Mandari Insight

2198/2017

Protokoll zur Vorbesprechung des Naturschutzbeirates am 10.07.2017

Mitteilung BV 21.08.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 04.09.2017, TOP 6.1

BeiratsVB 2017-07-10

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung BV

· application/pdf

Ansehen

BeiratsVB 2017-07-10

16637 Zeichen

Vorbesprechung des Beirates bei der UNB der Stadt Köln am 10.07.2017 
 
Teilnehmer/innen: 
 
 
Beirat:    Herr von der Stein, Herr Steßgen, Herr M eid, Herr Tschirner, 
  Herr Woite 
 
Verwaltung:  Herr Distelrath, Frau Kröger, Frau Bos halt, Frau Hußmann, 
  Frau Esser-Meiners, Frau Kühn 
 
Anträge auf Befreiungen von den Gebots-/Verbotsvorschriften des Land- 
schaftsplans gem. Bundesnaturschutzgesetz 
 
 
1. Anschluss Toilettengebäude an das öffentliche Ka nalnetz durch Erstellung 
einer unterirdischen Schmutzwasserleitung im Lindenthaler Wildpark, 
Marcel-Proust-Promenade / Kitschburger Str., K-Lindenthal, L 17, EZ 2 
 
Beschreibung der Maßnahmen: 
Die Toilettenanlage im Wildpark wurde im Jahr 2008 erstellt und 2015 frequentie- 
rungsbedingt erweitert. 
Bisher erfolgt die Entsorgung der abflusslosen Auffanggrube mittlerweile mind. 
einmal wöchentlich durch ein Entsorgungsunternehmen, welches die Fläche über 
die Kitschburger Straße anfährt. Wegen der Geräusch- und Geruchsbelästigung 
während des Abpumpvorgangs und aus finanziellen Gründen wird seitens 67 die 
Befreiung für die Erstellung einer 200m langen Schmutzwasserleitung für den An- 
schluss an die öffentliche Kanalisation beantragt. 
 
Eingriff / Kompensation: 
Die Leitungstrasse wurde nach Angaben des Antragstellers im Hinblick auf einen 
minimalen Bestandseingriff gewählt. Bäume werden nicht beeinträchtigt, max. 
60m der Trasse verlaufen in den Gehegen mit rasenbedeckten Vegetationsberei- 
chen. Die verbleibenden 140m Leitung verlaufen durch schotter- und asphaltbe- 
deckte Flächen. 
 
Für die temporären Baulager können vorhandene Schotterflächen genutzt werden. 
Nach dem Ausbau werden lediglich die Kontrollschachtdeckel sichtbar sein. 
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde werden die Voraussetzungen für eine 
Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG gesehen, da das öffentliche Interesse an 
einer störungsfreien Toilettenanlage in einem stark frequentierten Erholungsbe- 
reich die entgegenstehenden Belange von Natur und Landschaft überwiegt. 
 
Entscheidung:  
 
 
zugestimmt

2. Neubau Unterwerk 52 der KVB AG 
Berliner Straße, K-Mülheim, L 26, EZ 2 
 
Beschreibung der Maßnahmen: 
Das Unterwerk 52 Springborn auf dem Gelände der RheinEnergie an der Ecke 
Cottbuser Straße – Am Springborn in Köln-Mülheim muss samt Kabeltrasse er- 
neuert werden. 
 
Durch die Positionierung des Unterwerkes näher an die zu versorgende Bahn- 
strecke muss die 800 Meter lange, durch einen bewaldeten Grünstreifen verlau- 
fende Kabeltrasse nicht erneuert werden. 
Die vorgesehenen energietechnischen Einrichtungen werden in einem eigens da- 
für geplanten Gebäude aus Fertigbetonteilen installiert. Das neu zu erstellende 
Unterwerk wird oberspannungsseitig an eine 10-kV-Ringleitung der RheinEnergie 
angebunden. Die Umspannung der 10-kV-Mittelspannung erfolgt über zwei Gieß- 
harztransformatoren mit einer Nennleistung von 2.500 kVA. Die Stromumrichtung 
wird durch zwei Silizium-Gleichrichter mit je 3.000 Ampere gleichstromseitiger 
Nennlastabgabe realisiert.  
 
Die Maßnahmen zur Verringerung der Streustromkorrosion und die Schutzmaß- 
nahmen gegen das Bestehenbleiben unzulässig hoher Spannungen werden den 
Vorschriften entsprechend realisiert. 
 
Eingriff / Kompensation: 
Von der Baumaßnahme ist eine Scherrasenfläche betroffen. Sie grenzt direkt an 
den Fußweg entlang der Berliner Straße und wird zudem durch die Lärmschutz- 
wand entlang der Bundesautobahn A3 begrenzt. Innerhalb der Scherrasenfläche 
befinden sich ein junger Einzelbaum sowie eine Baumgruppe mit mittlerem 
Baumholz. Die Baumgruppe setzt sich aus Birken und Robinien zusammen. So- 
wohl der junge Einzelbaum als auch die Baumgruppe sind von der Baumaßnah- 
me nicht betroffen.  
 
Das Landschaftsbild im unmittelbaren Umfeld des Eingriffsbereiches ist durch die 
Verkehrswege Berliner Straße mit der vorhandenen Bushaltestelle und die Bun- 
desautobahn A3 mit Lärmschutzwand geprägt. Südlich angrenzend dominieren 
die Gehölzbestände des Festungsgürtels. Zwischen den Verkehrswegen und den 
Gehölzbeständen liegt die betroffene artenarme Scherrasenfläche. Durch die feh- 
lende Eingrünung der Lärmschutzwand stellt diese eine Beeinträchtigung des 
Ortsbildes dar. 
 
Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme werden ca. 200 m² Rasenflächen 
dauerhaft in Anspruch genommen. Ca. 90 m² werden versiegelt und ca. 110 m² 
als Schotterrasen hergestellt. 
 
Als Teilausgleich für die Versiegelung wird das nicht mehr benötigte Schalthaus 
(12 m²) komplett zurückgebaut und die asphaltierte Aufstellfläche (30 m²) entsie- 
gelt). 
Darüber hinaus werden im Zuge der Einbindung des Unterwerks Gehölzpflanzun- 
gen in einem Umfang von ca. 80 m² durchgeführt. Insgesamt werden die beein- 
trächtigten Funktionen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes durch die

Ausgleichsmaßnahme wiederhergestellt. Der gesamte Oberbau (Tragschicht, 
Deckschicht) ist zu entfernen und umweltgerecht zu entsorgen.  
Abweichend von der Ausführung in Köln-Merkenich wird der Außenbereich mit 
Schotterrasen eingesät. Zudem wird die Gesamtanlage mit Gehölzen land- 
schaftsgerecht eingebunden. 
 
Artenschutz 
Mit Vorkommen der für den Messtischblattquadranten genannten planungsrele- 
vanten Vogel- und Fledermausarten ist im Eingriffsbereich mangels geeigneter 
Habitatstrukturen nicht zu rechnen.  
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „L 26 Mer- 
heimer Heide und ehemaliger Festungsgürtel Ostheim bis Mülheim“ und bedarf 
daher einer Befreiung gemäß § 67 BNatSchG. 
 
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde liegen die Voraussetzungen für eine 
Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG vor. Das öffentliche Interesse an einer 
dem Stand der Technik entsprechenden Stromversorgung der KVB überwiegt 
entgegenstehende Belange im Landschaftsschutzgebiet. 
Entscheidung:  
 
Zugestimmt mit der Maßgabe , dass vor der Erteilung einer Befreiung zu prüfen 
ist, ob das Gebäude um 90 o gedreht werden kann. 
 
Die bestehende Grünachse soll von baulichen Anlage freigehalten werden, somit 
ist mit dem Vorhabenträger (RheinEnergie) abzuklären, ob das Unterwerk auch 
parallel zu BAB A 3 im möglichst nah an die Trasse herangerückt werden kann. 
Die geplante Eingrünung und Bepflanzung ist möglichst von drei Seiten zur Grün- 
achse umzusetzen. 
 
 
3. Geplante Erweiterung der Biogasanlage Libur der Fa. Biogasanlage Marga- 
retenhof GmbH & Co. KG in Köln Lind/Wahn um ein zusätzliches Gärreste- 
lager (Behälter) und ein BHKW-Aggregat mit 901 kW  
Margaretenstraße, Porz-Lind, L 21, EZ 4 
Beschreibung der Maßnahmen: 
Die Fa. Biogasanlage Margaretenhof GmbH & Co. KG hat am 28.11.2016 die 
Erweiterung der bestehenden Biogas-Anlage zur Erzeugung von Biogas und von 
elektrischer Energie um ein zusätzliches Gärrestelager und ein BHKW-Aggregat 
mit 901 kW beantragt. Das Erfordernis zur Errichtung des zusätzlichen Gärreste- 
lagers wurde mit den sich abzeichnenden Veränderungen bei der landwirtschaft- 
lichen Düngemittelaufbringung, speziell u.a. mit der Novellierung des Düngege- 
setzes und der DüngeVO und der daraus resultierenden Verringerung der Auf- 
bringung organischer Düngemittel zur Reduzierung der Nitratbelastung des 
Grundwassers gegründet. Der zusätzliche Generator zur Stromerzeugung wird 
mit Erfordernissen der Betriebssicherheit und dauerhaften Erzeugung von Ener- 
gie begründet. Eine Erhöhung der Durchsatzes und der Energiemenge insge- 
samt war und ist nicht geplant.

571 stellt fest, dass eine Zustimmung zur Erweiteru ng des Gärrestelagers und 
dem damit verbundenen Eingriff in die geschützte La ndschaft bei einer konkret 
dargestellten Notwendigkeit zur erweiterten Zwische nlagerung in Aussicht ge- 
stellt wird, sofern die Notwendigkeit durch die Gen ehmigungsbehörde beschei- 
nigt wird.  
Eingriff / Kompensation und Artenschutz 
Ein überarbeiteter LBP und eine ASP sind der UNB am  07.07.2017 vorgelegt 
worden. Eine abschließende Prüfung wird bis zur Bei ratssitzung am 04.09.2017 
vorbereitet. Der Vorhabenträger hat zugesagt, weite re Auflagen, sofern diese 
technisch möglich, sind zu beachten. 
Es bestehen gegenwärtig keine grundsätzlichen Beden ken gegen die Errichtung 
des BHKW-Aggregats mit 901 kW und gegen die daraus resultierende Verlage- 
rung des Versickerungsbeckens nördlich des bisherig en Betriebsgeländes in der 
zuletzt dargestellten naturnäheren flachen Form, so fern die mit der vorhandenen 
Biogasanlage incl. seiner Nebenanlagen verbundenen Beeinträchtigungen des 
Landschaftsbildes entlang der südwestlichen Grundst ücksgrenze ausgeglichen 
werden können.  
Zur Andienung des zusätzlichen BHKW-Aggregats ist e ine neue Zuwegung über 
den Bereich der bisherigen Versickerungsmulde erfor derlich. Zu diesem Zweck 
ist der Muldenbereich zu verfüllen. Nach Verfüllung und Anlage eines Fahrweges 
in einer Breite von ca. 3,0 m stehen nur noch 4 m s tatt 7 m als Pflanzstreifen zur 
Verfügung. Nur wenn nachweislich eine andere Wegefü hrung nicht möglich ist – 
dies ist darzulegen – und die Beeinträchtigungen de s Landschaftsbildes auf dem 
reduzierten Pflanzstreifen entlang der östlichen Gr undstücksgrenze nach wie vor 
ausgeglichen werden können (beispielsweise durch gr oß werdende Bäume und 
Sträucher) kann seitens UNB eine Zustimmung in Aussicht gestellt werden. 
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, das s auch der Bereich der 
bisher betriebenen Versickerungsmulde neben den Abs tandsflächen entlang der 
Grundstücksgrenze und auch der Bereich zwischen den  Behältern (Endlager 1 + 
2 sowie den Fermentern 1 + 2) Gegenstand der Eingriffs-/ Ausgleichsregelung im 
Rahmen der Erteilung der Genehmigung zum Betriebs der Biogasanlage in Jahre 
2007 war. So wurde zwischen den Behältern nicht der  festgeschriebene „Trittpio- 
nierrasen“, sondern eine Kiesschicht ausgeführt. In  dem für die Anlagenerweite- 
rung zu erstellenden landschaftspflegerischen Begle itplan müssen diese Punkte 
daher Berücksichtigung finden.  
Aus Sicht der UNB ist unter Berücksichtigung des Ve rmeidungsgebotes zu prü- 
fen, ob die Zaunanlage nach der Verfüllung der Versickerungsmulde und der Ein- 
richtung des Fahrweges in einem größeren Abstand al s bisher zur benachbarten 
Ackerfläche zu errichten, um der Fauna eine Nutzung  des Streifens zu ermögli- 
chen. 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Sofern die noch strittigen Punkte überarbeitet werden und im LBP entsprechend 
berücksichtigt und bilanziert werden, wird aus Sicht der UNB eine Befreiung gem. 
§ 67 (1) Nr. 2 BNatSchG in Aussicht gestellt.

In die Sitzung am 04.09.17 verwiesen mit folgendem Auftrag an den Antrag- 
steller: 
 
• Es ist zu gewährleisten, dass der Ausgleich aussch ließlich innerhalb des 
Biotopverbundes und im direkten Zusammenhang zum Betriebsgelände 
umgesetzt wird. 
• Die Zaunanlage entlang der südwestlichen Grundstüc kgrenze des vorhan- 
denen Betriebsgeländes ist soweit wie möglich nach innen zu verschieben.  
• Entlang der südwestlichen Grundstücksgrenze des vo rhandenen Betriebs- 
geländes ist ein genügend breiter Gehölzstreifen mit u.a. groß werdenden 
Bäumen anzulegen (Baumreihe mit Pyramideneichen, Gehölzstreifen mit 
einer gleichmäßigen Aufteilung Laubbäumen 1. Ordnung, kleinerer Bäume 
und Gebüsche). Der durch die neue Planung teilweise bis auf ca. 1 m re- 
duzierte Pflanzstreifen wird bei weitem nicht für ausreichend angesehen, 
um eine ausreichende Einbindung des Betriebsgeländes in die Landschaft 
zu erzielen.  
Mehrere Lösungsmöglichkeiten wurden andiskutiert: 
Zukauf eines Streifens benachbarten Grundstücks (Gem. Lind, Flur 2, 
Flurstück 8). Die rechtlich erforderlichen Pflanzabstände zu Nachbargrund- 
stücken von 6 m sind zu beachten. 
Verlegung des neu geplanten Blockheizkraftwerk und seiner Zuwegung an 
einen anderen Standort innerhalb des vorhandenen Betriebsgeländes bzw. 
innerhalb der Erweiterungsfläche.  
• Gleiches gilt für die Gehölzeingrünung entlang der  südwestlichen Seite des 
3. Gärrestelagers. Auch diese ist so zu verbreitern, dass die Gehölzpfla- 
zung eine Einbindung des Gärrestelagers zur freien Landschaft sicherstellt. 
 
 
 
4. Geplante Herstellung eines Wühltierschutzes auf dem Altdeich in K-
Worringen, L 4,EZ 7 
 
Beschreibung der Maßnahme: 
Die StEB beabsichtigen auf der Landseite des Altdeiches in Worringen auf einer 
Länge von rund 1 km vom Pumpwerk Werthweg in Richtung Süden ein Gitterge- 
flecht oberflächennah einzubauen. Bei den Deichkontrollen und Deichschauen 
wurden hier größere Wühltierbauten festgestellt, die bevorzugt im Bereich von 
schützenden Baumkronen angelegt wurden. Durch die Wühltierbauten kann es 
zu lokalen, landseitigen Böschungsabrutschungen kommen. Das Verfüllen der 
Wühltierbauten ohne Wühltierschutz im Jahr 2012 hat keinen Erfolg gezeigt, da 
bereits nach wenigen Monaten erneut Schäden sichtbar wurden. Die Bejagung 
im betroffenen Deichabschnitt war ebenfalls nicht wirksam zur dauerhaften Ver- 
ringerung der Kaninchenpopulation. Somit sollen nun mit dem Einbau des Gitter- 
netzes in diesem Bereich zukünftige Beschädigungen der Böschung unterbun- 
den werden zur dauerhaften Erhaltung des Deichkronenweges und der Deichbö- 
schung entsprechend Deichschutzverordnung. Der Einbau eines Schutzgitters ist 
nach heutigem Stand inzwischen Standard bei Neubauvorhaben, dies war jedoch 
zu dem Zeitpunkt des Hochwasserschutzkonzeptes Köln 1996 noch nicht der 
Fall.

Die Bauarbeiten werden vom Deichkronenweg ausgeführt. Nach Vergrämung der 
Kaninchen wird der Oberboden abgetragen, landseits des Deiches zwischenge- 
lagert und nach Einbau des Gittergeflechtes wieder angefüllt. 
Die Bauzeit wird ca. 6 Wochen betragen und in den Wintermonaten (Oktober-
Februar) stattfinden. 
 
Eingriff / Kompensation: 
Zu dem Vorhaben wird eine Eingriffsbilanzierung erstellt, wobei insbesondere die 
erforderlichen Vermeidungs-/Minimierungsmaßnahmen detailliert darzulegen 
sind (Bautabuzonen, Gehölzschutz, Handschachtung im Wurzelbereich, Aufbin- 
den Kronenüberhang etc.). Unter Berücksichtigung der Eingriffsvermeidung/-
minimierung und Wiederherstellung der Vegetationsdecke bevorzugt durch 
Mahdgutübertragung, alternativ wenn dies nicht realisierbar ist Neuansaat mit 
Regiosaatgut, wird es sich um einen temporären Eingriff handeln. 
 
Artenschutz: 
Artenschutzbelange sind nicht betroffen, wenn nicht in Gehölze eingegriffen wird 
und die Bauzeit auf die Wintermonaten (01.10.2017-28.02.2018) beschränkt 
bleibt. 
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Ein formloser Befreiungsantrag mit Begründung des Vorliegens eines überwie- 
genden öffentlichen Interesses als Voraussetzung für die Erteilung einer Befrei- 
ung gem. § 67 (1) BNatSchG ist noch seitens des Antragstellers vorzulegen. 
 
Entscheidung:  
 
Zugestimmt mit der Maßgabe , dass die erforderlichen Vermeidungs-, Minimie- 
rungs- und Schutzmaßnahmen wie Bautabuzone, Gehölzschutz (Handschach- 
tung im Wurzelbereich von Bäumen, Kronenschutz durch Aufbinden) und die 
noch abzustimmende Ansaat zur Wiederherstellung in dem einzureichenden LBP 
konkret dargelegt werden.

Sonstiges 
 
1. Ausstellung zu Vorkommen der Wechselkröte in Köln 
Frau Kröger weist auf die Pressemittelung und Ausstellung in der Magistrale 
des Stadthauses zur Biologie der Wechselkröte in Köln hin. Die Pressemittei- 
lung wird als Ankündigung an alle Beiratsmitglieder versendet. 
 
2. Kunstrasen auf Kölner Sportplätzen 
Herr vorn der Stein kündigt an, eine kleine Arbeitsgruppe aus den Mitgliedern 
des Beirates zu gründen, die das Thema weiter begleitet. Herr Distelrath bit- 
tet, zunächst die Klärung innerhalb der Stadtverwaltung abzuwarten, das 
Umweltamt wird die noch offenen Fragen weiter abstimmen.  
 
3. Termin Umweltverbände und Forst zur Holznutzung  
Herr von der Stein informiert darüber, dass der Abstimmungstermin der Um- 
weltverbände mit dem städtischen Forst und dem LB Wald und Holz, der im 
Beirat angeregt wurde, am 20.7.17 stattfindet. 
4. Generalsanierung der Start- und Landebahn des Flughafens Köln /Bonn 
Zur Generalsanierung der Start- und Landebahn des Flughafens Köln /Bonn 
erfolgt der Hinweis, dass auf Grundlage der Stellungnahme des Landesbüros 
der Naturschutzvereinigungen und des Beitritts des Beirat zu dieser Stellung- 
nahme in der letzten Sitzung die rechtliche Bewertung und Umplanung durch 
den FKB mit Hochdruck erfolgt.  
Nähere Informationen folgen, sobald eine Klärung zu den kritischen Punkten 
abgestimmt ist.  
 
5. Ehrenamtskarte 
Herr Distelrath weist die neu eingerichtete Ehramtskarte hin. Nähere Infos 
sind unter folgendem Link erhältlich 
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/ehrenamt/

Mitteilung BV

376 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dienststelle 
57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 2198/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 04.09.2017 
 
Protokoll zur Vorbesprechung des Naturschutzbeirates am 10.07.2017 
In der Anlage erhalten Sie das Protokoll zur Vorbesprechung des Naturschutzbeirates am 10.07.2017 
zur Kenntnisnahme.

Beratungsverlauf (1)

04.09.2017 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2198/2017
Typ
Mitteilung BV
Datum
21.08.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27