Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: PV-Anlagen
Antrag nach § 3 BV4 (Grüne) AN/1648/2018 vom 07.01.2022
Stand: Am 03.12.2018 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.
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Antrag nach § 3 (Grüne BV4)
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Herrn Bezirksbürgermeister Josef Wirges Im Hause Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1648/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.12.2018 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: PV-Anlagen Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN bittet folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 3. Dezember zu setzen. Beschluss Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, fünf mindestens 150m² große Dachflächen auf städtischen Liegenschaften im Bezirk Ehrenfeld (Verwaltungsgebäude, Schulen, KiTas, Turnhallen etc.) zu benennen, die für die Installation und Nutzung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zu den Bedingungen des Gestattungsvertrags der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln geeignet sind (siehe https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf26/mustervertrag_photovoltaik.pdf.). Für diese Flächen sind die für die übliche Eignung notwendigen Angaben, insbesondere auch die statische Lastreserve aufgrund vorhandener Plan- und Berechnungsunterlagen zu spezifizieren. Die Flächen sind den Bürgerinnen und Bürgern für konkrete, unmittelbare und lokale Bürgerstromprojekte anzubieten. Auf ein Nutzungsentgelt gemäß §3 des Gestattungsvertrags wird verzichtet. Aufgrund der Dringlichkeit wird die Verwaltung beauftragt, zu jeder Bezirksvertretungssitzung ausführlich schriftlich darzustellen, wie der Antrag umgesetzt wurde. Begründung Das laut Stellungnahme der Verwaltung 3444/2018 von der Stadt Köln praktizierte Verfahren zur Photovoltaik- Dachverpachtung hat gemäß Sachstandsbericht Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bezirksvertretung Köln-Ehrenfeld Ehrenfeld - Neuehrenfeld - Bickendorf/ Ossendorf - Bocklemünd-Mengenich - Vogelsang Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Str. 419-421 50825 Köln Tel./Fax: 0221/22194-309 Email: gruene-bv4@stadt-koeln.de www.gruenekoeln.de/Bezirk4 clasen@netcologne.de - 2 - Energiemanagement von 2017 seit dem ursprünglichen Ratsbeschluss vom 11.05.2000 zur Installation einer einzigen PV-Anlage durch private Betreiber im Stadtbezirk Ehrenfeld im Jahr 2007 geführt. Diese Anlage weist darüber hinaus mit 10kWp die mit Abstand geringste installierte Leistung aller 29 Anlagen im gesamten Stadtgebiet auf. Vor diesem Hintergrund erscheint die Auffassung der Verwaltung, das praktizierte Verfahren trage dem ursprünglichen Ziel Rechnung, grotesk. Gleichzeitig wollen sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger gerade aufgrund des bevorstehenden Kohle- und Atomausstiegs an der Energiewende beteiligen, um die Klimakrise laut Weltklimarat durch "beispiellose Veränderungen“ bei der Stromerzeugung, der Fortbewegung, der Landwirtschaft, Industrieprozessen und der städtischen Infrastruktur zumindest teilweise begrenzen zu können. Gerade Bürgerinnen und Bürger, die über keine eigenen Dachflächen verfügen (z.B. Mieter) sind aber bislang, auch aufgrund des praktizierten Verpachtungsverfahrens, weitgehend von den Marktchancen regenerativer Energieproduktion ausgeschlossen. (Genossenschaftliche) Bürgerstromprojekte schließen diese Lücke, da sie jedem Bürger und jeder Bürgerin die Möglichkeit bieten, sich konkret, unmittelbar und lokal an der Energiewende zu beteiligen und von dieser zu profitieren. Durch die Veröffentlichung derzeit brachliegender Dachflächen im Stadtbezirk Ehrenfeld soll die Möglichkeit zur Beteiligung an der Energiewende transparent gemacht werden. Durch die unentgeltliche Überlassung zu den Bedingungen des Gestattungsvertrags der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln soll der größtmögliche Investitionsanreiz gesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen Christiane Martin Frank Jablonski Fraktionsvorsitzende stellvert. Fraktionsvorsitzender -
Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1648/2018 Stand: 07.01.2022 Sachstandsbericht Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: PV-Anlagen Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, fünf mindestens 150m² große Dachflä- chen auf städtischen Liegenschaften im Bezirk Ehrenfeld (Verwaltungsgebäude, Schulen, KiTas, Turnhallen etc.) zu benennen, die für die Installation und Nutzung von Photovoltaikanlagen (PV- Anlagen) zu den Bedingungen des Gestattungsvertrags der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln geeig- net sind (siehe https://www.stadt- koeln.de/mediaasset/content/pdf26/mustervertrag_photovoltaik.pdf.). Für diese Flächen sind die für die übliche Eignung notwendigen Angaben, insbesondere auch die statische Lastreserve aufgrund vorhandener Plan- und Berechnungsunterlagen zu spezifizieren. Die Flächen sind den Bürgerinnen und Bürgern für konkrete, unmittelbare und lokale Bürgerstrompro- jekte anzubieten. Auf ein Nutzungsentgelt gemäß §3 des Gestattungsvertrags wird verzichtet. Auf- grund der Dringlichkeit wird die Verwaltung beauftragt, zu jeder Bezirksvertretungssitzung ausführlich schriftlich darzustellen, wie der Antrag umgesetzt wurde. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand zum 31.07.2020: Die Verwaltung hat in der Sitzung am 18.03.2019 per Mitteilung 0750/2019 folgendes mitgeteilt: Das Verfahren zur Photovoltaik-Dachverpachtung zu den Bedingungen des Gestattungsvertrags der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln hat sich bewährt. Die Bedingungen sind auf den Internetseiten für jede Bürgerin und jeden Bürger einsehbar. Nach Anfrage der Interessentinnen und Interessenten für ein konkretes Objekt wird eine Einzelfallprüfung auch unter formalen Gesichtspunkten und unter Be- rücksichtigung von Sanierungsstand, anstehenden Baumaßnahmen und Denkmalschutz durchge- führt. Bei Eignung kommt es zum Abschluss eines Pachtvertrages. Die Einzelfallprüfung hat sich als unerlässlich herausgestellt, da die Größe der Photovoltaikanlagen entsprechend der individuellen Vorstellungen der Investorengruppen unterschiedlich ausfällt, was sich auf die Statik auswirkt. Ausschlaggebend ist dabei die Höhe der angestrebten Wattleistung. Geprüft werden auch einzuhaltende Abstände, die Laufwege auf den Dächern, Verlegung der erforderlichen Anschlussleitungen, Installation der erforderlichen Schalt- und Messanlagen, Sicherung des Zugangs zu Steuerungs- und Leitungseinrichtungen. Der Aufwand der statischen Nachweisführung mit Hilfe eines Prüfstatikers wurde deshalb den Investorinnen und Investoren übertragen. Eine Benennung von mindestens fünf Dächern auf städtischen Liegenschaften in Ehrenfeld auf Vorrat setzt voraus, die Größe der gewünschten Photovoltaikanlagen zu kennen. Mehrfachprüfungen verursachen wegen der 2 aufwändigen statischen Berechnungen hohe Kosten. Ohne Kenntnis der Investorenwünsche zur Größe der Anlagen erfordert das einen enormen personellen und technischen Aufwand, der zusätzli- ches Personal erfordert. Die Verwaltung empfiehlt deshalb im Hinblick auf die technischen Erfordernisse und die weitere Nut- zung solarer Stromerzeugung die Beibehaltung des bewährten und seit Jahren praktizierten Verfah- rens und verweist auf die Stellungnahme 3444/2018 vom 05.11.2018 zum Antrag der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen (AN/1401/2018). Im jährlich vorgelegten „Energiebericht“ wird über den aktuellen Status aller PV-Anlagen (sowohl ei- gene, als auch die externer Investorinnen und Investoren) mit detaillierter Auflistung der Objekte be- richtet. Nächste Schritte: Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Beratungsverlauf
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03.12.2018
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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