V/0609/2008
Bebauungsplan Nr. 486: Mecklenbeck - verlegte Heroldstraße / neuer DB-Haltepunkt
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Anlage 3 - 486_Satzungsentwurf
8416 Zeichen
D Lärm schutzwa nd h = 2,50m FS FS W H BUS Flur 223 Flur 220 Gemarkung Amelsbüren Flur 3 P P P P P P P P 32 31 124 154 Em pel-Rees - Münster(W estf) W anne-Eickel - Hamburg 16 60 152 I 595 222 162 163 217 218 595e Weg 155 157 219 220 232 I 595f I 47 126 591 I 153 593 II 595a III 595c I595d I 168 39 61 Galgenheide Flur 222 243 244 657 658 230 III 599 I 227 601 231 603 141 I25 Weg Weg 597 I 229 II II 156 II 654 II I 23 19 58 224 206 205 I 656 626 357 245 246 223 607 208 605 W eg W eg 207 I I 64 59 927 I 50 359 II I 628 57 11 27 66 I 598 46 48 I W eg 939 940 II 103 II 105 II 107 9 647 II II 99 II 101 638 640 639 II 678 677 32a II 36 34 34a M eyerbeerstraße 645 643 II 10 169 171 55 641 II II 680 679 II 93 II 91 647 646 32 II 95 II 714 681 648 1105 B 51 W eseler Straße 11 12 13 I 109 14 15 16 138 140 257 110 258 106 43 Weg 56 Weg II 111 II 113 II 115 II 117 II 119 630 629 II 123 II 121 II 129 II 127 II 125 671 668 667 666 252 253 I 54 53 34 633 632 631 670 669 II 109 676 675 674 673 672 637 636 635 634 II 38c II 38 II 38a II 38b 601 7 8 172 174 I 225 254 255 256 W anne-Eickel - Hamburg 67 25 232 I 19 24 22 I 499 596 595 598 597 239 463 70 72 II 80 II 78 II 74 II 76 628 II 82 II 84 II 88 II 86 600 165 240 649 I 251 203 390 1131 421 I I 422 1269 1270 I 465 26 I 464 689 I 36 I 651 500 64 501 507 506 505 504 503 502 360 393 653 I Weg Em pel-Rees - Münster(W estf) 319 417 416 I 37 I I 414 415 I 35 424 31 34a 1279 I 34 I 1280 233 18 I II 52 II 50 II 48 42 II 44 II 46 II 40 II I 39 20 I II II 590 589 494 493 492 594 599 593 592 591 496 495 512 509 508 498 497 511 510 602 361 362 391 392 653a 389 I 420 41 I 45 418 43 I Weg 47 I 47a 33 66 68 470 473 472 471 520 655 I 675e W eg I 23 I 21 405 406 I 17a I 17 I 17b 28 253 Hafkhorst I 258 1081 1108 I 20 1109 1107 236 237 I 11 I 9 Ripenhorst II II 467 466 II II 478 476 469 468 479 477 475 474 410 409 I 19 Weg II 54 II 56 515 514 517 516 484 519 480 518 481 359 I 25a I 25 I 27 412 I 29 1042 413 I 32 I 30 833 832 234 235 I 13 16 II 60 II 58 II II 62 411 I 15 675b 325 I 683 675c 44 I I 327 W eg 351 1110 1181 1182 7 826 Weg 827 1146 I 1b I 1a II 8 1145 1141 I 1142 1143 696 1057 II 537 536 482 543 541 539 538 10 I 12 I 1094 1096 1195 1200 1095 16 1059 II 80 II 78 458 461 460 459 463 462 46 I675 I 675d 326 I 311 407 1111 1112 1113 9 I II I 13 11 I 541 1115 I 15 1074 1076 22 I 14 1196 1075 I Weg 1092 1093 1097 1104 1098 I 16a I 1197 1198 238 III I 7 5II 5a II 84 II 82 II 88 II 86 354 408 1114 I 15b I 15a 1078 1080 24 I 26 I 1077 1079 1099 1106 W eg 18a I 18 I 1105 II 76 II 74 465 464 70 72 483 40 43 17 I 1166 1168 1024 31 II 31a 1025 33 II III Hafkhorst 41b I 226 228 227 231 230 229 233 232 236 235 234 237 II 104 II 102 II 112 II 110 II 108 II 106 488 238 9 II I 9a 11c 262 11b II I 17a I 17b I 422 353 II 29 II 1026 1041 II 1084 44 264 550 1199 39a I 1 II I I II II 4 6 795 -I 977 I 1085 1144 II 98 II 96 535 534 II 94 II 92 II 90 531 529 527 M eyerbeerstraße 532 530 528 542 540 675a II I 28 36 1022 II 1046 Ripenhorst 351 II 42 40 II 325 323 II 28 II 26 199 198 496 II 10 419 418 417 423 422 421 420 252 402 I693 404 129 139 157 38 133 387 11 II 11a II 303 304 Platz W eg Em pel-Rees - M ünster(W estf) 23 I W anne-Eickel - Ham burg 306 W eg 352 355 351 1005 1006 1007 976 760 35 II I 37 41 1029 II 1028 39 II 41a II 550 494 326 301 521 388 523 522 526 525 524 425 424 428 427 426 431 430 429 434 433 432 436 435 439 438 437 440 337 342 338 334 333 332 335 339 336 311 310 309 308 306 II 18 II 16 307 296 294 II 2 587 441 416 415 414 413 586 401 II 5 138 W eg 305 13 301 302 19 I 15 I W eg 417 24 19a I 22 58 331 1 II 328 1179 II 28b II 28a 1178 II 34 II 32 1291 I 1281 1021 K 2 Heroldstraße 1286 1010 41 II 32 II 30 314 305 304 497 349 347 344 331 330 II 38 36 II II 34 495 321 319 316 303 302 II 24 II 22 II 20 298 197 196 Meyerbeerstraße II 4 II 6 II 8 II I 329 II 1180 235 7 234 393 I 121 I 14 I Bhf. Mecklenbeck I 21 19 I 62 63 454 1002 II 1282 I I 42b 42a II II 44c 734 44b 877 II 44a 1038 II 5 159 400 4 Heroldstraße 74 II 8 II 10 I II 12 420 24 Am Getterbach 61 17 I 1176 1177 II 28c I 30 960 1290 1289 I 1039 38 1285 1284 1283 16 II 42 I 419 I 256 Heroldstraße 1001 1004 W eg 649 1 243 141 20 I II I 25b 66 27 I 364 I II 14f 30 159 403 I 6 28 154 155 II 14d II 14e I I 348 249 22a I 22 I I 25a 65 25 I 20 I 733 732 II 44d 64 23 I 1263 237 Rechtsgrundlagen: §§ 1,2,3,8 ff Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141), in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132), § 86 Landesbauordnung (BauO NRW) i n der Fassung vom 01.03.2000 (GV.NRW. S.256) und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW (GO NRW) in der Fassung vom 14.07.1994 (GV.NW. S.666/ SGV.NW 2023) mit den dazu erlassenen Änderungen. Nachdruck und Vervielfältigung jeder Art, auch einzelner Teile, sowie die Anfertigung von Ver- größerungen oder Verkleine- rungen sind verboten und wer- den aufgrund des Urheber- schutzgesetzes gerichtlich ver- folgt. Plangrundlage Stand 08 / 2006 Der Rat der Stadt Münster hat am __________ zu dem vom 16.10.2006 bis zum 16.11.2006 öffentlich ausgelegten Entwurf des Bebau- ungsplanes Nr. 486 Änderungen und Ergänzungen beschlossen, die insgesamt durch diese Planfassung wiedergegeben werden. Dieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2 und 10 BauGB u nd §§ 7 und 41 GONW durch den Rat der Stadt am ____ ______ als Satzung be- schlossen worden. Münster, __________ Oberbürgermeister Schriftführer Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. ____ vom __________ in Kraft getreten. Münster, __________ Der Oberbürgermeister im Auftrag Gemarkung Amelsbüren, Flur 3 Gemarkung Münster, Flur 220, 222, 223 Maßstab 1: 1000 Bestandsangaben Gemarkungsgrenze Flurgrenze Flurstücksgrenze Topografische Umrisslinie Nutzungsgrenze Baum Wohngebäude / öffentliches Gebäude Wirtschaftsgebäude Lärmschutzwand Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Flächen für Ausgleichsmaßnahmen Hinweis: Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist unverzüglich der Stadt Münster / Städtische Denk- malbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen-Li ppe, Westfälisches Museum für Ar- chäologie / Landesmuseum und Amt für Bodendenkmalpf lege, Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§16 DSchG). Fläche für Bahnanlagen Denkmal (Wegekapelle) Lärmschutzwand (hoch absorbierend) Besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutzvor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes- Immissionsschutzgesetzes Höhe der Lärmschutzwand (über Straßengradiente) H = 2,50 m Bodendenkmal (Alte Aa / Christoph-Bernhard-Graben) Nachrichtliche Übernahme D Zeichenerklärung Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Festsetzungen des Bebauungsplanes Kennzeichnungen Umgrenzung von Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind (Altlasten) Zusätzliche Topografie ST ADT M TÜNS ER Amt für Stadtentwicklung Verkehrsplanung Stadtplanung ST ADT M TÜNS ER Bebauungsplan Nr. 486 Mecklenbeck - Verlegte Heroldstraße / Neuer DB - Haltepunkt Nr. 486 Mecklenbeck - Bebauungsplan Verlegte Heroldstraße / Neuer DB - Haltepunkt Hinweise Vorgeschlagene Abgrenzung (z. B. Fahrbahneinteilung, DB - Haltepunkt, geänderter Bachlauf) Gebäude aus topografischer Einmessung Graben Straßenverkehrsflächen Verkehrsflächen Straßenbegrenzungslinie Verkehrsgrün Sperrpfahl FS Fahrradständer
Ergänzungsvorlage V/0609/2008/1 inklusive Anlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Vorlagen-Nr.: V/0609/2008/1. Erg. Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Witt / Herr Hülk Ruf: 492 61 90 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 25.08.2008 Betrifft Bebauungsplan Nr. 486: Mecklenbeck - verlegte Heroldstraße / neuer DB-Haltepunkt 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss Beratungsfolge 27.08.2008 Hauptausschuss Vorberatung 27.08.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 486: Mecklenbeck – ver- legte Heroldstraße / neuer DB-Haltepunkt wird wie folgt Beschluss gefasst: 1.1 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird den nachfolgenden Anregungen und Bedenken zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 486 nicht gefolgt: 1.1.1 Der Anregung, am bestehenden Bahnüber gang eine Querungsmöglichkeit für Fußgän- ger und Radfahrer durch eine Unter- / Üb erführung zu schaffen bzw. durch einen hö- hengleichen Bahnübergang beizubehalten (Anlage 1, Punkt 1h). 1.1.2 Der Anregung, die Heroldstraße als Tempo-30-Zone auszuweisen (Anlage 1, Punkt 2). 1.1.3 Der Anregung, den Verkehr über eine neue Trasse zwischen Kappenberger Damm und Weseler Straße zu führen (Stadtteil-Umgehungsstraße) (Anlage 1, Punkt 1d). 1.1.4 Den Bedenken, dass die vorhandene Heroldstraße im Bestand zu schmal ist und keine Radwege aufweist (Anlage 1, Punkt 3). 1.1.5 Der Anregung, an der verlegten Heroldstraße beidseitig Radwege zu bauen, da ein ein- seitiger Geh- und Radweg in 3 m Breite als nicht ausreichend angesehen wird (Anlage 1, Punkt 1o). 1.1.6 Der Anregung, die Heroldstraße für den Lkw-Verkehr zu sperren (Anlage 1, Punkt 4). V/0609/2008/1 - 2 - 1.1.7 Den Bedenken, dass sich die Heroldstra ße zu einem Autobahnzubringer und zu einer Westtangente entwickeln wird (Anlage 1, Punkt 1g). 1.1.8 Den Bedenken, dass die Unterführung au fgrund der geplanten Längsneigung von 6,5 % für Kfz und 4 % für Radfahrer und Fußgänger zu steil, zu gefährlich und nicht behinder- tengerecht ist (Anlage 1, Punkt 1q). 1.1.9 Den Bedenken, dass mit der Unterführ ung ein Angstraum geschaffen wird (Anlage 1, Punkt 1u). 1.1.10 Den Bedenken, dass mit der Unterführung die Waldweg-Siedlung von der Mitte Mecklenbecks abgeschnitten wird (Anlage 1, Punkt 5). 1.1.11 Den Bedenken, dass auf der vorhandenen Heroldstraße zu wenige Querungshilfen vor- handen sind (Anlage 1, Punkt 6). 1.1.12 Der Anregung, den Taxenstand von der Meyerbeerstraße näher an den Haltepunkt zu verlegen (Anlage 1, Punkt 7). 1.1.13 Der Anregung, den vorhandenen Bahnüber gang bestehen zu lassen und stattdessen die Wiedaustraße für den Durchgangsverkehr zu sperren (Anlage 1, Punkt 8). 1.1.14 Den Bedenken, dass durch die Verl egung des Getterbaches die Hochwassergefahr steigen wird (Anlage 1, Punkt 9). 1.1.15 Den Bedenken, dass der Entwurf des B ebauungplanes in verkehrstechnischer Hinsicht große Defizite aufweist und die geplante Linienführung unübersichtlich und gefährlich ist (Anlage 1, Punkt 1p). 1.1.16 Den Bedenken, dass mit der Verlegu ng der Heroldstraße das Verkehrsaufkommen, insbesondere auch der Schwerverkehrsanteil deutlich zunehmen wird (Anlage 1, Punkt 10). 1.1.17 Der Anregung, dass der Bebauungsplan a llen Bürgern des Stadtbezirks vor dem Sat- zungsbeschluss erneut vorzustellen und eine Bürgerbefragung durchzuführen ist (Anla- ge 1, Punkt 11). 1.1.18 Den Bedenken, dass die Querungsstelle für Radfahrer und Fußgänger in Höhe des heutigen Bahnüberganges gefährlich ist (Anlage 1, Punkt 12). 1.1.19 Den Bedenken, dass für Radfahrer und Fußgänger im Bereich zwischen den beiden Lärmschutzwänden ein gefährlicher Angstraum entsteht (Anlage 1, Punkt 13). 1.1.20 Den Bedenken, dass die Verkehrspro gnose, wie auch die Zahlen, die der Prognose zugrunde gelegt wurden, falsch sind (Anlage 1, Punkt 1f). 1.1.21 Den Bedenken, dass der Fußweg zur Halt estelle an der Meyerbeerstraße zu weit ist (Anlage 1, Punkt 14). 1.1.22 Den Bedenken, dass sich Wohnqualität durch die Verlegung der Heroldstraße insge- samt verschlechtern wird und die Immobilienpreise sinken werden (Anlage 1, Punkt 15). V/0609/2008/1 - 3 - 1.1.23 Der Anregung, an der Kursbuchstrecke 425 ebenfalls einen Bahnhaltepunkt vorzusehen (Anlage 1, Punkt 1x). 1.1.24 Den Bedenken, dass die geplanten Lärmschutzmaßnahmen nicht ausreichend sind (Anlage 1, Punkt 16). 1.1.25 Der Anregung, das Haus Heroldstraße 25 über einen neuen Weg direkt an die verlegte Heroldstraße anzubinden (Anlage 1, Punkt 1t). 1.1.26 Der Anregung, das Bebauungsplangebiet nach Süden zu erweitern um so eine Ver- knüpfung mit weiteren noch aufzustellenden Bebauungsplänen zu erreichen (Anlage 1, Punkt 1a). 1.1.27 Der Anregung, politische Ziele und pla nerische Grundsätze für das Waldweggebiet zu entwickeln und dabei die infrastrukturellen und integrativen Entwicklungen Mecklen- becks zu berücksichtigen (Anlage 1, Punkt 1b). 1.1.28 Der Anregung, zu prüfen, ob sich die beiden Planziele Integration der Waldwegsiedlung mit Mecklenbeck-Mitte und finden einer Lösung für den Durchgangsverkehr miteinander verknüpfen lassen (Anlage 1, Punkt 1e). 1.1.29 Den Bedenken, dass durch die beidse itigen Lärmschutzwände entlang der verlegten Heroldstraße zusätzliche Belastungen für Radfahrer und Fußgänger entstehen (Anlage 1, Punkt 1j). 1.1.30 Den Bedenken, dass für Radfahrer und Fußgänger im Bereich der Unterführung eine erhöhte Abgasbelastung durch zurück staue nde Fahrzeuge entsteht (Anlage 1, Punkt 1k). 1.1.31 Der Anregung, dass für Radfahrer und Fußgänger im Bereich der geplanten Linksab- biegespur in Richtung Am Getterbach eine Fußgängerlichtsignalanlage als Querungshil- fe vorgesehen wird (Anlage 1, Punkt 1m). 1.1.32 Den Bedenken, dass bei Extremwetterlagen die Unterführung durch Wasser, Glatteis und Unfälle blockiert ist und dadurch die Versorgung des Waldweggebietes mit Einsatz- fahrzeugen nicht mehr gewährleistet ist (Anlage 1, Punkt 1r). 1.1.33 Der Anregung, die Bahnanlagen im Bereich der Unterführung zurück zu bauen, da die Unterführung mit 40 m deutlich zu lang ist und damit nicht den Erwartungen der Bevöl- kerung entspricht (Anlage 1, Punkt 1s). 1.1.34 Der Anregung, an der vorhandenen Hero ldstraße bis zum Anschluss an den gemein- samen Geh- und Radweg an der Wiedaustraße Radwege zu bauen (Anlage 1, Punkt 1l). 1.1.35 Der Anregung, anstelle des geplanten Inselbahnsteiges einen Seitenbahnsteig zu bau- en, um damit auf einen Treppenaufgang aus der Unterführung verzichten zu können. (Anlage 1, Punkt 1y). 1.1.36 Den Bedenken, dass eine gefahrlose B enutzung der Unterführung nicht möglich ist, da bei einem Unfall kein Fluchtweg zur Verfügung steht (Anlage 1, Punkt 17). V/0609/2008/1 - 4 - 1.1.37 Den Bedenken, dass sich durch die Un terführung deutlich längere Fußwege ergeben und dies insbesondere für ältere Leute, kleine Kinder, Frauen und Behinderte nicht zu- mutbar ist (Anlage 1, Punkt 18). 1.1.38 Den Bedenken, dass durch die Maßnahme eine erhöhte Lärm- und Abgasbelastung zu erwarten ist (Anlage 1, Punkt 19). 1.1.39 Der Anregung, zusätzliche Autobahnanschlüsse an der Weseler Straße/ WN und in Ro- xel zu prüfen, da hierdurch eine Entlastung de r Heroldstraße erwartet wird (Anlage 1, Punkt 20). 1.1.40 Den Bedenken, dass durch die neue Straßenführung Radfahrer und Fußgänger erheb- lich gefährdet werden (Anlage 1, Punkt 21). 1.1.41 Der Anregung, ein Durchfahrtsverbot für Gefahrguttransporter sowie eine Geschwindig- keitsbeschränkung vorzusehen (Anlage 1, Punkt 1w). 1.1.42 Den Bedenken, dass sich durch eine dauerhafte Grundwasserabsenkung Gefahren für die Tier- und Pflanzenwelt ergeben (Anlage 1, Punkt 22). 1.1.43 Der Anregung, dass zusätzlich zum geplanten Treppenaufgang zum Bahnsteig ein Fahrstuhl vorzusehen ist (Anlage 1, Punkt 23). 1.1.44 Der Anregung, dass Ausgleichsmaßn ahmen ausschließlich im Stadtteil Mecklenbeck vorgesehen werden (Anlage 1, Punkt 23). 1.1.45 Den Bedenken, dass mit der Realis ierung des Bahnhaltepunktes Busverbindungen ab- gebaut werden (Anlage 1, Punkt 24). 1.1.46 Den Bedenken, dass in ein unverantwortliches Projekt St euergelder investiert werden (Anlage 1, Punkt 1z). 1.1.47 Den Bedenken, dass im Bereich des Getterb achs Tierarten der sog. „Roten Liste“ anzu- treffen sind und dieser deshalb als Biotop einzustufen ist (Anlage 1, Punkt 1z). 1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird den nachfolgen Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 486 gefolgt: 1.2.1 Östlich des Wohngebietes soll zeitgleich zum Bau der verlegten Heroldstraße eine Geh- und Radwegverbindung zur verlegten Heroldstraße geplant werden (Anlage 1, Punkt 1i). 1.2.2 Die Verrohrung des Getterbaches wird ausreichend groß dimensioniert (Anlage 1, Punkt 27). 1.2.3 Die Fußgängerlichtsignalanlage an der verl egten Heroldstraße wird mit der Lichtsignal- anlage des Knotenpunktes Weseler Straße/ Meyerbeerstraße koordiniert (Anlage 1, Punkt 1n). 1.2.4 Die verlegte Heroldstraße wird für alle Verkehrsarten durchgängig beleuchtet (Anlage 1, Punkt 28). V/0609/2008/1 - 5 - 1.2.5 Das ÖPNV-Angebot des Waldwegviertels wird so gestaltet, dass ein Ein- und Umstieg in diesem Viertel zum Zentrum Mecklenbeck und zur Innenstadt gesichert ist (Anlage 1, Punkt 29). 1.2.6 Die Geh- und Radwegverbindung parallel zur Bahn zwischen Heroldstraße und Werne- weg wird aufrechterhalten (Anlage 1, Punkt 30). 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 486: Mecklenbeck – verlegte Heroldstraße / neuer DB-Haltepunkt wird gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW (GO NW) als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 486 wird ebenfalls beschlossen. Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 486 tritt der Bebauungsplan Nr. 342: Mecklenbeck – Wese- ler Straße / Autobahnzubringer sowi e der Durchführungsplan Nr. 44: Am Getterbach soweit sie vom Be- bauungsplan Nr. 486 überlagert werden, teilweise außer Kraft. II. Kosten/Folgekosten Durch die vorstehenden Beschlussvorschläge entste hen der Stadt Münster keine zusätzlichen Kosten und keine weiteren Folgekosten. Wie in der Vorlage Nr. 644/2006 dargestellt entstehen der Stadt Münster zur Verwirklichung der Planung Kosten, die zurzeit auf ca. 13,9 Mi o. € geschätzt werden. Demgegenü ber stehen zu erwartende Förderun- gen / Beteiligungen des Bundes, des Landes und der DB in Höhe von insgesamt ca. 12,03 Mio. €. Begründung: Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft (ASSVW) hat in seiner Sitzung am 20.08.2008 die Änderung des Beschlussvorschlages 1.2.1 (fett abgedruckt) beschlos- sen. Die Bezirksvertretung Münster West hat in Ihrer Sitzung am 21.08.2008 unter Berücksichtigung des vom ASSVW geänderten Beschlussvorschlages 1.2.1 den Beschlussvorschlägen zugestimmt. Da weder planungsrechtliche noch städtebauliche Bedenken bestehen sollte der Beschlussvor- schlag 1.2.1 entsprechend den Beschlüssen des ASSVW und der Bezirksvertretung West geän- dert werden. Im Bebauungsplan soll die Rad- und Fußwegeverbindung als Hinweis dargestellt werden. I.A. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Ausschnitt aus dem ergänzten Bebauungsplan V/0609/2008/1 FS FS P P 58 224 206 205 607 208 605 Weg Weg 207 I I 59 917 927 926 I 50 I 52 57 11 27 66 I 598 46 48 I 44 I Weg 939 940 647 645 643 II 10 169 171 55 I 70 Kartwinkel 12 I 109 14 15 16 138 140 257 110 258 106 43 W eg 56 W eg I 252 253 I 54 53 34 32 30 172 174 I 225 254 255 256 Wanne-Eickel - Hamburg 67 25 232 I 19 24 22 I 239 463 I 687 24 165 240 649 I 251 203 390 1131 421 I I 422 1269 1270 I 465 26 I 464 689 690 688 I 36 I 651 691 I I 360 393 W eg I 37 I 414 I 35 424 80 39 20 I 462 22 361 362 391 392 653a 389 I 420 41 I 45 418 43 I W eg 47 I47a 33 Anlage zur Vorlage Nr. 609/2008 E Bebauungsplan Nr. 486 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Ausschnitt aus dem Bebauungsplan / ohne Maßstab ST ADT M TÜNS ER
Anlage 2 - Begründung
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 609/2008 BEGRÜNDUNG Seite 1 B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan Nr. 486: Mecklenbeck – Verlegte Heroldstraße / Neuer DB – Haltepunkt Inhalt Seite 1. Geltungsbereich ................................................................................................................... 2 2. Planungsanlass .................................................................................................................... 2 3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ........................................................................ 3 4. Aufhebung von Bebauungsplänen ....................................................................................... 3 5. Räumliche und strukturelle Situation............... ..................................................................... 3 6. Planungsziele ....................................................................................................................... 3 7. Inhalt des Bebauungsplanes ................................................................................................ 4 7.1 Straßenverkehrsflächen ............................................................................................... 4 7.2 Flächen für Bahnanlagen ............................................................................................. 6 7.3 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft .................................................................................................................... 7 7.4 Denkmalschutz ............................................................................................................. 7 8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2a BauGB....................................... 8 8.1 Rahmen der Umweltprüfung......................................................................................... 8 8.2 Kurzdarstellung der Planung ........................................................................................ 8 8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ......................................... 9 8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................ 10 8.4.1 Menschen ........................................................................................................... 10 8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt.......... ................................................... 13 8.4.3 Boden ................................................................................................................. 14 8.4.4 Wasser................................................................................................................ 15 8.4.5 Klima / Luft.......................................................................................................... 17 8.4.6 Landschaft / Ortsbild........................................................................................... 17 8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................... 18 8.4.8 Wechselwirkungen.............................................................................................. 19 8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ......................................... 19 8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten................. ........................................................ 19 8.7 Überwachung (Monitoring) ......................................................................................... 20 8.8 Zusammenfassung ..................................................................................................... 20 9. Gesamtabwägung .............................................................................................................. 21 10. Flächenbilanz ................................................................................................................. 22 11. Durchführungsmaßnahmen............................................................................................ 23 Bebauungsplan Nr. 486 BEGRÜNDUNG Seite 2 1. Geltungsbereich Die westliche Plangebietsgrenze wird durch die vorh andene Heroldstraße gebildet. Die nördli- che Plangebietsgrenze bildet die Abgrenzung der Eis enbahnfläche sowie die Weseler Straße. Im Osten grenzt das Plangebiet unmittelbar an den e hemaligen Christoph-Bernhard-Graben an. Die Plangebietsgrenze im Süden wird durch den Verlauf des Getterbaches gebildet. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 486 befinden sich die folgenden Grundstücke: Gemarkung Amelsbüren, Flur 3, Flurstück 1005, Teile der Flurstücke 351, 1006, 1131, 1182, 1263, Gemarkung Münster, Flur 220, Flurstücke 106, 110, Teile der Flurstücke 109, 237, Flur 222, Flurstücke 43, 67, Teile der Flurstücke 53 – 57, 64, 66, Flur 223, Flurstücke 58, 306, 311, 319, 351 – 353, 355, Teile der Flurstücke 354, 422. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 486 ist im Plan durch einen grauen Farbstreifen gekennzeichnet. 2. Planungsanlass Die Eisenbahnstrecke Münster-Recklinghausen (Kbs 42 5) ist eine stark belastete Hauptab- fahrtstrecke. Sie ist vor allem im Güterzugverkehr, aber auch mit ICE-Zügen und anderen Rei- sezügen belastet. Insgesamt befahren über 200 Züge täglich diese Strecke. Bis Mecklenbeck verläuft parallel zur Kursbuchstrec ke 425 die Kursbuchstrecke 408 (Münster- Coesfeld). Im Bereich der Heroldstraße schwenkt der Streckenverlauf nach Nordwesten, so dass die Heroldstraße in einem Abstand von ca. 35,0 m zwei höhengleiche Bahnübergänge aufweist. Da beide Schranken häufig nacheinander ge schlossen sind, ergeben sich für den Verkehr auf der Heroldstraße relativ lange Wartezei ten. Insgesamt sind die Schranken täglich ca. 7,5 Stunden geschlossen. Die Deutsche Bahn AG h at bereits in der Vergangenheit immer wieder deutlich gemacht, dass sie es begrüßen würde , wenn die plangleichen Bahnübergänge an der Heroldstraße beseitigt würden. Ferner hat di e Deutsche Bahn AG ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, sich an den Kosten für ein Er satzbauwerk zu beteiligen. Erste Planungsan- sätze zur Beseitigung des Bahnüberganges gehen auf das Jahr 1962 zurück. In den Jahren 1965 und 1973 wurden bereits Planfeststellungsverfa hren eingeleitet, die jedoch nicht zum tra- gen kamen. Im Jahre 1996 hat der Planungsausschuss des Rates d er Stadt Münster sich aufgrund von An- regungen aus der Bürgerschaft erneut mit dem Thema Heroldstraße befasst. Dabei hat er einen grundsätzlichen Handlungsbedarf zur Beseitigung des höhengleichen Bahnüberganges aner- kannt und die Verwaltung beauftragt, Vorentwurfspla nungen zu entwickeln und eine Umwelt- verträglichkeitsstudie durchzuführen. Daraufhin wur den insgesamt 5 Neubauvarianten entwi- ckelt und bewertet. Als Ergebnis der Variantenbewer tung hat der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft am 01.06.1 999 beschlossen, auf der Grundlage der sogenannten Variante II B das Bebauungsplanverfahre n zur Beseitigung des höhengleichen Bahnüberganges einzuleiten. Bebauungsplan Nr. 486 BEGRÜNDUNG Seite 3 3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan weist das klassifizierte St raßennetz aus. Die Heroldstraße ist derzeit als Kreisstraße K 2 klassifiziert. Der Flächennutzu ngsplan weist die Heroldstraße jedoch nicht aus, da nach Beschluss des Ausschusses für Stadtpla nung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft vom 01.06.1999 eine Abstufung der Herold straße zur Gemeindestraße erfolgen soll. Der geplante Bahnhaltepunkt sowie die südlich angre nzende Wohnbaufläche sind im Flächen- nutzungsplan dargestellt. Somit ist der Bebauungspl an aus dem Flächennutzungsplan entwi- ckelt. 4. Aufhebung von Bebauungsplänen Der Bebauungsplanentwurf zur Verlegung der Heroldst raße erstreckt sich zwischen der Eisen- bahn und der Weseler Straße auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 342: Mecklenbeck – Weseler Straße / Autobahnzubringer (B 51 a) / Bundesbahnstrecke Wanne-Ei- ckel – Bremen / Heroldstraße. In dem überplanten Be reich weist der Bebauungsplan Nr. 342 eine gewerbliche Baufläche, eine private Grünfläche sowie eine Stichstraße aus. Im Bereich des derzeitigen Bahnüberganges überschne idet der neue Bebauungsplan den Durchführungsplan Nr. 44: Am Getterbach, welcher hi er Öffentliche Verkehrsfläche (Straße) festsetzt. Der neue Bebauungsplan übernimmt die planungsrechtliche Beurteilungsgrundlage anstelle des bestehenden Planungsrechtes. 5. Räumliche und strukturelle Situation Die Heroldstraße ist südlich der Bahn beidseitig vo n Wohnbebauung tangiert. Im Bereich zwi- schen Getterbach und der Bahn, in dem die Heroldstr aße künftig nach Osten abschwenkt, be- findet sich eine kleine Feldgehölzfläche. Die daran angrenzende schmale Fläche zwischen Get- terbach und Bahnseitenweg ist eine Grünlandfläche, die in eine mit Büschen bestandene Flä- che übergeht. Ab dem Ende der Wohnbebauung Hafkhorst verläuft der Getterbach unmittelbar südlich des Bahnseitenweges. Südlich daran angrenzend befindet sich eine Grünlandfläche, die der rechts- gültige Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausweist. Die Fläche zwischen der Eisenbahn und der Weseler S traße, die im rechtsgültigen Bebauungs- plan Nr. 342 als gewerbliche Baufläche ausgewiesen ist, ist derzeit eine Grünlandbrache. Sie wird im Westen von gewerblicher Bebauung begrenzt. Im Osten wird die Fläche durch die alte Aa begrenzt. Daran schließt sich wiederum im Osten ein Regenrückhaltebecken und südlich angrenzend eine Wohnbebauung an. 6. Planungsziele In Übereinstimmung mit verschiedenen parlamentarisc hen Beschlüssen soll der Bebauungs- planentwurf die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Beseitigung des höhengleichen Bahnüberganges an der Heroldstraße und zur Erschlie ßung eines neuen DB-Haltepunktes Mecklenbeck an der Eisenbahnstrecke Münster – Coesf eld schaffen. Die verlegte Heroldstraße dient zudem der verkehrlichen Erschließung einer im Flächennutzungsplan südlich der Eisen- bahn ausgewiesenen Wohnbaufläche, die östlich des v orhandenen Wohngebietes Ripenhorst / Hafkhorst liegt. Bebauungsplan Nr. 486 BEGRÜNDUNG Seite 4 Verkehrliche Entwicklung Im Rahmen der bundesweiten Straßenverkehrszählungen wurden auch auf der Heroldstraße in Höhe des Waldweges im Abstand von fünf Jahren Verke hrserhebungen durchgeführt. Danach stellt sich die Verkehrsentwicklung auf der Heroldstraße wie folgt dar: • 1980 DTV = 6705 Kfz/24h davon Güterverkehr 5,9 % • 1985 DTV = 6080 Kfz/24h davon Güterverkehr 5,5 % • 1990 DTV = 6140 Kfz/24h davon Güterverkehr 4,1 % • 1995 DTV = 5387 Kfz/24h davon Güterverkehr 7,1 % • 2000 DTV = 5017 Kfz/24h davon Güterverkehr 7,7 % • 2005 DTV = 6079 Kfz/24h davon Güterverkehr 7,7 % (Hinweis: Die Zählstelle der Zählung 2005 lag abwei chend von den früheren Zählstellen nicht in Höhe de s Waldweges sondern in Höhe der Weseler Straße. Das Zählergebnis 2005 ist daher nicht mit den Zählergebnissen der Jahre 1980 bis 2000 vergleichbar!) Die ermittelte Verkehrsabnahme von 1980 bis 2000 um ca. 25 % lässt vermuten, dass derzeit viele Autofahrer die Heroldstraße wegen der langen Wartezeiten vor den Bahnschranken mei- den und andere Routen wählen. Nach der Verkehrsuntersuchung „Autobahnanschluss Mü nster-Hiltrup – Belastungsermittlung und Auswirkungsanalyse“ der Ingenieurgruppe IVV – A achen vom Mai 2000 wurde für die ver- legte Heroldstraße für das Prognosejahr 2015 ohne A utobahnanschluss eine Verkehrsbelas- tung von 8900 Kfz/24h ermittelt (Höhe Waldweg 6700 Kfz/24h). Für den Prognosefall mit Ge- werbegebiet Amelsbüren und Autobahnschluss Münster- Hiltrup wurde die Belastung auf der verlegten Heroldstraße mit 7700 Kfz/24h ermittelt (Höhe Waldweg 5700 Kfz/24h). Die Verkehrsuntersuchung zum Hansa-BusinessPark aus dem Jahre 2007 als Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung Autobahnanschluss Münster-Hiltrup aus dem Jahr 2000 bestätigt die o. g. Prognose. Für das Prognosejahr 2020 wurde in der Fortschreibung für die verlegte He- roldstraße eine Belastung 7800 Kfz/24 ermittelt (Höhe Waldweg 5600 Kfz/24h). Die Verkehrsreduzierung durch den Autobahnanschluss Münster-Hiltrup erklärt sich damit, dass derzeit über die Heroldstraße im wesentlichen Verke hre in der Ost-West-Beziehung Hiltrup – Senden und Gegenrichtung abgewickelt werden. Mit de r Realisierung des Autobahn- anschlusses Münster-Hiltrup wird dieser Verkehr künftig über die A1 und die A43 abgewickelt. 7. Inhalt des Bebauungsplanes 7.1 Straßenverkehrsflächen Der Bebauungsplan beinhaltet eine Verlegung der Her oldstraße zur Beseitigung des höhenglei- chen Bahnüberganges an der Kursbuchstrecke 425 im Z uge des heutigen Straßenverlaufs. Da- zu wird die Heroldstraße aus Richtung Süden betrach tet, unmittelbar vor dem vorhandenen Bahnübergang in einem Bogen nach Osten verschwenkt und südlich des parallel zur Bahnstre- cke verlaufenden Wirtschaftsweges geführt. Nach ca. 260,0 m schwenkt die Heroldstraße in Höhe des Hauses Hafkhorst 41 nach Süden und anschli eßend in einem Bogen wieder nach Norden, um den Gleiskörper der Bahnstrecken Münster -Coesfeld und Münster-Recklinghausen rd. 450,0 m östlich der heutigen Bahnübergänge rech twinklig in einem Trogbauwerk zu unter- queren. Nach Unterquerung der Bahn führt die Straße ntrasse geradlinig nach Norden und trifft gegenüber der Meyerbeerstraße auf die Weseler Straße. Vom Knotenpunkt Weseler Straße / Verlegte Heroldstr aße / Meyerbeerstraße führt westlich der verlegten Heroldstraße ein gemeinsamer Geh- und Rad weg zum geplanten Haltepunkt an der Eisenbahnstrecke Münster-Coesfeld. Über diesen Weg wird auch die am Haltepunkt geplante Bebauungsplan Nr. 486 BEGRÜNDUNG Seite 5 Fahrradabstellanlage erschlossen. Die Erschließung der Kfz-Stellplätze erfolgt über die westlich an das Plangebiet angrenzende Privatfläche. Hierfür wird im Rahmen der Vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342 mit dem Gru ndstückseigentümer eine entsprechen- de vertragliche Vereinbarung getroffen. Die Längsneigung der verlegten Heroldstraße beträgt südlich der Bahn ca. 2,5 % und nördlich der Bahn ca. 6,5 %. Im Bereich der Parallellage zur Bahnstrecke erhält die verlegte Heroldstraße auf der Nordseite einen einseitigen gemeinsamen Geh- und Radweg mit e iner Breite von 3,0 m. Dieser gemein- same Geh- und Radweg liegt etwa in der Führung des heutigen Wirtschaftsweges. Ab der Ein- mündung der geplanten Erschließungsstraße östlich d es Hauses Hafkhorst 41 sind getrennte Rad- und Gehwege in einer Breite von jeweils 3,0 m bis zur Weseler Straße vorgesehen. Die Trennung wurde gewählt, weil dieser Abschnitt der v erlegten Heroldstraße künftig stärker vom Radfahrer- und Fußgängerverkehr genutzt wird, als d er Abschnitt parallel zur Bahn. Mit der Re- alisierung des neuen Wohngebietes östlich Riepenhor st / Hafkhorst sollen Wegeverbindungen geschaffen werden, die Radfahrer und Fußgänger aus dem Bereich der Waldwegsiedlung zu diesem Einmündungsbereich mit Querungshilfe führen. Mit dieser Wegebeziehung soll eine att- raktive und verkehrssichere Alternative zur vorhand enen Heroldstraße geschaffen werden, da diese keine Radwege aufweist. Die Rad- und Gehwege werden im Bereich der Unterfüh rung lediglich auf eine lichte Durch- fahrtshöhe von 2,50 m abgesenkt. Dadurch kann errei cht werden, dass die Längsneigung für den Rad- und Gehweg nördlich der Bahn auf ca. 4,0 % und südlich auf ca. 1,3 % reduziert wer- den kann. Damit sind beide Rad- und Gehwegrampen behindertengerecht. Die Heroldstraße wird im Bereich der Bahnunterführu ng in einem Trogbauwerk geführt, dessen Länge ca. 200,0 m beträgt. Die Gesamtlänge der verl egten Heroldstraße beträgt ca. 720 m. Im Rahmen der Abwägung wurde entschieden, dass zur Ein griffsminimierung der Mindestkurven- radius nach RAS-L (Ausgabe 1995) von 80,0 m bei ein er Entwurfsgeschwindigkeit von 50 km/h unterschritten wird. Im Bereich des Bahnüberganges wurde zur Eingriffsminimierung in den Getterbach ein Kurvenradius von 50,0 m zugrunde gel egt. Im Bereich der Unterführung wurde zur Eingriffsminimierung in die Bauflächen ebenfall s ein Kurvenradius von 50,0 m zugrunde ge- legt. Die erforderlichen Sichtweiten wurden auf 50 km/h bemessen. Da auf Beschluss des Planungsausschusses vom 01.06. 1999 die Heroldstraße von einer Kreis- straße zur Gemeindestraße abgestuft werden soll, si nd Ausbaustandard und Verkehrsfunktion miteinander vereinbar. An der Südseite der verlegten Heroldstraße ist zum Schutz gegen den Straßenverkehrslärm ei- ne 250 m lange hoch absorbierende Lärmschutzwand in einer Höhe von 2,50 m ausgewiesen. Durch diese Lärmschutzwand können die Immissionsgre nzwerte der 16. BImSchV (Verkehrs- lärmschutzverordnung) an der Wohnbebauung im Bereic h Hafkhorst eingehalten werden. Im Übergangsbereich von der vorhandenen Heroldstraße i n die verlegte Heroldstraße werden an fünf Gebäuden die Anspruchsvoraussetzungen für pass iven Lärmschutz dem Grunde nach er- füllt, da sich diese Gebäude aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht aktiv schützen lassen. Ob passive Lärmschutzmaßnahmen an den Gebäuden erfo rderlich sind, kann erst durch eine Einzelobjektprüfung gemäß der 24. BImSchV festgeste llt werden. Die Einzelheiten hierzu sind außerhalb des Bebauungsplanverfahrens zwischen den jeweiligen Eigentümern und der Stadt Münster als Vorhabenträgerin zu klären. Östlich der Wohnbebauung Hafkhorst weist der Bebauu ngsplan an der verlegten Heroldstraße einen Knotenpunkt aus. Über den nördlichen Knotenpu nktsast wird der vorhandene Bahnsei- tenweg an die verlegte Heroldstraße angebunden. Übe r diesen Anschluss erfolgt die verkehrli- che Erschließung des Gebäudes Heroldstraße 25. Bebauungsplan Nr. 486 BEGRÜNDUNG Seite 6 Der südliche Straßenast dient der verkehrlichen Ers chließung der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbaufläche östlich des vorhandenen Wohngebietes Ripenhorst / Hafkhorst. Im Knotenpunktsbereich befinden sich am nördlichen und südlichen Fahrbahnrand der verleg- ten Heroldstraße Flächen zur Anlage von Bushalteste llen. Diese dienen der ÖPNV-Erschlie- ßung des neuen Wohngebietes. Nach Fertigstellung der verlegten Heroldstraße wird der vorhandene höhengleiche Bahnüber- gang an der Kursbuchstrecke 425 (Münster-Recklingha usen) für jeglichen Verkehr geschlos- sen. Diese Absicht wird durch die Ausweisung von Ve rkehrsgrün an der Südseite der Bahn im Bereich des vorhandenen Bahnüberganges verdeutlicht . Die Schranke im Zuge der Kurs- buchstrecke 408 (Münster-Coesfeld) bleibt erhalten, da hierüber weiterhin die Gebäude Herold- straße 16 bis 24 sowie das Gebäude Heroldstraße 23 (Getränkemarkt) erschlossen werden müssen. Die vorgenannten Gebäude liegen künftig an einer Sackgasse und sind nur noch aus Richtung Norden von der Weseler Straße aus erreichbar. 7.2 Flächen für Bahnanlagen Der Bebauungsplan enthält die Darstellung von Fläch en für Bahnanlagen zwischen dem vor- handenen Bahnübergang der Heroldstraße im Westen un d dem ehemaligen Christoph-Bern- hard-Graben im Osten. Die Bahnflächen sind dabei in ihren derzeitigen Abgrenzungen ausge- wiesen. Die Herstellung der Eisenbahnunterführung i m Zuge der Verlegung der Heroldstraße kann nicht im Bebauungsplan öffentlich-rechtlich fe stgesetzt werden, da dieses Verfahren keine Konzentrationswirkung gemäß §§ 72 Abs. 1, 75 Abs. 1 VwVfG hat. Der Bau der Eisenbahnüberführung bedingt, dass Eise nbahnbetriebsanlagen geändert werden müssen. Hierfür ist gemäß § 18 Allgemeines Eisenbah ngesetz (AEG) ein Planfeststellungsver- fahren oder eine Plangenehmigung entsprechend den B estimmungen des § 18 Abs. 1 oder Abs. 2 AEG erforderlich. Nach Angabe des Eisenbahnb undesamtes kann davon ausgegangen werden, dass nach Rechtskraft des Bebauungsplanes d ie Herstellung des Brückenbauwerkes durch ein Verfahren nach § 18 Abs. 2 (Plangenehmigung) herbeigeführt wird. Entsprechend den Ausweisungen des Flächennutzungspl anes und des zweiten Nahverkehrs- planes ist vorgesehen, an der Eisenbahnstrecke Müns ter – Coesfeld (Kursbuchstrecke 408) im Bereich Mecklenbeck einen neuen DB-Haltepunkt zu sc haffen. Dieser soll im Bereich der ge- planten Unterführung der Heroldstraße liegen. Entsprechend der zwischen der DB Netz AG, der DB Station & Service AG, dem Zweckverband SPNV Müns terland und der Stadt Münster am 22.08.2007 abgestimmten Haltepunktsplanung ist die Anlage eines Inselbahnsteiges in 120 m Länge und 5,60 m Breite im Bereich des heutigen Gle ises 705 auf der Eisenbahnunterführung vorgesehen. Der Zugang des Inselbahnsteiges erfolgt höhengleich vor Kopf aus Richtung P & R / B & R-Anlage. Damit ist auch ein Zugang des Bahns teiges für in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen gewährleistet. Das durch den Bahnsteig ent fallende Gleis 705 wird nördlich des Bahnsteiges neu angelegt. Die Haltepunktsplanung is t nachrichtlich im Bebauungsplan darge- stellt und stellt keine Festsetzung dar. Als erforderliche Infrastrukturmaßnahmen für den Ha ltepunkt sind eine Fahrradabstellanlage und eine P&R- Anlage nördlich der Bahn vorgesehen. Im Knotenpunktsbereich Weseler Straße / Verlegte Heroldstraße/Meyerbeerstraße befindet si ch die Haltestelle „Meyerbeerstraße“, die von den Stadtbuslinien 10, 15 und 16 bedient wird. Somit ist auch eine Verknüpfung von Bus und Schiene gegeben. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sic h auf der Nordseite innerhalb des Eisen- bahngeländes eine Altlastenfläche. Es handelt sich hierbei um einen Lagerplatz und eine ehe- Bebauungsplan Nr. 486 BEGRÜNDUNG Seite 7 malige Werkstatt mit Magazin. Die Fläche ist u.a. g eringfügig und zum Teil erheblich durch po- lycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe belastet . Ein Eingriff in die Altlastenfläche ist im Rahmen der Verlegung der Heroldstraße nicht vorgesehen. 7.3 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege un d zur Entwicklung von Natur und Landschaft Der Bebauungsplanentwurf weist Flächen für Maßnahme n zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft in einer Größe von ca. 2,02 ha aus. Da der vorhaben bedingte Eingriff nicht vollständig innerhalb des P langebietes kompensiert werden kann, sind außerhalb des Plangebietes ca. 14.000 weitere Werte inheiten auf externer Ausgleichsfläche vorzusehen. Dieses soll auf einer Fläche östlich de s Gievenbaches südlich der Roxeler Straße erfolgen. Die Eingriffsermittlung und deren Kompensation sowi e die Gestaltung der Flächen für Maß- nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung v on Natur und Landschaft erfolgt auf der Grundlage eines Landschaftspflegerischen Begleitpla nes, der durch die Landschaftsarchitekten Weil, Winterkamp und Knopp (WWK) aus Warendorf erstellt wurde. 7.4 Denkmalschutz Im nordöstlichen Bereich des Plangebietes befindet sich innerhalb der Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natu r und Landschaft unmittelbar an der We- seler Straße eine im Jahr 1908 errichtete neugotisc he Wegekapelle. Bei der Kapelle handelt es sich um ein Denkmal gem. § 3 Denkmalschutzgesetz. V eränderungen an oder in der Umge- bung des Denkmals bedürfen der Erlaubnis gem. § 9 D enkmalschutzgesetz. Das Denkmal bleibt von der Verlegung der Heroldstraße unberührt. An der östlichen Grenze des Plangebietes befindet s ich ein Teilabschnitt der „Alten Aa“, die 1660 als künstlicher Graben im Zuge der Belagerung der Stadt durch Christoph Bernhard von Galen angelegt wurde. Die „Alte Aa“ ist ein Bodendenkmal. Sie ist nach § 3 Denkmalschutzge- setz Nordrhein-Westfalen (DSchG) in die Denkmallist e der Stadt Münster eingetragen und un- terliegt daher den Bestimmungen des DSchG, insbeson dere den §§ 9 und 12, die festlegen, dass jeder Eingriff in ein Bodendenkmal einer Erlau bnis der Unteren Denkmalbehörde bedarf. Das Bodendenkmal „Alte Aa“ muss in seiner Gesamthei t im Bestand erhalten werden und wahrnehmbar bleiben. Durch die Verlegung des Getterbaches nach Süden wir d auch eine neue Verbindungsstelle zu „Alten Aa“ geschaffen. Damit ist ein Eingriff in das Bodendenkmal verbunden, der einer Erlaub- nis nach § 9 DSchG bedarf, die bei der Unteren Denk malbehörde eingeholt werden muss. Es ist davon auszugehen, dass das Bodendenkmal hierdur ch in seiner Substanz beeinträchtigt wird. Diese nachteiligen Auswirkungen können dadurc h abgemildert werden, dass sämtliche Erdarbeiten, die im Bereich des Bodendenkmals und i m unmittelbaren Umfeld durchgeführt werden müssen, archäologisch begleitet und dokumentiert werden. Auch außerhalb des Bodendenkmals können jederzeit a rchäologische Funde auftreten und Bo- dendenkmale entdeckt werden. Die Entdeckung von Bod endenkmalen ist unverzüglich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Westf. Museum für Archäologie / Landesmuseum und Am t für Bodendenkmalpflege, Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverän dert zu erhalten (§ 16 DSchG). Der Be- bauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis. Bebauungsplan Nr. 486 BEGRÜNDUNG Seite 8 8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2a BauGB 8.1 Rahmen der Umweltprüfung Der Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches erstellt worden. Die Umweltprüfung ist auf Grundlage vorhandener Daten sowie von folgenden Gutachten und Beiträgen, die fü r die Planung erstellt bzw. herangezogen wurden, durchgeführt worden: • Umweltverträglichkeitsstudie (WWK Warendorf, 1998) , • Landschaftspflegerischer Begleitplan (WWK, Warendo rf 2006), • Schalltechnische Untersuchung (Planungsbüro für Lä rmschutz Altenberge Sitz Münster GmbH, 2003), • Beschreibung der Bohrprofile (Dr. Muntzos & Partne r, 2006), • Vorlage Nr. 179/99: Beseitigung des plangleichen B ahnüberganges an der Heroldstraße und Bau eines DB-Haltepunktes Mecklenbeck, hier: Varianten-Entscheidung und weitere Planung (1999). Wesentliche umweltbezogene Daten entstammen dem Umweltkataster der Stadt Münster im In- ternet: http://ukat.stadt-muenster.de/website/uebersicht/viewer.htm Im vorliegenden Umweltbericht sind die wesentlichen Ergebnisse der genannten Quellen zu- sammengefasst. Der Untersuchungsraum wurde jeweils so weit gefasst, wie Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter zu erwarten sind, d.h. di ese reichen auch über den eigentlichen Gel- tungsbereich des Bebauungsplanes hinaus. 8.2 Kurzdarstellung der Planung Mit dem Bebauungsplan Nr. 486 werden die planungsre chtlichen Voraussetzungen für eine Verlegung der Heroldstraße und Unterführung unter d en vorhandenen Bahngleisen geschaffen. Die Planung dient zudem der verkehrlichen Erschließ ung eines neuen DB-Haltepunktes Mecklenbeck sowie einer im Flächennutzungsplan südl ich der Bahnlinie dargestellten Wohn- baufläche, die östlich des vorhandenen Wohngebietes Ripenhorst / Hafkhorst liegt. Die Heroldstraße wird nach Osten verschwenkt und südlich parallel zu den Bahngleisen geführt. Nach ca. 260 m schwenkt die Heroldstraße in Höhe de s Hauses Hafkhorst 41 nach Süden und anschließend in einem Bogen wieder nach Norden, um den Gleiskörper der Bahnstrecken Münster-Coesfeld und Münster-Recklinghausen rund 45 0 m östlich der heutigen Bahnüber- gänge rechtwinklig in einem Trogbauwerk zu unterqueren. Nach Unterquerung der Bahngleise führt die Straßent rasse geradlinig nach Norden zur Weseler Straße. Im Bebauungsplan Nr. 342 ist diese Fläche a ls Gewerbegebiet festgesetzt. Der Bebau- ungsplan Nr. 342 wird in diesem Bereich durch den Bebauungsplan Nr. 486 aufgehoben. Im Abschnitt nördlich des vorhandenen Wohngebietes Hafkhorst wird eine Lärmschutzwand mit 2,5 m Höhe festgesetzt. Planungsbedingt entsteht die Notwendigkeit, den Getterbach in zwei Abschnitten von insgesamt 56 m Länge zu verrohren und im Osten des Bebauungsp langebietes nach Süden zu verlegen. Entlang der verlegten Heroldstraße werden Ausgleich sflächen und Straßenverkehrsgrün fest- gesetzt. Bebauungsplan Nr. 486 BEGRÜNDUNG Seite 9 8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes Von den Umweltschutzzielen in Fachgesetzen und –plä nen sind für den vorliegenden Bebau- ungsplan neben den Umweltschutzzielen im Baugesetzb uch im Wesentlichen folgende relevant und zu berücksichtigen: Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Um welt- schutzes Menschen / Gesundheit - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) - Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) - DIN 18005, Teil 1 (technisches Regelwerk) - Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV) Pflanzen und Tiere / biolo- gische Vielfalt - Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) im Hinblick auf streng ge- schützte Arten - Landschaftsgesetz NRW Boden - Bundes-/ Landesbodenschutzgesetz Wasser - Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz NRW Klima/Luft - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) - Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV) Landschaft - Landschaftsgesetz NRW Kulturgüter und sonstige Sachgüter - Denkmalschutzgesetz NRW Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. Schutzausweisungen An der östlichen Plangebietsgrenze befindet sich da s in die Denkmalliste der Stadt Münster eingetragene Bodendenkmal „Alte Aa“ bzw. „Christoph-Bernard-Graben“ (s. Punkt 8.4.7). An- sonsten bestehen im Plangebiet und der Umgebung kei ne Schutzausweisungen des Natur- und Umweltschutzes (Wasserschutzgebiete etc.). Von der Planung sind keine Gebiete von gemein- schaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder Europäisc he Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes betroffen. Der Teil des Bebauungsplangebietes südlich der Bahn anlage befindet sich im Bereich des im Verfahren befindlichen Landschaftsplanes 3 (Roxeler Riedel) der Stadt Münster. Bebauungsplan Nr. 486 BEGRÜNDUNG Seite 10 8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose 8.4.1 Menschen Derzeitige Umweltsituation Das Bebauungsplangebiet erstreckt sich über die Bah nanlage, die landwirtschaftlichen Flächen und den Getterbach südlich der Bahn sowie die bisla ng unbebaute Fläche innerhalb des Ge- werbegebietes zwischen Weseler Straße und Bahngleis en im Nordosten. Südlich des Bebau- ungsplangebietes schließt sich das vorhandene Wohng ebiet Hafkhorst an. Östlich davon ist ei- ne weitere Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan dargestellt. Die vorhandene Trasse der Heroldstraße verläuft wes tlich des Plangebietes. Südlich der Bahn- anlage befindet sich beidseitig der Heroldstraße Wo hnbebauung, nördlich der Gleise verläuft die Straße durch Misch- und Gewerbegebiete. Verkehrsaufkommen Die Verkehrsentwicklung auf der Heroldstraße wird i n Höhe des Waldweges kontinuierlich in 5- jährigem Abstand ermittelt. Das Verkehrsaufkommen l ag im Jahr 2000 bei 5.017 Kfz/24 h bei einem LKW-Anteil von 7,7 % (s. auch Punkt 6 der Begründung). Vorbelastung durch Lärm Hinsichtlich der bestehenden Vorbelastung durch Str aßenverkehrslärm im Plangebiet wurden orientierend die Daten der Lärmminderungsplanung der Stadt Münster ausgewertet. Es wurden die Daten zu den beidseitig an die Herold straße angrenzenden Gebäuden, die sich zukünftig im Neubaubereich befinden (Heroldstraße 2 8, 28 a, 29, 31, Am Getterbach 1), heran- gezogen. Die bestehende Vorbelastung durch den Stra ßenverkehrslärm der Heroldstraße führt im Ist-Zustand bei den betroffenen Gebäuden dazu, d ass die Immissionsgrenzwerte (IGW) der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) in Höhe von 59/49 dB(A) Tag/Nacht nicht ein- gehalten werden. Für die Wohngebäude südlich der geplanten Verschwen kung der Heroldstraße nach Osten (Hafkhorst 7, 23, 25, 25a, 39, 41) liegen im gegenw ärtigen Zustand keine Überschreitungen der IGW der 16. BImSchV vor. Tagsüber wird in diesem Be reich des Plangebietes überwiegend der Orientierungswert der DIN 18005, Teil 1 in Höhe von 55 dB(A) eingehalten. Im Mischgebiet nördlich der Bahnlinie werden die IG W der 16. BImSchV beidseitig der Herold- straße im Ist-Zustand überschritten. Zur Eindämmung des Schienenverkehrslärms wurde im J ahr 2005 von Seiten der Deutschen Bahn eine Lärmschutzwand südlich entlang der Bahngleise errichtet. Weitere Vorbelastungen Durch die häufigen Schrankenschließzeiten stellt di e Bahnanlage eine Zäsur innerhalb des Ortsteils Mecklenbeck dar. Die Wartezeiten und Stau s vor den Schranken bedeuten Unan- nehmlichkeiten für die Anwohner und Verkehrsteilneh mer. Durch die häufigen Stauwirkungen mit wiederholtem Abbremsen und Wiederanfahren kommt es gegenüber fließendem Verkehr zu einer erhöhten und veränderten Abgaszusammensetzung . Grundsätzlich ist jedoch die beste- hende Vorbelastung durch Luftschadstoffe im Bereich der Heroldstraße unter Berücksichtigung des Verkehrsaufkommens, der Durchlüftungsverhältnis se und der Abstände der Bebauung im Ergebnis einer überschlägigen Abschätzung der UVS ( hier: Nullvariante) als unproblematisch einzustufen. Die Alarm- und Ausrückordnung der Feuerwehr wurde d en häufigen Schrankenschließzeiten angepasst um zeitgerechte Einsätze sicherzustellen. Bebauungsplan Nr. 486 BEGRÜNDUNG Seite 11 Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Verkehrsprognose Als Prognoseverkehrsmenge (Querschnittsbelastung) d es Prognosehorizontes 2015 wird eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) von 7.700 Kfz/24 h mit einem maßgebenden LKW-Anteil (über 2,8 t zul. Gesamtgewicht) von 10 % tags und 3 % nachts den Planungen zugrunde gelegt. Bei diesem Prognosefall sind das G ewerbe- und Industriegebiet Amelsbüren sowie der Autobahnanschluss Münster-Hiltrup berücksichtigt. Straßenverkehrslärm Die Schallimmissionen im Neubaubereich wurden in ei ner schalltechnischen Untersuchung prognostiziert mit dem Ergebnis, dass ohne geeignet e Lärmschutzmaßnahmen Überschreitun- gen der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutz verordnung (16. BImSchV) auftreten würden. Als Verringerungsmaßnahmen sind deshalb akt ive und passive Lärmschutzmaßnah- men vorgesehen. Zum Schutz der Wohnbebauung ist entlang der Herolds traße südlich der Bahn eine 2,5 m hohe Lärmschutzwand geplant. Die Lärmschutzwand ist zur Vermeidung von Reflexionen hoch ab- sorbierend auszuführen. Die Pegelminderungen durch die Anordnung der aktiven Lärmschutz- maßnahmen betragen bis zu 13 dB(A) (Hafkhorst 41). Für die überwiegende Bebauung werden durch die Lärmschutzwand Pegelminderungen zwischen 6 und 8 dB(A) erzielt. In Verbindung mit der Pegelminderung und der Einhaltung der maßge benden Immissionsgrenzwerte ist die Anordnung höherer Lärmschutzwände über 2,5 m hinaus nicht erforderlich. Im Ergebnis werden die Immissionsgrenzwerte der Ver kehrslärmschutzverordnung im Bereich der Wohngebäude südlich der geplanten Verschwenkung der Heroldstraße nach Osten (Hafk- horst 7, 23, 25, 25a, 39, 41) eingehalten. Die Orie ntierungswerte der DIN 18005, Teil 1, die in der Bauleitplanung als Vorsorgestandard verwendet u nd hier vergleichsweise herangezogen werden, werden allerdings teilweise in den Ober- bzw. Dachgeschossen überschritten. Weiterhin ist gemäß den Ergebnissen der schalltechn ischen Untersuchung für 5 der im Neu- baubereich der bisherigen Trasse der Heroldstraße b efindlichen Gebäude die Anspruchsgrund- voraussetzung für passiven Lärmschutz erfüllt, da e ine Überschreitung der maßgebenden Im- missionsgrenzwerte gemäß VLärmSchR 97 (Richtlinie f ür den Verkehrslärmschutz an Bundes- fernstraßen) gegeben ist. Die Gebäude liegen nicht im Einflussbereich des aktiven Lärmschut- zes. Im Bereich der dem Grunde nach anspruchsberechtigte n Gebäude gestaltet sich gemäß der schalltechnischen Untersuchung ein aktiver Lärmschu tz äußerst schwierig, da diese Gebäude über die Heroldstraße bzw. die Straße Am Getterbach erschlossen sind. Notwendige Über- standslängen könnten nicht realisiert werden. Durch Zugänge und Zufahrten würden Lücken im ansonsten durchgehenden Lärmschutz entstehen, die s ich schalltechnisch sehr negativ auf das Lärmempfinden der Betroffenen auswirken würden. Aus diesem Grund wird auf passive Lärm- schutzmaßnahmen abgestellt. Ob passive Lärmschutzma ßnahmen am Gebäude erforderlich sind, kann erst durch eine Einzelobjektprüfung gemä ß der 24. BImSchV (Verkehrswege-Schall- schutzmaßnahmen-Verordnung) festgestellt werden. Die Festlegung der im Einzelnen notwendigen Schutzm aßnahmen an den dem Grunde nach anspruchsberechtigten Gebäuden richtet sich nach de n Regelungen der 24. BImSchV. Die Ein- zelheiten sind außerhalb des Planverfahrens zwische n den jeweiligen Eigentümern und der Stadt Münster als Vorhabenträgerin zu klären. Nördlich der Bahnlinie treten durch den entfallende n Durchgangsverkehr Entlastungen der Lärmsituation auf. Bebauungsplan Nr. 486 BEGRÜNDUNG Seite 12 Pegelsummation mit Schienenlärm Grundsätzlich wird bei der Verkehrslärmschutzverord nung (16. BImSchV) nicht auf Summati- onspegel mehrerer Lärmquellen abgehoben, sondern nu r auf den Lärm der durch die Planstre- cke entsteht. Dieser Grundsatz erfährt jedoch eine Ausnahme sobald ein Anhaltspunkt vorliegt, dass ein Lärmniveau im Allgemeinen Wohngebiet vorli egt, welches über 70 bis 75 dB(A) am Tag beziehungsweise 60 bis 65 dB(A) in der Nacht li egt. Ausnahmsweise sind dann Summati- onspegel zugrunde zulegen. Im vorliegenden Fall verläuft eine Bahnstrecke para llel zur geplanten Straßentrasse, die im Lärmsanierungsprogramm der Deutschen Bahn AG aufgen ommen und mit einer Schallschutz- wand versehen wurde. An einem Immissionspunkt mit e xponierter Lage zu beiden Schallquel- len (hier: Schiene und geplante Straße) wurde exemp larisch eine Summation der Lärmpegel unter Berücksichtigung der aktiven Schallschutzmaßn ahmen durchgeführt. Gewählt wurde das Gebäude Hafkhorst 41 (Nordfassade 1. OG). Nach dem Schalltechnischen Gutachten zur Stra- ßenplanung sind dort nach Errichtung des aktiven Lä rmschutzes verbleibende Lärmpegel von 59/49 Tag/Nacht durch den Straßenverkehr zu erwarte n. Am gleichen Immissionsort sind nach der Schalltechnischen Untersuchung der DB Bauprojek t vom 08.07.02 nach der Lärmsanierung im Bereich Mecklenbeck verbleibende Lärmpegel von 6 3/65 dB(A) Tag/Nacht durch den Schie- nenlärm prognostiziert. Durch die Summation beider Lärmpegel ergibt sich ein Summenpegel von 64,5/65,1 dB(A) Tag/Nacht auf den Lärmpegel der Schiene. Der Summationspegel am Tag bleibt demnach unterhalb der 70 dB(A) und muss desh alb nicht weiter betrachtet werden. Der Summationspegel in der Nacht im Lärmniveau von 65 d B(A) wird durch den Verkehrslärm der geplanten Straße rechnerisch um 0,1 dB(A) erhöht. Eine weitere Erhöhung der Lärmschutzwand an der Str aße würde zu keiner nennenswerten Lärmminderung führen, da aus geometrischen Gründen kein weiterer Schallschutzeffekt auf den Bahnlärm (die Bahnstrecke befindet sich in Hoch lage) erreicht würde. Die Anspruchsvor- aussetzung für passive Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden wurde von der DB-Bau- projekt im Rahmen der Lärmsanierung der Deutschen B ahn geprüft. Da die Höhe des Sum- menpegels fast ausschließlich auf den Schienenverke hr zurückzuführen ist, muss in der Stra- ßenplanung nicht ein weitergehender Anspruch auf pa ssive Schallschutzmaßnahmen aufgrund der Pegelsummation geprüft werden. Durch die Pegels ummation ergibt sich demnach kein wei- terer Handlungsbedarf. Sonstige Auswirkungen Hinsichtlich der Luftschadstoffe ist gemäß den Erge bnissen der Umweltverträglichkeitsstudie die zu erwartende Immissionssituation entlang der H eroldstraße als unproblematisch einzustu- fen. Diese Einschätzung wird auch durch die Erkennt nisse des Berichtes zum „Aktionspro- gramm Umwelt und Gesundheit Nordrhein-Westfalen (AP UG, 2004)“ gestützt. Demnach ist ge- messen an dem prognostizierten Verkehrsaufkommen un ter Berücksichtigung der Durchlüf- tungsverhältnisse bzw. der Abstände der Bebauung an Hausfassaden nicht mit einer Schad- stoffbelastung der Luft über den Grenzwerten der 22 . BImSchV (Verordnung über Immissions- werte) zu rechnen. Eine Beseitigung bestehender Bausubstanz ist nicht erforderlich; durch die Verlegung des Get- terbaches wird ein geringer Teil einer privaten Gartenfläche (Hafkhorst 41) beansprucht. Während die Straße Am Getterbach an die verschwenkt e Führung der Heroldstraße ange- schlossen wird, bleiben der zwischen den Bahnstreck en vorhandene Abzweig zu den Häusern der Heroldstraße 16a bis 22 und die Gewerbebetriebe in den alten Bahnhofsgebäuden (Herold- straße 23 und 24) über den nördlichen Teil der bish erigen Heroldstraße von der Weseler Str. aus erreichbar. Dies bedingt die Beibehaltung des b eschrankten Bahnüberganges der Bahn- strecke Coesfeld-Münster. Bebauungsplan Nr. 486 BEGRÜNDUNG Seite 13 Hinweis: Die Beseitigung des höhengleichen Bahnüber gangs im Süden bietet die Möglichkeit, seitens der Deutschen Bahn AG die dort vorhandene L ücke in der Lärmschutzwand entlang der Schienen zu schließen. Die Schrankenschließzeiten und damit die Wartezeite n für Verkehrsteilnehmer sowie das Erfor- dernis der Anpassung der Alarm- und Ausrückordnung der Feuerwehr entfallen durch die ge- plante Unterführung. Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind , wie z.B. Landschaft / Ortsbild einschl. Er- holung und Kulturgüter werden in den einzelnen Kapiteln thematisiert. 8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt Derzeitige Umweltsituation Biotope Südlich der Bahnlinie findet sich Wirtschaftsgrünla nd, das kleinteilig durch Hecken, Gebüsche und Ufergehölze etc. gekammert ist. In diesem Berei ch befindet sich der Getterbach, der im Westen zunächst entlang der Grenze der Wohnbebauung und anschließend zwischen dem Bahnseitenweg und den angrenzenden Fettwiesen verlä uft. Weitergehende Informationen zum Getterbach und den sonstigen Oberflächengewässern d es Plangebietes befinden sich in Punkt 8.4.4 Wasser. Entlang der Bahn und des Radweges wird die Vegetati on überwiegend durch Säume und Ge- hölzstreifen mit Stickstoff liebenden Pflanzen gebildet. Die Fläche nördlich der Bahnlinie liegt innerhalb d es Gewerbegebietes des Bebauungsplanes Nr. 342, ist jedoch unbebaut und unversiegelt gebli eben und hat sich als Grünlandbrache ent- wickelt. Die Biotope des Plangebietes sind einschließlich de r Bahnanlage und ohne die Grünlandflä- chen im Osten nördlich und südlich der Bahn als sch utzwürdige Biotope in der Stadtbiotopkar- tierung bzw. im Biotopkataster der LÖBF erfasst. Die Gesamtbewertung der Biotoptypen im Plangebiet e rgibt nach den Kriterien des land- schaftspflegerischen Begleitplanes abiotische und b iotische Faktoren, Gefährdung und Raum- wert eine geringe bis mittlere Bedeutung. Tiere Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie wurden i n einem über das Plangebiet hinausge- henden Untersuchungsgebiet insgesamt 42 Vogelarten (27 Brutvögel, 15 Nahrungsgäste) nachgewiesen. Es handelt sich hierbei vorrangig um typische Arten der Wohnsiedlungsbereiche in Stadtrandlagen. Im Plangebiet bieten die Kleinge hölze (Hecke, Ufer- und Feldgehölz) im Verbund mit den Grünlandflächen insbesondere im süd lichen Plangebiet Lebensräume bis zu mittlerer Bedeutung für Vogelarten. Eine Vorbelastu ng existiert auf Grund der zahlreichen und tlw. erheblichen Störwirkungen durch den Straßen- u nd Schienenverkehr und die Siedlungs- nähe, so dass gegenüber diesen Einflüssen keine bes ondere Empfindlichkeit vorliegt. Aller- dings weisen die Vogelgemeinschaften am Getterbach und im angrenzenden Offenland eine Empfindlichkeit gegenüber dem Verlust von Nahrungsh abitaten und der Unterbrechung der Bi- otopverbundfunktion auf. Als Vertreter streng geschützter Arten wurde jeweil s ein Individuum des Turmfalken und des Eisvogels außerhalb des Plangebietes im Rahmen der Kartierungen zur Umweltverträglich- keitsstudie im Jahr 1997 angetroffen. Eine Anfrage zum etwaigen Vorkommen geschützter Ar- Bebauungsplan Nr. 486 BEGRÜNDUNG Seite 14 ten bei den Naturschutzbehörden und –verbänden im J ahr 2005 ergab im Ergebnis keine Hin- weise auf das Vorkommen streng geschützter Arten im Plangebiet. Bei Untersuchungen zu Amphibien und Reptilien konnt e lediglich ein Exemplar des Grasfro- sches am Getterbach festgestellt werden. Dieses Erg ebnis ist auf das Fehlen geeigneter Le- bensräume zurückzuführen. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Biotope / Tiere Durch die Verlegung der Heroldstraße und die damit verbundene Flächeninanspruchnahme er- geben sich Eingriffe in Lebensräume für Pflanzen un d Tiere. Die vorhandenen Biotope im Be- reich der neuen Trasse gehen verloren. Es handelt s ich hierbei um Kleingehölze, Wirtschafts- grünland und weitere, anthropogene Biotope wie Rain e, Straßenränder, Böschungen, Trittrasen etc. Bei den überplanten Gehölzstrukturen handelt e s sich um ein Feldgehölz östlich der beste- henden Trasse der Heroldstraße, ein Gebüsch zwischen Bahn und Getterbach, Ufergehölze am Getterbach, Teile einer ebenerdigen Hecke etc. Zum Bereich Auswirkungen auf Gewässer einschließlich Getterbach s. Punkt 8.4.4 (Wasser). Für den Verlust von Teillebensräumen durch die Fläc heninanspruchnahme, die mit der Planung verbunden ist, sind im Plangebiet als Ausgleichsmaß nahmen Gehölzpflanzungen, die natur- nahe Verlegung des Getterbaches sowie die Anlage ex tensiver Wiesen etc. vorgesehen. Die Flächen werden im Bebauungsplan zum Schutz, zur Pfl ege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt. Das ehemalige Bachbett des Getterbaches bleibt auße rhalb der überbauten Abschnitte mit den vorhandenen Ufergehölzen als Reliefstruktur erhalte n. Neben diesen Vermeidungs- und Ver- minderungsmaßnahmen dienen Gestaltungsmaßnahmen wie die Anlage einer straßenbeglei- tenden Lindenallee, die Begrünung der neuen Lärmsch utzwand usw. zur ökologischen und landschaftlichen Aufwertung der Planungssituation. Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung Die landschaftsökologische Bewertung des Plangebiet es ergibt für die Bestandssituation eine rechnerische Wertigkeit in Höhe von 111.440 Wertein heiten (WE). Die Berechnung der Pla- nungssituation ergibt unter Berücksichtigung der Au sgleichsmaßnahmen innerhalb des Bebau- ungsplangebietes eine Wertigkeit von 97.063 WE. Um das eingriffsbedingte Defizit auszuglei- chen, wird eine zusätzliche Ausgleichsfläche außerh alb des Bebauungsplangebietes nachge- wiesen. Es handelt sich um eine Fläche östlich des Gievenbaches südlich der Roxeler Straße, die durch Extensivierung der Nutzung sowie Struktur anreicherungsmaßnahmen etc. ökologisch und landschaftlich aufgewertet wird. Weitere Informationen zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft sind dem Landschaftspflegerischen Be gleitplan (LBP) zu entnehmen. Der LBP belegt die vollständige Kompensation des Eingriffs. 8.4.3 Boden Derzeitige Umweltsituation Nördlich der Bahnlinie hat sich ein Pseudogley-Pods ol ausgebildet. Diese Bodenart findet sich auch im südwestlichen Plangebiet, ansonsten ist süd lich der Bahn Pseudogley und Braunerde- Pseudogley festzustellen, die durch Staunässe geken nzeichnet sind. Großflächige Versiege- lungen bestehen im Bereich der Bahnanlage und der H eroldstraße. Von einer Vorbelastung der Böden durch Immissionen des Straßenverkehrs ist in den Randbereichen der Weseler Straße sowie in geringerem Umfang im Bereich der Heroldstraße auszugehen. Bebauungsplan Nr. 486 BEGRÜNDUNG Seite 15 Altlast-/ Verdachtsflächen: Auf Flächen im westlich en Bereich der Bahnanlage erfolgten auf Grund der früheren Nutzung Untersuchungen des Boden s sowie der Bodenluft. Im Bereich ei- nes früheren Lagerplatzes sowie einer ehemaligen We rkstatt wurden Belastungen durch poly- zyklische aromatische Kohlenwasserstoffe und weiter e Bodenverunreinigungen festgestellt, so dass diese Flächen im Bebauungsplan gekennzeichnet sind. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Durch die Verlegung der Heroldstraße und der beglei tenden Geh- und Radwege kommt es zu einer zusätzlichen Bodenversiegelung. Die reale Neu versiegelung betrifft eine Flächengröße von 7.920 qm. Hierbei ist allerdings zu berücksicht igen, dass im Bereich der Gewerbefläche nördlich der Bahn bereits eine Versiegelung gemäß d er Grundflächenzahl von 0,6 planungs- rechtlich zulässig ist. Die betroffenen Flächen wer den künftig keine oder nur eine geringe bo- denökologische Bedeutung besitzen. Im Bereich der H eroldstraße sind Schadstoffeinträge in die Böden zu erwarten. Der erforderliche Ausgleich für die Eingriffe in den Boden ist im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes ermittel t und in das Ausgleichskonzept eingestellt worden (s. Punkt 8.4.2). Zur Vermeidung unnötiger baubedingter Auswirkungen sollte das Baufeld beschränkt werden. Oberboden und Mineralboden sollten getrennt gelager t, vor Erosion geschützt und wiederein- gebaut werden. Bei diesen Vermeidungsmaßnahmen hand elt es sich auf der Ebene des Be- bauungsplanes lediglich um Empfehlungen, die in der Bauphase zu berücksichtigen sind. Zu Bodendenkmälern s. Punkt 8.4.7 (Kulturgüter). 8.4.4 Wasser Derzeitige Umweltsituation Grundwasser Den Geschiebemergeln und –lehmen der Grundmoräne ko mmt mit ihrer geringen bis sehr ge- ringen Durchlässigkeit keine Bedeutung als Grundwas serleiter zu. Auch das Grundwasser der campanen Kalkmergel- und Mergelsteine liefert (bei mittlerer bis guter Durchlässigkeit) nur ein wenig ergiebiges Grundwasserstockwerk. Dieses wird jedoch teilweise für Eigenwasserversor- gung genutzt. Im Umfeld der geplanten Bahnunterführ ung sind zwei Eigenwasserversorgungs- anlagen bekannt. Zur genaueren Betrachtung der Grundwassersituation wurden im Jahr 2006 4 Sondierbohrun- gen im Bereich der geplanten Unterführung durchgefü hrt. Es wurden jeweils 2 Rammkernson- dierungen (RKS) nördlich und südlich der Bahnanlage erstellt. Hierbei wurden unterhalb des Geschiebemergels gut wasserführende glaziale Sande angetroffen. Die Grundwasserstände bewegen sich zwischen 0,8 m und 2,0 m unter Flur; i m Juni 2006 wurden sie in den Bohrlö- chern (RKS 1-4) zwischen rd. 1,3 m und 1,8 m gemessen. Oberflächengewässer Der Getterbach verläuft im Westen des Plangebietes nördlich der Wohnbebauung Hafkhorst. Der Bach wird in diesem Abschnitt durch eine Kopfba umreihe aus überwiegend Silberweiden und weiteren älteren Ufergehölzen (Erlen, Eschen, etc.) begleitet. Durch zahlreiche künstliche Uferbefestigungen ist e in kasten- bis trapezförmiges Profil entstan- den. Aus den angrenzenden Gärten wird das Gewässer durch Nährstoffe aus Komposthaufen sowie Eintrag von Gartenabfällen belastet. Im östlichen Plangebiet wurde der Bach Anfang der 1 980er Jahre parallel zur Bahn verlegt, mit trapezförmigem Querschnitt ausgebaut und beidseitig mit Gehölzen bepflanzt, die inzwischen den Bach vollständig beschatten. Bebauungsplan Nr. 486 BEGRÜNDUNG Seite 16 Das mit Schottersteinen gefestigte Gewässerbett läs st keine Fließgewässerdynamik (Auskol- kung, Mäandrierung) zu. In dem weiteren Gewässerver lauf von der Bahnlinie nach Süden ist das Querprofil zur rechten Seite aufgeweitet, so da ss die amphibische Zone eine größere Flä- che einnimmt. Im Plangebiet besteht im Ist-Zustand eine Unterbrec hung der Durchgängigkeit des Baches im Bereich der Unterquerung der Heroldstraße. Die Gewä ssergüte ist als kritisch belastet einzu- stufen (II-III). Der ursprüngliche Getterbach verlief östlich der Si edlung Hafkhorst nach Süden und ist als Wasserlauf erhalten (WL 32.68000.1). Als weiteres Fließgewässer existiert nördlich der B ahn an der Ostgrenze des Plangebietes ein Wasserlauf (WL Nr. 3268000.92), der südlich der Gle ise in den Getterbach mündet. Hierbei handelt es sich um das Bodendenkmal „Alte Aa“ bzw. „Christoph-Bernard-Graben“ (s. Punkt 8.4.7). Im Bereich der Einmündung des Wasserlaufs in den Ge tterbach ist ein Kleingewässer mit tem- porärer Wasserführung in dem nährstoffreichen, schl ammigen Untergrund entstanden. Das Gewässer fällt periodisch trocken und wird durch Er len und Weiden beschattet. Falllaub führt zur Verschlammung bzw. Verlandung dieses Gewässers. Im östlichen Plangebiet südlich der Bahn ist ein periodisch wasserführender Graben vorhanden, der beidseitig von einer Hecke umgeben ist. Der Gra ben entwässert Richtung Süden. Nördlich der Bahnanlage ist auf der Grünlandbrache innerhalb des Gewerbegebietes ein weiterer Ent- wässerungsgraben gezogen worden. Diese Gräben sind nicht als Fließgewässer klassifiziert. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Grundwasser Auf Grund der Neuversiegelung bisher unversiegelter Flächen ist von einer Verminderung der Grundwasserneubildungsrate auszugehen. Die Wirkunge n auf den Grundwasserkörper durch diese verminderte Neubildungsrate sind jedoch wegen der lediglich minderen Bedeutung der Gesteine als Grundwasserleiter als gering einzustufen. Hinweis: Nach jetzigem Kenntnisstand ist nicht ausz uschließen, dass bauzeitliche Auswirkun- gen auf die nächstgelegene Eigenwasserversorgungsan lage auftreten können. Im Rahmen der Baumaßnahme ist dies zu beachten und ggf. sind Maßn ahmen zu treffen. Der bauzeitliche Ein- griff in das Grundwasser ist mit der Unteren Wasser behörde abzustimmen; ggf. ist hierfür eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Im Rahmen von Baugrunduntersuchungen sollte vor der Baumaßnahme geklärt werden, ob es sich bei den gut wasserführenden glazialen Sanden u m lokal stark begrenzte Bereiche handelt oder ob diese Sande eine weitere Ausdehnung haben k önnten. Die möglichen Auswirkungen dieser Entwässerung hängen von der Verbreitung der Sande ab. Unter der Voraussetzung, dass nach der Baumaßnahme keine Wasserhaltung mehr stattfindet, sind keine nachteiligen Auswirkungen durch das Trog bauwerk auf den Grundwasserleiter zu erwarten. Oberflächengewässer Im östlichen Teil des Plangebietes ist planungsbedi ngt eine Verlegung des Getterbaches nach Süden erforderlich. Diese Verlegung erfolgt unter n aturnaher Gestaltung. Im westlichen Plan- gebiet ist eine Verlegung des Getterbaches nach Nor den als Ausgleichsmaßnahme geplant. Durch die naturnahe Gestaltung und durch das Abrück en von der Wohnbebauung sind Nähr- stoffeinträge aus Komposthaufen und aus Gartenabfäl len zukünftig nicht mehr zu erwarten. Die Bebauungsplan Nr. 486 BEGRÜNDUNG Seite 17 Flächen beidseitig des verlegten Getterbaches werde n im Bebauungsplan als Ausgleichsfläche festgesetzt. Eine neue Verrohrung ist auf insgesamt 56 m in zwei Abschnitten (44 m in Höhe des Hauses Hafkhorst Nr. 41 sowie 12 m im Bereich der Querung der neuen Erschließungsstraße) erforder- lich. Dies bedeutet, dass weitere Unterbrechungen d er Durchgängigkeit des Fließgewässers zu der vorhandenen hinzukommen, die den Austausch zwis chen den Gewässerorganismen unter- binden und zu einer Isolierung der betroffenen Bachabschnitte führen. Die naturnahe Gestaltung des zukünftigen Getterbach - Verlaufes dient im Zusammenhang mit den weiteren Maßnahmen wie Bepflanzung und Extensiv ierung von Flächen etc. zur ökologi- schen Aufwertung der Planungssituation. Als geeigne te Ausgleichsmaßnahme dient darüber hinaus die ökologische und landschaftliche Aufwertung der Fläche östlich des Gievenbaches (s. Punkt 8.4.2). Für die Verlegung und Teilverrohrung des Getterbach es ist ein wasserrechtliches Verfahren nach § 31 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) durchzuführen. 8.4.5 Klima / Luft Derzeitige Umweltsituation Die unversiegelten und unbebauten Bereiche des südl ichen und nordöstlichen Plangebietes übernehmen positive Klimafunktionen. Die unbebauten Flächen des südöstlichen Plangebietes sind Teil eines klimaökologischen Ausgleichsraumes, dessen Freiflächen durch ihre Lage in- nerhalb oder am Rand der Innenstadt geeignet sind, lokalklimatische Ausgleichsfunktionen z.B. zur Minderung von Wärmeinseleffekten, zu übernehmen. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Durch den Neubau der Heroldstraße wird ein Teil die ses klimaökologischen Ausgleichsraumes in Anspruch genommen. Im Bereich der Neuversiegelun gen werden mikroklimatisch Verände- rungen auftreten, die jedoch darüber hinaus kaum wa hrnehmbar sein dürften. Die Veränderun- gen im mikroklimatischen Bereich werden in der Eing riffs-/ Ausgleichsbilanzierung berücksich- tigt. Die Auswirkungen auf die Luft werden unter dem Punk t 8.4.1 behandelt, da Beeinträchtigungen der Luft in erster Linie auf den Menschen einwirken. 8.4.6 Landschaft / Ortsbild Derzeitige Umweltsituation Im Bereich des südlichen Plangebietes sind noch Gru ndzüge der Münsterschen Parklandschaft (Grünland, Hecken, Feldgehölze) zu erkennen. Die Uf ergehölze am Getterbach bieten teilweise Sichtschutz auf den Bahnkörper. Die akustische Vorb elastung durch den Schienenlärm wurde durch die Errichtung der Lärmschutzwand im Jahr 2005 gemindert. Der Bahnseitenweg südlich der Gleise stellt eine wi chtige Verbindung für Radfahrer und Fuß- gänger im Berufs- und Freizeitverkehr bis in den sü dlichen Stadtbereich Münsters (Kappenber- ger Damm) dar. Die Anwohner nutzen diesen Weg für S paziergänge und Radfahrten. Auch die nicht befestigten Wege im südöstlichen Offenland st ellen beliebte und stark frequentierte Spa- zierwege für die Bewohner der Siedlungen Hafkhorst und Ripenhorst sowie Kartwinkel im Sü- den dar. Bebauungsplan Nr. 486 BEGRÜNDUNG Seite 18 Die Gewerbefläche im nordöstlichen Plangebiet, die sich als Grünlandbrache entwickelt hat, steht in deutlichem Kontrast zu den umgebenden Gewe rbebauten und stark versiegelten Flä- chen. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Durch die geplante Verlegung der Heroldstraße wird in einen Hecken-Grünlandkomplex mit landschaftstypischer Eigenart, der zudem durch sied lungsnahe Feierabenderholung stark fre- quentiert wird, randlich eine vielbefahrene und vis uell deutlich wahrnehmbare Straßentrasse mit Unterführungsbauwerk gebaut. Hierdurch werden Landschaftselemente beansprucht und zerschnitten, die die Eigenart und Na- turnähe des heutigen Landschaftsbildes in diesem Te ilraum wesentlich mitbestimmen (u.a. U- fergehölze am Getterbach, Heckenstrukturen östlich der Siedlung Hafkhorst / Ripenhorst). Hier- aus resultiert der Verlust von Eigenart und Naturnä he im betroffenen Bereich. Der Verlust von Gehölzelementen, die Verkleinerung des Offenlandber eiches und der Bau und Betrieb der He- roldstraße bedeuten visuell deutlich wahrnehmbare V eränderungen des Orts- und Land- schaftsbildes. Die von dem Fahrzeugverkehr auf der Trasse ausgehende akustische und teil- weise visuelle Störung wirkt sich negativ auf die Q ualität des Raumes zur Feierabenderholung aus. Die Nutzung des Bahnseitenweges durch Radfahre r und Fußgänger wird aufgrund der zu- künftigen Lage zwischen der Bahnanlage und der verlegten Heroldstraße unattraktiver. Mit den geplanten Maßnahmen (s. Punkt 8.4.2) wird d as Landschaftsbild mittels umfangreicher Gehölzpflanzungen (Allee an der Heroldstraße, Anlag e von neuen Ufergehölzen und Kulissen- pflanzungen, begrünte Lärmschutzwand, Baumpflanzung en auf Wiesenflächen etc.) sowie durch die naturnahe Ausformung der Getterbachaue ne u gestaltet. Diese Maßnahmen dienen der Minderung, dem Ausgleich und der landschaftlich en Einbindung. Als geeignete Aus- gleichsmaßnahme dient darüber hinaus die ökologisch e und landschaftliche Aufwertung der Fläche östlich des Gievenbaches (s. Punkt 8.4.2). 8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Derzeitige Umweltsituation An der nordöstlichen Plangebietsgrenze befindet sic h eine neugotische Wegekapelle aus dem Jahr 1908, die als Baudenkmal ausgewiesen ist. An der östlichen Grenze des Plangebietes befindet s ich ein Teilabschnitt der „Alten Aa“, die 1660 als künstlicher Graben im Zuge der Belagerung der Stadt durch Christoph Bernhard von Galen angelegt wurde. Die „Alte Aa“ ist ein Bodendenkmal. Sie ist nach § 3 Denkmalschutzge- setz Nordrhein-Westfalen (DSchG) in die Denkmallist e der Stadt Münster eingetragen und un- terliegt daher den Bestimmungen des DSchG, insbeson dere den §§ 9 und 12, die festlegen, dass jeder Eingriff in ein Bodendenkmal einer Erlau bnis der Unteren Denkmalbehörde bedarf. Das Bodendenkmal „Alte Aa“ muss in seiner Gesamthei t im Bestand erhalten werden und wahrnehmbar bleiben. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Durch die Verlegung des Getterbaches nach Süden wir d auch eine neue Verbindungsstelle zur „Alten Aa“ geschaffen. Damit ist ein Eingriff in das Bodendenkmal verbunden, der einer Erlaub- nis nach § 9 DSchG bedarf, die bei der Unteren Denkmalbehörde eingeholt werden muss. Es ist davon auszugehen, dass das Bodendenkmal durc h die bei der Einrichtung der neuen An- schlussstelle notwendigerweise durchzuführenden Erd arbeiten in seiner Substanz beeinträch- tigt wird. Diese nachteiligen Auswirkungen können dadurch abgemildert werden, dass sämtliche Erdarbeiten, die im Bereich des Bodendenkmales und des unmittelbaren Umfeldes durchge- führt werden müssen, archäologisch begleitet und dokumentiert werden. Bebauungsplan Nr. 486 BEGRÜNDUNG Seite 19 Es ist darauf hinzuweisen, dass auch außerhalb des Bodendenkmales jederzeit archäologische Funde auftreten und Bodendenkmale entdeckt werden k önnen. Die Entdeckung von Boden- denkmalen ist unverzüglich der Stadt Münster / Städ tische Denkmalbehörde oder dem Land- schaftsverband Westfalen-Lippe, Westf. Museum für A rchäologie / Landesmuseum und Amt für Bodendenkmalpflege, Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG) . Die Fundstelle ist unverändert zu er- halten (§ 16 DSchG). Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis. 8.4.8 Wechselwirkungen Die Wechselwirkungen werden indirekt über die besch riebenen Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben. 8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Va riante) Die Nullvariante bedeutet die Beibehaltung der gege nwärtigen Trasse der Heroldstraße mit be- schrankten Bahnübergängen und den damit verbundenen Wartezeiten für Verkehrsteilnehmer, Stauwirkungen etc. Die Flächeninanspruchnahme und V erlagerung der Verkehrsströme gemäß der vorliegenden Bebauungsplanung sowie die Entlast ungswirkungen aufgrund des entfallen- den Durchgangsverkehrs nördlich der Bahn kämen nicht zum Tragen. Sofern im Falle der Nullvariante die Wohnbaufläche östlich Hafkhorst realisiert werden sollte, müsste die Erschließung voraussichtlich über das vo rhandene Wohngebiet erfolgen. Dies wür- de eine höhere Verkehrsbelastung für die Bewohner b edeuten, deren Folgewirkungen im Rah- men der Planungen näher zu betrachten wären. Im Ergebnis der UVS sind für die Schutzgüter keine bis gering positive Veränderungen (auf- grund Rückgang der Kfz-Zahlen sowie der Emissionen pro gefahrenem Kilometer) gegenüber der Ist-Situation zu erwarten. Im Vergleich mit den anderen Alternativen (s. Punkt 8.6) wird die Nullvariante in der UVS am günstigsten bewertet. 8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten In der UVS wurden neben der Nullvariante insgesamt drei Ausbau- mit zwei Untervarianten un- tersucht. Im Folgenden werden die wesentlichen Merk male der Varianten zusammengefasst wiedergegeben; weitere Informationen sind der Vorla ge Nr. 179/99 (s. Punkt 8.1) zu entneh- men: Bei der Variante I wird die Heroldstraße nach Osten parallel zur heutigen Trasse verschwenkt. Sie unterquert mit 6 % Gefälle die Bahnstrecken ca. 20 m östlich der vorhandenen Bahnüber- gänge. Der Ausbau würde mittels eines offenen Troges bei einer Troglänge von 230 m erfolgen. Bei der Variante II und den Untervarianten II A und II B wird die Heroldstraße aus Richtung Sü- den unmittelbar vor dem vorhandenen Bahnübergang in einem Bogen nach Osten verschwenkt und über den südlich parallel zur Bahnstrecke verla ufenden Weg geführt, um nach ca. 300 m in einem Bogen nach Süden und anschließend wieder nach Norden gelenkt zu werden, um den Gleiskörper rund 450 m östlich der heutigen Bahnübe rgänge rechtwinklig zu unterqueren. Nach Unterquerung der Bahn führt die Trasse geradlinig n ach Norden und trifft auf die Weseler Stra- ße. Bei der Variante II B ist südlich der Bahn ein kleinerer Radius in der Linienführung der He- roldstraße vorgesehen. Dadurch fällt die Flächenina nspruchnahme im Bereich der geplanten Wohnbaufläche östlich der vorhandenen Wohnbebauung geringer aus. Bebauungsplan Nr. 486 BEGRÜNDUNG Seite 20 Die Variante III sieht vor, die Heroldstraße auf de r heutigen Trasse mit einem Gefälle von 6 % unter den Bahnstrecken zu unterführen. Bei dieser V ariante können beide schienengleichen Bahnübergänge beseitigt werden. Während der gesamte n Bauzeit kann die Heroldstraße nicht befahren werden. Der Verkehr muss über längere Zeit großräumig umgeleitet werden. Die Variante II verursacht im Ergebnis der UVS die stärksten negativen Wirkungen, wobei vor- rangig die den Naturhaushalt und das Landschaftsbil d kennzeichnenden Schutzgüter betroffen sind. Die Variante II B wird geringfügig besser beurteilt als die Varianten II und II A. Die Variante III bringt gemäß UVS bei den Ausbauvarianten insges amt die geringsten Beeinträchtigungen mit sich. Auf Basis einer Gesamtbewertung beschloss der Planu ngsausschuss am 01.06.1999 dass auf der Grundlage der Variante II B das Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden soll . In diese Gesamtbewertung waren neben den Ergebnissen der Umw eltverträglichkeitsstudie die verkehr- liche und die städtebauliche Beurteilung, die Koste n sowie Aspekte der Realisierung / Umsetz- barkeit einbezogen worden. 8.7 Überwachung (Monitoring) Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirk ungen, die auf Grund der Durchfüh- rung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachtei- lige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in de r Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Zu diesem Zweck sind die im Folgenden genannten Maßnahmen sowie die Informationen der Behörden nach § 4 Absatz 3 BauGB zu nutzen. Zur Kompensation der erheblichen Umweltauswirkungen der Planung für Natur und Landschaft sind geeignete Maßnahmen entwickelt worden. Die Anlage, Gestaltung, Pflege und Entwicklung der Ausgleichsflächen und damit auch die Überwachun g wird vom Amt für Grünflächen und Umweltschutz / Untere Landschaftsbehörde der Stadt Münster durchgeführt. Die kontinuierlich in 5- jährigen Abständen stattfi ndenden Verkehrserhebungen an der Herold- straße in Höhe des Waldweges werden hinsichtlich ei nes Monitorings ausgewertet und ggf. Maßnahmen getroffen. Bezüglich unvorhergesehener nachteiliger Umweltausw irkungen auf Grund der Durchführung des Bebauungsplanes ist gemäß § 4 Abs. 3 BauGB vorg esehen, dass die Behörden die Ge- meinde über ihre diesbezüglichen Erkenntnisse informieren. 8.8 Zusammenfassung Mit dem Bebauungsplan Nr. 486 werden die planungsre chtlichen Voraussetzungen für eine Verlegung der Heroldstraße und Unterführung unter d en vorhandenen Bahngleisen geschaffen. Die Planung dient zudem der verkehrlichen Erschließ ung eines neuen DB-Haltepunktes Mecklenbeck sowie einer im Flächennutzungsplan südl ich der Bahnlinie dargestellten Wohn- baufläche, die östlich des vorhandenen Wohngebietes Ripenhorst / Hafkhorst liegt. In der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) wurden in sgesamt 3 Ausbau- mit 2 Untervarianten sowie die Nullvariante untersucht. Im Ergebnis der UVS ist die Nullvariante am günstigsten zu beurteilen. Die Variante II verursacht im Ergebnis der UVS die stärksten negativen Wirkungen, wobei vorrangig die den Naturhaushalt und das Lands chaftsbild kennzeichnenden Schutzgüter betroffen sind. Die Variante II B wird geringfügig besser beurteilt als die Varianten II und II A. Auf Basis einer Gesamtbewertung beschloss der Planu ngsausschuss am 01.06.1999 dass auf der Grundlage der Variante II B das Bebauungsplanve rfahren eingeleitet werden soll. In diese Bebauungsplan Nr. 486 BEGRÜNDUNG Seite 21 Gesamtbewertung waren neben den Ergebnissen der Umw eltverträglichkeitsstudie die verkehr- liche und die städtebauliche Beurteilung, die Koste n sowie Aspekte der Realisierung / Umsetz- barkeit einbezogen worden. Im Bereich der verlegten Heroldstraße sind zur Einh altung der Immissionsgrenzwerte der Ver- kehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Schallschut zmaßnahmen zum Schutz der Anwoh- ner erforderlich. Südlich der geplanten Verschwenku ng der Heroldstraße nach Osten ist aktiver Schallschutz in Form einer 2,50 m hohen Lärmschutzw and realisierbar. Diese ist im Bebau- ungsplan festgesetzt. Im Ausbaubereich der bestehen den Trasse sind passive Lärmschutz- maßnahmen vorgesehen, die außerhalb des Planverfahr ens zwischen der Stadt Münster als Vorhabenträgerin und den jeweiligen Eigentümern zu regeln sind. Nördlich der Bahnlinie treten durch den entfallenden Durchgangsverkehr Entlastung en der Lärmsituation auf. Als Monito- ringmaßnahme erfolgt die Auswertung der Verkehrserh ebungen, die im Abstand von 5 Jahren an der Heroldstraße in Höhe des Waldweges durchgefü hrt werden, um ggf. Maßnahmen treffen zu können. Zur Eindämmung des Schienenverkehrslärms wurde im J ahr 2005 von Seiten der Deutschen Bahn eine Lärmschutzwand südlich entlang der Bahngleise errichtet. Durch die Verlegung der Heroldstraße und die damit verbundene Bodenversiegelung ergeben sich Eingriffe in die Schutzgüter von Natur und Lan dschaft. Die vorhandenen Biotope bzw. Landschaftselemente im Bereich der neuen Trasse geh en verloren. Es handelt sich um Klein- gehölze, Wirtschaftsgrünland etc. sowie den Getterb ach, der planungsbedingt verlegt und in 2 Abschnitten von insgesamt 56 m verrohrt werden muss . Die Naherholungsfunktion des Raumes wird durch visuelle und akustische Beeinträchtigungen unattraktiver. Zur Kompensation dieser Eingriffe in die Schutzgüte r werden im Plangebiet Ausgleichsflächen festgesetzt, auf denen Gehölzpflanzungen, die natur nahe Gestaltung des Getterbaches, Exten- sivierungsmaßnahmen etc. vorgesehen sind. Eine weit ere Ausgleichsfläche befindet sich au- ßerhalb des Plangebietes östlich des Gievenbaches s üdlich der Roxeler Straße. Im Land- schaftspflegerischen Begleitplan sind die Eingriffs -/ Ausgleichsbilanzierung sowie der Nachweis der Kompensation ausführlich dokumentiert. Die Überwachung der Anlage, Gestaltung, Pflege und Entwicklung der Ausgleichsflächen er- folgt durch das Amt für Grünflächen und Umweltschut z / Untere Landschaftsbehörde der Stadt Münster. 9. Gesamtabwägung Straßenquerschnitt / Verkehrsfunktion Durch die Beseitigung des höhengleichen Bahnübergan ges an der Kursbuchstrecke 425 (Münster – Recklinghausen) werden die Wartezeiten f ür den Verkehr im Zuge der Heroldstraße erheblich verringert. Durch die damit verbundene Ve rbesserung der Verkehrsqualität wird auch das Verkehrsaufkommen auf der Heroldstraße ansteige n. Verkehrsteilnehmer, die heute wegen der langen Wartezeiten andere Fahrtrouten wählen, w erden künftig wieder die Heroldstraße nutzen. Nach dem Ergebnis der Verkehrsuntersuchung „Autobahnanschluss Münster-Hiltrup“ ist mit dem Autobahnanschluss Münster-Hiltrup für die v erlegte Heroldstraße für das Prognosejahr 2015 eine Verkehrsbelastung von 7700 Kfz/24h zu erw arten. In Höhe des Waldweges ist eine Verkehrsbelastung von 5700 Kfz/24h prognostiziert. Bezogen auf das Jahr 2000 bedeutet dies eine Verkehrszunahme um ca. 14 %. Ohne Autobahnansc hluss wäre eine Verkehrszunahme von ca. 34 % zu erwarten. Das zu erwartende Verkehrsaufkommen von 7700 Kfz/24 h kann über die Heroldstraße abgewi- ckelt werden. Der vorgesehene zweistreifige Straßen querschnitt entspricht der vorgesehenen Funktion einer Gemeindestraße. Bebauungsplan Nr. 486 BEGRÜNDUNG Seite 22 Durch die Lage der geplanten Straßenunterführung er geben sich Synergieeffekte, da von der Straßenunterführung auch der Inselbahnsteig des gep lanten Bahnhaltepunktes an der Kurs- buchstrecke 408 (Münster – Coesfeld) erschlossen werden kann. Lärmschutz Im Bereich der Neubaustrecke sind nach den Vorgaben der Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV ohne aktive Lärmschutzmaßnahmen Überschreit ungen der Immissionsgrenzwerte zu erwarten. Durch die im Bebauungsplan vorgesehene Lärmschutzwand in Höhe von 2,50 m über Straßengradiente lassen sich Pegelminderungen von m ax. 13 dB(A) (Hafkhorst 41) erzielen. Für die überwiegende Bebauung beträgt die Pegelmind erung 6 bis 8 dB(A) so dass die maßge- benden Immissionsgrenzwerte weitestgehend eingehalt en werden können. Lediglich im Über- gangsbereich von der vorhandenen Heroldstraße in di e verlegte Heroldstraße werden an fünf Gebäuden die Anspruchsvoraussetzungen für passiven Lärmschutz dem Grunde nach erfüllt. Im Bereich der dem Grunde nach anspruchsberechtigte n Gebäude gestaltet sich ein aktiver Lärmschutz äußerst schwierig, da diese Gebäude über die Heroldstraße bzw. die Straße Am Getterbach erschlossen sind. Notwendige Überstandsl ängen können hier nicht realisiert wer- den. Durch Zugänge und Zufahrten entstehen Lücken i m ansonsten durchgehenden Lärm- schutz, die sich schalltechnisch sehr negativ auf d as Lärmempfinden der Betroffenen auswir- ken. Es wird daher in diesem Bereich auf passive Lärmschutzmaßnahmen abgestellt. Angstraum Unterführung Unterführungen werden von vielen Menschen als Angst raum betrachtet. Subjektiv werden Ü- berführungen als angenehmer empfunden. Im Fall der verlegten Heroldstraße wäre eine Über- führung nur äußerst schwierig mit einer Straßenläng sneigung von ca. 8 % zu realisieren. Ge- genüber einer Unterführung hätte eine Überführung d en Nachteil, dass auch Radweg und Fuß- weg in dieser Längsneigung geführt werden müssten. Somit wäre eine Überführung im Ge- gensatz zu einer Unterführung nicht behindertengere cht auszubilden. Auch der Zugang zum In- selbahnsteig des geplanten Haltepunktes würde sich entsprechend schwieriger darstellen. Aus diesem Grunde wurde im Rahmen der Abwägung entschie den, die verlegte Heroldstraße als Unterführung auszubilden. Die Stadt Münster wird al s Vorhabenträgerin im Rahmen der Aus- führungsplanung zur Unterführung darauf achten, das s durch entsprechende Gestaltungsmaß- nahmen das subjektive Gefühl eines Angstraumes weitgehend vermieden wird. Erreichbarkeit der Bushaltestellen an der Weseler Straße Das Waldweggebiet wird von der Stadtbuslinie 10 nur im Stundentakt bedient. Aus diesem Grunde wird die Bushaltestelle „Heroldstraße“ im Kn otenpunktsbereich Weseler Straße / He- roldstraße / Meckmannweg stark von Bewohnern des Be reiches Waldwegsiedlung genutzt, da diese Haltestelle auch von den Linien 15 und 16 bedient wird. Mit der Schließung des Bahnüberganges im Zuge der v orhandenen Heroldstraße kann die We- seler Straße nur noch über die verlegte Heroldstraß e erreicht werden. Am geplanten Anbin- dungspunkt an die Weseler Straße befindet sich die Bushaltestelle „Meyerbeerstraße“, die künf- tig aus dem Waldweggebiet gut erreicht werden kann. Diese Haltestelle wird ebenfalls von den Linien 15 und 16 bedient. Die zusätzliche Weglänge beträgt gegenüber heute lediglich ca. 200 m. Auf die Ausweisung einer zusätzlichen kosteninte nsiven Fußgängerüber- oder Unterführung im Bereich der heutigen Schranke wurde daher verzichtet. 10. Flächenbilanz Plangebietsgröße = 6,02 ha 100,0 % Verkehrsfläche (davon Verkehrsgrün 0,15 ha) = 1,40 ha 23,3 % Fläche für Bahnanlagen = 2,60 ha 43,2 % Flächen für Ausgleichsflächen = 2,02 ha 33,5 % Bebauungsplan Nr. 486 BEGRÜNDUNG Seite 23 11. Durchführungsmaßnahmen Zur Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf di e unterschiedlichen Bedürfnisse der Be- völkerung, -insbesondere auf die sozialen, wirtscha ftlichen und kulturellen Bedürfnisse, die Be- lange der Familien, der jungen, alten und behindert en Menschen sowie die unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer- wurden die zust ändigen Ämter, Behörden und sonsti- gen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Während dieser Behördenbeteiligungen sowie wäh- rend der Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürgern im Planverfahren wurden keine weiteren Anhaltspunkte ersichtlich die eine nicht berücksich tigte Betroffenheit der verschiedenen Bevöl- kerungsgruppen erkennen lassen. Die zur Verlegung der Heroldstraße erforderlichen G rundstücke befinden sich teilweise in pri- vatem Eigentum. Zur Verwirklichung des Bebauungspla nes sind daher als Maßnahme zur Ord- nung des Grund und Bodens freihändige vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und den beteiligten Grundstückseigentümern vorgesehen und, falls diese Verhandlun- gen nicht zum Ziel führen sollten, hilfsweise die E nteignung. Die Verwirklichung des Bebau- ungsplanes wird sich auf die persönlichen Lebensums tände der im Umfeld des Plangebietes lebenden und arbeitenden Menschen zwar auswirken, n achteilige Auswirkungen in wirtschaftli- cher oder sozialer Hinsicht sind jedoch nicht ersic htlich. Ein Sozialplan ist daher nicht erforder- lich. Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurde an vier Gebäuden außerhalb des Plan- gebietes eine Anspruchsvoraussetzung auf passive Lä rmschutzmaßnahmen dem Grunde nach ermittelt. Die Festlegung der jeweiligen Schutzmaßn ahmen richtet sich nach den Regelungen der 24. BImSchV. Die Einzelheiten werden außerhalb des Bebauungsplanverfahrens zwischen den jeweiligen Eigentümern und der Vorhabenträgerin geklärt. Für die Verlegung des Getterbaches ist ein wasserre chtliches Verfahren nach § 31 Wasser- haushaltsgesetz (WHG) durchzuführen. Die Änderung der Eisenbahnbetriebsanlagen erfordert eine Planfeststellung nach § 18 Allge- meines Eisenbahngesetz (AEG). Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) BauGB als Anlage zu dem vom Rat am als Satzung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 486: Mecklenbeck – Verlegte Heroldstraße / Neuer DB – Haltepunkt Münster, Dr. Tillmann Oberbürgermeister
Anlage 1 - Stellungnahme
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0609/2008 STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 1 von 29 Bebauungsplan Nr. 486 Mecklenbeck – verlegte Heroldstraße / neuer DB-Haltepunkt Der Entwurf des Bebauungsplanes hat vom 16.10. bis zum 16.11.2006 öffentlich ausgelegen. Zur Offenlegung wurden folgende Stellungnahmen vorgetragen: 1. Der Arbeitskreis Verkehrsberuhigung Mecklenbeck (AVM) regte zur Offenlegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 486 mit Schreiben vom 12.11.2006 an, die nach- folgenden Aspekte bei der Planung zu berücksichtigen. Der AVM befürchtet tiefgreifende Einschnitte bzgl. der Wohnqualität und Verkehrssich erheit in der Waldweg-Siedlung (Mecklenbeck südlich der Bahnlinie) zugunsten überö rtlicher Verkehrsplanung. Soweit die genannten Bedenken des AVM von weiteren Eingebe rn geäußert wurden, ist dies nachfolgend angegeben. a) Der AVM und drei weitere Eingeber regen die Bedarfsweise Erweiterung des Plange- bietes (z. B. nach Süden) und Verknüpfung mit weite ren noch aufzustellenden Bebau- ungsplänen an (Planungssicherheit durch zeitgleiche Verabschiedung). Stellungnahme der Verwaltung: Die Erweiterung des Plangebietes über das dem Bebau ungsplanentwurf Nr. 486 zugrunde liegende Plangebiet hinaus ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.26). b) Der AVM und drei weitere Eingeber regen die Erstellung von politischen Zielen und planerischen Grundsätzen das Waldweggebiet betreffe nd an. Hierbei sind die infrastruk- turellen und integrativen Entwicklungen von Mecklenbeck zu berücksichtigen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Erstellung von weiteren politischen Zielen und planerischen Grundsätzen über das dem Bebauungsplanentwurf Nr. 486 zugrunde liegende Planungsziel hinaus ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.27). c) Der AVM und vier weitere Eingeber regen die Einbettung des Planvorhabens in klare, transparente und koordinierte Zielvorgaben für die Verkehrsinfrastruktur im Westen von Münster an. U. a. ist ein Gesamtkonzept für den wes ttangentialen Verkehr zu entwi- ckeln. Mecklenbeck hat ein Recht auf eine Ortsumgehung. Stellungnahme der Verwaltung: In den vergangenen 30 Jahren hat es wiederholt Über legungen gegeben, die Herold- straße vom Verkehr zu entlasten. Eine Möglichkeit w urde u. a. darin gesehen, eine Ver- bindungsstraße zu planen, die den Kappenberger Damm mit der Weseler Straße ver- binden sollte. Diese Zielvorstellungen wurden jedoc h u. a. aus Kostengründen wieder verworfen und mit der 49. Änderung des Flächennutzu ngsplanes vom 09.05.1980 aus diesem wieder gestrichen. U. a. hätte eine ca. 2 km lange Straße mit einem Brücken- Bebauungsplan Nr. 486 STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 2 von 29 bauwerk über die B 51 und eine Unterführung der Bah ntrasse der DB AG gebaut wer- den müssen. Der Planungsausschuss des Rates der Stadt Münster h at jedoch im Jahre 1996 einen grundsätzlichen Handlungsbedarf zur Beseitigung des plangleichen Bahnüberganges Heroldstraße anerkannt und somit auch eine klare Zi elvorgabe für die Verkehrsinfra- struktur im Westen von Münster festgestellt. Die Ve rwaltung wurde daraufhin beauftragt, Vorentwurfsplanungen zu entwickeln und eine Umweltv erträglichkeitsstudie durchzufüh- ren. Insgesamt sind 5 Neubauvarianten entwickelt un d bewertet worden. Im Ergebnis dieser Variantenuntersuchung hat der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft sodann am 01.06.1999 beschlo ssen, auf der Grundlage der Va- riante II B das Bebauungsplanverfahren zur Beseitig ung des plangleichen Bahnüber- ganges einzuleiten. Damit liegen klare politische Zielvorgaben für die Verkehrsinfrastruk- tur vor. Eine Beschlussfassung erübrigt sich. d) Der AVM, der SPD Ortsverein Aaseestadt / Mecklenbeck un d 36 weitere Eingeber regen die Suche nach Alternativen an, die das Wohng ebiet Mecklenbeck-Süd nicht wei- ter mit Verkehr belasten. Der Verkehr soll östlich der Waldwegsiedlung über eine neue Trasse zwischen Kappenberger Damm und Weseler Straß e (Stadtteil- Umgehungsstraße) geführt werden. Stellungnahme der Verwaltung: In den vergangenen 30 Jahren hat es wiederholt Über legungen gegeben, die Herold- straße vom Verkehr zu entlasten. Eine Möglichkeit w urde u. a. darin gesehen, eine Ver- bindungsstraße zu planen, die den Kappenberger Damm mit der Weseler Straße ver- binden sollte. Diese Zielvorstellungen wurden jedoc h u. a. aus Kostengründen wieder verworfen und mit der 49. Änderung des Flächennutzu ngsplanes vom 09.05.1980 aus diesem wieder gestrichen. U. a. hätte eine ca. 2 km lange Straße mit einem Brücken- bauwerk über die B 51 und eine Unterführung der Bah ntrasse der DB AG gebaut wer- den müssen. Der Planungsausschuss des Rates der Stadt Münster h at jedoch im Jahre 1996 einen grundsätzlichen Handlungsbedarf zur Beseitigung des plangleichen Bahnüberganges Heroldstraße anerkannt und somit auch eine klare Zi elvorgabe für die Verkehrsinfra- struktur im Westen von Münster festgestellt. Die Ve rwaltung wurde daraufhin beauftragt, Vorentwurfsplanungen zu entwickeln und eine Umweltv erträglichkeitsstudie durchzufüh- ren. Insgesamt sind 5 Neubauvarianten entwickelt un d bewertet worden. Im Ergebnis dieser Variantenuntersuchung hat der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft sodann am 01.06.1999 beschlo ssen, auf der Grundlage der Va- riante II B das Bebauungsplanverfahren zur Beseitig ung des plangleichen Bahnüber- ganges einzuleiten. Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.3). e) Der AVM und drei weitere Eingeber regen eine kritische Prüfung an, ob sich die bei- den Planziele der Integration der Waldweg-Siedlung mit Mecklenbeck-Mitte und finden einer Lösung für den Durchgangsverkehr miteinander verknüpfen lassen. Stellungnahme der Verwaltung: Bebauungsplan Nr. 486 STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 3 von 29 Die Bahnlinie mit dem sich nördlich anschließenden Gewerbegebiet sowie die Weseler Straße stellen für die Wohnbebauung des Stadtteils Mecklenbeck eine Zäsur dar. Mit der Variante II B wird eine Verkehrsführung aufgeze igt, die mit dazu beitragen soll, dass diese Zäsur überbrückt wird und die Wohnbebauungen Mecklenbeck-Mitte und Wald- weg-Siedlung (Mecklenbeck südlich der Bahnlinie) am Knotenpunkt Weseler Stra- ße/Meyerbeerstraße auf direktem Wege miteinander ve rknüpft werden. Durchgangsver- kehr auf der Heroldstraße kann jedoch auch zukünfti g nicht ausgeschlossen werden, da die Heroldstraße wie auch die Weseler Straße und de r Dingbängerweg zum klassifizier- ten Straßennetz gehören und somit hinsichtlich ihre r Funktion im Straßennetz eine ü- berörtliche Verkehrsbedeutung haben. Perspektivisch soll gemäß dem Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Ver kehr und Wirtschaft vom 01.06.1999 eine Abstufung der Heroldstraße zur Gemeindestraße erfolgen. Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.28). f) Der AVM und 6 weitere Eingeber haben erhebliche Zweifel an den Zahlen, die der Planung und der „Schalltechnischen Untersuchung“ zugrunde liegen und für den Prog- nosefall vorausgesagt werden. Ebenso wird bezweifel t, dass mit dem Autobahnan- schluss Münster-Hiltrup die Heroldstraße um 1200 Kf z/24h weniger belastet wird als oh- ne Autobahnanschluss. Stellungnahme der Verwaltung: Der Verkehrsuntersuchung zum Hansa-BusinessPark lag ein geeichtes Verkehrsgrund- netz im Bestand zugrunde. Dieses umfasst das gesamt e klassifizierte Straßennetz der Stadt Münster im Stadtgebiet sowie die städtischen Hauptverkehrstraßen. Zusätzlich zum Verkehrsgrundnetz beinhaltet das Netzmodell noc h weitere Netzelemente, die zur Feinverteilung der Verkehre und damit zur besseren Abbildung der Belastungssituation auf dem Verkehrsgrundnetz benötigt werden. Wesentli che Bestimmungsgrößen für eine Verkehrsprognose sind weiterhin Prognose-Rahmenbedingungen, die auf der Grundlage des aktuellen Flächennutzungsplanes der Stadt Münst er ermittelt werden. In die Unter- suchung des Prognosehorizontes fließen insbesondere Veränderungen der Verkehrsinf- rastruktur und der Siedlungs- und Gewerbestrukturen sowie diesbezügliche zukünftige Entwicklungen ein. Anhand der ersten Verkehrsunters uchung zum „Autobahnanschluss Münster-Hiltrup – Belastungsermittlung und Auswirku ngsanalyse“ der Ingenieurgruppe IVV Aachen aus dem Jahr 2000, wurden für das Jahr 2 015 Verkehrsbelastungen auf der verlegten Heroldstraße in einer Größenordnung von 7 700 Kfz/24h (Höhe Waldweg 5.700 Kfz/24h) prognostiziert. Für den Fall, dass der Autobahnanschluss Münster-Hi ltrup nicht gebaut würde, erhöht sich das Verkehrsaufkommen auf 8.900 Kfz/24h (Höhe Waldweg 6.700 Kfz/24h). Die Verkehrsreduzierung erklärt sich im Wesentlichen da mit, dass derzeit über die Herold- straße Ost-West-Verkehrsbeziehungen von Hiltrup Ric htung Senden und in Gegenrich- tung abgewickelt werden. Mit dem Autobahnanschluss Münster-Hiltrup wird dieser Ver- kehr dann die A1 und A 43 befahren. Im Vergleich hi erzu werden anhand der neuesten Untersuchung (Stand Oktober 2007) zum Hansa-Busines sPark (als Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung zum Autobahnanschluss Münster- Hiltrup aus dem Jahr 2000) für das Prognosejahr 2020 auf der verlegten Heroldstraß e 7.800 Kfz/24h erwartet (mit dem geplanten Hansa-BusinessPark in Amelsbüren und dem Autobahnanschluss Münster- Hiltrup). Ohne den Autobahnanschluss Münster-Hiltru p und ohne den Hansa- BusinessPark muss mit Verkehrsbelastungen in einer Größenordnung von 8.800 Kfz/24h gerechnet werden. Bebauungsplan Nr. 486 STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 4 von 29 Der Schwerverkehrsanteil wird bis zum Jahr 2020 von 2,3 % auf 4,3 % zunehmen. Die- se prognostizierten Schwerverkehrsanteile sind im V ergleich zu anderen klassifizierten Straßen bzw. auch Gemeindestraßen des Vorbehaltsnet zes als unterdurchschnittlich bis normal einzustufen. Die aktuellen Prognosewerte für das Jahr 2020 aus d er Verkehrsuntersuchung zum Hansa-BusinessPark Münster (Stand Oktober 2007) las sen somit keinen signifikanten Unterschied im Vergleich zu den Ergebnissen aus der Verkehrsuntersuchung „Auto- bahnanschluss Münster-Hiltrup“ aus dem Jahr 2000 erkennen. Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.20). g) Der AVM und 12 weitere Eingeber befürchten, dass mit der verschwenkten Herold- straße eine Westtangente entsteht. Diese Straßenfüh rung ist zugleich der neue Auto- bahnzubringer von der Weseler Straße (Abzweig Höhe “Appels“/Möbelgeschäft) in Rich- tung Autobahn A1 Münster-Dortmund. Hierfür ist die Heroldstraße deutlich zu eng. Prob- lematisch ist auch die bestehende Autobahnbrücke Richtung Wiedaustraße. Stellungnahme der Verwaltung: Der Hinweis, die verschwenkte Heroldstraße wird zum Autobahnzubringer von der We- seler Straße aus, wird weder durch die Verkehrsunte rsuchung zum „Autobahnanschluss Münster-Hiltrup“ aus dem Jahre 2000 noch durch die Verkehrsuntersuchung zum Han- sa-BusinessPark Münster (Stand Oktober 2007) belegt . Die Autobahnbrücke Wie- daustraße ist hinsichtlich ihrer Funktion in Bezug auf die aktuellen und prognostizierten Verkehrsbelastungen als verkehrssicher einzustufen. Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.7). h) Der AVM, der SPD Ortsverein Aaseestadt / Mecklenbeck un d 22 weitere Eingeber regen an, eine ebenerdige Querung für Radfahrer und Fußgänger im Bereich des heuti- gen Bahnüberganges beizubehalten oder eine Querungs hilfe als Brücke oder Fußgän- gertunnel vorzusehen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verlegung der Heroldstraße stellt eine Ersatzma ßnahme nach dem Eisenbahnkreu- zungsgesetz da. Bei einer solchen Maßnahme gilt dan n die Kostenfolge nach § 13 des Gesetzes, wonach die Kosten zwischen dem Baulastträ ger des Schienenweges der kreuzenden Eisenbahn, dem Träger der Baulast der kr euzenden Straße und dem Bund zu dritteln sind. Dieser Sachverhalt bedeutet auch, dass der Bahnübergang ohne Aus- nahme aufgehoben wird. Mit der Aufgabe des Bahnüber ganges Heroldstraße ist die Zielsetzung verbunden, die Verkehrssicherheit und L eichtigkeit des Verkehrs zu erhö- hen. Die Schranke im Zuge der Kursbuchstrecke 408 ( Münster-Coesfeld) bleibt erhalten, da hierüber weiterhin die Gebäude Heroldstraße 16 b is 24 sowie das Gebäude Herold- straße 23 (Getränkemarkt) erschlossen werden müssen . Die vorgenannten Gebäude liegen künftig an einer Sackgasse und sind nur noch aus Richtung Norden von der We- seler Straße aus erreichbar. Eine Brücken- oder Tun nellösung als Einzelbauwerk für Fußgänger und Radfahrer im Verlauf des vorhandenen Bahnüberganges Heroldstraße wird in Bezug auf Kosten und Nutzen, Machbarkeit un d Akzeptanz als unverhältnismä- ßig eingestuft. Bebauungsplan Nr. 486 STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 5 von 29 Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.1). i) Der AVM und 9 weitere Eingeber regen an, den Fußgänger- und Radfahrerverkehr möglichst vom Autoverkehr (vor allem vom Durchgangs verkehr) zu entkoppeln und öst- lich des Wohngebietes einen Geh- und Radweg bis zur verlegten Heroldstraße zu pla- nen. Stellungnahme der Verwaltung: Mit der Entwicklung der laut FNP 2010 ausgewiesenen Wohnbauflächen östlich der Straßen Hafkhorst, Ripenhorst und Rockbusch ist auc h eine eigenständige Geh- und Radwegachse innerhalb dieses geplanten Neubaugebiet es städtebaulich angedacht. Zielsetzung ist, Radfahrer und Fußgänger der Waldwe g-Siedlung auf diesen Geh- und Radweg mit Anschluss an die geplante Fußgängerlicht signalanlage der verlegten He- roldstraße südlich der Unterführung zu führen. Radf ahrer und Fußgänger könnten sich sodann problemlos in Richtung des Bahnseitenweges o der auch zur Weseler Straße hin verändern. Hierzu bedarf es keines gesonderten Plan ungsauftrages. Voraussetzung ist jedoch die Realisierung der verlegten Heroldstraße. Beschlussvorschlag: Der Anregung wird gefolgt (Beschlusspunkt 1.2.1). j) Der AVM und 3 weitere Eingeber sehen die gegenüberliegenden Schallschutzwände entlang der verschwenkten Heroldstraße am Bahndamm als besonders kritisch an, da sie Reflexion hervorrufen können. Über die tatsächl iche Schallimmissionsbelastung des Wohngebietes ist nur schwer eine Aussage zu treffen . Für den Fußgänger- und Radfah- rerverkehr entstehen in dieser Trasse erhöhte Belastungen. Stellungnahme der Verwaltung: Schallimmissionen im Neubaubereich wurden in einer schalltechnischen Untersuchung mit dem Ergebnis prognostiziert, dass ohne geeignet e Lärmschutzmaßnahmen Über- schreitungen der Immissionsgrenzwerte der Verkehrsl ärmschutzverordnung (16. BImSchV) auftreten werden. Als Verringerungsmaßnahm en sind deshalb aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Zum Schutz der Wohnbebauung ist süd- lich der verlegten Heroldstraße eine 2,5 m hohe Lär mschutzwand geplant. Diese Lärm- schutzwand wird zur Vermeidung von Reflexionen als hoch absorbierende Wand ausge- führt. Hierdurch werden Pegelminderungen von bis zu 13 dB(A) (Hafkhorst 41) erreicht. Für die überwiegende Bebauung sind durch die Lärmsc hutzwand Pegelminderungen zwischen 6 und 8 dB(A) zu erwarten. Die so erzielte n Pegelminderungen führen dazu, dass die maßgebenden Immissionsgrenzwerte eingehalt en werden und die Anordnung höherer Lärmschutzwände über 2,5 m hinaus nicht erf orderlich wird. Für 5 der im Neu- baubereich befindlichen und im Rahmen des vorliegen den Entwurfes nachgewiesenen Gebäude sind die Anspruchsgrundvoraussetzungen für passiven Lärmschutz erfüllt, da eine Überschreitung der maßgebenden Immissionsgrenz werte gemäß VLärmSchR 97 (Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfe rnstraßen in der Baulast des Bun- des) gegeben ist. Die Gebäude liegen nicht im Einfl ussbereich des aktiven Lärmschut- zes (Lärmschutzwand). Wie zuvor jedoch bereits angeführt, wird die der Wo hnbebauung anliegende geplante Lärmschutzwand mit hoch absorbierenden Wandelemente n ausgestattet. Mehrfachre- flexionen sind demnach zwischen der Schallschutzwan d der DB AG und der geplanten Lärmschutzwand nicht zu erwarten. Des Weiteren ist regelmäßig davon auszugehen, Bebauungsplan Nr. 486 STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 6 von 29 dass Fußgänger und Radfahrer diesen Teil der Herold straße nicht zum verweilen aufsu- chen und somit nur einer kurzen Expositionsdauer un terliegen. Die Mehrzahl der Fuß- gänger und Radfahrer wird die östlich der Waldwegsi edlung geplanten Wegeverbindun- gen nutzen (s. Punkt 1i). Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.29). k) Der AVM und 3 weitere Eingeber geben zu Bedenken, dass sich für den nicht motori- sierten Individualverkehr Verkehr die Belastungen d urch Smogbildung bei sicher zu- nehmenden Rückstaus in der Unterführung erhöhen werden. Stellungnahme der Verwaltung: Es ist geplant, den Knotenpunkt Weseler Straße/Meye rbeerstraße/ Heroldstraße, wie auch die vor- und nachgelagerten Knotenpunkte, sign altechnisch umzurüsten. Zielset- zung ist, den Verkehrsablauf in Abhängigkeit des Ve rkehrsaufkommens und der hier- durch hervorgerufenen Schadstoffemissionen durch ei ne neue, zukunftsorientierte Sig- naltechnik zu optimieren. Im Ergebnis ist davon aus zugehen, dass Rückstauerscheinun- gen bis in die Unterführung hinein nicht zu erwarte n sind. Der Aufenthalt von Fußgän- gern und Radfahrern in diesem Bereich dürfte eher d ie Ausnahme als die Regel sein und sich auf eine kurzzeitige Durchfahrt bzw. kurzz eitigen Durchgang beschränken. Ge- fährdungspotenziale durch Smog im Bereich der Unterführung sind nicht zu erwarten. Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.30). l) Der AVM und 9 weitere Eingeber regen Radverkehrsanlagen an der vorhandenen He- roldstraße bis zum Anschluss an den gemeinsamen Geh - und Radweg Wiedaustraße an. Stellungnahme der Verwaltung: Für Straßen mit Verkehrsbelastungen von 5000 – 1000 0 DTV (durchschnittlicher tägli- cher Verkehr in Pkw/d) empfehlen sich vom Grundsatz her Radverkehrsanlagen in Form von Radwegen, Radfahrstreifen oder auch Schutzstrei fen. Im Bereich der verlegten He- roldstraße wird dieser Ansatz planungsseitig berück sichtigt. Die Planung von Radver- kehrsanlagen im Altbestand Heroldstraße ist jedoch nicht Gegenstand dieses Verfah- rens. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, das s mit der Entwicklung der laut FNP 2010 ausgewiesenen Wohnbauflächen östlich der S traßen Hafkhorst, Ripenhorst und Rockbusch eine eigenständige Geh- und Radwegach se innerhalb dieses geplanten Neubaugebietes städtebaulich angedacht ist. Zielset zung ist, Radfahrer und Fußgänger der Waldweg-Siedlung auf diesen Geh- und Radweg mit Anschluss an die geplante Fußgängerlichtsignalanlage der verlegten Heroldstra ße südlich der Unterführung zu füh- ren. Radfahrer und Fußgänger könnten sich sodann pr oblemlos in Richtung des Bahn- seitenweges oder auch zur Weseler Straße hin veränd ern. Hierzu bedarf es keines ge- sonderten Planungsauftrages. Voraussetzung ist jedo ch die Realisierung der verlegten Heroldstraße. Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.34). Bebauungsplan Nr. 486 STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 7 von 29 m) Der AVM und 13 weitere Eingeber regen an, für Fußgänger und Radfahrer im Bereich des geplanten Linksabbiegers Heroldstraße/Am Getter bach eine Fußgängerlichtsignal- anlage als Querungshilfe vorzusehen, da die Sichtbe ziehungen auf die geplante Mittel- insel nicht gewährleistet sind. Stellungnahme der Verwaltung: Im Rahmen der Ausführungsplanung wird im Detail unt ersucht und entschieden werden, ob aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Fußgänge rlichtsignalanlage oder auch eine Mittelinsel als Querungshilfe zu realisieren ist. Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.31). n) Der AVM und 3 weitere Eingeber regen an, dass die Lichtsignalanlage vor der Einfa hrt in die Bahnunterführung mit dem signalisierten Knot enpunkt Weseler Stra- ße/Meyerbeerstraße synchronisiert wird. Stellungnahme der Verwaltung: Die Fußgängerlichtsignalanlage an der verlegten Her oldstraße wird mit der Lichtsignal- anlage des Knotenpunktes Weseler Straße/ Meyerbeerstraße koordiniert. Beschlussvorschlag: Der Anregung wird gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.3). o) Der AVM und 4 weitere Eingeber regen an, einen zusätzlichen Geh- und Radweg auf der Südseite der verschwenkten Heroldstraße einzupl anen, da ein einseitiger Geh- und Radweg in 3 m Breite auf der Nordseite als nicht ausreichend angesehen wird. Stellungnahme der Verwaltung: Ab dem Einmündungsbereich „Am Getterbach“ ist auf d er Nordseite ein 3 m breiter kombinierter Zweirichtungsgeh- und -radweg geplant. Die Abgrenzung zum fließenden Kfz-Verkehr erfolgt durch einen mit Bäumen besetzte n Grünstreifen. Nachfolgend ab der Verschwenkung der Trasse nach Süden in Höhe des Hau ses Hafkhorst 41 sind getrenn- te Zweirichtungsgeh- und -radwege in einer Breite v on jeweils 3 m bis zur Weseler Stra- ße vorgesehen, da die Straßenunterführung gleichzei tig die fußläufige Erschließung des geplanten Haltepunktes übernehmen wird. Durch die T rennung des Fußgänger- und Radverkehrs sollen Konflikte im Bereich der Unterfü hrung zwischen schnell fahrenden Radfahrern und Fußgängern vermieden werden. Die gep lanten Geh- und Radwege werden insgesamt als ausreichend dimensioniert angesehen. Eine alternative und ergänzende eigenständige Geh- und Radwegführung ist mit der Entwicklung der laut FNP 2010 ausgewiesenen Wohnbau flächen östlich der Straßen Hafkhorst, Ripenhorst und Rockbusch innerhalb diese s Wohngebietes städtebaulich an- gedacht. Zielsetzung ist, Radfahrer und Fußgänger d er Waldweg-Siedlung über die Straßen Hafkhorst, Ripenhorst und Rockbusch auf die sen Geh- und Radweg mit An- schluss an die geplante Fußgängerlichtsignalanlage der verlegten Heroldstraße südlich der Unterführung zu führen. Radfahrer und Fußgänger können sich sodann konfliktfrei in Richtung des Bahnseitenweges oder auch zur Weseler Straße hin verändern. Voraus- setzung ist jedoch die Realisierung der verlegten Heroldstraße. Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.5). Bebauungsplan Nr. 486 STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 8 von 29 p) Der AVM und 9 weitere Eingeber geben zu Bedenken, dass der Entwurf des Bebau- ungsplanes in verkehrstechnischer Hinsicht große De fizite aufweist, die zu Staus und Verkehrsproblemen führen werden. Die geplante Linie nführung ist unübersichtlich, ge- fährlich (enge Kurven, keine Ausweichstellen, keine Fluchtmöglichkeiten) und optisch grauenhaft. Stellungnahme der Verwaltung: Die der Planung zugrunde gelegten Planungsparameter sind regelkonform und ver- kehrssicher. Zur Eingriffsminimierung wurde entspre chend den RASt 06 (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, Ausgabe 2006) unter Be achtung einer Entwurfsgeschwin- digkeit von 50 km/h ein Kurvenradius von 50 m gewäh lt. Da auf Beschluss des Pla- nungsausschusses vom 01.06.1999 die Heroldstraße vo n einer Kreisstraße zu einer Gemeindestraße abgestuft werden soll, sind Ausbaust andard und Verkehrsfunktion mit- einander vereinbar. Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.15). q) Der AVM und 23 weitere Eingeber geben zu Bedenken, dass die geplante Unterfüh- rung für Fußgänger (insbesondere für kleine Kinder) und Radfahrer zu gefährlich und nicht zumutbar ist (4 % Längsneigung, nicht behinde rtengerecht, Geh- und Radwegbrei- te zu schmal, Immissionen). Des Weiteren wird eine Längsneigung von 6,5 % für Kfz auf einer Länge von 100 m zwischen Weseler Straße und U nterführung insbesondere im Winter als extrem nachteilig und gefährlich angesehen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Straßenverkehrsanlage „verlegte Heroldstraße“ wird nach dem neuesten Stand der Technik richtlinienkonform geplant. Hierbei steht d ie Verkehrssicherheit im Vordergrund. Die Längsneigungen (Steigung) liegen innerhalb der laut RASt 06 (Richtlinien für die An- lage von Stadtstraßen, Ausgabe 2006) empfohlenen Einsatzgrenzen von 8 % bzw. 4 %. Die lichte Durchfahrtshöhe für den getrennten Zweir ichtungsgeh- und -radweg wird im Bereich der Unterführung auf 2,50 m reduziert. Hier durch verringert sich die Längsnei- gung für den Fußgänger und Radfahrer nördlich der B ahn auf 4 % und südlich der Bahn auf 1,3 %. Die so erzielten Längsneigungen gewährle isten auch eine Befahrbarkeit für Rollstuhlfahrer gemäß DIN 18030 (Barrierefreies Bau en). Hinsichtlich der Verkehrsräu- me für den Fußgänger- und Radverkehr ist festzustel len, dass im Bereich der Unterfüh- rung eigenständige 3 m breite verkehrssichere Wege geplant sind. Für Kfz ist die ausgewiesene Längsneigung von 6,5 % gleichfalls als regelkonform und verkehrsicher anzusehen. Gemäß den Ergebnissen der Umweltverträglichkeitsstu die ist die zu erwartende Immis- sionssituation entlang der Heroldstraße als unprobl ematisch einzustufen. Diese Ein- schätzung wird auch durch die Erkenntnisse des Beri chtes zum „Aktionsprogramm Um- welt und Gesundheit NRW (APUG, 2004“ gestützt. Demn ach ist gemessen an dem prognostizierten Verkehrsaufkommen unter Berücksich tigung der Durchlüftungsverhält- nisse nicht mit einer Schadstoffbelastung der Luft über den Grenzwerten der 22. BImSchV (Verordnung über Immissionswerte) zu rechnen. Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.8). Bebauungsplan Nr. 486 STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 9 von 29 r) Der AVM und 6 weitere Eingeber geben zu Bedenken, dass durch die immer häufiger auftretenden Extremwetterlagen die Unterführung dur ch Wasser, Unfälle und Glatteis blockiert wird. Damit entstehen auch Probleme in de r Versorgung des Waldweggebietes mit Einsatzfahrzeugen. Stellungnahme der Verwaltung: Die verlegte Heroldstraße wird in entwässerungstech nischer Hinsicht nach dem neues- ten Stand der Technik geplant und nachfolgend unter Verkehr auch so unterhalten. Um Schnee- und Glatteisgefahren vorzubeugen, ist für die Stadt Münster ein Winterdienst im Einsatz. Störungen des Verkehrsablaufes bzw. Unfäll e, die auf vorgenannte Unwägbar- keiten zurückzuführen sind, können somit regelmäßig ausgeschlossen werden. Die Ver- sorgung des Waldweggebietes kann auch zukünftig mit einer verlegten Heroldstraße als gesichert angesehen werden. Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.32). s) Der AVM und 3 weitere Eingeber geben zu Bedenken, dass die Unterführung mit 40 m deutlich zu lang ausgefallen ist. Dies entspricht n icht der Erwartungshaltung der Bürger. Für Fußgänger und Radfahrer bestehen Gefahrenmoment e, die sich nur durch einen Rückbau der Gleise eindämmen lassen. Stellungnahme der Verwaltung: Dem aktuellen Planungsstand liegt das Betriebskonze pt der Deutschen Bahn AG zugrunde. Eine Entscheidung zum Rückbau von Gleisan lagen kann einseitig seitens der Stadt Münster nicht getroffen werden. Für den Fall, dass im weiteren Planungsprozess Gleisanlagen von der DB AG aufgegeben werden, würde dieser Sachverhalt zu einer Überprüfung und Korrektur der Planung führen. Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.33). t) Der AVM und 4 weitere Eingeber regen an, zusätzlich zum Rückbau der Gleise auch die Erschließungsstraße zum Haus Heroldstraße 25 au f die Südseite der Einfahrtskurve zu verlegen. Stellungnahme der Verwaltung: Das Haus Heroldstraße 25 wird gegenwärtig über den vorhandenen Bahnseitenweg mit Anbindung an die Heroldstraße in Höhe des Bahnüberg angs verkehrlich erschlossen. Der Bau einer neuen Erschließungsstraße mit Anbindu ng an die Südseite der verlegten Heroldstraße kurz vor der Unterführung, wird aufgru nd der Unverhältnismäßigkeit von Kosten und Nutzen nicht befürwortet. Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.25). u) Der AVM und 8 weitere Eingeber geben zu Bedenken, dass nicht nur unter den sieben Gleisen ein Angstraum geschaffen wird. Mangelnde so ziale Kontrolle und fehlende Ausweichmöglichkeiten sind auch auf der gesamten St recke in der Schallschutzwand- trasse vorhanden. Stellungnahme der Verwaltung: Bebauungsplan Nr. 486 STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 10 von 29 Unterführungen werden von vielen Menschen als Angst raum empfunden. In der Konse- quenz könnte sich demnach eine Überführung auf den ersten Blick als die bessere Lö- sung darstellen. Diese wäre jedoch für den Fall der verlegten Heroldstraße nur äußerst schwierig mit einer Straßenlängsneigung von ca. 8 % zu realisieren. Gegenüber einer Unterführung hätte eine derartige Überführung den N achteil, dass auch Radfahrer und Fußgänger in dieser Längsneigung geführt werden müs sten. Eine Überführung könnte somit nicht behindertengerecht ausgebildet werden. Des Weiteren würde sich der Zu- gang zur P&R- und B&R-Anlage des geplanten Haltepun ktes entsprechend schwieriger gestalten. Aus vorgenannten Gründen wurde im Rahmen der Abwägung entschieden, die verlegte Heroldstraße als Unterführung zu planen. Die Stadt Münster wird als Vorhabenträgerin im Rahm en der Ausführungsplanung zur verlegten Heroldstraße darauf achten, dass durch en tsprechende Gestaltungsmaßnah- men das subjektive Gefühl eines Angstraumes weitgehend vermieden wird. Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.9). v) Der AVM und 8 weitere Eingeber regen an, dass für Fußgänger und Radfahrer alterna- tive Wege im Rahmen der vorliegenden Planung verbindlich fixiert werden. Stellungnahme der Verwaltung: Mit der Entwicklung der laut FNP 2010 ausgewiesenen Wohnbauflächen östlich der Straßen Hafkhorst, Ripenhorst und Rockbusch, ist au ch eine eigenständige Geh- und Radwegachse innerhalb dieses Wohngebietes städtebau lich angedacht. Zielsetzung ist, Radfahrer und Fußgänger der Waldweg-Siedlung über d ie Straßen Hafkhorst, Ripen- horst und Rockbusch auf diesen Geh- und Radweg mit Anschluss an die geplante Fuß- gängerlichtsignalanlage der verlegten Heroldstraße südlich der Unterführung zu führen. Radfahrer und Fußgänger können sich sodann konflikt frei in Richtung des Bahnseiten- weges oder auch zur Weseler Straße hin verändern. V oraussetzung ist jedoch die Rea- lisierung der verlegten Heroldstraße. Beschlussvorschlag: Der Anregung wird gefolgt (Beschlusspunkt 1.2.1). w) Der AVM und 1 weiterer Eingeber regen an, dass zur Absicherung der Gefahrenpunk- te entlang der Autotrasse verkehrsbeschränkende Maß nahmen wie eine Geschwindig- keitsbeschränkung und ein Verbot von Gefahrguttrans portern im Bereich der Schall- schutzwandtrasse erforderlich ist. Stellungnahme der Verwaltung: Verkehrsregelnde und verkehrsbeschränkende Maßnahme n sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.41). x) Der AVM und 8 weitere Eingeber regen an, dass die ursprünglichen Planungsansätze, auch für die Kursbuchstrecke 425 (MS – Essen) einen Halt vorzusehen, wieder aufge- nommen werden. Hier ist erneut mit der Bahn zu verh andeln, um auch für die Kurs- buchstrecke 425 ein attraktives Angebot zu ermöglichen. Bebauungsplan Nr. 486 STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 11 von 29 Stellungnahme der Verwaltung: Die Planung des Haltepunktes Mecklenbeck ist gemäß dem Betriebskonzept der DB AG nur auf die Kursbuchstrecke 408 (Münster-Coesfeld) ausgerichtet. Die Einbeziehung der Kursbuchstrecke 425 (Münster-Essen) in die Planung des Haltepunktes Mecklenbeck wurde nach wiederholter Prüfung und unter Zugrundel egung des Betriebskonzeptes sei- tens der DB AG nicht mehr befürwortet. Der Integral e Taktfahrplan (ITF) sieht mit der Realisierung des Haltepunktes Mecklenbeck einen 30- Minutentakt je Fahrtrichtung auf der Kursbuchstrecke 408 vor. Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.23). y) Der AVM und 3 weitere Eingeber regen an, dass der Haltepunkt Mecklenbeck für die Kursbuchstrecke 408 mit einem Seitenbahnsteig ansta tt wie geplant mit einem Insel- bahnsteig ausgestattet wird. Dadurch entfällt der G efahrenpunkt des seitlichen Trep- penaufstiegs in der Unterführung. Stellungnahme der Verwaltung: Im Anschluss an die Offenlegung wurde die Planung f ür den Haltepunkt weiter entwi- ckelt. Nach der zwischen der DB Netz AG, der DB Sta tion und Service AG, dem Zweck- verband SPNV Münsterland und der Stadt Münster abge stimmten Haltepunktsplanung ist kein Bahnsteigzugang aus der Unterführung herau s mehr vorgesehen. Der Zugang des Inselbahnsteigs erfolgt höhengleich vor Kopf au s Richtung der P&R- und B&R- Anlage. Damit ist ein Zugang für in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen gewährleis- tet. Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.35). z) Der AVM und 1 weiterer Eingeber geben zu Bedenken, dass durch den vorliegenden Bebauungsplan ein Kostenrisiko entsteht. Die genann ten Planungsmängel und Fehler sind durch geeignete Folgemaßnahmen auszugleichen. Unter anderem sind dies ge- koppelte Ampelschaltungen für den Durchgangsverkehr , Fahrbahnbeheizung im Winter wegen einer 6,5 % Steigung und einer zu engen Kurve , Videoüberwachung an gefährli- chen Stellen, Beleuchtungsmaßnahmen und ein Aufzug zum Inselabahnsteig. Stellungnahme der Verwaltung: Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes soll Planungsrecht geschaffen werden. Mög- liche Risiken bzgl. einer fehlerhaften oder unzurei chenden Kostenschätzung und einer hierauf aufbauenden Finanzierungsstrategie sind nic ht Gegenstand eines Bauleitplan- verfahrens. Im Rahmen der weiterführenden Entwurfs- und Ausführungsplanung werden die getroffenen Annahmen überprüft und fortgeschrieben. Der Knotenpunkt Weseler Straße/Meyerbeerstraße/verl egte Heroldstraße sowie die vor- und nachgelagerten Knotenpunkte sollen mittelfristi g signaltechnisch umgerüstet wer- den. Der Verkehrsablauf wird dann in Abhängigkeit d es Verkehrsaufkommens und der hierdurch hervorgerufenen Schadstoffemissionen durc h eine neue, zukunftsorientierte Signaltechnik gesteuert. Stautendenzen werden durch diese neue Signaltechnik frühzei- tiger erkannt, wodurch wiederum die Verkehrsabläufe zeitnaher verstetigt werden kön- nen. Bebauungsplan Nr. 486 STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 12 von 29 Eine Fahrbahnbeheizung für den Winter zwischen der Weseler Straße und der Unterfüh- rung ist nicht vorgesehen und entbehrt auch im Hinb lick auf den Winterdienst jeder Grundlage. Im Rahmen der weiterführenden Planung wird in Absti mmung mit der DB AG festgelegt, inwieweit die Notwendigkeit einer Videoüberwachung zu sehen ist. In gleicher Weise bedarf es einer Abstimmung bzgl. der Bahnsteigausstattung und Beleuchtung. Im Anschluss an die Offenlegung wurde die Planung f ür den Haltepunkt weiter entwi- ckelt. Nach der zwischen der DB Netz AG, der DB Sta tion und Service AG, dem Zweck- verband SPNV Münsterland und der Stadt Münster abge stimmten Haltepunktsplanung ist kein direkter Bahnsteigzugang aus der Unterführ ung heraus mehr vorgesehen. Der Zugang des Inselbahnsteigs erfolgt höhengleich vor Kopf aus Richtung der P&R- und B&R-Anlage. Die Straßenbeleuchtung wird unter Beachtung der Eur onorm EN 13 201 so geplant, dass sie die Sicherheit der Menschen fördert und di e Leichtigkeit des Verkehrs berück- sichtigt. Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.46). 2. Drei Eingeber regen an, die Heroldstraße als Tempo 30-Zone auszuweisen. Stellungnahme der Verwaltung: Verkehrsregelnde Maßnahmen sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.2). 3. Zehn Eingeber geben zu Bedenken, dass die Heroldstraße in ihrer Breite gar nicht auf ein so hohes Verkehrsaufkommen ausgerichtet ist. Wi e sollen Kinder und andere Rad- fahrer diese Straße, die keinen Radweg aufweist, be nutzen? Hier sieht die Eingeberin ein ganz hohes Gefahrenpotenzial. Stellungnahme der Verwaltung: Die Planung von Radverkehrsanlagen im Altbestand He roldstraße ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Hierzu bedarf es einer gesonderten Planung. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass mit der Ent wicklung der laut FNP 2010 ausge- wiesenen Wohnbauflächen östlich der Straßen Hafkhor st, Ripenhorst und Rockbusch eine eigenständige Geh- und Radwegverbindung innerh alb dieses Wohngebietes städ- tebaulich angedacht ist. Zielsetzung ist, Radfahrer und Fußgänger der Waldweg- Siedlung über die Straßen Hafkhorst, Ripenhorst und Rockbusch auf diesen Geh- und Radweg mit Anschluss an die geplante Fußgängerlicht signalanlage der verlegten He- roldstraße südlich der Unterführung zu führen. Radf ahrer und Fußgänger könnten sich sodann problemlos in Richtung des Bahnseitenweges o der auch zur Weseler Straße hin verändern. Die Planung dieser Wegeverbindung erfolg t mit der Aufstellung des Bebau- ungsplanes zu diesem neuen Wohngebiet. Voraussetzun g ist jedoch die Realisierung der verlegten Heroldstraße (s. hierzu Beschlusspunkt 1.2.1). Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.4). Bebauungsplan Nr. 486 STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 13 von 29 4. Drei Eingeber geben zu Bedenken, dass mit einer Verlegung der He roldstraße diese zu einem Autobahnzubringer wird. Auf diese Weise ginge ein Großteil an Lkw-Verkehr mit- ten durch ein Wohngebiet. Die Heroldstraße ist deshalb für den Lkw-Verkehr zu sperren. Stellungnahme der Verwaltung: Verkehrsregelnde Maßnahmen sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.6). 5. Elf Eingeber haben Bedenken, dass die Waldweg-Siedlung vom Geme indezentrum Mecklenbeck abgehängt und isoliert wird. Stellungnahme der Verwaltung: Die Bahnlinie mit dem sich nördlich anschließenden Gewerbegebiet sowie die Weseler Straße stellen für die Wohnbebauung des Stadtteils Mecklenbeck eine Zäsur dar. Mit der Variante II B wird eine Verkehrsführung aufgeze igt, die mit dazu beitragen soll, dass diese Zäsur überbrückt wird und die Wohnbebauungen Mecklenbeck-Mitte und Wald- weg-Siedlung (Mecklenbeck südlich der Bahnlinie) am Knotenpunkt Weseler Stra- ße/Meyerbeerstraße auf direktem Wege miteinander verknüpft werden. Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.10). 6. Zwei Eingeber haben Bedenken, dass nicht genügend Querungshilfen im Bereich der alten Heroldstraße eingeplant werden. Stellungnahme der Verwaltung: Die Planung von zusätzlichen Querungshilfen im Bere ich der alten Heroldstraße ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Hierzu bedarf es einer gesonderten Planung. Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.11). 7. Ein Eingeber regt an, den Taxistand Meyerbeerstraße näher an di e Bahnstation zu ver- legen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verlegung des Taxistandes Meyerbeerstraße ist n icht Gegenstand dieses Verfah- rens. Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.12). 8. Ein Eingeber regt an, den Bahnübergang zu belassen und die Wied austraße ab dem Kappenberger Damm für den Durchgangsverkehr zu sperren. Stellungnahme der Verwaltung: Bebauungsplan Nr. 486 STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 14 von 29 Die Heroldstraße wie auch die Weseler Straße und de r Dingbängerweg gehören zum klassifizierten Straßennetz und sind somit hinsicht lich ihrer Funktion im Straßennetz von überörtlicher Verkehrsbedeutung. Eine Sperrung der Wiedaustraße/Heroldstraße für den Durchgangsverkehr kann demnach nicht befürwortet we rden. Perspektivisch soll jedoch gemäß dem Beschluss des Ausschusses für Stadtplanun g, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft vom 01.06.1999 eine Abstufung der He roldstraße zur Gemeindestraße erfolgen. Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.13). 9. Vier Eingeber geben zu Bedenken, dass durch die Verlegung des Ba chbettes der Get- terbach seine „Überschwemmungszonen“ verlieren wird . Die Hochwassergefahr wird wahrscheinlicher. In gleicher weise wird die geplan te Verrohrung dazu beitragen, dass der Hochwasserabfluss nicht mehr gewährleistet werd en kann. Die Folge wären überflu- tete Kelleräume der „Am Getterbach“ anliegenden Häuser. Stellungnahme der Verwaltung: Für den Getterbach liegt eine hydraulische Nachrech nung aus dem Jahr 2002 vor. Sie liefert Daten zu Wasserspiegellagen und Wassermenge n von Regenereignissen ver- schiedener Jährlichkeiten. Grundlage für die Bemess ung von Durchlässen ist das hun- dertjährige Regenereignis (HQ 100 ). Die Verrohrung wird entsprechend den gültigen Be - messungskriterien (hundertjähriges Regenereignis) g eplant und muss durch die Untere Wasserbehörde genehmigt werden. Die Unterführung wi rd durch leistungsfähige Re- genwasserpumpen entwässert. Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.14). 10. Zweiunddreißig Eingeber geben zu Bedenken, dass das Verkehrsaufkommen, ins be- sondere auch der Schwerverkehrsanteil, mit der Verl egung der Heroldstraße deutlich zunehmen wird. Stellungnahme der Verwaltung: Anhand der ersten Verkehrsuntersuchung zum „Autobah nanschluss Münster-Hiltrup – Belastungsermittlung und Auswirkungsanalyse“ der In genieurgruppe IVV Aachen aus dem Jahr 2000, wurden für das Jahr 2015 Verkehrsbel astungen auf der verlegten He- roldstraße in einer Größenordnung von 7700 Kfz/24h (Höhe Waldweg 5.700 Kfz/24h) prognostiziert. Der Schwerverkehrsanteil wird bis zum Jahr 2020 von 2,3 % auf 4,3 % zunehmen. Die- se prognostizierten Schwerverkehrsanteile sind im V ergleich zu anderen klassifizierten Straßen bzw. auch Gemeindestraßen des Vorbehaltsnet zes als unterdurchschnittlich bis normal einzustufen. Für den Fall, dass der Autobahnanschluss Münster-Hi ltrup nicht gebaut würde, erhöht sich das Verkehrsaufkommen auf 8.900 Kfz/24h (Höhe Waldweg 6.700 Kfz/24h). Diese Verkehrsreduzierung erklärt sich im Wesentlichen da mit, dass derzeit über die Herold- straße Ost-West-Verkehrsbeziehungen von Hiltrup Ric htung Senden und in Gegenrich- tung abgewickelt werden. Mit dem Autobahnanschluss Münster-Hiltrup wird dieser Ver- kehr dann die A1 und A 43 befahren. Im Vergleich hi erzu werden anhand der neuesten Untersuchung (Stand Oktober 2007) zum Hansa-Busines sPark (als Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung zum Autobahnanschluss Münster- Hiltrup aus dem Jahr 2000) für Bebauungsplan Nr. 486 STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 15 von 29 das Prognosejahr 2020 auf der verlegten Heroldstraß e 7.800 Kfz/24h erwartet. Ohne den Autobahnanschluss Münster-Hiltrup und ohne den Hansa-BusinessPark muss mit Verkehrsbelastungen in einer Größenordnung von 8.800 Kfz/24h gerechnet werden. Die aktuellen Prognosewerte für das Jahr 2020 aus d er Verkehrsuntersuchung zum Hansa-BusinessPark Münster (Stand Oktober 2007) las sen somit keinen signifikanten Unterschied im Vergleich zu den Ergebnissen aus der Verkehrsuntersuchung „Auto- bahnanschluss Münster-Hiltrup“ aus dem Jahr 2000 erkennen. Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.16). 11. Drei Eingeber regen an, dass der Bebauungsplan noch einmal allen Bürgern des Be- zirks vor dem Satzungsbeschluss vorgestellt wird un d eine Bürgerbefragung durchge- führt wird. Stellungnahme der Verwaltung: Das Bebauungsplanverfahren wird entsprechend den ge setzlichen Vorgaben in einer zweistufigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3.1 (Bürgera nhörung) und § 3.2 (Offenlegung) des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt. Eine erne ute Bürgeranhörung ist nicht vorgesehen. Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.17). 12. Drei Eingeber geben zu Bedenken, dass die Querungsstelle Herolds traße in Höhe des heutigen Bahnüberganges für Radfahrer und Fußgänger unübersichtlich und gefährlich ist. Stellungnahme der Verwaltung: Die Straßenverkehrsanlage „verlegte Heroldstraße“ wird nach dem neuesten Stand der Technik richtlinienkonform und verkehrssicher gepla nt. U. a. ist für die querenden Fuß- gänger und Radfahrer ein Fahrbahnteiler als Querung shilfe vorgesehen. Die erforderli- chen Sichtdreiecke werden eingehalten. Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.18). 13. Dreizehn Eingeber geben zu Bedenken, dass der Geh- und Radweg zwisch en den beidseitigen Lärmschutzwänden gefährlich ist und de r Bereich als Angstraum empfun- den wird. Stellungnahme der Verwaltung: Die Straßenverkehrsanlage „verlegte Heroldstraße“ wird nach dem neuesten Stand der Technik richtlinienkonform geplant. Hierbei steht d ie Verkehrssicherheit im Vordergrund. Im Bereich der Lärmschutzwände ist über eine Länge von 240 m folgender Straßen- querschnitt geplant: - Lärmschutzwand der DB AG mit anliegendem Grünstre ifen unterschiedlicher Breite - 3,00 m kombinierter Zweirichtungsgeh- und -radweg - 1,00 - 2,50 m Grünstreifen, mit hochstämmigen Bäu men besetzt - 6,50 m Fahrbahn - 1,00 – 2,50 m Grünstreifen Bebauungsplan Nr. 486 STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 16 von 29 - Lärmschutzwand zur Wohnbebauung Hafkhorst Nachfolgend bis zur Unterführung wird die verlegte Heroldstraße von einem i. M. 25 m breiten und mit Bäumen besetzten Grünstreifen beidseitig eingebettet. Die Stadt Münster wird als Vorhabenträgerin im Rahm en der Ausführungsplanung zur Unterführung darauf achten, dass durch entsprechend e Gestaltungsmaßnahmen das subjektive Gefühl eines Angstraumes weitgehend vermieden wird. Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.19). 14. Zwei Eingeber geben zu Bedenken, dass der Fußweg zur Haltestelle Meyerbeerstraße zu weit ist. Stellungnahme der Verwaltung: Die fußläufige Entfernung zur Bushaltestelle Wesele r Str./Heroldstraße beträgt ab dem Bahnübergang Heroldstraße ca. 270 m und bis zur Bus haltestelle Weseler Str./Meyerbeerstr. ca. 670 m. Hiernach ergibt sich eine Wegedifferenz von 400 m. Der Unterschied der einzelnen Wegstrecken muss, bezogen auf die unterschiedliche Lage- gunst des Wohnsitzes, relativiert werden. Mit der E ntwicklung der laut FNP 2010 aus- gewiesenen Wohnbauflächen östlich der Straßen Hafkh orst, Ripenhorst und Rockbusch werden auch neue direkte Geh- und Radwegverbindunge n zum Zielpunkt Weseler Stra- ße geplant. Zielsetzung ist, Radfahrer und Fußgänge r der Waldweg-Siedlung auf diese Geh- und Radwegverbindungen mit Anschluss an die ge plante Fußgängerlichtsignalan- lage der verlegten Heroldstraße südlich der Unterfü hrung zu führen. Radfahrer und Fußgänger könnten sich sodann problemlos in Richtun g des Bahnseitenweges oder auch zur Weseler Straße hin verändern. Betrachtet m an unter diesen Bedingungen ei- nen Startpunkt Rockbusch, so wäre die Distanz im Ei nzelfall wie zuvor angeführt mit ca. 700 – 750 m sogar annähernd gleich. In diesem Zusam menhang wird darauf hingewie- sen, dass die Linie 10 auch zukünftig mit einer ver legten Heroldstraße nachfrageorien- tiert die Waldweg-Siedlung bedienen wird. Hierüber hinaus ist geplant, das Haltestellen- angebot der Linie 10 um eine 3 Haltestelle im Einmü ndungsbereich der Erschließungs- straße des geplanten Neubaugebietes zu erweitern. Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.21). 15. Fünf Eingeber geben zu Bedenken, dass die Immobilienpreise durch die Verlegung der Heroldstraße sinken werden. Die Wohnqualität wird s ich insgesamt verschlechtern. Der Bebauungsplan löst ein Verkehrsproblem. Das Wohnen im betroffenen Gebiet zwischen Waldweg und Bahnlinie wird aber einseitig belastet. Das kann nicht richtig sein! Stellungnahme der Verwaltung: Anhaltspunkte für eine Verschlechterung der Wohnqua lität können unter den bekannten Rahmenbedingungen ebenso wenig hergeleitet werden w ie eine Wertminderung der Immobilien oder auch geringere Erzielung von Mieten und Pachten aufgrund der geplan- ten Verlegung der Heroldstraße. Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.22). Bebauungsplan Nr. 486 STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 17 von 29 16. Zwei Eingeber geben zu Bedenken, dass der geplante Lärmschutz is t nicht ausrei- chend ist. Stellungnahme der Verwaltung: Schallimmissionen im Neubaubereich wurden in einer schalltechnischen Untersuchung mit dem Ergebnis prognostiziert, dass ohne geeignet e Lärmschutzmaßnahmen Über- schreitungen der Immissionsgrenzwerte der Verkehrsl ärmschutzverordnung (16. BImSchV) auftreten werden. Als Verringerungsmaßnahm en sind deshalb aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Zum Schutz der Wohnbebauung ist süd- lich der verlegten Heroldstraße eine 2,5 m hohe Lär mschutzwand geplant. Diese Lärm- schutzwand wird zur Vermeidung von Reflexionen als hoch absorbierende Wand ausge- führt. Die Pegelminderungen durch die Anordnung der aktiven Lärmschutzwand betra- gen bis zu 13 dB(A) (Hafkhorst 41). Für die überwie gende Bebauung werden durch die Lärmschutzwand Pegelminderungen zwischen 6 und 8 dB (A) erzielt. In Verbindung mit der Pegelminderung und der Einhaltung der maßgebenden Immissionsgrenzwerte ist die Anordnung höherer Lärmschutzwände über 2,5 m hinaus nicht erforderlich. Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.24). 17. Drei Eingeber geben zu Bedenken, dass die neue Unterführung nich t gefahrlos benutzt werden kann. Was passiert, wenn es zu einem Unfall mit einem Gefahrguttransporter kommen sollte? Die Unterführung wird dann blockiert sein und es besteht aufgrund der anstehenden hohen Wände keine Möglichkeit, diese zu verlassen. Stellungnahme der Verwaltung: Pannenbuchten und Fluchtwege entbehren aus fachplan erischer Sicht heraus jeder Grundlage, da es sich bei der verlegten Heroldstraß e um eine Gemeindestraße und nicht um eine Bundesautobahn, Kraftfahrtstraße bzw. auch um einen nicht überschauba- ren Tunnel handeln wird. Dessen ungeachtet stehen i m Bereich der Lärmschutzwände beidseits der Straße ausreichend Flächen zur Verfüg ung, die bei einem Unfall für Ret- tungsmaßnahmen und als Schutzzone genutzt werden kö nnen. Unfälle im alltäglichen Straßenverkehr können jedoch grundsätzlich nicht au sgeschlossen werden. Sie dürften aber eher die Ausnahme als die Regel sein, so dass die Versorgung des Waldweggebie- tes auch zukünftig mit einer verlegten Heroldstraß e als gesichert angesehen werden kann. Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.24). 18. Vierzehn Eingeber geben zu Bedenken, dass ältere Mitbürger, kleine K inder, Frauen und Mobilitätseingeschränkte sich in der Dunkelheit scheuen werden, die Unterführung zur Weseler Straße zu benutzen. Wie sollen sie zukü nftig ihre sozialen Kontakte pfle- gen? Die Wege zum Kindergarten, zur Schule, zum Mec kmannhof, zum Drogeriemarkt usw. werden sich in unzumutbarer weise deutlich verlängern. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verlegung der Heroldstraße stellt eine Ersatzma ßnahme nach dem Eisenbahnkreu- zungsgesetz da. Bei einer solchen Maßnahme gilt dan n die Kostenfolge nach § 13 des Gesetzes, wonach die Kosten zwischen dem Baulastträ ger des Schienenweges der kreuzenden Eisenbahn, dem Träger der Baulast der kr euzenden Straße und dem Bund zu dritteln sind. Dieser Sachverhalt bedeutet auch, dass der Bahnübergang ohne Aus- Bebauungsplan Nr. 486 STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 18 von 29 nahme aufgehoben wird. Mit der Aufgabe des Bahnüber ganges Heroldstraße ist die Zielsetzung verbunden, die Verkehrssicherheit und L eichtigkeit des Verkehrs zu erhö- hen. Der ÖPNV erschließt gegenwärtig das Waldweggebiet ü ber die vom Meckmannweg kommende und auch in Gegenrichtung fahrende Buslini e 10 mit Anbindung an die Umstiegshaltestelle Weseler Str./Heroldstr. zu den Buslinien 15 und 16. Die Buslinie 10 wird auch zukünftig nachfrageorientiert ein Bindegl ied sein zwischen der Waldweg- Siedlung, dem Meckmannweg und dem Einkaufszentrum a n der St. Anna-Kirche. Im Zuge der verlegten Heroldstraße ist geplant, das Ha ltestellenangebot der Linie 10 um eine 3 Haltestelle im Einmündungsbereich der Erschl ießungsstraße des geplanten Neu- baugebietes zu erweitern. Durch die Verlegung der H eroldstraße kann im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Wegebeziehunge n betroffener Anwohner, je nach Lagegunst des Wohnsitzes, in positiver wie auc h in negativer Hinsicht verändern werden. Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.37). 19. Acht Eingeber haben Bedenken, dass die gegenwärtigen Lärm- und Abgasimmissionen sich mit einer Verlegung der Heroldstraße erhöhen werden. Stellungnahme der Verwaltung: Schallimmissionen im Neubaubereich wurden in einer schalltechnischen Untersuchung mit dem Ergebnis prognostiziert, dass ohne geeignet e Lärmschutzmaßnahmen Über- schreitungen der Immissionsgrenzwerte der Verkehrsl ärmschutzverordnung (16. BImSchV) auftreten werden. Als Verringerungsmaßnahm en sind deshalb aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Zum Schutz der Wohnbebauung ist süd- lich der verlegten Heroldstraße eine 2,5 m hohe Lär mschutzwand geplant. Diese Lärm- schutzwand wird zur Vermeidung von Reflexionen als hoch absorbierende Wand ausge- führt. Die Pegelminderungen durch die Anordnung der aktiven Lärmschutzwand betra- gen bis zu 13 dB(A) (Hafkhorst 41). Für die überwie gende Bebauung werden durch die Lärmschutzwand Pegelminderungen zwischen 6 und 8 dB (A) erzielt. In Verbindung mit der Pegelminderung und der Einhaltung der maßgebenden Immissionsgrenzwerte ist die Anordnung höherer Lärmschutzwände über 2,5 m hinaus nicht erforderlich. Hinsichtlich der Luftschadstoffe ist gemäß den Erge bnissen der Umweltverträglichkeits- studie die zu erwartende Immissionssituation entlan g der Heroldstraße als unproblema- tisch einzustufen. Diese Einschätzung wird auch dur ch die Erkenntnisse des Berichtes zum „Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW (APUG, 2004“ gestützt. Demnach ist gemessen an dem prognostizierten Verkehrsaufkom men unter Berücksichtigung der Durchlüftungsverhältnisse bzw. der Abstände der Beb auung an Hausfassaden nicht mit einer Schadstoffbelastung der Luft über den Grenzwe rten der 22. BImSchV (Verordnung über Immissionswerte) zu rechnen. Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.38). 20. Ein Eingeber regt an, die Möglichkeit einer zusätzlichen Autoba hnauffahrt Weseler Straße/WN bzw. Roxel zur Autobahnauffahrt Münster-H iltrup zu prüfen. Dann hätten wir eine wirklich große Tangente und die Autos würden nicht über die Heroldstraße fahren. Stellungnahme der Verwaltung: Bebauungsplan Nr. 486 STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 19 von 29 Die Prüfung von weiteren Autobahnanschlüssen ist ni cht Gegenstand des Bebauungs- planverfahrens. Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.39). 21. Zwei Eingeber geben zu Bedenken, dass durch die neue Straßenführ ung Kinder, alte Menschen, Behinderte, Radfahrer und Fußgänger erheblich gefährdet werden. Stellungnahme der Verwaltung: Die Straßenverkehrsanlage „verlegte Heroldstraße“ wird nach dem neuesten Stand der Technik richtlinienkonform geplant. Hierbei steht d ie Verkehrssicherheit im Vordergrund. Unfälle im alltäglichen Straßenverkehr können jedoc h grundsätzlich nicht ausgeschlos- sen werden, da eine 100 % Verkehrssicherheit aufgru nd von menschlichem und techni- schem Versagen nicht garantiert werden kann. Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.40). 22. Zwei Eingeber geben zu Bedenken, dass aufgrund des relativ hohen Grundwasser- spiegels, zu erwartende schwere Regenfälle und der Tatsache, dass es sich bei dem Bauvorhaben um eine Trogbauweise handelt, ein Pumpw erk erforderlich ist. Hierdurch wird der Grundwasserspiegel sinken und die Tier- un d Pflanzenwelt erheblich gefähr- den. Stellungnahme der Verwaltung: Auf Grund der Neuversiegelung bisher unversiegelter Flächen ist von einer Verminde- rung der Grundwasserneubildungsrate auszugehen. Die Wirkungen auf den Grundwas- serkörper durch diese verminderte Neubildungsrate s ind jedoch wegen der lediglich minderen Bedeutung der Gesteine als Grundwasserleiter als gering einzustufen. Nach jetzigem Kenntnisstand ist nicht auszuschließe n, dass bauzeitliche Auswirkungen auf die nächstgelegene Eigenwasserversorgungsanlage auftreten können. Im Rahmen der Baumaßnahme ist dies zu beachten und ggfs. sind Maßnahmen zu treffen. Unter der Voraussetzung, dass nach der Baumaßnahme keine Wasserhaltung mehr stattfindet, sind keine nachteiligen Auswirkungen d urch das Trogbauwerk auf den Grundwasserleiter zu erwarten. Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.42). 23. Zwei Eingeber geben zu Bedenken, dass es zwingend erforderlich i st, ergänzend zum Treppenaufgang einen Aufzug zum Bahnsteig des gepla nten Haltepunktes einzuplanen, damit dieser von Personen mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrern genutzt werden kann. Stellungnahme der Verwaltung: Im Anschluss an die Offenlegung wurde die Planung f ür den Haltepunkt weiter entwi- ckelt. Nach der zwischen der DB Netz AG, der DB Sta tion und Service AG, dem Zweck- verband SPNV Münsterland und der Stadt Münster abge stimmten Haltepunktsplanung ist kein Bahnsteigzugang aus der Unterführung herau s mehr vorgesehen. Der Zugang des Inselbahnsteigs erfolgt höhengleich vor Kopf au s Richtung der P&R- und B&R- Bebauungsplan Nr. 486 STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 20 von 29 Anlage. Damit ist ein Zugang für in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen gewährleis- tet. Ein Aufzug ist nicht mehr vorgesehen. Beschlussvorschlag: Der Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.43). 24. Ein Eingeber gibt zu Bedenken, dass durch die Baumaßnahme erheb liche Grün-, A- cker- und Weideflächen sowie Hecken vernichtet werd en. Im Ausgleich hierfür müssen Flächen im Bereich Münster-Mecklenbeck nachgewiesen werden. Eine Ausgleichsfläche in einem anderen Stadtteil nutzt hier vor Ort Niemandem. Stellungnahme der Verwaltung: Durch die Verlegung der Heroldstraße und die damit verbundene Bodenversiegelung ergeben sich Eingriffe in die Schutzgüter von Natur und Landschaft. Zur Kompensation dieser Eingriffe werden im Plangebiet Ausgleichsflä chen festgesetzt, auf denen umfang- reiche Baum- und Gehölzpflanzungen vorgesehen sind. U. a. ist geplant, im Bereich der verlegten Heroldstraße straßenbegleitend Baumpflanz ungen durchzuführen, Ufergehöl- ze zu pflanzen und Kulissenpflanzungen anzulegen, d ie Lärmschutzwand zu begrünen sowie Baumpflanzungen auf Wiesenflächen vorzunehmen . Auf der Grundlage des § 4a des Landschaftsgesetzes ist eine weitere Kompensati onsfläche außerhalb des Plange- bietes östlich des Gievenbaches südlich der Roxeler Straße festgesetzt worden. Im Landschaftspflegerischen Begleitplan ist die Eingri ffs-/Ausgleichsbilanzierung sowie der Nachweis der Kompensation ausführlich dokumentiert. Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.44). 25. Zwei Eingeber geben zu Bedenken, dass durch den geplanten Bahnha ltepunkt Busver- bindungen, die jetzt schon unattraktiv sind, weiter abgebaut werden. Eine Reduzierung der Erreichbarkeit durch öffentliche Verkehrsmittel muss ausgeschlossen werden. Stellungnahme der Verwaltung: Der ÖPNV erschließt gegenwärtig das Waldweggebiet ü ber die vom Meckmannweg kommende und in Gegenrichtung auch fahrende Buslini e 10 mit Anbindung an die Umstiegshaltestelle Weseler Str./Heroldstr. zu den Buslinien 15 und 16. Dieses Angebot wird sich mit der verlegten Heroldstraße insofern v erändern, als das dann die Haltestelle Weseler Str./Meyerbeerstraße diese Funktion überneh men wird. Die Buslinie 10 wird auch zukünftig ein Bindeglied sein zwischen der Wal dweg-Siedlung, dem Meckmann- weg und dem Einkaufszentrum an der St. Anna-Kirche. Im Zuge der verlegten Herold- straße ist geplant, das Haltestellenangebot der Lin ie 10 um eine 3 Haltestelle im Ein- mündungsbereich der Erschließungsstraße des geplanten Neubaugebietes zu erweitern. Durch die Verlegung der Heroldstraße kann im Einzel fall nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Wegebeziehungen betroffener Anwohner, je nach Lagegunst des Wohn- sitzes, in positiver wie auch in negativer Hinsicht verändern werden. Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.45). 26. Zwei Eingeber geben zu Bedenken, dass das Gebiet um den Getterba ch als Biotop einzustufen ist und demnach vom höheren Verkehrsauf kommen besonders betroffen wird. Es könnte sein, dass hier der Lebensraum beso nders bedrohter Tierarten der sog. „Rote Liste“ anzutreffen ist. Bebauungsplan Nr. 486 STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 21 von 29 Stellungnahme der Verwaltung: Die Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Umwelt wu rden anhand eines Umweltbe- richtes auf der Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches nachgewiesen. Die Umweltprüfung ist auf der Grundlage vorhandener Daten sowie von folgenden Gutachten und Beiträgen, die für die Planung erstellt bzw. herangezogen wurden, durchgeführt worden: - Umweltverträglichkeitsstudie (WWK Warendorf, 1998 ), - Landschaftspflegerischer Begleitplan (WWW Warendo rf, 2006), - Schalltechnische Untersuchung (Planungsbüro für L ärmschutz Altenberge GmbH, 2003), - Beschreibung der Bohrprofile (Dr. Muntzos & Partn er, 2006), - Vorlage Nr. 179/99: Beseitigung des plangleichen Bahnüberganges an der Herold- straße und Bau eines DB-Haltepunktes Mecklenbeck, h ier: Varianten-Entscheidung und weitere Planung (1999). Im vorliegenden Umweltbericht sind die wesentlichen Ergebnisse der genannten Quellen zusammengefasst. Der Untersuchungsraum wurde jeweil s so weit gefasst, wie Auswir- kungen auf die einzelnen Schutzgüter zu erwarten si nd. D. h., diese reichen auch über den eigentlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes hinaus. Hiernach sind die Biotope des Plangebietes einschli eßlich der Bahnanlage außer den Grünlandflächen im Osten nördlich und südlich der B ahn als schutzwürdige Biotope in der Stadtbiotopkartierung bzw. im Biotopkataster de r LÖBF (Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten NRW) erfasst. Die Biotoptypen im Plangebiet weisen nach den Krite rien des landschaftspflegerischen Begleitplans in der Gesamtbewertung eine geringe bis mittlere Bedeutung auf. Das Plangebiet liegt nicht in einem FFH- und Vogels chutzgebiet oder einem Natur- schutzgebiet. Geschützte Biotope nach § 62 LG NW (L andschaftsgesetz Nordrhein- Westfalen) fehlen im Untersuchungsgebiet. Der Feldgehölz-Grünland-Komplex am Getterbach ist i m Biotopkataster NRW als ge- schützter Biotop (BK-Fläche 4011-097) von lokaler Bedeutung enthalten. Der Bahndamm und die Gleisanlagen sind als schutzwü rdiger Biotop in der Stadtbiotop- kartierung der Stadt Münster enthalten. Schutzziel ist die Sicherung als Vernetzungsbio- top. Nach Aussage der kontaktierten Fachbehörden und des ehrenamtlichen Naturschutzes sowie nach Auswertung vorhandener Daten gibt es kei ne Hinweise auf das Vorkommen streng geschützter Arten nach § 10 Abs. 2 Nr. 11 BN atSchG (Bundesnaturschutzge- setz). Im Rahmen der Kartierungen zur Umweltverträglichkei tsstudie im Jahr 1997 wurde als Vertreter streng geschützter Arten jeweils ein Indi viduum des Turmfalken und des Eis- vogels außerhalb des Plangebietes angetroffen. Eine Anfrage zum etwaigen Vorkom- men geschützter Arten bei den Naturschutzbehörden u nd –verbänden im Jahr 2005 er- gab gleichfalls keine Hinweise auf das Vorkommen st reng geschützter Arten im Plange- biet. Bebauungsplan Nr. 486 STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 22 von 29 Bei Untersuchungen zu Amphibien und Reptilien konnt e lediglich ein Exemplar des Grasfrosches am Getterbach festgestellt werden. Die ses Ergebnis ist auf das Fehlen geeigneter Lebensräume zurückzuführen. Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.47). 27. Ein Eingeber regt an, die Verrohrung des Getterbaches ausreiche nd groß zu dimensio- nieren ist. Stellungnahme der Verwaltung: Für den Getterbach liegt eine hydraulische Nachrech nung aus dem Jahr 2002 vor. Sie liefert Daten zu Wasserspiegellagen und Wassermenge n von Regenereignissen ver- schiedener Jährlichkeiten. Grundlage für die Bemess ung von Durchlässen ist das hun- dertjährige Regenereignis (HQ 100 ). Die Verrohrung wird entsprechend den gültigen Be - messungskriterien (hundertjähriges Regenereignis) g eplant und muss durch die Untere Wasserbehörde genehmigt werden. Die Unterführung wi rd durch leistungsfähige Re- genwasserpumpen entwässert. Beschlussvorschlag: Der Anregung wird gefolgt (Beschlusspunkt 1.2.2). 28. Ein Eingeber regt an, die verlegte Heroldstraße für alle Verkeh rsarten durchgängig zu beleuchten. Stellungnahme der Verwaltung: Die verlegte Heroldstraße erhält wie jede Innerorts straße eine Straßenbeleuchtung. Die- se wird unter Beachtung der Euronorm EN 13 201 so g eplant, dass sie die Sicherheit der Menschen fördert und die Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigt. Beschlussvorschlag: Der Anregung wird gefolgt (Beschlusspunkt 1.2.4). 29. Ein Eingeber regt an, die ÖPNV-Bedienung des Waldwegviertels so zu gestalten, dass ein Ein- und Umstieg zum Zentrum Mecklenbeck und zur Innenstadt gesichert. Stellungnahme der Verwaltung: Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) erschließ t gegenwärtig das Waldwegge- biet über die vom Meckmannweg kommende und in Gegen richtung auch fahrende Bus- linie 10 mit Anbindung an die Umstiegshaltestelle W eseler Str./Heroldstr. zu den Busli- nien 15 und 16. Dieses Angebot wird sich mit der ve rlegten Heroldstraße insofern ver- ändern, als dass dann die Haltestelle Weseler Str./ Meyerbeerstraße diese Funktion ü- bernehmen wird. Die Buslinie 10 wird demnach auch z ukünftig ein Bindeglied sein zwi- schen der Waldweg-Siedlung, dem Meckmannweg und dem Einkaufszentrum an der St. Anna-Kirche. In diesem Zusammenhang wird darauf hin gewiesen, dass die Linie 10 auch zukünftig mit einer verlegten Heroldstraße nac hfrageorientiert die Waldweg- Siedlung bedienen wird. Hierüber hinaus ist geplant , das Haltestellenangebot der Linie 10 um eine 3. Haltestelle im Einmündungsbereich der Erschließungsstraße des geplan- ten Neubaugebietes zu erweitern. Beschlussvorschlag: Der Anregung wird gefolgt (Beschlusspunkt 1.2.5). Bebauungsplan Nr. 486 STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 23 von 29 30. Ein Eingeber regt an, die Geh- und Radwegverbindung parallel zu r Bahn zwischen He- roldstraße und Werneweg zu erhalten. Diese Wegeverb indung muss auch zukünftig mit Anbindung an die Unterführung bestehen bleiben. Stellungnahme der Verwaltung: Der vorhandene Bahnseitenweg zwischen Heroldstraße und Werneweg wird auch zu- künftig als Geh- und Radweg mit Anbindung an die Unterführung bestehen bleiben Beschlussvorschlag: Der Anregung wird gefolgt (Beschlusspunkt 1.2.6). 31. Die DB Services Immobilien GmbH, Köln hat in ihrer Stellungnahme vom 16.11.2006 zum Bebauungsplan die Anregungen der DB Netz AG, Duisburg und der DB Station & Service AG, Münster zusammengefasst. Es wird ausgeführt, dass durch de n Bebau- ungsplan Nr. 486 die Belange der Bahn sowohl hinsic htlich der vorgesehenen Eisen- bahnunterführung zur Beseitigung des höhengleichen Bahnüberganges Heroldstraße als auch durch die nachrichtliche Darstellung des Bahns teiges an der Eisenbahnstrecke Münster - Coesfeld berührt sind. Nachfolgende Bedenken wurden vorgetragen: a) Allgemeines Die DB Netz AG weist darauf hin, dass zur Beseitigu ng des Bahnüberganges an der He- roldstraße seit Jahren von der Stadt Münster in Abs timmung mit der DB Netz AG eine Planung betrieben wird mit dem Ergebnis, dass die i m Bebauungsplan vorgesehene Verlegung des Kreuzungspunktes und der Bau einer Ei senbahnunterführung die vorzu- sehende, realisierbare Lösung darstellt. Insoweit s timmt die DB Netz AG der grundsätz- lichen Zielrichtung des Bebauungsplanes, die planun gsrechtlichen Voraussetzungen für die Bahnübergangsbeseitigung zu schaffen, ausdrückl ich zu. Die DB Netz AG hält die Aufhebung des Bahnüberganges nach wie vor für gebot en und hofft, dass sich die für die Weiterführung der Planung notwendigen Randbedingungen zügig klären lassen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Stadt Münster nimmt die Ausführungen der DB Netz AG zur Kenntnis. Eine Beschlussfassung erübrigt sich. b) Eisenbahnrechtliches Verfahren Die DB Netz AG weist darauf hin, dass abweichend vo n der Darstellung in der Begrün- dung zur Realisierung der Unterführung nicht zwinge nd ein ergänzendes eisenbahn- rechtliches Planfeststellungsverfahren durchzuführe n ist. Das Eisenbahn-Bundesamt kann hierauf verzichten, wenn im Bebauungsplan die öffentlichen und privaten Belange abschließend abgewogen wurden und alle erforderlich en Zustimmungen erteilt wurden. Das Eisenbahn-Bundesamt wird nur dann ein eisenbahn rechtliches Verfahren durchfüh- ren, wenn etwas anderes im Bebauungsplan dargestell t ist, als realisiert wird. Ein zu- sätzliches eisenbahnrechtliches Verfahren würde ein e Verzögerung bei der Realisierung der Eisenbahnunterführung (Kreuzungsmaßnahme) bedeuten. Stellungnahme der Verwaltung: Bebauungsplan Nr. 486 STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 24 von 29 Die Stadt Münster geht davon aus, dass aufgrund des langen Planungsprozesses und der intensiven Abstimmungsverfahren mit dem Bebauun gsplan Nr. 486 alle öffentlichen und privaten Belange abschließend abgewogen wurden. Damit kann auf ein zusätzli- ches eisenbahnrechtliches Planfeststellungsverfahre n gem. § 18 allgemeines Eisen- bahngesetz (AEG) verzichtet werden. Auch das Eisenb ahn-Bundesamt geht in seiner Stellungnahme vom 11.10.2006 zum Bebauungsplan davo n aus, dass nach Rechtskraft des Bebauungsplanes die Herstellung des Brückenbauw erks durch ein Plangenehmi- gungsverfahren nach § 18, Abs. 2 AEG erfolgen kann (s. lfd. Nr. 32). Die Begründung zum Bebauungsplan ist entsprechend angepasst. Eine Beschlussfassung erübrigt sich. c) Kreuzungsvereinbarung Die Beseitigung des Bahnüberganges an der Heroldstr aße ist nach den Ausführungen der DB Netz AG aus Gründen der Sicherheit und der A bwicklung des Verkehrs erforder- lich. Die Abwicklung der Maßnahme bestimmt sich nac h § 3 des Eisenbahnkreuzungs- gesetzes (EKrG) mit der Kostenfolge nach § 13. Dana ch haben der Straßenbaulastträ- ger, der Schienenbaulastträger und der Bund je ein Drittel der kreuzungsbedingten Kos- ten zu tragen. Über die Maßnahme ist zwischen der S tadt Münster und der der DB Netz AG eine Vereinbarung nach § 5 EKrG (Kreuzungsvereinbarung) abzuschließen. Die DB Netz AG weist vorsorglich darauf hin, dass s ich im Zuge der Aufstellung und Genehmigung der Kreuzungsvereinbarung bezüglich der im Bebauungsplan dargestell- ten Dimensionierung der Verkehrsanlagen, insbesonde re der Länge und Ausbildung der Eisenbahnunterführung und der getrennten Fuß- und R adwegführung, sich nur reduzier- te Maße als genehmigungsfähig erweisen könnten. Die DB Netz AG kann sich im Rah- men von Maßnahmen nach §§ 3 u. 13 EKrG nur an kreuz ungsbedingt notwendigen Kos- ten beteiligen. Eine Abgrenzung der kreuzungsbeding ten Kosten (Kostenmasse gem. EKrG) wurde noch nicht vorgenommen. Die Abgrenzung der Kosten ist im Rahmen der aufzustellenden Kreuzungsvereinbarung vorzunehmen u nd unterliegt der Prüfung der genehmigenden Stellen. Ferner weist die DB Netz AG darauf hin, dass nach K apitel 7.1 der Begründung zum Bebauungsplan die Trennung von Rad- und Gehweg im B ereich der Unterführung mit einer Breite von jeweils 3 Metern u. a. deshalb gew ählt wurde, weil dadurch Konflikte zwischen Radfahrern und Bahnfahrgästen / Fußgängern im Mündungsbereich des dar- gestellten Bahnsteigzuganges vermieden werden könnt en. Nach Auffassung der DB Netz AG wäre diese Begründung bei Nichtrealisierung des Bahnsteiges hinfällig. Dies kann dazu führen, dass im Rahmen der abzuschließend en Kreuzungsvereinbarung nur geringere Geh- und Radwegbreiten als kreuzungsbedin gt anzusetzen sind, mit der Fol- ge, dass entweder die Mehrkosten von der Stadt Müns ter zu tragen wären oder aber die Planung zu ändern wäre. Stellungnahme der Verwaltung: Die Ausführungen der DB Netz AG zur Kreuzungsverein barung werden zur Kenntnis genommen. Eine Abgrenzung der kreuzungsbedingten Ko sten (Kostenmasse gem. EKrG) wird nach Abschluss des Bebauungsplanverfahre ns und nach Vorlage der kon- kreten Ausführungsplanung vorgenommen. Die zwischenzeitlich mit der DB Netz AG, der DB Sta tion & Service AG und dem Zweck- verband SPNV Münsterland abgestimmte Planung für de n Haltepunkt (siehe Stellung- Bebauungsplan Nr. 486 STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 25 von 29 nahme zu d) sieht keinen direkten Bahnsteigzugang a us der Unterführung mehr vor. Kapitel 7.1 der Begründung ist entsprechend angepasst. Eine Beschlussfassung erübrigt sich. d) Länge der Unterführung und Haltepunktsplanung Die DB Netz AG weist darauf hin, dass die im Bebauu ngsplan nachrichtlich dargestellte Bahnsteigplanung Auswirkungen auf die weitere Planu ng der Bahnübergangsbeseiti- gungsmaßnahme hat. Nach den derzeitigen Erfordernis sen sind bei der Errichtung der Eisenbahnunterführung 6 Gleise in Ist-Lage zu unter queren. Die Berücksichtigung der Errichtung des Bahnsteiges bedeutet eine Verschiebu ng der nördlichen Gleistrasse um mehrere Meter, wodurch sich auch das Überführungsba uwerk entsprechend verlängert. Die Bahnsteigmaßnahme müsste daher vor Realisierung der Kreuzungsmaßnahme durchgeführt werden, was aber nach Meinung der DB N etz AG in keiner Weise zu er- warten ist. Aus diesem Grunde widerspricht die DB N etz AG der Darstellung der Eisen- bahnunterführung in der vorliegenden Form und forde rt die Berücksichtigung des Ist- Zustandes der Gleisanlagen bei der Darstellung der Eisenbahnunterführung. Die DB Netz AG weist darauf hin, dass die Bahnsteig planung auch hinsichtlich der nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung über die Kosten von Maßnahmen nach dem EKrG (1. EKrV) geforderten Berücksichtigung der übersehbaren Verkehrsentwicklung keine hin- reichende Konkretisierung erreicht hat. Auch aus di esem Grund ist als Basis für die wei- tere Planung der Kreuzungsmaßnahme der Ist-Zustand zu Grunde zu legen. Der nachrichtlichen Darstellung des Mittelbahnsteig es einschließlich des Zugangs aus der geplanten Eisenbahnunterführung wird seitens de r DB Netz AG ausdrücklich wider- sprochen. Dies wird damit begründet, dass zwar grun dsätzliche Überlegungen zur Mög- lichkeit der Errichtung eines Bahnsteiges etwa im d argestellten Bereich zwischen der Stadt Münster, dem Zweckverband SPNV Münsterland un d der DB Netz AG geführt wurden, jedoch die bautechnische Machbarkeit der da rgestellten Lösung unter Berück- sichtigung des Regelwerkes der DB AG bislang nicht nachgewiesen wurde. Hierzu wäre nach Auffassung der DB Netz AG mindestens eine abge schlossene Vorplanung (Leis- tungsphasen 1 und 2 nach HOAI) durchzuführen. In Kapitel 7.2 der Begründung zum Bebauungsplan ist ausgeführt, dass die Stadt Müns- ter die Schaffung des Bahnsteiges plant. Hierzu ste llt die DB Netz AG fest, dass die Stadt Münster keinen Bahnsteig (Bahnanlage) auf den Grundstücken der DB Netz AG planen kann. Vielmehr wäre nach Auffassung der DB N etz AG die Planung zunächst von der Stadt Münster anzustoßen und zu finanzieren. Es wird darauf hingewiesen, dass Errichtung und Betrieb von Bahnsteiganlagen in den Zuständigkeitsbereich der DB Sta- tion und Service AG fallen. Eine intensive Abstimmu ng mit der DB Station und Service AG, Bahnhofsmanagement Münster ist deshalb unerlässlich. Durch die Errichtung des Bahnsteiges in der dargest ellten Form werden erhebliche Ein- griffe in die Infrastruktur des Bahnhofs Mecklenbec k erforderlich (Verschwenkung eines Gleises inkl. Weichenanbindung, signaltechnische An passungsarbeiten, Oberleitungs- anpassungsarbeiten etc.) Hierzu liegen der DB Netz AG keine Informationen über Pla- nungen, Kostenermittlungen und Finanzierungsmöglichkeiten vor. In Kapitel 7.2 der Begründung zum Bebauungsplan ist ausgeführt, dass sich nach dem Betriebskonzept der DB im Bahnhof Mecklenbeck ein Kreuzungspunkt ergibt. Hierzu teilt die DB Netz AG mit, dass dies nicht für das derzeit ige Betriebssystem gilt. Nur für den geplanten Ausbau der Strecke Münster – Coesfeld ist eine planmäßige Zugkreuzung Bebauungsplan Nr. 486 STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 26 von 29 (sog. betriebliche Kreuzung) im Bahnhof Mecklenbeck vorgesehen. Die Weiterführung des Ausbauvorhabens Münster – Coesfeld sei nach Ken ntnis der DB Netz AG jedoch ungewiss. Zusammenfassend stellt die DB Netz AG fest, das ang esichts der derzeitigen Bahn- steigplanung allenfalls von einer „Planidee“ auszug ehen ist, die weder eine zeichneri- sche Darstellung noch eine nachrichtliche Übernahme erlaubt. Die Darstellung dieser nicht vorhandenen und auch nicht der städtischen Pl anungshoheit unterliegenden Bahnanlage kann nicht hingenommen werden. Insofern behält es sich die DB Netz AG vor, die gebotenen Rechtsmittel zu ergreifen. Weiterhin hält die DB Netz AG den Bebauungsplan sch on wegen des Titels („…- Neuer DB-Haltepunkt“) für angreifbar, da hierdurch falsch e Erwartungen geweckt und irrefüh- rende Aussagen getroffen werden. Sinnvoll und angeb racht wäre dagegen die Be- schreibung der Planwünsche der Stadt Münster in der Begründung oder einem Erläute- rungsbericht zum Bebauungsplan. Hierin könnte auch eine skizzenhafte Darstellung aufgenommen werden. Die DB Station & Service AG, Münster weist darauf h in, dass als Bahnsteigzugang eine behindertengerechte Zuwegung vorzusehen ist. Ein Tr eppenabgang vom Bahnsteig zur Unterführung kann daher nicht akzeptiert werden. Er weist gegenüber einer höhenglei- chen Anbindung deutliche Funktions- und Kostennacht eile auf. Es wird befürchtet, dass Bahnkunden vermehrt den Weg über das Gleis benutzen , wenn die Anlagen nicht mas- siv eingezäunt werden. Aus diesem Grund werden die Aussagen des Kapitels 7.2 der Begründung und der Bebauungsplan abgelehnt. Die DB Station & Service AG hält eine Durchplanung des neuen Bahnsteiges aus be- trieblicher und wirtschaftlicher Sicht für notwendi g. Dabei kann aus Sicht der DB Station & Service nur ein höhengleicher Zugang vor Kopf des Bahnsteiges aus Richtung P&R / B&R – Anlage vorgesehen werden. Die Ergebnisse der Planung mit Auswirkungen auf die Eisenbahnstrukturanlagen sind im Bebauungsplan darzustellen, auch wenn das Bahngelände nicht der Planungshoheit der Stadt Müns ter unterliegt. Nur so können sei- tens der DB Station & Service AG Aussagen zu Schnit tstellen und Einwirkungen zum bzw. aus dem Plangebiet auf die Anlagen der Bahn getroffen werden. Stellungnahme der Verwaltung: Aufgrund der Bedenken gegen die Darstellung des Hal tepunktes im Bebauungsplan wurde gemeinsam von der DB Netz AG, der DB Station & Service AG, dem Zweckver- band SPNV Münsterland und der Stadt Münster am 02.0 2.2007 entschieden, eine Machbarkeitsstudie für einen neuen DB Haltepunkt Me cklenbeck durch ein geeignetes Ingenieurbüro erstellen zu lassen. Die Auswahl der Büros sowie die Festlegung des Um- fanges des Leistungsbildes erfolgte dabei ebenfalls in gemeinsamer Abstimmung zwi- schen den o. g. Dienstellen. Bestandteil des Leistu ngsbildes war u. a. auch die Ver- schwenkung bzw. der Neubau des Gleises 705 mit der entsprechenden Weichenpla- nung sowie die signaltechnische Anpassung, die Anpa ssung der Oberleitung sowie eine Kostenermittlung. Als Ergebnis konnte erreicht werd en, dass mit der Machbarkeitsstu- die, in der vier mögliche Varianten untersucht wurd en, eine Haltepunktsplanung entwi- ckelt wurde, die am 22.08.2007 von allen beteiligte n Dienstellen als Grundlage für die weiteren Planungen anerkannt wurde. Die abgestimmte Haltepunktsplanung sieht die Anlage eines Inselbahnsteiges in 120 m Länge und 5,60 m Breite im Bereich des heutigen Gle ises 705 auf der geplanten Eisen- bahnunterführung vor. Gegenüber der nachrichtlichen Darstellung des offengelegten Bebauungsplanes verschiebt sich die Lage des Bahnst eiges nach Osten. Den Anregun- Bebauungsplan Nr. 486 STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 27 von 29 gen von DB Netz AG und DB Station & Service AG folg end wird abweichend von der bisherigen nachrichtlichen Darstellung auf die Dars tellung eines Treppenaufganges von der Unterführung zum Inselbahnsteig verzichtet. Die abgestimmte Haltepunktsplanung sieht vor, der Anregung von DB Station & Service AG folgend, den Zugang des Insel- bahnsteiges höhengleich vor Kopf aus Richtung P & R / B & R-Anlage anzulegen. Damit erfolgt auch ein behindertengerechter Zugang des Ba hnsteiges. Das durch den Bahn- steig entfallende Gleis 705 wird nördlich des Bahns teiges neu angelegt. Insofern ver- bleibt es hinsichtlich der Länge der Unterführung b ei der vorhandenen nachrichtlichen Darstellung im Bebauungsplan. Kapitel 7.2 der Begrü ndung zum Bebauungsplan wurde hinsichtlich der Aussagen zum Haltepunkt der einver nehmlich abgestimmten Planung angepasst. Hinsichtlich der geäußerten Bedenken, dass die Weiterführung des Ausbaus der Strecke Münster – Coesfeld nach Kenntnis der DB Netz AG noc h ungewiss sei, wird darauf hin- gewiesen, dass das Land NRW zwischenzeitlich ein Pr ogramm zur Förderung des SPNV verabschiedet hat. Der Ausbau der Strecke Müns ter – Coesfeld mit dem Neubau der Haltepunkte Roxel und Mecklenbeck sind Bestandteil dieses Programms. Aufgrund der am 22.08.2007 einvernehmlich abgestimm ten Lösung für die weitere Haltepunktsplanung erübrigt sich eine Beschlussfassung. 32. Das Eisenbahnbundesamt, Außenstelle Essen , äußerte sich mit Schreiben vom 11.10.2006 wie folgt: Die Herstellung der Eisenbahnüberführung im Zuge de r Verlegung der Heroldstraße kann nicht im Bebauungsplanverfahren öffentlich-rechtlich festgesetzt werden, da dieses Verfahren keine Konzentrationswirkung gemäß §§ 72 Abs. 1, 75 Abs. 1 VwVfG hat. Der Bau der Eisenbahnüberführung bedingt, dass Eise nbahnbetriebsanlagen geändert werden müssen. Hierfür ist gemäß § 18 Allgemeines E isenbahngesetz (AEG) ein Plan- feststellungsverfahren oder eine Plangenehmigung en tsprechend den Bestimmungen des § 18 Abs. 1 oder Abs. 2 AEG erforderlich. Vorli egend kann davon ausgegangen werden, dass nach Rechtskraft des Bebauungsplanes d ie Herstellung des Brückenbau- werkes durch ein Verfahren nach § 18 Abs. 2 (Plangenehmigung) herbeigeführt wird. Stellungnahme der Verwaltung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Bes chlussfassung erübrigt sich. 33. Der Zweckverband SPNV Münsterland regte zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 486 mit Schreiben vom 14.11.2006 nachfolgendes an: Die im Bebauungsplan nachrichtlich dargestellten vo rgeschlagenen Abgrenzungen des Haltepunktes entsprechen nicht dem letzten Planungs stand. Für Regionalnetze wie in diesem Fall das Regionalnetz Münsterland, zu dem di e Strecke Münster – Coesfeld ge- hört, sind auch höhengleiche Zuwegungen zu Mittelba hnsteigen möglich. Eine solche Zuwegung hält der Zweckverband auch für den Haltepu nkt Münster-Mecklenbeck für sinnvoll und umsetzbar. Bei der Zuwegung zu den Bah nsteigen sind nach dem 2. Nah- verkehrsplan SPNV Münsterland die belange von in ih rer Mobilität eingeschränkten Per- sonen zu berücksichtigen. Bebauungsplan Nr. 486 STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 28 von 29 Unabhängig von der Zuwegung ist bei der Anlage eine s Mittelbahnsteiges die Frage der Bahnsteigbreite zu klären. Alternativ wären auch ein Mittelbahnsteig und ein zusätzlicher Außenbahnsteig denkbar. In beiden Fällen ist unklar ob die ausgewiesenen Flächen für Bahnanlagen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ausreichen. Für die weitere Planung zur Einrichtung des Haltepu nktes ist eine vertiefende Machbar- keitsstudie erforderlich, mit der die Lage des Bahnsteiges festgelegt wird. Stellungnahme der Verwaltung: Es wurde zwischenzeitlich in Abstimmung zwischen DB Netz AG, DB Station & Service AG, Stadt Münster und dem Zweckverband SPNV Münster land eine Machbarkeitsstudie für einen neuen DB Haltepunkt Mecklenbeck erstellt. Die am 22.08.2007 zwischen den o.g. Dienststellen abgestimmte Planung sieht einen Mittelbahnsteig mit einem höhen- gleichen Bahnsteigzugang für in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen vor. Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 34. Die Stadtwerke Münster GmbH – T121, Planung Netze weisen mit Schreiben vom 31.10.2006 darauf hin, dass sich im überplanten Ber eich Versorgungsleitungen der Stadtwerke Münster befinden. Im Zuge des weiteren V erfahrens zum Straßenausbau und der Errichtung des Trogbauwerkes müssen notwend ige Verlegemaßnahmen even- tuell betroffener Versorgungsleitungen rechtzeitig mit den Stadtwerken abgestimmt wer- den. Insbesondere bei der Planung von Leerrohrsystemen innerhalb des Trogbauwerkes zur Unterführung der Bahngleise, besteht ein frühze itiger Abstimmungsbedarf seitens der Stadtwerke. Stellungnahme der Verwaltung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Bes chlussfassung erübrigt sich. 35. Die Stadtwerke Münster GmbH – Verkehrsbetriebe teilen mit Schreiben vom 02.11.2006 mit, dass neben dem Haltestellenpaar im Knotenpunktsbereich östlich Hafk- horst eine weitere Haltestelle auf der Heroldstraße , in stadtauswärtiger Fahrtrichtung di- rekt hinter der Einfahrt von der Weseler Straße in die Heroldstraße, eingeplant werden sollte. Mit dieser Haltestelle (Meyerbeerstraße C) wird die Verknüpfung der Buslinien 10,15 und 16 sichergestellt. Stellungnahme der Verwaltung: Die gewünschte Haltestelle läge aufgrund des gering en Abstandes zwischen Weseler Straße und Eisenbahnunterführung bereits innerhalb des Trogbauwerks und der Rampe der verlegten Heroldstraße. Bezogen auf den Zugang zum DB-Haltepunkt läge die Hal- testelle an der gewünschten Stelle ungünstig. Aufgr und der Längsneigung von 6,5 % wäre die Haltestelle auch für in ihrer Mobilität ei ngeschränkte Personen nicht geeignet. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Anlage einer neuen Haltestelle in der Weseler Straße westlich der Einmündung der verlegten Herold straße im Zusammenhang mit der Vorhaben bezogenen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342 zu prüfen. An dieser Stelle läge die Haltestelle unmittelbar vor dem gep lanten Weg zum DB-Haltepunkt und wäre auch für in ihrer Mobilität eingeschränkte Per sonen nutzbar. Auch wäre hier die von den Stadtwerken gewünschte Verknüpfung der Linien 10,15 und 16 sichergestellt. Bebauungsplan Nr. 486 STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 29 von 29 Eine Beschlussfassung im Rahmen des Bebauungsplanve rfahrens Nr. 486 erüb- rigt sich.
Beschlussvorlage
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V/0609/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 486: Mecklenbeck - verlegte Heroldstraße / neuer DB-Haltepunkt 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss Beratungsfolge 20.08.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 21.08.2008 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 27.08.2008 Hauptausschuss Vorberatung 27.08.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 486: Mecklenbeck – ver- legte Heroldstraße / neuer DB-Haltepunkt wird wie folgt Beschluss gefasst: 1.1 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird den nachfolgenden Anregungen und Bedenken zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 486 nicht gefolgt: 1.1.1 Der Anregung, am bestehenden Bahnüber gang eine Querungsmöglichkeit für Fußgän- ger und Radfahrer durch eine Unter- / Üb erführung zu schaffen bzw. durch einen hö- hengleichen Bahnübergang beizubehalten (Anlage 1, Punkt 1h). 1..2 Der Anregung, die Heroldstraße als Tempo-30-Zone auszuweisen (Anlage 1, Punkt 2). 1.1.3 Der Anregung, den Verkehr über eine neue Trasse zwischen Kappenberger Damm und Weseler Straße zu führen (Stadtteil-Umgehungsstraße) (Anlage 1, Punkt 1d). 1.1.4 Den Bedenken, dass die vorhandene Heroldstraße im Bestand zu schmal ist und keine Radwege aufweist (Anlage 1, Punkt 3). 1.1.5 Der Anregung, an der verlegten Heroldstraße beidseitig Radwege zu bauen, da ein ein- seitiger Geh- und Radweg in 3 m Breite als nicht ausreichend angesehen wird (Anlage 1, Punkt 1o). Vorlagen-Nr.: V/0609/2008 Auskunft erteilt: Herr Witt / Herr Hülk Ruf: 492 61 90 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 24.07.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0609/2008 1.1.6 Der Anregung, die Heroldstraße für den Lkw-Verkehr zu sperren (Anlage 1, Punkt 4). 1.1.7 Den Bedenken, dass sich die Heroldstra ße zu einem Autobahnzubringer und zu einer Westtangente entwickeln wird (Anlage 1, Punkt 1g). 1.1.8 Den Bedenken, dass die Unterführung au fgrund der geplanten Längsneigung von 6,5 % für Kfz und 4 % für Radfahrer und Fußgänger zu steil, zu gefährlich und nicht behinder- tengerecht ist (Anlage 1, Punkt 1q). 1.1.9 Den Bedenken, dass mit der Unterführ ung ein Angstraum geschaffen wird (Anlage 1, Punkt 1u). 1.1.10 Den Bedenken, dass mit der Unterführung die Waldweg-Siedlung von der Mitte Mecklenbecks abgeschnitten wird (Anlage 1, Punkt 5). 1.1.11 Den Bedenken, dass auf der vorhandenen Heroldstraße zu wenige Querungshilfen vor- handen sind (Anlage 1, Punkt 6). 1.1.12 Der Anregung, den Taxenstand von der Meyerbeerstraße näher an den Haltepunkt zu verlegen (Anlage 1, Punkt 7). 1.1.13 Der Anregung, den vorhandenen Bahnüber gang bestehen zu lassen und stattdessen die Wiedaustraße für den Durchgangsverkehr zu sperren (Anlage 1, Punkt 8). 1.1.14 Den Bedenken, dass durch die Verl egung des Getterbaches die Hochwassergefahr steigen wird (Anlage 1, Punkt 9). 1.1.15 Den Bedenken, dass der Entwurf des B ebauungplanes in verkehrstechnischer Hinsicht große Defizite aufweist und die geplante Linienführung unübersichtlich und gefährlich ist (Anlage 1, Punkt 1p). 1.1.16 Den Bedenken, dass mit der Verlegu ng der Heroldstraße das Verkehrsaufkommen, insbesondere auch der Schwerverkehrsanteil deutlich zunehmen wird (Anlage 1, Punkt 10). 1.1.17 Der Anregung, dass der Bebauungsplan a llen Bürgern des Stadtbezirks vor dem Sat- zungsbeschluss erneut vorzustellen und eine Bürgerbefragung durchzuführen ist (Anla- ge 1, Punkt 11). 1.1.18 Den Bedenken, dass die Querungsstelle für Radfahrer und Fußgänger in Höhe des heutigen Bahnüberganges gefährlich ist (Anlage 1, Punkt 12). 1.1.19 Den Bedenken, dass für Radfahrer und Fußgänger im Bereich zwischen den beiden Lärmschutzwänden ein gefährlicher Angstraum entsteht (Anlage 1, Punkt 13). 1.1.20 Den Bedenken, dass die Verkehrspro gnose, wie auch die Zahlen, die der Prognose zugrunde gelegt wurden, falsch sind (Anlage 1, Punkt 1f). 1.1.21 Den Bedenken, dass der Fußweg zur Halt estelle an der Meyerbeerstraße zu weit ist (Anlage 1, Punkt 14). 1.1.22 Den Bedenken, dass sich Wohnqualität durch die Verlegung der Heroldstraße insge- samt verschlechtern wird und die Immobilienpreise sinken werden (Anlage 1, Punkt 15). - 3 - V/0609/2008 1.1.23 Der Anregung, an der Kursbuchstrecke 425 ebenfalls einen Bahnhaltepunkt vorzusehen (Anlage 1, Punkt 1x). 1.1.24 Den Bedenken, dass die geplanten Lärmschutzmaßnahmen nicht ausreichend sind (Anlage 1, Punkt 16). 1.1.25 Der Anregung, das Haus Heroldstraße 25 über einen neuen Weg direkt an die verlegte Heroldstraße anzubinden (Anlage 1, Punkt 1t). 1.1.26 Der Anregung, das Bebauungsplangebiet nach Süden zu erweitern um so eine Ver- knüpfung mit weiteren noch aufzustellenden Bebauungsplänen zu erreichen (Anlage 1, Punkt 1a). 1.1.27 Der Anregung, politische Ziele und pla nerische Grundsätze für das Waldweggebiet zu entwickeln und dabei die infrastrukturellen und integrativen Entwicklungen Mecklen- becks zu berücksichtigen (Anlage 1, Punkt 1b). 1.1.28 Der Anregung, zu prüfen, ob sich die beiden Planziele Integration der Waldwegsiedlung mit Mecklenbeck-Mitte und finden einer Lösung für den Durchgangsverkehr miteinander verknüpfen lassen (Anlage 1, Punkt 1e). 1.1.29 Den Bedenken, dass durch die beidse itigen Lärmschutzwände entlang der verlegten Heroldstraße zusätzliche Belastungen für Radfahrer und Fußgänger entstehen (Anlage 1, Punkt 1j). 1.1.30 Den Bedenken, dass für Radfahrer und Fußgänger im Bereich der Unterführung eine erhöhte Abgasbelastung durch zurück staue nde Fahrzeuge entsteht (Anlage 1, Punkt 1k). 1.1.31 Der Anregung, dass für Radfahrer und Fußgänger im Bereich der geplanten Linksab- biegespur in Richtung Am Getterbach eine Fußgängerlichtsignalanlage als Querungshil- fe vorgesehen wird (Anlage 1, Punkt 1m). 1.1.32 Den Bedenken, dass bei Extremwetterlagen die Unterführung durch Wasser, Glatteis und Unfälle blockiert ist und dadurch die Versorgung des Waldweggebietes mit Einsatz- fahrzeugen nicht mehr gewährleistet ist (Anlage 1, Punkt 1r). 1.1.33 Der Anregung, die Bahnanlagen im Bereich der Unterführung zurück zu bauen, da die Unterführung mit 40 m deutlich zu lang ist und damit nicht den Erwartungen der Bevöl- kerung entspricht (Anlage 1, Punkt 1s). 1.1.34 Der Anregung, an der vorhandenen Hero ldstraße bis zum Anschluss an den gemein- samen Geh- und Radweg an der Wiedaustraße Radwege zu bauen (Anlage 1, Punkt 1l). 1.1.35 Der Anregung, anstelle des geplanten Inselbahnsteiges einen Seitenbahnsteig zu bau- en, um damit auf einen Treppenaufgang aus der Unterführung verzichten zu können. (Anlage 1, Punkt 1y). 1.1.36 Den Bedenken, dass eine gefahrlose B enutzung der Unterführung nicht möglich ist, da bei einem Unfall kein Fluchtweg zur Verfügung steht (Anlage 1, Punkt 17). - 4 - V/0609/2008 1.1.37 Den Bedenken, dass sich durch die Un terführung deutlich längere Fußwege ergeben und dies insbesondere für ältere Leute, kleine Kinder, Frauen und Behinderte nicht zu- mutbar ist (Anlage 1, Punkt 18). 1.1.38 Den Bedenken, dass durch die Maßnahme eine erhöhte Lärm- und Abgasbelastung zu erwarten ist (Anlage 1, Punkt 19). 1.1.39 Der Anregung, zusätzliche Autobahnanschlüsse an der Weseler Straße/ WN und in Ro- xel zu prüfen, da hierdurch eine Entlastung de r Heroldstraße erwartet wird (Anlage 1, Punkt 20). 1.1.40 Den Bedenken, dass durch die neue Straßenführung Radfahrer und Fußgänger erheb- lich gefährdet werden (Anlage 1, Punkt 21). 1.1.41 Der Anregung, ein Durchfahrtsverbot für Gefahrguttransporter sowie eine Geschwindig- keitsbeschränkung vorzusehen (Anlage 1, Punkt 1w). 1.1.42 Den Bedenken, dass sich durch eine dauerhafte Grundwasserabsenkung Gefahren für die Tier- und Pflanzenwelt ergeben (Anlage 1, Punkt 22). 1.1.43 Der Anregung, dass zusätzlich zum geplanten Treppenaufgang zum Bahnsteig ein Fahrstuhl vorzusehen ist (Anlage 1, Punkt 23). 1.1.44 Der Anregung, dass Ausgleichsmaßn ahmen ausschließlich im Stadtteil Mecklenbeck vorgesehen werden (Anlage 1, Punkt 23). 1.1.45 Den Bedenken, dass mit der Realis ierung des Bahnhaltepunktes Busverbindungen ab- gebaut werden (Anlage 1, Punkt 24). 1.1.46 Den Bedenken, dass in ein unverantwortliches Projekt St euergelder investiert werden (Anlage 1, Punkt 1z). 1.1.47 Den Bedenken, dass im Bereich des Getterb achs Tierarten der sog. „Roten Liste“ anzu- treffen sind und dieser deshalb als Biotop einzustufen ist (Anlage 1, Punkt 1z). 1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird den nachfolgen Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 486 gefolgt: 1.2.1 Östlich des Wohngebietes wird eine Geh- und Radwegverbindung zur verlegten He- roldstraße geplant (Anlage 1, Punkt 1i). 1.2.2 Die Verrohrung des Getterbaches wird ausreichend groß dimensioniert (Anlage 1, Punkt 27). 1.2.3 Die Fußgängerlichtsignalanlage an der verl egten Heroldstraße wird mit der Lichtsignal- anlage des Knotenpunktes Weseler Straße/ Meyerbeerstraße koordiniert (Anlage 1, Punkt 1n). 1.2.4 Die verlegte Heroldstraße wird für alle Verkehrsarten durchgängig beleuchtet (Anlage 1, Punkt 28). - 5 - V/0609/2008 1.2.5 Das ÖPNV-Angebot des Waldwegviertels wird so gestaltet, dass ein Ein- und Umstieg in diesem Viertel zum Zentrum Mecklenbeck und zur Innenstadt gesichert ist (Anlage 1, Punkt 29). 1.2.6 Die Geh- und Radwegverbindung parallel zur Bahn zwischen Heroldstraße und Werne- weg wird aufrechterhalten (Anlage 1, Punkt 30). 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 486: Mecklenbeck – verlegte Heroldstraße / neuer DB-Haltepunkt wird gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW (GO NW) als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 486 wird ebenfalls beschlossen. Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 486 tritt der Bebauungsplan Nr. 342: Mecklenbeck – Wese- ler Straße / Autobahnzubringer sowi e der Durchführungsplan Nr. 44: Am Getterbach soweit sie vom Be- bauungsplan Nr. 486 überlagert werden, teilweise außer Kraft. II. Kosten/Folgekosten Durch die vorstehenden Beschlussvorschläge entste hen der Stadt Münster keine zusätzlichen Kosten und keine weiteren Folgekosten. Wie in der Vorlage Nr. 644/2006 dargestellt entstehen der Stadt Münster zur Verwirklichung der Planung Kosten, die zurzeit auf ca. 13,9 Mi o. € geschätzt werden. Demgegenü ber stehen zu erwartende Förderun- gen / Beteiligungen des Bundes, des Landes und der DB in Höhe von insgesamt ca. 12,03 Mio. €. Begründung: 1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 486 hat vom 16.10. – 16.11.2006 öffentlich ausgele- gen. Während der Offenlegung wurden in über 80 Stellungnahmen die in der Anlage 1 darge- stellten Bedenken und Anregungen vorgetragen. Über diese Stellungnahmen soll entspre- chend den Beschlussvorschlägen 1.1.1 bis 1.2.7 Beschluss gefasst werden. 2. Die Festsetzungen im Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 486 werden aufgrund der Be- schlussvorschläge nicht geändert oder ergänzt. Somit kann der Satzungsbeschluss zum Be- bauungsplan Nr. 486 gefasst werden. Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 486 tritt der Bebauungsplan Nr. 342: Mecklenbeck – Weseler Straße / Autobahnzubringer sowie der Durchführungsplan Nr. 44: Am Getterbach soweit sie vom Bebauungsplan Nr. 486 überlagert werden, teilweise außer Kraft. Wie in der Berichtsvorlage Nr. 644/2006 dargestellt entstehen der Stadt Münster zur Verwirklichung der Planung Kosten, die zurzeit auf ca. 13.90 Mio. € beziffert werden. Demgegenüber stehen zu erwarten- de Förderungen / Beteiligungen des Bundes, des Landes und der DB in Höhe von insgesamt ca. 12.03 Mio. €. Mit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan werden keine Vorentscheidungen über die Bereitstel- lung von Mitteln für Durchführungsmaßnahmen getroffen. Darüber ist vielmehr zu einem späteren Zeit- punkt im Rahmen der jährlichen Beratungen über das Investitionsprogramm unter Berücksichtigung der dann gegebenen Haushalts- und Finanzlage zu entscheiden. Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Stellungnahmen 2. Begründung 3. Plan (verkleinert) - 6 - V/0609/2008
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (19)
- Bebauungsplan Nr. 486 (amtlicher Umring) amtlich
- Heroldstraße 2
- Weseler Straße
- Meyerbeerstraße
- Roxeler Straße
- Lindenallee
- Wiedaustraße
- Christoph-Bernhard-Graben
- Ripenhorst 351
- Meckmannweg
- Kappenberger Damm
- Dingbängerweg
- Werneweg
- Am Getterbach 1
- Umgehungsstraße
- Galgenheide
- Kartwinkel 12i
- Rockbusch
- Waldweg 6700
Bebauungsplan Nr. 486
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Mecklenbeck - Verlegte Heroldstraße / Neuer DB-Haltepunkt
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0609/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.07.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37