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0044/2024

Sachstandsbericht Kulturraummanagement - 01/2024

Mitteilung Ausschuss 25.01.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 30.01.2024, TOP 8.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5106 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/VII 
 
Vorlagen-Nummer  25.01.2024 
 0044/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 30.01.2024 
 
Sachstandsbericht Kulturraummanagement - 01/2024 
In der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 28.11.2023 wurde darum gebe-
ten, zukünftig sowohl mündlich als auch schriftlich zum Status derjenigen Projekte zu 
berichten, die vom Kulturraummanagement (im Folgenden KRM) begleitet werden.  
 
Zukünftig werden jeweils nur die Änderungen gegenüber dem letzten Sachstandsbe-
richt dargestellt. 
 
Projekte 
 
1. Open Air Kultur:  
 
Die Ausarbeitung eines Open-Air-Konzeptes erweist sich aufgrund einer kompli-
zierten Genehmigungslage als eines der komplexesten und zeitaufwendigsten Vor-
haben des KRM. Dennoch schreitet das Vorhaben dank externer Fachexpertise 
sowie der guten Zusammenarbeit mit Szene und Verwaltung gut voran.  
 
Die systematische Erstellung eines erweiterbaren Open-Air-Konzeptes beinhaltet 
neben einer Systematik zur Klassifizierung der Veranstaltungen vorgefertigte 
Lärmschutzprognosen und Rahmensicherheitskonzepte für ausgewählte Potenzi-
alflächen.  
 
Eine Beschlussvorlage für das fertige Open -Air-Konzept inklusive umfänglichem 
Beratungsangebot für Antragsteller*innen im Bereich Open Air ist für die Sitzung 
des Ausschusses Kunst und Kultur am 30.04.2024 geplant.  
 
Parallel dazu sollen im Laufe des 1. Quartals 2024 neue Flächen so weit vorge-
prüft sein, dass sie von Veranstalter*innen für eine Open-Air-Nutzung erschlossen 
werden können.  
 
2. Atelierförderstrategie:  
 
Die Stadt Köln hat zunächst in 2007 und dann mit Aktualisierungen in den Jahren 
2010 und 2012 ein Atelierförderkonzept als Grundlage für die Vergabe und Schaf-
fung von Atelierräumen für Künstler*innen entwickelt.

2 
 
Das derzeit gültige Förderkonzept beinhaltet u. a. Kriterien/Regularien zur Vergabe 
städtischer Ateliers (inkl. solcher mit einem städtischen Belegrecht) sowie zu Aus-
bau- und Mietkostenzuschüssen.  
 
Zwischenzeitlich haben sich die Parameter, die das Förderkonzept von 2012 be-
stimmt haben, verändert. Bereits 2019 wurde unter Federführung des Kulturamtes 
- nach einer Umfrage unter 500 Künstler*innen - ein Anpassungsprozess des För-
derkonzeptes initiiert und ein Eckpunktepapier mit den Fachbeiräten ausgearbeitet, 
welches Veränderungen im Hinblick auf verschiedene Themen angestoßen hat. Im 
August 2022 hat das KRM die gesamte Atelierverwaltung und somit auch die Aktu-
alisierung des Förderkonzeptes federführend übernommen.  
 
Um den angefangenen Transformationsprozess abzuschließen, wurden alle bishe-
rigen Empfehlungen und Diskussionsgrundlagen tiefergehend analysiert zwecks 
Einbettung in die Lebenswirklichkeit von Künstler*innen.  
 
Das neu entstandene Dokument markiert den Übergang von einem Atelierförder-
konzept zu einer Atelierförderstrategie und soll durch eine breitere Kontextualisie-
rung sowie eine stärkere Ausdifferenzierung der Förderinstrumente realisierbare 
Lösungsansätze aufzeigen.  
 
Die Grundzüge der neuen Atelierförderstrategie wurden bereits in der Sitzung des 
Ausschusses Kunst und Kultur vom 26.09.2023 sowie in einer partizipativen Ver-
anstaltung mit Künstler*innen am 23.10.2023 vorgestellt und diskutiert. Viele der 
Anregungen und Verbesserungsvorschläge fanden Eingang in den nun vorliegen-
den Entwurf der Atelierförderstrategie, der dem Ausschuss Kunst und Kultur in der 
Sitzung am 12.03.2024 zum Beschluss vorgelegt werden soll.  
 
3. ZAMUS:  
 
Parallel zu den Verhandlungen um die langfristige Anmietung und den Umbau des 
jetzigen ZAMUS-Standortes in der Rheinlandhalle hat das KRM insgesamt 17 Al-
ternativstandorte mit dem ZAMUS geprüft, von denen zwei in die engere Auswahl 
gekommen sind. Derzeit untersucht das KRM tiefergehend die Rahmenbedingun-
gen für eine Erschließung dieser Standorte. Unabhängig davon wird geprüft, inwie-
weit sich weitere Möglichkeiten auf dem Markt ergeben. 
 
Bauvorhaben 
 
1. Delmenhorster Straße 20: 
 
Die vorbereitenden Arbeiten in der Erschließung der Delmenhorster Straße sind 
gut vorangeschritten. Derzeit werden weitere Anforderungen, die sich aus dem 
Bauantragsverfahren ergeben, geprüft und vorbereitet. Eine Nutzungsgenehmi-
gung liegt voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2024 vor. 
 
2. Follerstraße: 
 
Die Liegenschaft Follerstraße konnte in 2023 angemietet werden. Derzeit entwi-
ckelt das KRM zusammen mit den Eigentümern mögliche räumliche Szenarien und 
deren Umsetzbarkeit. Der Start der Umbaumaßnahmen soll in der ersten Jahres-
hälfte 2024 beginnen.  
 
 
Sonstige Sachstände

3 
 
 
 Zeughaus/Alte Wache:  
 
Mittlerweile wurde die baufachliche Untersuchung des Zeughauses inkl. der Alten 
Wache extern beauftragt. Im Einzelnen umfasst diese Prüfung die Bereiche Ob-
jektplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Brandschutz sowie Schadstoffunter-
suchungen. 
 
Die Analysen, die zur Klärung eventueller Nutzungsmöglichkeiten durchgeführt 
werden müssen, sind umfassender als anfänglich erwartet.  
 
Ergebnisse werden für das 1. Quartal 2024 erwartet.  
 
 
gez. Charles

Beratungsverlauf (1)

30.01.2024 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Delmenhorster Straße 20
  • Follerstraße
  • Straße 20
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
0044/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
25.01.2024
Erstellt
03.01.2024 14:24