2198/2017
Protokoll zur Vorbesprechung des Naturschutzbeirates am 10.07.2017
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BeiratsVB 2017-07-10
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Vorbesprechung des Beirates bei der UNB der Stadt Köln am 10.07.2017 Teilnehmer/innen: Beirat: Herr von der Stein, Herr Steßgen, Herr M eid, Herr Tschirner, Herr Woite Verwaltung: Herr Distelrath, Frau Kröger, Frau Bos halt, Frau Hußmann, Frau Esser-Meiners, Frau Kühn Anträge auf Befreiungen von den Gebots-/Verbotsvorschriften des Land- schaftsplans gem. Bundesnaturschutzgesetz 1. Anschluss Toilettengebäude an das öffentliche Ka nalnetz durch Erstellung einer unterirdischen Schmutzwasserleitung im Lindenthaler Wildpark, Marcel-Proust-Promenade / Kitschburger Str., K-Lindenthal, L 17, EZ 2 Beschreibung der Maßnahmen: Die Toilettenanlage im Wildpark wurde im Jahr 2008 erstellt und 2015 frequentie- rungsbedingt erweitert. Bisher erfolgt die Entsorgung der abflusslosen Auffanggrube mittlerweile mind. einmal wöchentlich durch ein Entsorgungsunternehmen, welches die Fläche über die Kitschburger Straße anfährt. Wegen der Geräusch- und Geruchsbelästigung während des Abpumpvorgangs und aus finanziellen Gründen wird seitens 67 die Befreiung für die Erstellung einer 200m langen Schmutzwasserleitung für den An- schluss an die öffentliche Kanalisation beantragt. Eingriff / Kompensation: Die Leitungstrasse wurde nach Angaben des Antragstellers im Hinblick auf einen minimalen Bestandseingriff gewählt. Bäume werden nicht beeinträchtigt, max. 60m der Trasse verlaufen in den Gehegen mit rasenbedeckten Vegetationsberei- chen. Die verbleibenden 140m Leitung verlaufen durch schotter- und asphaltbe- deckte Flächen. Für die temporären Baulager können vorhandene Schotterflächen genutzt werden. Nach dem Ausbau werden lediglich die Kontrollschachtdeckel sichtbar sein. Befreiungsvoraussetzungen: Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde werden die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG gesehen, da das öffentliche Interesse an einer störungsfreien Toilettenanlage in einem stark frequentierten Erholungsbe- reich die entgegenstehenden Belange von Natur und Landschaft überwiegt. Entscheidung: zugestimmt 2. Neubau Unterwerk 52 der KVB AG Berliner Straße, K-Mülheim, L 26, EZ 2 Beschreibung der Maßnahmen: Das Unterwerk 52 Springborn auf dem Gelände der RheinEnergie an der Ecke Cottbuser Straße – Am Springborn in Köln-Mülheim muss samt Kabeltrasse er- neuert werden. Durch die Positionierung des Unterwerkes näher an die zu versorgende Bahn- strecke muss die 800 Meter lange, durch einen bewaldeten Grünstreifen verlau- fende Kabeltrasse nicht erneuert werden. Die vorgesehenen energietechnischen Einrichtungen werden in einem eigens da- für geplanten Gebäude aus Fertigbetonteilen installiert. Das neu zu erstellende Unterwerk wird oberspannungsseitig an eine 10-kV-Ringleitung der RheinEnergie angebunden. Die Umspannung der 10-kV-Mittelspannung erfolgt über zwei Gieß- harztransformatoren mit einer Nennleistung von 2.500 kVA. Die Stromumrichtung wird durch zwei Silizium-Gleichrichter mit je 3.000 Ampere gleichstromseitiger Nennlastabgabe realisiert. Die Maßnahmen zur Verringerung der Streustromkorrosion und die Schutzmaß- nahmen gegen das Bestehenbleiben unzulässig hoher Spannungen werden den Vorschriften entsprechend realisiert. Eingriff / Kompensation: Von der Baumaßnahme ist eine Scherrasenfläche betroffen. Sie grenzt direkt an den Fußweg entlang der Berliner Straße und wird zudem durch die Lärmschutz- wand entlang der Bundesautobahn A3 begrenzt. Innerhalb der Scherrasenfläche befinden sich ein junger Einzelbaum sowie eine Baumgruppe mit mittlerem Baumholz. Die Baumgruppe setzt sich aus Birken und Robinien zusammen. So- wohl der junge Einzelbaum als auch die Baumgruppe sind von der Baumaßnah- me nicht betroffen. Das Landschaftsbild im unmittelbaren Umfeld des Eingriffsbereiches ist durch die Verkehrswege Berliner Straße mit der vorhandenen Bushaltestelle und die Bun- desautobahn A3 mit Lärmschutzwand geprägt. Südlich angrenzend dominieren die Gehölzbestände des Festungsgürtels. Zwischen den Verkehrswegen und den Gehölzbeständen liegt die betroffene artenarme Scherrasenfläche. Durch die feh- lende Eingrünung der Lärmschutzwand stellt diese eine Beeinträchtigung des Ortsbildes dar. Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme werden ca. 200 m² Rasenflächen dauerhaft in Anspruch genommen. Ca. 90 m² werden versiegelt und ca. 110 m² als Schotterrasen hergestellt. Als Teilausgleich für die Versiegelung wird das nicht mehr benötigte Schalthaus (12 m²) komplett zurückgebaut und die asphaltierte Aufstellfläche (30 m²) entsie- gelt). Darüber hinaus werden im Zuge der Einbindung des Unterwerks Gehölzpflanzun- gen in einem Umfang von ca. 80 m² durchgeführt. Insgesamt werden die beein- trächtigten Funktionen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes durch die Ausgleichsmaßnahme wiederhergestellt. Der gesamte Oberbau (Tragschicht, Deckschicht) ist zu entfernen und umweltgerecht zu entsorgen. Abweichend von der Ausführung in Köln-Merkenich wird der Außenbereich mit Schotterrasen eingesät. Zudem wird die Gesamtanlage mit Gehölzen land- schaftsgerecht eingebunden. Artenschutz Mit Vorkommen der für den Messtischblattquadranten genannten planungsrele- vanten Vogel- und Fledermausarten ist im Eingriffsbereich mangels geeigneter Habitatstrukturen nicht zu rechnen. Befreiungsvoraussetzungen: Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „L 26 Mer- heimer Heide und ehemaliger Festungsgürtel Ostheim bis Mülheim“ und bedarf daher einer Befreiung gemäß § 67 BNatSchG. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde liegen die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG vor. Das öffentliche Interesse an einer dem Stand der Technik entsprechenden Stromversorgung der KVB überwiegt entgegenstehende Belange im Landschaftsschutzgebiet. Entscheidung: Zugestimmt mit der Maßgabe , dass vor der Erteilung einer Befreiung zu prüfen ist, ob das Gebäude um 90 o gedreht werden kann. Die bestehende Grünachse soll von baulichen Anlage freigehalten werden, somit ist mit dem Vorhabenträger (RheinEnergie) abzuklären, ob das Unterwerk auch parallel zu BAB A 3 im möglichst nah an die Trasse herangerückt werden kann. Die geplante Eingrünung und Bepflanzung ist möglichst von drei Seiten zur Grün- achse umzusetzen. 3. Geplante Erweiterung der Biogasanlage Libur der Fa. Biogasanlage Marga- retenhof GmbH & Co. KG in Köln Lind/Wahn um ein zusätzliches Gärreste- lager (Behälter) und ein BHKW-Aggregat mit 901 kW Margaretenstraße, Porz-Lind, L 21, EZ 4 Beschreibung der Maßnahmen: Die Fa. Biogasanlage Margaretenhof GmbH & Co. KG hat am 28.11.2016 die Erweiterung der bestehenden Biogas-Anlage zur Erzeugung von Biogas und von elektrischer Energie um ein zusätzliches Gärrestelager und ein BHKW-Aggregat mit 901 kW beantragt. Das Erfordernis zur Errichtung des zusätzlichen Gärreste- lagers wurde mit den sich abzeichnenden Veränderungen bei der landwirtschaft- lichen Düngemittelaufbringung, speziell u.a. mit der Novellierung des Düngege- setzes und der DüngeVO und der daraus resultierenden Verringerung der Auf- bringung organischer Düngemittel zur Reduzierung der Nitratbelastung des Grundwassers gegründet. Der zusätzliche Generator zur Stromerzeugung wird mit Erfordernissen der Betriebssicherheit und dauerhaften Erzeugung von Ener- gie begründet. Eine Erhöhung der Durchsatzes und der Energiemenge insge- samt war und ist nicht geplant. 571 stellt fest, dass eine Zustimmung zur Erweiteru ng des Gärrestelagers und dem damit verbundenen Eingriff in die geschützte La ndschaft bei einer konkret dargestellten Notwendigkeit zur erweiterten Zwische nlagerung in Aussicht ge- stellt wird, sofern die Notwendigkeit durch die Gen ehmigungsbehörde beschei- nigt wird. Eingriff / Kompensation und Artenschutz Ein überarbeiteter LBP und eine ASP sind der UNB am 07.07.2017 vorgelegt worden. Eine abschließende Prüfung wird bis zur Bei ratssitzung am 04.09.2017 vorbereitet. Der Vorhabenträger hat zugesagt, weite re Auflagen, sofern diese technisch möglich, sind zu beachten. Es bestehen gegenwärtig keine grundsätzlichen Beden ken gegen die Errichtung des BHKW-Aggregats mit 901 kW und gegen die daraus resultierende Verlage- rung des Versickerungsbeckens nördlich des bisherig en Betriebsgeländes in der zuletzt dargestellten naturnäheren flachen Form, so fern die mit der vorhandenen Biogasanlage incl. seiner Nebenanlagen verbundenen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes entlang der südwestlichen Grundst ücksgrenze ausgeglichen werden können. Zur Andienung des zusätzlichen BHKW-Aggregats ist e ine neue Zuwegung über den Bereich der bisherigen Versickerungsmulde erfor derlich. Zu diesem Zweck ist der Muldenbereich zu verfüllen. Nach Verfüllung und Anlage eines Fahrweges in einer Breite von ca. 3,0 m stehen nur noch 4 m s tatt 7 m als Pflanzstreifen zur Verfügung. Nur wenn nachweislich eine andere Wegefü hrung nicht möglich ist – dies ist darzulegen – und die Beeinträchtigungen de s Landschaftsbildes auf dem reduzierten Pflanzstreifen entlang der östlichen Gr undstücksgrenze nach wie vor ausgeglichen werden können (beispielsweise durch gr oß werdende Bäume und Sträucher) kann seitens UNB eine Zustimmung in Aussicht gestellt werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, das s auch der Bereich der bisher betriebenen Versickerungsmulde neben den Abs tandsflächen entlang der Grundstücksgrenze und auch der Bereich zwischen den Behältern (Endlager 1 + 2 sowie den Fermentern 1 + 2) Gegenstand der Eingriffs-/ Ausgleichsregelung im Rahmen der Erteilung der Genehmigung zum Betriebs der Biogasanlage in Jahre 2007 war. So wurde zwischen den Behältern nicht der festgeschriebene „Trittpio- nierrasen“, sondern eine Kiesschicht ausgeführt. In dem für die Anlagenerweite- rung zu erstellenden landschaftspflegerischen Begle itplan müssen diese Punkte daher Berücksichtigung finden. Aus Sicht der UNB ist unter Berücksichtigung des Ve rmeidungsgebotes zu prü- fen, ob die Zaunanlage nach der Verfüllung der Versickerungsmulde und der Ein- richtung des Fahrweges in einem größeren Abstand al s bisher zur benachbarten Ackerfläche zu errichten, um der Fauna eine Nutzung des Streifens zu ermögli- chen. Befreiungsvoraussetzungen: Sofern die noch strittigen Punkte überarbeitet werden und im LBP entsprechend berücksichtigt und bilanziert werden, wird aus Sicht der UNB eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 2 BNatSchG in Aussicht gestellt. In die Sitzung am 04.09.17 verwiesen mit folgendem Auftrag an den Antrag- steller: • Es ist zu gewährleisten, dass der Ausgleich aussch ließlich innerhalb des Biotopverbundes und im direkten Zusammenhang zum Betriebsgelände umgesetzt wird. • Die Zaunanlage entlang der südwestlichen Grundstüc kgrenze des vorhan- denen Betriebsgeländes ist soweit wie möglich nach innen zu verschieben. • Entlang der südwestlichen Grundstücksgrenze des vo rhandenen Betriebs- geländes ist ein genügend breiter Gehölzstreifen mit u.a. groß werdenden Bäumen anzulegen (Baumreihe mit Pyramideneichen, Gehölzstreifen mit einer gleichmäßigen Aufteilung Laubbäumen 1. Ordnung, kleinerer Bäume und Gebüsche). Der durch die neue Planung teilweise bis auf ca. 1 m re- duzierte Pflanzstreifen wird bei weitem nicht für ausreichend angesehen, um eine ausreichende Einbindung des Betriebsgeländes in die Landschaft zu erzielen. Mehrere Lösungsmöglichkeiten wurden andiskutiert: Zukauf eines Streifens benachbarten Grundstücks (Gem. Lind, Flur 2, Flurstück 8). Die rechtlich erforderlichen Pflanzabstände zu Nachbargrund- stücken von 6 m sind zu beachten. Verlegung des neu geplanten Blockheizkraftwerk und seiner Zuwegung an einen anderen Standort innerhalb des vorhandenen Betriebsgeländes bzw. innerhalb der Erweiterungsfläche. • Gleiches gilt für die Gehölzeingrünung entlang der südwestlichen Seite des 3. Gärrestelagers. Auch diese ist so zu verbreitern, dass die Gehölzpfla- zung eine Einbindung des Gärrestelagers zur freien Landschaft sicherstellt. 4. Geplante Herstellung eines Wühltierschutzes auf dem Altdeich in K- Worringen, L 4,EZ 7 Beschreibung der Maßnahme: Die StEB beabsichtigen auf der Landseite des Altdeiches in Worringen auf einer Länge von rund 1 km vom Pumpwerk Werthweg in Richtung Süden ein Gitterge- flecht oberflächennah einzubauen. Bei den Deichkontrollen und Deichschauen wurden hier größere Wühltierbauten festgestellt, die bevorzugt im Bereich von schützenden Baumkronen angelegt wurden. Durch die Wühltierbauten kann es zu lokalen, landseitigen Böschungsabrutschungen kommen. Das Verfüllen der Wühltierbauten ohne Wühltierschutz im Jahr 2012 hat keinen Erfolg gezeigt, da bereits nach wenigen Monaten erneut Schäden sichtbar wurden. Die Bejagung im betroffenen Deichabschnitt war ebenfalls nicht wirksam zur dauerhaften Ver- ringerung der Kaninchenpopulation. Somit sollen nun mit dem Einbau des Gitter- netzes in diesem Bereich zukünftige Beschädigungen der Böschung unterbun- den werden zur dauerhaften Erhaltung des Deichkronenweges und der Deichbö- schung entsprechend Deichschutzverordnung. Der Einbau eines Schutzgitters ist nach heutigem Stand inzwischen Standard bei Neubauvorhaben, dies war jedoch zu dem Zeitpunkt des Hochwasserschutzkonzeptes Köln 1996 noch nicht der Fall. Die Bauarbeiten werden vom Deichkronenweg ausgeführt. Nach Vergrämung der Kaninchen wird der Oberboden abgetragen, landseits des Deiches zwischenge- lagert und nach Einbau des Gittergeflechtes wieder angefüllt. Die Bauzeit wird ca. 6 Wochen betragen und in den Wintermonaten (Oktober- Februar) stattfinden. Eingriff / Kompensation: Zu dem Vorhaben wird eine Eingriffsbilanzierung erstellt, wobei insbesondere die erforderlichen Vermeidungs-/Minimierungsmaßnahmen detailliert darzulegen sind (Bautabuzonen, Gehölzschutz, Handschachtung im Wurzelbereich, Aufbin- den Kronenüberhang etc.). Unter Berücksichtigung der Eingriffsvermeidung/- minimierung und Wiederherstellung der Vegetationsdecke bevorzugt durch Mahdgutübertragung, alternativ wenn dies nicht realisierbar ist Neuansaat mit Regiosaatgut, wird es sich um einen temporären Eingriff handeln. Artenschutz: Artenschutzbelange sind nicht betroffen, wenn nicht in Gehölze eingegriffen wird und die Bauzeit auf die Wintermonaten (01.10.2017-28.02.2018) beschränkt bleibt. Befreiungsvoraussetzungen: Ein formloser Befreiungsantrag mit Begründung des Vorliegens eines überwie- genden öffentlichen Interesses als Voraussetzung für die Erteilung einer Befrei- ung gem. § 67 (1) BNatSchG ist noch seitens des Antragstellers vorzulegen. Entscheidung: Zugestimmt mit der Maßgabe , dass die erforderlichen Vermeidungs-, Minimie- rungs- und Schutzmaßnahmen wie Bautabuzone, Gehölzschutz (Handschach- tung im Wurzelbereich von Bäumen, Kronenschutz durch Aufbinden) und die noch abzustimmende Ansaat zur Wiederherstellung in dem einzureichenden LBP konkret dargelegt werden. Sonstiges 1. Ausstellung zu Vorkommen der Wechselkröte in Köln Frau Kröger weist auf die Pressemittelung und Ausstellung in der Magistrale des Stadthauses zur Biologie der Wechselkröte in Köln hin. Die Pressemittei- lung wird als Ankündigung an alle Beiratsmitglieder versendet. 2. Kunstrasen auf Kölner Sportplätzen Herr vorn der Stein kündigt an, eine kleine Arbeitsgruppe aus den Mitgliedern des Beirates zu gründen, die das Thema weiter begleitet. Herr Distelrath bit- tet, zunächst die Klärung innerhalb der Stadtverwaltung abzuwarten, das Umweltamt wird die noch offenen Fragen weiter abstimmen. 3. Termin Umweltverbände und Forst zur Holznutzung Herr von der Stein informiert darüber, dass der Abstimmungstermin der Um- weltverbände mit dem städtischen Forst und dem LB Wald und Holz, der im Beirat angeregt wurde, am 20.7.17 stattfindet. 4. Generalsanierung der Start- und Landebahn des Flughafens Köln /Bonn Zur Generalsanierung der Start- und Landebahn des Flughafens Köln /Bonn erfolgt der Hinweis, dass auf Grundlage der Stellungnahme des Landesbüros der Naturschutzvereinigungen und des Beitritts des Beirat zu dieser Stellung- nahme in der letzten Sitzung die rechtliche Bewertung und Umplanung durch den FKB mit Hochdruck erfolgt. Nähere Informationen folgen, sobald eine Klärung zu den kritischen Punkten abgestimmt ist. 5. Ehrenamtskarte Herr Distelrath weist die neu eingerichtete Ehramtskarte hin. Nähere Infos sind unter folgendem Link erhältlich http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/ehrenamt/
Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dienststelle 57/571 Vorlagen-Nummer 2198/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 04.09.2017 Protokoll zur Vorbesprechung des Naturschutzbeirates am 10.07.2017 In der Anlage erhalten Sie das Protokoll zur Vorbesprechung des Naturschutzbeirates am 10.07.2017 zur Kenntnisnahme.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2198/2017
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 21.08.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27