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0663/2023

Ausgangslage und Sachstand zur Ausgabe eines Green Bond

Mitteilung Ausschuss 07.03.2023

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 20.03.2023, TOP 2.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5964 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/20/20/01 
 
Vorlagen-Nummer 07.03.2023 
 0663/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 20.03.2023 
 
Ausgangslage und Sachstand zur Ausgabe eines Green Bond 
Die Verwaltung hat dem Finanzausschuss in seiner Sitzung am 5. Dezember 2022 die Ergeb-
nisse ihrer Untersuchung zu so genannten „Green Bonds“ in einem Grundsatzpapier vorge-
stellt (Mitteilung 4110/2022). Weiter haben die Fraktionen Grüne, CDU, SPD, Linke, FDP und 
Volt den Antrag (AN/1816/2022) im Rat gestellt und die Verwaltung mit der Konzeptionierung 
der Auflage eines Green Bond nach den Green Bond Principles beauftragt, welcher z.B. 
Großprojekte aus den Bereichen Umwelt und Verkehr aus der Mitteilung 3165/2022 der städ-
tischen Großprojekte oder weitere Projekte finanzieren könnte. Dafür sollten die entstehenden 
Kosten, Chancen und Risiken einer Bond Auflage in Form einer Anleihe und vergleichend 
eines Schuldscheindarlehens ausgearbeitet, berücksichtigt und geprüft werden, ob eine kleine 
Stückelung für Privatanleger ermöglicht werden kann.  
Der Finanzausschuss sollte weiterhin regelmäßig über den aktuellen Stand der Konzepterstel-
lung informiert und über die die Beauftragung zur Auflage eines Green Bond erst nach Vorla-
ge des Konzeptes entschieden werden. 
 
Seitdem bereitet die Verwaltung unter Einbezug der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Ge-
bäudewirtschaft sowie anderer städtischer Dienststellen die Ausgabe eines Green Bond in 
Form einer Anleihe oder eines Schuldscheindarlehens als Pilot vor.  
 
Für den weiteren Projektverlauf ist es nun zwingend notwendig zu entscheiden, ob der Green 
Bond als Anleihe oder Schuldscheindarlehen platziert werden soll. Die Entscheidung ist Vo-
raussetzung für die Mandatierung der Bank / des Bankenkonsortiums, da sich das Vorgehen 
bei einer Anleihe bereits in der Vorbereitungsphase / Mandatserteilung von dem eines 
Schuldscheindarlehens, insbesondere aufgrund des höheren Dokumentationsaufwands in 
folgenden Punkten maßgeblich unterscheidet:  
 
o Externes Rechtsgutachten zur Darlehensdokumentation 
o Erstellung Credit Report  
o Vorbereitung Emittenten-Präsentation 
o Ggf. Beachtung MIFID II-Voraussetzungen   
Projektverlauf 
Die nachfolgende Grafik veranschaulicht den geplanten Projektverlauf der Ausgabe des ers-
ten Green Bonds. Im ersten Quartal wurde die Markterkundung abgeschlossen. Unverbindli-
che, aber konkretisierende Verhandlungsgespräche mit für die Bildung eines Konsortiums 
potentiell geeigneten und erfahrenen „grünen“ Banken haben stattgefunden. Daneben wurden 
verwaltungsinterne Gespräche zur Projektidentifizierung geführt. Potentielle Projekte sind die 
Refinanzierung von Neubauvorhaben mit hohen energetischen Standards z.B. im Schulbe-

2 
 
reich sowie die Refinanzierung von Gesellschafterdarlehen an die KVB zur Finanzierung der 
Stadtbahnbeschaffung. Großprojekte aus den Bereichen Umwelt und Verkehr aus der Mittei-
lung 3165/2022 der städtischen Großprojekte der letzten und kommenden 3 Jahre werden 
ebenfalls als potentielle Projekte für die Ausgabe eines Green Bond überprüft. 
 
Die Auswahl des Konsortiums und der SPO-Agentur soll im zweiten Quartal erfolgen. Dane-
ben wird die Projektidentifikation abgeschlossen und das Rahmenwerk (Second-Party-Opinion 
=SPO) erstellt. Im dritten Quartal wird das Zweitgutachten gefertigt. Abschließend findet die 
Vermarktungsphase und die Ausgabe des Green Bond statt. 
Vor- und 
Nachteile von Anleihen und Schuldscheindarlehen 
 
Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die Vor- und Nachteile von Green Bonds in Form 
von Anleihen und Schuldscheindarlehen: 
 
 Anleihe  Schuldscheindarlehen  
Vorteile - größerer Investorenkreis 
- Erwerb durch Bürger*innen theore-
tisch möglich 
- Voraussichtlich geringfügig  
bessere Konditionen 
- niedriger Dokumentationsaufwand 
- niedrige Kosten 
- Volumen sinnvoll ab 25 Mio. €  
- Aufteilung in Tranchen mit  
unterschiedlichen Laufzeiten und  
Fälligkeiten 
- kein Platzierungsrisiko  
- Timingrisiko besser steuerbar  
- Tilgungsstruktur möglich  
- Bekannte Gläubigerstrukturen  
Q3 
Q2 
Q1 
Q4

3 
 
Nachteile - Höherer Dokumentationsaufwand 
- Prospekthaftungsrisiko 
- höhere Kosten 
- Volumen sinnvoll ab 250 Mio. €  
(Refinanzierungsrisiko) 
- Platzierungs- und Timingrisiko (keine 
Aufteilung und Zeitversatz möglich; 
hohe Volatilität der Märkte!)  
- Reputationsrisiko (Kursnotierung) 
- keine Tilgung möglich  
- Gläubigerstruktur unbekannt; oft nur 
geringes Volumen und kurzfristige 
Anlage von Bürger*innen 
- voraussichtlich geringfügig  
schlechtere Konditionen,  
- kein Erwerb durch Bürger*innen  
möglich 
- kleinerer Investorenkreis 
 
Mit Blick auf die bei einer Anleihe theoretisch mögliche Beteiligung von Bürger*innen ist zu 
ergänzen, dass hinsichtlich der Ausgabe eines Green Bonds für Bürger*innen seit 22. No-
vember 2022 die Klassifizierung nach MiFID II zu beachten ist. Dies bedeutet, dass Produkte, 
die sich an private Endkund*innen mit nachhaltigkeitsbezogenen Zielen gem. Art. 9 Abs. 9 UA 
1 MiFID II-DRL richten könnten, verschiedene Anforderungen erfüllen müssen. Unter anderem 
müsste für die Emittentin selbst, hier also die Stadt Köln, zwingend ein Nachhaltigkeitsrating 
vorliegen, welches zusätzlich mit hohem Zeit- und Finanzaufwand verbunden wäre. Andere 
öffentlich-rechtliche Emittenten haben daher auf die Ausgabe durch private Endkunden er-
werbbarer Anleihen verzichtet.  
 
Handlungsempfehlungen 
 
Im Ergebnis beabsichtigt die Verwaltung den ersten Green Bond aufgrund der genannten Vor-
teile, insbesondere der geringeren Kosten, Aufwände, einem kürzeren Projektverlauf und ei-
nem besser steuerbaren Timing analog der Vorgehensweise der Städte Hannover und Müns-
ter als Schuldscheindarlehen zu platzieren.  
 
Den Gremien wird im 2. Quartal 2023 über den Sachstand und über den weiteren Fortgang 
berichtet 
 
Der Finanzausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten. 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

20.03.2023 Finanzausschuss
TOP 2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0663/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
07.03.2023
Erstellt
22.02.2023 14:10