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V/0102/2025

Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und andere Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord

Vorlagen 27.02.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 08.04.2025, TOP 5.1

Anlage A

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Anlage 2 - Zuschüsse 2025

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Beschlussvorlage

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Anlage 1 - Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen

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Anlage A

1573 Zeichen

Anlage A zur V/0102/2025 
Kurzüberblick 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Institutionen im Stadtbezirk Münster-
Nord 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen erlassen 
und entscheidet auf dieser Grundlage über die gestellten Anträge. 
 
Die Entscheidung einer Zuschussvergabe aus dem eigenen Budget erfolgt dabei unter Berück-
sichtigung der bisher gewährten Zuschüsse sowie der Erfahrung aus den Vorjahren. Die Mittel 
dienen jedenfalls der Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Stadtbezirk, zur Pflege des 
Ortsbildes sowie zur Unterstützung der im Stadtteil aktiven Vereine und Institutionen. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
§ 37 Abs. 1 Buchstabe d GO NRW und § 21 Abs. 1 Ziffer 7 Hauptsatzung der Stadt Münster. Die 
Höhe der Mittel liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretung Münster-
Nord. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Anlage 2 - Zuschüsse 2025

3227 Zeichen

Zuschussvorschläge für die Vereinsförderung 2025 der Bezirksvertretung Münster-
Nord  
 
 
 
Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen:  
 
Lfd.  
Nr. Antragsteller Zuschuss 2025 
1 Coerder Carnevals Club von 1968 250,00 € 
2 Ausschuss für das Ehrenmal  
Sprakel-Sandrup-Coerde 250,00 € 
3 Gemeinsam nicht Einsam - Mittagstisch  
für Senioren  250,00 € 
4 
Initiative Themenrunde in der 
Seniorengemeinschaft MS-Sprakel  
'Gemeinsam nicht Einsam' 
250,00 € 
5 "Gemeinsam nicht Einsam"  250,00 € 
6 Männergesangverein Cäcilia 1890,  
MS-Kinderhaus e.V. 250,00 € 
7 Grüne Inseln Kinderhaus  
(in Kooperation mit dem BGZ) 250,00 € 
8 Verein zur Förderung der Schule Sprakel 250,00 € 
9 Kameradschaft Kinderhaus von 1898 e.V.  250,00 € 
10 
Mot-Treff-Kotten e.V. 
Verein zur Förderung der Sicherheit moto- 
risierter Zweiradfahrer  
250,00 € 
11 
Förderverein der Norbert Grundschule e.V.  
(kulturelle Projekte und Projekte zur 
Gesundheitserziehung)  
250,00 € 
12 Schützenverein St. Hubertus Sprakel  250,00 € 
13 Spielmannszug St. Wilhelmi Kinderhaus e.V.  250,00 € 
14 Initative "Ernten der kulturellen Vielfalt"  490,00 € 
15 Förderverein der kath. Kita St. Marien Sprakel  0,00 € 
16 Kulturinitiative Coerde e.V.  250,00 € 
17 KIG Sandrup-Coerde-Sprakel e.V.  250,00 € 
18 Bürgervereinigung Kinderhaus für  
Heimatpflege, Kultur und Naturschutz e.V.  4.000,00 € 
19 kfd St. Marien und St. Josef  250,00 € 
20 Clean Up Coerde 250,00 € 
21 Heimatverein Sandrup-Sprakel-Coerde e.V.  0,00 €  
 
Zwischensumme lfd. Aufwendungen                8.740,00 €

Zu Einzelveranstaltungen:  
 
Lfd.  
Nr. Antragsteller Zuschuss 2025 
1 KIG Sprakel-Sandrup-Coerde e.V.  150,00 € 
2 Verein zur Förderung der Schule Sprakel  4.500,00 € 
3 
HOT - Coerde Trägerverbund Offene Kinder-  
und Jugendarbeit des Ev. Kirchenkreises  
Münster  
2.000,00 € 
4 Schützenbruderschaft St. Josef Kinderhaus  
von 1727 e.V.  250,00 € 
5 Kameradschaft Sprakel-Sandrup-Coerde  250,00 € 
6 Ausschuss für das Ehrenmal in  
Sprakel-Sandrup-Coerde  250,00 € 
7 Coerder Carnevals Club von 1968  
- Senatorentaufe  250,00 € 
8 Coerder Carnevals Club von 1968 
- Gala Prunksitzung  250,00 € 
9 Begegnungszentrum Kinderhaus e.V.  1.800,00 € 
10 FÜR DICH - Kinder- und Jugendhilfe Jaksice e.V.  250,00 € 
11 Förderverein a.d. GGS Kinderhaus-West e.V.  1.500,00 € 
12 Kulturinitiative Coerde e.V.  2.500,00 € 
13 St. Martinus-Bruderschaft-Sandrup 250,00 € 
14 Heimatverein Sandrup-Sprakel-Coerde e.V.  1.000,00 € 
  
Zwischensumme Einzelveranstaltungen                15.200,00 € 
 
 
 
Zu Jubiläen:  
 
Lfd.  
Nr. Antragsteller Zuschuss 2025 
1 Verein zur Förderung der Schule Sprakel 200,00 € 
2 Spielmannszug St. Wilhelmi Kinderhaus e.V.  200,00 € 
3 Heimatverein Sandrup-Sprakel-Coerde e.V.  0,00 € 
  
Zwischensumme Jubiläen          400,00 €

Sonderzuschüsse:  
 
Lfd.  
Nr. Antragsteller Zuschuss 2025 
1 KIG Sprakel-Sandrup-Coerde e.V.  4.000,00 € 
2 RFV-Sprakel e.V.  750,00 € 
3 Grundschule am Kinderbach  2.500,00 € 
4 Heimatverein Sandrup-Sprakel-Coerde e. V. 2.000,00 € 
 
 Zwischensumme Sonderzuschüsse       9.250,00 € 
 
Summen 
lfd. Aufwendungen 8.740,00 € 
Einzelveranstaltungen 15.200,00 € 
Jubiläen 400,00 € 
Sonderzuschüsse 9.250,00 € 
Gesamt 33.590,00 €

Beschlussvorlage

1859 Zeichen

V/0102/2025 
V/0102/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und andere Vereinigungen und 
Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   08.04.2025 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und andere Vereinigungen und Initiativen werden 
gemäß Anlage 2 gewährt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen (frei 
verfügbare Mittel)  
2025   
Zeile 15 Transferaufwendungen  33.590,00  
 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die 
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord stellt ihr Budget zur Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände 
und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord sowie für Maßnahmen zur 
Pflege des Ortsbildes im Stadtbezirk zur Verfügung. Aus diesen frei verfügbaren Mitteln werden 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
17.03.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Pollex 
Telefon: 492-1650 
Pollex@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0102/2025 
Zuschüsse nach den geltenden Richtlinien (siehe Anlage 1) gewährt sowie konkret beantragte 
Einzelmaßnahmen und Projekte finanziell unterstützt. 
 
Der Ältestenrat der Bezirksvertretung Münster-Nord empfiehlt nach entsprechender Vorberatung, die 
Zuschüsse in der vorgeschlagenen Höhe (Anlage 2) zu gewähren. 
 
 
Im Auftrag 
gez. 
 
 
Pollex 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 – Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen 
Anlage 2 – Zuschüsse 2025

Anlage 1 - Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen

4210 Zeichen

Anlage 1 
Stand 15.11.2022 
 
 
Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen 
an örtliche Vereine, Verbände und andere Vereinigungen und Initiativen 
im Stadtbezirk Münster-Nord 
 
1. Mit dieser Richtlinie zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und anderen Vereinigungen 
und Initiativen im Stadtbezirk Münster -Nord legt die Bezirksvertretung Münster-Nord auf der Grund-
lage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Ver-
fahrensgrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen (Nr. 3), für Ein-
zelveranstaltungen (Nr. 4), Jubiläen (Nr. 5) und Sonderzuschüssen (Nr. 6) fest. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlich en Vereine, 
Verbände und anderen Vereinigungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehren-
amtliche Tätigkeit zu stärken. 
 
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen, die sich an Kinder, Jugendliche und Familien oder 
ältere Menschen richten sowie Maßnahmen, die der Integration von Menschen mit einer Migrations-
geschichte oder körperlich/seelischer Beeinträchtigung dienen sollen oder die sich an Menschen in 
wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen richten. Besonders förderungswürdig sind ebenfalls Maßnah-
men, die der kulturellen oder ökologischen Entwicklung des Stadtbezirks dienlich sind. 
 
Die Gewährung von Zuschüssen nach dieser Richtlinie ist nicht möglich, wenn bereits von anderen 
(städtischen) Stellen eine Förderung für den gleichen Verwendungszweck gewährt wurde oder ge-
währt werden könnte. Dies gilt insbesondere für Sportvereine , deren finanzielle Unterstützung über 
den städtischen Sportetat erfolgt; Ausnahmen sind möglich bei ausschließlich bezirksbezogenen Ak-
tivitäten. 
 
3. Ein allgemeiner Zuschuss zu laufenden Aufwendungen kann auf Antrag bewilligt werden. Ein Zu-
schuss für laufende Aufwendungen ist nicht möglich, wenn bereits aus anderen städtischen Mittel n 
direkt oder indirekt ein allgemeiner Zuschuss gewährt wird; das glei che gilt, wenn die Zuschussge-
währung an einen für das Stadtgebiet zuständigen Verband erfolgt. 
 
4. Zuschüsse für bezirksbezogene Einzelveranstaltungen können auf Antrag zusätzlich gewährt wer-
den.   
 
5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der örtlichen Vereine, Verbände und anderen Vereini-
gungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord können auf Antrag mit einem Zuschuss unterstützt 
werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschuss-
höhe entsprechend berücksichtigt werden oder es kann ein Antrag gem. Ziff. 4. gestellt werden. 
 
6. Auf Antrag können auch  Sonderzuschüsse für nicht unter Ziff. 3.-5. aufgeführte Bedarfe gewährt 
werden. Über die Höhe der Zuschüsse entscheidet die Bezirksvertretung Münster-Nord in Ansehung 
der Bedeutung der beantragten Maßnahme für das Ziel gem. Ziff. 2. und der zur Verfügung stehenden 
Haushaltsmittel. 
 
7. Die Anträge auf Gewährung eines Zuschusses sollen bis zum 30.09. eines Jahres gest ellt werden 
und sind an die Bezirksverwaltung Münster-Nord zu richten – in besonders begründeten Einzelfällen 
kann die Bezirksvertretung eine Ausnahme ermöglichen. Für die Beantragung sollen die dafür vorge-
sehenen Vordrucke verwendet werden. Die Bezirksverwaltung informiert rechtzeitig in den Medien 
über die Antragsfrist und die Möglichkeiten der Antragstellung. Anträge müssen schriftlich begründet 
werden; dabei ist die besondere Förderungswürdigkeit gem. Ziff. 2 bei der Antragstellung darzulegen. 
 
8. Die Bezirksvertretung Münster-Nord entscheidet über die Anträge jährlich im Rahmen der vom Rat 
bereitgestellten Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf eine Zuschussgewährung besteht nicht. 
 
Für die sachgerechte Entscheidung über die Höhe der jeweiligen Zuschüsse sollen in den Anträgen 
die Mitgliederzahlen, der Vereinszweck und die Höhe der Mitgliedsbeiträge angegeben werden.  Bei 
Bedarf kann die Bezirksvertretung Münster-Nord weitere Angaben anfordern.

Anlage 1 
Stand 15.11.2022 
 
 
 
Ein Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist grundsätzlich nicht erforderlich, 
kann im Einzelfall aber als Auflage beschlossen werden.

Beratungsverlauf (1)

08.04.2025 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0102/2025
Typ
Vorlagen
Datum
27.02.2025
Erstellt
26.02.2025 11:02