0663/2023
Ausgangslage und Sachstand zur Ausgabe eines Green Bond
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle II/20/20/01 Vorlagen-Nummer 07.03.2023 0663/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 20.03.2023 Ausgangslage und Sachstand zur Ausgabe eines Green Bond Die Verwaltung hat dem Finanzausschuss in seiner Sitzung am 5. Dezember 2022 die Ergeb- nisse ihrer Untersuchung zu so genannten „Green Bonds“ in einem Grundsatzpapier vorge- stellt (Mitteilung 4110/2022). Weiter haben die Fraktionen Grüne, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt den Antrag (AN/1816/2022) im Rat gestellt und die Verwaltung mit der Konzeptionierung der Auflage eines Green Bond nach den Green Bond Principles beauftragt, welcher z.B. Großprojekte aus den Bereichen Umwelt und Verkehr aus der Mitteilung 3165/2022 der städ- tischen Großprojekte oder weitere Projekte finanzieren könnte. Dafür sollten die entstehenden Kosten, Chancen und Risiken einer Bond Auflage in Form einer Anleihe und vergleichend eines Schuldscheindarlehens ausgearbeitet, berücksichtigt und geprüft werden, ob eine kleine Stückelung für Privatanleger ermöglicht werden kann. Der Finanzausschuss sollte weiterhin regelmäßig über den aktuellen Stand der Konzepterstel- lung informiert und über die die Beauftragung zur Auflage eines Green Bond erst nach Vorla- ge des Konzeptes entschieden werden. Seitdem bereitet die Verwaltung unter Einbezug der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Ge- bäudewirtschaft sowie anderer städtischer Dienststellen die Ausgabe eines Green Bond in Form einer Anleihe oder eines Schuldscheindarlehens als Pilot vor. Für den weiteren Projektverlauf ist es nun zwingend notwendig zu entscheiden, ob der Green Bond als Anleihe oder Schuldscheindarlehen platziert werden soll. Die Entscheidung ist Vo- raussetzung für die Mandatierung der Bank / des Bankenkonsortiums, da sich das Vorgehen bei einer Anleihe bereits in der Vorbereitungsphase / Mandatserteilung von dem eines Schuldscheindarlehens, insbesondere aufgrund des höheren Dokumentationsaufwands in folgenden Punkten maßgeblich unterscheidet: o Externes Rechtsgutachten zur Darlehensdokumentation o Erstellung Credit Report o Vorbereitung Emittenten-Präsentation o Ggf. Beachtung MIFID II-Voraussetzungen Projektverlauf Die nachfolgende Grafik veranschaulicht den geplanten Projektverlauf der Ausgabe des ers- ten Green Bonds. Im ersten Quartal wurde die Markterkundung abgeschlossen. Unverbindli- che, aber konkretisierende Verhandlungsgespräche mit für die Bildung eines Konsortiums potentiell geeigneten und erfahrenen „grünen“ Banken haben stattgefunden. Daneben wurden verwaltungsinterne Gespräche zur Projektidentifizierung geführt. Potentielle Projekte sind die Refinanzierung von Neubauvorhaben mit hohen energetischen Standards z.B. im Schulbe- 2 reich sowie die Refinanzierung von Gesellschafterdarlehen an die KVB zur Finanzierung der Stadtbahnbeschaffung. Großprojekte aus den Bereichen Umwelt und Verkehr aus der Mittei- lung 3165/2022 der städtischen Großprojekte der letzten und kommenden 3 Jahre werden ebenfalls als potentielle Projekte für die Ausgabe eines Green Bond überprüft. Die Auswahl des Konsortiums und der SPO-Agentur soll im zweiten Quartal erfolgen. Dane- ben wird die Projektidentifikation abgeschlossen und das Rahmenwerk (Second-Party-Opinion =SPO) erstellt. Im dritten Quartal wird das Zweitgutachten gefertigt. Abschließend findet die Vermarktungsphase und die Ausgabe des Green Bond statt. Vor- und Nachteile von Anleihen und Schuldscheindarlehen Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die Vor- und Nachteile von Green Bonds in Form von Anleihen und Schuldscheindarlehen: Anleihe Schuldscheindarlehen Vorteile - größerer Investorenkreis - Erwerb durch Bürger*innen theore- tisch möglich - Voraussichtlich geringfügig bessere Konditionen - niedriger Dokumentationsaufwand - niedrige Kosten - Volumen sinnvoll ab 25 Mio. € - Aufteilung in Tranchen mit unterschiedlichen Laufzeiten und Fälligkeiten - kein Platzierungsrisiko - Timingrisiko besser steuerbar - Tilgungsstruktur möglich - Bekannte Gläubigerstrukturen Q3 Q2 Q1 Q4 3 Nachteile - Höherer Dokumentationsaufwand - Prospekthaftungsrisiko - höhere Kosten - Volumen sinnvoll ab 250 Mio. € (Refinanzierungsrisiko) - Platzierungs- und Timingrisiko (keine Aufteilung und Zeitversatz möglich; hohe Volatilität der Märkte!) - Reputationsrisiko (Kursnotierung) - keine Tilgung möglich - Gläubigerstruktur unbekannt; oft nur geringes Volumen und kurzfristige Anlage von Bürger*innen - voraussichtlich geringfügig schlechtere Konditionen, - kein Erwerb durch Bürger*innen möglich - kleinerer Investorenkreis Mit Blick auf die bei einer Anleihe theoretisch mögliche Beteiligung von Bürger*innen ist zu ergänzen, dass hinsichtlich der Ausgabe eines Green Bonds für Bürger*innen seit 22. No- vember 2022 die Klassifizierung nach MiFID II zu beachten ist. Dies bedeutet, dass Produkte, die sich an private Endkund*innen mit nachhaltigkeitsbezogenen Zielen gem. Art. 9 Abs. 9 UA 1 MiFID II-DRL richten könnten, verschiedene Anforderungen erfüllen müssen. Unter anderem müsste für die Emittentin selbst, hier also die Stadt Köln, zwingend ein Nachhaltigkeitsrating vorliegen, welches zusätzlich mit hohem Zeit- und Finanzaufwand verbunden wäre. Andere öffentlich-rechtliche Emittenten haben daher auf die Ausgabe durch private Endkunden er- werbbarer Anleihen verzichtet. Handlungsempfehlungen Im Ergebnis beabsichtigt die Verwaltung den ersten Green Bond aufgrund der genannten Vor- teile, insbesondere der geringeren Kosten, Aufwände, einem kürzeren Projektverlauf und ei- nem besser steuerbaren Timing analog der Vorgehensweise der Städte Hannover und Müns- ter als Schuldscheindarlehen zu platzieren. Den Gremien wird im 2. Quartal 2023 über den Sachstand und über den weiteren Fortgang berichtet Der Finanzausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0663/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 07.03.2023
- Erstellt
- 22.02.2023 14:10