Mandari Insight

0406/2023

Antrag auf Befreiung von den Verbotsvorschriften der Ordnungsbehördlichen Verordnung über Naturdenkmale des bauplanungsrechtlichen Innenbereiches der Stadt Köln (NDI-VO) gemäß § 75 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 27.01.2023

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 30.01.2023, TOP 3.3

Anlage 5 Lageplan Erdgeschoss mit Baumscheibe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 Erläuterung der technischen Durchführung

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Anlage 4 Lageplan mit Höhenlinien der Baumkrone

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Anlage 3 SNA im Baugenehmigungsverfahren

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Anlage 1 Liegenschaftskarte mit Standort

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Anlage 5 Lageplan Erdgeschoss mit Baumscheibe

696 Zeichen

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mit direktem Anschluss
und zusätzlicher Notentwässerung

an Rigolenkörper an TG-Kante

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4736 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/570 
 
Vorlagen-Nummer 
 0406/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Antrag auf Befreiung von den Verbotsvorschriften der Ordnungsbehördlichen 
Verordnung über Naturdenkmale des bauplanungsrechtlichen Innenbereiches der Stadt 
Köln (NDI-VO) gemäß § 75 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW)  
Beschlussorgan 
 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Naturschutzbeirat beschließt, den Vorsitzenden mit dem Mandat auszustatten, die 
Befreiung von den Verboten der Naturdenkmalverordnung für Schnittmaßnahmen an 
einer als Naturdenkmal (NDI 104.03) geschützten Platane auf dem Grundstück Riehler 
Str. 90, 50668 Köln, Neustadt-Köln vor Ort als Eilentscheidung zu erteilen. 
2. Die Schutzmaßnahmen im Wurzelraum zur Verhinderung einer Beeinträchtigung des 
Naturdenkmals sind Bestandteil dieser Befreiung. 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 30.01.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Sachverhalt/Begründung: 
Auf dem Grundstück Riehler Str. 90, 50668 Köln-Neustadt Nord, Stadtbezirk Innenstadt (Ge-
markung Köln, Flur 46, Flurstück 421), findet eine Baumaßnahme zur Errichtung von Wohn-
bebauung und Garagen statt. Vorhabenträgerin ist die Swiss Life AG. 
 
Die Platane (Platanus acerifolia) steht in unmittelbarer Nähe zur geplanten Wohnbebauung 
(Häuser 6 – 8). Der Baum ist als Naturdenkmal (NDI 104.03) nach der ordnungsbehördlichen 
Verordnung über Naturdenkmale im Bereich der Stadt vom 29.08.94, geändert durch die 1. 
Änderungsverordnung vom 03.01.02 (NDI-VO) geschützt. 
 
Im Rahmen der Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren hat die Verwaltung 2019 eine 
Umplanung des Vorhabens zum Schutz und zum Erhalt des Naturdenkmals erwirkt. Die 
Planänderung bezieht sich auf das Abrücken der Baulinie von der Platane um 2 Meter in süd-
liche Richtung. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen zum Schutz der Platane als Aufla-
gen Bestandteil der Baugenehmigung geworden. 
 
1. Der Vorhabenträger hat die Verwaltung Ende 2022 darüber in Kenntnis gesetzt, dass 
vorbereitende Schnittmaßnahmen an der Platane erforderlich sind, weil ansonsten un-
gewollte Beschädigungen der Baumkrone bei der Verbringung von Fertigbauteilen an 
den Einbauort nicht auszuschließen sind. 
 
Auf der Grundlage mehrerer Erörterungstermine hat die Verwaltung eine Vorgehens-
weise vorgeschlagen, die geeignet ist, den Umfang des Eingriffs in das Naturdenkmal 
zur Umsetzung des genehmigten Vorhabens auf ein physiologisch unkritisches Mini-
mum zu reduzieren. 
 
Die Beton-Fertigteile sollen demnach über zwei Korridore in der Baumkrone einge-
schwenkt werden. Über einen Korridor im südlichen Kronenbereich werden die Beton-
Fertigteile für Haus 6 eingeschwenkt, über den zweiten Korridor im östlichen Kronen-
bereich diejenigen für die Häuser 7 und 8. Die technisch notwendige Größe eines Kor-
ridors beträgt etwa 1,5 m x 1,5 m. 
Als Korridore bieten sich zwei bereits vorhandene, weitgehend astfreie Lücken in der 
Baumkrone an, die durch einen geringfügigen Rückschnitt überwiegend im Fein- und 
Schwachastbereich auf die notwendige Größe zu erweitern sind. 
Der genaue Umfang der notwendigen Schnittmaßnahmen lässt sich im Vorhinein nicht 
sicher abschätzen. Hierzu soll daher die Verbringung der Beton-Fertigteile mit Nach-
bauten aus Holz simuliert werden. 
Die Schnitte sollen im Zuge der Simulation von einem Fachbetrieb für Baumpflege un-
ter Beisein von Vertreter*innen der Umweltbehörde und unter Beisein des Vorsitzen-
den des Naturschutzbeirats durchgeführt werden. 
Beantragt wird daher, den Vorsitzenden des Naturschutzbeirats mit dem Mandat aus-
zustatten, die beantragte Befreiung bei der Simulation im Rahmen einer Eilentschei-
dung vor Ort zu erteilen.

3 
2. Die Baugenehmigung sieht die Nutzung der Baumscheibe als Spielfläche für Kleinkin-
der vor (vgl. hierzu Anlage 5). Die Baumscheibe wird im Hinblick auf eine mögliche 
Verdichtung des Wurzelraums durch diese Nutzung vorbereitet. Hierfür wird zunächst 
eine Kreisfläche von ca. 1,5 m um den Stamm des Baums durch einen ortsfesten Zaun 
gesichert. Der Zaun ist dauerhaft vorzuhalten. Im Anschluss wird der Oberboden der 
übrigen Fläche um einige Zentimeter verletzungsfrei abgetragen und mit einem ver-
dichtungsstabilen, durchlässigen Substrat (z.B. „Kölner Substrat“) aufgefüllt. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1: Liegenschaftskarte mit Standort 
Anlage 2: Erläuterung der technischen Durchführung 
Anlage 3: SNA im Baugenehmigungsverfahren 
Anlage 4: Lageplan mit Höhenlinien der Baumkrone 
Anlage 5: Lageplan Erdgeschoss mit Baumscheibe

Anlage 2 Erläuterung der technischen Durchführung

498 Zeichen

Plan (EG) mit stilisierter Baumkrone

Einbauorte Balkone

Fertig-Betonteil

Einschwenkung in die BaumkroneBaumkrone

Einschwenkung in die Baumkrone: Haus 7 und 8 (Blick in Richtung Südwesten)Blickrichtung
Modell: Bauwens

Einschwenkung in die Baumkrone: Haus 7 und 8 (Blick in Richtung Süden)Blickrichtung
Modell: Bauwens

Luftaufnahme der Baumkrone (Köln-GIS 2021)

Luftaufnahme der Baumkrone (Köln-GIS 2021) mit Korridoren

Baumkrone

Vorhandene Lücken in der Baumkrone (Korridore)

Einschwenkung

Anlage 4 Lageplan mit Höhenlinien der Baumkrone

1064 Zeichen

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Anlage 3 SNA im Baugenehmigungsverfahren

1483 Zeichen

Stellungnahme der Umweltbehörde/Baumschutz zum entsprechenden Bauabschnitt 
(Auszug): 
„(…) Im Innenhof des Grundstücks Oppenheimstr. 2-4 befindet sich ein Laubbaum (Baumart 
Platane), der als Naturdenkmal ausgewiesen ist (siehe Ordnungsbehördliche Verordnung 
über Naturdenkmale im Bereich der Stadt Köln vom 29.08.2994, geändert durch die 1. 
Änderungsverordnung vom 03.01.2002 der Naturdenkmalverordnung – NDI-VO). 
Entsprechend den Regelungen ist das Naturdenkmal unter Berücksichtigung der Verbote 
nach § 3 Abs. 2 der NDI-VO zu erhalten. 
Diese Vorgabe konnte in Abstimmung durch Abrücken der geplanten Baulinie südlich des 
Naturdenkmals um 2 Meter abgesichert werden. 
Die nachfolgenden Auflagen sind darüber hinaus hinsichtlich des Naturdenkmals in die 
Baugenehmigung aufzunehmen: 
• Der Kronentraufbereich des zu erhaltenden Naturdenkmals Platane ist von 
Baufahrzeugen, Baustelleneinrichtungen und Baumaterialien freizuhalten. Der 
betreffende Kronentraufbereich ist während der gesamten Bauzeit durch einen 
ortsfesten und geschlossenen Bauzaun abzusichern. 
• Schäden an den oberirdischen Teilen des Naturdenkmals und den anderen 
geschützten Bäumen sind zu vermeiden. 
• Während der Bauzeit sind bei Bedarf weitere Schutzvorkehrungen gemäß DIN 18920 
und RAS-LP4 vorzusehen. 
• Die Oberflächenbefestigung des Kronentraufbereichs geschützter Bäume ist nicht 
zulässig. 
• Die gesamte Baumaßnahme ist durch eine ökologische und bautechnische 
Begleitung zu betreuen (…)“

Anlage 1 Liegenschaftskarte mit Standort

150 Zeichen

Riehler Str. 90, NDI 104.03
Mittelpunkt: 357324, 5646672
1:3000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 26.01.2023Seite 1 / 1

Beratungsverlauf (1)

30.01.2023 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.3 Anhörung (BV)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0406/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
27.01.2023
Erstellt
27.01.2023 08:54