0406/2023
Antrag auf Befreiung von den Verbotsvorschriften der Ordnungsbehördlichen Verordnung über Naturdenkmale des bauplanungsrechtlichen Innenbereiches der Stadt Köln (NDI-VO) gemäß § 75 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 5 Lageplan Erdgeschoss mit Baumscheibe
696 Zeichen
| Entwässerungsrinne mit direktem Anschluss und zusätzlicher Notentwässerung an Rigolenkörper an TG-Kante Eingang 46,19 2 ‚Anschluss -2cm 7 6STG 17,5/30 —inmit Rampensteinen ‚seitlich Stützwände OKM 47.20 mit Geländer ‚8 Stk. Fahrradstellplätze > 7 564m? Spieifläche Kleinkinder naturnahes Spielen davon 58m? Wegefläche Naturdenkmal Platane erhalten 6 Stk. Fahrradstellplätze&®) In &S/ #temporärer Aufstellplatz für Müllcontainer Sammelplatz Tiefgarage der Häuser 13-15 für 4 Container je 11001 N N dx NIS u OD in Rigolenkörper (Volumen 1m°) Q ammelplatz Müll KITA Container je 1100! mit [7 & Entwässerungsrinne mit zusätzlicher Notenwässerung in Rigolenkörper Volumen 1m?) U v Y -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
4736 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/57/570 Vorlagen-Nummer 0406/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Antrag auf Befreiung von den Verbotsvorschriften der Ordnungsbehördlichen Verordnung über Naturdenkmale des bauplanungsrechtlichen Innenbereiches der Stadt Köln (NDI-VO) gemäß § 75 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) Beschlussorgan Gremium Datum Beschluss: 1. Der Naturschutzbeirat beschließt, den Vorsitzenden mit dem Mandat auszustatten, die Befreiung von den Verboten der Naturdenkmalverordnung für Schnittmaßnahmen an einer als Naturdenkmal (NDI 104.03) geschützten Platane auf dem Grundstück Riehler Str. 90, 50668 Köln, Neustadt-Köln vor Ort als Eilentscheidung zu erteilen. 2. Die Schutzmaßnahmen im Wurzelraum zur Verhinderung einer Beeinträchtigung des Naturdenkmals sind Bestandteil dieser Befreiung. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 30.01.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Sachverhalt/Begründung: Auf dem Grundstück Riehler Str. 90, 50668 Köln-Neustadt Nord, Stadtbezirk Innenstadt (Ge- markung Köln, Flur 46, Flurstück 421), findet eine Baumaßnahme zur Errichtung von Wohn- bebauung und Garagen statt. Vorhabenträgerin ist die Swiss Life AG. Die Platane (Platanus acerifolia) steht in unmittelbarer Nähe zur geplanten Wohnbebauung (Häuser 6 – 8). Der Baum ist als Naturdenkmal (NDI 104.03) nach der ordnungsbehördlichen Verordnung über Naturdenkmale im Bereich der Stadt vom 29.08.94, geändert durch die 1. Änderungsverordnung vom 03.01.02 (NDI-VO) geschützt. Im Rahmen der Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren hat die Verwaltung 2019 eine Umplanung des Vorhabens zum Schutz und zum Erhalt des Naturdenkmals erwirkt. Die Planänderung bezieht sich auf das Abrücken der Baulinie von der Platane um 2 Meter in süd- liche Richtung. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen zum Schutz der Platane als Aufla- gen Bestandteil der Baugenehmigung geworden. 1. Der Vorhabenträger hat die Verwaltung Ende 2022 darüber in Kenntnis gesetzt, dass vorbereitende Schnittmaßnahmen an der Platane erforderlich sind, weil ansonsten un- gewollte Beschädigungen der Baumkrone bei der Verbringung von Fertigbauteilen an den Einbauort nicht auszuschließen sind. Auf der Grundlage mehrerer Erörterungstermine hat die Verwaltung eine Vorgehens- weise vorgeschlagen, die geeignet ist, den Umfang des Eingriffs in das Naturdenkmal zur Umsetzung des genehmigten Vorhabens auf ein physiologisch unkritisches Mini- mum zu reduzieren. Die Beton-Fertigteile sollen demnach über zwei Korridore in der Baumkrone einge- schwenkt werden. Über einen Korridor im südlichen Kronenbereich werden die Beton- Fertigteile für Haus 6 eingeschwenkt, über den zweiten Korridor im östlichen Kronen- bereich diejenigen für die Häuser 7 und 8. Die technisch notwendige Größe eines Kor- ridors beträgt etwa 1,5 m x 1,5 m. Als Korridore bieten sich zwei bereits vorhandene, weitgehend astfreie Lücken in der Baumkrone an, die durch einen geringfügigen Rückschnitt überwiegend im Fein- und Schwachastbereich auf die notwendige Größe zu erweitern sind. Der genaue Umfang der notwendigen Schnittmaßnahmen lässt sich im Vorhinein nicht sicher abschätzen. Hierzu soll daher die Verbringung der Beton-Fertigteile mit Nach- bauten aus Holz simuliert werden. Die Schnitte sollen im Zuge der Simulation von einem Fachbetrieb für Baumpflege un- ter Beisein von Vertreter*innen der Umweltbehörde und unter Beisein des Vorsitzen- den des Naturschutzbeirats durchgeführt werden. Beantragt wird daher, den Vorsitzenden des Naturschutzbeirats mit dem Mandat aus- zustatten, die beantragte Befreiung bei der Simulation im Rahmen einer Eilentschei- dung vor Ort zu erteilen. 3 2. Die Baugenehmigung sieht die Nutzung der Baumscheibe als Spielfläche für Kleinkin- der vor (vgl. hierzu Anlage 5). Die Baumscheibe wird im Hinblick auf eine mögliche Verdichtung des Wurzelraums durch diese Nutzung vorbereitet. Hierfür wird zunächst eine Kreisfläche von ca. 1,5 m um den Stamm des Baums durch einen ortsfesten Zaun gesichert. Der Zaun ist dauerhaft vorzuhalten. Im Anschluss wird der Oberboden der übrigen Fläche um einige Zentimeter verletzungsfrei abgetragen und mit einem ver- dichtungsstabilen, durchlässigen Substrat (z.B. „Kölner Substrat“) aufgefüllt. Anlagen Anlage 1: Liegenschaftskarte mit Standort Anlage 2: Erläuterung der technischen Durchführung Anlage 3: SNA im Baugenehmigungsverfahren Anlage 4: Lageplan mit Höhenlinien der Baumkrone Anlage 5: Lageplan Erdgeschoss mit Baumscheibe
Anlage 2 Erläuterung der technischen Durchführung
498 Zeichen
Plan (EG) mit stilisierter Baumkrone Einbauorte Balkone Fertig-Betonteil Einschwenkung in die BaumkroneBaumkrone Einschwenkung in die Baumkrone: Haus 7 und 8 (Blick in Richtung Südwesten)Blickrichtung Modell: Bauwens Einschwenkung in die Baumkrone: Haus 7 und 8 (Blick in Richtung Süden)Blickrichtung Modell: Bauwens Luftaufnahme der Baumkrone (Köln-GIS 2021) Luftaufnahme der Baumkrone (Köln-GIS 2021) mit Korridoren Baumkrone Vorhandene Lücken in der Baumkrone (Korridore) Einschwenkung
Anlage 4 Lageplan mit Höhenlinien der Baumkrone
1064 Zeichen
ar gg, 3 Get) zer _ =
Whs VII FD TA Lee, .
KiTa imEG
A
7
Abe
A |
LH
as A
ee}
01'C%
Teilfläche-E
Haus 8-10
=2130m?
1322112016]
@
Fahrradstell- 45,98 OK-Attika on)
=69,62 ui
123
G EG
u.
n ww
us
er
Whs VII FD
KiTa im EG
EFH=46,50
U
7
V.+VI.ON
68
pe
AO
Whs VII FD
KiTa imEG
”2
Eı
— a
5 8
oa
RB
90
Ss u 8
8 zusgeemvNo
v.vıog FA
Er ®
128 ©
säss WhsVIFD ? &
Sl 5
232 35 Eing-H=48,
= 78
4 5 SuSE
& Et]
8 =288
2 EFH=47,25 3588 he
Terrasse EG PER
Inne
8400
Spielfläche 0 93
für die KITA or |
=
&
1
&
|- 8 l
t
2
L 6 E Re 3 )
{3 % S N
1 8
! N 4 8 Sal +2
Spielfläche für "‘ & SI5E 3
Kleinkinder 338 8 B
Whs VIFD 24 Bi
a:
Laubbaı 2 “m
3stammig 8 In 800 |
U=0,6+0,6 sl&r u 3
. 98 Er s 2 |
“u,1e ® 3% EFH=47,25 &
38 \lct © #
88 |ör
des 15,00 8 z
P= 8
Q
[53
Eee)
eg
=
8908
‚HOAI] U
Platane
Usa ®
wreyuaddo
agjens
Fahrradstell-
plätze im. “ss
>
‚© ezegr S penye4 9 “
1 j
Hi
I
I
| Feuerwehrzufahrt
Feuerwehraufstel
OKF-1.UG=43,08
OKF-IL.UG=40,23 |
unbsen oTREE
und Jugendliche Se
Jugendliche & | Orr-i.uG=40.23 —
_L_- -—-
szigidlels
Anlage 3 SNA im Baugenehmigungsverfahren
1483 Zeichen
Stellungnahme der Umweltbehörde/Baumschutz zum entsprechenden Bauabschnitt (Auszug): „(…) Im Innenhof des Grundstücks Oppenheimstr. 2-4 befindet sich ein Laubbaum (Baumart Platane), der als Naturdenkmal ausgewiesen ist (siehe Ordnungsbehördliche Verordnung über Naturdenkmale im Bereich der Stadt Köln vom 29.08.2994, geändert durch die 1. Änderungsverordnung vom 03.01.2002 der Naturdenkmalverordnung – NDI-VO). Entsprechend den Regelungen ist das Naturdenkmal unter Berücksichtigung der Verbote nach § 3 Abs. 2 der NDI-VO zu erhalten. Diese Vorgabe konnte in Abstimmung durch Abrücken der geplanten Baulinie südlich des Naturdenkmals um 2 Meter abgesichert werden. Die nachfolgenden Auflagen sind darüber hinaus hinsichtlich des Naturdenkmals in die Baugenehmigung aufzunehmen: • Der Kronentraufbereich des zu erhaltenden Naturdenkmals Platane ist von Baufahrzeugen, Baustelleneinrichtungen und Baumaterialien freizuhalten. Der betreffende Kronentraufbereich ist während der gesamten Bauzeit durch einen ortsfesten und geschlossenen Bauzaun abzusichern. • Schäden an den oberirdischen Teilen des Naturdenkmals und den anderen geschützten Bäumen sind zu vermeiden. • Während der Bauzeit sind bei Bedarf weitere Schutzvorkehrungen gemäß DIN 18920 und RAS-LP4 vorzusehen. • Die Oberflächenbefestigung des Kronentraufbereichs geschützter Bäume ist nicht zulässig. • Die gesamte Baumaßnahme ist durch eine ökologische und bautechnische Begleitung zu betreuen (…)“
Anlage 1 Liegenschaftskarte mit Standort
150 Zeichen
Riehler Str. 90, NDI 104.03 Mittelpunkt: 357324, 5646672 1:3000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 26.01.2023Seite 1 / 1
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0406/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 27.01.2023
- Erstellt
- 27.01.2023 08:54