2431/2022
Planungsbeschluss: Verkehrliche und gestalterische Optimierung der Aachener Straße in Braunsfeld
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 11/2024
1870 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/66/664/2
Vorlagen-Nummer
2431/2022
Stand: 05.11.2024
Sachstandsbericht
Planungsbeschluss: Verkehrliche und gestalterische Optimierung der Aachener Straße
in Braunsfeld
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Aachener Straße zwischen
Melatengürtel/Stadtwaldgürtel und Eupener Straße Radfahrstreifen zu planen und die
Aufenthaltssituation zu verbessern. Hierbei sind die Leistungsfähigkeit des MIV-
Grundnetzes für den motorisierten Individualverkehr sowie der Erhalt der bestehenden
Bäume sicherzustellen. Die Planung berücksichtigt und korrespondiert mit den Aus-
bauplanungen der Haltestellen im Rahmen der Kapazitätserweiterung der Ost-West-
Achse. Die Umsetzung kann erst nach deren Fertigstellung und Wegfall der heutigen
Busspuren erfolgen.
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, das gemäß dem Beschluss ent-
wickelte Szenario in einer Vorplanung auszuarbeiten und noch vor der Sommer-
pause in einem Fachgespräch vorzustellen und mit der bestandsnahen Lösung
zu vergleichen.
Dabei sind die Planungen für stadteinwärts und stadtauswärts getrennt vonei-
nander zu betrachten.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Im Rahmen der Kapazitätserweiterung OWA wurden die Vorplanung für die
Radverkehrsanlagen an der Aachener Straße abgeschlossen. Die Planung liegt den
politischen Gremien unter der Vorlagennummer 2011/2024 zum Beschluss vor.
Die Verlegung der Radverkehrsanlagen ist Voraussetzung für die Planung der Gehwege und
Aufenthaltsflächen.
Nächste Schritte:
2
Mit vorliegendem Beschluss werden die Radverkehrsanlangen in der Leistungsphase 3
(Entwurfsplanung) fortgeführt und mit der Planung der Gehwege und Aufenthaltsflächen
begonnen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Herbst 2025
Anlage 6 - Stellungnahme zum Beschluss der BV Lindenthal
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Anlage 6 Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal vom 07.11.2022 Die Bezirksvertretung Lindenthal ergänzte die Beschlussvorlage der Verwaltung zur verkehrlichen und gestalterischen Optimierung der Aachener Straße in Braunsfeld wie folgt und gab folgende Anregungen: Punkt 1: Den Wegfall der beiden U-Turns / Wender an der heutigen Haltestelle Clarenbachstift. Stellungnahme der Verwaltung: Gemäß der Beschlussvorlage werden die im betroffenen Abschnitt der Aachener Straße vorhandenen Wendefahrbahnen auf ihre Notwendigkeit und ihren Beitrag zum Erhalt der Leistungsfähigkeit überprüft. Dies gilt auch für die beiden Wendefahrbahnen an der Haltestelle Clarenbachstift. Punkt 2: Die gewonnene Fläche wird für einen breiten gradlinigen Überweg für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie den Radverkehr genutzt. Stellungnahme der Verwaltung: Unabhängig von der Notwendigkeit der vorhandenen Wendefahrbahnen an der Haltestelle Clarenbachstift gibt es Vorgaben an die sichere Querung einer Stadtbahnlinie. Im Rahmen der Planung wird eine Umsetzung in Abstimmung mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG und der Technischen Aufsichtsbehörde bei der Bezirksregierung geprüft. Punkt 3: Zu prüfen, ob bei der Einrichtung des Bewohnerparkens besonders in der Hermann-Pflaume-Straße Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden können. Stellungnahme der Verwaltung: Die Hermann-Pflaume-Straße liegt innerhalb der Grenzen des am 01.02.2021 von der Bezirksvertretung Lindenthal beschlossenen Bewohnerparkgebietes Baumeisterviertel I. Wenn die Verwaltung mit den Planungen der beiden beschlossenen Bewohnerparkgebiete Baumeisterviertel I und Baumeisterviertel II beginnt, wird der Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal vom 07.11.2022 berücksichtigt.
Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 23.08.2022
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Anlage 3 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 26.08.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 16. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.08.2022 öffentlich 3.8 Planungsbeschluss: Verkehrliche und gestalterische Optimierung der Aachener Straße in Braunsfeld 2431/2022 RM De Bellis-Olinger merkt eingangs für die CDU-Fraktion an, dass sie auch diese Vorlage zunächst ohne Votum in die Bezirksvertretung verweisen möchte. Sie mo- niert, dass bei den Ortsterminen eine bestandsnahe Lösung vorgestellt wurde, die jetzt jedoch bedauerliche Weise nicht mehr zur Diskussion stehe. Stadtein- wie aus- wärts seien unterschiedliche Breiten bei den Fahrbahnen, Geh- und Radwegen vor- handen. Es sei ihr jedoch auch bei einem in die Zukunft gerichteten Beschluss sehr wichtig, diese Aspekte im hiesigen Fachausschuss offen gelegt zu bekommen und hierüber zu diskutieren. Zudem müsse gewährleistet werden, dass die Busexpressspur nicht wegfallen werde; dies sollte im Beschluss klar und deutlich aufgenommen werden. Letztendlich weist Frau De Bellis-Olinger darauf hin, dass die ansässigen Gewerbe- treibenden sich nicht mitgenommen fühlen; hier sollte die Verwaltung das Gespräch mit diesen suchen. Abschließend betont Ausschussvorsitzender Hammer, dass es sich hier nicht um eine vorgezogene Maßnahme handele, sondern vielmehr um einen Planungsbe- schluss mit einem Zeithorizont, der sich auf den letztendlichen Ausbau der Ost-West- Achse beziehe. Ob der Expressbus in späterer Zukunft zur Entlastung der Linie 1 noch benötigt werde, müsse zu gegebener Zeit geprüft werden. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die nachfolgenden Gremien. 2 Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 5 - Auszug BV Lindenthal 07.11.2022
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 221 93313 E-Mail: steffen.wagener1@stadt-koeln.de Datum: 08.11.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 07.11.2022 öffentlich 9.2.2 Planungsbeschluss: Verkehrliche und gestalterische Optimierung der Aachener Straße in Braunsfeld 2431/2022 geänderter Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Aachener Straße zwi- schen Melatengürtel/Stadtwaldgürtel und Eupener Straße Radfahrstreifen zu planen und die Aufenthaltssituation zu verbessern. Hierbei sind die Leistungsfähigkeit des MIV-Grundnetzes für den motorisierten Individualverkehr sowie der Erhalt der beste- henden Bäume sicherzustellen. Die Planung berücksichtigt und korrespondiert mit den Ausbauplanungen der Haltestellen im Rahmen der Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse. Die Umsetzung kann erst nach deren Fertigstellung und Wegfall der heutigen Busspuren erfolgen. Die Bezirksvertretung Lindenthal ergänzt den Beschluss der Verwaltung zur Verkehrlichen und gestalterischen Optimierung der Aachener Straße in Braunsfeld wie folgt und gibt folgende Anregungen: - Den Wegfall der beiden U-Turns / Wender an der heutigen Haltestelle Claren- bachstift. - Die gewonnene Fläche wird für einen breiten gradlinigen Überweg für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie den Radverkehr genutzt. - Zu prüfen, ob bei der Einrichtung des Bewohnerparkens besonders in der Hermann-Pflaume-Straße Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden können. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen eine Enthaltung (AFD) nicht anwesend: Frau Klein (Grüne), Herr Lhotka (CDU)
Anlage 8 - Stellungnahme zu Fragen aus VA 22.11.2022
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1 Anlage 8 Ergänzende Stellungnahme zu den Fragen des RM De Bellis-Olinger aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.11.2022 In der oben genannten Sitzung bat RM De Bellis-Olinger darum, dass eine bestandsnahe Variante mit aufgenommen und bewertet werde und dass jeweils die stadteinwärts und stadt- auswärts führende Richtung getrennt betrachtet werden. Hierzu bezieht die Verwaltung wie folgt Stellung: Im Rahmen der Kapazitätserweiterung der Stadtbahnlinie 1 auf der Ost-West-Achse werden die Haltestellen im Zuge der Aachener Straße überplant. Im zentralen Geschäftsbereich in Braunsfeld zwischen Gürtel und Eupener Straße sind im Rahmen der Bestandsaufnahme auf den Nebenanlagen gravierende verkehrliche Mängel festgestellt worden, die in der Be- gründung zur Beschlussempfehlung der Vorlage unter „2. Ist-Situation und Bestandsanalyse“ detailliert beschrieben worden sind. Darauf basierend wurde in einem ersten Planungsschritt das Verbesserungspotenzial einer bestandsnahen Lösung unter Beibehaltung der vorhande- nen Straßenborde mit einer Umorganisation des ruhenden Verkehrs entwickelt. Merkmale dieser ersten Planungsüberlegungen waren: - Die Lage und die Breiten der baulich angelegten Rad- und Gehwege bleiben gegen- über dem Status-quo unverändert. - Die Busspur, die mit der Kapazitätserweiterung der Stadtbahn nicht mehr erforderlich sein wird, steht in Teilabschnitten für den ruhenden Kfz-Verkehr sowie zum La- den/Liefern zur Verfügung. Das Parken zwischen den Bäumen wird im Gegenzug aufgehoben. - Das Stadtmobiliar, wie beispielsweise Bänke, Fahrradabstellanlagen, Abfallbehälter, wird vollständig zwischen den Bäumen untergebracht. Im weiteren Planungsprozess hat sich bei der Abwägung aller Vor- und Nachteile gezeigt, dass mit dieser Lösung keine wirkungsvolle und nachhaltige Verbesserung der Rad- und Fußverkehrssituation herbeigeführt und genauso wenig ein spürbarer Beitrag zur Verbesse- rung der Aufenthaltsqualität des Stadtraumes geleistet wird. Ursächlich hierfür sind folgende Gründe: - Die Führung von Fuß- und Radverkehr auf einer baulichen Anlage führt in diesem Bereich immer wieder zu Konflikten zwischen beiden Verkehrsarten und mindert die Nutzungsqualität und die Sicherheit. - Der Radweg entspricht mit einer Breite von 1,60 m nicht dem Regelmaß, das im tech- nischen Regelwerk auf 2,0 m festgesetzt wird. Eine Fortschreibung der Richtlinien wird perspektivisch vsl. noch größere Breiten festsetzen. - Der vorhandene Radweg ist nicht geeignet, das Radverkehrsaufkommen für den zü- gigen Durchgangsverkehr, aber auch den für das Stadtteilzentrum wichtigen Quell-/ Zielverkehr aufzunehmen und sicher zu führen. - Auf den Nebenanlagen, deren Abmessungen sich größtenteils im untermaßigen Be- reich bewegen, besteht nur wenig Gestaltungsspielraum, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Verweilzonen vor den Geschäften, außengastronomische Angebote und Auslagen vor den Geschäften stehen nicht oder nur sehr eingeschränkt zur Verfü- gung. Der letzte Punkt betrifft in der heutigen Situation schwerpunktmäßig die südliche Straßen- seite, auf der eine deutlich größere Anzahl an Geschäften/Gastronomie besteht. 2 Auch wenn die Nutzungsintensität aufgrund des dichteren und kleinteiligeren Geschäftsbe- satzes auf der südlichen Straßenseite stärker ausgeprägt ist als auf der nördlichen Nebenan- lage, herrschen die identifizierten Defizite die verkehrlichen Belange der Bestandsanlagen betreffend auf beiden Straßenseiten. In der Konsequenz sind aus der bestandsnahen Lösung zwei Szenarien mit Radverkehrsfüh- rung auf der Fahrbahn weiterentwickelt worden, die – vergleichend zum Bestand - erstmals auch bereits am 30. Juni 2022 in einem Fachgespräch mit vorgeschalteter Ortsbegehung Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksvertretung Lindenthal und des Verkehrsausschus- ses ausführlich vorgestellt und intensiv diskutiert worden sind. Die Verwaltung hat in der vorliegenden Beschlussvorlage, eines der dargestellten Szenarien zur weiteren Ausarbeitung für den Straßenraum empfohlen. Dieser Empfehlung ist die Be- zirksvertretung Lindenthal mittlerweile einstimmig gefolgt und hat den Beschluss um kleinere planerische Prüfaufträge ergänzt. Die Verwaltung bezieht die Prüfaufträge in die Ausarbeitung des Szenarios auf Ebene einer Vorplanung ein. Diese Planung soll aus den geschilderten Gründen den gesamten Straßen- raum umfassen. Die Vorplanung wird den politischen Gremien zeitnah zur erneuten Beschlussfassung, erwei- terter Planungsbeschluss, vorgelegt und die Auswirkungen auf alle Verkehrsarten – ebenfalls in jeder Verkehrsrichtung - umfassend dargestellt.
Anlage 4 - Eingabe
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1 Anlage 4 1. Schreiben des Petenten, per Mail eingegangen am 08.08.2022 Sehr geehrte Damen und Herren, bestimmt haben Sie schon viele erfolgversprechende Ideen und Konzepte auf den Weg gebracht, um Auto- und Fahrradverkehr in Köln zu einem friedlicheren Miteinander zu bewegen. Nach meinem Urlaub in den Niederlanden möchte ich das Prinzip zur Nachahmung anregen, dass Fahrradwege und Autofahrspuren komplett und konsequent voneinander getrennt sind und dass weder Fahrräder die Autospur behindern können/müssen noch Autofahrer auf dem Radweg parken können. In Berlin ist zB kürzlich auf der Kantstraße eine Auto-Fahrspur in Auto-Parkplätze umgewandelt worden und die ehemaligen Auto-Parkplätze sind nun eine eigene Fahrrad-Spur geworden. Die Aufteilung ist nun: Auto-Fahrspur/Auto-Parkplätze/Fahrrad-Spur/Bürgersteig. Auf der Kölner Roonstraße, wo es mit 2 Autofahrspuren/einer Parkspur und dem Bürgersteig (so wie die Kantstr in Berlin früher aussah) aktuell gar keine Möglichkeit für Fahrradfahrer gibt, könnte man dieses Konzept zB auch aufgreifen. Mit freundlichen Grüßen 2. Schreiben des Petenten, per Mail eingegangen am 09.08.2022 Sehr geehrte Frau Brohl, Vielen Dank für die ausführliche und persönliche Rückmeldung! Die Roonstraße war mir bei der Durchfahrt nur als Beispiel aufgefallen. Meine Adresse: Wenn ich also die Möglichkeit habe, eine Bürgereingabe zu formulieren: Auf der Aachener Straße zwischen Militärring und Universitätsstraße ist in den letzten Jahren der Fahrradverkehr stark angestiegen. Vor allem an Ampeln kommt es zu regelrechten Staus der Fahrräder und die schnellen elektrischen Lastenräder haben auf der ganzen Strecke kaum Möglichkeiten, an langsameren Fahrrädern vorbeizufahren. Der schmale Fahrradweg auf dem Bürgersteig ist oftmals blockiert und es kommt zu Überschneidungen mit den querenden Fußgängern und Autos. Durch Bäume und parkende Autos ist die Situation zusätzlich unübersichtlich und erhöht die Unsicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Dem motorisierten Auto-Verkehr steht aktuell ein überproportional großes Flächenkontingent auf der Aachener Straße zur Verfügung: 6 Spuren plus Parkbuchten im Vergleich zu je einem aufgeteilten Bürgersteig auf jeder Seite. Daher wäre eine Umwandlung je einer Auto- Fahrspur auf der Aachener Straße in eine Fahrrad-Spur wünschenswert, um den Fuß- und Rad-Verkehr zu entzerren und den Fahrrädern und Fußgängern mehr Raum im städtischen Gesamtbild der Aachener Str zu geben. Durch die verbesserten Bedingungen würden die Geschäfte und Cafés profitieren, da mehr Raum zum Verweilen und Innehalten und Einkaufen gegeben wäre. Außerdem würden sicherlich noch mehr Menschen auf das Fahrrad umsteigen, wenn schnelles und sichereres Fortkommen auf mehr Fläche möglich wäre. Nicht nur die Luftqualität, sondern auch die Lebensqualität würden sich verbessern. Die sekundären gesundheitlichen Vorteile durch mehr Bewegung sind ein weiterer positiver Faktor. 2 In Skandinavien haben einige Länder die Rechnung aufgemacht, dass für jeden Euro, der in Fahrrad-Infrastruktur investiert wird, ein gesamtgesellschaftlicher Bonus-Effekt von 8 Euro als Gegenwert angenommen wird. Anthony Desnick rechnet die Effekte in diesem TED Video anschaulich vor: https://www.youtube.com/watch?v=KTT7i3SKpMQ Besten Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☒ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☒ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Im Rahmen des Planungsbeschlusses ist zunächst noch keine Öffentlichkeits- beteiligung sinnvoll. Nach Erarbeitung belastbarer Aussagen und Vorstellung in den politischen Gremien ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 22.11.2022
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Anlage 7 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 02.12.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 18. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 22.11.2022 öffentlich …vor Eintritt in die Tagesordnung… RM De Bellis-Olinger beantragt, TOP 3.4 Planungsbeschluss: Verkehrliche und gestalterische Optimierung der Aachener Straße in Braunsfeld 2431/2022 zu vertagen. Sie habe bereits im ersten Beratungsgang darum gebeten, dass die bestandsnahe Lösung mit aufgenommen werde und dass die stadteinwärts und stadtauswärts führenden Stre- cken unterschiedlich betrachtet werden. Entsprechend den Absprachen in den Ortsterminen sollte alles fachneutral beleuchtet werden. Dies sei bisher nicht erfolgt. Wenn dies nicht möglich sei, bitte sie zumindest um eine schriftliche Stellungnahme.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/2 Vorlagen-Nummer 2431/2022 Freigabedatum 12.08.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planungsbeschluss: Verkehrliche und gestalterische Optimierung der Aachener Straße in Braunsfeld Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Aachener Straße zwischen Melatengür- tel/Stadtwaldgürtel und Eupener Straße Radfahrstreifen zu planen und die Aufenthaltssituation zu verbessern. Hierbei sind die Leistungsfähigkeit des MIV-Grundnetzes für den motorisierten Individu- alverkehr sowie der Erhalt der bestehenden Bäume sicherzustellen. Die Planung berücksichtigt und korrespondiert mit den Ausbauplanungen der Haltestellen im Rahmen der Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse. Die Umsetzung kann erst nach deren Fertigstellung und Wegfall der heutigen Bus- spuren erfolgen. Verkehrsausschuss 23.08.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.08.2022 Verkehrsausschuss 27.09.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Ausgangssituation Am 18.12.2018 hat der Rat der Stadt Köln den Beschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost- West-Achse zwischen Bensberg und Weiden gefasst (Vorlagen-Nr. AN/1815/2018). Vorrangiges Ziel ist es, mit einer Verlängerung der Stadtbahnhaltestellen Langzüge auf der Stadtbahnlinie 1 einzuset- zen, um so die Beförderungskapazität zu erhöhen. Bei der Überplanung des Westastes zwischen den Haltestellen Weiden West und Universitätsstraße wurde für den zentralen Geschäftsbereich von Braunsfeld Handlungsbedarf im Bereich der Führung für Radfahrende und zu Fuß Gehende festgestellt. Der etwa 1,3 km lange Abschnitt zwischen Melaten-/Stadtwaldgürtel und Eupener Straße weist im Bestand zu schmale Geh- und Radwege auf. Zusätzlicher Optimierungsbedarf ergibt sich aus der Vielzahl von Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben und den daraus resultierenden verkehrlichen Wechselwirkungen, die im Bestand immer wieder zu Konflikten zwischen Fuß- und Radverkehr, aber auch mit dem ruhenden Kfz-Verkehr führen. Die Verwaltung hat auf dieser Grundlage ein Szenario zur Neuordnung des Querschnittes entwickelt, das zum Ziel hat, die verkehrliche und gestalterische Situation auf der Aachener Straße in Braunsfeld zu optimieren. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt gleichzeitig mit dem Ausbau der Stadtbahnlinie 1 und der entsprechenden Kapazitätsausweitung für ÖPNV Nutzer*innen, d. h. nach Wegfall der der- zeit bestehenden Busspuren. Dadurch wird der Straßenraum insgesamt entlastet. 2. Ist-Situation und Bestandsanalyse 2.1 Beschreibung der Verkehrsanlagen Die Aachener Straße ist eine der wichtigsten Verkehrsachsen der Stadt und damit Bestandteil des MIV-Grundnetzes für den motorisierten Individualverkehr. Der am stärksten belastete Streckenab- schnitt im Bereich zwischen Gürtel und Eupener Straße wird täglich von ca. 16.000 Kfz je Fahrtrich- tung genutzt. Die Aachener Straße besteht in diesem Bereich aus zwei durchgehenden Fahrstreifen pro Fahrtrich- tung, die durch die in Mittellage geführte Stadtbahn baulich voneinander getrennt werden. Zusätzlich dazu ist rechts neben den beiden Fahrstreifen für den Kfz-Verkehr in weiten Teilen ein weiterer Fahr- streifen angeordnet, welcher stadteinwärts zwischen 7-9 Uhr sowie stadtauswärts zwischen 15- 19 Uhr als Busspur genutzt wird. Außerhalb dieser Zeiten kann die Spur abschnittsweise zum Laden und Liefern und/oder zum Parken genutzt werden. Der Straßenzug wird beidseitig von etwa 150 Bäumen gesäumt. Zwischen den Baumbeeten selbst sind hauptsächlich Parkstände für den ruhenden Kfz-Verkehr angeordnet. Diese werden vereinzelt von Flächen für Außengastronomie, Fahrradabstellanlagen und Flächen zum Laden und Liefern un- terbrochen. Daran anschließend verlaufen beidseitig 1,60 m breite Radwege sowie Gehwege mit ei- ner Breite von etwa 3,20 m. Die Gehwegbreite variiert je nach umgebender Nutzung und ist oft nicht in der vorhandenen Breite nutzbar. Privates Mobiliar, wie z. B. Werbeaufsteller, Warenpräsentationen 3 und Außengastronomie schränken die lichte Breite des Gehweges abschnittweise auf bis zu 1,20 m ein. 2.2 Analyse und Bewertung Die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) setzt eine Regelbreite für Gehwege von 2,50 m und für Radwege von 2,00 m fest. Beide Werte werden im Bestand in weiten Teilen deutlich unterschritten. Der Sicherheitstrennstreifen, der zwischen ruhendem Kfz-Verkehr und dem fließenden Radverkehr eine wichtige Sicherheitszone markiert, ist in Teilen gar nicht vorhanden oder unterschrei- tet mit einer Breite von 0,50 m die Regelbreite von 0,75 m deutlich. Dadurch erhöht sich die Gefahr sogenannter „dooring-Unfälle“. Die Richtlinie definiert außerdem für Geschäftsstraßen Richtwerte für den zusätzlichen Raumbedarf als Verweilflächen vor Schaufenstern sowie im Bereich von Auslagen und Vitrinen. Diese können aufgrund der örtlichen Verhältnisse nicht angeboten werden. Wild abge- stellte Fahrräder sowie vorwiegend privates Mobiliar schränken die nutzbare Gehwegbreite zusätzlich ein und machen eine barrierefreie Nutzung unmöglich. Selbst eine in kurzen Teilbereichen ausrei- chend vorhandene Breite, reicht nicht aus, die dargestellten Mängel in den Nebenanlagen im Pla- nungsraum vollständig zu beheben. Durch die von der Fahrbahn abgerückten baulichen Radwege entsteht Konfliktpotential zwischen dem geradeausfahrenden Radverkehr und abbiegenden Kfz. Der Baumbestand und der ruhende Verkehr schränken die Sicht auf den bevorrechtigten Radverkehr zusätzlich ein. Eine Auswertung der Unfall- daten bestätigt dies. An dem Knotenpunkt Aachener Straße/Melatengürtel existiert ein freilaufender Rechtsabbieger. In der Vergangenheit gab es bezogen auf einen 3-Jahreszeitraum (2016-2019) an diesem Knotenpunkt 7 Unfälle mit Radfahrenden beim Ein- und Abbiegen. Für den gleichen Zeitraum gab es an dem Knotenpunkt Aachener Straße/Maarweg/Kitschburger Straße nur im Zusammenhang mit dem Radverkehr 22 Unfälle. Ebenfalls auffällig ist die Einmündung Eschweiler Straße. Zwischen 2016 und 2019 waren hier 5 Unfälle mit Radfahrenden im Zusammenhang mit Abbiegevorgängen des Kfz-Verkehres zu verzeichnen. 3. Vorgaben für die Planung Um die verkehrliche Situation zu optimieren, aber auch um die Aufenthaltsfunktion zu verbessern, soll die Planung folgende Grundsätze und Zielsetzungen berücksichtigen: - Mit den Radfahrstreifen werden die Konflikte auf den Nebenanlagen zwischen Rad- und Fuß- verkehr sowie zwischen ruhendem Kfz-Verkehr und Radverkehr entschärft. - Auf den breiteren, barrierefrei nutzbaren Fußverkehrsanlagen entsteht mehr Raum für Aufent- halt und Flanieren. - Mittels ausreichender Fahrstreifen und gegebenenfalls weiterer flankierender Maßnahmen wird die Leistungsfähigkeit des MIV-Grundnetzes in diesem Bereich sichergestellt. - Zwischen den Baumstandorten werden Parkstände für den ruhenden Kfz-Verkehr sowie Fahr- radabstellanlagen und Sitzmöglichkeiten integriert. - Es werden Flächen zur Anlieferung der anliegenden Geschäfte und Gastronomiebetriebe be- rücksichtigt. - Der Baumbestand wird geschützt und erhalten. - Der freilaufende Rechtsabbieger am Knotenpunkt Melatengürtel/Aachener Straße wird zu- rückgebaut. - Die im betroffenen Abschnitt der Aachener Straße vorhandenen Wendefahrbahnen werden auf ihre Notwendigkeit und ihren Beitrag zum Erhalt der Leistungsfähigkeit überprüft und be- wertet. 4. Planungsprozess und weiteres Vorgehen Nach der Beschlussfassung durch die politischen Gremien wird seitens der Verwaltung die Vorpla- nung erstellt. Dabei werden die Chancen und Risiken, die sich aus der Planung für alle Verkehrsarten ergeben, tiefergehend untersucht. Mit der Vorplanung können konkrete Aussagen zu der Anzahl der zukünftigen Pkw-Stellplätze, die Dimensionierung und Anordnung der Ladezonen sowie zur bedarfs- gerechten Erhöhung von Fahrradabstellanlagen vorgenommen werden. Anschließend wird die Vor- planung den politischen Gremien zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Eine Beteiligung der Anlie- ger*innen und der Verbände erfolgt im Anschluss. Die verkehrliche Optimierung der Aachener Straße in Braunsfeld erfolgt in enger Abstimmung mit 4 dem Planungsprozess zur Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse. Die Radverkehrsführung in diesem Bereich hat direkte Auswirkungen auf die Ost-West-Achse. Damit es zu keinen erheblichen Verzögerungen in dem betroffenen Abschnitt kommt, ist eine zügige Erstellung der Vorplanung vor- gesehen. Nach dem Planungsbeschluss ist eine konkrete Untersuchung der Radverkehrsführung möglich, mit deren Ergebnissen parallel an der Ost-West-Achse weitergeplant werden kann. 5. Kosten und Finanzierung Die Erstellung der Vorplanung ermöglicht anschließend eine konkrete Aussage zum Bauumfang und den voraussichtlichen Baukosten. Zum aktuellen Zeitpunkt lässt sich keine belastbare Aussage zu den Kosten abschätzen. Die Vorplanung wird seitens der Verwaltung erstellt und verursacht keine Kosten für externe Planungsleistungen. Die Quantifizierung der verkehrlichen Auswirkungen, die sich aus der verkehrlichen und gestalterischen Optimierung im Planungsraum ergeben, erfolgt im Rahmen der Ost-West-Achse und wird hierüber finanziert. 6. Erläuterungen zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und stärkt den Umweltverbund. Sie trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 - Übersichtskarte
Anlage 2 Übersichtskarte
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Anlage 2
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2431/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.08.2022
- Erstellt
- 03.08.2022 16:11