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AN/1662/2022

Antrag zur Sicherstellung der Gleichbehandlung von geflüchteten Personen sowie konsequente Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes

Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag) 19.09.2022

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 20.09.2022, TOP 6.1

FachAK 2 - Dringlichkeitsantrag zur Sicherstellung der Gleichbehandlung und des Gewaltschutzkonzeptes

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FachAK 2 - Dringlichkeitsantrag zur Sicherstellung der Gleichbehandlung und des Gewaltschutzkonzeptes

7285 Zeichen

FachAK 2 – Geflüchtete, Interkulturelle Zentren, bürgerschaftl. Engagement  19.09.2022 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
Dringlichkeitsantrag nach § 12  der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 20.09.2022 
 
Antrag zur Sicherstellung der Gleichbehandlung von geflüchteten Personen sowie 
konsequente Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes 
Auf Initiative des Integrationsrates hat der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 11.07.2022 
unter dem Titel „Ukraine: Hilfsangebote für Geflüchtete unabhängig vom Pass // Unterstüt-
zung ausländischer Studierender“ (AN/1297/2022) unter den Punkten 1-5 verschiedene 
Maßnahmen zur Gleichbehandlung und Gleichstellung aller Geflüchteter aus der Ukraine - 
unabhängig ihrer Herkunft und Nationalität beschlossen. Unter Punkt 6 des beschlossenen 
Antrages wird dieser Rahmen wie folgt erweitert:  
„Wir fordern, dass die o.g. Maßnahmen (Punkte 1-5) für alle Menschen gelten die fliehen 
mussten – unabhängig von Staatsangehörigkeit, ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Land und 
Religion. Wir fordern außerdem, dass das Mehrklassensystem unter geflüchteten Menschen 
beendet wird.“ 
Der Beschluss wurde einstimmig bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion und der Oberbür-
germeisterin gefasst. 
In der Notunterbringung Hardtgenbuscher Kirchweg sind geflüchtete Menschen aus der Uk-
raine sowie geflüchtete Rom:njafamilien und weitere geflüchtete Personen in einer Leicht-
bauhalle in nicht verschließbaren und nach oben offenen 4 Bett Kojen mit zentraler Gemein-
schaftsverpflegung sowie gemeinschaftlich zu nutzenden Sanitäranlagen untergebracht.  
Der Kölner Stadt Anzeiger berichtete in seiner Ausgabe am 30.8.22 von einer Demonstration 
der ukrainischen Geflüchteten gegen die mit untergebrachten Rom:njafamilien.  
Mitarbeitende des Wohnungsamtes, des Betreuungsträgers, des Rom e.V., des Flüchtlings-
rates und des Interkulturellen Zentrums Magnet haben unmittelbar reagiert und versuchten 
unter Zuhilfenahme von Dolmetscher*innen und Kulturmittler*innen die unterschiedlichen 
Positionen der Konfliktparteien zu verstehen und den Konflikt zu entschärfen. 
Die zentrale Ursache des Konfliktes liegt in der Art der Unterbringung in einer Leichtbauhalle.  
Dieser Konflikt wird jetzt verschärft durch die völlig unterschiedliche Rechtsstellung und da-
mit unterschiedlichen Möglichkeiten der Lebensgestaltung der untergebrachten Gruppen 
(dieses Problem wird im Kapitel 3.4 des Gewaltschutzkonzeptes treffend beschrieben).  
Die Gruppe der ukrainischen Geflüchteten ist in Deutschland vergleichsweise privilegiert, 
denn sie verfügt über einen Aufenthaltstitel, Zugang zu Integrationskursen, die Möglichkeit 
der Arbeitsaufnahme, erhält Transferleistungen vom Job Center und die Kinder haben die 
Möglichkeit des Schulbesuches.  
Diese ‚Privilegien‘ haben die gleichfalls in der Halle untergebrachten Rom:njafamilien über-
wiegend nicht. Zudem sind Rom:nja in besonderer Weise seit Generationen von Diskriminie-
rung und Rassismus betroffen, mit der Folge sozialer Multiproblematiken in vielen Familien. 
Anzumerken ist, dass es auch in der ukrainischen Gesellschaft einen tradierten Antiziganis-

mus sowie Rassismus gibt.  
Aufgrund des hohen Zuzuges von Geflüchteten nach Köln ist eine Unterbringung in Notauf-
nahmen aktuell leider erforderlich. Auch ist die unterschiedliche Rechtsstellung der beiden 
Gruppen Geflüchteter aktuell nicht veränderbar. Dennoch muss versucht werden diese Si-
tuation durch flankierende Maßnahmen zu entschärfen. 
Beschluss: 
Der Integrationsrat bittet den Ausschuss für Soziales und Senior*innen folgendes zu be-
schließen: 
1. Der in den Mindeststandards in 2017 bzw. in seiner Verlängerung in 2021 unter 1. „Ver-
besserter Betreuungsschlüssel 1:60“ für bestimmte Einrichtungen (Leichtbauhallen und 
Standorte mit Kojenunterbringung und Gemeinschaftsverpflegung, soweit diese wieder 
belegt werden müssen) festgelegte Betreuungsschlüssel ist in Notaufnahmen, die mit 
Geflüchteten so unterschiedlicher Rechtslage belegt sind, auf 1:40 zu verbessern. 
2. Die im Gewaltschutzkonzept beschriebenen Aspekte von Gewalt und des Schutzes da-
vor sind zu beachten und die dort festgelegten Maßnahmen gerade in Notunterbrin-
gungseinrichtungen unmittelbar und vorrangig durch erfahrene Fachkräfte der Sozialen 
Arbeit anzuwenden. Die Fachkräfte der Sozialen Arbeit müssen daher von hausverwal-
tenden Aufgaben entlastet werden. 
Konkret: 
 Unmittelbare Berücksichtigung besonderer Unterbringungsbedarfe bei offensichtlich 
erkennbaren vulnerabler Gruppen (im Hartgenbuscher Kirchweg leb en lt. Auskunft von Initiativen  
ein 9 jähriger Junge mit geistiger Einschränkung und vermindertem Hör - und Sprachvermögen ohne ei-
ne dringend  erforderlich e entsprechende Förderung, sowie ein weiterer Junge ebenfalls mit verminder-
tem Hör- und Sprachvermögen, geistiger Einschränkung und Inkontinenz; eine gehörlose, alleinerzie-
hende Mutter mit ihren drei Kindern (9 ,11 ,16 Jahre); ein 10jähriger Junge mit Katheter bei dem aus 
medizinisch en und hygienischen Gründen die Unterbringung in einer Sammelunterkunft nicht zumutbar 
ist; ein 9jähriger Junge mit Trisomie 21)  
 Klare Positionierung innerhalb der Unterbringungseinrichtung, dass Diskriminierung 
und Rassismus auch innerhalb der Bewohner*innenschaft nicht geduldet werden. 
 Laufende Einbeziehung von Dolmetscher/Sprachmittler*innen mit adäquaten Stellen-
anteilen, sowie Sicherstellung der Vertretungssituationen. 
 Bereitstellung von Schutz- bzw. Rückzugsräumen und kinderfreundlichen Orten auch 
außerhalb der städtischen Arbeitszeiten, sowie Betreuung durch Fachkräfte aufgrund 
der Vielzahl von vulnerablen Kindern und deren Traumata und Konflikten. 
 Vermittlung der Inhalte des Gewaltschutzkonzeptes an alle (neuen) Mitarbeitenden, 
Durchführung der im Gewaltschutzkonzept genannten Fortbildungen in den Berei-
chen Gewaltschutz, -prävention, Interkulturelle Kompetenz, sowie im Bereich Ras-
sismuskritik 1 
3. Die Verwaltung wird gebeten, das im Gewaltschutzkonzept in Kapitel 6.3 angekündigte 
‚Unterbringungs- und Handlungskonzepte für spezifische Gruppen – hier für ‚multiprob-
lematische Gruppen‘‘ vorrangig zu erarbeiten und vorzulegen. 
4. Zusätzlich zur städtischen Gewaltschutzkoordinatorin soll eine unabhängige Stelle zur 
Überwachung der Einhaltung des Gewaltschutzkonzeptes eingerichtet werden. 
5. Die Verwaltung wird aufgefordert eine Gleichbehandlung aller Menschen die fliehen 
mussten, unabhängig von Staatsangehörigkeit, ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Land und 
Religion sicher zu stellen – es darf keine Zwei Klassen Unterbringung bzw. Behandlung 
in Geflüchtetenwohnheimen geben. 
Mit freundlichen Grüßen 
John Akude, Luziano Gonzales Tejon, Carine Weber 
                                                 
1 Rassismuskritik heißt anzuerkennen, dass Rassismus eine gesellschaftliche Normalität darstellt, denn alle Menschen w erden 
durch rassistische Kategorisierungen, Zuschreibungen und Diskriminierungen in unserer Gesellschaft positioniert. Mit Rassis-
muskritik ist die Absicht verbunden, die eigene Involvierung zu erkennen, zu benennen und sow eit möglich aufzulösen.

Beratungsverlauf (1)

20.09.2022 Integrationsrat
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/1662/2022
Typ
Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag)
Datum
19.09.2022
Erstellt
19.09.2022 18:37