AFO/0027/2024
Raumerweiterung an der Kardinal-von-Galen-Schule Handorf
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Raumerweiterung Kardinal-von-Galen-Schule
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CDU-FRAKTION IN DER BV-OST AFO/0027/2024 Kreisvorsitzender Dr. Stefan Nacke MdB Mauritzstraße 4-6 48143 Münster Telefon 0251 41842-0 Telefax 0251 41842-44 post@cdu-muenster.de www.cdu-muenster.de CDU-SPENDENKONTO: Sparkasse Münsterland Ost IBAN DE96 4005 0150 0000 1313 18 BIC WELADED1MST Kardinal-von-Galen- Schule Raumerweiteru ng Münster, 18.11.2024 Anfrage an die Verwaltung Raumerweiterung an der Kardinal-von-Galen-Schule Handorf Die Verwaltung wird gebeten, den aktuellen Stand der Planungen für eine Erweiterung der Räumlichkeiten an der Kardinal -von-Galen-Schule Handorf darzustellen sowie eine Prognose abzugeben, wann eine Realisierung der beabsichtigten Erweiterung voraussichtlich möglich ist. Begründung Die Kardinal -von-Galen-Grundschule in Handorf ( KvG-GS) ist eine zweizügige Grundschule im wachsenden Stadtteil Handorf. Bereits seit vielen Jahren steht die Schule vor der Herausforderung, dass in vielen Bereichen der eigentlich notwendige Platz fehlt und zunehmend häufig Behelfslösungen genutzt werden müssen, die keine optimale Beschulung und Betreuung der Kinder ermöglicht. Dieser Bedarf ist im vergangenen Jahrzehnt mehrfach Bestandteil politischer Beratungen gewesen. Die Schule, die Schulpflegschaft und Eltern haben sich z.B. im Jahr 2016 mit einer sehr detaillierten Anregung gem. § 24 der Gemeindeordnung an die Stadt Münster gew andt (2016- 00094). Der dort skizzierte Bedarf ist u.a. im Rahmen der Vorlagen V/0420/2016 und V/0705/2018/1 diskutiert worden . Dabei wurde auch festgehalten, dass die KvG -GS eine der Schulen mit der größten Raum -Unterdeckung gegenüber dem Muster -Raumprogramm ist (Orientierungswert von 1.564 m2 für zwei Züge gegenüber einem IST von nur 1.165 m2). Der zusätzliche Bedarf besteht in allen Bereichen Für den Unterricht fehlen zwei dringend benötigte Differenzierungsräume. In der OGS fehlt ein Betreuungsraum und insbesondere für die Mittagsverpflegung sind die Küche und der Speiseraum viel zu klein. Mit ca. 125 Kindern ist ein geregelter Schichtbetrieb im nur 36 m2 großen Essensraum kaum möglich. Der noch größere Bedarf an OGS-Plätzen kann derzeit nicht gedeckt werden. Mit dem gesetzlichen Anspruch auf einen OGS-Platz ab 2026 dürfte sich die Situation verschärfen. Auch der Verwaltung fehlen insgesamt fünf Räume, z.B. drei Büros und ein Besprechungs- und Beratungsraum. Diese Räume werden für pädagogische Personal und die Inklusion benötigt. In der Vergangenheit hieß es mehrfach, dass die Planung und Umsetzung d er Erweiterung kurz bevorstünde. In der Priorisierung befindet sich die KvG -GS in der ersten Gruppe und wurde im Rahmen der Anlage 18 der Vorlage V/0328/2017/1 auf den geteilten ersten Rang gesetzt. Zuletzt hat das Thema bekanntermaßen, u.a. aufgrund der notwendigen Erweiterungen an Gymnasien für G9, an Dynamik verloren. Nicht zuletzt aufgrund des gesetzlichen OGS-Anspruchs ab 2026 sollte dieses Thema nun erneut aufgegriffen werden. CDU-FRAKTION IN DER BV-OST Seite 2 Auch war damals beabsichtigt, dass die Erweiterung in etwa zeitgleich zur Eröffnung der neugebauten Matthias-Claudius-Schule in Handorf erfolgen soll, damit im Wettbewerb zwischen den beiden Schulen die KvG -GS keinen zu großen Nachteil hat, der mit Engagement und Kreativität nicht mehr ausgeglichen werden kann. Die soll kein primäres Kriterium sein, auch so ist jedoch deutlich, wie dringend der Bedarf an der KvG-GS ist. Für die Fraktion
StellungnahmeAmt40
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40.10.0001 05.02.2026 Herr Lehmann 4010 Stadt Müns Amt für Bürger- und ER Bezirksverwaltung Ust 13 Feb. 2026 Bezirksverwaltung Münster-ösy /) über Herrn Stadtdirektor Thontas Paal ( Stellungnahme zur Anfrage AFO/0027/2024 - Raumerweiterung Kardinal-von-Galen-Schule Handorf Der Raumbedarf an der Kardinal-von-Galen-Grundschule Haridorf ist der Verwaltung be- kannt und fachlich unstrittig. Die in der Anfrage dargestellten Defizite - insbesondere im Be- reich der Differenzierungsräume, der Offenen Ganztagsbetreuung (OGS), der. Mittagsverpfle- gung sowie der Verwaltungs- und Inklusionsräume - wurden wiederholt politisch beraten und dokumentiert. Bereits in früheren Vorlagen wurde festgestellt, dass die Kardinal-von-Galen- Grundschule im Vergleich zum Musterraumprogramm eine Raumunterdeckung aufweist. Diese Einschätzung gilt weiterhin. Die Verwaltung teilt ausdrücklich die Bewertung, dass die räumliche Situation an der KvG-GS angespannt ist und sich durch den.steigenden Bedarf an OGS-Plätzen sowie den ab 2026 greifenden Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung wei- ter verschärfen wird. Gute schulische Rahmenbedingungen für die Schüler*innen sind eine zentrale Handlungs- prämisse und haben hohe Priorität. Gleichzeitig steht die Stadt Münster jedoch. vor einer Vielzahl vergleichbarer und zum Teil noch dringlicherer schulischer Bedarfe im gesamten Stadtgebiet. Dies betrifft sowohl Grundschulen als auch weiterführende Schulen und Förder- schulen. Vor diesem Hintergrund ist eine gesamtstädtische Priorisierung zwingend erforder- lich. Einordnung im Schulentwicklungsplan 2025 (V/0191/2025) Mit dem Schulentwicklungsplan 2025 wurde für Grundschulstandorte ohne abgeschlossenen Erweiterungsbeschluss eine strukturierte Priorisierung vorgenommen und eine Umsetzung in vier Tranchen vorgesehen. Die Kardinal-von-Galen-Schule ist hierbei der Tranche 2 zuge- ordnet. Diese Einordnung macht deutlich: « Der Bedarf an der KvG-GS ist anerkannt und Bestandteil der laufenden Schulent- wicklungsplanung. « Gleichzeitig sind Standorte der Tranche 1 prioritär zu behandeln, da.dort entweder gravierendere Engpässe bestehen oder der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung kurzfristig besonders gefährdet ist. e Aufgrund begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen können nicht alle Be- darfe parallel umgesetzt werden. Für die KvG-GS bedeutet dies konkret, dass derzeit - wie bei allen Standorten der Tranche 2 — zunächst Vorplanungen erfolgen, während die Umsetzung in zeitlicher Staffelung nach Ab- schluss der prioritären Maßnahmen der Tranche 1 vorgesehen ist. Der Fokus liegt dabei, entsprechend der Beschlusslage, zunächst auf der kurzfristigen Si- cherstellung der Verpflegungssituation im Bestand (Schritt 1). Hierzu gab es bereits erste Ortstermine und Abstimmungen mit der Schule. Langfristige Erweiterungen zur vollständigen Umsetzung des Musterraumprogramms sind grundsätzlich mitzudenken, stehen aber unter dem Vorbehalt politischer Entscheidungen sowie verfügbarer Ressourcen. Einordnung in die strategische Schulbauplanung (V/0650/2025) Mit der strategischen Schulbauplanung wurde erstmals eine zehnjährige Priorisierung aller relevanten Schulbaumaßnahmen vorgenommen. Auch hier ist die Kardinal-von-Galeh- Schule eindeutig berücksichtigt: ® Die Ertüchtigung der Küche an der KvG-GS ist als Maßnahme der Priorität B (hoch) eingestuft. s Die Erweiterung der Schule zur Umsetzung des he 1 Auge ist der „Priorität C (mittel) zugeordnet. Diese Einstufung verdeutlicht, däss die Erweiterung der KvG-GS aus fachlicher Sicht erfor- derlich ist, jedoch im gesamtstädtischen Vergleich nicht zu den Maßnahmen mit sehr hoher Umsetzungscringlichkeit zählt. Vorrang haben derzeit insbesondere: *. Neubauten und Erweiterungen zur Sicherung der Schulplatzversorgung, ® Maßnahmen zur unmittelbaren Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbe- treuung, ® sowie Projekte mit starken Abhängigkeiten zu anderen Standorten oder laufenden Bauvorhaben. Die Priorisierung stellt dabei keinen Planungs- oder Baubeginn dar, sondern beschreibt ei- nen empfohlenen Umsetzungshorizont. Konkrete Aussagen zum Realisierungszeitpunkt kön- nen erst im Rahmen des noch zu erarbeitenden Umsetzungs- und Finanzierungskonzepts getroffen werden. Ressourcenlage und Ausblick Hinzu kommt, dass die personellen Kapazitäten in der Schul- und insbesondere in der Bau- verwaltung stark begrenzt sind. Die im Schulentwicklungsplan ursprünglich vorgesehene per- sonelle Ausstattung für die Umsetzung der OGS-Maßnahmen wurde letztlich nicht realisiert, was zu weiteren zeitlichen Verzögerungen führt. Bereits heute ist absehbar, dass einzelne Maßnahmen - insbesondere Erweiterungen mit höherem Investitionsvolumen - teilweise erst nach 2029 realisiert werden können. Unabhängig davon prüft die Verwaltung fortlaufend auch alternative Lösungsansätze zur Verbesserung der Situation vor Ort, etwa durch organisatorische, interimistische oder stand- ortnahe Maßnahmen, um die Belastungen für Schule und Kinder möglichst zu reduzieren. Zusammenfassend hält die Verwaltung fest: + Der Raumbedarf an der Kardinal-von-Galen-Schule ist bekannt, anerkannt und fach- lich begründet. « Gute schulische Bedingungen für Kinder sind für die Verwaltung leitende Handlungs- prämisse. « Die Schule ist sowohl im Schulentwicklungsplan 2025 als auch in der strategischen Schulbauplanung berücksichtigt und entsprechend priorisiert. ® Aufgrund der Vielzahl an dringenden Schulbaumaßnahmen, der gesetzlichen Rah- menbedingungen (OGS-Rechtsanspruch), begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen sowie laufender Großprojekte ist eine Priorisierung unvermeidlich. « Die KvG-GS ist dabei sachgerecht im mittleren Prioritätsbereich einsortiert, eine kurz- fristige Umsetzung der vollständigen Erweiterung ist derzeit nicht vorgesehen. « Über den konkreten Umfang, den zeitlichen Horizont und die Finanzierung möglicher Erweiterungsmaßnahmen ist zu einem späteren Zeitpunkt politisch zu entscheiden. Die Verwaltung wird die Situation an der Kardinal-von-Galen-Schule im Rahmen der Fort- schreibung der Schulentwicklungs- und Schulbauplanung weiterhin beobachten und bei ver- änderten Rahmenbedingungen entsprechend berichten. GAukorsiBsetijeApgDnaLocanMieroict\WindawsllNetGachelCanteni.OutiaokiXVOOHVVAISIN AFO_0027_2024_KVG Handarf_AL.docz
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Mauritzstraße 4
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Details
- Aktenzeichen
- AFO/0027/2024
- Typ
- Anfrage in der BV Ost
- Datum
- 18.11.2024
- Erstellt
- 18.11.2024 11:31