AN/1662/2022
Antrag zur Sicherstellung der Gleichbehandlung von geflüchteten Personen sowie konsequente Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes
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FachAK 2 - Dringlichkeitsantrag zur Sicherstellung der Gleichbehandlung und des Gewaltschutzkonzeptes
7285 Zeichen
FachAK 2 – Geflüchtete, Interkulturelle Zentren, bürgerschaftl. Engagement 19.09.2022
An den
Vorsitzenden des Integrationsrates
Herrn Tayfun Keltek
An die
Geschäftsstelle des Integrationsrates
Herrn Andreas Vetter
Dringlichkeitsantrag nach § 12 der Geschäftsordnung des Integrationsrates
Gremium Datum der Sitzung
Integrationsrat 20.09.2022
Antrag zur Sicherstellung der Gleichbehandlung von geflüchteten Personen sowie
konsequente Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes
Auf Initiative des Integrationsrates hat der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 11.07.2022
unter dem Titel „Ukraine: Hilfsangebote für Geflüchtete unabhängig vom Pass // Unterstüt-
zung ausländischer Studierender“ (AN/1297/2022) unter den Punkten 1-5 verschiedene
Maßnahmen zur Gleichbehandlung und Gleichstellung aller Geflüchteter aus der Ukraine -
unabhängig ihrer Herkunft und Nationalität beschlossen. Unter Punkt 6 des beschlossenen
Antrages wird dieser Rahmen wie folgt erweitert:
„Wir fordern, dass die o.g. Maßnahmen (Punkte 1-5) für alle Menschen gelten die fliehen
mussten – unabhängig von Staatsangehörigkeit, ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Land und
Religion. Wir fordern außerdem, dass das Mehrklassensystem unter geflüchteten Menschen
beendet wird.“
Der Beschluss wurde einstimmig bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion und der Oberbür-
germeisterin gefasst.
In der Notunterbringung Hardtgenbuscher Kirchweg sind geflüchtete Menschen aus der Uk-
raine sowie geflüchtete Rom:njafamilien und weitere geflüchtete Personen in einer Leicht-
bauhalle in nicht verschließbaren und nach oben offenen 4 Bett Kojen mit zentraler Gemein-
schaftsverpflegung sowie gemeinschaftlich zu nutzenden Sanitäranlagen untergebracht.
Der Kölner Stadt Anzeiger berichtete in seiner Ausgabe am 30.8.22 von einer Demonstration
der ukrainischen Geflüchteten gegen die mit untergebrachten Rom:njafamilien.
Mitarbeitende des Wohnungsamtes, des Betreuungsträgers, des Rom e.V., des Flüchtlings-
rates und des Interkulturellen Zentrums Magnet haben unmittelbar reagiert und versuchten
unter Zuhilfenahme von Dolmetscher*innen und Kulturmittler*innen die unterschiedlichen
Positionen der Konfliktparteien zu verstehen und den Konflikt zu entschärfen.
Die zentrale Ursache des Konfliktes liegt in der Art der Unterbringung in einer Leichtbauhalle.
Dieser Konflikt wird jetzt verschärft durch die völlig unterschiedliche Rechtsstellung und da-
mit unterschiedlichen Möglichkeiten der Lebensgestaltung der untergebrachten Gruppen
(dieses Problem wird im Kapitel 3.4 des Gewaltschutzkonzeptes treffend beschrieben).
Die Gruppe der ukrainischen Geflüchteten ist in Deutschland vergleichsweise privilegiert,
denn sie verfügt über einen Aufenthaltstitel, Zugang zu Integrationskursen, die Möglichkeit
der Arbeitsaufnahme, erhält Transferleistungen vom Job Center und die Kinder haben die
Möglichkeit des Schulbesuches.
Diese ‚Privilegien‘ haben die gleichfalls in der Halle untergebrachten Rom:njafamilien über-
wiegend nicht. Zudem sind Rom:nja in besonderer Weise seit Generationen von Diskriminie-
rung und Rassismus betroffen, mit der Folge sozialer Multiproblematiken in vielen Familien.
Anzumerken ist, dass es auch in der ukrainischen Gesellschaft einen tradierten Antiziganis-
mus sowie Rassismus gibt.
Aufgrund des hohen Zuzuges von Geflüchteten nach Köln ist eine Unterbringung in Notauf-
nahmen aktuell leider erforderlich. Auch ist die unterschiedliche Rechtsstellung der beiden
Gruppen Geflüchteter aktuell nicht veränderbar. Dennoch muss versucht werden diese Si-
tuation durch flankierende Maßnahmen zu entschärfen.
Beschluss:
Der Integrationsrat bittet den Ausschuss für Soziales und Senior*innen folgendes zu be-
schließen:
1. Der in den Mindeststandards in 2017 bzw. in seiner Verlängerung in 2021 unter 1. „Ver-
besserter Betreuungsschlüssel 1:60“ für bestimmte Einrichtungen (Leichtbauhallen und
Standorte mit Kojenunterbringung und Gemeinschaftsverpflegung, soweit diese wieder
belegt werden müssen) festgelegte Betreuungsschlüssel ist in Notaufnahmen, die mit
Geflüchteten so unterschiedlicher Rechtslage belegt sind, auf 1:40 zu verbessern.
2. Die im Gewaltschutzkonzept beschriebenen Aspekte von Gewalt und des Schutzes da-
vor sind zu beachten und die dort festgelegten Maßnahmen gerade in Notunterbrin-
gungseinrichtungen unmittelbar und vorrangig durch erfahrene Fachkräfte der Sozialen
Arbeit anzuwenden. Die Fachkräfte der Sozialen Arbeit müssen daher von hausverwal-
tenden Aufgaben entlastet werden.
Konkret:
Unmittelbare Berücksichtigung besonderer Unterbringungsbedarfe bei offensichtlich
erkennbaren vulnerabler Gruppen (im Hartgenbuscher Kirchweg leb en lt. Auskunft von Initiativen
ein 9 jähriger Junge mit geistiger Einschränkung und vermindertem Hör - und Sprachvermögen ohne ei-
ne dringend erforderlich e entsprechende Förderung, sowie ein weiterer Junge ebenfalls mit verminder-
tem Hör- und Sprachvermögen, geistiger Einschränkung und Inkontinenz; eine gehörlose, alleinerzie-
hende Mutter mit ihren drei Kindern (9 ,11 ,16 Jahre); ein 10jähriger Junge mit Katheter bei dem aus
medizinisch en und hygienischen Gründen die Unterbringung in einer Sammelunterkunft nicht zumutbar
ist; ein 9jähriger Junge mit Trisomie 21)
Klare Positionierung innerhalb der Unterbringungseinrichtung, dass Diskriminierung
und Rassismus auch innerhalb der Bewohner*innenschaft nicht geduldet werden.
Laufende Einbeziehung von Dolmetscher/Sprachmittler*innen mit adäquaten Stellen-
anteilen, sowie Sicherstellung der Vertretungssituationen.
Bereitstellung von Schutz- bzw. Rückzugsräumen und kinderfreundlichen Orten auch
außerhalb der städtischen Arbeitszeiten, sowie Betreuung durch Fachkräfte aufgrund
der Vielzahl von vulnerablen Kindern und deren Traumata und Konflikten.
Vermittlung der Inhalte des Gewaltschutzkonzeptes an alle (neuen) Mitarbeitenden,
Durchführung der im Gewaltschutzkonzept genannten Fortbildungen in den Berei-
chen Gewaltschutz, -prävention, Interkulturelle Kompetenz, sowie im Bereich Ras-
sismuskritik 1
3. Die Verwaltung wird gebeten, das im Gewaltschutzkonzept in Kapitel 6.3 angekündigte
‚Unterbringungs- und Handlungskonzepte für spezifische Gruppen – hier für ‚multiprob-
lematische Gruppen‘‘ vorrangig zu erarbeiten und vorzulegen.
4. Zusätzlich zur städtischen Gewaltschutzkoordinatorin soll eine unabhängige Stelle zur
Überwachung der Einhaltung des Gewaltschutzkonzeptes eingerichtet werden.
5. Die Verwaltung wird aufgefordert eine Gleichbehandlung aller Menschen die fliehen
mussten, unabhängig von Staatsangehörigkeit, ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Land und
Religion sicher zu stellen – es darf keine Zwei Klassen Unterbringung bzw. Behandlung
in Geflüchtetenwohnheimen geben.
Mit freundlichen Grüßen
John Akude, Luziano Gonzales Tejon, Carine Weber
1 Rassismuskritik heißt anzuerkennen, dass Rassismus eine gesellschaftliche Normalität darstellt, denn alle Menschen w erden
durch rassistische Kategorisierungen, Zuschreibungen und Diskriminierungen in unserer Gesellschaft positioniert. Mit Rassis-
muskritik ist die Absicht verbunden, die eigene Involvierung zu erkennen, zu benennen und sow eit möglich aufzulösen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1662/2022
- Typ
- Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag)
- Datum
- 19.09.2022
- Erstellt
- 19.09.2022 18:37