BV9/206/2025
Einbahnstraßenregelung Kärntner Weg/ Benninghauser Straße - Beschluss der Bezirksvertretung 9 vom 27.09.2024; BV9/151/2024
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Informationsvorlage BV
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BV9/206/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Einbahnstraßenregelung Kärntner Weg/ Benninghauser Straße - Beschluss der Bezirksvertretung 9 vom 27.09.2024; BV9/151/2024 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 9 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 9 14.11.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Wir bitten die Verwaltung zu prüfen, ob die Einbahnstraßenregelung auf der Benninghauser Straße von Höhrather Straße bis Kärntner Weg und auf dem Kärntner Weg im Wohngebiet Wersten aufgehoben werden kann. Stellungnahme der Verwaltung: Eine Öffnung der Einbahnstraße in dem Abschnitt „Werstener Friedhofstraße“ und „Benninghauser Straße“ würde eine Verbesserung der Erreichbarkeit vor allem für die Nebenstraßen des „Kärntner Weg“ bedeuten und somit eine Entlastung der „Höhrather Straße“. Eine vollständige Öffnung würde jedoch eine ganze Reihe an Schleichwegen ermöglichen, gerade für die Relation Süd-Nordwest, was in den Hauptverkehrszeiten eine Verschlechterung der Situation für die Anwohner bedeuten wird. Somit kann aus Sicht der Verwaltung nur für den genannten Abschnitt „Kärntner Weg 31-59“ eine Aufhebung der Einbahnstraßenregelung empfohlen werden. Mit Zustimmung der BV9 würde die oben genannte Einbahnstraßenführung aufgehoben.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV9/206/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 24.10.2025
- Erstellt
- 24.10.2025 09:28