2089/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 02.02.2023 betreffend "Verbesserung der Verkehrsführung Wahner Str. - St. Sebastianusstr. - Liburer Landstr." (AN/0088/2023)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3910 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/681/2 Vorlagen-Nummer 2089/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 14.03.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 02.02.2023 betreffend "Verbesserung der Verkehrsführung Wahner Str. - St. Sebastianusstr - Liburer Landstr." (AN/0088/2023) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Beantwortung folgender Fragen: „1. Welche Maßnahmen unternimmt die Verwaltung, um die Verkehrssituation an dieser Stelle zeitnah zu verbessern? 2. Wäre es aus Sicht der Verwaltung zielführend, die Kreisstrasse K 23 Wahner Str. als Hauptverkehrsstr. auszuweisen und mit abknickender Vorfahrt in Richtung Wahn hin zur St. Sebastianusstr. einzurichten? 3. Kann und wird die Verwaltung kurzfristig mittels einer Baustellenampel prüfen, ob und wie sich eine entsprechende Signalisierung auf den Verkehrsfluss und Fahrplaneinhaltung der Linie 164 auswirkt? 4. Sieht die Verwaltung in einer Sperrung des aus Richtung Libur kommenden Linksabbiegers eine Möglichkeit, den Verkehrsfluss zu verbessern?“ Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1: Die Kreuzung Liburer Landstraße/Wahner Straße/St. Sebastianusstraße ist in der Vergangenheit durch die Häufung von Unfällen, auch mit Personenschaden in Erscheinung getreten. Zur Entschärfung der Problematik wurde die Verwaltung durch die städtische Unfallkommission beauftragt, die Einrichtung eines Kreisverkehrs zu prüfen. Die Prüfung ergab, dass die Örtlichkeit nicht geeignet ist, einen Kreisverkehr einzurichten. Aus diesem Grund beschloss die Unfallkommission am 27.01.2021, am Knoten Liburer Landstraße / Wahner Straße / St.-Sebastianus-Straße eine Lichtsignalanlage zu errichten und beauftragte die Verwaltung mit einer entsprechenden Planung. Die Umsetzung der Planung wird Ende 2024 beginnen. Antwort der Verwaltung: Zu Frage 2: Die Auswertung der Zähldaten aus dem Jahr 2017 ergab, dass die Hauptlast des Verkehrs auf den Geradeaus-Fahrbeziehungen Liburer Landstraße / St. Sebastianusstraße liegt. Eine abknickende Vorfahrt auf der Wahner Straße in Richtung St. Sebastianusstraße würde voraussichtlich zu längeren Wartezeiten und Rückstauungen auf der Liburer Landstraße und St. Sebastianusstraße führen. Dies könnte die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Die Gefahr 2 von Rückstaus im nicht einsehbaren Kurvenbereich der St. Sebastianusstraße wäre groß, was das Risiko von Auffahrunfällen erhöhen würde. Antwort der Verwaltung: Zu Frage 3: "Baustellenampeln" unterliegen aufgrund der provisorischen Herstellung der Anwendung im Zusammenhang mit Baustellenanordnungen. Sie sind von einem Bauherren entsprechend zu beantragen und die Verkehrssicherungspflichten von diesem gem. StVO zugehöriger Verwaltungsvorschrift entsprechend der Richtlinie für Sicherung von Arbeitsstellen (RSA) wahrzunehmen. Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt. Aus Sicht der Verwaltung wäre es zudem nicht zielführend, die Nutzung einer Baustellenampel in Betracht zu ziehen, da sie nicht den gleichen Zustand wie eine stationäre Lichtsignalanlage abbilden kann. Somit hätte dies auch keine Auswirkung auf den Verkehrsfluss und die Fahrplaneinhaltung der Linie 164. Antwort der Verwaltung: Zu Frage 4: Eine Sperrung des Linksabbiegers aus Richtung Libur hätte keinen positiven Einfluss auf den Verkehrsfluss. Der Linksabbiegerverkehr von der Liburer Landstraße in die Wahner Straße trägt nur minimal zum Gesamtverkehr bei und beeinflusst den Verkehrsablauf nicht signifikant. Eine Sperrung würde lediglich zu Umwegfahrten bis zum Kreisverkehr Am Bahnhof führen, ohne den Verkehrsfluss am Knotenpunkt Wahner Straße zu verbessern. Aus diesem Grund wird eine Sperrung des Linksabbiegers als nicht sinnvoll erachtet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2089/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 22.04.2024
- Erstellt
- 27.06.2023 13:54