Mandari Insight

BV9/206/2025

Einbahnstraßenregelung Kärntner Weg/ Benninghauser Straße - Beschluss der Bezirksvertretung 9 vom 27.09.2024; BV9/151/2024

Bezirksvertretung Informationsvorlage 24.10.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9, Sitzung am 14.11.2025, TOP 17.2

Informationsvorlage BV

· application/pdf

Ansehen

Informationsvorlage BV

1405 Zeichen

BV9/206/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Einbahnstraßenregelung Kärntner Weg/ Benninghauser Straße                                                        
- Beschluss der Bezirksvertretung 9 vom 27.09.2024; BV9/151/2024 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 9 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 9 14.11.2025 Kenntnisnahme 
 
Sachdarstellung: 
Wir bitten die Verwaltung zu prüfen, ob die Einbahnstraßenregelung auf der 
Benninghauser Straße von Höhrather Straße bis Kärntner Weg und auf dem Kärntner 
Weg im Wohngebiet Wersten aufgehoben werden kann. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung:    
Eine Öffnung der Einbahnstraße in dem Abschnitt „Werstener Friedhofstraße“ und 
„Benninghauser Straße“ würde eine Verbesserung der Erreichbarkeit vor allem für 
die Nebenstraßen des „Kärntner Weg“ bedeuten und somit eine Entlastung der 
„Höhrather Straße“.  
 
Eine vollständige Öffnung würde jedoch eine ganze Reihe an Schleichwegen 
ermöglichen, gerade für die Relation Süd-Nordwest, was in den Hauptverkehrszeiten 
eine Verschlechterung der Situation für die Anwohner bedeuten wird.  
 
Somit kann aus Sicht der Verwaltung nur für den genannten Abschnitt „Kärntner 
Weg 31-59“ eine Aufhebung der Einbahnstraßenregelung empfohlen werden. 
Mit Zustimmung der BV9 würde die oben genannte Einbahnstraßenführung 
aufgehoben.

Beratungsverlauf (1)

14.11.2025 Bezirksvertretung 9
TOP 17.2 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV9/206/2025
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
24.10.2025
Erstellt
24.10.2025 09:28