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AFO/0027/2024

Raumerweiterung an der Kardinal-von-Galen-Schule Handorf

Anfrage in der BV Ost 18.11.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 16.04.2026, TOP 9.12

Raumerweiterung Kardinal-von-Galen-Schule

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Ansehen

StellungnahmeAmt40

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Ansehen

Raumerweiterung Kardinal-von-Galen-Schule

3497 Zeichen

CDU-FRAKTION IN DER BV-OST 
AFO/0027/2024 
 
 
 
 
Kreisvorsitzender 
Dr. Stefan Nacke MdB 
Mauritzstraße 4-6 
48143 Münster 
Telefon  0251 41842-0 
Telefax  0251 41842-44 
post@cdu-muenster.de 
www.cdu-muenster.de 
CDU-SPENDENKONTO: 
Sparkasse Münsterland Ost 
IBAN DE96 4005 0150 0000 1313 18 
BIC WELADED1MST 
 
Kardinal-von-Galen-
Schule 
 
Raumerweiteru
ng  
 
Münster, 18.11.2024 
 
 
Anfrage an die Verwaltung 
Raumerweiterung an der Kardinal-von-Galen-Schule Handorf 
Die Verwaltung wird gebeten, den aktuellen Stand der Planungen für eine Erweiterung der 
Räumlichkeiten an der Kardinal -von-Galen-Schule Handorf darzustellen sowie eine Prognose 
abzugeben, wann eine Realisierung der beabsichtigten Erweiterung voraussichtlich möglich ist. 
 
Begründung 
Die Kardinal -von-Galen-Grundschule in Handorf ( KvG-GS) ist eine zweizügige Grundschule im 
wachsenden Stadtteil Handorf. Bereits seit vielen Jahren steht die Schule vor der 
Herausforderung, dass in vielen Bereichen der eigentlich notwendige Platz fehlt und zunehmend 
häufig Behelfslösungen genutzt werden müssen, die keine optimale Beschulung und Betreuung 
der Kinder ermöglicht. 
Dieser Bedarf ist im vergangenen Jahrzehnt mehrfach Bestandteil politischer Beratungen 
gewesen. Die Schule, die Schulpflegschaft und Eltern haben sich z.B. im Jahr 2016 mit einer sehr 
detaillierten Anregung gem. § 24 der Gemeindeordnung an die Stadt Münster gew andt (2016-
00094). Der dort skizzierte Bedarf ist u.a. im Rahmen der Vorlagen V/0420/2016 und 
V/0705/2018/1 diskutiert worden . Dabei wurde auch festgehalten, dass die KvG -GS eine der 
Schulen mit der größten Raum -Unterdeckung gegenüber dem Muster -Raumprogramm ist 
(Orientierungswert von 1.564 m2 für zwei Züge gegenüber einem IST von nur 1.165 m2).  
Der zusätzliche Bedarf besteht in allen Bereichen 
 Für den Unterricht fehlen zwei dringend benötigte Differenzierungsräume. 
 In der OGS fehlt ein Betreuungsraum und insbesondere für die Mittagsverpflegung sind 
die Küche und der Speiseraum  viel zu klein. Mit ca. 125 Kindern ist ein geregelter 
Schichtbetrieb im nur 36 m2 großen Essensraum kaum möglich. Der noch größere Bedarf 
an OGS-Plätzen kann derzeit nicht gedeckt werden. Mit dem gesetzlichen Anspruch auf 
einen OGS-Platz ab 2026 dürfte sich die Situation verschärfen. 
 Auch der Verwaltung fehlen insgesamt fünf Räume, z.B. drei Büros und ein Besprechungs- 
und Beratungsraum. Diese Räume werden für pädagogische Personal und die Inklusion 
benötigt. 
In der Vergangenheit hieß es mehrfach, dass die Planung und Umsetzung d er Erweiterung kurz 
bevorstünde. In der Priorisierung befindet sich die KvG -GS in der ersten Gruppe und wurde im 
Rahmen der Anlage 18 der Vorlage V/0328/2017/1 auf den geteilten ersten Rang gesetzt.  
Zuletzt hat das Thema bekanntermaßen, u.a. aufgrund der notwendigen Erweiterungen an 
Gymnasien für G9, an Dynamik verloren. Nicht zuletzt aufgrund des gesetzlichen OGS-Anspruchs 
ab 2026 sollte dieses Thema nun erneut aufgegriffen werden.

CDU-FRAKTION IN DER BV-OST 
 
 Seite 2 
Auch war damals beabsichtigt, dass die Erweiterung in etwa zeitgleich zur  Eröffnung der 
neugebauten Matthias-Claudius-Schule in Handorf erfolgen soll, damit im Wettbewerb zwischen 
den beiden Schulen die KvG -GS keinen zu großen Nachteil hat, der mit Engagement und 
Kreativität nicht mehr ausgeglichen werden kann. Die soll kein primäres Kriterium sein, auch so 
ist jedoch deutlich, wie dringend der Bedarf an der KvG-GS ist. 
 
Für die Fraktion

StellungnahmeAmt40

6331 Zeichen

40.10.0001 05.02.2026

Herr Lehmann 4010
Stadt Müns
Amt für Bürger- und ER

Bezirksverwaltung Ust

13 Feb. 2026

Bezirksverwaltung Münster-ösy /)
über Herrn Stadtdirektor Thontas Paal (

Stellungnahme zur Anfrage
AFO/0027/2024 - Raumerweiterung Kardinal-von-Galen-Schule Handorf

Der Raumbedarf an der Kardinal-von-Galen-Grundschule Haridorf ist der Verwaltung be-
kannt und fachlich unstrittig. Die in der Anfrage dargestellten Defizite - insbesondere im Be-
reich der Differenzierungsräume, der Offenen Ganztagsbetreuung (OGS), der. Mittagsverpfle-
gung sowie der Verwaltungs- und Inklusionsräume - wurden wiederholt politisch beraten und
dokumentiert. Bereits in früheren Vorlagen wurde festgestellt, dass die Kardinal-von-Galen-
Grundschule im Vergleich zum Musterraumprogramm eine Raumunterdeckung aufweist.

Diese Einschätzung gilt weiterhin. Die Verwaltung teilt ausdrücklich die Bewertung, dass die
räumliche Situation an der KvG-GS angespannt ist und sich durch den.steigenden Bedarf an
OGS-Plätzen sowie den ab 2026 greifenden Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung wei-
ter verschärfen wird.

Gute schulische Rahmenbedingungen für die Schüler*innen sind eine zentrale Handlungs-
prämisse und haben hohe Priorität. Gleichzeitig steht die Stadt Münster jedoch. vor einer
Vielzahl vergleichbarer und zum Teil noch dringlicherer schulischer Bedarfe im gesamten
Stadtgebiet. Dies betrifft sowohl Grundschulen als auch weiterführende Schulen und Förder-
schulen. Vor diesem Hintergrund ist eine gesamtstädtische Priorisierung zwingend erforder-
lich.

Einordnung im Schulentwicklungsplan 2025 (V/0191/2025)

Mit dem Schulentwicklungsplan 2025 wurde für Grundschulstandorte ohne abgeschlossenen
Erweiterungsbeschluss eine strukturierte Priorisierung vorgenommen und eine Umsetzung in
vier Tranchen vorgesehen. Die Kardinal-von-Galen-Schule ist hierbei der Tranche 2 zuge-
ordnet.

Diese Einordnung macht deutlich:

« Der Bedarf an der KvG-GS ist anerkannt und Bestandteil der laufenden Schulent-
wicklungsplanung.

« Gleichzeitig sind Standorte der Tranche 1 prioritär zu behandeln, da.dort entweder
gravierendere Engpässe bestehen oder der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
kurzfristig besonders gefährdet ist.

e Aufgrund begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen können nicht alle Be-
darfe parallel umgesetzt werden.

Für die KvG-GS bedeutet dies konkret, dass derzeit - wie bei allen Standorten der Tranche 2
— zunächst Vorplanungen erfolgen, während die Umsetzung in zeitlicher Staffelung nach Ab-
schluss der prioritären Maßnahmen der Tranche 1 vorgesehen ist.

Der Fokus liegt dabei, entsprechend der Beschlusslage, zunächst auf der kurzfristigen Si-
cherstellung der Verpflegungssituation im Bestand (Schritt 1). Hierzu gab es bereits erste
Ortstermine und Abstimmungen mit der Schule. Langfristige Erweiterungen zur vollständigen
Umsetzung des Musterraumprogramms sind grundsätzlich mitzudenken, stehen aber unter
dem Vorbehalt politischer Entscheidungen sowie verfügbarer Ressourcen.

Einordnung in die strategische Schulbauplanung (V/0650/2025)

Mit der strategischen Schulbauplanung wurde erstmals eine zehnjährige Priorisierung aller
relevanten Schulbaumaßnahmen vorgenommen. Auch hier ist die Kardinal-von-Galeh-
Schule eindeutig berücksichtigt:

® Die Ertüchtigung der Küche an der KvG-GS ist als Maßnahme der Priorität B
(hoch) eingestuft.

s Die Erweiterung der Schule zur Umsetzung des he 1 Auge ist der
„Priorität C (mittel) zugeordnet.

Diese Einstufung verdeutlicht, däss die Erweiterung der KvG-GS aus fachlicher Sicht erfor-
derlich ist, jedoch im gesamtstädtischen Vergleich nicht zu den Maßnahmen mit sehr hoher
Umsetzungscringlichkeit zählt. Vorrang haben derzeit insbesondere:

*. Neubauten und Erweiterungen zur Sicherung der Schulplatzversorgung,

® Maßnahmen zur unmittelbaren Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbe-
treuung,

® sowie Projekte mit starken Abhängigkeiten zu anderen Standorten oder laufenden
Bauvorhaben.

Die Priorisierung stellt dabei keinen Planungs- oder Baubeginn dar, sondern beschreibt ei-
nen empfohlenen Umsetzungshorizont. Konkrete Aussagen zum Realisierungszeitpunkt kön-
nen erst im Rahmen des noch zu erarbeitenden Umsetzungs- und Finanzierungskonzepts
getroffen werden.

Ressourcenlage und Ausblick

Hinzu kommt, dass die personellen Kapazitäten in der Schul- und insbesondere in der Bau-
verwaltung stark begrenzt sind. Die im Schulentwicklungsplan ursprünglich vorgesehene per-
sonelle Ausstattung für die Umsetzung der OGS-Maßnahmen wurde letztlich nicht realisiert,
was zu weiteren zeitlichen Verzögerungen führt. Bereits heute ist absehbar, dass einzelne
Maßnahmen - insbesondere Erweiterungen mit höherem Investitionsvolumen - teilweise
erst nach 2029 realisiert werden können.

Unabhängig davon prüft die Verwaltung fortlaufend auch alternative Lösungsansätze zur
Verbesserung der Situation vor Ort, etwa durch organisatorische, interimistische oder stand-
ortnahe Maßnahmen, um die Belastungen für Schule und Kinder möglichst zu reduzieren.

Zusammenfassend hält die Verwaltung fest:

+ Der Raumbedarf an der Kardinal-von-Galen-Schule ist bekannt, anerkannt und fach-
lich begründet.

« Gute schulische Bedingungen für Kinder sind für die Verwaltung leitende Handlungs-
prämisse.

« Die Schule ist sowohl im Schulentwicklungsplan 2025 als auch in der strategischen
Schulbauplanung berücksichtigt und entsprechend priorisiert.

® Aufgrund der Vielzahl an dringenden Schulbaumaßnahmen, der gesetzlichen Rah-
menbedingungen (OGS-Rechtsanspruch), begrenzter personeller und finanzieller
Ressourcen sowie laufender Großprojekte ist eine Priorisierung unvermeidlich.

« Die KvG-GS ist dabei sachgerecht im mittleren Prioritätsbereich einsortiert, eine kurz-
fristige Umsetzung der vollständigen Erweiterung ist derzeit nicht vorgesehen.

« Über den konkreten Umfang, den zeitlichen Horizont und die Finanzierung möglicher
Erweiterungsmaßnahmen ist zu einem späteren Zeitpunkt politisch zu entscheiden.

Die Verwaltung wird die Situation an der Kardinal-von-Galen-Schule im Rahmen der Fort-
schreibung der Schulentwicklungs- und Schulbauplanung weiterhin beobachten und bei ver-
änderten Rahmenbedingungen entsprechend berichten.

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Beratungsverlauf (1)

16.04.2026 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 9.12 Anfrage Entscheidung

Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Mauritzstraße 4

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Details

Aktenzeichen
AFO/0027/2024
Typ
Anfrage in der BV Ost
Datum
18.11.2024
Erstellt
18.11.2024 11:31