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2089/2023

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 02.02.2023 betreffend "Verbesserung der Verkehrsführung Wahner Str. - St. Sebastianusstr. - Liburer Landstr." (AN/0088/2023)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 22.04.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 07.05.2024, TOP 9.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3910 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2089/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 14.03.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der 
Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 02.02.2023 betreffend "Verbesserung der 
Verkehrsführung Wahner Str. - St. Sebastianusstr - Liburer Landstr." (AN/0088/2023) 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Beantwortung folgender Fragen: 
 
„1. Welche Maßnahmen unternimmt die Verwaltung, um die Verkehrssituation an dieser Stelle 
zeitnah zu verbessern?  
 
2. Wäre es aus Sicht der Verwaltung zielführend, die Kreisstrasse K 23 Wahner Str. als 
Hauptverkehrsstr. auszuweisen und mit abknickender Vorfahrt in Richtung Wahn hin zur St. 
Sebastianusstr. einzurichten?  
 
3. Kann und wird die Verwaltung kurzfristig mittels einer Baustellenampel prüfen, ob und wie 
sich eine entsprechende Signalisierung auf den Verkehrsfluss und Fahrplaneinhaltung der 
Linie 164 auswirkt? 
 
4. Sieht die Verwaltung in einer Sperrung des aus Richtung Libur kommenden Linksabbiegers 
eine Möglichkeit, den Verkehrsfluss zu verbessern?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Zu Frage 1: 
Die Kreuzung Liburer Landstraße/Wahner Straße/St. Sebastianusstraße ist in der 
Vergangenheit durch die Häufung von Unfällen, auch mit Personenschaden in Erscheinung 
getreten. Zur Entschärfung der Problematik wurde die Verwaltung durch die städtische 
Unfallkommission beauftragt, die Einrichtung eines Kreisverkehrs zu prüfen. Die Prüfung 
ergab, dass die Örtlichkeit nicht geeignet ist, einen Kreisverkehr einzurichten. 
 
Aus diesem Grund beschloss die Unfallkommission am 27.01.2021, am Knoten Liburer 
Landstraße / Wahner Straße / St.-Sebastianus-Straße eine Lichtsignalanlage zu errichten und 
beauftragte die Verwaltung mit einer entsprechenden Planung. Die Umsetzung der Planung 
wird Ende 2024 beginnen. 
  
Antwort der Verwaltung: 
Zu Frage 2:  
Die Auswertung der Zähldaten aus dem Jahr 2017 ergab, dass die Hauptlast des Verkehrs 
auf den Geradeaus-Fahrbeziehungen Liburer Landstraße / St. Sebastianusstraße liegt. Eine 
abknickende Vorfahrt auf der Wahner Straße in Richtung St. Sebastianusstraße würde 
voraussichtlich zu längeren Wartezeiten und Rückstauungen auf der Liburer Landstraße und 
St. Sebastianusstraße führen. Dies könnte die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Die Gefahr

2 
 
von Rückstaus im nicht einsehbaren Kurvenbereich der St. Sebastianusstraße wäre groß, was 
das Risiko von Auffahrunfällen erhöhen würde. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Zu Frage 3: 
"Baustellenampeln" unterliegen aufgrund der provisorischen Herstellung der Anwendung im 
Zusammenhang mit Baustellenanordnungen. Sie sind von einem Bauherren entsprechend zu 
beantragen und die Verkehrssicherungspflichten von diesem gem. StVO zugehöriger 
Verwaltungsvorschrift entsprechend der Richtlinie für Sicherung von Arbeitsstellen (RSA) 
wahrzunehmen. Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt. 
Aus Sicht der Verwaltung wäre es zudem nicht zielführend, die Nutzung einer 
Baustellenampel in Betracht zu ziehen, da sie nicht den gleichen Zustand wie eine stationäre 
Lichtsignalanlage abbilden kann. Somit hätte dies auch keine Auswirkung auf den 
Verkehrsfluss und die Fahrplaneinhaltung der Linie 164. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Zu Frage 4: 
Eine Sperrung des Linksabbiegers aus Richtung Libur hätte keinen positiven Einfluss auf den 
Verkehrsfluss. Der Linksabbiegerverkehr von der Liburer Landstraße in die Wahner Straße 
trägt nur minimal zum Gesamtverkehr bei und beeinflusst den Verkehrsablauf nicht signifikant. 
Eine Sperrung würde lediglich zu Umwegfahrten bis zum Kreisverkehr Am Bahnhof führen, 
ohne den Verkehrsfluss am Knotenpunkt Wahner Straße zu verbessern. Aus diesem Grund 
wird eine Sperrung des Linksabbiegers als nicht sinnvoll erachtet.

Beratungsverlauf (1)

07.05.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2089/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
22.04.2024
Erstellt
27.06.2023 13:54