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0039/2023

Umsetzung einer Maßnahme des Kulturentwicklungsplans: Einrichtung einer Koordinationsstelle Nachhaltigkeit in der Kultur

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 13.03.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2023, TOP 10.18

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

11882 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0039/2023 
Freigabedatum 
 13.03.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umsetzung einer Maßnahme des Kulturentwicklungsplans: Einrichtung einer 
Koordinationsstelle "Nachhaltigkeit in der Kultur"  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Einrichtung einer Koordinationsstelle „Nachhaltig-
keit in der Kultur“ und erkennt dafür folgenden Mehrstellenbedarf an: 1,0 Verwaltungsbeschäf-
tigte*r EG 13 FG. 1 TVöD, befristet zunächst vom 01.04.2023 bis zum 31.12.2024. 
 
Die abgebildete Stellenwertigkeit stellt eine Bewertungseinschätzung dar; die Stellenbewer-
tung wird im Nachgang konkret festgelegt.  
 
Der Rat beschließt weiterhin für die Umsetzung der Maßnahme aus dem Kulturentwicklungs-
plan überplanmäßige Aufwendungen im Teilergebnisplan des Personal- und Verwaltungsma-
nagements in Produktgruppe 0111 – Sonstige Innere Verwaltung, in Teilplanzeile 13 – Auf-
wendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 16.500 € im Haushaltsjahr 2023 und 
22.000 € im en Haushaltsjahr 2024 und in Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe 
von 58.500 € im Haushaltsjahr 2023 und 78.000 € im Haushaltsjahr 2024. Die Deckung erfolgt 
durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan des Planungsreferats in der Produktgruppe 
0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
ebenfalls in den Haushaltsjahren 2023 und 2024. 
 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 13.03.2023 
Ausschuss Kunst und Kultur 14.03.2023 
Finanzausschuss 20.03.2023 
Rat 23.03.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  175.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 4. April 2019 die Kulturentwicklungsplanung als kulturpoliti-
sche Handlungsmaxime der Stadt Köln beschlossen (Session-Nr. 0240/2019). 
 
Weiterhin hat er die Verwaltung beauftragt, die in der Kulturentwicklungsplanung beschriebe-
nen Entwicklungsideen/Maßnahmen zu prüfen und unter dem Vorbehalt der haushaltrechtli-
chen Möglichkeiten umzusetzen. Jede umzusetzende Entwicklungsidee/Maßnahme bedarf 
eines gesonderten Ratsbeschlusses.  
 
Darüber hinaus ist die Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwiefern durch aktuelle Entwicklun-
gen auch neue Maßnahmen entwickelt werden sollen. Im vorliegenden Fall handelt es sich 
um die Einrichtung einer Koordinationsstelle „Nachhaltigkeit in der Kultur“. 
 
1. Hintergrund 
„Klimaneutrales Köln 2035“ ist das Ziel des gesamtstädtischen Klimagutachtens, das am 8. 
Dezember 2022 dem Rat zum Beschluss vorgelegt wurde. Dieses Ziel, so das Gutachten, ist 
erreichbar, bedarf aber erheblicher Anstrengungen aller beteiligten Akteur*innen. 
 
Dass auch der Kultursektor mit seinen zahlreichen Häusern und Aktivitäten ein nicht unerheb-
licher Energie- und Ressourcenverbraucher ist, ist belegt und bekannt. Unter den Kulturschaf-

3 
fenden hat sich in den letzten Jahren ein Bewusstsein dafür entwickelt, und man strebt an, 
aktiv Klima- und Umweltschutz aus Institutionen sowie Veranstaltungen heraus zu praktizieren 
und damit eine Transformation im Kultursektor einzuleiten, um die Ziele des Pariser Abkom-
mens (1,5°-Grenze) und die Ziele des deutschen Klimaschutzgesetzes (Treibhausgasneutrali-
tät bis 2045) zu erreichen.  
 
Der Kultursektor als ein Ort der Reflexion und des Austausches, als ein Ort des gemeinsamen 
Lernens, der mitunter auch Muster und Gewohnheiten hinterfragt, kann und sollte im Zuge der 
Transformation auch eine Vorbildfunktion einnehmen. Oder, wie es die ehemalige Kultur- und 
Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen im Rahmen der Vorstellung des Förderpro-
gramms ÖkoKult NRW formulierte: „Kunst und Kultur können bei dieser großen Aufgabe un-
serer Gegenwart Impulsgeber sein.“  
 
Um diese impulsgebende Rolle vorbildhaft zu erfüllen, bedarf es im Rahmen der Transforma-
tion aber auch einer entsprechenden Priorisierung, Schulung und qualifizierten Begleitung 
durch erfahrene und motivierte Kultur- und Nachhaltigkeitsexpert*innen aus dem und speziell 
für den Kultursektor.  
 
2. Erste Kölner Initiativen  
In den letzten Jahren haben sich im Kölner Kultursektor auf freiwilliger Basis einige Bottom-
up-Initiativen gebildet, um die nachhaltige Transformation voranzutreiben und sichtbarer zu 
machen.  
 
2021 wurde das Green Culture Collective (ehemals Green Culture Lab) ins Leben gerufen. 
Ausgehend von den positiven Erfahrungen im museumsinternen Team „Nachhaltigkeit“ des 
Museum Ludwig, wurde damit ein Forum geschaffen für gemeinsames Lernen, für Austausch 
und Bündelung von Initiativen. Mitarbeiter*innen von folgenden Institutionen engagieren sich 
hier in regelmäßigen Workshops und Treffen: Museum Ludwig, Rautenstrauch-Joest-
Museum, Museum für Angewandte Kunst, Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud, 
Philharmonie, Gürzenich-Orchester, Kunst- und Museumsbibliothek, Rheinisches Bildarchiv, 
Kolumba Museum, Museum Schnütgen, Bühnen Köln, C/O pop, Kölnisches Stadtmuseum, 
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, Museumsdienst, LVR u.a. Für diese Initiativen ist es ein 
Bedarf, langfristig eine Verstetigung und Institutionalisierung zu erreichen, um aus einem frei-
willigen, auf Eigeninitiative beruhenden Projekt ein verlässlich und nachhaltig wirkendes Fo-
rum zu etablieren.  
 
Darüber hinaus wurden seit 2021 in Köln fünf „Transformationsmanager*innen Nachhaltige 
Kultur (IHK)“ ausgebildet. Sie alle sind in unterschiedlichen Sparten aktiv: Museen, Musik, 
Theater, Film u.a. Dieses Weiterbildungsangebot wurde durch das Aktionsnetzwerk Nachhal-
tigkeit zusammen mit seinen Partner*innen IHK Köln und Energieagentur NRW geschaffen. 
Ziel der Weiterbildung zur Transformationsmanager*in ist es, Handlungswissen zu vermitteln, 
wie Kulturstätten und Medienproduktionen den Weg zu mehr Nachhaltigkeit beschreiten kön-
nen – und dieses Wissen Schritt für Schritt umzusetzen.  
 
Auch im Rahmen der Kulturentwicklungsplanung steht das Thema der Nachhaltigkeit und 
Transformation immer mehr im Fokus. Durch den Lenkungskreis der Kulturentwicklungspla-
nung ist Nachhaltigkeit als eines von vier Schwerpunktthemen 2023 identifiziert. Dieser The-
mensetzung wurde auf der Diskussionsveranstaltung am 04. November 2022 mit städtischen 
Institutionen sowie Vertreter*innen freier Kulturinstitutionen und Initiativen im Bürgerhaus Kalk 
Rechnung getragen. Deutlich wurde dabei, dass das Thema große Synergien und Sichtbarkeit 
für den Transformationsprozess schaffen kann. Sowohl die Freie Szene als auch die städti-
schen Institutionen meldeten Bedarf nach besserer Vernetzung, Wissensaustausch und Wei-
terbildung im Bereich des Nachhaltigkeitsmanagements an.  
 
Das Dezernat Kunst und Kultur plant darüber hinaus für 2023 das Projekt „Klimabilanzen & 
Weiterbildung städtischer Institutionen“, durch das an Institutionen des Kultursektors CO2-
Bilanzen durchgeführt und begleitend an diesen Häusern Transformationsmanager*innen 
ausgebildet werden. Damit sollen Emissionsquellen transparent gemacht und im Folgenden

4 
sinnvolle Maßnahmen zur Einsparung angestoßen werden. So soll langfristig die Nachhaltig-
keitstransformation in den städtischen Kulturinstitutionen vorangetrieben werden.  
 
3. Koordinierendes Nachhaltigkeitsmanagement in der Kultur 
Es zeigt sich also von verschiedenen Seiten der Wunsch und die Notwendigkeit für die Ein-
richtung eines koordinierenden Nachhaltigkeitsmanagements in der und für die Kölner Kultur. 
Vor allem das Projekt „Klimabilanzen & Weiterbildung städtischer Institutionen“ bedarf zur 
Koordination und Begleitung des Projektes die Unterstützung durch eine solche Stelle.  
Darüber hinaus wird die Koordinationsstelle das Wissen der Initiativen aus dem Kölner Kultur-
sektor stärken, vernetzen und vertiefen. Sie wird eine Schnittstelle sein, die zwischen den 
involvierten Ämtern, städtischen Institutionen und der Freien Szene agiert. So wird ein Forum 
geschaffen, in dem die Institutionen und Akteure des Kultursektors professionelle Beratungs-
angebote wahrnehmen können. Damit soll der gesamtstädtische Transformationsprozess pro-
fessionell, koordiniert und zielorientiert für die Kulturszene unterstützt werden. So kann den 
gesamtstädtischen Zielen bis 2035 auch im Kulturbereich die größtmögliche Sichtbarkeit ver-
schafft und das Bewusstsein für den notwendigen Transformationsprozess geschärft werden.  
 
4. Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Koordinationsstelle „Nachhaltigkeit in der Kultur“ soll die kölnischen Kulturinstitutionen und 
-akteure dabei unterstützen, die Klimaziele 2035 durch entsprechende Maßnahmen und Ein-
sparungen zu erreichen. Insofern sind die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv zu 
bewerten.  
 
5. Empfehlung der Verwaltung 
Eine solche Aufgabe ist ohne zusätzliche personelle Ressource nicht umsetzbar. Daher emp-
fiehlt die Verwaltung die Bereitstellung einer Stelle in EG 13 FG.1 TVöD als Koordinationsstel-
le „Nachhaltigkeit in der Kultur“ im Dezernat Kunst und Kultur zunächst befristet vom 
01.04.2023 bis zum 31.12.2024 sowie ein Budget zur Umsetzung der Aufgaben.  
 
In dieser Zeit soll eine jährliche Evaluation sowohl über die Fortschritte wie auch über Schwie-
rigkeiten oder Schwachstellen der Transformation im Kultursektor berichten und gegebenen-
falls Änderungsvorschläge unterbreiten. 
 
Angesichts der Klimaziele für 2035 besteht bei der Besetzung der Stelle eine zeitliche Dring-
lichkeit, so dass eine Besetzung bis Mitte 2023 angestrebt wird.  
 
6. Finanzierung 
Die zur Finanzierung der Maßnahme aus dem Kulturentwicklungsplan benötigten Mittel in 
Höhe von 175.000 € stehen in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 zentral im Teilergebnis-
plan des Planungsreferats in der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung, in Teilplanzeile 13 - 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Davon werden 16.500 € im 
Haushaltsjahr 2023 und 22.000 € im Haushaltsjahr 2024 als Budget für Sachmittel und 58.500 
€ im Haushaltsjahr 2023 und 78.000 € im Haushaltsjahr 2024 für die vom 01.04.2023 bis 
31.12.2024 befristete Personalstelle eingesetzt. Damit die Mittel im sachlich zuständigen Teil-
ergebnisplan zur Verfügung stehen, werden die Mittel als überplanmäßige Aufwendungen in 
den Teilergebnisplan des Personal- und Verwaltungsmanagements in Produktgruppe 0111 – 
Sonstige Innere Verwaltung, in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleitun-
gen in Höhe von 16.500 € im Haushaltsjahr 2023 und 22.000 € im Haushaltsjahr 2024 und in 
Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 58.500 € im Haushaltsjahr 2023 und 
78.000 € im Haushaltsjahr 2024 umgeschichtet. 
 
7. Begründung der Dringlichkeit 
Durch eine Verzögerung der notwendigen verwaltungsinternen Abstimmungen konnte die 
Vorlage nicht früher fertiggestellt werden. Für eine zeitnahe Besetzung der Stelle ist aber ein 
entsprechender Beschluss im März notwendig. Die zeitnahe Besetzung ist erforderlich, um die 
dringliche Transformation und Nachhaltigkeit im Dezernat voranzutreiben.

Beratungsverlauf (4)

13.03.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
14.03.2023 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.15 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.03.2023 Finanzausschuss
TOP 10.20 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.03.2023 Rat
TOP 10.18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0039/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
13.03.2023
Erstellt
03.01.2023 14:39