellungnahme die Forderung formuliert, die Grenze 2 des Geltungsbereichs des städtebaulichen Planungskonzeptes auf Höhe der Tennishalle zurückzu- nehmen und die KITA-, Spielplatz- sowie öffentlichen Grünflächen in das neue Wohnquartier zu integ- rieren. Da bei einer Nichtbeachtung der Forderung negative Beeinträchtigungen von Schutzzweck und Ge- bietscharakter des Landschaftsschutzgebietes möglich sind und damit die Voraussetzungen zur For- mulierung eines Widerspruches des Trägers der Landschaftsplanung gemäß § 20 Abs. 4 LNatSchG NRW gegeben sind, wurde dieser vorsichtshalber ausgesprochen. Der Widerspruch kann bei Ände- rung der Nutzungs- und Flächenabgrenzungen in der Konkretisierung des städtebaulichen Planungs- konzeptes im weiteren Verfahrensverlauf wieder zurückgenommen werden. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans findet sich in Anlage 1, die Anlagen 2 und 3 zeigen Auszüge aus dem Flächennutzungsplan und dem Landschaftsplan Köln, Anlage 4 bein- haltet das städtebauliche Vorkonzept. gez. Greitemann
Anlage_2_Flächennutzungsplan
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200m150100500 Mittelpunkt: [356373,5635870] 1:5000 KölnGIS Stadtplan - orange, Aktueller Flächennutzungsplan Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 08.08.2019
Anlage_1_Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 N StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Berzdorfer Straße / Godorfer Straßein Köln Immendorf Maßstab 1 : 5 0000 10050 200300 Meter
Anlage_4_städtebauliches_Vorkonzept
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= FF = ZI FF — ED re H ’ w.; } ” N iR u Na —; m , EN SI SI SLICCSN Anlage 3 GG: G 7 Berzdorfer Str. / Godorfer Str. in Köln-Immendorf Vorkonzept Bauherr TWL Immendort GmbH 8. Co KG Ein Unternehmen der Stefan Frey AG, Projekt Köln-Rodenkirchen (Iimsnendiurf) Berzuiorfer Straße 1 Godurfer Siraie Machbarketssüune VORKONZEPT Daten und Fakten Teilbereich 1, Berzuiorter Stralie Eintamikenhäuser Geschossflächen incl. Stafelgeschuss. Grundstücksgröße gesamt C} GFZ max. 0.8) = Wohnfläche: EFH 150- 160m? x 42 GRZ ohn Nebenanlagen zu Teilbereich 2, Godarler Straiie Einfamikenhäuser Wohnungen Geschossfiächen EFH mar Wohnung TE75 Ka [0 Markt (Bereich }-geschossig) mo (Geschossflächen incl. Stufleigeschann), Grundstücksgröße gesamt m GFZ (08-12) a Wohnfläche: erh 150-160m x 87 Wohnungen 167464075 Einzeihandeistische NF Kam GRZ ohne Tiefgeragen und Nebemamiagem a Grundstücksgröße Teilbereich 1 und 2 pbs architekten Gerlach welt Böhning Su nme a2 Si. 7a mi" TzSUm me Sm 7 Su AO Stk, rin asau TA mr 12.725 mi aanmr Tran me GAR m?
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3368/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 30.09.2019
- Erstellt
- 25.09.2019 10:34