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2431/2022

Planungsbeschluss: Verkehrliche und gestalterische Optimierung der Aachener Straße in Braunsfeld

Beschlussvorlage Ausschuss 12.08.2022

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 22.11.2022, TOP 3.3

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 11/2024

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Ansehen

Anlage 6 - Stellungnahme zum Beschluss der BV Lindenthal

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Ansehen

Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 23.08.2022

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Anlage 5 - Auszug BV Lindenthal 07.11.2022

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Ansehen

Anlage 8 - Stellungnahme zu Fragen aus VA 22.11.2022

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Ansehen

Anlage 4 - Eingabe

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

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Ansehen

Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 22.11.2022

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 2 Übersichtskarte

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 11/2024

1870 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/2 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2431/2022
Stand: 05.11.2024 
Sachstandsbericht  
Planungsbeschluss: Verkehrliche und gestalterische Optimierung der Aachener Straße 
in Braunsfeld 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Aachener Straße zwischen 
Melatengürtel/Stadtwaldgürtel und Eupener Straße Radfahrstreifen zu planen und die 
Aufenthaltssituation zu verbessern. Hierbei sind die Leistungsfähigkeit des MIV-
Grundnetzes für den motorisierten Individualverkehr sowie der Erhalt der bestehenden 
Bäume sicherzustellen. Die Planung berücksichtigt und korrespondiert mit den Aus-
bauplanungen der Haltestellen im Rahmen der Kapazitätserweiterung der Ost-West-
Achse. Die Umsetzung kann erst nach deren Fertigstellung und Wegfall der heutigen 
Busspuren erfolgen. 
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, das gemäß dem Beschluss ent-
wickelte Szenario in einer Vorplanung auszuarbeiten und noch vor der Sommer-
pause in einem Fachgespräch vorzustellen und mit der bestandsnahen Lösung 
zu vergleichen.  
Dabei sind die Planungen für stadteinwärts und stadtauswärts getrennt vonei-
nander zu betrachten. 
 
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand:  
Im Rahmen der Kapazitätserweiterung OWA wurden die Vorplanung für die  
Radverkehrsanlagen an der Aachener Straße abgeschlossen. Die Planung liegt den  
politischen Gremien unter der Vorlagennummer 2011/2024 zum Beschluss vor.  
Die Verlegung der Radverkehrsanlagen ist Voraussetzung für die Planung der Gehwege und 
Aufenthaltsflächen.   
 
Nächste Schritte:

2 
 
Mit vorliegendem Beschluss werden die Radverkehrsanlangen in der Leistungsphase 3  
(Entwurfsplanung) fortgeführt und mit der Planung der Gehwege und Aufenthaltsflächen  
begonnen.  
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Herbst 2025

Anlage 6 - Stellungnahme zum Beschluss der BV Lindenthal

1793 Zeichen

Anlage 6 
Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal vom 
07.11.2022 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal ergänzte die Beschlussvorlage der Verwaltung zur 
verkehrlichen und gestalterischen Optimierung der Aachener Straße in Braunsfeld wie folgt 
und gab folgende Anregungen: 
Punkt 1: Den Wegfall der beiden U-Turns / Wender an der heutigen Haltestelle 
Clarenbachstift. 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Gemäß der Beschlussvorlage werden die im betroffenen Abschnitt der Aachener Straße 
vorhandenen Wendefahrbahnen auf ihre Notwendigkeit und ihren Beitrag zum Erhalt der 
Leistungsfähigkeit überprüft. Dies gilt auch für die beiden Wendefahrbahnen an der 
Haltestelle Clarenbachstift. 
 
Punkt 2: Die gewonnene Fläche wird für einen breiten gradlinigen Überweg für 
Fußgängerinnen und Fußgänger sowie den Radverkehr genutzt. 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Unabhängig von der Notwendigkeit der vorhandenen Wendefahrbahnen an der Haltestelle 
Clarenbachstift gibt es Vorgaben an die sichere Querung einer Stadtbahnlinie. Im Rahmen 
der Planung wird eine Umsetzung in Abstimmung mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG und 
der Technischen Aufsichtsbehörde bei der Bezirksregierung geprüft. 
 
Punkt 3: Zu prüfen, ob bei der Einrichtung des Bewohnerparkens besonders in der 
Hermann-Pflaume-Straße Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden können. 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Hermann-Pflaume-Straße liegt innerhalb der Grenzen des am 01.02.2021 von der 
Bezirksvertretung Lindenthal beschlossenen Bewohnerparkgebietes Baumeisterviertel I. 
Wenn die Verwaltung mit den Planungen der beiden beschlossenen Bewohnerparkgebiete 
Baumeisterviertel I und Baumeisterviertel II beginnt, wird der Beschluss der 
Bezirksvertretung Lindenthal vom 07.11.2022 berücksichtigt.

Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 23.08.2022

1878 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 26.08.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 16. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 23.08.2022  
öffentlich 
3.8 Planungsbeschluss: Verkehrliche und gestalterische Optimierung der 
Aachener Straße in Braunsfeld 
2431/2022 
RM De Bellis-Olinger merkt eingangs für die CDU-Fraktion an, dass sie auch diese 
Vorlage zunächst ohne Votum in die Bezirksvertretung verweisen möchte. Sie mo-
niert, dass bei den Ortsterminen eine bestandsnahe Lösung vorgestellt wurde, die 
jetzt jedoch bedauerliche Weise nicht mehr zur Diskussion stehe. Stadtein- wie aus-
wärts seien unterschiedliche Breiten bei den Fahrbahnen, Geh- und Radwegen vor-
handen. Es sei ihr jedoch auch bei einem in die Zukunft gerichteten Beschluss sehr 
wichtig, diese Aspekte im hiesigen Fachausschuss offen gelegt zu bekommen und 
hierüber zu diskutieren. 
 
Zudem müsse gewährleistet werden, dass die Busexpressspur nicht wegfallen 
werde; dies sollte im Beschluss klar und deutlich aufgenommen werden.  
 
Letztendlich weist Frau De Bellis-Olinger darauf hin, dass die ansässigen Gewerbe-
treibenden sich nicht mitgenommen fühlen; hier sollte die Verwaltung das Gespräch 
mit diesen suchen. 
 
Abschließend betont Ausschussvorsitzender Hammer, dass es sich hier nicht um 
eine vorgezogene Maßnahme handele, sondern vielmehr um einen Planungsbe-
schluss mit einem Zeithorizont, der sich auf den letztendlichen Ausbau der Ost-West-
Achse beziehe.  
 
Ob der Expressbus in späterer Zukunft zur Entlastung der Linie 1 noch benötigt 
werde, müsse zu gegebener Zeit geprüft werden.  
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die nachfolgenden 
Gremien.

2 
 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 5 - Auszug BV Lindenthal 07.11.2022

1703 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon:  (0221) 221 93313  
 
E-Mail:  steffen.wagener1@stadt-koeln.de 
Datum: 08.11.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 07.11.2022 
öffentlich 
9.2.2 Planungsbeschluss: Verkehrliche und gestalterische Optimierung der 
Aachener Straße in Braunsfeld 
2431/2022 
geänderter Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Aachener Straße zwi-
schen Melatengürtel/Stadtwaldgürtel und Eupener Straße Radfahrstreifen zu planen 
und die Aufenthaltssituation zu verbessern. Hierbei sind die Leistungsfähigkeit des 
MIV-Grundnetzes für den motorisierten Individualverkehr sowie der Erhalt der beste-
henden Bäume sicherzustellen. Die Planung berücksichtigt und korrespondiert mit 
den Ausbauplanungen der Haltestellen im Rahmen der Kapazitätserweiterung der 
Ost-West-Achse. Die Umsetzung kann erst nach deren Fertigstellung und Wegfall 
der heutigen Busspuren erfolgen. 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal ergänzt den Beschluss der Verwaltung zur 
Verkehrlichen und gestalterischen Optimierung der Aachener Straße in 
Braunsfeld wie folgt und gibt folgende Anregungen: 
- Den Wegfall der beiden U-Turns / Wender an der heutigen Haltestelle Claren-
bachstift. 
- Die gewonnene Fläche wird für einen breiten gradlinigen Überweg für 
Fußgängerinnen und Fußgänger sowie den Radverkehr genutzt. 
- Zu prüfen, ob bei der Einrichtung des Bewohnerparkens besonders in der 
Hermann-Pflaume-Straße Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden können. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
einstimmig beschlossen 
 
eine Enthaltung (AFD) 
 
nicht anwesend: Frau Klein (Grüne), Herr Lhotka (CDU)

Anlage 8 - Stellungnahme zu Fragen aus VA 22.11.2022

4660 Zeichen

1 
 
Anlage 8 
 
Ergänzende Stellungnahme zu den Fragen des RM De Bellis-Olinger aus der Sitzung 
des Verkehrsausschusses am 22.11.2022 
In der oben genannten Sitzung bat RM De Bellis-Olinger darum, dass eine bestandsnahe 
Variante mit aufgenommen und bewertet werde und dass jeweils die stadteinwärts und stadt-
auswärts führende Richtung getrennt betrachtet werden. 
Hierzu bezieht die Verwaltung wie folgt Stellung: 
Im Rahmen der Kapazitätserweiterung der Stadtbahnlinie 1 auf der Ost-West-Achse werden 
die Haltestellen im Zuge der Aachener Straße überplant. Im zentralen Geschäftsbereich in 
Braunsfeld zwischen Gürtel und Eupener Straße sind im Rahmen der Bestandsaufnahme 
auf den Nebenanlagen gravierende verkehrliche Mängel festgestellt worden, die in der Be-
gründung zur Beschlussempfehlung der Vorlage unter „2. Ist-Situation und Bestandsanalyse“ 
detailliert beschrieben worden sind. Darauf basierend wurde in einem ersten Planungsschritt 
das Verbesserungspotenzial einer bestandsnahen Lösung unter Beibehaltung der vorhande-
nen Straßenborde mit einer Umorganisation des ruhenden Verkehrs entwickelt. 
Merkmale dieser ersten Planungsüberlegungen waren: 
- Die Lage und die Breiten der baulich angelegten Rad- und Gehwege bleiben gegen-
über dem Status-quo unverändert. 
- Die Busspur, die mit der Kapazitätserweiterung der Stadtbahn nicht mehr erforderlich 
sein wird, steht in Teilabschnitten für den ruhenden Kfz-Verkehr sowie zum La-
den/Liefern zur Verfügung. Das Parken zwischen den Bäumen wird im Gegenzug 
aufgehoben. 
- Das Stadtmobiliar, wie beispielsweise Bänke, Fahrradabstellanlagen, Abfallbehälter, 
wird vollständig zwischen den Bäumen untergebracht. 
Im weiteren Planungsprozess hat sich bei der Abwägung aller Vor- und Nachteile gezeigt, 
dass mit dieser Lösung keine wirkungsvolle und nachhaltige Verbesserung der Rad- und 
Fußverkehrssituation herbeigeführt und genauso wenig ein spürbarer Beitrag zur Verbesse-
rung der Aufenthaltsqualität des Stadtraumes geleistet wird. Ursächlich hierfür sind folgende 
Gründe: 
- Die Führung von Fuß- und Radverkehr auf einer baulichen Anlage führt in diesem 
Bereich immer wieder zu Konflikten zwischen beiden Verkehrsarten und mindert die 
Nutzungsqualität und die Sicherheit. 
- Der Radweg entspricht mit einer Breite von 1,60 m nicht dem Regelmaß, das im tech-
nischen Regelwerk auf 2,0 m festgesetzt wird. Eine Fortschreibung der Richtlinien 
wird perspektivisch vsl. noch größere Breiten festsetzen. 
- Der vorhandene Radweg ist nicht geeignet, das Radverkehrsaufkommen für den zü-
gigen Durchgangsverkehr, aber auch den für das Stadtteilzentrum wichtigen Quell-/ 
Zielverkehr aufzunehmen und sicher zu führen. 
- Auf den Nebenanlagen, deren Abmessungen sich größtenteils im untermaßigen Be-
reich bewegen, besteht nur wenig Gestaltungsspielraum, die Aufenthaltsqualität zu 
erhöhen. Verweilzonen vor den Geschäften, außengastronomische Angebote und 
Auslagen vor den Geschäften stehen nicht oder nur sehr eingeschränkt zur Verfü-
gung. 
Der letzte Punkt betrifft in der heutigen Situation schwerpunktmäßig die südliche Straßen-
seite, auf der eine deutlich größere Anzahl an Geschäften/Gastronomie besteht.

2 
 
Auch wenn die Nutzungsintensität aufgrund des dichteren und kleinteiligeren Geschäftsbe-
satzes auf der südlichen Straßenseite stärker ausgeprägt ist als auf der nördlichen Nebenan-
lage, herrschen die identifizierten Defizite die verkehrlichen Belange der Bestandsanlagen 
betreffend auf beiden Straßenseiten. 
In der Konsequenz sind aus der bestandsnahen Lösung zwei Szenarien mit Radverkehrsfüh-
rung auf der Fahrbahn weiterentwickelt worden, die – vergleichend zum Bestand - erstmals 
auch bereits am 30. Juni 2022 in einem Fachgespräch mit vorgeschalteter Ortsbegehung 
Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksvertretung Lindenthal und des Verkehrsausschus-
ses ausführlich vorgestellt und intensiv diskutiert worden sind.  
Die Verwaltung hat in der vorliegenden Beschlussvorlage, eines der dargestellten Szenarien 
zur weiteren Ausarbeitung für den Straßenraum empfohlen. Dieser Empfehlung ist die Be-
zirksvertretung Lindenthal mittlerweile einstimmig gefolgt und hat den Beschluss um kleinere 
planerische Prüfaufträge ergänzt.  
Die Verwaltung bezieht die Prüfaufträge in die Ausarbeitung des Szenarios auf Ebene einer 
Vorplanung ein. Diese Planung soll aus den geschilderten Gründen den gesamten Straßen-
raum umfassen.  
Die Vorplanung wird den politischen Gremien zeitnah zur erneuten Beschlussfassung, erwei-
terter Planungsbeschluss, vorgelegt und die Auswirkungen auf alle Verkehrsarten – ebenfalls 
in jeder Verkehrsrichtung - umfassend dargestellt.

Anlage 4 - Eingabe

3377 Zeichen

1 
 
Anlage 4 
 
 
 
1. Schreiben des Petenten, per Mail eingegangen am 08.08.2022 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
bestimmt haben Sie schon viele erfolgversprechende Ideen und Konzepte auf den Weg 
gebracht, um Auto- und Fahrradverkehr in Köln zu einem friedlicheren Miteinander zu 
bewegen. Nach meinem Urlaub in den Niederlanden möchte ich das Prinzip zur 
Nachahmung anregen, dass Fahrradwege und Autofahrspuren komplett und konsequent 
voneinander getrennt sind und dass weder Fahrräder die Autospur behindern 
können/müssen noch Autofahrer auf dem Radweg parken können. In Berlin ist zB kürzlich 
auf der Kantstraße eine Auto-Fahrspur in Auto-Parkplätze umgewandelt worden und die 
ehemaligen Auto-Parkplätze sind nun eine eigene Fahrrad-Spur geworden. Die Aufteilung ist 
nun: Auto-Fahrspur/Auto-Parkplätze/Fahrrad-Spur/Bürgersteig. Auf der Kölner Roonstraße, 
wo es mit 2 Autofahrspuren/einer Parkspur und dem Bürgersteig (so wie die Kantstr in Berlin 
früher aussah) aktuell gar keine Möglichkeit für Fahrradfahrer gibt, könnte man dieses 
Konzept zB auch aufgreifen.  
Mit freundlichen Grüßen 
 
2. Schreiben des Petenten, per Mail eingegangen am 09.08.2022 
Sehr geehrte Frau Brohl, 
 
Vielen Dank für die ausführliche und persönliche Rückmeldung! 
Die Roonstraße war mir bei der Durchfahrt nur als Beispiel aufgefallen. Meine Adresse:  
Wenn ich also die Möglichkeit habe, eine Bürgereingabe zu formulieren:  
Auf der Aachener Straße zwischen Militärring und Universitätsstraße ist in den letzten Jahren 
der Fahrradverkehr stark angestiegen. Vor allem an Ampeln kommt es zu regelrechten Staus 
der Fahrräder und die schnellen elektrischen Lastenräder haben auf der ganzen Strecke 
kaum Möglichkeiten, an langsameren Fahrrädern vorbeizufahren. Der schmale Fahrradweg 
auf dem Bürgersteig ist oftmals blockiert und es kommt zu Überschneidungen mit den 
querenden Fußgängern und Autos. Durch Bäume und parkende Autos ist die Situation 
zusätzlich unübersichtlich und erhöht die Unsicherheit aller Verkehrsteilnehmer. 
Dem motorisierten Auto-Verkehr steht aktuell ein überproportional großes Flächenkontingent 
auf der Aachener Straße zur Verfügung: 6 Spuren plus Parkbuchten im Vergleich zu je 
einem aufgeteilten Bürgersteig auf jeder Seite. Daher wäre eine Umwandlung je einer Auto-
Fahrspur auf der Aachener Straße in eine Fahrrad-Spur wünschenswert, um den Fuß- und 
Rad-Verkehr zu entzerren und den Fahrrädern und Fußgängern mehr Raum im städtischen 
Gesamtbild der Aachener Str zu geben.  
Durch die verbesserten Bedingungen würden die Geschäfte und Cafés profitieren, da mehr 
Raum zum Verweilen und Innehalten und Einkaufen gegeben wäre. Außerdem würden 
sicherlich noch mehr Menschen auf das Fahrrad umsteigen, wenn schnelles und sichereres 
Fortkommen auf mehr Fläche möglich wäre. Nicht nur die Luftqualität, sondern auch die 
Lebensqualität würden sich verbessern. Die sekundären gesundheitlichen Vorteile durch 
mehr Bewegung sind ein weiterer positiver Faktor.

2 
 
In Skandinavien haben einige Länder die Rechnung aufgemacht, dass für jeden Euro, der in 
Fahrrad-Infrastruktur investiert wird, ein gesamtgesellschaftlicher Bonus-Effekt von 8 Euro 
als Gegenwert angenommen wird.  
Anthony Desnick rechnet die Effekte in diesem TED Video anschaulich vor: 
https://www.youtube.com/watch?v=KTT7i3SKpMQ 
Besten Dank für Ihre Mühe. 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

1763 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
☒ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☒ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Im Rahmen des Planungsbeschlusses ist 
zunächst noch keine Öffentlichkeits-
beteiligung sinnvoll. Nach Erarbeitung 
belastbarer Aussagen und Vorstellung in 
den politischen Gremien ist eine 
Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 22.11.2022

922 Zeichen

Anlage 7 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909 
Fax:   (0221) 221-24447 
E-Mail:   angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum:  02.12.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 18. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 22.11.2022  
öffentlich 
  
…vor Eintritt in die Tagesordnung…  
 
 
 
RM De Bellis-Olinger beantragt, TOP 
3.4  Planungsbeschluss: Verkehrliche und gestalterische Optimierung der 
Aachener Straße in Braunsfeld 
2431/2022 
 
zu vertagen. Sie habe bereits im ersten Beratungsgang darum gebeten, dass die bestandsnahe 
Lösung mit aufgenommen werde und dass die stadteinwärts und stadtauswärts führenden Stre-
cken unterschiedlich betrachtet werden. Entsprechend den Absprachen in den Ortsterminen 
sollte alles fachneutral beleuchtet werden. Dies sei bisher nicht erfolgt. Wenn dies nicht möglich 
sei, bitte sie zumindest um eine schriftliche Stellungnahme.

Beschlussvorlage Ausschuss

9995 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2431/2022 
Freigabedatum 
 12.08.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planungsbeschluss: Verkehrliche und gestalterische Optimierung der Aachener Straße in 
Braunsfeld 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Aachener Straße zwischen Melatengür-
tel/Stadtwaldgürtel und Eupener Straße Radfahrstreifen zu planen und die Aufenthaltssituation zu 
verbessern. Hierbei sind die Leistungsfähigkeit des MIV-Grundnetzes für den motorisierten Individu-
alverkehr sowie der Erhalt der bestehenden Bäume sicherzustellen. Die Planung berücksichtigt und 
korrespondiert mit den Ausbauplanungen der Haltestellen im Rahmen der Kapazitätserweiterung der 
Ost-West-Achse. Die Umsetzung kann erst nach deren Fertigstellung und Wegfall der heutigen Bus-
spuren erfolgen. 
 
 
Verkehrsausschuss 23.08.2022 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.08.2022 
Verkehrsausschuss 27.09.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1. Ausgangssituation 
Am 18.12.2018 hat der Rat der Stadt Köln den Beschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-
West-Achse zwischen Bensberg und Weiden gefasst (Vorlagen-Nr. AN/1815/2018). Vorrangiges Ziel 
ist es, mit einer Verlängerung der Stadtbahnhaltestellen Langzüge auf der Stadtbahnlinie 1 einzuset-
zen, um so die Beförderungskapazität zu erhöhen.  
 
Bei der Überplanung des Westastes zwischen den Haltestellen Weiden West und Universitätsstraße 
wurde für den zentralen Geschäftsbereich von Braunsfeld Handlungsbedarf im Bereich der Führung 
für Radfahrende und zu Fuß Gehende festgestellt.  
Der etwa 1,3 km lange Abschnitt zwischen Melaten-/Stadtwaldgürtel und Eupener Straße weist im 
Bestand zu schmale Geh- und Radwege auf. Zusätzlicher Optimierungsbedarf ergibt sich aus der 
Vielzahl von Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben und den daraus resultierenden verkehrlichen 
Wechselwirkungen, die im Bestand immer wieder zu Konflikten zwischen Fuß- und Radverkehr, aber 
auch mit dem ruhenden Kfz-Verkehr führen. 
 
Die Verwaltung hat auf dieser Grundlage ein Szenario zur Neuordnung des Querschnittes entwickelt, 
das zum Ziel hat, die verkehrliche und gestalterische Situation auf der Aachener Straße in Braunsfeld 
zu optimieren. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt gleichzeitig mit dem Ausbau der Stadtbahnlinie 
1 und der entsprechenden Kapazitätsausweitung für ÖPNV Nutzer*innen, d. h. nach Wegfall der der-
zeit bestehenden Busspuren. Dadurch wird der Straßenraum insgesamt entlastet.   
 
2. Ist-Situation und Bestandsanalyse 
 
2.1 Beschreibung der Verkehrsanlagen 
Die Aachener Straße ist eine der wichtigsten Verkehrsachsen der Stadt und damit Bestandteil des 
MIV-Grundnetzes für den motorisierten Individualverkehr. Der am stärksten belastete Streckenab-
schnitt im Bereich zwischen Gürtel und Eupener Straße wird täglich von ca. 16.000 Kfz je Fahrtrich-
tung genutzt. 
 
Die Aachener Straße besteht in diesem Bereich aus zwei durchgehenden Fahrstreifen pro Fahrtrich-
tung, die durch die in Mittellage geführte Stadtbahn baulich voneinander getrennt werden. Zusätzlich 
dazu ist rechts neben den beiden Fahrstreifen für den Kfz-Verkehr in weiten Teilen ein weiterer Fahr-
streifen angeordnet, welcher stadteinwärts zwischen 7-9 Uhr sowie stadtauswärts zwischen 15-
19 Uhr als Busspur genutzt wird. Außerhalb dieser Zeiten kann die Spur abschnittsweise zum Laden 
und Liefern und/oder zum Parken genutzt werden. 
 
Der Straßenzug wird beidseitig von etwa 150 Bäumen gesäumt. Zwischen den Baumbeeten selbst 
sind hauptsächlich Parkstände für den ruhenden Kfz-Verkehr angeordnet. Diese werden vereinzelt 
von Flächen für Außengastronomie, Fahrradabstellanlagen und Flächen zum Laden und Liefern un-
terbrochen. Daran anschließend verlaufen beidseitig 1,60 m breite Radwege sowie Gehwege mit ei-
ner Breite von etwa 3,20 m. Die Gehwegbreite variiert je nach umgebender Nutzung und ist oft nicht 
in der vorhandenen Breite nutzbar. Privates Mobiliar, wie z. B. Werbeaufsteller, Warenpräsentationen

3 
und Außengastronomie schränken die lichte Breite des Gehweges abschnittweise auf bis zu 1,20 m 
ein. 
 
2.2 Analyse und Bewertung 
Die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) setzt eine Regelbreite für Gehwege von 
2,50 m und für Radwege von 2,00 m fest. Beide Werte werden im Bestand in weiten Teilen deutlich 
unterschritten. Der Sicherheitstrennstreifen, der zwischen ruhendem Kfz-Verkehr und dem fließenden 
Radverkehr eine wichtige Sicherheitszone markiert, ist in Teilen gar nicht vorhanden oder unterschrei-
tet mit einer Breite von 0,50 m die Regelbreite von 0,75 m deutlich. Dadurch erhöht sich die Gefahr 
sogenannter „dooring-Unfälle“. Die Richtlinie definiert außerdem für Geschäftsstraßen Richtwerte für 
den zusätzlichen Raumbedarf als Verweilflächen vor Schaufenstern sowie im Bereich von Auslagen 
und Vitrinen. Diese können aufgrund der örtlichen Verhältnisse nicht angeboten werden. Wild abge-
stellte Fahrräder sowie vorwiegend privates Mobiliar schränken die nutzbare Gehwegbreite zusätzlich 
ein und machen eine barrierefreie Nutzung unmöglich. Selbst eine in kurzen Teilbereichen ausrei-
chend vorhandene Breite, reicht nicht aus, die dargestellten Mängel in den Nebenanlagen im Pla-
nungsraum vollständig zu beheben. 
 
Durch die von der Fahrbahn abgerückten baulichen Radwege entsteht Konfliktpotential zwischen dem 
geradeausfahrenden Radverkehr und abbiegenden Kfz. Der Baumbestand und der ruhende Verkehr 
schränken die Sicht auf den bevorrechtigten Radverkehr zusätzlich ein. Eine Auswertung der Unfall-
daten bestätigt dies. An dem Knotenpunkt Aachener Straße/Melatengürtel existiert ein freilaufender 
Rechtsabbieger. In der Vergangenheit gab es bezogen auf einen 3-Jahreszeitraum (2016-2019) an 
diesem Knotenpunkt 7 Unfälle mit Radfahrenden beim Ein- und Abbiegen. Für den gleichen Zeitraum 
gab es an dem Knotenpunkt Aachener Straße/Maarweg/Kitschburger Straße nur im Zusammenhang 
mit dem Radverkehr 22 Unfälle. Ebenfalls auffällig ist die Einmündung Eschweiler Straße. Zwischen 
2016 und 2019 waren hier 5 Unfälle mit Radfahrenden im Zusammenhang mit Abbiegevorgängen des 
Kfz-Verkehres zu verzeichnen. 
 
3. Vorgaben für die Planung 
Um die verkehrliche Situation zu optimieren, aber auch um die Aufenthaltsfunktion zu verbessern, soll 
die Planung folgende Grundsätze und Zielsetzungen berücksichtigen: 
- Mit den Radfahrstreifen werden die Konflikte auf den Nebenanlagen zwischen Rad- und Fuß-
verkehr sowie zwischen ruhendem Kfz-Verkehr und Radverkehr entschärft. 
- Auf den breiteren, barrierefrei nutzbaren Fußverkehrsanlagen entsteht mehr Raum für Aufent-
halt und Flanieren. 
- Mittels ausreichender Fahrstreifen und gegebenenfalls weiterer flankierender Maßnahmen 
wird die Leistungsfähigkeit des MIV-Grundnetzes in diesem Bereich sichergestellt. 
- Zwischen den Baumstandorten werden Parkstände für den ruhenden Kfz-Verkehr sowie Fahr-
radabstellanlagen und Sitzmöglichkeiten integriert. 
- Es werden Flächen zur Anlieferung der anliegenden Geschäfte und Gastronomiebetriebe be-
rücksichtigt. 
- Der Baumbestand wird geschützt und erhalten. 
- Der freilaufende Rechtsabbieger am Knotenpunkt Melatengürtel/Aachener Straße wird zu-
rückgebaut. 
- Die im betroffenen Abschnitt der Aachener Straße vorhandenen Wendefahrbahnen werden 
auf ihre Notwendigkeit und ihren Beitrag zum Erhalt der Leistungsfähigkeit überprüft und be-
wertet. 
 
4. Planungsprozess und weiteres Vorgehen 
Nach der Beschlussfassung durch die politischen Gremien wird seitens der Verwaltung die Vorpla-
nung erstellt. Dabei werden die Chancen und Risiken, die sich aus der Planung für alle Verkehrsarten 
ergeben, tiefergehend untersucht. Mit der Vorplanung können konkrete Aussagen zu der Anzahl der 
zukünftigen Pkw-Stellplätze, die Dimensionierung und Anordnung der Ladezonen sowie zur bedarfs-
gerechten Erhöhung von Fahrradabstellanlagen vorgenommen werden. Anschließend wird die Vor-
planung den politischen Gremien zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Eine Beteiligung der Anlie-
ger*innen und der Verbände erfolgt im Anschluss. 
 
Die verkehrliche Optimierung der Aachener Straße in Braunsfeld erfolgt in enger Abstimmung mit

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dem Planungsprozess zur Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse. Die Radverkehrsführung 
in diesem Bereich hat direkte Auswirkungen auf die Ost-West-Achse. Damit es zu keinen erheblichen 
Verzögerungen in dem betroffenen Abschnitt kommt, ist eine zügige Erstellung der Vorplanung vor-
gesehen. Nach dem Planungsbeschluss ist eine konkrete Untersuchung der Radverkehrsführung 
möglich, mit deren Ergebnissen parallel an der Ost-West-Achse weitergeplant werden kann. 
 
5. Kosten und Finanzierung 
Die Erstellung der Vorplanung ermöglicht anschließend eine konkrete Aussage zum Bauumfang und 
den voraussichtlichen Baukosten. Zum aktuellen Zeitpunkt lässt sich keine belastbare Aussage zu 
den Kosten abschätzen. Die Vorplanung wird seitens der Verwaltung erstellt und verursacht keine 
Kosten für externe Planungsleistungen. Die Quantifizierung der verkehrlichen Auswirkungen, die sich 
aus der verkehrlichen und gestalterischen Optimierung im Planungsraum ergeben, erfolgt im Rahmen 
der Ost-West-Achse und wird hierüber finanziert. 
 
 
6. Erläuterungen zum Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und 
stärkt den Umweltverbund. Sie trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Insgesamt 
kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. 
 
Anlagen 
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 - Übersichtskarte

Anlage 2 Übersichtskarte

8 Zeichen

Anlage 2

Beratungsverlauf (3)

23.08.2022 Verkehrsausschuss
TOP 3.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
29.08.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
22.11.2022 Verkehrsausschuss
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2431/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
12.08.2022
Erstellt
03.08.2022 16:11