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2421/2020

Benennung von Mitgliedern in den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2020, TOP 2.6.6

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 VAKöln Mitgliederverzeichnis

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Beschlussvorlage Rat

5615 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/11/110/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2421/2020 
Freigabedatum 
26.10.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Benennung von Mitgliedern in den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
I. Der Rat schlägt als Nachfolger/innen der bisherigen Ausschussmitglieder als ordentliche Mit-
glieder für die Gruppe der öffentlichen Körperschaften vor: 
 
 
1. Mitglied      bisheriges Mitglied 
 
 _______________   ________________  (Herr Michael Paetzold) 
 
 
 
2. Mitglied      bisheriges Mitglied 
 
 _______________   ________________  (Frau Ira Sommer) 
 
 
 
3. Stellvertretendes Mitglied    bisheriges stellvertretendes Mitglied 
 
 _______________   ________________  (Herr Dr. Walter Schulz) 
 
 
 
II. Die Benennung erfolgt für die laufende Amtsperiode des Verwaltungsausschusses der Agentur 
für Arbeit bis zum 30.06.2022, längstens jedoch für die laufende Wahlzeit des Rates bzw. der 
Zugehörigkeit zum Rat der Stadt Köln. 
 
 
III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen 
und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex 
der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuweisen. 
 
 
 
 
Rat 10.12.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Als Selbstverwaltungsorgane der Bundesagentur für Arbeit (BA) werden der Verwaltungsrat und die 
Verwaltungsausschüsse bei den Agenturen für Arbeit gebildet. 
In jeder Agentur für Arbeit gibt es einen Verwaltungsausschuss, der die Agentur für Arbeit bei der 
Erfüllung ihrer Aufgaben überwacht und berät (§ 374 SGB III). 
Zu den Aufgaben zählen insbesondere: 
 die Überwachung des Steuerungsprozesses innerhalb der Agentur für Arbeit, 
 die Beratung der Geschäftsführung bei der jährlichen Zielplanung der Agentur für Arbeit, 
 die Überwachung der Zielerreichung der Agentur für Arbeit, 
 die Überwachung der Leistungserbringung für Arbeit- und Ausbildungssuchende und Arbeit-
geberinnen und Arbeitgeber sowie Vorschläge zur Qualitätsverbesserung, 
 die systematische Beobachtung und Analyse des lokalen Arbeitsmarkts sowie Beratung bei 
der Erarbeitung unter-schiedlicher Szenarien für die regionale/örtliche Entwicklung des Ar-
beits- und Ausbildungsmarkts, 
 die systematische Beobachtung und Analyse des Einsatzes arbeitsmarktpolitischer Instrumen-
te der Agentur für Arbeit und vergleichbarer Agenturen für Arbeit, 
 die Zustimmung zur Eingliederungsbilanz der Agentur für Arbeit vor deren Veröffentlichung. 
Der Verwaltungsausschuss setzt sich nach § 371 Abs. 5 SGB III zu gleichen Teilen aus Mitgliedern 
zusammen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitgeber und öffentliche Körperschaften 
vertreten. Die Gruppe der öffentlichen Körperschaften besteht aus 4 Mitgliedern und zwei stellvertre-
tenden Mitgliedern. 
Vorschlagsberechtigt für die 4 Sitze der Vertretung der öffentlichen Körperschaften ist nach § 379 
Abs. 3 SGB III die Bezirksregierung Köln. Sofern diese von ihrem Vorschlagsrecht nicht selbst Ge-
brauch macht, sind die zum Bezirk der Agentur für Arbeit gehörenden Gemeinden und Gemeindever-
bände berechtigt, der zuständigen Behörde Personen vorzuschlagen. 
Da die Bezirksregierung von ihrem Vorschlagsrecht für einen Sitz Gebrauch gemacht und Frau Doris 
Wienand für den Verwaltungsausschuss benannt hat, sind für die verbleibenden 3 Sitze Mitglieder 
und stellvertretende Mitglieder von der Stadt Köln vorzuschlagen. 
Mit Herrn Dr. Harald Rau, Dezernent für Soziales, Gesundheit, Umwelt und Wohnen (Vertreter: Herr 
Stephan Glaremin, Leiter des Amtes für Kinder, Jugend und Familie) ist mit Beschluss des Rates vom 
02.02.2016 bereits ein Mitglied der Verwaltung als Vertreter der öffentlichen Körperschaften für den 
Verwaltungsausschuss benannt worden. 
2 Sitze entfallen auf Mitglieder des Rates der Stadt Köln. Mit Ende der Wahlperiode des Rates (von 
2014 bis 2020) sind nach Neukonstituierung des Rates für die verbleibende Amtsperiode des Verwal-
tungsausschusses somit zwei Ratsmitglieder sowie ein stellvertretendes Ratsmitglied neu vorzu-
schlagen.

3 
Die Amtsdauer der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsausschusses der 
Agentur für Arbeit beträgt sechs Jahre. Die 13. Amtsperiode des Verwaltungsausschusses hat am 
01.07.2016 begonnen und endet mit Ablauf des 30.06.2022. Die Mitglieder werden durch den Verwal-
tungsrat der Bundesagentur berufen. 
Die durch Ratsmitglieder zu besetzenden Sitze sind nach § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 Gemeinde-
ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu ermitteln. 
 
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver-
treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den 
Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Emp-
fehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). 
 
Hinweis:  
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 
Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitä-
tisch besetzt werden, § 12 Absatz 7 LGG.  
 
 
Anlage: Mitgliederverzeichnis des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit 
Köln (Gruppe der öffentlichen Körperschaften), aktueller Stand

Anlage 1 VAKöln Mitgliederverzeichnis

714 Zeichen

Mitgliederverzeichnis  
des Verwaltungsausschusses 
der Agentur für Arbeit Köln 
 
 
(internes Verzeichnis) 
 
 
Auszug: Mitglieder der Gruppe der öffentlichen Körperschaften 
 
 
 
 
 
Stand: 29.05.2020

Gruppe der öffentlichen Körperschaften  
 
Mitglieder Stellvertreter  
Frau 
Doris Wienand 
Leiterin Dezernat 11       
Personalangelegenheiten 
Bezirksregierung Köln 
 
Herr 
Stephan Glaremin 
Amtsleiter  
Stadt Köln - Amt für Kinder, Jugend 
und Familie  
 
Herr  
Michael Paetzold 
Ratsmitglied der Stadt Köln 
  
Herr 
Dr. Walter Schulz 
Ratsmitglied der Stadt Köln 
 
Frau 
Ira Sommer 
Ratsfrau der Stadt Köln 
 
 
 
Herr 
Prof. Dr. Harald Rau 
Dezernent für Soziales, Integration und 
Umwelt 
Stadt Köln

Beratungsverlauf (1)

10.12.2020 Rat
TOP 2.6.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2421/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.11.2020
Erstellt
06.08.2020 14:19