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V/0169/2014

Investitionen auf Vereinssportanlagen

Vorlagen 18.02.2014

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 26.03.2014, TOP 3.3

Beschlussvorlage

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Ansehen

V_0169_2014_soz-int

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Ansehen

Beschlussvorlage

16221 Zeichen

V/0169/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Investitionen auf Vereinssportanlagen; 
hier: Zuschussvergabe 2014 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
18.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
25.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
26.03.2014 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
I. Der Sportausschuss fasst zur Sportförderung der Mitgliedsvereine des Stad t-
sportbund Münster e. V. die folgenden Beschlüsse: 
 
1. Die Stadt Münster bewilligt 
 
1.1 329.465 € Baukostenzuschuss an  
 
  
Sportverein 
 
BV 
 
Baumaßnahme 
Antrag 
vom 
Bau-
kosten 
 
Zuschuss 
1 Akademischer 
Ruderverein 
Westfalen  
Ost Energetische Sanie-
rung Vereinsgebäude 
26.02.2013 90.000 € 45.000 € 
2 DLRG Münster  Hiltrup Sanierung Decken, 
Elektroinstallation, 
Boden 
25.02.2010
/ 
14.03.2011 
31.000 € 15.500 € 
3 ESV Münster 
1927  
Hiltrup 2 neue Umwälzpum-
pen 
27.03.2013 12.000 € 6.000 € 
4 1. FC Gieven-
beck 1949  
West Reparatur Trennvor-
hang Peter-Demling-
Sporthalle 
19.09.2013 1.595 € 800 € 
5 Marinejugend  
Münster  
Südost Krananlage 27.02.2013 36.000 € 18.000 € 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0169/2014 
Auskunft erteilt: 
Frau Klein 
Ruf: 
492 52 11 
E-Mail: 
KleinBarbara@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.03.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0169/2014 
  
Sportverein 
 
BV 
 
Baumaßnahme 
Antrag 
vom 
Bau-
kosten 
 
Zuschuss 
6 Reitverein St. 
Georg Münster  
West 1. BA Sanierung Bo-
xen- und Stallgasse, 
Dach, neuer Reitbo-
den (Außen) 
27.02.2013 240.000 € 120.000 € 
7 Rovers Bogen-
schützen 
Hiltrup 
Hiltrup Bau Vereinshaus mit 
Schulungs- und Funk-
tionsräumen 
15.03.2012 110.000 € 55.000 € 
8 Segelclub  
Hansa Münster  
Mitte Neue Schließanlage 06.08.2012 2.850 € 1.425 € 
9 Segelclub  
Hansa Münster  
Mitte Neuer Warmwasser-
speicher 
31.07.2012 2.000 € 1.000 € 
10 Segelclub  
Hansa Münster  
Mitte Neue Feuerschutztür 09.07.2012 2.780 € 1.390 € 
11 Segelclub  
Hansa Münster  
Mitte Krananlage 28.02.2013 24.000 € 12.000 € 
12 Segelclub  
Hansa Münster  
Mitte Sanierungsarbeiten 
Vereinsraum 
15.02.2013 4.600 € 2.300 € 
13 Segelclub  
Hansa Münster  
Mitte Energetische Fens-
tersanierung  
15.02.2013 1.600 € 800 € 
14 Segelclub  
Hansa Münster  
Mitte Sanierung Kellerge-
schoss (Panikschloss, 
Anstrich) 
15.02.2013 600 € 300 € 
15 Segelclub  
Hansa Münster  
Mitte Sanierung Vereins-
hausgiebel 
15.02.2013 2.300 € 1.150 € 
16 Segelclub  
Hansa Münster  
Mitte Ausbau Bootsgestell 28.09.2010 3.000 € 1.500 € 
17 Schwimmver-
einigung Müns-
ter von 1891  
Ost Reparatur Sauglei-
tung, Kältemittel 
15.06.2012 4.000 € 2.000 € 
18 TV Wolbeck  Südost Haus des Sports, 2. 
Abschnitt, 4. Zusch. 
25.03.2003 1.200.000 
€ 
31.550 € 
1
9 
ZRG St. Seb. 
Amelsbüren   
Hiltrup Sanierung Reitbo-den 
(Halle), Bande 
04.12.2012 27.500 € 13.750 € 
 
1.2 unter dem Vorbehalt  
 
 - der umgehenden mindestens 25jährigen Sicherung der geförderten 
 Sportflächen 10.000 € 
 
  
Sportverein 
 
BV 
 
Baumaßnahme 
Antrag 
vom 
Bau-
kosten 
 
Zuschuss 
20 DJK SC  
Nienberge  
West Sanierung Vereins-
haus + Fenster 
27.02.2013 20.000 € 10.000 € 
 
 - der kurzfristigen Anpassung der Mitgliedsbeiträge 12.365 € 
 
  
Sportverein 
 
BV 
 
Baumaßnahme 
Antrag 
vom 
Bau-
kosten 
 
Zuschuss 
21 RFV Nienberge  West Sanierung Reitboden 
(Halle) 
19.09.2012 2.930 € 1.465 € 
22 RFV Nienberge  West Neue Elektroanlage 10.05.2012 1.300 € 650 € 
23 RFV Nienberge  West Neue Abstellfläche 28.02.2013 6.500 € 3.250 € 
24 RFV Nienberge  West Neue Zaunanlage 
Reitplatz 
28.02.2013 14.000 € 7.000 €

- 3 - 
V/0169/2014 
  
1.3 16.150 € Zuschuss zur Förderung der sozialintegrativen Vereinsschwerpunkte  
 
  
Sportverein 
 
BV 
 
Baumaßnahme 
Zuschuss-
antrag 
vom 
 
Bau-
kosten 
 
Zuschuss 
1 DJK SC  
Nienberge  
West Sanierung Vereins-
haus und Fenster 
27.02.2013 20.000 € 2.200 € 
2 DLRG Münster  Hiltrup Sanierung Decken, 
Elektroinstallation, 
Boden 
25.02.2010 
14.03.2011 
31.000 € 2.790 € 
3 ESV Münster 
1927  
Hiltrup 2 neue Umwälzpum-
pen 
27.03.2013 12.000 € 720 € 
4 Rovers Bogen-
schützen 
Hiltrup   
Hiltrup Bau Vereinshaus mit 
Schulungs- und Funk-
tionsräumen 
15.03.2012 110.000 € 5.000 € 
5 Reitverein 
St. Georg 
Münster  
West Sanierung Boxen- u. 
Stallgasse, Dach, neu-
er Reithallenboden 
(Außen) 
27.02.13 300.000 € 5.000 € 
6 Schwimmver-
einigung Müns-
ter von 1891  
Ost Reparatur Sauglei-
tung, Kältemittel 
15.06.12 4.000 € 440 € 
 
2. Die Stadt Münster lehn t die Förderanträge von Schwimmvereinigung Mün ster 
von 1891 für eine Streetballanlage und Wasser und Freizeit Münster für die Sa-
nierung der Vereinsräume ab.  
 
3. Die Stadt Münster lässt im Jahr 2014 die Förderanträge der Sportvereine  
  
 American Football-Club Münster Mammuts, Footballplatz, Funktionsgebäude 
 Cirrus Münster, Verlagerung der Vereinsanlage 
 DJK GW Amelsbüren, Photovoltaikanlage auf der Tennisumkleide 
 DJK SC Nienberge, energetische Sanierung der Mehrzweckhalle 
 DLRG, Photovoltaikanlage auf der Bootshalle 
 Münster Cardinals, Zaunanlage Baseballfeld 
 Segelclub Hansa, Bau Vereinshaus mit Bootslager 
 Schwarz-Weiß MS, Entwicklung Sportanlage Sonnenbergweg 
 Shotokan Karate Dojo, Sanierung Karatehalle 
 unberücksichtigt. 
 
4. Die Stadt Münster beendet das Förderverfahren für BSC Münster (Sani erung 
von Billardtischen) und Schwimmvereinigung Münster (Erneuerung von Terra s-
senmöbeln) wegen fehlender Fördervoraussetzungen. 
 
5. Die Stadt Münster zahlt den Sportvereinen die nach Beschlusspunkt 1 bewilli g-
ten Zuschüsse innerhalb der Fristen der Sportförderrichtlinie nach Vereinsanfor-
derung und nachgewiesenem Baufortschritt.

- 4 - 
V/0169/2014 
6.  Die Stadt Münster zahlt DJK SC Nienberge (Sanierung Vereinshaus und Fenster) 
und RFV Nienberge (Sanierung Reitboden (Halle), neue Elektroanlage, neue Ab-
stellfläche, neuer Zaunanlage) die nach Beschlusspunkt I.1 bewilligten Zuschüs-
se erst, nachdem die Vereine für die Sportanlagen Pachtverträge m it mindes-
tens 25jähriger Laufzeit schlossen bzw. die Mitgliedsbeiträge anpassten. 
 
7.  Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die nach Beschlusspunkt 1 bewil-
ligten Zuschüsse  ggf. entsprechend dem Baufortschritt überjährig ausgezahlt 
werden. 
  
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Kosten/Folgekosten 
 
1. Baukostenzuschüsse, Zuschüsse zu sozial-integrativen Schwerpunkten 
 
Die Stadt Münster finanziert die Zuschüsse gem. Beschlussvorschlag I aus dem Teiler-
gebnisplan bei 
 
 
2. Betriebskostenzuschüsse 
 
Die Stadt Münster hat vor, im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel den Betrieb der 
Vereinssportanlagen nach der Durchführung der geförderten Baumaßnahmen mit Be-
triebskostenzuschüssen zu fördern. 
 
 
Begründung 
 
A. Vorbemerkung 
 
Die Stadt Münster fördert nach ihrer Sportförderrichtlinie die Baumaßnahmen von Mit-
gliedsvereinen des Stadtsportbund Münster e. V. (SSB) auf Antrag in einem förml i-
chen Verfahren. Die Sportverwaltung bearbeitet die Vereinsanträge, der Sportau s-
schuss entscheidet nach Anhörung der Bezirksvertretungen darüber. 
 
B. Die vorliegenden Anträge mit Bewertung 
 
23 SSB-Mitgliedsvereine stellten bis zum 28.02.201 3 Förderanträge für Baumaßnah-
men, die die Stadt Münster zur Zuschussvergabe 2014 berücksichtigen kann. Die 
Sportverwaltung prüfte die Anträge nach der Sportförderrichtlinie, bewertete die g e-
planten Baumaßnahmen und die von den Sportvereinen bezifferten Aufwendungen. 
Dabei be rücksichtigt die Sportverwaltung empirische Erhebungen zur Münsteraner 
Sportentwicklung und Schwerpunktsetzungen. 
 
 
 
 
 Nr. Bezeichnung Etat  Betrag Bemerkungen 
Produkt- 
gruppe 
0801 
 
Transferauf- 
wendungen 
2014 351.830 €  Baukostenzuschüsse 
Zeile 15 16.150 €  Zuschüsse zu sozial-
integrativen Schwerpunkten

- 5 - 
V/0169/2014 
Begründung Ziffer I.1: Bewilligung der Baukostenzuschüsse 
 
Die Sportvereine sollen im Interesse einer vertretbaren Belastung ihres Etats m it der 
Beschlussfassung zur städtischen Sportförderung Finanzierungss icherheit erhalten. 
Daher schlägt die Sportverwaltung für 22 der 24 Baumaßnahmen die Höchstförderung 
(50 % der förderfähigen Aufwendungen) vor.  
 
RV St. Georg plant Baumaßnahmen mit 300.0 00 € Finanzvolumen. Der erste Baua b-
schnitt 2014 soll 240.000 € kosten. Die Verwaltung schlägt zu diesem Aufwand e inen 
50%igen Baukostenzuschuss vor.  
 
2010 bewilligte die Stadt Münster TV Wolbeck zu m Ausbau vom „Haus des Sports“ 
600.000 € Sportförderung . Da d ie nicht in einem Jahr zu finanzieren  war, erhält TV 
Wolbeck den Zuschuss in Raten. 568.450 € bewilligte die Stadt Münster bislang. Die 
Sportverwaltung schlägt vor, 2014 als letzte Rate 31.550 € zu bewilligen. Der Bau ist 
seit 2012 in Betrieb. Zur Schlusszahlung wird TV Wolbeck die Maßnahme abrechnen. 
 
Welchen Baukostenzuschuss die Stadt Münster den Sportvereinen endgültig zahlt, 
hängt vom förderfähigen Aufwand ab, den sie nach Bauende anerkennt. Es kann sein, 
dass bei der Schlussrechnung die Sportverwaltun g geringere Zuschüsse festle gt als 
vom Sportausschuss beschlossen sind. Für den Fall, dass Sportvereine unabweisb are 
Mehrkosten finanzieren müssen, wird die Sportverwaltung dazu eine Entscheidung des 
Sportausschusses vorbereiten.  
 
Begründung zu Ziffer I.1.3: Zuschüsse für sozial-integrative Schwerpunkte 
  
Fördert die Stadt Münster die Baumaßnahmen von Sportvereinen aus dem Sportetat, 
unterstützt sie auf Antrag auch die nachgewiesenen sozial -integrativen Vereins-
schwerpunkte. Die Sportverwaltung prüft auf Ve reinsantrag die Förderfähigkeit  der 
Vereinsangebote und berechnet den Zuschuss mit Punkten für  
 
- Kooperationen mit Kindergarten, Schule, Sozialeinrichtung: 2 - 6 Prozentpunkte 
- Angebote für besondere Gruppen im Sport: 1 - 5 Prozentpunkte 
 
anhand der Baukosten für die Baumaßnahme. Ein Sportverein kann maximal 14 Pro-
zentpunkte und 5.000 € Zuschuss je geförderter Baumaßnahme erhalten. 
 
7 der Sportvereine, für deren Baumaßnahmen die Sportverwaltung unter Beschlus s-
punkt Ziffer I.1.1 und I.1.2 einen Baukostenzuschuss vorschlägt, beantragten mit Be-
legen für ihre sozial-integrativen Schwerpunkte einen Zuschuss. Die vorgeschlagenen 
Zuschüsse ergeben sich aus den Punktwerten je Angebot und den Baukosten.  
 
Begründung zu Ziffer I.2: Antrag ablehnen 
 
 Schwimmvereinigung Münster von 1891 will im Vereinsfreibad Sudmühle eine 
Streetballanlage bauen. Den Aufwand dafür fördert die Stadt Münster aus Sparkas-
senüberschüssen. Die Zuschussbewilligung aus dem Sportetat ergäbe eine Doppel-
förderung. 
 Bestandteil der Sportförderrichtlinie ist ein verbindliches Verfahren zum Baubeginn 
der Vereinsvorhaben. Wasser und Freizeit Münster sanierte seine Vereinsräume 
abseits dieses Verfahrens, damit ist die Maßnahme nicht mehr förderfähig.

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V/0169/2014 
Die Sportverwaltung schlägt vor, beide Förderanträge abzulehnen. 
 
Begründung zu Ziffer I.3: Zuschussentscheidung vertagen 
 
Einige der Vereinsanträge sind unvollständig bzw. für die geplanten Baumaßnahmen 
fehlen die nach der Sportförderrichtlinie notwendigen Voraussetzungen. Die Sportver-
waltung schlägt vor, die Entscheidung über die se Förderanträge auszusetzen bis die 
Bauvorhaben durchgehend geplant sind, die Anträge prüffähig und alle erforderlichen 
Voraussetzungen vorliegen. Dies betrifft folgende Sportvereine und Bauvorhaben: 
 
 American Football Club Münster Mammuts plant den Bau eines Footballpla tzes mit 
Funktionsgebäude. Dafür fehlen e benso wie für eine neue Modellfluganlage mit 
Clubhaus von Cirrus Münster geeignete Flächen.  
 Die Förderung einer Photovoltaikanlage für DJK GW Amelsbüren  (Tennisumkleide) 
und DLRG Münster (Bootshalle) hängt von der Grundsatzentscheidung der Stadt 
Münster zur Förderung regenerativer Energieprojekte ab.  
 DJK SC Nienberge muss sich zu seiner geplanten energetischen Sanierung der 
Mehrzweckhalle wegen des hohen  Finanzaufwands mit der Sportverwaltung auf 
passende Bauabschnitte verständigen. 
 Schwarz-Weiß Münster will die Sportanlage Sonnenbergweg zukunftsgerichtet en t-
wickeln, die Münster Cardinals ihr Baseballfeld. Shotokan Karate Dojo will seine 
Karatehalle sanie ren. Für die Projekte stellten die Vereine der Sportverwaltung 
noch nicht umsetzbare Pläne vor.  
 
Die Verwaltung schlägt vor, die Entscheidung über die Anträge ab 2015 zu treffen. 
 
Begründung zu Ziffer I.4: Antragsverfahren beenden 
 
Stellen Sportvereine Fö rderanträge für Vorhaben, zu denen die Stadt Münster keine 
Baukostenzuschüsse gewähren kann, weil sie der Sportförderrichtlinie nicht entspr e-
chen, informiert die Sportverwaltung sie im Prüfverfahren entsprechend. Anschließend 
schlägt sie dem Sportausschuss vor, die Förderverfahren zu beenden. 
 
 Die Stadt fördert aus dem Sportetat die Möblierung der Vereinshäuser als Erstau s-
stattung, weitere Ausstattung bzw. Ersatzbeschaffung müssen die Sportvereine 
anders finanzieren. Für die Sanierung vorhandener Billardtische von BSC Münster 
und Ersatz vorhandener Terrassenmöbel der Schwimmvereinigung Münster von 
1891 können die Vereine keinen Baukostenzuschuss beantragen.  
 
Die Sportverwaltung schlägt das Verfahrensende vor. 
 
Begründung zu Ziffer I.5: Zuschusszahlung nach Baufortschritt 
 
Die Sportverwaltung zahlt die bewilligten Zuschüsse in Teilbeträgen auf Anfo rderung 
der Sportvereine entsprechend dem nachgewiesenen Baufortschritt. Zur Verme idung 
von Überzahlungen erhalten die V ereine den Restzuschuss erst, nachdem die Sport-
verwaltung die Schlussrechnung prüft e. Bauausführung , Zuschusszahlung und A b-
rechnung der Bauprojekte unterliegen den Fristen der Sportförderrichtlinie.

- 7 - 
V/0169/2014 
Begründung zu Ziffer I.6: Auszahlung bewilligter Zuschüsse unter Vorbehalt  
 
Gelegentlich fehlen den Sportvereinen bei der Zuschussentscheidung der Stadt über 
die Sportförderung Fördervoraussetzungen, die sie relativ zügig nach der politischen 
Beratung schaffen können. Um sicherzustellen , dass die Vereine ohne unnötige Wa r-
tezeit mit dem Bau beginnen können, schlägt die Verwaltung vor, die Zuschüsse zu 
bewilligen und die Auszahlung unter den Vorbehalt zu stellen, dass die fehlenden V o-
raussetzungen vorliegen. Ohne den Vorbehaltsbeschluss müssten die Vereine mindes-
tens ein Jahr auf die nächste Zuschussentscheidung warten.  
 
 Die Verhandlungen von DJK SC Nienberge (Umbau Vereinsheim, Fenstersanierung) 
mit dem Grundstückseigentümer über die für die Sportförderung nötige Vertrag s-
verlängerung stehen kurz vor dem Abschluss.  
 Die Mitgliedsbeiträge von RFV Nienbe rge liegen zur Zeit unter den Werten der 
Sportförderrichtlinie. Der Verein wird sie bei nächster Gelegenheit anheben.  
 
Die Sportverwaltung schlägt vor, den Sportvereinen die Zuschüsse zu bewilligen und 
die Auszahlung von der Vorlage der Pachtverträge bzw.  dem Nachweis der Mitglied s-
beiträge abhängig zu machen. 
 
Begründung zu Ziffer I.7: evtl. überjährige Zuschusszahlung  
 
Bei den v. g. Beschlussvorschlägen zur Sportförderung geht die Sportverwaltung d a-
von aus, dass alle Vereine Zuschüsse im Bewilligungsjahr 2014 anfordern. Die Sport-
vereine haben für den Baubeginn nach der Beschlussfassung ein Jahr Zeit, für die Fer-
tigstellung insgesamt vier Jahre, fordern ggf. erst nach 2014 Z uschüsse an. Die Stadt 
zahlt in diesen Fällen die bewilligten Zuschüsse statt im Bewilligungsjahr überjährig.  
 
Die Interessenvertretung der Sportvereine 
 
Die Sportverwaltung stimmte die Beschlussvorschläge am 21.01.2014 mit dem A r-
beitskreis „Vereinseigene Anlagen und Sportentwicklung“ des Stadtsportbund Mün ster 
e. V. ab. Arbeitskreis und SSB-Vorstand tragen die Beschlussvorschläge mit. 
  
Begründung zu Ziffer II: Finanzierung bewilligter Zuschüsse 
 
2014 stehen im Teilergebnisplan Produktgruppe 0801, Zeile 15 „Transferaufwendu n-
gen“ insgesamt 368.000 € Fördermittel für neue Maßnahmen bereit. 351.830 € we r-
den für die Förderung der Baumaßnahmen (Beschlussvorschlag Ziffer I.1.1 und I.1.2) 
gebunden, 16.150 € zur Förderung sozial -integrativer Schwerpunkte (Beschlussvo r-
schlag Ziffer I.1.3). 
 
 
i. V. 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin

V_0169_2014_soz-int

1344 Zeichen

Beschlussvorlage Nr. V/0169/2014, Anlage 1 Zuschüsse für sozial-integrative Vereinsschwerpunkte 
 
Angebot für Zielgruppen   
Verein 
 
Maßnahme 
 
Antrag 
vom 
 
Bau-
kosten Externe Punkte Koope-
rationen 
 
Punkte 
mit Migrati-
onshinter-
grund 
Jugend Frauen mit 
Handi-
cap 
Senioren 
 Punkte 
 
Ge-
samt-
punk-
te 
 
Zuschuss  
sozial-
integrativ 
1 DJK SC  
Nienberge  
Sanierung Ver-
einshaus und 
Fenster 
27.02.13 20.000 
€ 
Ja 2 ja 6 keine Anga-
ben 
Keine 
Anga-
ben 
Ja Ja Ja 3 11 2.200 € 
2 DLRG  
Münster  
Sanierung De-
cken, Elektroin-
stallation, Boden 
25.02.10/ 
14.03.11 
31.000 
€ 
Ja 2 Ja 2 Ja Ja Ja Ja Ja 5 9 2.790 € 
3 ESV Münster 
1927  
2 neue Umwälz-
pumpen 
27.03.13 12.000 
€ 
Ja 3 keine  
Angaben 
0 Ja Ja Keine 
Anga-
ben 
Ja Keine 
Anga-
ben 
3 6 720 € 
4 Rovers Bo-
genschützen 
Hiltrup   
Bau Vereinshaus 
mit Schulungs- 
und Funktions-
räumen 
15.03.12 110.00
0 € 
Ja 2 Ja 2 Keine Anga-
ben 
Ja Keine 
Anga-
ben 
Ja Keine 
Anga-
ben 
2 6 5.000 € 
5 Reitverein 
St. Georg 
Münster  
Sanierung Boxen- 
u. Stallgasse, 
Dach, neuer Reit-
hallenboden (Au-
ßen) 
27.02.13 300.00
0 € 
Ja 2 Ja 4 Keine Anga-
ben 
Ja Keine 
Anga-
ben 
Ja Keine 
Anga-
ben 
2 8 5.000 € 
6 Schwimm-
vereinigung 
Münster von 
1891  
Reparatur 
Saugleitung, 
Kältemittel 
15.06.12 4.000 
€ 
Ja 2 Ja 4 Ja Ja Ja Ja Ja 5 11 440 € 
7  16.150 €

Beratungsverlauf (6)

13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.15 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.11 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.14 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.03.2014 Sportausschuss
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Sonnenbergweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0169/2014
Typ
Vorlagen
Datum
18.02.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37