V/0102/2025
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und andere Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord
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Anlage A
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Anlage A zur V/0102/2025 Kurzüberblick Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Institutionen im Stadtbezirk Münster- Nord Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen erlassen und entscheidet auf dieser Grundlage über die gestellten Anträge. Die Entscheidung einer Zuschussvergabe aus dem eigenen Budget erfolgt dabei unter Berück- sichtigung der bisher gewährten Zuschüsse sowie der Erfahrung aus den Vorjahren. Die Mittel dienen jedenfalls der Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Stadtbezirk, zur Pflege des Ortsbildes sowie zur Unterstützung der im Stadtteil aktiven Vereine und Institutionen. Finanzierung Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig § 37 Abs. 1 Buchstabe d GO NRW und § 21 Abs. 1 Ziffer 7 Hauptsatzung der Stadt Münster. Die Höhe der Mittel liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretung Münster- Nord. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Anlage 2 - Zuschüsse 2025
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Zuschussvorschläge für die Vereinsförderung 2025 der Bezirksvertretung Münster- Nord Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen: Lfd. Nr. Antragsteller Zuschuss 2025 1 Coerder Carnevals Club von 1968 250,00 € 2 Ausschuss für das Ehrenmal Sprakel-Sandrup-Coerde 250,00 € 3 Gemeinsam nicht Einsam - Mittagstisch für Senioren 250,00 € 4 Initiative Themenrunde in der Seniorengemeinschaft MS-Sprakel 'Gemeinsam nicht Einsam' 250,00 € 5 "Gemeinsam nicht Einsam" 250,00 € 6 Männergesangverein Cäcilia 1890, MS-Kinderhaus e.V. 250,00 € 7 Grüne Inseln Kinderhaus (in Kooperation mit dem BGZ) 250,00 € 8 Verein zur Förderung der Schule Sprakel 250,00 € 9 Kameradschaft Kinderhaus von 1898 e.V. 250,00 € 10 Mot-Treff-Kotten e.V. Verein zur Förderung der Sicherheit moto- risierter Zweiradfahrer 250,00 € 11 Förderverein der Norbert Grundschule e.V. (kulturelle Projekte und Projekte zur Gesundheitserziehung) 250,00 € 12 Schützenverein St. Hubertus Sprakel 250,00 € 13 Spielmannszug St. Wilhelmi Kinderhaus e.V. 250,00 € 14 Initative "Ernten der kulturellen Vielfalt" 490,00 € 15 Förderverein der kath. Kita St. Marien Sprakel 0,00 € 16 Kulturinitiative Coerde e.V. 250,00 € 17 KIG Sandrup-Coerde-Sprakel e.V. 250,00 € 18 Bürgervereinigung Kinderhaus für Heimatpflege, Kultur und Naturschutz e.V. 4.000,00 € 19 kfd St. Marien und St. Josef 250,00 € 20 Clean Up Coerde 250,00 € 21 Heimatverein Sandrup-Sprakel-Coerde e.V. 0,00 € Zwischensumme lfd. Aufwendungen 8.740,00 € Zu Einzelveranstaltungen: Lfd. Nr. Antragsteller Zuschuss 2025 1 KIG Sprakel-Sandrup-Coerde e.V. 150,00 € 2 Verein zur Förderung der Schule Sprakel 4.500,00 € 3 HOT - Coerde Trägerverbund Offene Kinder- und Jugendarbeit des Ev. Kirchenkreises Münster 2.000,00 € 4 Schützenbruderschaft St. Josef Kinderhaus von 1727 e.V. 250,00 € 5 Kameradschaft Sprakel-Sandrup-Coerde 250,00 € 6 Ausschuss für das Ehrenmal in Sprakel-Sandrup-Coerde 250,00 € 7 Coerder Carnevals Club von 1968 - Senatorentaufe 250,00 € 8 Coerder Carnevals Club von 1968 - Gala Prunksitzung 250,00 € 9 Begegnungszentrum Kinderhaus e.V. 1.800,00 € 10 FÜR DICH - Kinder- und Jugendhilfe Jaksice e.V. 250,00 € 11 Förderverein a.d. GGS Kinderhaus-West e.V. 1.500,00 € 12 Kulturinitiative Coerde e.V. 2.500,00 € 13 St. Martinus-Bruderschaft-Sandrup 250,00 € 14 Heimatverein Sandrup-Sprakel-Coerde e.V. 1.000,00 € Zwischensumme Einzelveranstaltungen 15.200,00 € Zu Jubiläen: Lfd. Nr. Antragsteller Zuschuss 2025 1 Verein zur Förderung der Schule Sprakel 200,00 € 2 Spielmannszug St. Wilhelmi Kinderhaus e.V. 200,00 € 3 Heimatverein Sandrup-Sprakel-Coerde e.V. 0,00 € Zwischensumme Jubiläen 400,00 € Sonderzuschüsse: Lfd. Nr. Antragsteller Zuschuss 2025 1 KIG Sprakel-Sandrup-Coerde e.V. 4.000,00 € 2 RFV-Sprakel e.V. 750,00 € 3 Grundschule am Kinderbach 2.500,00 € 4 Heimatverein Sandrup-Sprakel-Coerde e. V. 2.000,00 € Zwischensumme Sonderzuschüsse 9.250,00 € Summen lfd. Aufwendungen 8.740,00 € Einzelveranstaltungen 15.200,00 € Jubiläen 400,00 € Sonderzuschüsse 9.250,00 € Gesamt 33.590,00 €
Beschlussvorlage
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V/0102/2025 V/0102/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und andere Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord Beratungsfolge 08.04.2025 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und andere Vereinigungen und Initiativen werden gemäß Anlage 2 gewährt. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen (frei verfügbare Mittel) 2025 Zeile 15 Transferaufwendungen 33.590,00 Begründung: Nach § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Die Bezirksvertretung Münster-Nord stellt ihr Budget zur Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord sowie für Maßnahmen zur Pflege des Ortsbildes im Stadtbezirk zur Verfügung. Aus diesen frei verfügbaren Mitteln werden Amt für Bürger - und Ratsservice 17.03.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Pollex Telefon: 492-1650 Pollex@stadt-muenster.de - 2 - V/0102/2025 Zuschüsse nach den geltenden Richtlinien (siehe Anlage 1) gewährt sowie konkret beantragte Einzelmaßnahmen und Projekte finanziell unterstützt. Der Ältestenrat der Bezirksvertretung Münster-Nord empfiehlt nach entsprechender Vorberatung, die Zuschüsse in der vorgeschlagenen Höhe (Anlage 2) zu gewähren. Im Auftrag gez. Pollex Anlagen: Anlage A Anlage 1 – Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen Anlage 2 – Zuschüsse 2025
Anlage 1 - Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen
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Anlage 1 Stand 15.11.2022 Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und andere Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord 1. Mit dieser Richtlinie zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und anderen Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster -Nord legt die Bezirksvertretung Münster-Nord auf der Grund- lage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Ver- fahrensgrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen (Nr. 3), für Ein- zelveranstaltungen (Nr. 4), Jubiläen (Nr. 5) und Sonderzuschüssen (Nr. 6) fest. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlich en Vereine, Verbände und anderen Vereinigungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehren- amtliche Tätigkeit zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen, die sich an Kinder, Jugendliche und Familien oder ältere Menschen richten sowie Maßnahmen, die der Integration von Menschen mit einer Migrations- geschichte oder körperlich/seelischer Beeinträchtigung dienen sollen oder die sich an Menschen in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen richten. Besonders förderungswürdig sind ebenfalls Maßnah- men, die der kulturellen oder ökologischen Entwicklung des Stadtbezirks dienlich sind. Die Gewährung von Zuschüssen nach dieser Richtlinie ist nicht möglich, wenn bereits von anderen (städtischen) Stellen eine Förderung für den gleichen Verwendungszweck gewährt wurde oder ge- währt werden könnte. Dies gilt insbesondere für Sportvereine , deren finanzielle Unterstützung über den städtischen Sportetat erfolgt; Ausnahmen sind möglich bei ausschließlich bezirksbezogenen Ak- tivitäten. 3. Ein allgemeiner Zuschuss zu laufenden Aufwendungen kann auf Antrag bewilligt werden. Ein Zu- schuss für laufende Aufwendungen ist nicht möglich, wenn bereits aus anderen städtischen Mittel n direkt oder indirekt ein allgemeiner Zuschuss gewährt wird; das glei che gilt, wenn die Zuschussge- währung an einen für das Stadtgebiet zuständigen Verband erfolgt. 4. Zuschüsse für bezirksbezogene Einzelveranstaltungen können auf Antrag zusätzlich gewährt wer- den. 5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der örtlichen Vereine, Verbände und anderen Vereini- gungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord können auf Antrag mit einem Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschuss- höhe entsprechend berücksichtigt werden oder es kann ein Antrag gem. Ziff. 4. gestellt werden. 6. Auf Antrag können auch Sonderzuschüsse für nicht unter Ziff. 3.-5. aufgeführte Bedarfe gewährt werden. Über die Höhe der Zuschüsse entscheidet die Bezirksvertretung Münster-Nord in Ansehung der Bedeutung der beantragten Maßnahme für das Ziel gem. Ziff. 2. und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. 7. Die Anträge auf Gewährung eines Zuschusses sollen bis zum 30.09. eines Jahres gest ellt werden und sind an die Bezirksverwaltung Münster-Nord zu richten – in besonders begründeten Einzelfällen kann die Bezirksvertretung eine Ausnahme ermöglichen. Für die Beantragung sollen die dafür vorge- sehenen Vordrucke verwendet werden. Die Bezirksverwaltung informiert rechtzeitig in den Medien über die Antragsfrist und die Möglichkeiten der Antragstellung. Anträge müssen schriftlich begründet werden; dabei ist die besondere Förderungswürdigkeit gem. Ziff. 2 bei der Antragstellung darzulegen. 8. Die Bezirksvertretung Münster-Nord entscheidet über die Anträge jährlich im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf eine Zuschussgewährung besteht nicht. Für die sachgerechte Entscheidung über die Höhe der jeweiligen Zuschüsse sollen in den Anträgen die Mitgliederzahlen, der Vereinszweck und die Höhe der Mitgliedsbeiträge angegeben werden. Bei Bedarf kann die Bezirksvertretung Münster-Nord weitere Angaben anfordern. Anlage 1 Stand 15.11.2022 Ein Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist grundsätzlich nicht erforderlich, kann im Einzelfall aber als Auflage beschlossen werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0102/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.02.2025
- Erstellt
- 26.02.2025 11:02