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V/0470/2013

Gewährung städt. Betriebskostenzuschüsse für Sportvereine mit vereinseigenen Sportstätten sowie Mietkostenzuschüsse,

Vorlagen 14.06.2013

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 02.07.2013, TOP 3.5

Betriebskostenzuschüsse 2013 Anlage 3_einzeln

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Ansehen

Betriebskostenzuschüsse 2013 Anlage 6

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Ansehen

Betriebskostenzuschüsse 2013 Anlage 2_einzeln

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Beschlussvorlage

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Betriebskostenzuschüsse 2013 Anlage 4_einzeln

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Ansehen

Betriebskostenzuschüsse 2013 Anlage 5

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Betriebskostenzuschüsse 2013 Anlage 1_einzeln

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Betriebskostenzuschüsse 2013 Anlage 6

1383 Zeichen

Anlage 6 zur Vorlage V/0470/2013  
 
 
Einzelbezuschussung der Behinderten- und Reha-Sportvereine des SSB Münster e. V. 
 
 
Vorschlag der Einzelbezuschussung: 
 
 
1. Behinderten-Sport Münster e. V. 
 
 
 Gesamtmiete: 4.540 €; 25 %iger Zuschuss  = 1.135 €  
 1 Wettkampfteam Kegeln (Pauschale) =    153 €
 
        1.288 € 
 Vorschlag der Verwaltung = 1.300 €
 
 
 
2. Gemeinnützige Werkstätten Westfalenfleiß; 
 Behindertensportabteilung  
 
 Unterhaltung der Sportstätten (Pauschale) =    770  € 
 
 Vorschlag der Verwaltung = 770 €
 
 
 
3. Reha-Sportgemeinschaft Roxel e. V. 
 
 Gesamtmiete: 800 €; 25 %iger Zuschuss =     200 € 
 
 Vorschlag der Verwaltung = 200 €
 
 
 
4. Verein für Gesundheitssport und Sporttherapie Mü nster e. V. 
 
 maximale anerkannte Gesamtmiete: 5.394 € (tatsächl iche Miete 2012: 35.224,10 €) 
 25 %iger Zuschuss = 1.348,50 € 
 
 Vorschlag der Verwaltung = 1.350 €
 
 
 
5. Verein für Mototherapie und Psychomotorische Ent wicklungsförderung e. V. 
 
 Unterhaltung von Sportstätten (Pauschale) = 970 €  
maximale anerkannte Gesamtmiete: 5.197,36 (tatsächliche Miete 2012: 25.506,48 €) 
 25 %iger Zuschuss = 1.299,25 € 
 
 Vorschlag der Verwaltung = 2.270 €
 
 
 
6. Westfälischer Blinden-Wassersport e. V. 
 
 Unterhaltung der Sportstätte (Pauschale) = 1.500 €  
 
 Vorschlag der Verwaltung: 1.500 €
 
 
 
Gesamtzuschussbetrag 2013 für 2012 = 7.390 €

Beschlussvorlage

6464 Zeichen

V/0470/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung städt. Betriebskostenzuschüsse für Sportvereine mit vereinseigenen Sportstätten 
sowie Mietkostenzuschüsse; 
hier: Bewilligung 2013 für 2012 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.07.2013 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die in den Anlagen 1 und 2 aufge führten Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. 
V. (SSB) erfüllen alle Bewilligungsvoraussetzungen der gültigen Sportförderrichtlinie der 
Stadt Münster. 
  
 Die errechneten Zuschussbeträge sind den entsprechenden Sportvereinen auszuzahlen. 
 
2. Die in den Anlagen 3 u nd 4 aufgeführten SSB -Mitgliedsvereine erreichen nicht die richtl i-
niengemäß geforderte Anzahl jugendlicher Mitglieder bzw. die Mindestmitgliedsbeiträge für 
2013. 
 
Entsprechend dem bisherigen Verfahren wird der errechnete Gesamtzuschuss dies er Ver-
eine richtliniengemäß in 2013 für 2012 um 25 % gekürzt. 
 
3. Den in der Anlage 6 aufgeführten Behinderten - und Reha-Sportvereinen des SSB sind die 
errechneten Einzelzuschüsse auszuzahlen.  
 
4. Vor Auszahlung der bewilligten städtischen Betriebs- und/bzw. Mietkostenzuschüsse ist die 
Gemeinnützigkeit der entsprechenden Sportvereine durch den für 201 3 gültigen Körpe r-
schaftssteuer (Freistellungs-) Bescheid des zuständigen Finanzamtes zu belegen. 
 
5. Veränderungen, die sich auf grund der Besichtigungsfahrten  des Arbeitskreises „ Sportstät-
ten“ des Sportausschusses ergeben, sind mit dem Zuschuss 2014 für 2013 zu verrechnen. 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0470/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Schunke 
Ruf: 
492 52 13 
E-Mail: 
SchunkeErnst@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.06.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0470/2013 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen 
und –stätten 
2013 - - 
Zeile 15 Transferaufwendungen - 3.468.900,00 diverse Positio-
nen 
 
Für die Gewährung der städtischen Betriebskostenzuschüsse für die Sportvereine mit vereinseige-
nen Sportstätten sowie Mietkostenzuschüsse werden mit d ieser Vorlage für 2013 in oben genan n-
ter Position Sportfördermittel von rd. 670.000,00 € ausgezahlt. 
 
Diese Mittel garantieren die Bewilligung des richtliniengemäßen 25 %igen Mietkosten - (= 
35.454,50 €) und 40 %igen Pachtkostenzuschusses (60.335,20 €). 
 
Der Multiplikator 2013 von 139 konnte  - trotz angespannter Finanzlage der Stadt - gegenüber dem 
Vorjahr gehalten werden. 
 
Die Gesamtzuschussmittel für diese Vorlage verteilen sich wie folgt: 
 
Anlage 1    548.254,38 € (Betriebskostenzuschüsse) 
Anlage 1      60.335,20 € (Pachtzuschüsse) 
Anlage 2      35.454,50 € (Mietkostenzuschüsse) 
Anlage 3      16.451,48 € (reduzierte Betriebskostenzuschüsse) 
Anlage 4        1.723,00 € (reduzierte Mietkostenzuschüsse) 
Anlage 5               0,00 € (Auflistung der Veränderungen gegenüber der Vergabe 2012) 
Anlage 6        7.390,00 € (Einzelzuschüsse; Behinderten- und Reha-Sportvereine) 
 
Begründung: 
 
Zu Ziffer 1.: 
 
Für den Bereich Betriebs - und Mietkostenzuschüsse werden folgende Prüfungsmerkmale hera n-
gezogen: 
 
- 3jährige SSB-Mitgliedschaft bei Antragstellung 
- Jugendquote (= 20 %) 
- Mindestmitgliedsbeiträge 2013: 
Jugendliche = 4,23 €/monatlich 
Erwachsene = 7,28 €/monatlich 
Familien =        14,60 €/monatlich 
- Einstandszahlungen (maximal 1.250,00 €) 
- 75 % Münsteraner Mitglieder. 
 
Die in den Anlagen 1 und 2 zur Vorlage zusammengestel lten Betriebs- und Mietkostenzuschüsse 
der SSB -Mitgliedsvereine entsprechen der vom Sportausschuss überarbeiteten und seit dem 
01.01.2002 in Kraft gesetzten Sportförderrichtlinie (Ziffer I.).

- 3 - 
V/0470/2013 
Die Berechnung der städtischen Betriebs- und Mietkostenzuschüsse 2013 für 2012 wurde mit dem 
Arbeitskreis “vereinseigene Anlagen“ des SSB am 07.05.2013 besprochen. Die entsprechende 
Stellungnahme des SSB-Vorstandes erfolgt in der Sportausschusssitzung am 02.07.2013. 
 
Zu Ziffer 2.: 
 
Gemäß Ziffer 3. der Allgemeinen Gru ndsätze der Sportförderung in Münster werden u. a. nur so l-
che Vereine gefördert, deren Anteil jugendlicher Mitglieder 20 % und mehr beträgt und die gefo r-
derten Mindestmitgliedsbeiträge nachgewiesen werden.  Wird der Anteil von 20 % unterschritten 
bzw. die Beiträge nicht erreicht, werden die laufenden finanziellen Förderungen nach der Ziffer I 
der Richtlinie im ersten Jahr der Nichterfüllung auf 75 % (nachfolgend weiter je 25 %) gekürzt. 
 
Die Sportvereine, die diese Auflage in 2013 für 2012 nicht erfüllen, s ind in den Anlagen 3 und 4 
genannt. Der vorgesehene Zuschuss ist um 25 % gegenüber dem Vorjahr zu reduzieren. 
 
Hinweis : 
 
Wie in den Vorjahren wird den Vereinen die Möglichkeit gegeben, die fehlenden Bewilligungsv o-
raussetzungen in 2013 noch zu korrigieren.  Bis zum 30.09.2013 sind dem Sportamt die entspr e-
chenden Nachweise vorzulegen. Die Entscheidung über eine evtl. Korrektur des bewilligten Z u-
schusses trifft der Sportausschuss am Ende des Jahres 2013. 
 
Zu Ziffer 3.: 
 
Der Sportausschuss sprach sich im Workshop am 08.04.2011 einvernehmlich dafür aus, den B e-
hindertensport in Münster unter Berücksichtigung der Bewilligungsvoraussetzungen der Sportfö r-
derrichtlinie zu fördern und  gleich zu behandeln. 
 
In der Sitzung am 30.1 1.2011 beschloss der Sportausschuss, künftig Behinderten - und Reha -
Sportvereine, die Mitglied im SSB Münster e.V. sind, durch Einzelbeschlüsse zu fördern. 
 
Die Zuschussvergabe erfolgt auf Antrag der entsprechenden Vereine im Rahmen des jährlichen 
Vergabeverfahrens der Betriebs- und Mietkostenzuschüsse für Vereine mit vereinseigenen Spor t-
stätten.    
 
Zu Ziffer 4.: 
 
Gem. Ziffer 5 der Allgemeinen Grundsätze der städt. Sportförderrichtlinie hat der Sportverein vor 
Auszahlung des bewilligten Zuschusses seine Gem einnützigkeit durch einen gültigen Körpe r-
schaftssteuer – (Freistellungs-) Bescheid zu belegen. Das Sportamt wird entsprechend verfahren. 
 
Zu Ziffer 5.: 
 
Gemäß Ziffer I, 3.2 Sportförderrichtlinie prüft der Arbeitskreis „Sportstätten“, ob der Zustand der 
Sportstätten die Gewährung der städtischen Zuschüsse rechtfertigt. Veränderungen, die sich au f-
grund der Besichtigung durch den Arbeitskreis ergeben, werden dem Sportausschuss mitgeteilt 
und mit der Zuschussgewährung 2014 für 2013 verrechnet.  
 
In Vertretung 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
Anlagen 1 bis 6

Betriebskostenzuschüsse 2013 Anlage 5

5809 Zeichen

... 
Anlage 5 zur Vorlage V/0470/2013  
 
 
Auflistung der wesentlichen Veränderungen gegenüber der Bezuschussung 2012 für 2011 
(V/0459/2012) 
 
 
 
Lfd. Nr.  
der Anla- 
ge 1 
Verein Bemerkungen 
- Allgem. Bürgerschützen- 
corps (ABC) 
fehlender Mindestmitgliedsbeitrag (F = 14,16 €); somit 
von Anlage 1 nach Anlage 3 
5 Angelsportverein Hiltrup Pachtrückgang von 2.261, 00 € auf 2.256,00 € 
6 BSV Roxel Pachterhöhung von 1.887,00 € auf 1.914, 00 € 
- Budosport-Center Münster 2013 keine Antragstellun g mehr 
- CVJM Münster fehlender Mindestmitgliedsbeitrag (E  = 7,08 €); somit 
von Anlage 1 nach Anlage 3 
12 DJK GW Gelmer Pachtrückgang von 3.262,00 € auf 3 .193,00 € 
17 ESV Münster Pachterhöhung von 2.165,00 € auf 2.1 70,00 € 
20 1. FC Mecklenbeck erfüllt wieder die Jugendquote ; somit von Anlage 3 
nach Anlage 1 
21 Hiltruper Segel-Club Pachterhöhung von 1.527,00 € auf 1.647,00 € 
23 Kanu-Verein Das Bootshaus wird zu 37 % für die U nterbringung 
von Privatbooten genutzt (2012 = 39 %) 
24 Marine-Jugend Münster 2013 erstmalige Antragstel lung 
25 Montgolfieren-Club Grem- 
mendorf 
Pachterhöhung von 2.377,00 € auf 2.502,00 € 
26 Paddel-Sport Das Bootshaus wird zu 15 % für die Unterbringung 
von Privatbooten genutzt (2012 = 10 %) 
27 RC St. Mauritz Die Reithalle wird zu 3 % für Pri vatpferde genutzt 
(2012 = 0 %) 
28 RV „St. Georg“ Erfüllt wieder die Mindestmitglie dsbeiträge; somit von 
Anlage 3 nach Anlage 1 
29 RFV Albachten Außenreitplatz (= 2.700 m²); ganzj ährig 
Pachtrückgang von 697,00 € auf 670,00 € 
30 RFV Amelsbüren Pachterhöhung von 2.701,00 € auf 2.746,00 € 
31 RFV Hiltrup Pachterhöhung von 1.376,00 € auf 1.3 98,00 € 
32 RFV Münster-Sprakel Pachterhöhung von 484,00 € a uf 492,00 € 
33 RFV Nienberge Pachterhöhung von 471,00 € auf 478 ,00 € 
34 RFV Roxel Pachterhöhung von 1.115,00 € auf 1.133 ,00 € 
36 Ruderverein Pachtrückgang von 586,00 € auf 572,0 0 € 
38 Segelclub Hansa Pachterhöhung von 2.254,00 € auf  2.304,00 € 
39 Segelclub Münster erfüllt wieder die Jugendquote ; somit von Anlage 3 
nach Anlage 1 
40 Shotokan Karate Dojo Pachterhöhung von 2.498,00 € auf 2.627,00 € 
42 SC Sprakel Clubhaus und Gymnastikhalle ganzjähri g; erstmals 
Pacht = 458,00 € 
50 1. TC Hiltrup Pachterhöhung von 5.045,00 € auf 5 .539,00 € 
53 TC St. Mauritz Pachterhöhung von 4.096,00 € auf 4.920,00 € 
54 TC Union Pachterhöhung von 6.841,00€ auf 6.954,0 0 € 
56 Turngemeinde Münster Paddelabt. = Pachterhöhung von 4.150,00 € auf 
4.438,00 € 
Tennisabt. = Pachterhöhung von 1.249,00 € auf 
1.270,00 € 
60 TuS Hiltrup Pachtrückgang von 5.420,00 € auf 3.3 22,00 €

- 2 - 
... 
62 TV Wolbeck Pachterhöhung von 970,00 € auf 1.492, 00 € 
63 Wasser und Freizeit 2013 erstmalige Antragstellu ng 
64 ZRGem. St. Sebastian Pachterhöhung von 1.438,00 € auf 1.462,00 € 
 
 
Lfd. Nr.  
der Anla- 
ge 2 
Verein Bemerkungen 
2 Aikikai Mietkostenerhöhung von 14.623,00 € auf 14 .780,00 € 
4 Akad. Ruderverein Mietkostenerhöhung von 551,00 €  auf 850,00 € 
7 DJK Sparta Mietkostenerhöhung von 3.987,00 € auf 4.139,00 € 
8 DJK Wacker Mecklenbeck Mietkostenerhöhung von 2.9 76,00 € auf 2.980,00 € 
9 DJK Wasserfreunde Mietkostensenkung von 5.745,00 € auf 2.427,00 € 
- ESV Münster 2013 kein Mietkostenzuschussantrag ge stellt 
10 Familien Karate Hiltrup Mietkotensenkung von 589 ,00 € auf 447,00 € 
12 Jugendgruppe im Automobil- 
club 
Erfüllt wieder 75 % Münsteraner Mitglieder; somit An- 
lage 2 
14 Marine-Jugend Münster Erstantrag 2013 = 300,00 €  
15 Polizeisportverein Mietkostenerhöhung von 1.692, 00 € auf 2.214,00 € 
- RV St. Georg Pacht statt Mietkostenzuschussantrag  (Anlage 1) 
16 RFV Handorf-Sudmühle Mietkostenerhöhung von 5.92 4,00 € auf 6.641,00 € 
17 RFV Nienberge Mietkostenerhöhung von 5.655,00 € auf 5.748,00 € 
18 RFV Zum Rieselfeld Mietkostenerhöhung von 5.113, 00 € auf 5.197,00 € 
19 Rovers Borgenschützen Mietkostensenkung von 1.05 7,00 € auf 1.048,00 € 
20 SC Westf. Kinderhaus Mietkostenerhöhung von 2.15 5,00 € auf 6.590,00 € 
(Entgelterhebung des Landschaftsverbandes Westfa- 
len-Lippe für die Nutzung von Turnhallen) 
23 Segelclub Hansa Mietkostenerhöhung von 6.023,00 € auf 6.123,00 € 
24 Segel-Club Münster Erfült wieder die Jugendquote ; somit Anlage 2 
26 TSC Münster-Gievenbeck Mietkostenerhöhung von 8. 198,00 € auf 9.633,00 € 
30 TuS Hiltrup Mietkostensenkung von 2.359,00 € auf  230,00 € 
31 USC Münster Mietkostensenkung von 2.310,00 € auf  2.110,00 € 
32 Wasser und Freizeit Erstantrag 2013 = 1.864,00 €  (Anmietung ab 
01.06.2012) 
33 ZRGem. St. Sebastian Mietkostenerhöhung von 3.72 5,00 € auf 3.787,00 € 
 
 
Lfd. Nr.  
der Anla- 
ge 3 
Verein Bemerkungen 
1 Allgem. Bürgerschützencorps  
(ABC) 
Mindestmitgliedsbeitrag (Fam. = 14,16 €);  
2013 = 75 % Förderung 
2 Bogenschützen Münster fehlende Jugendquote (= 16 %) und Mindestmit- 
gliedsbeitrag (Jug. = 3,00 €);  
2013 = 50 % Förderung 
3 CVJM Mindestmitgliedsbeitrag (Erw. = 7,08 €);  
2013 = 75 % Förderung 
4 Münster Cardinals fehlende Jugendquote (= 8 %); 2 013 = 50 % Förde- 
rung 
5 RV St. Hubertus Mindestmitgliedsbeitrag (Erw. = 6 ,66 €);  
2013 = 50 % Förderung 
6 SG DJK Dyckburg Mindestmitgliedsbeitrag (Fam. = 1 4,40 €);  
2013 = 50 % Förderung 
7 Sportschützen Albachten fehlende Jugendquote (= 1 9 %) und Mindestmit- 
gliedsbeitrag (Jug. = 4,00 €, Erw. = 7,01 €);  
2013 = 50 % Förderung

- 3 - 
 
 
Lfd. Nr.  
der Anla- 
ge 4 
Verein Bemerkungen 
1 Rugby Tourists Mindestmitgliedsbeitrag (Fam. = 9, 16 €);  
2013 = 50 % Förderung 
2 Segelfluggruppe Münster Erfüllt wieder 75 % Münst eraner Mitglieder aber nicht 
die Jugendquote (= 17 %); 2013 = 75 % Förderung 
3 SG DJK Dyckburg Mindestmitgliedsbeitrag (Fam. = 1 4,40 €);  
2013 = 50 % Förderung 
4 Sportschützen Albachten fehlende Jugendquote (= 1 9 %) und Mindestmit- 
gliedsbeitrag (Jug. = 4,00 €; Erw. = 7,01 €);  
2013 = 50 % Förderung

Beratungsverlauf (1)

02.07.2013 Sportausschuss
TOP 3.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Zum Rieselfeld
  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0470/2013
Typ
Vorlagen
Datum
14.06.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37