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V/0609/2008

Bebauungsplan Nr. 486: Mecklenbeck - verlegte Heroldstraße / neuer DB-Haltepunkt

Vorlagen 17.07.2008

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 21.08.2008, TOP 5.6

Anlage 3 - 486_Satzungsentwurf

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Ansehen

Ergänzungsvorlage V/0609/2008/1 inklusive Anlage

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Ansehen

Anlage 2 - Begründung

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Ansehen

Anlage 1 - Stellungnahme

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Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 - 486_Satzungsentwurf

8416 Zeichen

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733 
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23 I
1263 
237 
  
Rechtsgrundlagen: 
 
§§ 1,2,3,8 ff Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 
2141), in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23.01.1990 
(BGBl. I S.132), § 86 Landesbauordnung (BauO NRW) i n der Fassung vom 01.03.2000 (GV.NRW. 
S.256) und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW (GO NRW) in der Fassung vom 14.07.1994 (GV.NW. 
S.666/ SGV.NW 2023) mit den dazu erlassenen Änderungen.  
 
 
Nachdruck und Vervielfältigung 
jeder Art, auch einzelner Teile, 
sowie die Anfertigung von Ver-
größerungen oder Verkleine-
rungen sind verboten und wer-
den aufgrund des Urheber-
schutzgesetzes gerichtlich ver- 
folgt. 
 
Plangrundlage 
Stand 08 / 2006 
 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am __________ zu dem vom 16.10.2006 
 bis zum 16.11.2006  öffentlich ausgelegten Entwurf des Bebau-
ungsplanes Nr. 486  Änderungen und Ergänzungen beschlossen, die insgesamt durch diese Planfassung wiedergegeben werden. 
 
 
 
 
Dieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2  und 10 BauGB u nd §§ 7 und 41 GONW durch den Rat der Stadt am ____ ______ als Satzung be- 
schlossen worden. 
 
 
 
 
 
Münster, __________ 
  
 
 
 
 
Oberbürgermeister        Schriftführer 
 
 
 
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. ____ vom __________ in Kraft 
getreten. 
 
 
Münster, __________ 
 
Der Oberbürgermeister 
im Auftrag 
 
 
 
Gemarkung Amelsbüren, Flur 3 
Gemarkung Münster, Flur 220, 222, 223 
Maßstab 1: 1000 
Bestandsangaben 
Gemarkungsgrenze 
Flurgrenze 
Flurstücksgrenze 
Topografische Umrisslinie 
Nutzungsgrenze 
Baum 
Wohngebäude / öffentliches Gebäude 
Wirtschaftsgebäude 
Lärmschutzwand 
Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, 
zur Pflege und zur Entwicklung von 
Boden, Natur und Landschaft 
Flächen für Ausgleichsmaßnahmen 
Hinweis: 
 
Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist unverzüglich der Stadt Münster / Städtische Denk-
malbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen-Li ppe, Westfälisches Museum für Ar-
chäologie / Landesmuseum und Amt für Bodendenkmalpf lege, Münster anzuzeigen (§ 15 
DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§16 DSchG). 
Fläche für Bahnanlagen 
Denkmal (Wegekapelle) 
Lärmschutzwand   (hoch absorbierend) 
Besondere Anlagen und Vorkehrungen zum 
Schutzvor schädlichen Umwelteinwirkungen im 
Sinne des Bundes- Immissionsschutzgesetzes 
Höhe der Lärmschutzwand 
(über Straßengradiente) 
H = 2,50 m 
Bodendenkmal 
(Alte Aa / Christoph-Bernhard-Graben) 
Nachrichtliche Übernahme 
D
Zeichenerklärung 
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches 
Festsetzungen des Bebauungsplanes 
Kennzeichnungen 
Umgrenzung von Flächen, deren Böden 
erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen 
belastet sind (Altlasten) 
Zusätzliche Topografie 
ST ADT M TÜNS ER
Amt für Stadtentwicklung 
Verkehrsplanung 
Stadtplanung 
ST ADT M TÜNS ER
Bebauungsplan Nr. 486 
Mecklenbeck - 
Verlegte Heroldstraße / Neuer DB - Haltepunkt 
Nr. 486 
Mecklenbeck - 
Bebauungsplan 
Verlegte Heroldstraße / 
Neuer DB - Haltepunkt 
Hinweise 
Vorgeschlagene Abgrenzung 
(z. B. Fahrbahneinteilung, DB - Haltepunkt, 
geänderter Bachlauf) 
Gebäude aus topografischer Einmessung 
Graben 
Straßenverkehrsflächen 
Verkehrsflächen 
Straßenbegrenzungslinie 
Verkehrsgrün 
Sperrpfahl 
FS Fahrradständer

Ergänzungsvorlage V/0609/2008/1 inklusive Anlage

12310 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0609/2008/1. Erg. 
Öffentliche Beschlussvorlage 
 
 
Auskunft erteilt: 
Herr Witt / Herr Hülk 
Ruf: 
492 61 90 
E-Mail: 
 Huelk@stadt-muenster.de   Datum: 
 25.08.2008  
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 486: Mecklenbeck - verlegte Heroldstraße / neuer DB-Haltepunkt 
1. Beschluss über die Stellungnahmen 
2. Satzungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.08.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
27.08.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 486: Mecklenbeck – ver-
legte Heroldstraße / neuer DB-Haltepunkt wird wie folgt Beschluss gefasst: 
 
1.1 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird den nachfolgenden Anregungen und 
Bedenken zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 486 nicht gefolgt: 
 
1.1.1 Der Anregung, am bestehenden Bahnüber gang eine Querungsmöglichkeit für Fußgän-
ger und Radfahrer durch eine Unter- / Üb erführung zu schaffen bzw. durch einen hö-
hengleichen Bahnübergang beizubehalten (Anlage 1, Punkt 1h). 
 
1.1.2 Der Anregung, die Heroldstraße als Tempo-30-Zone auszuweisen (Anlage 1, Punkt 2). 
 
1.1.3 Der Anregung, den Verkehr über eine neue Trasse zwischen Kappenberger Damm und 
Weseler Straße zu führen (Stadtteil-Umgehungsstraße) (Anlage 1, Punkt 1d). 
 
1.1.4 Den Bedenken, dass die vorhandene Heroldstraße im Bestand zu schmal ist und keine 
Radwege aufweist (Anlage 1, Punkt 3). 
 
1.1.5 Der Anregung, an der verlegten Heroldstraße beidseitig Radwege zu bauen, da ein ein-
seitiger Geh- und Radweg in 3 m Breite als nicht ausreichend angesehen wird (Anlage 
1, Punkt 1o). 
 
1.1.6 Der Anregung, die Heroldstraße für den Lkw-Verkehr zu sperren (Anlage 1, Punkt 4). 
 
V/0609/2008/1

- 2 - 
1.1.7 Den Bedenken, dass sich die Heroldstra ße zu einem Autobahnzubringer und zu einer 
Westtangente entwickeln wird (Anlage 1, Punkt 1g). 
 
1.1.8 Den Bedenken, dass die Unterführung au fgrund der geplanten Längsneigung von 6,5 % 
für Kfz und 4 % für Radfahrer und Fußgänger zu steil, zu gefährlich und nicht behinder-
tengerecht ist (Anlage 1, Punkt 1q). 
 
1.1.9 Den Bedenken, dass mit der Unterführ ung ein Angstraum geschaffen wird (Anlage 1, 
Punkt 1u). 
 
1.1.10 Den Bedenken, dass mit der Unterführung die Waldweg-Siedlung von der Mitte 
Mecklenbecks abgeschnitten wird (Anlage 1, Punkt 5). 
 
1.1.11 Den Bedenken, dass auf der vorhandenen Heroldstraße zu wenige Querungshilfen vor-
handen sind (Anlage 1, Punkt 6). 
 
1.1.12 Der Anregung, den Taxenstand von der Meyerbeerstraße näher an den Haltepunkt zu 
verlegen (Anlage 1, Punkt 7). 
 
1.1.13 Der Anregung, den vorhandenen Bahnüber gang bestehen zu lassen und stattdessen 
die Wiedaustraße für den Durchgangsverkehr zu sperren (Anlage 1, Punkt 8). 
 
1.1.14 Den Bedenken, dass durch die Verl egung des Getterbaches die Hochwassergefahr 
steigen wird (Anlage 1, Punkt 9). 
 
1.1.15 Den Bedenken, dass der Entwurf des B ebauungplanes in verkehrstechnischer Hinsicht 
große Defizite aufweist und die geplante Linienführung unübersichtlich und gefährlich ist 
(Anlage 1, Punkt 1p). 
 
1.1.16 Den Bedenken, dass mit der Verlegu ng der Heroldstraße das Verkehrsaufkommen, 
insbesondere auch der Schwerverkehrsanteil deutlich zunehmen wird (Anlage 1, Punkt 
10). 
 
1.1.17 Der Anregung, dass der Bebauungsplan a llen Bürgern des Stadtbezirks vor dem Sat-
zungsbeschluss erneut vorzustellen und eine Bürgerbefragung durchzuführen ist (Anla-
ge 1, Punkt 11). 
 
1.1.18 Den Bedenken, dass die Querungsstelle für Radfahrer und Fußgänger in Höhe des 
heutigen Bahnüberganges gefährlich ist (Anlage 1, Punkt 12). 
 
1.1.19 Den Bedenken, dass für Radfahrer und Fußgänger im Bereich zwischen den beiden 
Lärmschutzwänden ein gefährlicher Angstraum entsteht (Anlage 1, Punkt 13). 
 
1.1.20 Den Bedenken, dass die Verkehrspro gnose, wie auch die Zahlen, die der Prognose 
zugrunde gelegt wurden, falsch sind (Anlage 1, Punkt 1f). 
 
1.1.21 Den Bedenken, dass der Fußweg zur Halt estelle an der Meyerbeerstraße zu weit ist 
(Anlage 1, Punkt 14). 
 
1.1.22 Den Bedenken, dass sich Wohnqualität durch die Verlegung der Heroldstraße insge-
samt verschlechtern wird und die Immobilienpreise sinken werden (Anlage 1, Punkt 15). 
 
V/0609/2008/1

- 3 - 
1.1.23 Der Anregung, an der Kursbuchstrecke 425 ebenfalls einen Bahnhaltepunkt vorzusehen 
(Anlage 1, Punkt 1x). 
 
1.1.24 Den Bedenken, dass die geplanten Lärmschutzmaßnahmen nicht ausreichend sind 
(Anlage 1, Punkt 16). 
 
1.1.25 Der Anregung, das Haus Heroldstraße 25 über einen neuen Weg direkt an die verlegte 
Heroldstraße anzubinden (Anlage 1, Punkt 1t). 
 
1.1.26 Der Anregung, das Bebauungsplangebiet nach Süden zu erweitern um so eine Ver-
knüpfung mit weiteren noch aufzustellenden Bebauungsplänen zu erreichen (Anlage 1, 
Punkt 1a). 
 
1.1.27 Der Anregung, politische Ziele und pla nerische Grundsätze für das Waldweggebiet zu 
entwickeln und dabei die infrastrukturellen und integrativen Entwicklungen Mecklen-
becks zu berücksichtigen (Anlage 1, Punkt 1b). 
 
1.1.28 Der Anregung, zu prüfen, ob sich die beiden Planziele Integration der Waldwegsiedlung 
mit Mecklenbeck-Mitte und finden einer Lösung für den Durchgangsverkehr miteinander 
verknüpfen lassen (Anlage 1, Punkt 1e). 
 
1.1.29 Den Bedenken, dass durch die beidse itigen Lärmschutzwände entlang der verlegten 
Heroldstraße zusätzliche Belastungen für Radfahrer und Fußgänger entstehen (Anlage 
1, Punkt 1j). 
 
1.1.30 Den Bedenken, dass für Radfahrer und Fußgänger im Bereich der Unterführung eine 
erhöhte Abgasbelastung durch zurück staue nde Fahrzeuge entsteht (Anlage 1, Punkt 
1k). 
 
1.1.31 Der Anregung, dass für Radfahrer und Fußgänger im Bereich der geplanten Linksab-
biegespur in Richtung Am Getterbach eine Fußgängerlichtsignalanlage als Querungshil-
fe vorgesehen wird (Anlage 1, Punkt 1m). 
 
1.1.32 Den Bedenken, dass bei Extremwetterlagen die Unterführung durch Wasser, Glatteis 
und Unfälle blockiert ist und dadurch die Versorgung des Waldweggebietes mit Einsatz-
fahrzeugen nicht mehr gewährleistet ist (Anlage 1, Punkt 1r). 
 
1.1.33 Der Anregung, die Bahnanlagen im Bereich der Unterführung zurück zu bauen, da die 
Unterführung mit 40 m deutlich zu lang ist und damit nicht den Erwartungen der Bevöl-
kerung entspricht (Anlage 1, Punkt 1s).  
 
1.1.34 Der Anregung, an der vorhandenen Hero ldstraße bis zum Anschluss an den gemein-
samen Geh- und Radweg an der Wiedaustraße Radwege zu bauen (Anlage 1, Punkt 
1l). 
 
1.1.35 Der Anregung, anstelle des geplanten Inselbahnsteiges einen Seitenbahnsteig zu bau-
en, um damit auf einen Treppenaufgang aus der Unterführung verzichten zu können. 
(Anlage 1, Punkt 1y). 
 
1.1.36 Den Bedenken, dass eine gefahrlose B enutzung der Unterführung nicht möglich ist, da 
bei einem Unfall kein Fluchtweg zur Verfügung steht (Anlage 1, Punkt 17). 
 
V/0609/2008/1

- 4 - 
1.1.37 Den Bedenken, dass sich durch die Un terführung deutlich längere Fußwege ergeben 
und dies insbesondere für ältere Leute, kleine Kinder, Frauen und Behinderte nicht zu-
mutbar ist (Anlage 1, Punkt 18). 
 
1.1.38 Den Bedenken, dass durch die Maßnahme  eine erhöhte Lärm- und Abgasbelastung zu 
erwarten ist (Anlage 1, Punkt 19). 
 
1.1.39 Der Anregung, zusätzliche Autobahnanschlüsse an der Weseler Straße/ WN und in Ro-
xel zu prüfen, da hierdurch eine Entlastung de r Heroldstraße erwartet wird (Anlage 1, 
Punkt 20). 
 
1.1.40 Den Bedenken, dass durch die neue Straßenführung Radfahrer und Fußgänger erheb-
lich gefährdet werden (Anlage 1, Punkt 21). 
 
1.1.41 Der Anregung, ein Durchfahrtsverbot für Gefahrguttransporter sowie eine Geschwindig-
keitsbeschränkung vorzusehen (Anlage 1, Punkt 1w). 
 
1.1.42 Den Bedenken, dass sich durch eine dauerhafte Grundwasserabsenkung Gefahren für 
die Tier- und Pflanzenwelt ergeben (Anlage 1, Punkt 22). 
 
1.1.43 Der Anregung, dass zusätzlich zum geplanten Treppenaufgang zum Bahnsteig ein 
Fahrstuhl vorzusehen ist (Anlage 1, Punkt 23). 
 
1.1.44 Der Anregung, dass Ausgleichsmaßn ahmen ausschließlich im Stadtteil Mecklenbeck 
vorgesehen werden (Anlage 1, Punkt 23). 
 
1.1.45 Den Bedenken, dass mit der Realis ierung des Bahnhaltepunktes Busverbindungen ab-
gebaut werden (Anlage 1, Punkt 24). 
 
1.1.46 Den Bedenken, dass in ein unverantwortliches Projekt St euergelder investiert werden 
(Anlage 1, Punkt 1z). 
 
1.1.47 Den Bedenken, dass im Bereich des Getterb achs Tierarten der sog. „Roten Liste“ anzu-
treffen sind und dieser deshalb als Biotop einzustufen ist (Anlage 1, Punkt 1z). 
 
1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird den nachfolgen Anregungen zum 
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 486 gefolgt: 
 
1.2.1 Östlich des Wohngebietes soll zeitgleich zum Bau der verlegten Heroldstraße eine 
Geh- und Radwegverbindung zur verlegten Heroldstraße geplant werden (Anlage 1, 
Punkt 1i). 
 
1.2.2 Die Verrohrung des Getterbaches wird ausreichend groß dimensioniert (Anlage 1, 
Punkt 27). 
 
1.2.3 Die Fußgängerlichtsignalanlage an der verl egten Heroldstraße wird mit der Lichtsignal-
anlage des Knotenpunktes Weseler Straße/ Meyerbeerstraße koordiniert (Anlage 1, 
Punkt 1n). 
 
1.2.4 Die verlegte Heroldstraße wird für alle  Verkehrsarten durchgängig beleuchtet (Anlage 1, 
Punkt 28). 
 
V/0609/2008/1

- 5 - 
1.2.5 Das ÖPNV-Angebot des Waldwegviertels wird  so gestaltet, dass ein Ein- und Umstieg 
in diesem Viertel zum Zentrum Mecklenbeck und zur Innenstadt gesichert ist (Anlage 1, 
Punkt 29). 
 
1.2.6 Die Geh- und Radwegverbindung parallel zur Bahn zwischen Heroldstraße und Werne-
weg wird aufrechterhalten (Anlage 1, Punkt 30). 
 
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 486: Mecklenbeck – verlegte Heroldstraße / neuer DB-Haltepunkt 
wird gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW (GO NW) als Satzung 
beschlossen. 
Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 486 wird ebenfalls beschlossen. 
Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 486 tritt der Bebauungsplan Nr. 342: Mecklenbeck – Wese-
ler Straße / Autobahnzubringer sowi e der Durchführungsplan Nr. 44: Am Getterbach soweit sie vom Be-
bauungsplan Nr. 486 überlagert werden, teilweise außer Kraft. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Durch die vorstehenden Beschlussvorschläge entste hen der Stadt Münster keine zusätzlichen Kosten und 
keine weiteren Folgekosten.  
Wie in der Vorlage Nr. 644/2006 dargestellt entstehen der Stadt Münster zur Verwirklichung der Planung 
Kosten, die zurzeit auf ca. 13,9 Mi o. € geschätzt werden. Demgegenü ber stehen zu erwartende Förderun-
gen / Beteiligungen des Bundes, des Landes und der DB in Höhe von insgesamt ca. 12,03 Mio. €. 
 
 
Begründung: 
 
Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft (ASSVW) hat in seiner 
Sitzung am 20.08.2008 die Änderung des Beschlussvorschlages 1.2.1 (fett abgedruckt) beschlos-
sen. 
 
Die Bezirksvertretung Münster West hat in Ihrer Sitzung am 21.08.2008 unter Berücksichtigung 
des vom ASSVW geänderten Beschlussvorschlages 1.2.1 den Beschlussvorschlägen zugestimmt. 
 
Da weder planungsrechtliche noch städtebauliche Bedenken bestehen sollte der Beschlussvor-
schlag 1.2.1 entsprechend den Beschlüssen des ASSVW und der Bezirksvertretung West geän-
dert werden. Im Bebauungsplan soll die Rad- und Fußwegeverbindung als Hinweis dargestellt 
werden. 
 
I.A. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Ausschnitt aus dem ergänzten Bebauungsplan 
 
  
V/0609/2008/1

FS 
FS 
P
P
58 
224 
206 
205 
607 
208 
605 
Weg 
Weg 
207 
I I
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I 50 
I
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I
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I
44 I
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940 
647 
645 
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169 
171 
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I
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Kartwinkel 
12 
I
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14 
15 
16 
138 
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258 
106 
43 
W
eg 
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W
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I
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253 
I
54 
53 
34 
32 
30 
172 
174 
I
225 
254 
255 
256 
Wanne-Eickel - Hamburg 
67 
25 
232 
I
19 
24 
22 
I
239 
463 
I
687 24 
165 
240 
649 
I
251 
203 
390 
1131 
421 I
I
422 
1269 
1270 
I
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26 
I
464 
689 
690 
688 
I
36 
I
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691 
I
I
360 
393 
W
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I
37 
I
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I
35 
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80 
39 
20 
I
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22 
361 
362 
391 
392 
653a 
389 
I
420 
41 I
45 
418 
43 
I
W
eg 
47 
I47a 33 
Anlage 
zur Vorlage Nr. 609/2008 E 
Bebauungsplan Nr. 486 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Ausschnitt aus dem Bebauungsplan / ohne Maßstab ST ADT M TÜNS ER

Anlage 2 - Begründung

78806 Zeichen

Anlage 2 
zur Vorlage Nr. 609/2008 
 
BEGRÜNDUNG  
Seite 1 
B e g r ü n d u n g 
 
zum Bebauungsplan Nr. 486: 
Mecklenbeck – Verlegte Heroldstraße / Neuer DB – Haltepunkt 
 
Inhalt Seite 
 
 
1.  Geltungsbereich ................................................................................................................... 2 
2.  Planungsanlass .................................................................................................................... 2 
3.  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ........................................................................ 3 
4.  Aufhebung von Bebauungsplänen ....................................................................................... 3 
5.  Räumliche und strukturelle Situation............... ..................................................................... 3 
6.  Planungsziele ....................................................................................................................... 3 
7.  Inhalt des Bebauungsplanes ................................................................................................ 4 
7.1  Straßenverkehrsflächen ............................................................................................... 4 
7.2  Flächen für Bahnanlagen ............................................................................................. 6 
7.3  Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und 
Landschaft .................................................................................................................... 7 
7.4  Denkmalschutz ............................................................................................................. 7 
8.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2a BauGB....................................... 8 
8.1  Rahmen der Umweltprüfung......................................................................................... 8 
8.2  Kurzdarstellung der Planung ........................................................................................ 8 
8.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ......................................... 9 
8.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................ 10  
8.4.1  Menschen ........................................................................................................... 10  
8.4.2  Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt.......... ................................................... 13  
8.4.3  Boden ................................................................................................................. 14  
8.4.4  Wasser................................................................................................................ 15  
8.4.5  Klima / Luft.......................................................................................................... 17  
8.4.6  Landschaft / Ortsbild........................................................................................... 17  
8.4.7  Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................... 18  
8.4.8  Wechselwirkungen.............................................................................................. 19  
8.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ......................................... 19  
8.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten................. ........................................................ 19  
8.7  Überwachung (Monitoring) ......................................................................................... 20  
8.8  Zusammenfassung ..................................................................................................... 20  
9.  Gesamtabwägung .............................................................................................................. 21  
10.  Flächenbilanz ................................................................................................................. 22  
11.  Durchführungsmaßnahmen............................................................................................ 23

Bebauungsplan Nr. 486  
BEGRÜNDUNG  
 Seite 2 
1. Geltungsbereich 
 
Die westliche Plangebietsgrenze wird durch die vorh andene Heroldstraße gebildet. Die nördli-
che Plangebietsgrenze bildet die Abgrenzung der Eis enbahnfläche sowie die Weseler Straße. 
Im Osten grenzt das Plangebiet unmittelbar an den e hemaligen Christoph-Bernhard-Graben an. 
Die Plangebietsgrenze im Süden wird durch den Verlauf des Getterbaches gebildet. 
 
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes  Nr. 486 befinden sich die folgenden 
Grundstücke: 
 
Gemarkung Amelsbüren, 
Flur 3, Flurstück 1005, Teile der Flurstücke 351, 1006, 1131, 1182, 1263, 
 
Gemarkung Münster, 
Flur 220, Flurstücke 106, 110, Teile der Flurstücke 109, 237, 
Flur 222, Flurstücke 43, 67, Teile der Flurstücke 53 – 57, 64, 66, 
Flur 223, Flurstücke 58, 306, 311, 319, 351 – 353, 355, Teile der Flurstücke 354, 422. 
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 486 ist  im Plan durch einen grauen Farbstreifen 
gekennzeichnet. 
 
 
2. Planungsanlass 
 
Die Eisenbahnstrecke Münster-Recklinghausen (Kbs 42 5) ist eine stark belastete Hauptab-
fahrtstrecke. Sie ist vor allem im Güterzugverkehr,  aber auch mit ICE-Zügen und anderen Rei-
sezügen belastet. Insgesamt befahren über 200 Züge täglich diese Strecke. 
 
Bis Mecklenbeck verläuft parallel zur Kursbuchstrec ke 425 die Kursbuchstrecke 408 (Münster-
Coesfeld). Im Bereich der Heroldstraße schwenkt der  Streckenverlauf nach Nordwesten, so 
dass die Heroldstraße in einem Abstand von ca. 35,0  m zwei höhengleiche Bahnübergänge 
aufweist. Da beide Schranken häufig nacheinander ge schlossen sind, ergeben sich für den 
Verkehr auf der Heroldstraße relativ lange Wartezei ten. Insgesamt sind die Schranken täglich 
ca. 7,5 Stunden geschlossen. Die Deutsche Bahn AG h at bereits in der Vergangenheit immer 
wieder deutlich gemacht, dass sie es begrüßen würde , wenn die plangleichen Bahnübergänge 
an der Heroldstraße beseitigt würden. Ferner hat di e Deutsche Bahn AG ihre grundsätzliche 
Bereitschaft erklärt, sich an den Kosten für ein Er satzbauwerk zu beteiligen. Erste Planungsan-
sätze zur Beseitigung des Bahnüberganges gehen auf das Jahr 1962 zurück. In den Jahren 
1965 und 1973 wurden bereits Planfeststellungsverfa hren eingeleitet, die jedoch nicht zum tra-
gen kamen. 
 
Im Jahre 1996 hat der Planungsausschuss des Rates d er Stadt Münster sich aufgrund von An-
regungen aus der Bürgerschaft erneut mit dem Thema Heroldstraße befasst. Dabei hat er einen 
grundsätzlichen Handlungsbedarf zur Beseitigung des  höhengleichen Bahnüberganges aner-
kannt und die Verwaltung beauftragt, Vorentwurfspla nungen zu entwickeln und eine Umwelt-
verträglichkeitsstudie durchzuführen. Daraufhin wur den insgesamt 5 Neubauvarianten entwi-
ckelt und bewertet. Als Ergebnis der Variantenbewer tung hat der Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft am 01.06.1 999 beschlossen, auf der Grundlage der 
sogenannten Variante II B das Bebauungsplanverfahre n zur Beseitigung des höhengleichen 
Bahnüberganges einzuleiten.

Bebauungsplan Nr. 486  
BEGRÜNDUNG  
 Seite 3 
3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 
 
Der Flächennutzungsplan weist das klassifizierte St raßennetz aus. Die Heroldstraße ist derzeit 
als Kreisstraße K 2 klassifiziert. Der Flächennutzu ngsplan weist die Heroldstraße jedoch nicht 
aus, da nach Beschluss des Ausschusses für Stadtpla nung, Stadtentwicklung, Verkehr und 
Wirtschaft vom 01.06.1999 eine Abstufung der Herold straße zur Gemeindestraße erfolgen soll. 
Der geplante Bahnhaltepunkt sowie die südlich angre nzende Wohnbaufläche sind im Flächen-
nutzungsplan dargestellt. Somit ist der Bebauungspl an aus dem Flächennutzungsplan entwi-
ckelt. 
 
 
4. Aufhebung von Bebauungsplänen 
 
Der Bebauungsplanentwurf zur Verlegung der Heroldst raße erstreckt sich zwischen der Eisen-
bahn und der Weseler Straße auf den Geltungsbereich  des Bebauungsplanes Nr. 342: 
Mecklenbeck – Weseler Straße / Autobahnzubringer (B  51 a) / Bundesbahnstrecke Wanne-Ei-
ckel – Bremen / Heroldstraße. In dem überplanten Be reich weist der Bebauungsplan Nr. 342 
eine gewerbliche Baufläche, eine private Grünfläche sowie eine Stichstraße aus. 
 
Im Bereich des derzeitigen Bahnüberganges überschne idet der neue Bebauungsplan den 
Durchführungsplan Nr. 44: Am Getterbach, welcher hi er Öffentliche Verkehrsfläche (Straße) 
festsetzt. 
 
Der neue Bebauungsplan übernimmt die planungsrechtliche Beurteilungsgrundlage anstelle des 
bestehenden Planungsrechtes. 
 
 
5. Räumliche und strukturelle Situation 
 
Die Heroldstraße ist südlich der Bahn beidseitig vo n Wohnbebauung tangiert. Im Bereich zwi-
schen Getterbach und der Bahn, in dem die Heroldstr aße künftig nach Osten abschwenkt, be-
findet sich eine kleine Feldgehölzfläche. Die daran  angrenzende schmale Fläche zwischen Get- 
terbach und Bahnseitenweg ist eine Grünlandfläche, die in eine mit Büschen bestandene Flä- 
che übergeht. 
 
Ab dem Ende der Wohnbebauung Hafkhorst verläuft der  Getterbach unmittelbar südlich des 
Bahnseitenweges. Südlich daran angrenzend befindet sich eine Grünlandfläche, die der rechts-
gültige Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausweist. 
 
Die Fläche zwischen der Eisenbahn und der Weseler S traße, die im rechtsgültigen Bebauungs-
plan Nr. 342 als gewerbliche Baufläche ausgewiesen ist, ist derzeit eine Grünlandbrache. Sie 
wird im Westen von gewerblicher Bebauung begrenzt. Im Osten wird die Fläche durch die alte 
Aa begrenzt. Daran schließt sich wiederum im Osten ein Regenrückhaltebecken und südlich 
angrenzend eine Wohnbebauung an. 
 
 
6. Planungsziele 
 
In Übereinstimmung mit verschiedenen parlamentarisc hen Beschlüssen soll der Bebauungs-
planentwurf die planungsrechtlichen Voraussetzungen  zur Beseitigung des höhengleichen 
Bahnüberganges an der Heroldstraße und zur Erschlie ßung eines neuen DB-Haltepunktes 
Mecklenbeck an der Eisenbahnstrecke Münster – Coesf eld schaffen. Die verlegte Heroldstraße 
dient zudem der verkehrlichen Erschließung einer im  Flächennutzungsplan südlich der Eisen-
bahn ausgewiesenen Wohnbaufläche, die östlich des v orhandenen Wohngebietes Ripenhorst / 
Hafkhorst liegt.

Bebauungsplan Nr. 486  
BEGRÜNDUNG  
 Seite 4 
 
Verkehrliche Entwicklung 
 
Im Rahmen der bundesweiten Straßenverkehrszählungen  wurden auch auf der Heroldstraße in 
Höhe des Waldweges im Abstand von fünf Jahren Verke hrserhebungen durchgeführt. Danach 
stellt sich die Verkehrsentwicklung auf der Heroldstraße wie folgt dar: 
 
• 1980 DTV = 6705 Kfz/24h  davon Güterverkehr  5,9 %  
• 1985 DTV = 6080 Kfz/24h  davon Güterverkehr  5,5 %  
• 1990 DTV = 6140 Kfz/24h  davon Güterverkehr  4,1 %  
• 1995 DTV = 5387 Kfz/24h  davon Güterverkehr  7,1 %  
• 2000 DTV = 5017 Kfz/24h  davon Güterverkehr  7,7 %  
• 2005 DTV = 6079 Kfz/24h  davon Güterverkehr  7,7 %  
(Hinweis: Die Zählstelle der Zählung 2005 lag abwei chend von den früheren Zählstellen nicht in Höhe de s Waldweges sondern in 
Höhe der Weseler Straße. Das Zählergebnis 2005 ist daher nicht mit den Zählergebnissen der Jahre 1980 bis 2000 vergleichbar!) 
 
Die ermittelte Verkehrsabnahme von 1980 bis 2000 um  ca. 25 % lässt vermuten, dass derzeit 
viele Autofahrer die Heroldstraße wegen der langen Wartezeiten vor den Bahnschranken mei-
den und andere Routen wählen. 
 
Nach der Verkehrsuntersuchung „Autobahnanschluss Mü nster-Hiltrup – Belastungsermittlung 
und Auswirkungsanalyse“ der Ingenieurgruppe IVV – A achen vom Mai 2000 wurde für die ver-
legte Heroldstraße für das Prognosejahr 2015 ohne A utobahnanschluss eine Verkehrsbelas-
tung von 8900 Kfz/24h ermittelt (Höhe Waldweg 6700 Kfz/24h). Für den Prognosefall mit Ge-
werbegebiet Amelsbüren und Autobahnschluss Münster- Hiltrup wurde die Belastung auf der 
verlegten Heroldstraße mit 7700 Kfz/24h ermittelt (Höhe Waldweg 5700 Kfz/24h). 
 
Die Verkehrsuntersuchung zum Hansa-BusinessPark aus  dem Jahre 2007 als Aktualisierung 
der Verkehrsuntersuchung Autobahnanschluss Münster-Hiltrup aus dem Jahr 2000 bestätigt die 
o. g. Prognose. Für das Prognosejahr 2020 wurde in der Fortschreibung für die verlegte He- 
roldstraße eine Belastung 7800 Kfz/24 ermittelt (Höhe Waldweg 5600 Kfz/24h). 
 
Die Verkehrsreduzierung durch den Autobahnanschluss Münster-Hiltrup erklärt sich damit, dass 
derzeit über die Heroldstraße im wesentlichen Verke hre in der Ost-West-Beziehung Hiltrup – 
Senden und Gegenrichtung abgewickelt werden. Mit de r Realisierung des Autobahn-
anschlusses Münster-Hiltrup wird dieser Verkehr künftig über die A1 und die A43 abgewickelt. 
 
 
7. Inhalt des Bebauungsplanes 
 
7.1 Straßenverkehrsflächen 
 
Der Bebauungsplan beinhaltet eine Verlegung der Her oldstraße zur Beseitigung des höhenglei-
chen Bahnüberganges an der Kursbuchstrecke 425 im Z uge des heutigen Straßenverlaufs. Da- 
zu wird die Heroldstraße aus Richtung Süden betrach tet, unmittelbar vor dem vorhandenen 
Bahnübergang in einem Bogen nach Osten verschwenkt und südlich des parallel zur Bahnstre-
cke verlaufenden Wirtschaftsweges geführt. Nach ca.  260,0 m schwenkt die Heroldstraße in 
Höhe des Hauses Hafkhorst 41 nach Süden und anschli eßend in einem Bogen wieder nach 
Norden, um den Gleiskörper der Bahnstrecken Münster -Coesfeld und Münster-Recklinghausen 
rd. 450,0 m östlich der heutigen Bahnübergänge rech twinklig in einem Trogbauwerk zu unter-
queren. Nach Unterquerung der Bahn führt die Straße ntrasse geradlinig nach Norden und trifft 
gegenüber der Meyerbeerstraße auf die Weseler Straße. 
 
Vom Knotenpunkt Weseler Straße / Verlegte Heroldstr aße / Meyerbeerstraße führt westlich der 
verlegten Heroldstraße ein gemeinsamer Geh- und Rad weg zum geplanten Haltepunkt an der 
Eisenbahnstrecke Münster-Coesfeld. Über diesen Weg wird auch die am Haltepunkt geplante

Bebauungsplan Nr. 486  
BEGRÜNDUNG  
 Seite 5 
Fahrradabstellanlage erschlossen. Die Erschließung der Kfz-Stellplätze erfolgt über die westlich 
an das Plangebiet angrenzende Privatfläche. Hierfür  wird im Rahmen der Vorhabenbezogenen 
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342 mit dem Gru ndstückseigentümer eine entsprechen- 
de vertragliche Vereinbarung getroffen. 
 
Die Längsneigung der verlegten Heroldstraße beträgt  südlich der Bahn ca. 2,5 % und nördlich 
der Bahn ca. 6,5 %. 
 
Im Bereich der Parallellage zur Bahnstrecke erhält die verlegte Heroldstraße auf der Nordseite 
einen einseitigen gemeinsamen Geh- und Radweg mit e iner Breite von 3,0 m. Dieser gemein-
same Geh- und Radweg liegt etwa in der Führung des heutigen Wirtschaftsweges. Ab der Ein- 
mündung der geplanten Erschließungsstraße östlich d es Hauses Hafkhorst 41 sind getrennte 
Rad- und Gehwege in einer Breite von jeweils 3,0 m bis zur Weseler Straße vorgesehen. Die 
Trennung wurde gewählt, weil dieser Abschnitt der v erlegten Heroldstraße künftig stärker vom 
Radfahrer- und Fußgängerverkehr genutzt wird, als d er Abschnitt parallel zur Bahn. Mit der Re- 
alisierung des neuen Wohngebietes östlich Riepenhor st / Hafkhorst sollen Wegeverbindungen 
geschaffen werden, die Radfahrer und Fußgänger aus dem Bereich der Waldwegsiedlung zu 
diesem Einmündungsbereich mit Querungshilfe führen.  Mit dieser Wegebeziehung soll eine att- 
raktive und verkehrssichere Alternative zur vorhand enen Heroldstraße geschaffen werden, da 
diese keine Radwege aufweist. 
 
Die Rad- und Gehwege werden im Bereich der Unterfüh rung lediglich auf eine lichte Durch-
fahrtshöhe von 2,50 m abgesenkt. Dadurch kann errei cht werden, dass die Längsneigung für 
den Rad- und Gehweg nördlich der Bahn auf ca. 4,0 %  und südlich auf ca. 1,3 % reduziert wer-
den kann. Damit sind beide Rad- und Gehwegrampen behindertengerecht. 
 
Die Heroldstraße wird im Bereich der Bahnunterführu ng in einem Trogbauwerk geführt, dessen 
Länge ca. 200,0 m beträgt. Die Gesamtlänge der verl egten Heroldstraße beträgt ca. 720 m. Im 
Rahmen der Abwägung wurde entschieden, dass zur Ein griffsminimierung der Mindestkurven-
radius nach RAS-L (Ausgabe 1995) von 80,0 m bei ein er Entwurfsgeschwindigkeit von 50 km/h 
unterschritten wird. Im Bereich des Bahnüberganges wurde zur Eingriffsminimierung in den 
Getterbach ein Kurvenradius von 50,0 m zugrunde gel egt. Im Bereich der Unterführung wurde 
zur Eingriffsminimierung in die Bauflächen ebenfall s ein Kurvenradius von 50,0 m zugrunde ge- 
legt. Die erforderlichen Sichtweiten wurden auf 50 km/h bemessen. 
 
Da auf Beschluss des Planungsausschusses vom 01.06. 1999 die Heroldstraße von einer Kreis-
straße zur Gemeindestraße abgestuft werden soll, si nd Ausbaustandard und Verkehrsfunktion 
miteinander vereinbar. 
 
An der Südseite der verlegten Heroldstraße ist zum Schutz gegen den Straßenverkehrslärm ei- 
ne 250 m lange hoch absorbierende Lärmschutzwand in  einer Höhe von 2,50 m ausgewiesen. 
Durch diese Lärmschutzwand können die Immissionsgre nzwerte der 16. BImSchV (Verkehrs-
lärmschutzverordnung) an der Wohnbebauung im Bereic h Hafkhorst eingehalten werden. Im 
Übergangsbereich von der vorhandenen Heroldstraße i n die verlegte Heroldstraße werden an 
fünf Gebäuden die Anspruchsvoraussetzungen für pass iven Lärmschutz dem Grunde nach er-
füllt, da sich diese Gebäude aufgrund der örtlichen  Gegebenheiten nicht aktiv schützen lassen. 
Ob passive Lärmschutzmaßnahmen an den Gebäuden erfo rderlich sind, kann erst durch eine 
Einzelobjektprüfung gemäß der 24. BImSchV festgeste llt werden. Die Einzelheiten hierzu sind 
außerhalb des Bebauungsplanverfahrens zwischen den jeweiligen Eigentümern und der Stadt 
Münster als Vorhabenträgerin zu klären. 
 
Östlich der Wohnbebauung Hafkhorst weist der Bebauu ngsplan an der verlegten Heroldstraße 
einen Knotenpunkt aus. Über den nördlichen Knotenpu nktsast wird der vorhandene Bahnsei-
tenweg an die verlegte Heroldstraße angebunden. Übe r diesen Anschluss erfolgt die verkehrli-
che Erschließung des Gebäudes Heroldstraße 25.

Bebauungsplan Nr. 486  
BEGRÜNDUNG  
 Seite 6 
 
Der südliche Straßenast dient der verkehrlichen Ers chließung der im Flächennutzungsplan 
ausgewiesenen Wohnbaufläche östlich des vorhandenen Wohngebietes Ripenhorst / Hafkhorst. 
 
Im Knotenpunktsbereich befinden sich am nördlichen und südlichen Fahrbahnrand der verleg-
ten Heroldstraße Flächen zur Anlage von Bushalteste llen. Diese dienen der ÖPNV-Erschlie-
ßung des neuen Wohngebietes. 
 
Nach Fertigstellung der verlegten Heroldstraße wird  der vorhandene höhengleiche Bahnüber-
gang an der Kursbuchstrecke 425 (Münster-Recklingha usen) für jeglichen Verkehr geschlos-
sen. Diese Absicht wird durch die Ausweisung von Ve rkehrsgrün an der Südseite der Bahn im 
Bereich des vorhandenen Bahnüberganges verdeutlicht . Die Schranke im Zuge der Kurs-
buchstrecke 408 (Münster-Coesfeld) bleibt erhalten,  da hierüber weiterhin die Gebäude Herold-
straße 16 bis 24 sowie das Gebäude Heroldstraße 23 (Getränkemarkt) erschlossen werden 
müssen. Die vorgenannten Gebäude liegen künftig an einer Sackgasse und sind nur noch aus 
Richtung Norden von der Weseler Straße aus erreichbar. 
 
 
7.2 Flächen für Bahnanlagen 
 
Der Bebauungsplan enthält die Darstellung von Fläch en für Bahnanlagen zwischen dem vor-
handenen Bahnübergang der Heroldstraße im Westen un d dem ehemaligen Christoph-Bern-
hard-Graben im Osten. Die Bahnflächen sind dabei in  ihren derzeitigen Abgrenzungen ausge-
wiesen. Die Herstellung der Eisenbahnunterführung i m Zuge der Verlegung der Heroldstraße 
kann nicht im Bebauungsplan öffentlich-rechtlich fe stgesetzt werden,
 da dieses Verfahren keine 
Konzentrationswirkung gemäß §§ 72 Abs. 1, 75 Abs. 1 VwVfG hat. 
 
Der Bau der Eisenbahnüberführung bedingt, dass Eise nbahnbetriebsanlagen geändert werden 
müssen. Hierfür ist gemäß § 18 Allgemeines Eisenbah ngesetz (AEG) ein Planfeststellungsver- 
fahren oder eine Plangenehmigung entsprechend den B estimmungen des § 18 Abs. 1 oder 
Abs. 2 AEG erforderlich. Nach Angabe des Eisenbahnb undesamtes kann davon ausgegangen 
werden, dass nach Rechtskraft des Bebauungsplanes d ie Herstellung des Brückenbauwerkes 
durch ein Verfahren nach § 18 Abs. 2 (Plangenehmigung) herbeigeführt wird. 
 
Entsprechend den Ausweisungen des Flächennutzungspl anes und des zweiten Nahverkehrs- 
planes ist vorgesehen, an der Eisenbahnstrecke Müns ter – Coesfeld (Kursbuchstrecke 408) im 
Bereich Mecklenbeck einen neuen DB-Haltepunkt zu sc haffen. Dieser soll im Bereich der ge- 
planten Unterführung der Heroldstraße liegen. Entsprechend der zwischen der DB Netz AG, der 
DB Station & Service AG, dem Zweckverband SPNV Müns terland und der Stadt Münster am 
22.08.2007 abgestimmten Haltepunktsplanung ist die Anlage eines Inselbahnsteiges in 120 m 
Länge und 5,60 m Breite im Bereich des heutigen Gle ises 705 auf der Eisenbahnunterführung 
vorgesehen. Der Zugang des Inselbahnsteiges erfolgt höhengleich vor Kopf aus Richtung P & R 
/ B & R-Anlage. Damit ist auch ein Zugang des Bahns teiges für in ihrer Mobilität eingeschränkte 
Personen gewährleistet. Das durch den Bahnsteig ent fallende Gleis 705 wird nördlich des 
Bahnsteiges neu angelegt. Die Haltepunktsplanung is t nachrichtlich im Bebauungsplan darge- 
stellt und stellt keine Festsetzung dar. 
 
Als erforderliche Infrastrukturmaßnahmen für den Ha ltepunkt sind eine Fahrradabstellanlage 
und eine P&R- Anlage nördlich der Bahn vorgesehen. Im Knotenpunktsbereich Weseler Straße 
/ Verlegte Heroldstraße/Meyerbeerstraße befindet si ch die Haltestelle „Meyerbeerstraße“, die 
von den Stadtbuslinien 10, 15 und 16 bedient wird. Somit ist auch eine Verknüpfung von Bus 
und Schiene gegeben. 
 
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sic h auf der Nordseite innerhalb des Eisen-
bahngeländes eine Altlastenfläche. Es handelt sich hierbei um einen Lagerplatz und eine ehe-

Bebauungsplan Nr. 486  
BEGRÜNDUNG  
 Seite 7 
malige Werkstatt mit Magazin. Die Fläche ist u.a. g eringfügig und zum Teil erheblich durch po-
lycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe belastet . Ein Eingriff in die Altlastenfläche ist im 
Rahmen der Verlegung der Heroldstraße nicht vorgesehen. 
 
 
7.3 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege un d zur Entwicklung von Natur 
und Landschaft 
 
Der Bebauungsplanentwurf weist Flächen für Maßnahme n zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft in einer Größe  von ca. 2,02 ha aus. Da der vorhaben 
bedingte Eingriff nicht vollständig innerhalb des P langebietes kompensiert werden kann, sind 
außerhalb des Plangebietes ca. 14.000 weitere Werte inheiten auf externer Ausgleichsfläche 
vorzusehen. Dieses soll auf einer Fläche östlich de s Gievenbaches südlich der Roxeler Straße 
erfolgen. 
 
Die Eingriffsermittlung und deren Kompensation sowi e die Gestaltung der Flächen für Maß-
nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung v on Natur und Landschaft erfolgt auf der 
Grundlage eines Landschaftspflegerischen Begleitpla nes, der durch die Landschaftsarchitekten 
Weil, Winterkamp und Knopp (WWK) aus Warendorf erstellt wurde. 
 
 
7.4 Denkmalschutz 
 
Im nordöstlichen Bereich des Plangebietes befindet sich innerhalb der Fläche für Maßnahmen 
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natu r und Landschaft unmittelbar an der We-
seler Straße eine im Jahr 1908 errichtete neugotisc he Wegekapelle. Bei der Kapelle handelt es 
sich um ein Denkmal gem. § 3 Denkmalschutzgesetz. V eränderungen an oder in der Umge-
bung des Denkmals bedürfen der Erlaubnis gem. § 9 D enkmalschutzgesetz. Das Denkmal 
bleibt von der Verlegung der Heroldstraße unberührt. 
 
An der östlichen Grenze des Plangebietes befindet s ich ein Teilabschnitt der „Alten Aa“, die 
1660 als künstlicher Graben im Zuge der Belagerung der Stadt durch Christoph Bernhard von 
Galen angelegt wurde. Die „Alte Aa“ ist ein Bodendenkmal. Sie ist nach § 3 Denkmalschutzge-
setz Nordrhein-Westfalen (DSchG) in die Denkmallist e der Stadt Münster eingetragen und un-
terliegt daher den Bestimmungen des DSchG, insbeson dere den §§ 9 und 12, die festlegen, 
dass jeder Eingriff in ein Bodendenkmal einer Erlau bnis der Unteren Denkmalbehörde bedarf. 
Das Bodendenkmal „Alte Aa“ muss in seiner Gesamthei t im Bestand erhalten werden und 
wahrnehmbar bleiben. 
 
Durch die Verlegung des Getterbaches nach Süden wir d auch eine neue Verbindungsstelle zu 
„Alten Aa“ geschaffen. Damit ist ein Eingriff in das Bodendenkmal verbunden, der einer Erlaub-
nis nach § 9 DSchG bedarf, die bei der Unteren Denk malbehörde eingeholt werden muss. Es 
ist davon auszugehen, dass das Bodendenkmal hierdur ch in seiner Substanz beeinträchtigt 
wird. Diese nachteiligen Auswirkungen können dadurc h abgemildert werden, dass sämtliche 
Erdarbeiten, die im Bereich des Bodendenkmals und i m unmittelbaren Umfeld durchgeführt 
werden müssen, archäologisch begleitet und dokumentiert werden. 
 
Auch außerhalb des Bodendenkmals können jederzeit a rchäologische Funde auftreten und Bo-
dendenkmale entdeckt werden. Die Entdeckung von Bod endenkmalen ist unverzüglich der 
Stadt Münster / Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, 
Westf. Museum für Archäologie / Landesmuseum und Am t für Bodendenkmalpflege, Münster 
anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverän dert zu erhalten (§ 16 DSchG). Der Be-
bauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis.

Bebauungsplan Nr. 486  
BEGRÜNDUNG  
 Seite 8 
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem.  § 2a BauGB 
 
8.1 Rahmen der Umweltprüfung 
 
Der Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung  gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a 
des Baugesetzbuches erstellt worden. Die Umweltprüfung ist auf Grundlage vorhandener Daten 
sowie von folgenden Gutachten und Beiträgen, die fü r die Planung erstellt bzw. herangezogen 
wurden, durchgeführt worden: 
 
• Umweltverträglichkeitsstudie (WWK Warendorf, 1998) , 
• Landschaftspflegerischer Begleitplan (WWK, Warendo rf 2006), 
• Schalltechnische Untersuchung (Planungsbüro für Lä rmschutz Altenberge Sitz Münster 
GmbH, 2003), 
• Beschreibung der Bohrprofile (Dr. Muntzos & Partne r, 2006), 
• Vorlage Nr. 179/99: Beseitigung des plangleichen B ahnüberganges an der Heroldstraße 
und Bau eines DB-Haltepunktes Mecklenbeck, hier: Varianten-Entscheidung und weitere 
Planung (1999). 
 
Wesentliche umweltbezogene Daten entstammen dem Umweltkataster der Stadt Münster im In- 
ternet: 
http://ukat.stadt-muenster.de/website/uebersicht/viewer.htm 
 
Im vorliegenden Umweltbericht sind die wesentlichen  Ergebnisse der genannten Quellen zu-
sammengefasst. Der Untersuchungsraum wurde jeweils so weit gefasst, wie Auswirkungen auf 
die einzelnen Schutzgüter zu erwarten sind, d.h. di ese reichen auch über den eigentlichen Gel- 
tungsbereich des Bebauungsplanes hinaus. 
 
 
8.2 Kurzdarstellung der Planung 
 
Mit dem Bebauungsplan Nr. 486 werden die planungsre chtlichen Voraussetzungen für eine 
Verlegung der Heroldstraße und Unterführung unter d en vorhandenen Bahngleisen geschaffen. 
Die Planung dient zudem der verkehrlichen Erschließ ung eines neuen DB-Haltepunktes 
Mecklenbeck sowie einer im Flächennutzungsplan südl ich der Bahnlinie dargestellten Wohn-
baufläche, die östlich des vorhandenen Wohngebietes Ripenhorst / Hafkhorst liegt. 
 
Die Heroldstraße wird nach Osten verschwenkt und südlich parallel zu den Bahngleisen geführt. 
Nach ca. 260 m schwenkt die Heroldstraße in Höhe de s Hauses Hafkhorst 41 nach Süden und 
anschließend in einem Bogen wieder nach Norden, um den Gleiskörper der Bahnstrecken 
Münster-Coesfeld und Münster-Recklinghausen rund 45 0 m östlich der heutigen Bahnüber-
gänge rechtwinklig in einem Trogbauwerk zu unterqueren. 
 
Nach Unterquerung der Bahngleise führt die Straßent rasse geradlinig nach Norden zur Weseler 
Straße. Im Bebauungsplan Nr. 342 ist diese Fläche a ls Gewerbegebiet festgesetzt. Der Bebau-
ungsplan Nr. 342 wird in diesem Bereich durch den Bebauungsplan Nr. 486 aufgehoben. 
 
Im Abschnitt nördlich des vorhandenen Wohngebietes Hafkhorst wird eine Lärmschutzwand mit 
2,5 m Höhe festgesetzt. 
 
Planungsbedingt entsteht die Notwendigkeit, den Getterbach in zwei Abschnitten von insgesamt 
56 m Länge zu verrohren und im Osten des Bebauungsp langebietes nach Süden zu verlegen. 
Entlang der verlegten Heroldstraße werden Ausgleich sflächen und Straßenverkehrsgrün fest-
gesetzt.

Bebauungsplan Nr. 486  
BEGRÜNDUNG  
 Seite 9 
 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes 
 
Von den Umweltschutzzielen in Fachgesetzen und –plä nen sind für den vorliegenden Bebau-
ungsplan neben den Umweltschutzzielen im Baugesetzb uch im Wesentlichen folgende relevant 
und zu berücksichtigen: 
 
Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Um welt-
schutzes 
Menschen / Gesundheit - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) 
- Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) 
- DIN 18005, Teil 1 (technisches Regelwerk) 
- Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe 
in der Luft (22. BImSchV) 
 
Pflanzen und Tiere / biolo-
gische Vielfalt 
- Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie 
(Richtlinie 92/43/EWG) im Hinblick auf streng ge-
schützte Arten 
- Landschaftsgesetz NRW 
 
Boden - Bundes-/ Landesbodenschutzgesetz 
 
Wasser - Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz 
NRW 
 
Klima/Luft - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) 
- Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe 
in der Luft (22. BImSchV) 
 
Landschaft - Landschaftsgesetz NRW 
 
Kulturgüter und sonstige 
Sachgüter 
- Denkmalschutzgesetz NRW 
 
 
Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt 
werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. 
 
Schutzausweisungen 
 
An der östlichen Plangebietsgrenze befindet sich da s in die Denkmalliste der Stadt Münster 
eingetragene Bodendenkmal „Alte Aa“ bzw. „Christoph-Bernard-Graben“ (s. Punkt 8.4.7). An-
sonsten bestehen im Plangebiet und der Umgebung kei ne Schutzausweisungen des Natur- und 
Umweltschutzes (Wasserschutzgebiete etc.). Von der Planung sind keine Gebiete von gemein-
schaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder Europäisc he Vogelschutzgebiete im Sinne des 
Bundesnaturschutzgesetzes betroffen. 
 
Der Teil des Bebauungsplangebietes südlich der Bahn anlage befindet sich im Bereich des im 
Verfahren befindlichen Landschaftsplanes 3 (Roxeler Riedel) der Stadt Münster.

Bebauungsplan Nr. 486  
BEGRÜNDUNG  
 Seite 10 
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose 
 
8.4.1 Menschen 
 
Derzeitige Umweltsituation 
Das Bebauungsplangebiet erstreckt sich über die Bah nanlage, die landwirtschaftlichen Flächen 
und den Getterbach südlich der Bahn sowie die bisla ng unbebaute Fläche innerhalb des Ge-
werbegebietes zwischen Weseler Straße und Bahngleis en im Nordosten. Südlich des Bebau-
ungsplangebietes schließt sich das vorhandene Wohng ebiet Hafkhorst an. Östlich davon ist ei- 
ne weitere Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan dargestellt. 
Die vorhandene Trasse der Heroldstraße verläuft wes tlich des Plangebietes. Südlich der Bahn-
anlage befindet sich beidseitig der Heroldstraße Wo hnbebauung, nördlich der Gleise verläuft 
die Straße durch Misch- und Gewerbegebiete. 
 
Verkehrsaufkommen 
 
Die Verkehrsentwicklung auf der Heroldstraße wird i n Höhe des Waldweges kontinuierlich in 5- 
jährigem Abstand ermittelt. Das Verkehrsaufkommen l ag im Jahr 2000 bei 5.017 Kfz/24 h bei 
einem LKW-Anteil von 7,7 % (s. auch Punkt 6 der Begründung). 
 
Vorbelastung durch Lärm 
 
Hinsichtlich der bestehenden Vorbelastung durch Str aßenverkehrslärm im Plangebiet wurden 
orientierend die Daten der Lärmminderungsplanung der Stadt Münster ausgewertet. 
 
Es wurden die Daten zu den beidseitig an die Herold straße angrenzenden Gebäuden, die sich 
zukünftig im Neubaubereich befinden (Heroldstraße 2 8, 28 a, 29, 31, Am Getterbach 1), heran-
gezogen. Die bestehende Vorbelastung durch den Stra ßenverkehrslärm der Heroldstraße führt 
im Ist-Zustand bei den betroffenen Gebäuden dazu, d ass die Immissionsgrenzwerte (IGW) der 
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) in Höhe von 59/49 dB(A) Tag/Nacht nicht ein-
gehalten werden. 
 
Für die Wohngebäude südlich der geplanten Verschwen kung der Heroldstraße nach Osten 
(Hafkhorst 7, 23, 25, 25a, 39, 41) liegen im gegenw ärtigen Zustand keine Überschreitungen der 
IGW der 16. BImSchV vor. Tagsüber wird in diesem Be reich des Plangebietes überwiegend der 
Orientierungswert der DIN 18005, Teil 1 in Höhe von 55 dB(A) eingehalten. 
 
Im Mischgebiet nördlich der Bahnlinie werden die IG W der 16. BImSchV beidseitig der Herold-
straße im Ist-Zustand überschritten. 
 
Zur Eindämmung des Schienenverkehrslärms wurde im J ahr 2005 von Seiten der Deutschen 
Bahn eine Lärmschutzwand südlich entlang der Bahngleise errichtet. 
 
Weitere Vorbelastungen 
 
Durch die häufigen Schrankenschließzeiten stellt di e Bahnanlage eine Zäsur innerhalb des 
Ortsteils Mecklenbeck dar. Die Wartezeiten und Stau s vor den Schranken bedeuten Unan-
nehmlichkeiten für die Anwohner und Verkehrsteilneh mer. Durch die häufigen Stauwirkungen 
mit wiederholtem Abbremsen und Wiederanfahren kommt  es gegenüber fließendem Verkehr zu 
einer erhöhten und veränderten Abgaszusammensetzung . Grundsätzlich ist jedoch die beste-
hende Vorbelastung durch Luftschadstoffe im Bereich  der Heroldstraße unter Berücksichtigung 
des Verkehrsaufkommens, der Durchlüftungsverhältnis se und der Abstände der Bebauung im 
Ergebnis einer überschlägigen Abschätzung der UVS ( hier: Nullvariante) als unproblematisch 
einzustufen. 
 
Die Alarm- und Ausrückordnung der Feuerwehr wurde d en häufigen Schrankenschließzeiten 
angepasst um zeitgerechte Einsätze sicherzustellen.

Bebauungsplan Nr. 486  
BEGRÜNDUNG  
 Seite 11 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung 
Verkehrsprognose  
Als Prognoseverkehrsmenge (Querschnittsbelastung) d es Prognosehorizontes 2015 wird eine 
durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) von  7.700 Kfz/24 h mit einem maßgebenden 
LKW-Anteil (über 2,8 t zul. Gesamtgewicht) von 10 %  tags und 3 % nachts den Planungen 
zugrunde gelegt. Bei diesem Prognosefall sind das G ewerbe- und Industriegebiet Amelsbüren 
sowie der Autobahnanschluss Münster-Hiltrup berücksichtigt. 
 
Straßenverkehrslärm 
 
Die Schallimmissionen im Neubaubereich wurden in ei ner schalltechnischen Untersuchung 
prognostiziert mit dem Ergebnis, dass ohne geeignet e Lärmschutzmaßnahmen Überschreitun-
gen der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutz verordnung (16. BImSchV) auftreten 
würden. Als Verringerungsmaßnahmen sind deshalb akt ive und passive Lärmschutzmaßnah-
men vorgesehen. 
Zum Schutz der Wohnbebauung ist entlang der Herolds traße südlich der Bahn eine 2,5 m hohe 
Lärmschutzwand geplant. Die Lärmschutzwand ist zur Vermeidung von Reflexionen hoch ab-
sorbierend auszuführen. Die Pegelminderungen durch die Anordnung der aktiven Lärmschutz-
maßnahmen betragen bis zu 13 dB(A) (Hafkhorst 41). Für die überwiegende Bebauung werden 
durch die Lärmschutzwand Pegelminderungen zwischen 6 und 8 dB(A) erzielt. In Verbindung 
mit der Pegelminderung und der Einhaltung der maßge benden Immissionsgrenzwerte ist die 
Anordnung höherer Lärmschutzwände über 2,5 m hinaus nicht erforderlich. 
 
Im Ergebnis werden die Immissionsgrenzwerte der Ver kehrslärmschutzverordnung im Bereich 
der Wohngebäude südlich der geplanten Verschwenkung  der Heroldstraße nach Osten (Hafk-
horst 7, 23, 25, 25a, 39, 41) eingehalten. Die Orie ntierungswerte der DIN 18005, Teil 1, die in 
der Bauleitplanung als Vorsorgestandard verwendet u nd hier vergleichsweise herangezogen 
werden, werden allerdings teilweise in den Ober- bzw. Dachgeschossen überschritten. 
 
Weiterhin ist gemäß den Ergebnissen der schalltechn ischen Untersuchung für 5 der im Neu-
baubereich der bisherigen Trasse der Heroldstraße b efindlichen Gebäude die Anspruchsgrund-
voraussetzung für passiven Lärmschutz erfüllt, da e ine Überschreitung der maßgebenden Im-
missionsgrenzwerte gemäß VLärmSchR 97 (Richtlinie f ür den Verkehrslärmschutz an Bundes-
fernstraßen) gegeben ist. Die Gebäude liegen nicht im Einflussbereich des aktiven Lärmschut-
zes. 
 
Im Bereich der dem Grunde nach anspruchsberechtigte n Gebäude gestaltet sich gemäß der 
schalltechnischen Untersuchung ein aktiver Lärmschu tz äußerst schwierig, da diese Gebäude 
über die Heroldstraße bzw. die Straße Am Getterbach  erschlossen sind. Notwendige Über-
standslängen könnten nicht realisiert werden. Durch  Zugänge und Zufahrten würden Lücken im 
ansonsten durchgehenden Lärmschutz entstehen, die s ich schalltechnisch sehr negativ auf das 
Lärmempfinden der Betroffenen auswirken würden. Aus  diesem Grund wird auf passive Lärm-
schutzmaßnahmen abgestellt. Ob passive Lärmschutzma ßnahmen am Gebäude erforderlich 
sind, kann erst durch eine Einzelobjektprüfung gemä ß der 24. BImSchV (Verkehrswege-Schall-
schutzmaßnahmen-Verordnung) festgestellt werden. 
 
Die Festlegung der im Einzelnen notwendigen Schutzm aßnahmen an den dem Grunde nach 
anspruchsberechtigten Gebäuden richtet sich nach de n Regelungen der 24. BImSchV. Die Ein-
zelheiten sind außerhalb des Planverfahrens zwische n den jeweiligen Eigentümern und der 
Stadt Münster als Vorhabenträgerin zu klären. 
 
Nördlich der Bahnlinie treten durch den entfallende n Durchgangsverkehr Entlastungen der 
Lärmsituation auf.

Bebauungsplan Nr. 486  
BEGRÜNDUNG  
 Seite 12 
Pegelsummation mit Schienenlärm  
Grundsätzlich wird bei der Verkehrslärmschutzverord nung (16. BImSchV) nicht auf Summati-
onspegel mehrerer Lärmquellen abgehoben, sondern nu r auf den Lärm der durch die Planstre-
cke entsteht. Dieser Grundsatz erfährt jedoch eine Ausnahme sobald ein Anhaltspunkt vorliegt, 
dass ein Lärmniveau im Allgemeinen Wohngebiet vorli egt, welches über 70 bis 75 dB(A) am 
Tag beziehungsweise 60 bis 65 dB(A) in der Nacht li egt. Ausnahmsweise sind dann Summati-
onspegel zugrunde zulegen. 
Im vorliegenden Fall verläuft eine Bahnstrecke para llel zur geplanten Straßentrasse, die im 
Lärmsanierungsprogramm der Deutschen Bahn AG aufgen ommen und mit einer Schallschutz-
wand versehen wurde. An einem Immissionspunkt mit e xponierter Lage zu beiden Schallquel-
len (hier: Schiene und geplante Straße) wurde exemp larisch eine Summation der Lärmpegel 
unter Berücksichtigung der aktiven Schallschutzmaßn ahmen durchgeführt. Gewählt wurde das 
Gebäude Hafkhorst 41 (Nordfassade 1. OG). Nach dem Schalltechnischen Gutachten zur Stra-
ßenplanung sind dort nach Errichtung des aktiven Lä rmschutzes verbleibende Lärmpegel von 
59/49 Tag/Nacht durch den Straßenverkehr zu erwarte n. Am gleichen Immissionsort sind nach 
der Schalltechnischen Untersuchung der DB Bauprojek t vom 08.07.02 nach der Lärmsanierung 
im Bereich Mecklenbeck verbleibende Lärmpegel von 6 3/65 dB(A) Tag/Nacht durch den Schie-
nenlärm prognostiziert. Durch die Summation beider Lärmpegel ergibt sich ein Summenpegel 
von 64,5/65,1 dB(A) Tag/Nacht auf den Lärmpegel der  Schiene. Der Summationspegel am Tag 
bleibt demnach unterhalb der 70 dB(A) und muss desh alb nicht weiter betrachtet werden. Der 
Summationspegel in der Nacht im Lärmniveau von 65 d B(A) wird durch den Verkehrslärm der 
geplanten Straße rechnerisch um 0,1 dB(A) erhöht. 
 
Eine weitere Erhöhung der Lärmschutzwand an der Str aße würde zu keiner nennenswerten 
Lärmminderung führen, da aus geometrischen Gründen kein weiterer Schallschutzeffekt auf 
den Bahnlärm (die Bahnstrecke befindet sich in Hoch lage) erreicht würde. Die Anspruchsvor-
aussetzung für passive Schallschutzmaßnahmen an den  Gebäuden wurde von der DB-Bau-
projekt im Rahmen der Lärmsanierung der Deutschen B ahn geprüft. Da die Höhe des Sum-
menpegels fast ausschließlich auf den Schienenverke hr zurückzuführen ist, muss in der Stra-
ßenplanung nicht ein weitergehender Anspruch auf pa ssive Schallschutzmaßnahmen aufgrund 
der Pegelsummation geprüft werden. Durch die Pegels ummation ergibt sich demnach kein wei- 
terer Handlungsbedarf. 
 
Sonstige Auswirkungen 
 
Hinsichtlich der Luftschadstoffe ist gemäß den Erge bnissen der Umweltverträglichkeitsstudie 
die zu erwartende Immissionssituation entlang der H eroldstraße als unproblematisch einzustu-
fen. Diese Einschätzung wird auch durch die Erkennt nisse des Berichtes zum „Aktionspro-
gramm Umwelt und Gesundheit Nordrhein-Westfalen (AP UG, 2004)“ gestützt. Demnach ist ge-
messen an dem prognostizierten Verkehrsaufkommen un ter Berücksichtigung der Durchlüf-
tungsverhältnisse bzw. der Abstände der Bebauung an  Hausfassaden nicht mit einer Schad-
stoffbelastung der Luft über den Grenzwerten der 22 . BImSchV (Verordnung über Immissions-
werte) zu rechnen. 
 
Eine Beseitigung bestehender Bausubstanz ist nicht erforderlich; durch die Verlegung des Get-
terbaches wird ein geringer Teil einer privaten Gartenfläche (Hafkhorst 41) beansprucht. 
 
Während die Straße Am Getterbach an die verschwenkt e Führung der Heroldstraße ange-
schlossen wird, bleiben der zwischen den Bahnstreck en vorhandene Abzweig zu den Häusern 
der Heroldstraße 16a bis 22 und die Gewerbebetriebe  in den alten Bahnhofsgebäuden (Herold-
straße 23 und 24) über den nördlichen Teil der bish erigen Heroldstraße von der Weseler Str. 
aus erreichbar. Dies bedingt die Beibehaltung des b eschrankten Bahnüberganges der Bahn-
strecke Coesfeld-Münster.

Bebauungsplan Nr. 486  
BEGRÜNDUNG  
 Seite 13 
Hinweis: Die Beseitigung des höhengleichen Bahnüber gangs im Süden bietet die Möglichkeit, 
seitens der Deutschen Bahn AG die dort vorhandene L ücke in der Lärmschutzwand entlang der 
Schienen zu schließen. 
 
Die Schrankenschließzeiten und damit die Wartezeite n für Verkehrsteilnehmer sowie das Erfor-
dernis der Anpassung der Alarm- und Ausrückordnung der Feuerwehr entfallen durch die ge-
plante Unterführung. 
 
Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind , wie z.B. Landschaft / Ortsbild einschl. Er-
holung und Kulturgüter werden in den einzelnen Kapiteln thematisiert. 
 
 
8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt 
 
Derzeitige Umweltsituation 
Biotope 
 
Südlich der Bahnlinie findet sich Wirtschaftsgrünla nd, das kleinteilig durch Hecken, Gebüsche 
und Ufergehölze etc. gekammert ist. In diesem Berei ch befindet sich der Getterbach, der im 
Westen zunächst entlang der Grenze der Wohnbebauung  und anschließend zwischen dem 
Bahnseitenweg und den angrenzenden Fettwiesen verlä uft. Weitergehende Informationen zum 
Getterbach und den sonstigen Oberflächengewässern d es Plangebietes befinden sich in Punkt 
8.4.4 Wasser. 
 
Entlang der Bahn und des Radweges wird die Vegetati on überwiegend durch Säume und Ge-
hölzstreifen mit Stickstoff liebenden Pflanzen gebildet. 
 
Die Fläche nördlich der Bahnlinie liegt innerhalb d es Gewerbegebietes des Bebauungsplanes 
Nr. 342, ist jedoch unbebaut und unversiegelt gebli eben und hat sich als Grünlandbrache ent-
wickelt. 
 
Die Biotope des Plangebietes sind einschließlich de r Bahnanlage und ohne die Grünlandflä-
chen im Osten nördlich und südlich der Bahn als sch utzwürdige Biotope in der Stadtbiotopkar-
tierung bzw. im Biotopkataster der LÖBF erfasst. 
 
Die Gesamtbewertung der Biotoptypen im Plangebiet e rgibt nach den Kriterien des land-
schaftspflegerischen Begleitplanes abiotische und b iotische Faktoren, Gefährdung und Raum-
wert eine geringe bis mittlere Bedeutung. 
 
Tiere 
 
Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie wurden i n einem über das Plangebiet hinausge-
henden Untersuchungsgebiet insgesamt 42 Vogelarten (27 Brutvögel, 15 Nahrungsgäste) 
nachgewiesen. Es handelt sich hierbei vorrangig um typische Arten der Wohnsiedlungsbereiche 
in Stadtrandlagen. Im Plangebiet bieten die Kleinge hölze (Hecke, Ufer- und Feldgehölz) im 
Verbund mit den Grünlandflächen insbesondere im süd lichen Plangebiet Lebensräume bis zu 
mittlerer Bedeutung für Vogelarten. Eine Vorbelastu ng existiert auf Grund der zahlreichen und 
tlw. erheblichen Störwirkungen durch den Straßen- u nd Schienenverkehr und die Siedlungs-
nähe, so dass gegenüber diesen Einflüssen keine bes ondere Empfindlichkeit vorliegt. Aller-
dings weisen die Vogelgemeinschaften am Getterbach und im angrenzenden Offenland eine 
Empfindlichkeit gegenüber dem Verlust von Nahrungsh abitaten und der Unterbrechung der Bi-
otopverbundfunktion auf. 
 
Als Vertreter streng geschützter Arten wurde jeweil s ein Individuum des Turmfalken und des 
Eisvogels außerhalb des Plangebietes im Rahmen der Kartierungen zur Umweltverträglich-
keitsstudie im Jahr 1997 angetroffen. Eine Anfrage zum etwaigen Vorkommen geschützter Ar-

Bebauungsplan Nr. 486  
BEGRÜNDUNG  
 Seite 14 
ten bei den Naturschutzbehörden und –verbänden im J ahr 2005 ergab im Ergebnis keine Hin-
weise auf das Vorkommen streng geschützter Arten im Plangebiet. 
 
Bei Untersuchungen zu Amphibien und Reptilien konnt e lediglich ein Exemplar des Grasfro-
sches am Getterbach festgestellt werden. Dieses Erg ebnis ist auf das Fehlen geeigneter Le-
bensräume zurückzuführen. 
 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung 
Biotope / Tiere 
 
Durch die Verlegung der Heroldstraße und die damit verbundene Flächeninanspruchnahme er-
geben sich Eingriffe in Lebensräume für Pflanzen un d Tiere. Die vorhandenen Biotope im Be-
reich der neuen Trasse gehen verloren. Es handelt s ich hierbei um Kleingehölze, Wirtschafts-
grünland und weitere, anthropogene Biotope wie Rain e, Straßenränder, Böschungen, Trittrasen 
etc. Bei den überplanten Gehölzstrukturen handelt e s sich um ein Feldgehölz östlich der beste-
henden Trasse der Heroldstraße, ein Gebüsch zwischen Bahn und Getterbach, Ufergehölze am 
Getterbach, Teile einer ebenerdigen Hecke etc. 
 
Zum Bereich Auswirkungen auf Gewässer einschließlich Getterbach s. Punkt 8.4.4 (Wasser). 
 
Für den Verlust von Teillebensräumen durch die Fläc heninanspruchnahme, die mit der Planung 
verbunden ist, sind im Plangebiet als Ausgleichsmaß nahmen Gehölzpflanzungen, die natur-
nahe Verlegung des Getterbaches sowie die Anlage ex tensiver Wiesen etc. vorgesehen. Die 
Flächen werden im Bebauungsplan zum Schutz, zur Pfl ege und zur Entwicklung von Boden, 
Natur und Landschaft festgesetzt. 
 
Das ehemalige Bachbett des Getterbaches bleibt auße rhalb der überbauten Abschnitte mit den 
vorhandenen Ufergehölzen als Reliefstruktur erhalte n. Neben diesen Vermeidungs- und Ver-
minderungsmaßnahmen dienen Gestaltungsmaßnahmen wie  die Anlage einer straßenbeglei-
tenden Lindenallee, die Begrünung der neuen Lärmsch utzwand usw. zur ökologischen und 
landschaftlichen Aufwertung der Planungssituation. 
 
Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung 
 
Die landschaftsökologische Bewertung des Plangebiet es ergibt für die Bestandssituation eine 
rechnerische Wertigkeit in Höhe von 111.440 Wertein heiten (WE). Die Berechnung der Pla-
nungssituation ergibt unter Berücksichtigung der Au sgleichsmaßnahmen innerhalb des Bebau-
ungsplangebietes eine Wertigkeit von 97.063 WE. Um das eingriffsbedingte Defizit auszuglei-
chen, wird eine zusätzliche Ausgleichsfläche außerh alb des Bebauungsplangebietes nachge-
wiesen. Es handelt sich um eine Fläche östlich des Gievenbaches südlich der Roxeler Straße, 
die durch Extensivierung der Nutzung sowie Struktur anreicherungsmaßnahmen etc. ökologisch 
und landschaftlich aufgewertet wird. Weitere Informationen zum Ausgleich des Eingriffs in Natur 
und Landschaft sind dem Landschaftspflegerischen Be gleitplan (LBP) zu entnehmen. Der LBP 
belegt die vollständige Kompensation des Eingriffs. 
 
 
8.4.3 Boden 
 
Derzeitige Umweltsituation 
Nördlich der Bahnlinie hat sich ein Pseudogley-Pods ol ausgebildet. Diese Bodenart findet sich 
auch im südwestlichen Plangebiet, ansonsten ist süd lich der Bahn Pseudogley und Braunerde-
Pseudogley festzustellen, die durch Staunässe geken nzeichnet sind. Großflächige Versiege-
lungen bestehen im Bereich der Bahnanlage und der H eroldstraße. Von einer Vorbelastung der 
Böden durch Immissionen des Straßenverkehrs ist in den Randbereichen der Weseler Straße 
sowie in geringerem Umfang im Bereich der Heroldstraße auszugehen.

Bebauungsplan Nr. 486  
BEGRÜNDUNG  
 Seite 15 
Altlast-/ Verdachtsflächen: Auf Flächen im westlich en Bereich der Bahnanlage erfolgten auf 
Grund der früheren Nutzung Untersuchungen des Boden s sowie der Bodenluft. Im Bereich ei-
nes früheren Lagerplatzes sowie einer ehemaligen We rkstatt wurden Belastungen durch poly-
zyklische aromatische Kohlenwasserstoffe und weiter e Bodenverunreinigungen festgestellt, so 
dass diese Flächen im Bebauungsplan gekennzeichnet sind. 
 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung 
Durch die Verlegung der Heroldstraße und der beglei tenden Geh- und Radwege kommt es zu 
einer zusätzlichen Bodenversiegelung. Die reale Neu versiegelung betrifft eine Flächengröße 
von 7.920 qm. Hierbei ist allerdings zu berücksicht igen, dass im Bereich der Gewerbefläche 
nördlich der Bahn bereits eine Versiegelung gemäß d er Grundflächenzahl von 0,6 planungs-
rechtlich zulässig ist. Die betroffenen Flächen wer den künftig keine oder nur eine geringe bo-
denökologische Bedeutung besitzen. Im Bereich der H eroldstraße sind Schadstoffeinträge in 
die Böden zu erwarten. Der erforderliche Ausgleich für die Eingriffe in den Boden ist im Rahmen 
des Landschaftspflegerischen Begleitplanes ermittel t und in das Ausgleichskonzept eingestellt 
worden (s. Punkt 8.4.2). 
 
Zur Vermeidung unnötiger baubedingter Auswirkungen sollte das Baufeld beschränkt werden. 
Oberboden und Mineralboden sollten getrennt gelager t, vor Erosion geschützt und wiederein-
gebaut werden. Bei diesen Vermeidungsmaßnahmen hand elt es sich auf der Ebene des Be-
bauungsplanes lediglich um Empfehlungen, die in der Bauphase zu berücksichtigen sind. 
 
Zu Bodendenkmälern s. Punkt 8.4.7 (Kulturgüter). 
 
 
8.4.4 Wasser 
 
Derzeitige Umweltsituation 
Grundwasser 
 
Den Geschiebemergeln und –lehmen der Grundmoräne ko mmt mit ihrer geringen bis sehr ge-
ringen Durchlässigkeit keine Bedeutung als Grundwas serleiter zu. Auch das Grundwasser der 
campanen Kalkmergel- und Mergelsteine liefert (bei mittlerer bis guter Durchlässigkeit) nur ein 
wenig ergiebiges Grundwasserstockwerk. Dieses wird jedoch teilweise für Eigenwasserversor-
gung genutzt. Im Umfeld der geplanten Bahnunterführ ung sind zwei Eigenwasserversorgungs-
anlagen bekannt. 
 
Zur genaueren Betrachtung der Grundwassersituation wurden im Jahr 2006 4 Sondierbohrun-
gen im Bereich der geplanten Unterführung durchgefü hrt. Es wurden jeweils 2 Rammkernson-
dierungen (RKS) nördlich und südlich der Bahnanlage  erstellt. Hierbei wurden unterhalb des 
Geschiebemergels gut wasserführende glaziale Sande angetroffen. Die Grundwasserstände 
bewegen sich zwischen 0,8 m und 2,0 m unter Flur; i m Juni 2006 wurden sie in den Bohrlö-
chern (RKS 1-4) zwischen rd. 1,3 m und 1,8 m gemessen. 
 
Oberflächengewässer 
 
Der Getterbach verläuft im Westen des Plangebietes nördlich der Wohnbebauung Hafkhorst. 
Der Bach wird in diesem Abschnitt durch eine Kopfba umreihe aus überwiegend Silberweiden 
und weiteren älteren Ufergehölzen (Erlen, Eschen, etc.) begleitet. 
 
Durch zahlreiche künstliche Uferbefestigungen ist e in kasten- bis trapezförmiges Profil entstan-
den. Aus den angrenzenden Gärten wird das Gewässer durch Nährstoffe aus Komposthaufen 
sowie Eintrag von Gartenabfällen belastet. 
 
Im östlichen Plangebiet wurde der Bach Anfang der 1 980er Jahre parallel zur Bahn verlegt, mit 
trapezförmigem Querschnitt ausgebaut und beidseitig  mit Gehölzen bepflanzt, die inzwischen 
den Bach vollständig beschatten.

Bebauungsplan Nr. 486  
BEGRÜNDUNG  
 Seite 16 
Das mit Schottersteinen gefestigte Gewässerbett läs st keine Fließgewässerdynamik (Auskol-
kung, Mäandrierung) zu. In dem weiteren Gewässerver lauf von der Bahnlinie nach Süden ist 
das Querprofil zur rechten Seite aufgeweitet, so da ss die amphibische Zone eine größere Flä-
che einnimmt. 
 
Im Plangebiet besteht im Ist-Zustand eine Unterbrec hung der Durchgängigkeit des Baches im 
Bereich der Unterquerung der Heroldstraße. Die Gewä ssergüte ist als kritisch belastet einzu-
stufen (II-III). 
 
Der ursprüngliche Getterbach verlief östlich der Si edlung Hafkhorst nach Süden und ist als 
Wasserlauf erhalten (WL 32.68000.1). 
 
Als weiteres Fließgewässer existiert nördlich der B ahn an der Ostgrenze des Plangebietes ein 
Wasserlauf (WL Nr. 3268000.92), der südlich der Gle ise in den Getterbach mündet. Hierbei 
handelt es sich um das Bodendenkmal „Alte Aa“ bzw. „Christoph-Bernard-Graben“ (s. Punkt 
8.4.7). 
 
Im Bereich der Einmündung des Wasserlaufs in den Ge tterbach ist ein Kleingewässer mit tem-
porärer Wasserführung in dem nährstoffreichen, schl ammigen Untergrund entstanden. Das 
Gewässer fällt periodisch trocken und wird durch Er len und Weiden beschattet. Falllaub führt 
zur Verschlammung bzw. Verlandung dieses Gewässers. 
 
Im östlichen Plangebiet südlich der Bahn ist ein periodisch wasserführender Graben vorhanden, 
der beidseitig von einer Hecke umgeben ist. Der Gra ben entwässert Richtung Süden. Nördlich 
der Bahnanlage ist auf der Grünlandbrache innerhalb  des Gewerbegebietes ein weiterer Ent-
wässerungsgraben gezogen worden. Diese Gräben sind nicht als Fließgewässer klassifiziert. 
 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung 
Grundwasser 
 
Auf Grund der Neuversiegelung bisher unversiegelter  Flächen ist von einer Verminderung der 
Grundwasserneubildungsrate auszugehen. Die Wirkunge n auf den Grundwasserkörper durch 
diese verminderte Neubildungsrate sind jedoch wegen  der lediglich minderen Bedeutung der 
Gesteine als Grundwasserleiter als gering einzustufen. 
 
Hinweis: Nach jetzigem Kenntnisstand ist nicht ausz uschließen, dass bauzeitliche Auswirkun-
gen auf die nächstgelegene Eigenwasserversorgungsan lage auftreten können. Im Rahmen der 
Baumaßnahme ist dies zu beachten und ggf. sind Maßn ahmen zu treffen. Der bauzeitliche Ein-
griff in das Grundwasser ist mit der Unteren Wasser behörde abzustimmen; ggf. ist hierfür eine 
wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. 
 
Im Rahmen von Baugrunduntersuchungen sollte vor der  Baumaßnahme geklärt werden, ob es 
sich bei den gut wasserführenden glazialen Sanden u m lokal stark begrenzte Bereiche handelt 
oder ob diese Sande eine weitere Ausdehnung haben k önnten. Die möglichen Auswirkungen 
dieser Entwässerung hängen von der Verbreitung der Sande ab. 
 
Unter der Voraussetzung, dass nach der Baumaßnahme keine Wasserhaltung mehr stattfindet, 
sind keine nachteiligen Auswirkungen durch das Trog bauwerk auf den Grundwasserleiter zu 
erwarten. 
 
Oberflächengewässer 
 
Im östlichen Teil des Plangebietes ist planungsbedi ngt eine Verlegung des Getterbaches nach 
Süden erforderlich. Diese Verlegung erfolgt unter n aturnaher Gestaltung. Im westlichen Plan-
gebiet ist eine Verlegung des Getterbaches nach Nor den als Ausgleichsmaßnahme geplant. 
Durch die naturnahe Gestaltung und durch das Abrück en von der Wohnbebauung sind Nähr-
stoffeinträge aus Komposthaufen und aus Gartenabfäl len zukünftig nicht mehr zu erwarten. Die

Bebauungsplan Nr. 486  
BEGRÜNDUNG  
 Seite 17 
Flächen beidseitig des verlegten Getterbaches werde n im Bebauungsplan als Ausgleichsfläche 
festgesetzt. 
 
Eine neue Verrohrung ist auf insgesamt 56 m in zwei  Abschnitten (44 m in Höhe des Hauses 
Hafkhorst Nr. 41 sowie 12 m im Bereich der Querung der neuen Erschließungsstraße) erforder-
lich. Dies bedeutet, dass weitere Unterbrechungen d er Durchgängigkeit des Fließgewässers zu 
der vorhandenen hinzukommen, die den Austausch zwis chen den Gewässerorganismen unter-
binden und zu einer Isolierung der betroffenen Bachabschnitte führen. 
 
Die naturnahe Gestaltung des zukünftigen Getterbach - Verlaufes dient im Zusammenhang mit 
den weiteren Maßnahmen wie Bepflanzung und Extensiv ierung von Flächen etc. zur ökologi-
schen Aufwertung der Planungssituation. Als geeigne te Ausgleichsmaßnahme dient darüber 
hinaus die ökologische und landschaftliche Aufwertung der Fläche östlich des Gievenbaches (s. 
Punkt 8.4.2). 
 
Für die Verlegung und Teilverrohrung des Getterbach es ist ein wasserrechtliches Verfahren 
nach § 31 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) durchzuführen. 
 
 
8.4.5 Klima / Luft 
 
Derzeitige Umweltsituation 
Die unversiegelten und unbebauten Bereiche des südl ichen und nordöstlichen Plangebietes 
übernehmen positive Klimafunktionen. Die unbebauten  Flächen des südöstlichen Plangebietes 
sind Teil eines klimaökologischen Ausgleichsraumes,  dessen Freiflächen durch ihre Lage in-
nerhalb oder am Rand der Innenstadt geeignet sind, lokalklimatische Ausgleichsfunktionen z.B. 
zur Minderung von Wärmeinseleffekten, zu übernehmen. 
 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung 
Durch den Neubau der Heroldstraße wird ein Teil die ses klimaökologischen Ausgleichsraumes 
in Anspruch genommen. Im Bereich der Neuversiegelun gen werden mikroklimatisch Verände-
rungen auftreten, die jedoch darüber hinaus kaum wa hrnehmbar sein dürften. Die Veränderun-
gen im mikroklimatischen Bereich werden in der Eing riffs-/ Ausgleichsbilanzierung berücksich-
tigt. 
 
Die Auswirkungen auf die Luft werden unter dem Punk t 8.4.1 behandelt, da Beeinträchtigungen 
der Luft in erster Linie auf den Menschen einwirken. 
 
 
8.4.6 Landschaft / Ortsbild 
 
Derzeitige Umweltsituation 
Im Bereich des südlichen Plangebietes sind noch Gru ndzüge der Münsterschen Parklandschaft 
(Grünland, Hecken, Feldgehölze) zu erkennen. Die Uf ergehölze am Getterbach bieten teilweise 
Sichtschutz auf den Bahnkörper. Die akustische Vorb elastung durch den Schienenlärm wurde 
durch die Errichtung der Lärmschutzwand im Jahr 2005 gemindert. 
 
Der Bahnseitenweg südlich der Gleise stellt eine wi chtige Verbindung für Radfahrer und Fuß-
gänger im Berufs- und Freizeitverkehr bis in den sü dlichen Stadtbereich Münsters (Kappenber-
ger Damm) dar. Die Anwohner nutzen diesen Weg für S paziergänge und Radfahrten. Auch die 
nicht befestigten Wege im südöstlichen Offenland st ellen beliebte und stark frequentierte Spa-
zierwege für die Bewohner der Siedlungen Hafkhorst und Ripenhorst sowie Kartwinkel im Sü-
den dar.

Bebauungsplan Nr. 486  
BEGRÜNDUNG  
 Seite 18 
Die Gewerbefläche im nordöstlichen Plangebiet, die sich als Grünlandbrache entwickelt hat, 
steht in deutlichem Kontrast zu den umgebenden Gewe rbebauten und stark versiegelten Flä-
chen. 
 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung 
Durch die geplante Verlegung der Heroldstraße wird in einen Hecken-Grünlandkomplex mit 
landschaftstypischer Eigenart, der zudem durch sied lungsnahe Feierabenderholung stark fre-
quentiert wird, randlich eine vielbefahrene und vis uell deutlich wahrnehmbare Straßentrasse mit 
Unterführungsbauwerk gebaut. 
 
Hierdurch werden Landschaftselemente beansprucht und zerschnitten, die die Eigenart und Na- 
turnähe des heutigen Landschaftsbildes in diesem Te ilraum wesentlich mitbestimmen (u.a. U- 
fergehölze am Getterbach, Heckenstrukturen östlich der Siedlung Hafkhorst / Ripenhorst). Hier- 
aus resultiert der Verlust von Eigenart und Naturnä he im betroffenen Bereich. Der Verlust von 
Gehölzelementen, die Verkleinerung des Offenlandber eiches und der Bau und Betrieb der He- 
roldstraße bedeuten visuell deutlich wahrnehmbare V eränderungen des Orts- und Land-
schaftsbildes. Die von dem Fahrzeugverkehr auf der Trasse ausgehende akustische und teil-
weise visuelle Störung wirkt sich negativ auf die Q ualität des Raumes zur Feierabenderholung 
aus. Die Nutzung des Bahnseitenweges durch Radfahre r und Fußgänger wird aufgrund der zu-
künftigen Lage zwischen der Bahnanlage und der verlegten Heroldstraße unattraktiver. 
 
Mit den geplanten Maßnahmen (s. Punkt 8.4.2) wird d as Landschaftsbild mittels umfangreicher 
Gehölzpflanzungen (Allee an der Heroldstraße, Anlag e von neuen Ufergehölzen und Kulissen-
pflanzungen, begrünte Lärmschutzwand, Baumpflanzung en auf Wiesenflächen etc.) sowie 
durch die naturnahe Ausformung der Getterbachaue ne u gestaltet. Diese Maßnahmen dienen 
der Minderung, dem Ausgleich und der landschaftlich en Einbindung. Als geeignete Aus-
gleichsmaßnahme dient darüber hinaus die ökologisch e und landschaftliche Aufwertung der 
Fläche östlich des Gievenbaches (s. Punkt 8.4.2). 
 
 
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
 
Derzeitige Umweltsituation 
An der nordöstlichen Plangebietsgrenze befindet sic h eine neugotische Wegekapelle aus dem 
Jahr 1908, die als Baudenkmal ausgewiesen ist. 
 
An der östlichen Grenze des Plangebietes befindet s ich ein Teilabschnitt der „Alten Aa“, die 
1660 als künstlicher Graben im Zuge der Belagerung der Stadt durch Christoph Bernhard von 
Galen angelegt wurde. Die „Alte Aa“ ist ein Bodendenkmal. Sie ist nach § 3 Denkmalschutzge-
setz Nordrhein-Westfalen (DSchG) in die Denkmallist e der Stadt Münster eingetragen und un-
terliegt daher den Bestimmungen des DSchG, insbeson dere den §§ 9 und 12, die festlegen, 
dass jeder Eingriff in ein Bodendenkmal einer Erlau bnis der Unteren Denkmalbehörde bedarf. 
Das Bodendenkmal „Alte Aa“ muss in seiner Gesamthei t im Bestand erhalten werden und 
wahrnehmbar bleiben. 
 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung 
Durch die Verlegung des Getterbaches nach Süden wir d auch eine neue Verbindungsstelle zur 
„Alten Aa“ geschaffen. Damit ist ein Eingriff in das Bodendenkmal verbunden, der einer Erlaub-
nis nach § 9 DSchG bedarf, die bei der Unteren Denkmalbehörde eingeholt werden muss. 
 
Es ist davon auszugehen, dass das Bodendenkmal durc h die bei der Einrichtung der neuen An-
schlussstelle notwendigerweise durchzuführenden Erd arbeiten in seiner Substanz beeinträch-
tigt wird. Diese nachteiligen Auswirkungen können dadurch abgemildert werden, dass sämtliche 
Erdarbeiten, die im Bereich des Bodendenkmales und des unmittelbaren Umfeldes durchge-
führt werden müssen, archäologisch begleitet und dokumentiert werden.

Bebauungsplan Nr. 486  
BEGRÜNDUNG  
 Seite 19 
 
Es ist darauf hinzuweisen, dass auch außerhalb des Bodendenkmales jederzeit archäologische 
Funde auftreten und Bodendenkmale entdeckt werden k önnen. Die Entdeckung von Boden-
denkmalen ist unverzüglich der Stadt Münster / Städ tische Denkmalbehörde oder dem Land-
schaftsverband Westfalen-Lippe, Westf. Museum für A rchäologie / Landesmuseum und Amt für 
Bodendenkmalpflege, Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG) . Die Fundstelle ist unverändert zu er-
halten (§ 16 DSchG). Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis. 
 
 
8.4.8 Wechselwirkungen 
 
Die Wechselwirkungen werden indirekt über die besch riebenen Umweltauswirkungen auf die 
einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben. 
 
 
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Va riante) 
 
Die Nullvariante bedeutet die Beibehaltung der gege nwärtigen Trasse der Heroldstraße mit be-
schrankten Bahnübergängen und den damit verbundenen  Wartezeiten für Verkehrsteilnehmer, 
Stauwirkungen etc. Die Flächeninanspruchnahme und V erlagerung der Verkehrsströme gemäß 
der vorliegenden Bebauungsplanung sowie die Entlast ungswirkungen aufgrund des entfallen-
den Durchgangsverkehrs nördlich der Bahn kämen nicht zum Tragen. 
 
Sofern im Falle der Nullvariante die Wohnbaufläche östlich Hafkhorst realisiert werden sollte, 
müsste die Erschließung voraussichtlich über das vo rhandene Wohngebiet erfolgen. Dies wür- 
de eine höhere Verkehrsbelastung für die Bewohner b edeuten, deren Folgewirkungen im Rah- 
men der Planungen näher zu betrachten wären. 
 
Im Ergebnis der UVS sind für die Schutzgüter keine bis gering positive Veränderungen (auf-
grund Rückgang der Kfz-Zahlen sowie der Emissionen pro gefahrenem Kilometer) gegenüber 
der Ist-Situation zu erwarten. Im Vergleich mit den  anderen Alternativen (s. Punkt 8.6) wird die 
Nullvariante in der UVS am günstigsten bewertet. 
 
 
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
 
In der UVS wurden neben der Nullvariante insgesamt drei Ausbau- mit zwei Untervarianten un- 
tersucht. Im Folgenden werden die wesentlichen Merk male der Varianten zusammengefasst 
wiedergegeben; weitere Informationen sind der Vorla ge Nr. 179/99 (s. Punkt 8.1) zu entneh-
men: 
 
Bei der Variante I wird die Heroldstraße nach Osten  parallel zur heutigen Trasse verschwenkt. 
Sie unterquert mit 6 % Gefälle die Bahnstrecken ca.  20 m östlich der vorhandenen Bahnüber-
gänge. Der Ausbau würde mittels eines offenen Troges bei einer Troglänge von 230 m erfolgen. 
 
Bei der Variante II und den Untervarianten II A und  II B wird die Heroldstraße aus Richtung Sü-
den unmittelbar vor dem vorhandenen Bahnübergang in  einem Bogen nach Osten verschwenkt 
und über den südlich parallel zur Bahnstrecke verla ufenden Weg geführt, um nach ca. 300 m in 
einem Bogen nach Süden und anschließend wieder nach  Norden gelenkt zu werden, um den 
Gleiskörper rund 450 m östlich der heutigen Bahnübe rgänge rechtwinklig zu unterqueren. Nach 
Unterquerung der Bahn führt die Trasse geradlinig n ach Norden und trifft auf die Weseler Stra- 
ße. Bei der Variante II B ist südlich der Bahn ein kleinerer Radius in der Linienführung der He- 
roldstraße vorgesehen. Dadurch fällt die Flächenina nspruchnahme im Bereich der geplanten 
Wohnbaufläche östlich der vorhandenen Wohnbebauung geringer aus.

Bebauungsplan Nr. 486  
BEGRÜNDUNG  
 Seite 20 
Die Variante III sieht vor, die Heroldstraße auf de r heutigen Trasse mit einem Gefälle von 6 % 
unter den Bahnstrecken zu unterführen. Bei dieser V ariante können beide schienengleichen 
Bahnübergänge beseitigt werden. Während der gesamte n Bauzeit kann die Heroldstraße nicht 
befahren werden. Der Verkehr muss über längere Zeit großräumig umgeleitet werden. 
 
Die Variante II verursacht im Ergebnis der UVS die stärksten negativen Wirkungen, wobei vor-
rangig die den Naturhaushalt und das Landschaftsbil d kennzeichnenden Schutzgüter betroffen 
sind. Die Variante II B wird geringfügig besser beurteilt als die Varianten II und II A. Die Variante 
III bringt gemäß UVS bei den Ausbauvarianten insges amt die geringsten Beeinträchtigungen 
mit sich. 
 
Auf Basis einer Gesamtbewertung beschloss der Planu ngsausschuss am 01.06.1999 dass auf 
der Grundlage der Variante II B  das Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden soll . In diese 
Gesamtbewertung waren neben den Ergebnissen der Umw eltverträglichkeitsstudie die verkehr-
liche und die städtebauliche Beurteilung, die Koste n sowie Aspekte der Realisierung / Umsetz-
barkeit einbezogen worden. 
 
 
8.7 Überwachung (Monitoring) 
 
Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirk ungen, die auf Grund der Durchfüh-
rung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachtei-
lige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in de r Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur 
Abhilfe zu ergreifen. Zu diesem Zweck sind die im Folgenden genannten Maßnahmen sowie die 
Informationen der Behörden nach § 4 Absatz 3 BauGB zu nutzen. 
 
Zur Kompensation der erheblichen Umweltauswirkungen  der Planung für Natur und Landschaft 
sind geeignete Maßnahmen entwickelt worden. Die Anlage, Gestaltung, Pflege und Entwicklung 
der Ausgleichsflächen und damit auch die Überwachun g wird vom Amt für Grünflächen und 
Umweltschutz / Untere Landschaftsbehörde der Stadt Münster durchgeführt. 
 
Die kontinuierlich in 5- jährigen Abständen stattfi ndenden Verkehrserhebungen an der Herold-
straße in Höhe des Waldweges werden hinsichtlich ei nes Monitorings ausgewertet und ggf. 
Maßnahmen getroffen. 
 
Bezüglich unvorhergesehener nachteiliger Umweltausw irkungen auf Grund der Durchführung 
des Bebauungsplanes ist gemäß § 4 Abs. 3 BauGB vorg esehen, dass die Behörden die Ge-
meinde über ihre diesbezüglichen Erkenntnisse informieren. 
 
 
8.8 Zusammenfassung 
 
Mit dem Bebauungsplan Nr. 486 werden die planungsre chtlichen Voraussetzungen für eine 
Verlegung der Heroldstraße und Unterführung unter d en vorhandenen Bahngleisen geschaffen. 
Die Planung dient zudem der verkehrlichen Erschließ ung eines neuen DB-Haltepunktes 
Mecklenbeck sowie einer im Flächennutzungsplan südl ich der Bahnlinie dargestellten Wohn-
baufläche, die östlich des vorhandenen Wohngebietes Ripenhorst / Hafkhorst liegt. 
 
In der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) wurden in sgesamt 3 Ausbau- mit 2 Untervarianten 
sowie die Nullvariante untersucht. Im Ergebnis der UVS ist die Nullvariante am günstigsten zu 
beurteilen. Die Variante II verursacht im Ergebnis der UVS die stärksten negativen Wirkungen, 
wobei vorrangig die den Naturhaushalt und das Lands chaftsbild kennzeichnenden Schutzgüter 
betroffen sind. Die Variante II B wird geringfügig besser beurteilt als die Varianten II und II A. 
Auf Basis einer Gesamtbewertung beschloss der Planu ngsausschuss am 01.06.1999 dass auf 
der Grundlage der Variante II B das Bebauungsplanve rfahren eingeleitet werden soll. In diese

Bebauungsplan Nr. 486  
BEGRÜNDUNG  
 Seite 21 
Gesamtbewertung waren neben den Ergebnissen der Umw eltverträglichkeitsstudie die verkehr-
liche und die städtebauliche Beurteilung, die Koste n sowie Aspekte der Realisierung / Umsetz-
barkeit einbezogen worden. 
 
Im Bereich der verlegten Heroldstraße sind zur Einh altung der Immissionsgrenzwerte der Ver-
kehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Schallschut zmaßnahmen zum Schutz der Anwoh-
ner erforderlich. Südlich der geplanten Verschwenku ng der Heroldstraße nach Osten ist aktiver 
Schallschutz in Form einer 2,50 m hohen Lärmschutzw and realisierbar. Diese ist im Bebau-
ungsplan festgesetzt. Im Ausbaubereich der bestehen den Trasse sind passive Lärmschutz-
maßnahmen vorgesehen, die außerhalb des Planverfahr ens zwischen der Stadt Münster als 
Vorhabenträgerin und den jeweiligen Eigentümern zu regeln sind. Nördlich der Bahnlinie treten 
durch den entfallenden Durchgangsverkehr Entlastung en der Lärmsituation auf. Als Monito-
ringmaßnahme erfolgt die Auswertung der Verkehrserh ebungen, die im Abstand von 5 Jahren 
an der Heroldstraße in Höhe des Waldweges durchgefü hrt werden, um ggf. Maßnahmen treffen 
zu können. 
 
Zur Eindämmung des Schienenverkehrslärms wurde im J ahr 2005 von Seiten der Deutschen 
Bahn eine Lärmschutzwand südlich entlang der Bahngleise errichtet. 
 
Durch die Verlegung der Heroldstraße und die damit verbundene Bodenversiegelung ergeben 
sich Eingriffe in die Schutzgüter von Natur und Lan dschaft. Die vorhandenen Biotope bzw. 
Landschaftselemente im Bereich der neuen Trasse geh en verloren. Es handelt sich um Klein-
gehölze, Wirtschaftsgrünland etc. sowie den Getterb ach, der planungsbedingt verlegt und in 2 
Abschnitten von insgesamt 56 m verrohrt werden muss . Die Naherholungsfunktion des Raumes 
wird durch visuelle und akustische Beeinträchtigungen unattraktiver. 
Zur Kompensation dieser Eingriffe in die Schutzgüte r werden im Plangebiet Ausgleichsflächen 
festgesetzt, auf denen Gehölzpflanzungen, die natur nahe Gestaltung des Getterbaches, Exten-
sivierungsmaßnahmen etc. vorgesehen sind. Eine weit ere Ausgleichsfläche befindet sich au-
ßerhalb des Plangebietes östlich des Gievenbaches s üdlich der Roxeler Straße. Im Land-
schaftspflegerischen Begleitplan sind die Eingriffs -/ Ausgleichsbilanzierung sowie der Nachweis 
der Kompensation ausführlich dokumentiert. 
 
Die Überwachung der Anlage, Gestaltung, Pflege und Entwicklung der Ausgleichsflächen er-
folgt durch das Amt für Grünflächen und Umweltschut z / Untere Landschaftsbehörde der Stadt 
Münster. 
 
 
9. Gesamtabwägung 
 
Straßenquerschnitt / Verkehrsfunktion 
 
Durch die Beseitigung des höhengleichen Bahnübergan ges an der Kursbuchstrecke 425 
(Münster – Recklinghausen) werden die Wartezeiten f ür den Verkehr im Zuge der Heroldstraße 
erheblich verringert. Durch die damit verbundene Ve rbesserung der Verkehrsqualität wird auch 
das Verkehrsaufkommen auf der Heroldstraße ansteige n. Verkehrsteilnehmer, die heute wegen 
der langen Wartezeiten andere Fahrtrouten wählen, w erden künftig wieder die Heroldstraße 
nutzen. Nach dem Ergebnis der Verkehrsuntersuchung „Autobahnanschluss Münster-Hiltrup“ ist 
mit dem Autobahnanschluss Münster-Hiltrup für die v erlegte Heroldstraße für das Prognosejahr 
2015 eine Verkehrsbelastung von 7700 Kfz/24h zu erw arten. In Höhe des Waldweges ist eine 
Verkehrsbelastung von 5700 Kfz/24h prognostiziert. Bezogen auf das Jahr 2000 bedeutet dies 
eine Verkehrszunahme um ca. 14 %. Ohne Autobahnansc hluss wäre eine Verkehrszunahme 
von ca. 34 % zu erwarten. 
 
Das zu erwartende Verkehrsaufkommen von 7700 Kfz/24 h kann über die Heroldstraße abgewi-
ckelt werden. Der vorgesehene zweistreifige Straßen querschnitt entspricht der vorgesehenen 
Funktion einer Gemeindestraße.

Bebauungsplan Nr. 486  
BEGRÜNDUNG  
 Seite 22 
 
Durch die Lage der geplanten Straßenunterführung er geben sich Synergieeffekte, da von der 
Straßenunterführung auch der Inselbahnsteig des gep lanten Bahnhaltepunktes an der Kurs-
buchstrecke 408 (Münster – Coesfeld) erschlossen werden kann. 
 
Lärmschutz 
 
Im Bereich der Neubaustrecke sind nach den Vorgaben  der Verkehrslärmschutzverordnung 16. 
BImSchV ohne aktive Lärmschutzmaßnahmen Überschreit ungen der Immissionsgrenzwerte zu 
erwarten. Durch die im Bebauungsplan vorgesehene Lärmschutzwand in Höhe von 2,50 m über 
Straßengradiente lassen sich Pegelminderungen von m ax. 13 dB(A) (Hafkhorst 41) erzielen. 
Für die überwiegende Bebauung beträgt die Pegelmind erung 6 bis 8 dB(A) so dass die maßge-
benden Immissionsgrenzwerte weitestgehend eingehalt en werden können. Lediglich im Über-
gangsbereich von der vorhandenen Heroldstraße in di e verlegte Heroldstraße werden an fünf 
Gebäuden die Anspruchsvoraussetzungen für passiven Lärmschutz dem Grunde nach erfüllt. 
 
Im Bereich der dem Grunde nach anspruchsberechtigte n Gebäude gestaltet sich ein aktiver 
Lärmschutz äußerst schwierig, da diese Gebäude über  die Heroldstraße bzw. die Straße Am 
Getterbach erschlossen sind. Notwendige Überstandsl ängen können hier nicht realisiert wer-
den. Durch Zugänge und Zufahrten entstehen Lücken i m ansonsten durchgehenden Lärm-
schutz, die sich schalltechnisch sehr negativ auf d as Lärmempfinden der Betroffenen auswir-
ken. Es wird daher in diesem Bereich auf passive Lärmschutzmaßnahmen abgestellt. 
 
Angstraum Unterführung 
 
Unterführungen werden von vielen Menschen als Angst raum betrachtet. Subjektiv werden Ü- 
berführungen als angenehmer empfunden. Im Fall der verlegten Heroldstraße wäre eine Über- 
führung nur äußerst schwierig mit einer Straßenläng sneigung von ca. 8 % zu realisieren. Ge- 
genüber einer Unterführung hätte eine Überführung d en Nachteil, dass auch Radweg und Fuß- 
weg in dieser Längsneigung geführt werden müssten. Somit wäre eine Überführung im Ge-
gensatz zu einer Unterführung nicht behindertengere cht auszubilden. Auch der Zugang zum In-
selbahnsteig des geplanten Haltepunktes würde sich entsprechend schwieriger darstellen. Aus 
diesem Grunde wurde im Rahmen der Abwägung entschie den, die verlegte Heroldstraße als 
Unterführung auszubilden. Die Stadt Münster wird al s Vorhabenträgerin im Rahmen der Aus-
führungsplanung zur Unterführung darauf achten, das s durch entsprechende Gestaltungsmaß-
nahmen das subjektive Gefühl eines Angstraumes weitgehend vermieden wird. 
 
Erreichbarkeit der Bushaltestellen an der Weseler Straße 
 
Das Waldweggebiet wird von der Stadtbuslinie 10 nur  im Stundentakt bedient. Aus diesem 
Grunde wird die Bushaltestelle „Heroldstraße“ im Kn otenpunktsbereich Weseler Straße / He-
roldstraße / Meckmannweg stark von Bewohnern des Be reiches Waldwegsiedlung genutzt, da 
diese Haltestelle auch von den Linien 15 und 16 bedient wird. 
 
Mit der Schließung des Bahnüberganges im Zuge der v orhandenen Heroldstraße kann die We-
seler Straße nur noch über die verlegte Heroldstraß e erreicht werden. Am geplanten Anbin-
dungspunkt an die Weseler Straße befindet sich die Bushaltestelle „Meyerbeerstraße“, die künf- 
tig aus dem Waldweggebiet gut erreicht werden kann.  Diese Haltestelle wird ebenfalls von den 
Linien 15 und 16 bedient. Die zusätzliche Weglänge beträgt gegenüber heute lediglich ca. 200 
m. Auf die Ausweisung einer zusätzlichen kosteninte nsiven Fußgängerüber- oder Unterführung 
im Bereich der heutigen Schranke wurde daher verzichtet. 
 
10. Flächenbilanz 
 
Plangebietsgröße     = 6,02 ha 100,0 % 
Verkehrsfläche (davon Verkehrsgrün 0,15 ha) = 1,40 ha   23,3 % 
Fläche für Bahnanlagen    = 2,60 ha   43,2 % 
Flächen für Ausgleichsflächen   = 2,02 ha   33,5 %

Bebauungsplan Nr. 486  
BEGRÜNDUNG  
 Seite 23 
 
 
11. Durchführungsmaßnahmen 
 
Zur Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf di e unterschiedlichen Bedürfnisse der Be- 
völkerung, -insbesondere auf die sozialen, wirtscha ftlichen und kulturellen Bedürfnisse, die Be- 
lange der Familien, der jungen, alten und behindert en Menschen sowie die unterschiedliche 
Auswirkungen auf Frauen und Männer- wurden die zust ändigen Ämter, Behörden und sonsti- 
gen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Während dieser Behördenbeteiligungen sowie wäh- 
rend der Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürgern im Planverfahren wurden keine weiteren 
Anhaltspunkte ersichtlich die eine nicht berücksich tigte Betroffenheit der verschiedenen Bevöl- 
kerungsgruppen erkennen lassen. 
 
Die zur Verlegung der Heroldstraße erforderlichen G rundstücke befinden sich teilweise in pri-
vatem Eigentum. Zur Verwirklichung des Bebauungspla nes sind daher als Maßnahme zur Ord-
nung des Grund und Bodens freihändige vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt 
Münster und den beteiligten Grundstückseigentümern vorgesehen und, falls diese Verhandlun-
gen nicht zum Ziel führen sollten, hilfsweise die E nteignung. Die Verwirklichung des Bebau-
ungsplanes wird sich auf die persönlichen Lebensums tände der im Umfeld des Plangebietes 
lebenden und arbeitenden Menschen zwar auswirken, n achteilige Auswirkungen in wirtschaftli-
cher oder sozialer Hinsicht sind jedoch nicht ersic htlich. Ein Sozialplan ist daher nicht erforder-
lich. 
 
Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurde an vier Gebäuden außerhalb des Plan-
gebietes eine Anspruchsvoraussetzung auf passive Lä rmschutzmaßnahmen dem Grunde nach 
ermittelt. Die Festlegung der jeweiligen Schutzmaßn ahmen richtet sich nach den Regelungen 
der 24. BImSchV. Die Einzelheiten werden außerhalb des Bebauungsplanverfahrens zwischen 
den jeweiligen Eigentümern und der Vorhabenträgerin geklärt. 
 
Für die Verlegung des Getterbaches ist ein wasserre chtliches Verfahren nach § 31 Wasser-
haushaltsgesetz (WHG) durchzuführen. 
 
Die Änderung der Eisenbahnbetriebsanlagen erfordert  eine Planfeststellung nach § 18 Allge-
meines Eisenbahngesetz (AEG). 
 
 
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) BauGB als Anlage zu dem vom  
Rat am                    als Satzung beschlossenen  Bebauungsplan Nr. 486: 
Mecklenbeck – Verlegte Heroldstraße / Neuer DB – Haltepunkt 
 
Münster,  
 
 
 
Dr. Tillmann 
Oberbürgermeister

Anlage 1 - Stellungnahme

88408 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0609/2008 
 
STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 1 von 29 
 
Bebauungsplan Nr. 486 
Mecklenbeck – verlegte Heroldstraße / neuer DB-Haltepunkt  
 
Der Entwurf des Bebauungsplanes hat vom 16.10. bis zum 16.11.2006 öffentlich ausgelegen. 
Zur Offenlegung wurden folgende Stellungnahmen vorgetragen: 
 
1.  Der Arbeitskreis Verkehrsberuhigung Mecklenbeck (AVM)  regte zur Offenlegung des 
Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 486 mit Schreiben  vom 12.11.2006 an, die nach- 
folgenden Aspekte bei der Planung zu berücksichtigen. Der AVM befürchtet tiefgreifende 
Einschnitte bzgl. der Wohnqualität und Verkehrssich erheit in der Waldweg-Siedlung 
(Mecklenbeck südlich der Bahnlinie) zugunsten überö rtlicher Verkehrsplanung. Soweit 
die genannten Bedenken des AVM von weiteren Eingebe rn geäußert wurden, ist dies 
nachfolgend angegeben. 
 
a) Der AVM und drei weitere Eingeber  regen die Bedarfsweise Erweiterung des Plange- 
bietes (z. B. nach Süden) und Verknüpfung mit weite ren noch aufzustellenden Bebau- 
ungsplänen an (Planungssicherheit durch zeitgleiche Verabschiedung).  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Die Erweiterung des Plangebietes über das dem Bebau ungsplanentwurf Nr. 486 
zugrunde liegende Plangebiet hinaus ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. 
 
Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.26). 
 
 
b) Der AVM und drei weitere Eingeber  regen die Erstellung von politischen Zielen und 
planerischen Grundsätzen das Waldweggebiet betreffe nd an. Hierbei sind die infrastruk- 
turellen und integrativen Entwicklungen von Mecklenbeck zu berücksichtigen.  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Die Erstellung von weiteren politischen Zielen und planerischen Grundsätzen über das 
dem Bebauungsplanentwurf Nr. 486 zugrunde liegende Planungsziel hinaus ist nicht 
Gegenstand dieses Verfahrens. 
 
Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.27). 
 
 
c) Der AVM und vier weitere Eingeber  regen die Einbettung des Planvorhabens in klare, 
transparente und koordinierte Zielvorgaben für die Verkehrsinfrastruktur im Westen von 
Münster an. U. a. ist ein Gesamtkonzept für den wes ttangentialen Verkehr zu entwi- 
ckeln. Mecklenbeck hat ein Recht auf eine Ortsumgehung. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
In den vergangenen 30 Jahren hat es wiederholt Über legungen gegeben, die Herold- 
straße vom Verkehr zu entlasten. Eine Möglichkeit w urde u. a. darin gesehen, eine Ver- 
bindungsstraße zu planen, die den Kappenberger Damm  mit der Weseler Straße ver- 
binden sollte. Diese Zielvorstellungen wurden jedoc h u. a. aus Kostengründen wieder 
verworfen und mit der 49. Änderung des Flächennutzu ngsplanes vom 09.05.1980 aus 
diesem wieder gestrichen. U. a. hätte eine ca. 2 km  lange Straße mit einem Brücken-

Bebauungsplan Nr. 486  
STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 2 von 29 
bauwerk über die B 51 und eine Unterführung der Bah ntrasse der DB AG gebaut wer- 
den müssen.  
 
Der Planungsausschuss des Rates der Stadt Münster h at jedoch im Jahre 1996 einen 
grundsätzlichen Handlungsbedarf zur Beseitigung des  plangleichen Bahnüberganges 
Heroldstraße anerkannt und somit auch eine klare Zi elvorgabe für die Verkehrsinfra- 
struktur im Westen von Münster festgestellt. Die Ve rwaltung wurde daraufhin beauftragt, 
Vorentwurfsplanungen zu entwickeln und eine Umweltv erträglichkeitsstudie durchzufüh- 
ren. Insgesamt sind 5 Neubauvarianten entwickelt un d bewertet worden. Im Ergebnis 
dieser Variantenuntersuchung hat der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, 
Verkehr und Wirtschaft sodann am 01.06.1999 beschlo ssen, auf der Grundlage der Va- 
riante II B das Bebauungsplanverfahren zur Beseitig ung des plangleichen Bahnüber- 
ganges einzuleiten. Damit liegen klare politische Zielvorgaben für die Verkehrsinfrastruk- 
tur vor. 
 
Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 
 
 
d) Der AVM, der SPD Ortsverein Aaseestadt / Mecklenbeck un d 36 weitere Eingeber  
regen die Suche nach Alternativen an, die das Wohng ebiet Mecklenbeck-Süd nicht wei- 
ter mit Verkehr belasten. Der Verkehr soll östlich der Waldwegsiedlung über eine neue 
Trasse zwischen Kappenberger Damm und Weseler Straß e (Stadtteil-
Umgehungsstraße) geführt werden. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
In den vergangenen 30 Jahren hat es wiederholt Über legungen gegeben, die Herold- 
straße vom Verkehr zu entlasten. Eine Möglichkeit w urde u. a. darin gesehen, eine Ver- 
bindungsstraße zu planen, die den Kappenberger Damm  mit der Weseler Straße ver- 
binden sollte. Diese Zielvorstellungen wurden jedoc h u. a. aus Kostengründen wieder 
verworfen und mit der 49. Änderung des Flächennutzu ngsplanes vom 09.05.1980 aus 
diesem wieder gestrichen. U. a. hätte eine ca. 2 km  lange Straße mit einem Brücken- 
bauwerk über die B 51 und eine Unterführung der Bah ntrasse der DB AG gebaut wer- 
den müssen. 
 
Der Planungsausschuss des Rates der Stadt Münster h at jedoch im Jahre 1996 einen 
grundsätzlichen Handlungsbedarf zur Beseitigung des  plangleichen Bahnüberganges 
Heroldstraße anerkannt und somit auch eine klare Zi elvorgabe für die Verkehrsinfra- 
struktur im Westen von Münster festgestellt. Die Ve rwaltung wurde daraufhin beauftragt, 
Vorentwurfsplanungen zu entwickeln und eine Umweltv erträglichkeitsstudie durchzufüh- 
ren. Insgesamt sind 5 Neubauvarianten entwickelt un d bewertet worden. Im Ergebnis 
dieser Variantenuntersuchung hat der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, 
Verkehr und Wirtschaft sodann am 01.06.1999 beschlo ssen, auf der Grundlage der Va- 
riante II B das Bebauungsplanverfahren zur Beseitig ung des plangleichen Bahnüber- 
ganges einzuleiten. 
 
Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.3). 
 
 
e) Der AVM und drei weitere Eingeber  regen eine kritische Prüfung an, ob sich die bei- 
den Planziele der Integration der Waldweg-Siedlung mit Mecklenbeck-Mitte und finden 
einer Lösung für den Durchgangsverkehr miteinander verknüpfen lassen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung:

Bebauungsplan Nr. 486  
STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 3 von 29 
Die Bahnlinie mit dem sich nördlich anschließenden Gewerbegebiet sowie die Weseler 
Straße stellen für die Wohnbebauung des Stadtteils Mecklenbeck eine Zäsur dar. Mit 
der Variante II B wird eine Verkehrsführung aufgeze igt, die mit dazu beitragen soll, dass 
diese Zäsur überbrückt wird und die Wohnbebauungen Mecklenbeck-Mitte und Wald- 
weg-Siedlung (Mecklenbeck südlich der Bahnlinie) am  Knotenpunkt Weseler Stra- 
ße/Meyerbeerstraße auf direktem Wege miteinander ve rknüpft werden. Durchgangsver- 
kehr auf der Heroldstraße kann jedoch auch zukünfti g nicht ausgeschlossen werden, da 
die Heroldstraße wie auch die Weseler Straße und de r Dingbängerweg zum klassifizier- 
ten Straßennetz gehören und somit hinsichtlich ihre r Funktion im Straßennetz eine ü- 
berörtliche Verkehrsbedeutung haben. Perspektivisch  soll gemäß dem Beschluss des 
Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Ver kehr und Wirtschaft vom 
01.06.1999 eine Abstufung der Heroldstraße zur Gemeindestraße erfolgen. 
 
Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.28). 
 
 
f) Der AVM und 6 weitere Eingeber  haben erhebliche Zweifel an den Zahlen, die der 
Planung und der „Schalltechnischen Untersuchung“ zugrunde liegen und für den Prog- 
nosefall vorausgesagt werden. Ebenso wird bezweifel t, dass mit dem Autobahnan- 
schluss Münster-Hiltrup die Heroldstraße um 1200 Kf z/24h weniger belastet wird als oh- 
ne Autobahnanschluss. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Der Verkehrsuntersuchung zum Hansa-BusinessPark lag  ein geeichtes Verkehrsgrund- 
netz im Bestand zugrunde. Dieses umfasst das gesamt e klassifizierte Straßennetz der 
Stadt Münster im Stadtgebiet sowie die städtischen Hauptverkehrstraßen. Zusätzlich 
zum Verkehrsgrundnetz beinhaltet das Netzmodell noc h weitere Netzelemente, die zur 
Feinverteilung der Verkehre und damit zur besseren Abbildung der Belastungssituation 
auf dem Verkehrsgrundnetz benötigt werden. Wesentli che Bestimmungsgrößen für eine 
Verkehrsprognose sind weiterhin Prognose-Rahmenbedingungen, die auf der Grundlage 
des aktuellen Flächennutzungsplanes der Stadt Münst er ermittelt werden. In die Unter- 
suchung des Prognosehorizontes fließen insbesondere  Veränderungen der Verkehrsinf- 
rastruktur und der Siedlungs- und Gewerbestrukturen  sowie diesbezügliche zukünftige 
Entwicklungen ein. Anhand der ersten Verkehrsunters uchung zum „Autobahnanschluss 
Münster-Hiltrup – Belastungsermittlung und Auswirku ngsanalyse“ der Ingenieurgruppe 
IVV Aachen aus dem Jahr 2000, wurden für das Jahr 2 015 Verkehrsbelastungen auf der 
verlegten Heroldstraße in einer Größenordnung von 7 700 Kfz/24h (Höhe Waldweg 
5.700 Kfz/24h) prognostiziert. 
 
Für den Fall, dass der Autobahnanschluss Münster-Hi ltrup nicht gebaut würde, erhöht 
sich das Verkehrsaufkommen auf 8.900 Kfz/24h (Höhe Waldweg 6.700 Kfz/24h). Die 
Verkehrsreduzierung erklärt sich im Wesentlichen da mit, dass derzeit über die Herold- 
straße Ost-West-Verkehrsbeziehungen von Hiltrup Ric htung Senden und in Gegenrich- 
tung abgewickelt werden. Mit dem Autobahnanschluss Münster-Hiltrup wird dieser Ver- 
kehr dann die A1 und A 43 befahren. Im Vergleich hi erzu werden anhand der neuesten 
Untersuchung (Stand Oktober 2007) zum Hansa-Busines sPark (als Aktualisierung der 
Verkehrsuntersuchung zum Autobahnanschluss Münster- Hiltrup aus dem Jahr 2000) für 
das Prognosejahr 2020 auf der verlegten Heroldstraß e 7.800 Kfz/24h erwartet (mit dem 
geplanten Hansa-BusinessPark in Amelsbüren und dem Autobahnanschluss Münster-
Hiltrup). Ohne den Autobahnanschluss Münster-Hiltru p und ohne den Hansa-
BusinessPark muss mit Verkehrsbelastungen in einer Größenordnung von 8.800 
Kfz/24h gerechnet werden.

Bebauungsplan Nr. 486  
STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 4 von 29 
Der Schwerverkehrsanteil wird bis zum Jahr 2020 von  2,3 % auf 4,3 % zunehmen. Die- 
se prognostizierten Schwerverkehrsanteile sind im V ergleich zu anderen klassifizierten 
Straßen bzw. auch Gemeindestraßen des Vorbehaltsnet zes als unterdurchschnittlich bis 
normal einzustufen.  
 
Die aktuellen Prognosewerte für das Jahr 2020 aus d er Verkehrsuntersuchung zum 
Hansa-BusinessPark Münster (Stand Oktober 2007) las sen somit keinen signifikanten 
Unterschied im Vergleich zu den Ergebnissen aus der  Verkehrsuntersuchung „Auto- 
bahnanschluss Münster-Hiltrup“ aus dem Jahr 2000 erkennen. 
 
Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.20). 
 
 
g) Der AVM und 12 weitere Eingeber  befürchten, dass mit der verschwenkten Herold- 
straße eine Westtangente entsteht. Diese Straßenfüh rung ist zugleich der neue Auto- 
bahnzubringer von der Weseler Straße (Abzweig Höhe “Appels“/Möbelgeschäft) in Rich- 
tung Autobahn A1 Münster-Dortmund. Hierfür ist die Heroldstraße deutlich zu eng. Prob- 
lematisch ist auch die bestehende Autobahnbrücke Richtung Wiedaustraße. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Der Hinweis, die verschwenkte Heroldstraße wird zum  Autobahnzubringer von der We- 
seler Straße aus, wird weder durch die Verkehrsunte rsuchung zum „Autobahnanschluss 
Münster-Hiltrup“ aus dem Jahre 2000 noch durch die Verkehrsuntersuchung zum Han- 
sa-BusinessPark Münster (Stand Oktober 2007) belegt . Die Autobahnbrücke Wie- 
daustraße ist hinsichtlich ihrer Funktion in Bezug auf die aktuellen und prognostizierten 
Verkehrsbelastungen als verkehrssicher einzustufen. 
 
Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt  (Beschlussvorschlag 
1.1.7). 
 
 
h) Der AVM, der SPD Ortsverein Aaseestadt / Mecklenbeck un d 22 weitere Eingeber  
regen an, eine ebenerdige Querung für Radfahrer und  Fußgänger im Bereich des heuti- 
gen Bahnüberganges beizubehalten oder eine Querungs hilfe als Brücke oder Fußgän- 
gertunnel vorzusehen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Die Verlegung der Heroldstraße stellt eine Ersatzma ßnahme nach dem Eisenbahnkreu- 
zungsgesetz da. Bei einer solchen Maßnahme gilt dan n die Kostenfolge nach § 13 des 
Gesetzes, wonach die Kosten zwischen dem Baulastträ ger des Schienenweges der 
kreuzenden Eisenbahn, dem Träger der Baulast der kr euzenden Straße und dem Bund 
zu dritteln sind. Dieser Sachverhalt bedeutet auch,  dass der Bahnübergang ohne Aus- 
nahme aufgehoben wird. Mit der Aufgabe des Bahnüber ganges Heroldstraße ist die 
Zielsetzung verbunden, die Verkehrssicherheit und L eichtigkeit des Verkehrs zu erhö- 
hen. Die Schranke im Zuge der Kursbuchstrecke 408 ( Münster-Coesfeld) bleibt erhalten, 
da hierüber weiterhin die Gebäude Heroldstraße 16 b is 24 sowie das Gebäude Herold- 
straße 23 (Getränkemarkt) erschlossen werden müssen . Die vorgenannten Gebäude 
liegen künftig an einer Sackgasse und sind nur noch  aus Richtung Norden von der We- 
seler Straße aus erreichbar. Eine Brücken- oder Tun nellösung als Einzelbauwerk für 
Fußgänger und Radfahrer im Verlauf des vorhandenen Bahnüberganges Heroldstraße 
wird in Bezug auf Kosten und Nutzen, Machbarkeit un d Akzeptanz als unverhältnismä- 
ßig eingestuft.

Bebauungsplan Nr. 486  
STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 5 von 29 
 
Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.1). 
 
 
i) Der AVM und 9 weitere Eingeber  regen an, den Fußgänger- und Radfahrerverkehr 
möglichst vom Autoverkehr (vor allem vom Durchgangs verkehr) zu entkoppeln und öst- 
lich des Wohngebietes einen Geh- und Radweg bis zur  verlegten Heroldstraße zu pla- 
nen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Mit der Entwicklung der laut FNP 2010 ausgewiesenen  Wohnbauflächen östlich der 
Straßen Hafkhorst, Ripenhorst und Rockbusch ist auc h eine eigenständige Geh- und 
Radwegachse innerhalb dieses geplanten Neubaugebiet es städtebaulich angedacht. 
Zielsetzung ist, Radfahrer und Fußgänger der Waldwe g-Siedlung auf diesen Geh- und 
Radweg mit Anschluss an die geplante Fußgängerlicht signalanlage der verlegten He- 
roldstraße südlich der Unterführung zu führen. Radf ahrer und Fußgänger könnten sich 
sodann problemlos in Richtung des Bahnseitenweges o der auch zur Weseler Straße hin 
verändern. Hierzu bedarf es keines gesonderten Plan ungsauftrages. Voraussetzung ist 
jedoch die Realisierung der verlegten Heroldstraße. 
 
Beschlussvorschlag: Der Anregung wird gefolgt (Beschlusspunkt 1.2.1). 
 
 
j) Der AVM und 3 weitere Eingeber  sehen die gegenüberliegenden Schallschutzwände 
entlang der verschwenkten Heroldstraße am Bahndamm als besonders kritisch an, da 
sie Reflexion hervorrufen können. Über die tatsächl iche Schallimmissionsbelastung des 
Wohngebietes ist nur schwer eine Aussage zu treffen . Für den Fußgänger- und Radfah- 
rerverkehr entstehen in dieser Trasse erhöhte Belastungen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Schallimmissionen im Neubaubereich wurden in einer schalltechnischen Untersuchung 
mit dem Ergebnis prognostiziert, dass ohne geeignet e Lärmschutzmaßnahmen Über- 
schreitungen der Immissionsgrenzwerte der Verkehrsl ärmschutzverordnung (16. 
BImSchV) auftreten werden. Als Verringerungsmaßnahm en sind deshalb aktive und 
passive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Zum Schutz der Wohnbebauung ist süd- 
lich der verlegten Heroldstraße eine 2,5 m hohe Lär mschutzwand geplant. Diese Lärm- 
schutzwand wird zur Vermeidung von Reflexionen als hoch absorbierende Wand ausge- 
führt. Hierdurch werden Pegelminderungen von bis zu  13 dB(A) (Hafkhorst 41) erreicht. 
Für die überwiegende Bebauung sind durch die Lärmsc hutzwand Pegelminderungen 
zwischen 6 und 8 dB(A) zu erwarten. Die so erzielte n Pegelminderungen führen dazu, 
dass die maßgebenden Immissionsgrenzwerte eingehalt en werden und die Anordnung 
höherer Lärmschutzwände über 2,5 m hinaus nicht erf orderlich wird. Für 5 der im Neu- 
baubereich befindlichen und im Rahmen des vorliegen den Entwurfes nachgewiesenen 
Gebäude sind die Anspruchsgrundvoraussetzungen für passiven Lärmschutz erfüllt, da 
eine Überschreitung der maßgebenden Immissionsgrenz werte gemäß VLärmSchR 97 
(Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfe rnstraßen in der Baulast des Bun- 
des) gegeben ist. Die Gebäude liegen nicht im Einfl ussbereich des aktiven Lärmschut- 
zes (Lärmschutzwand). 
 
Wie zuvor jedoch bereits angeführt, wird die der Wo hnbebauung anliegende geplante 
Lärmschutzwand mit hoch absorbierenden Wandelemente n ausgestattet. Mehrfachre- 
flexionen sind demnach zwischen der Schallschutzwan d der DB AG und der geplanten 
Lärmschutzwand nicht zu erwarten. Des Weiteren ist regelmäßig davon auszugehen,

Bebauungsplan Nr. 486  
STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 6 von 29 
dass Fußgänger und Radfahrer diesen Teil der Herold straße nicht zum verweilen aufsu- 
chen und somit nur einer kurzen Expositionsdauer un terliegen. Die Mehrzahl der Fuß- 
gänger und Radfahrer wird die östlich der Waldwegsi edlung geplanten Wegeverbindun- 
gen nutzen (s. Punkt 1i). 
 
Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.29). 
 
 
k) Der AVM und 3 weitere Eingeber  geben zu Bedenken, dass sich für den nicht motori-
sierten Individualverkehr Verkehr die Belastungen d urch Smogbildung bei sicher zu- 
nehmenden Rückstaus in der Unterführung erhöhen werden. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Es ist geplant, den Knotenpunkt Weseler Straße/Meye rbeerstraße/ Heroldstraße, wie 
auch die vor- und nachgelagerten Knotenpunkte, sign altechnisch umzurüsten. Zielset- 
zung ist, den Verkehrsablauf in Abhängigkeit des Ve rkehrsaufkommens und der hier- 
durch hervorgerufenen Schadstoffemissionen durch ei ne neue, zukunftsorientierte Sig- 
naltechnik zu optimieren. Im Ergebnis ist davon aus zugehen, dass Rückstauerscheinun- 
gen bis in die Unterführung hinein nicht zu erwarte n sind. Der Aufenthalt von Fußgän- 
gern und Radfahrern in diesem Bereich dürfte eher d ie Ausnahme als die Regel sein 
und sich auf eine kurzzeitige Durchfahrt bzw. kurzz eitigen Durchgang beschränken. Ge- 
fährdungspotenziale durch Smog im Bereich der Unterführung sind nicht zu erwarten. 
 
Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.30). 
 
 
l) Der AVM und 9 weitere Eingeber  regen Radverkehrsanlagen an der vorhandenen He- 
roldstraße bis zum Anschluss an den gemeinsamen Geh - und Radweg Wiedaustraße 
an. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Für Straßen mit Verkehrsbelastungen von 5000 – 1000 0 DTV (durchschnittlicher tägli- 
cher Verkehr in Pkw/d) empfehlen sich vom Grundsatz  her Radverkehrsanlagen in Form 
von Radwegen, Radfahrstreifen oder auch Schutzstrei fen. Im Bereich der verlegten He- 
roldstraße wird dieser Ansatz planungsseitig berück sichtigt. Die Planung von Radver- 
kehrsanlagen im Altbestand Heroldstraße ist jedoch nicht Gegenstand dieses Verfah- 
rens. 
 
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, das s mit der Entwicklung der laut 
FNP 2010 ausgewiesenen Wohnbauflächen östlich der S traßen Hafkhorst, Ripenhorst 
und Rockbusch eine eigenständige Geh- und Radwegach se innerhalb dieses geplanten 
Neubaugebietes städtebaulich angedacht ist. Zielset zung ist, Radfahrer und Fußgänger 
der Waldweg-Siedlung auf diesen Geh- und Radweg mit  Anschluss an die geplante 
Fußgängerlichtsignalanlage der verlegten Heroldstra ße südlich der Unterführung zu füh- 
ren. Radfahrer und Fußgänger könnten sich sodann pr oblemlos in Richtung des Bahn- 
seitenweges oder auch zur Weseler Straße hin veränd ern. Hierzu bedarf es keines ge- 
sonderten Planungsauftrages. Voraussetzung ist jedo ch die Realisierung der verlegten 
Heroldstraße. 
 
Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.34).

Bebauungsplan Nr. 486  
STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 7 von 29 
m) Der AVM und 13 weitere Eingeber  regen an, für Fußgänger und Radfahrer im Bereich 
des geplanten Linksabbiegers Heroldstraße/Am Getter bach eine Fußgängerlichtsignal- 
anlage als Querungshilfe vorzusehen, da die Sichtbe ziehungen auf die geplante Mittel- 
insel nicht gewährleistet sind. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Im Rahmen der Ausführungsplanung wird im Detail unt ersucht und entschieden werden, 
ob aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Fußgänge rlichtsignalanlage oder auch eine 
Mittelinsel als Querungshilfe zu realisieren ist. 
 
Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.31). 
 
 
n) Der AVM und 3 weitere Eingeber  regen an, dass die Lichtsignalanlage vor der Einfa hrt 
in die Bahnunterführung mit dem signalisierten Knot enpunkt Weseler Stra- 
ße/Meyerbeerstraße synchronisiert wird. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Die Fußgängerlichtsignalanlage an der verlegten Her oldstraße wird mit der Lichtsignal- 
anlage des Knotenpunktes Weseler Straße/ Meyerbeerstraße koordiniert. 
 
Beschlussvorschlag: Der Anregung wird gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.3). 
 
 
o) Der AVM und 4 weitere Eingeber  regen an, einen zusätzlichen Geh- und Radweg auf 
der Südseite der verschwenkten Heroldstraße einzupl anen, da ein einseitiger Geh- und 
Radweg in 3 m Breite auf der Nordseite als nicht ausreichend angesehen wird. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Ab dem Einmündungsbereich „Am Getterbach“ ist auf d er Nordseite ein 3 m breiter 
kombinierter Zweirichtungsgeh- und -radweg geplant.  Die Abgrenzung zum fließenden 
Kfz-Verkehr erfolgt durch einen mit Bäumen besetzte n Grünstreifen. Nachfolgend ab der 
Verschwenkung der Trasse nach Süden in Höhe des Hau ses Hafkhorst 41 sind getrenn- 
te Zweirichtungsgeh- und -radwege in einer Breite v on jeweils 3 m bis zur Weseler Stra- 
ße vorgesehen, da die Straßenunterführung gleichzei tig die fußläufige Erschließung des 
geplanten Haltepunktes übernehmen wird. Durch die T rennung des Fußgänger- und 
Radverkehrs sollen Konflikte im Bereich der Unterfü hrung zwischen schnell fahrenden 
Radfahrern und Fußgängern vermieden werden. Die gep lanten Geh- und Radwege 
werden insgesamt als ausreichend dimensioniert angesehen. 
 
Eine alternative und ergänzende eigenständige Geh- und Radwegführung ist mit der 
Entwicklung der laut FNP 2010 ausgewiesenen Wohnbau flächen östlich der Straßen 
Hafkhorst, Ripenhorst und Rockbusch innerhalb diese s Wohngebietes städtebaulich an- 
gedacht. Zielsetzung ist, Radfahrer und Fußgänger d er Waldweg-Siedlung über die 
Straßen Hafkhorst, Ripenhorst und Rockbusch auf die sen Geh- und Radweg mit An- 
schluss an die geplante Fußgängerlichtsignalanlage der verlegten Heroldstraße südlich 
der Unterführung zu führen. Radfahrer und Fußgänger  können sich sodann konfliktfrei in 
Richtung des Bahnseitenweges oder auch zur Weseler Straße hin verändern. Voraus- 
setzung ist jedoch die Realisierung der verlegten Heroldstraße.  
 
Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.5).

Bebauungsplan Nr. 486  
STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 8 von 29 
 
p) Der AVM und 9 weitere Eingeber  geben zu Bedenken, dass der Entwurf des Bebau- 
ungsplanes in verkehrstechnischer Hinsicht große De fizite aufweist, die zu Staus und 
Verkehrsproblemen führen werden. Die geplante Linie nführung ist unübersichtlich, ge- 
fährlich (enge Kurven, keine Ausweichstellen, keine  Fluchtmöglichkeiten) und optisch 
grauenhaft. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Die der Planung zugrunde gelegten Planungsparameter  sind regelkonform und ver- 
kehrssicher. Zur Eingriffsminimierung wurde entspre chend den RASt 06 (Richtlinien für 
die Anlage von Stadtstraßen, Ausgabe 2006) unter Be achtung einer Entwurfsgeschwin- 
digkeit von 50 km/h ein Kurvenradius von 50 m gewäh lt. Da auf Beschluss des Pla- 
nungsausschusses vom 01.06.1999 die Heroldstraße vo n einer Kreisstraße zu einer 
Gemeindestraße abgestuft werden soll, sind Ausbaust andard und Verkehrsfunktion mit- 
einander vereinbar. 
 
Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.15). 
 
 
q) Der AVM und 23 weitere Eingeber  geben zu Bedenken, dass die geplante Unterfüh- 
rung für Fußgänger (insbesondere für kleine Kinder)  und Radfahrer zu gefährlich und 
nicht zumutbar ist (4 % Längsneigung, nicht behinde rtengerecht, Geh- und Radwegbrei- 
te zu schmal, Immissionen). Des Weiteren wird eine Längsneigung von 6,5 % für Kfz auf 
einer Länge von 100 m zwischen Weseler Straße und U nterführung insbesondere im 
Winter als extrem nachteilig und gefährlich angesehen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Die Straßenverkehrsanlage „verlegte Heroldstraße“ wird nach dem neuesten Stand der 
Technik richtlinienkonform geplant. Hierbei steht d ie Verkehrssicherheit im Vordergrund. 
Die Längsneigungen (Steigung) liegen innerhalb der laut RASt 06 (Richtlinien für die An- 
lage von Stadtstraßen, Ausgabe 2006) empfohlenen Einsatzgrenzen von 8 % bzw. 4 %. 
 
Die lichte Durchfahrtshöhe für den getrennten Zweir ichtungsgeh- und -radweg wird im 
Bereich der Unterführung auf 2,50 m reduziert. Hier durch verringert sich die Längsnei- 
gung für den Fußgänger und Radfahrer nördlich der B ahn auf 4 % und südlich der Bahn 
auf 1,3 %. Die so erzielten Längsneigungen gewährle isten auch eine Befahrbarkeit für 
Rollstuhlfahrer gemäß DIN 18030 (Barrierefreies Bau en). Hinsichtlich der Verkehrsräu- 
me für den Fußgänger- und Radverkehr ist festzustel len, dass im Bereich der Unterfüh- 
rung eigenständige 3 m breite verkehrssichere Wege geplant sind. 
Für Kfz ist die ausgewiesene Längsneigung von 6,5 %  gleichfalls als regelkonform und 
verkehrsicher anzusehen. 
 
Gemäß den Ergebnissen der Umweltverträglichkeitsstu die ist die zu erwartende Immis- 
sionssituation entlang der Heroldstraße als unprobl ematisch einzustufen. Diese Ein- 
schätzung wird auch durch die Erkenntnisse des Beri chtes zum „Aktionsprogramm Um- 
welt und Gesundheit NRW (APUG, 2004“ gestützt. Demn ach ist gemessen an dem 
prognostizierten Verkehrsaufkommen unter Berücksich tigung der Durchlüftungsverhält- 
nisse nicht mit einer Schadstoffbelastung der Luft über den Grenzwerten der 22. 
BImSchV (Verordnung über Immissionswerte) zu rechnen. 
 
Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.8).

Bebauungsplan Nr. 486  
STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 9 von 29 
r) Der AVM und 6 weitere Eingeber  geben zu Bedenken, dass durch die immer häufiger 
auftretenden Extremwetterlagen die Unterführung dur ch Wasser, Unfälle und Glatteis 
blockiert wird. Damit entstehen auch Probleme in de r Versorgung des Waldweggebietes 
mit Einsatzfahrzeugen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Die verlegte Heroldstraße wird in entwässerungstech nischer Hinsicht nach dem neues- 
ten Stand der Technik geplant und nachfolgend unter  Verkehr auch so unterhalten. Um 
Schnee- und Glatteisgefahren vorzubeugen, ist für die Stadt Münster ein Winterdienst im 
Einsatz. Störungen des Verkehrsablaufes bzw. Unfäll e, die auf vorgenannte Unwägbar- 
keiten zurückzuführen sind, können somit regelmäßig  ausgeschlossen werden. Die Ver- 
sorgung des Waldweggebietes kann auch zukünftig mit  einer verlegten Heroldstraße als 
gesichert angesehen werden. 
 
Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.32). 
 
 
s) Der AVM und 3 weitere Eingeber  geben zu Bedenken, dass die Unterführung mit 40 m 
deutlich zu lang ausgefallen ist. Dies entspricht n icht der Erwartungshaltung der Bürger. 
Für Fußgänger und Radfahrer bestehen Gefahrenmoment e, die sich nur durch einen 
Rückbau der Gleise eindämmen lassen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Dem aktuellen Planungsstand liegt das Betriebskonze pt der Deutschen Bahn AG 
zugrunde. Eine Entscheidung zum Rückbau von Gleisan lagen kann einseitig seitens der 
Stadt Münster nicht getroffen werden. Für den Fall,  dass im weiteren Planungsprozess 
Gleisanlagen von der DB AG aufgegeben werden, würde  dieser Sachverhalt zu einer 
Überprüfung und Korrektur der Planung führen. 
 
Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.33). 
 
 
t) Der AVM und 4 weitere Eingeber  regen an, zusätzlich zum Rückbau der Gleise auch 
die Erschließungsstraße zum Haus Heroldstraße 25 au f die Südseite der Einfahrtskurve 
zu verlegen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Das Haus Heroldstraße 25 wird gegenwärtig über den vorhandenen Bahnseitenweg mit 
Anbindung an die Heroldstraße in Höhe des Bahnüberg angs verkehrlich erschlossen. 
Der Bau einer neuen Erschließungsstraße mit Anbindu ng an die Südseite der verlegten 
Heroldstraße kurz vor der Unterführung, wird aufgru nd der Unverhältnismäßigkeit von 
Kosten und Nutzen nicht befürwortet. 
 
Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.25). 
 
 
u) Der AVM und 8 weitere Eingeber geben zu Bedenken, dass nicht nur unter den sieben 
Gleisen ein Angstraum geschaffen wird. Mangelnde so ziale Kontrolle und fehlende 
Ausweichmöglichkeiten sind auch auf der gesamten St recke in der Schallschutzwand- 
trasse vorhanden. 
 
Stellungnahme der Verwaltung:

Bebauungsplan Nr. 486  
STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 10 von 29 
 
Unterführungen werden von vielen Menschen als Angst raum empfunden. In der Konse- 
quenz könnte sich demnach eine Überführung auf den ersten Blick als die bessere Lö- 
sung darstellen. Diese wäre jedoch für den Fall der  verlegten Heroldstraße nur äußerst 
schwierig mit einer Straßenlängsneigung von ca. 8 %  zu realisieren. Gegenüber einer 
Unterführung hätte eine derartige Überführung den N achteil, dass auch Radfahrer und 
Fußgänger in dieser Längsneigung geführt werden müs sten. Eine Überführung könnte 
somit nicht behindertengerecht ausgebildet werden. Des Weiteren würde sich der Zu- 
gang zur P&R- und B&R-Anlage des geplanten Haltepun ktes entsprechend schwieriger 
gestalten. Aus vorgenannten Gründen wurde im Rahmen  der Abwägung entschieden, 
die verlegte Heroldstraße als Unterführung zu planen.  
 
Die Stadt Münster wird als Vorhabenträgerin im Rahm en der Ausführungsplanung zur 
verlegten Heroldstraße darauf achten, dass durch en tsprechende Gestaltungsmaßnah- 
men das subjektive Gefühl eines Angstraumes weitgehend vermieden wird. 
 
Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.9). 
 
 
v) Der AVM und 8 weitere Eingeber  regen an, dass für Fußgänger und Radfahrer alterna- 
tive Wege im Rahmen der vorliegenden Planung verbindlich fixiert werden. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Mit der Entwicklung der laut FNP 2010 ausgewiesenen  Wohnbauflächen östlich der 
Straßen Hafkhorst, Ripenhorst und Rockbusch, ist au ch eine eigenständige Geh- und 
Radwegachse innerhalb dieses Wohngebietes städtebau lich angedacht. Zielsetzung ist, 
Radfahrer und Fußgänger der Waldweg-Siedlung über d ie Straßen Hafkhorst, Ripen- 
horst und Rockbusch auf diesen Geh- und Radweg mit Anschluss an die geplante Fuß- 
gängerlichtsignalanlage der verlegten Heroldstraße südlich der Unterführung zu führen. 
Radfahrer und Fußgänger können sich sodann konflikt frei in Richtung des Bahnseiten- 
weges oder auch zur Weseler Straße hin verändern. V oraussetzung ist jedoch die Rea- 
lisierung der verlegten Heroldstraße. 
 
Beschlussvorschlag: Der Anregung wird gefolgt (Beschlusspunkt 1.2.1). 
 
 
w) Der AVM und 1 weiterer Eingeber  regen an, dass zur Absicherung der Gefahrenpunk- 
te entlang der Autotrasse verkehrsbeschränkende Maß nahmen wie eine Geschwindig- 
keitsbeschränkung und ein Verbot von Gefahrguttrans portern im Bereich der Schall- 
schutzwandtrasse erforderlich ist. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Verkehrsregelnde und verkehrsbeschränkende Maßnahme n sind nicht Bestandteil des 
Bebauungsplanverfahrens.  
 
Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.41). 
 
 
x) Der AVM und 8 weitere Eingeber  regen an, dass die ursprünglichen Planungsansätze,  
auch für die Kursbuchstrecke 425 (MS – Essen) einen  Halt vorzusehen, wieder aufge- 
nommen werden. Hier ist erneut mit der Bahn zu verh andeln, um auch für die Kurs- 
buchstrecke 425 ein attraktives Angebot zu ermöglichen.

Bebauungsplan Nr. 486  
STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 11 von 29 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Die Planung des Haltepunktes Mecklenbeck ist gemäß dem Betriebskonzept der DB AG 
nur auf die Kursbuchstrecke 408 (Münster-Coesfeld) ausgerichtet. Die Einbeziehung der 
Kursbuchstrecke 425 (Münster-Essen) in die Planung des Haltepunktes Mecklenbeck 
wurde nach wiederholter Prüfung und unter Zugrundel egung des Betriebskonzeptes sei- 
tens der DB AG nicht mehr befürwortet. Der Integral e Taktfahrplan (ITF) sieht mit der 
Realisierung des Haltepunktes Mecklenbeck einen 30- Minutentakt je Fahrtrichtung auf 
der Kursbuchstrecke 408 vor. 
 
Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.23). 
 
 
y) Der AVM und 3 weitere Eingeber  regen an, dass der Haltepunkt Mecklenbeck für die 
Kursbuchstrecke 408 mit einem Seitenbahnsteig ansta tt wie geplant mit einem Insel- 
bahnsteig ausgestattet wird. Dadurch entfällt der G efahrenpunkt des seitlichen Trep- 
penaufstiegs in der Unterführung. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Im Anschluss an die Offenlegung wurde die Planung f ür den Haltepunkt weiter entwi- 
ckelt. Nach der zwischen der DB Netz AG, der DB Sta tion und Service AG, dem Zweck- 
verband SPNV Münsterland und der Stadt Münster abge stimmten Haltepunktsplanung 
ist kein Bahnsteigzugang aus der Unterführung herau s mehr vorgesehen. Der Zugang 
des Inselbahnsteigs erfolgt höhengleich vor Kopf au s Richtung der P&R- und B&R-
Anlage. Damit ist ein Zugang für in ihrer Mobilität  eingeschränkte Personen gewährleis- 
tet. 
 
Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.35). 
 
 
z) Der AVM und 1 weiterer Eingeber  geben zu Bedenken, dass durch den vorliegenden 
Bebauungsplan ein Kostenrisiko entsteht. Die genann ten Planungsmängel und Fehler 
sind durch geeignete Folgemaßnahmen auszugleichen. Unter anderem sind dies ge- 
koppelte Ampelschaltungen für den Durchgangsverkehr , Fahrbahnbeheizung im Winter 
wegen einer 6,5 % Steigung und einer zu engen Kurve , Videoüberwachung an gefährli- 
chen Stellen, Beleuchtungsmaßnahmen und ein Aufzug zum Inselabahnsteig. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes soll Planungsrecht geschaffen werden. Mög- 
liche Risiken bzgl. einer fehlerhaften oder unzurei chenden Kostenschätzung und einer 
hierauf aufbauenden Finanzierungsstrategie sind nic ht Gegenstand eines Bauleitplan- 
verfahrens. Im Rahmen der weiterführenden Entwurfs-  und Ausführungsplanung werden 
die getroffenen Annahmen überprüft und fortgeschrieben. 
 
Der Knotenpunkt Weseler Straße/Meyerbeerstraße/verl egte Heroldstraße sowie die vor- 
und nachgelagerten Knotenpunkte sollen mittelfristi g signaltechnisch umgerüstet wer- 
den. Der Verkehrsablauf wird dann in Abhängigkeit d es Verkehrsaufkommens und der 
hierdurch hervorgerufenen Schadstoffemissionen durc h eine neue, zukunftsorientierte 
Signaltechnik gesteuert. Stautendenzen werden durch  diese neue Signaltechnik frühzei- 
tiger erkannt, wodurch wiederum die Verkehrsabläufe  zeitnaher verstetigt werden kön- 
nen.

Bebauungsplan Nr. 486  
STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 12 von 29 
Eine Fahrbahnbeheizung für den Winter zwischen der Weseler Straße und der Unterfüh- 
rung ist nicht vorgesehen und entbehrt auch im Hinb lick auf den Winterdienst jeder 
Grundlage.  
 
Im Rahmen der weiterführenden Planung wird in Absti mmung mit der DB AG festgelegt, 
inwieweit die Notwendigkeit einer Videoüberwachung zu sehen ist. In gleicher Weise 
bedarf es einer Abstimmung bzgl. der Bahnsteigausstattung und Beleuchtung. 
 
Im Anschluss an die Offenlegung wurde die Planung f ür den Haltepunkt weiter entwi- 
ckelt. Nach der zwischen der DB Netz AG, der DB Sta tion und Service AG, dem Zweck- 
verband SPNV Münsterland und der Stadt Münster abge stimmten Haltepunktsplanung 
ist kein direkter Bahnsteigzugang aus der Unterführ ung heraus mehr vorgesehen. Der 
Zugang des Inselbahnsteigs erfolgt höhengleich vor Kopf aus Richtung der P&R- und 
B&R-Anlage. 
 
Die Straßenbeleuchtung wird unter Beachtung der Eur onorm EN 13 201 so geplant, 
dass sie die Sicherheit der Menschen fördert und di e Leichtigkeit des Verkehrs berück- 
sichtigt. 
 
Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.46). 
 
 
2.  Drei Eingeber  regen an, die Heroldstraße als Tempo 30-Zone auszuweisen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Verkehrsregelnde Maßnahmen sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. 
 
Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.2). 
 
 
3.  Zehn Eingeber  geben zu Bedenken, dass die Heroldstraße in ihrer Breite gar nicht auf 
ein so hohes Verkehrsaufkommen ausgerichtet ist. Wi e sollen Kinder und andere Rad- 
fahrer diese Straße, die keinen Radweg aufweist, be nutzen? Hier sieht die Eingeberin 
ein ganz hohes Gefahrenpotenzial. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Die Planung von Radverkehrsanlagen im Altbestand He roldstraße ist nicht Gegenstand 
dieses Verfahrens. Hierzu bedarf es einer gesonderten Planung. 
 
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass mit der Ent wicklung der laut FNP 2010 ausge- 
wiesenen Wohnbauflächen östlich der Straßen Hafkhor st, Ripenhorst und Rockbusch 
eine eigenständige Geh- und Radwegverbindung innerh alb dieses Wohngebietes städ- 
tebaulich angedacht ist. Zielsetzung ist, Radfahrer  und Fußgänger der Waldweg-
Siedlung über die Straßen Hafkhorst, Ripenhorst und  Rockbusch auf diesen Geh- und 
Radweg mit Anschluss an die geplante Fußgängerlicht signalanlage der verlegten He- 
roldstraße südlich der Unterführung zu führen. Radf ahrer und Fußgänger könnten sich 
sodann problemlos in Richtung des Bahnseitenweges o der auch zur Weseler Straße hin 
verändern. Die Planung dieser Wegeverbindung erfolg t mit der Aufstellung des Bebau- 
ungsplanes zu diesem neuen Wohngebiet. Voraussetzun g ist jedoch die Realisierung 
der verlegten Heroldstraße (s. hierzu Beschlusspunkt 1.2.1). 
 
Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.4).

Bebauungsplan Nr. 486  
STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 13 von 29 
 
4.  Drei Eingeber  geben zu Bedenken, dass mit einer Verlegung der He roldstraße diese zu 
einem Autobahnzubringer wird. Auf diese Weise ginge  ein Großteil an Lkw-Verkehr mit- 
ten durch ein Wohngebiet. Die Heroldstraße ist deshalb für den Lkw-Verkehr zu sperren. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Verkehrsregelnde Maßnahmen sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. 
 
Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.6). 
 
 
5.   Elf Eingeber  haben Bedenken, dass die Waldweg-Siedlung vom Geme indezentrum 
Mecklenbeck abgehängt und isoliert wird. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Die Bahnlinie mit dem sich nördlich anschließenden Gewerbegebiet sowie die Weseler 
Straße stellen für die Wohnbebauung des Stadtteils Mecklenbeck eine Zäsur dar. Mit 
der Variante II B wird eine Verkehrsführung aufgeze igt, die mit dazu beitragen soll, dass 
diese Zäsur überbrückt wird und die Wohnbebauungen Mecklenbeck-Mitte und Wald- 
weg-Siedlung (Mecklenbeck südlich der Bahnlinie) am  Knotenpunkt Weseler Stra- 
ße/Meyerbeerstraße auf direktem Wege miteinander verknüpft werden. 
 
Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.10). 
 
 
6.   Zwei Eingeber  haben Bedenken, dass nicht genügend Querungshilfen  im Bereich der 
alten Heroldstraße eingeplant werden. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Die Planung von zusätzlichen Querungshilfen im Bere ich der alten Heroldstraße ist nicht 
Gegenstand dieses Verfahrens. Hierzu bedarf es einer gesonderten Planung. 
 
Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.11). 
 
 
7.   Ein Eingeber  regt an, den Taxistand Meyerbeerstraße näher an di e Bahnstation zu ver- 
legen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Die Verlegung des Taxistandes Meyerbeerstraße ist n icht Gegenstand dieses Verfah- 
rens. 
 
Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.12). 
 
 
8.   Ein Eingeber  regt an, den Bahnübergang zu belassen und die Wied austraße ab dem 
Kappenberger Damm für den Durchgangsverkehr zu sperren. 
 
Stellungnahme der Verwaltung:

Bebauungsplan Nr. 486  
STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 14 von 29 
Die Heroldstraße wie auch die Weseler Straße und de r Dingbängerweg gehören zum 
klassifizierten Straßennetz und sind somit hinsicht lich ihrer Funktion im Straßennetz von 
überörtlicher Verkehrsbedeutung. Eine Sperrung der Wiedaustraße/Heroldstraße für den 
Durchgangsverkehr kann demnach nicht befürwortet we rden. Perspektivisch soll jedoch 
gemäß dem Beschluss des Ausschusses für Stadtplanun g, Stadtentwicklung, Verkehr 
und Wirtschaft vom 01.06.1999 eine Abstufung der He roldstraße zur Gemeindestraße 
erfolgen. 
 
Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.13). 
 
 
9.   Vier Eingeber  geben zu Bedenken, dass durch die Verlegung des Ba chbettes der Get- 
terbach seine „Überschwemmungszonen“ verlieren wird . Die Hochwassergefahr wird  
wahrscheinlicher. In gleicher weise wird die geplan te Verrohrung dazu beitragen, dass 
der Hochwasserabfluss nicht mehr gewährleistet werd en kann. Die Folge wären überflu- 
tete Kelleräume der „Am Getterbach“ anliegenden Häuser. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Für den Getterbach liegt eine hydraulische Nachrech nung aus dem Jahr 2002 vor. Sie 
liefert Daten zu Wasserspiegellagen und Wassermenge n von Regenereignissen ver- 
schiedener Jährlichkeiten. Grundlage für die Bemess ung von Durchlässen ist das hun- 
dertjährige Regenereignis (HQ 
100 ). Die Verrohrung wird entsprechend den gültigen Be - 
messungskriterien (hundertjähriges Regenereignis) g eplant und muss durch die Untere 
Wasserbehörde genehmigt werden. Die Unterführung wi rd durch leistungsfähige Re- 
genwasserpumpen entwässert. 
 
Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.14). 
 
 
10.   Zweiunddreißig Eingeber  geben zu Bedenken, dass das Verkehrsaufkommen, ins be- 
sondere auch der Schwerverkehrsanteil, mit der Verl egung der Heroldstraße deutlich 
zunehmen wird. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Anhand der ersten Verkehrsuntersuchung zum „Autobah nanschluss Münster-Hiltrup – 
Belastungsermittlung und Auswirkungsanalyse“ der In genieurgruppe IVV Aachen aus 
dem Jahr 2000, wurden für das Jahr 2015 Verkehrsbel astungen auf der verlegten He- 
roldstraße in einer Größenordnung von 7700 Kfz/24h (Höhe Waldweg 5.700 Kfz/24h) 
prognostiziert. 
Der Schwerverkehrsanteil wird bis zum Jahr 2020 von  2,3 % auf 4,3 % zunehmen. Die- 
se prognostizierten Schwerverkehrsanteile sind im V ergleich zu anderen klassifizierten 
Straßen bzw. auch Gemeindestraßen des Vorbehaltsnet zes als unterdurchschnittlich bis 
normal einzustufen.  
 
Für den Fall, dass der Autobahnanschluss Münster-Hi ltrup nicht gebaut würde, erhöht 
sich das Verkehrsaufkommen auf 8.900 Kfz/24h (Höhe Waldweg 6.700 Kfz/24h). Diese 
Verkehrsreduzierung erklärt sich im Wesentlichen da mit, dass derzeit über die Herold- 
straße Ost-West-Verkehrsbeziehungen von Hiltrup Ric htung Senden und in Gegenrich- 
tung abgewickelt werden. Mit dem Autobahnanschluss Münster-Hiltrup wird dieser Ver- 
kehr dann die A1 und A 43 befahren. Im Vergleich hi erzu werden anhand der neuesten 
Untersuchung (Stand Oktober 2007) zum Hansa-Busines sPark (als Aktualisierung der 
Verkehrsuntersuchung zum Autobahnanschluss Münster- Hiltrup aus dem Jahr 2000) für

Bebauungsplan Nr. 486  
STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 15 von 29 
das Prognosejahr 2020 auf der verlegten Heroldstraß e 7.800 Kfz/24h erwartet. Ohne 
den Autobahnanschluss Münster-Hiltrup und ohne den Hansa-BusinessPark muss mit 
Verkehrsbelastungen in einer Größenordnung von 8.800 Kfz/24h gerechnet werden. 
 
Die aktuellen Prognosewerte für das Jahr 2020 aus d er Verkehrsuntersuchung zum 
Hansa-BusinessPark Münster (Stand Oktober 2007) las sen somit keinen signifikanten 
Unterschied im Vergleich zu den Ergebnissen aus der  Verkehrsuntersuchung „Auto- 
bahnanschluss Münster-Hiltrup“ aus dem Jahr 2000 erkennen. 
 
Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.16). 
 
 
11.   Drei Eingeber  regen an, dass der Bebauungsplan noch einmal allen  Bürgern des Be- 
zirks vor dem Satzungsbeschluss vorgestellt wird un d eine Bürgerbefragung durchge- 
führt wird. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Das Bebauungsplanverfahren wird entsprechend den ge setzlichen Vorgaben in einer 
zweistufigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3.1 (Bürgera nhörung) und § 3.2 (Offenlegung) 
des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt. Eine erne ute Bürgeranhörung ist nicht 
vorgesehen. 
 
Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.17). 
 
 
12.   Drei Eingeber  geben zu Bedenken, dass die Querungsstelle Herolds traße in Höhe des 
heutigen Bahnüberganges für Radfahrer und Fußgänger  unübersichtlich und gefährlich 
ist. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Die Straßenverkehrsanlage „verlegte Heroldstraße“ wird nach dem neuesten Stand der 
Technik richtlinienkonform und verkehrssicher gepla nt. U. a. ist für die querenden Fuß- 
gänger und Radfahrer ein Fahrbahnteiler als Querung shilfe vorgesehen. Die erforderli- 
chen Sichtdreiecke werden eingehalten. 
 
Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.18). 
 
 
13.   Dreizehn Eingeber  geben zu Bedenken, dass der Geh- und Radweg zwisch en den 
beidseitigen Lärmschutzwänden gefährlich ist und de r Bereich als Angstraum empfun- 
den wird. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Die Straßenverkehrsanlage „verlegte Heroldstraße“ wird nach dem neuesten Stand der 
Technik richtlinienkonform geplant. Hierbei steht d ie Verkehrssicherheit im Vordergrund. 
Im Bereich der Lärmschutzwände ist über eine Länge von 240 m folgender Straßen- 
querschnitt geplant: 
- Lärmschutzwand der DB AG mit anliegendem Grünstre ifen unterschiedlicher Breite 
- 3,00 m kombinierter Zweirichtungsgeh- und -radweg  
- 1,00 - 2,50 m Grünstreifen, mit hochstämmigen Bäu men besetzt 
- 6,50 m Fahrbahn 
- 1,00 – 2,50 m Grünstreifen

Bebauungsplan Nr. 486  
STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 16 von 29 
- Lärmschutzwand zur Wohnbebauung Hafkhorst 
 
Nachfolgend bis zur Unterführung wird die verlegte Heroldstraße von einem i. M. 25 m 
breiten und mit Bäumen besetzten Grünstreifen beidseitig eingebettet. 
 
Die Stadt Münster wird als Vorhabenträgerin im Rahm en der Ausführungsplanung zur 
Unterführung darauf achten, dass durch entsprechend e Gestaltungsmaßnahmen das 
subjektive Gefühl eines Angstraumes weitgehend vermieden wird. 
 
Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.19). 
 
 
14.   Zwei Eingeber  geben zu Bedenken, dass der Fußweg zur Haltestelle  Meyerbeerstraße 
zu weit ist. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Die fußläufige Entfernung zur Bushaltestelle Wesele r Str./Heroldstraße beträgt ab dem 
Bahnübergang Heroldstraße ca. 270 m und bis zur Bus haltestelle Weseler 
Str./Meyerbeerstr. ca. 670 m. Hiernach ergibt sich eine Wegedifferenz von 400 m. Der 
Unterschied der einzelnen Wegstrecken muss, bezogen  auf die unterschiedliche Lage- 
gunst des Wohnsitzes, relativiert werden. Mit der E ntwicklung der laut FNP 2010 aus- 
gewiesenen Wohnbauflächen östlich der Straßen Hafkh orst, Ripenhorst und Rockbusch 
werden auch neue direkte Geh- und Radwegverbindunge n zum Zielpunkt Weseler Stra- 
ße geplant. Zielsetzung ist, Radfahrer und Fußgänge r der Waldweg-Siedlung auf diese 
Geh- und Radwegverbindungen mit Anschluss an die ge plante Fußgängerlichtsignalan- 
lage der verlegten Heroldstraße südlich der Unterfü hrung zu führen. Radfahrer und 
Fußgänger könnten sich sodann problemlos in Richtun g des Bahnseitenweges oder 
auch zur Weseler Straße hin verändern. Betrachtet m an unter diesen Bedingungen ei- 
nen Startpunkt Rockbusch, so wäre die Distanz im Ei nzelfall wie zuvor angeführt mit ca. 
700 – 750 m sogar annähernd gleich. In diesem Zusam menhang wird darauf hingewie- 
sen, dass die Linie 10 auch zukünftig mit einer ver legten Heroldstraße nachfrageorien- 
tiert die Waldweg-Siedlung bedienen wird. Hierüber hinaus ist geplant, das Haltestellen- 
angebot der Linie 10 um eine 3 Haltestelle im Einmü ndungsbereich der Erschließungs- 
straße des geplanten Neubaugebietes zu erweitern. 
 
Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.21). 
 
 
15.   Fünf Eingeber  geben zu Bedenken, dass die Immobilienpreise durch  die Verlegung der 
Heroldstraße sinken werden. Die Wohnqualität wird s ich insgesamt verschlechtern. Der 
Bebauungsplan löst ein Verkehrsproblem. Das Wohnen im betroffenen Gebiet zwischen 
Waldweg und Bahnlinie wird aber einseitig belastet. Das kann nicht richtig sein! 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Anhaltspunkte für eine Verschlechterung der Wohnqua lität können unter den bekannten 
Rahmenbedingungen ebenso wenig hergeleitet werden w ie eine Wertminderung der 
Immobilien oder auch geringere Erzielung von Mieten  und Pachten aufgrund der geplan- 
ten Verlegung der Heroldstraße. 
 
Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.22).

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STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 17 von 29 
16.   Zwei Eingeber  geben zu Bedenken, dass der geplante Lärmschutz is t nicht ausrei- 
chend ist. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Schallimmissionen im Neubaubereich wurden in einer schalltechnischen Untersuchung 
mit dem Ergebnis prognostiziert, dass ohne geeignet e Lärmschutzmaßnahmen Über- 
schreitungen der Immissionsgrenzwerte der Verkehrsl ärmschutzverordnung (16. 
BImSchV) auftreten werden. Als Verringerungsmaßnahm en sind deshalb aktive und 
passive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Zum Schutz der Wohnbebauung ist süd- 
lich der verlegten Heroldstraße eine 2,5 m hohe Lär mschutzwand geplant. Diese Lärm- 
schutzwand wird zur Vermeidung von Reflexionen als hoch absorbierende Wand ausge- 
führt. Die Pegelminderungen durch die Anordnung der  aktiven Lärmschutzwand betra- 
gen bis zu 13 dB(A) (Hafkhorst 41). Für die überwie gende Bebauung werden durch die 
Lärmschutzwand Pegelminderungen zwischen 6 und 8 dB (A) erzielt. In Verbindung mit 
der Pegelminderung und der Einhaltung der maßgebenden Immissionsgrenzwerte ist die 
Anordnung höherer Lärmschutzwände über 2,5 m hinaus nicht erforderlich.  
 
Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.24). 
 
 
17.   Drei Eingeber  geben zu Bedenken, dass die neue Unterführung nich t gefahrlos benutzt 
werden kann. Was passiert, wenn es zu einem Unfall mit einem Gefahrguttransporter 
kommen sollte? Die Unterführung wird dann blockiert  sein und es besteht aufgrund der 
anstehenden hohen Wände keine Möglichkeit, diese zu verlassen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Pannenbuchten und Fluchtwege entbehren aus fachplan erischer Sicht heraus jeder 
Grundlage, da es sich bei der verlegten Heroldstraß e um eine Gemeindestraße und 
nicht um eine Bundesautobahn, Kraftfahrtstraße bzw. auch um einen nicht überschauba- 
ren Tunnel handeln wird. Dessen ungeachtet stehen i m Bereich der Lärmschutzwände 
beidseits der Straße ausreichend Flächen zur Verfüg ung, die bei einem Unfall für Ret- 
tungsmaßnahmen und als Schutzzone genutzt werden kö nnen. Unfälle im alltäglichen 
Straßenverkehr können jedoch grundsätzlich nicht au sgeschlossen werden. Sie dürften 
aber eher die Ausnahme als die Regel sein, so dass die Versorgung des Waldweggebie- 
tes  auch zukünftig mit einer verlegten Heroldstraß e als gesichert angesehen werden 
kann. 
 
Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.24). 
 
 
18.   Vierzehn Eingeber  geben zu Bedenken, dass ältere Mitbürger, kleine K inder, Frauen 
und Mobilitätseingeschränkte sich in der Dunkelheit  scheuen werden, die Unterführung 
zur Weseler Straße zu benutzen. Wie sollen sie zukü nftig ihre sozialen Kontakte pfle- 
gen? Die Wege zum Kindergarten, zur Schule, zum Mec kmannhof, zum Drogeriemarkt 
usw. werden sich in unzumutbarer weise deutlich verlängern.  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Die Verlegung der Heroldstraße stellt eine Ersatzma ßnahme nach dem Eisenbahnkreu- 
zungsgesetz da. Bei einer solchen Maßnahme gilt dan n die Kostenfolge nach § 13 des 
Gesetzes, wonach die Kosten zwischen dem Baulastträ ger des Schienenweges der 
kreuzenden Eisenbahn, dem Träger der Baulast der kr euzenden Straße und dem Bund 
zu dritteln sind. Dieser Sachverhalt bedeutet auch,  dass der Bahnübergang ohne Aus-

Bebauungsplan Nr. 486  
STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 18 von 29 
nahme aufgehoben wird. Mit der Aufgabe des Bahnüber ganges Heroldstraße ist die 
Zielsetzung verbunden, die Verkehrssicherheit und L eichtigkeit des Verkehrs zu erhö- 
hen. 
 
Der ÖPNV erschließt gegenwärtig das Waldweggebiet ü ber die vom Meckmannweg 
kommende und auch in Gegenrichtung fahrende Buslini e 10 mit Anbindung an die 
Umstiegshaltestelle Weseler Str./Heroldstr. zu den Buslinien 15 und 16. Die Buslinie 10 
wird auch zukünftig nachfrageorientiert ein Bindegl ied sein zwischen der Waldweg-
Siedlung, dem Meckmannweg und dem Einkaufszentrum a n der St. Anna-Kirche. Im 
Zuge der verlegten Heroldstraße ist geplant, das Ha ltestellenangebot der Linie 10 um 
eine 3 Haltestelle im Einmündungsbereich der Erschl ießungsstraße des geplanten Neu- 
baugebietes zu erweitern. Durch die Verlegung der H eroldstraße kann im Einzelfall nicht 
ausgeschlossen werden, dass sich die Wegebeziehunge n betroffener Anwohner, je 
nach Lagegunst des Wohnsitzes, in positiver wie auc h in negativer Hinsicht verändern 
werden.  
 
Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.37). 
 
 
19.   Acht Eingeber  haben Bedenken, dass die gegenwärtigen Lärm- und Abgasimmissionen 
sich mit einer Verlegung der Heroldstraße erhöhen werden. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Schallimmissionen im Neubaubereich wurden in einer schalltechnischen Untersuchung 
mit dem Ergebnis prognostiziert, dass ohne geeignet e Lärmschutzmaßnahmen Über- 
schreitungen der Immissionsgrenzwerte der Verkehrsl ärmschutzverordnung (16. 
BImSchV) auftreten werden. Als Verringerungsmaßnahm en sind deshalb aktive und 
passive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Zum Schutz der Wohnbebauung ist süd- 
lich der verlegten Heroldstraße eine 2,5 m hohe Lär mschutzwand geplant. Diese Lärm- 
schutzwand wird zur Vermeidung von Reflexionen als hoch absorbierende Wand ausge- 
führt. Die Pegelminderungen durch die Anordnung der  aktiven Lärmschutzwand betra- 
gen bis zu 13 dB(A) (Hafkhorst 41). Für die überwie gende Bebauung werden durch die 
Lärmschutzwand Pegelminderungen zwischen 6 und 8 dB (A) erzielt. In Verbindung mit 
der Pegelminderung und der Einhaltung der maßgebenden Immissionsgrenzwerte ist die 
Anordnung höherer Lärmschutzwände über 2,5 m hinaus nicht erforderlich. 
 
Hinsichtlich der Luftschadstoffe ist gemäß den Erge bnissen der Umweltverträglichkeits- 
studie die zu erwartende Immissionssituation entlan g der Heroldstraße als unproblema- 
tisch einzustufen. Diese Einschätzung wird auch dur ch die Erkenntnisse des Berichtes 
zum „Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW (APUG, 2004“ gestützt. Demnach 
ist gemessen an dem prognostizierten Verkehrsaufkom men unter Berücksichtigung der 
Durchlüftungsverhältnisse bzw. der Abstände der Beb auung an Hausfassaden nicht mit 
einer Schadstoffbelastung der Luft über den Grenzwe rten der 22. BImSchV (Verordnung 
über Immissionswerte) zu rechnen.  
 
Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.38). 
 
 
20.   Ein Eingeber  regt an, die Möglichkeit einer zusätzlichen Autoba hnauffahrt Weseler 
Straße/WN bzw. Roxel zur Autobahnauffahrt Münster-H iltrup zu prüfen. Dann hätten wir 
eine wirklich große Tangente und die Autos würden nicht über die Heroldstraße fahren. 
 
Stellungnahme der Verwaltung:

Bebauungsplan Nr. 486  
STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 19 von 29 
Die Prüfung von weiteren Autobahnanschlüssen ist ni cht Gegenstand des Bebauungs- 
planverfahrens. 
 
Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.39). 
 
 
21.   Zwei Eingeber  geben zu Bedenken, dass durch die neue Straßenführ ung Kinder, alte 
Menschen, Behinderte, Radfahrer und Fußgänger erheblich gefährdet werden. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Die Straßenverkehrsanlage „verlegte Heroldstraße“ wird nach dem neuesten Stand der 
Technik richtlinienkonform geplant. Hierbei steht d ie Verkehrssicherheit im Vordergrund. 
Unfälle im alltäglichen Straßenverkehr können jedoc h grundsätzlich nicht ausgeschlos- 
sen werden, da eine 100 % Verkehrssicherheit aufgru nd von menschlichem und techni- 
schem Versagen nicht garantiert werden kann. 
 
Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.40). 
 
 
22.  Zwei Eingeber  geben zu Bedenken, dass aufgrund des relativ hohen  Grundwasser- 
spiegels, zu erwartende schwere Regenfälle und der Tatsache, dass es sich bei dem 
Bauvorhaben um eine Trogbauweise handelt, ein Pumpw erk erforderlich ist. Hierdurch 
wird der Grundwasserspiegel sinken und die Tier- un d Pflanzenwelt erheblich gefähr- 
den. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Auf Grund der Neuversiegelung bisher unversiegelter  Flächen ist von einer Verminde- 
rung der Grundwasserneubildungsrate auszugehen. Die  Wirkungen auf den Grundwas- 
serkörper durch diese verminderte Neubildungsrate s ind jedoch wegen der lediglich 
minderen Bedeutung der Gesteine als Grundwasserleiter als gering einzustufen. 
 
Nach jetzigem Kenntnisstand ist nicht auszuschließe n, dass bauzeitliche Auswirkungen 
auf die nächstgelegene Eigenwasserversorgungsanlage  auftreten können. Im Rahmen 
der Baumaßnahme ist dies zu beachten und ggfs. sind Maßnahmen zu treffen. 
 
Unter der Voraussetzung, dass nach der Baumaßnahme keine Wasserhaltung mehr 
stattfindet, sind keine nachteiligen Auswirkungen d urch das Trogbauwerk auf den 
Grundwasserleiter zu erwarten. 
 
Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.42). 
 
 
23.   Zwei Eingeber  geben zu Bedenken, dass es zwingend erforderlich i st, ergänzend zum 
Treppenaufgang einen Aufzug zum Bahnsteig des gepla nten Haltepunktes einzuplanen, 
damit dieser von Personen mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrern genutzt werden kann. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Im Anschluss an die Offenlegung wurde die Planung f ür den Haltepunkt weiter entwi- 
ckelt. Nach der zwischen der DB Netz AG, der DB Sta tion und Service AG, dem Zweck- 
verband SPNV Münsterland und der Stadt Münster abge stimmten Haltepunktsplanung 
ist kein Bahnsteigzugang aus der Unterführung herau s mehr vorgesehen. Der Zugang 
des Inselbahnsteigs erfolgt höhengleich vor Kopf au s Richtung der P&R- und B&R-

Bebauungsplan Nr. 486  
STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 20 von 29 
Anlage. Damit ist ein Zugang für in ihrer Mobilität  eingeschränkte Personen gewährleis- 
tet. Ein Aufzug ist nicht mehr vorgesehen. 
 
Beschlussvorschlag: Der Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.43). 
 
 
24.  Ein Eingeber  gibt zu Bedenken, dass durch die Baumaßnahme erheb liche Grün-, A- 
cker- und Weideflächen sowie Hecken vernichtet werd en. Im Ausgleich hierfür müssen 
Flächen im Bereich Münster-Mecklenbeck nachgewiesen werden. Eine Ausgleichsfläche 
in einem anderen Stadtteil nutzt hier vor Ort Niemandem. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Durch die Verlegung der Heroldstraße und die damit verbundene Bodenversiegelung 
ergeben sich Eingriffe in die Schutzgüter von Natur  und Landschaft. Zur Kompensation 
dieser Eingriffe werden im Plangebiet Ausgleichsflä chen festgesetzt, auf denen umfang- 
reiche Baum- und Gehölzpflanzungen vorgesehen sind.  U. a. ist geplant, im Bereich der 
verlegten Heroldstraße straßenbegleitend Baumpflanz ungen durchzuführen, Ufergehöl- 
ze zu pflanzen und Kulissenpflanzungen anzulegen, d ie Lärmschutzwand zu begrünen 
sowie Baumpflanzungen auf Wiesenflächen vorzunehmen . Auf der Grundlage des § 4a 
des Landschaftsgesetzes ist eine weitere Kompensati onsfläche außerhalb des Plange- 
bietes östlich des Gievenbaches südlich der Roxeler  Straße festgesetzt worden. Im 
Landschaftspflegerischen Begleitplan ist die Eingri ffs-/Ausgleichsbilanzierung sowie der 
Nachweis der Kompensation ausführlich dokumentiert. 
 
Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.44). 
 
 
25.   Zwei Eingeber  geben zu Bedenken, dass durch den geplanten Bahnha ltepunkt Busver- 
bindungen, die jetzt schon unattraktiv sind, weiter  abgebaut werden. Eine Reduzierung 
der Erreichbarkeit durch öffentliche Verkehrsmittel muss ausgeschlossen werden. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Der ÖPNV erschließt gegenwärtig das Waldweggebiet ü ber die vom Meckmannweg 
kommende und in Gegenrichtung auch fahrende Buslini e 10 mit Anbindung an die 
Umstiegshaltestelle Weseler Str./Heroldstr. zu den Buslinien 15 und 16. Dieses Angebot 
wird sich mit der verlegten Heroldstraße insofern v erändern, als das dann die Haltestelle 
Weseler Str./Meyerbeerstraße diese Funktion überneh men wird. Die Buslinie 10 wird 
auch zukünftig ein Bindeglied sein zwischen der Wal dweg-Siedlung, dem Meckmann- 
weg und dem Einkaufszentrum an der St. Anna-Kirche.  Im Zuge der verlegten Herold- 
straße ist geplant, das Haltestellenangebot der Lin ie 10 um eine 3 Haltestelle im Ein- 
mündungsbereich der Erschließungsstraße des geplanten Neubaugebietes zu erweitern. 
Durch die Verlegung der Heroldstraße kann im Einzel fall nicht ausgeschlossen werden, 
dass sich die Wegebeziehungen betroffener Anwohner,  je nach Lagegunst des Wohn- 
sitzes, in positiver wie auch in negativer Hinsicht verändern werden. 
 
Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.45). 
 
 
26.  Zwei Eingeber  geben zu Bedenken, dass das Gebiet um den Getterba ch als Biotop 
einzustufen ist und demnach vom höheren Verkehrsauf kommen besonders betroffen 
wird. Es könnte sein, dass hier der Lebensraum beso nders bedrohter Tierarten der sog. 
„Rote Liste“ anzutreffen ist.

Bebauungsplan Nr. 486  
STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 21 von 29 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Die Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Umwelt wu rden anhand eines Umweltbe- 
richtes auf der Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a des 
Baugesetzbuches nachgewiesen. Die Umweltprüfung ist auf der Grundlage vorhandener 
Daten sowie von folgenden Gutachten und Beiträgen, die für die Planung erstellt bzw. 
herangezogen wurden, durchgeführt worden: 
 
- Umweltverträglichkeitsstudie (WWK Warendorf, 1998 ), 
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (WWW Warendo rf, 2006), 
- Schalltechnische Untersuchung (Planungsbüro für L ärmschutz Altenberge GmbH, 
2003), 
- Beschreibung der Bohrprofile (Dr. Muntzos & Partn er, 2006), 
- Vorlage Nr. 179/99: Beseitigung des plangleichen Bahnüberganges an der Herold- 
straße und Bau eines DB-Haltepunktes Mecklenbeck, h ier: Varianten-Entscheidung 
und weitere Planung (1999). 
 
Im vorliegenden Umweltbericht sind die wesentlichen Ergebnisse der genannten Quellen 
zusammengefasst. Der Untersuchungsraum wurde jeweil s so weit gefasst, wie Auswir- 
kungen auf die einzelnen Schutzgüter zu erwarten si nd. D. h., diese reichen auch über 
den eigentlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes hinaus. 
 
Hiernach sind die Biotope des Plangebietes einschli eßlich der Bahnanlage außer den 
Grünlandflächen im Osten nördlich und südlich der B ahn als schutzwürdige Biotope in 
der Stadtbiotopkartierung bzw. im Biotopkataster de r LÖBF (Landesanstalt für Ökologie, 
Bodenordnung und Forsten NRW) erfasst. 
 
Die Biotoptypen im Plangebiet weisen nach den Krite rien des landschaftspflegerischen 
Begleitplans in der Gesamtbewertung eine geringe bis mittlere Bedeutung auf. 
 
Das Plangebiet liegt nicht in einem FFH- und Vogels chutzgebiet oder einem Natur- 
schutzgebiet. Geschützte Biotope nach § 62 LG NW (L andschaftsgesetz Nordrhein-
Westfalen) fehlen im Untersuchungsgebiet.  
 
Der Feldgehölz-Grünland-Komplex am Getterbach ist i m Biotopkataster NRW als ge- 
schützter Biotop (BK-Fläche 4011-097) von lokaler Bedeutung enthalten. 
 
Der Bahndamm und die Gleisanlagen sind als schutzwü rdiger Biotop in der Stadtbiotop- 
kartierung der Stadt Münster enthalten. Schutzziel ist die Sicherung als Vernetzungsbio- 
top. 
 
Nach Aussage der kontaktierten Fachbehörden und des  ehrenamtlichen Naturschutzes 
sowie nach Auswertung vorhandener Daten gibt es kei ne Hinweise auf das Vorkommen 
streng geschützter Arten nach § 10 Abs. 2 Nr. 11 BN atSchG (Bundesnaturschutzge- 
setz). 
 
Im Rahmen der Kartierungen zur Umweltverträglichkei tsstudie im Jahr 1997 wurde als 
Vertreter streng geschützter Arten jeweils ein Indi viduum des Turmfalken und des Eis- 
vogels außerhalb des Plangebietes angetroffen. Eine  Anfrage zum etwaigen Vorkom- 
men geschützter Arten bei den Naturschutzbehörden u nd –verbänden im Jahr 2005 er- 
gab gleichfalls keine Hinweise auf das Vorkommen st reng geschützter Arten im Plange- 
biet.

Bebauungsplan Nr. 486  
STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 22 von 29 
Bei Untersuchungen zu Amphibien und Reptilien konnt e lediglich ein Exemplar des 
Grasfrosches am Getterbach festgestellt werden. Die ses Ergebnis ist auf das Fehlen 
geeigneter Lebensräume zurückzuführen.  
 
Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt (Beschlusspunkt 1.1.47). 
 
 
27.  Ein Eingeber  regt an, die Verrohrung des Getterbaches ausreiche nd groß zu dimensio- 
nieren ist. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Für den Getterbach liegt eine hydraulische Nachrech nung aus dem Jahr 2002 vor. Sie 
liefert Daten zu Wasserspiegellagen und Wassermenge n von Regenereignissen ver- 
schiedener Jährlichkeiten. Grundlage für die Bemess ung von Durchlässen ist das hun- 
dertjährige Regenereignis (HQ 
100 ). Die Verrohrung wird entsprechend den gültigen Be - 
messungskriterien (hundertjähriges Regenereignis) g eplant und muss durch die Untere 
Wasserbehörde genehmigt werden. Die Unterführung wi rd durch leistungsfähige Re- 
genwasserpumpen entwässert. 
 
Beschlussvorschlag: Der Anregung wird gefolgt (Beschlusspunkt 1.2.2). 
 
 
28.   Ein Eingeber  regt an, die verlegte Heroldstraße für alle Verkeh rsarten durchgängig zu 
beleuchten. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Die verlegte Heroldstraße erhält wie jede Innerorts straße eine Straßenbeleuchtung. Die- 
se wird unter Beachtung der Euronorm EN 13 201 so g eplant, dass sie die Sicherheit 
der Menschen fördert und die Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigt. 
 
Beschlussvorschlag: Der Anregung wird gefolgt (Beschlusspunkt 1.2.4). 
 
 
29.   Ein Eingeber  regt an, die ÖPNV-Bedienung des Waldwegviertels so  zu gestalten, dass 
ein Ein- und Umstieg zum Zentrum Mecklenbeck und zur Innenstadt gesichert. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) erschließ t gegenwärtig das Waldwegge- 
biet über die vom Meckmannweg kommende und in Gegen richtung auch fahrende Bus- 
linie 10 mit Anbindung an die Umstiegshaltestelle W eseler Str./Heroldstr. zu den Busli- 
nien 15 und 16. Dieses Angebot wird sich mit der ve rlegten Heroldstraße insofern ver- 
ändern, als dass dann die Haltestelle Weseler Str./ Meyerbeerstraße diese Funktion ü- 
bernehmen wird. Die Buslinie 10 wird demnach auch z ukünftig ein Bindeglied sein zwi- 
schen der Waldweg-Siedlung, dem Meckmannweg und dem  Einkaufszentrum an der St. 
Anna-Kirche. In diesem Zusammenhang wird darauf hin gewiesen, dass die Linie 10 
auch zukünftig mit einer verlegten Heroldstraße nac hfrageorientiert die Waldweg-
Siedlung bedienen wird. Hierüber hinaus ist geplant , das Haltestellenangebot der Linie 
10 um eine 3. Haltestelle im Einmündungsbereich der  Erschließungsstraße des geplan- 
ten Neubaugebietes zu erweitern.  
 
Beschlussvorschlag: Der Anregung wird gefolgt (Beschlusspunkt 1.2.5).

Bebauungsplan Nr. 486  
STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 23 von 29 
 
 
30.   Ein Eingeber  regt an, die Geh- und Radwegverbindung parallel zu r Bahn zwischen He- 
roldstraße und Werneweg zu erhalten. Diese Wegeverb indung muss auch zukünftig mit 
Anbindung an die Unterführung bestehen bleiben. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Der vorhandene Bahnseitenweg zwischen Heroldstraße und Werneweg wird auch zu- 
künftig als Geh- und Radweg mit Anbindung an die Unterführung bestehen bleiben  
 
Beschlussvorschlag: Der Anregung wird gefolgt (Beschlusspunkt 1.2.6). 
 
 
 
31. Die DB Services Immobilien GmbH, Köln  hat in ihrer Stellungnahme vom 16.11.2006 
zum Bebauungsplan die Anregungen der DB Netz AG, Duisburg  und der DB Station & 
Service AG, Münster  zusammengefasst. Es wird ausgeführt, dass durch de n Bebau- 
ungsplan Nr. 486 die Belange der Bahn sowohl hinsic htlich der vorgesehenen Eisen- 
bahnunterführung zur Beseitigung des höhengleichen Bahnüberganges Heroldstraße als 
auch durch die nachrichtliche Darstellung des Bahns teiges an der Eisenbahnstrecke 
Münster - Coesfeld berührt sind. Nachfolgende Bedenken wurden vorgetragen: 
 
a) Allgemeines 
 
Die DB Netz AG weist darauf hin, dass zur Beseitigu ng des Bahnüberganges an der He- 
roldstraße seit Jahren von der Stadt Münster in Abs timmung mit der DB Netz AG eine 
Planung betrieben wird mit dem Ergebnis, dass die i m Bebauungsplan vorgesehene 
Verlegung des Kreuzungspunktes und der Bau einer Ei senbahnunterführung die vorzu- 
sehende, realisierbare Lösung darstellt. Insoweit s timmt die DB Netz AG der grundsätz- 
lichen Zielrichtung des Bebauungsplanes, die planun gsrechtlichen Voraussetzungen für 
die Bahnübergangsbeseitigung zu schaffen, ausdrückl ich zu. Die DB Netz AG hält die 
Aufhebung des Bahnüberganges nach wie vor für gebot en und hofft, dass sich die für 
die Weiterführung der Planung notwendigen Randbedingungen zügig klären lassen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Die Stadt Münster nimmt die Ausführungen der DB Netz AG zur Kenntnis.  
 
Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 
 
 
b) Eisenbahnrechtliches Verfahren 
 
 
Die DB Netz AG weist darauf hin, dass abweichend vo n der Darstellung in der Begrün- 
dung zur Realisierung der Unterführung nicht zwinge nd ein ergänzendes eisenbahn- 
rechtliches Planfeststellungsverfahren durchzuführe n ist. Das Eisenbahn-Bundesamt 
kann hierauf verzichten, wenn im Bebauungsplan die öffentlichen und privaten Belange 
abschließend abgewogen wurden und alle erforderlich en Zustimmungen erteilt wurden. 
Das Eisenbahn-Bundesamt wird nur dann ein eisenbahn rechtliches Verfahren durchfüh- 
ren, wenn etwas anderes im Bebauungsplan dargestell t ist, als realisiert wird. Ein zu- 
sätzliches eisenbahnrechtliches Verfahren würde ein e Verzögerung bei der Realisierung 
der Eisenbahnunterführung (Kreuzungsmaßnahme) bedeuten. 
 
Stellungnahme der Verwaltung:

Bebauungsplan Nr. 486  
STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 24 von 29 
 
Die Stadt Münster geht davon aus, dass aufgrund des  langen Planungsprozesses und 
der intensiven Abstimmungsverfahren mit dem Bebauun gsplan Nr. 486 alle öffentlichen 
und privaten Belange abschließend abgewogen wurden.  Damit kann auf ein zusätzli- 
ches eisenbahnrechtliches Planfeststellungsverfahre n gem. § 18 allgemeines Eisen- 
bahngesetz (AEG) verzichtet werden. Auch das Eisenb ahn-Bundesamt geht in seiner 
Stellungnahme vom 11.10.2006 zum Bebauungsplan davo n aus, dass nach Rechtskraft 
des Bebauungsplanes die Herstellung des Brückenbauw erks durch ein Plangenehmi- 
gungsverfahren nach § 18, Abs. 2 AEG erfolgen kann (s. lfd. Nr. 32). Die Begründung 
zum Bebauungsplan ist entsprechend angepasst. 
 
Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 
 
 
c) Kreuzungsvereinbarung 
 
 
Die Beseitigung des Bahnüberganges an der Heroldstr aße ist nach den Ausführungen 
der DB Netz AG aus Gründen der Sicherheit und der A bwicklung des Verkehrs erforder- 
lich. Die Abwicklung der Maßnahme bestimmt sich nac h § 3 des Eisenbahnkreuzungs- 
gesetzes (EKrG) mit der Kostenfolge nach § 13. Dana ch haben der Straßenbaulastträ- 
ger, der Schienenbaulastträger und der Bund je ein Drittel der kreuzungsbedingten Kos- 
ten zu tragen. Über die Maßnahme ist zwischen der S tadt Münster und der der DB Netz 
AG eine Vereinbarung nach § 5 EKrG (Kreuzungsvereinbarung) abzuschließen. 
 
Die DB Netz AG weist vorsorglich darauf hin, dass s ich im Zuge der Aufstellung und 
Genehmigung der Kreuzungsvereinbarung bezüglich der  im Bebauungsplan dargestell- 
ten Dimensionierung der Verkehrsanlagen, insbesonde re der Länge und Ausbildung der 
Eisenbahnunterführung und der getrennten Fuß- und R adwegführung, sich nur reduzier- 
te Maße als genehmigungsfähig erweisen könnten. Die  DB Netz AG kann sich im Rah- 
men von Maßnahmen nach §§ 3 u. 13 EKrG nur an kreuz ungsbedingt notwendigen Kos- 
ten beteiligen. Eine Abgrenzung der kreuzungsbeding ten Kosten (Kostenmasse gem. 
EKrG) wurde noch nicht vorgenommen. Die Abgrenzung der Kosten ist im Rahmen der 
aufzustellenden Kreuzungsvereinbarung vorzunehmen u nd unterliegt der Prüfung der 
genehmigenden Stellen. 
 
Ferner weist die DB Netz AG darauf hin, dass nach K apitel 7.1 der Begründung zum 
Bebauungsplan die Trennung von Rad- und Gehweg im B ereich der Unterführung mit 
einer Breite von jeweils 3 Metern u. a. deshalb gew ählt wurde, weil dadurch Konflikte 
zwischen Radfahrern und Bahnfahrgästen / Fußgängern  im Mündungsbereich des dar- 
gestellten Bahnsteigzuganges vermieden werden könnt en. Nach Auffassung der DB 
Netz AG wäre diese Begründung bei Nichtrealisierung  des Bahnsteiges hinfällig. Dies 
kann dazu führen, dass im Rahmen der abzuschließend en Kreuzungsvereinbarung nur 
geringere Geh- und Radwegbreiten als kreuzungsbedin gt anzusetzen sind, mit der Fol- 
ge, dass entweder die Mehrkosten von der Stadt Müns ter zu tragen wären oder aber die 
Planung zu ändern wäre. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Die Ausführungen der DB Netz AG zur Kreuzungsverein barung werden zur Kenntnis 
genommen. Eine Abgrenzung der kreuzungsbedingten Ko sten (Kostenmasse gem. 
EKrG) wird nach Abschluss des Bebauungsplanverfahre ns und nach Vorlage der kon- 
kreten Ausführungsplanung vorgenommen.  
 
Die zwischenzeitlich mit der DB Netz AG, der DB Sta tion & Service AG und dem Zweck- 
verband SPNV Münsterland abgestimmte Planung für de n Haltepunkt (siehe Stellung-

Bebauungsplan Nr. 486  
STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 25 von 29 
nahme zu d) sieht keinen direkten Bahnsteigzugang a us der Unterführung mehr vor. 
Kapitel 7.1 der Begründung ist entsprechend angepasst. 
 
Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 
 
 
d) Länge der Unterführung und Haltepunktsplanung 
 
 
Die DB Netz AG weist darauf hin, dass die im Bebauu ngsplan nachrichtlich dargestellte 
Bahnsteigplanung Auswirkungen auf die weitere Planu ng der Bahnübergangsbeseiti- 
gungsmaßnahme hat. Nach den derzeitigen Erfordernis sen sind bei der Errichtung der 
Eisenbahnunterführung 6 Gleise in Ist-Lage zu unter queren. Die Berücksichtigung der 
Errichtung des Bahnsteiges bedeutet eine Verschiebu ng der nördlichen Gleistrasse um 
mehrere Meter, wodurch sich auch das Überführungsba uwerk entsprechend verlängert. 
Die Bahnsteigmaßnahme müsste daher vor Realisierung  der Kreuzungsmaßnahme 
durchgeführt werden, was aber nach Meinung der DB N etz AG in keiner Weise zu er- 
warten ist. Aus diesem Grunde widerspricht die DB N etz AG der Darstellung der Eisen- 
bahnunterführung in der vorliegenden Form und forde rt die Berücksichtigung des Ist-
Zustandes der Gleisanlagen bei der Darstellung der Eisenbahnunterführung. 
 
Die DB Netz AG weist darauf hin, dass die Bahnsteig planung auch hinsichtlich der nach 
§ 1 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung über die Kosten von  Maßnahmen nach dem EKrG (1. 
EKrV) geforderten Berücksichtigung der übersehbaren  Verkehrsentwicklung keine hin- 
reichende Konkretisierung erreicht hat. Auch aus di esem Grund ist als Basis für die wei- 
tere Planung der Kreuzungsmaßnahme der Ist-Zustand zu Grunde zu legen.  
 
Der nachrichtlichen Darstellung des Mittelbahnsteig es einschließlich des Zugangs aus 
der geplanten Eisenbahnunterführung wird seitens de r DB Netz AG ausdrücklich wider- 
sprochen. Dies wird damit begründet, dass zwar grun dsätzliche Überlegungen zur Mög- 
lichkeit der Errichtung eines Bahnsteiges etwa im d argestellten Bereich zwischen der 
Stadt Münster, dem Zweckverband SPNV Münsterland un d der DB Netz AG geführt 
wurden, jedoch die bautechnische Machbarkeit der da rgestellten Lösung unter Berück- 
sichtigung des Regelwerkes der DB AG bislang nicht nachgewiesen wurde. Hierzu wäre 
nach Auffassung der DB Netz AG mindestens eine abge schlossene Vorplanung (Leis- 
tungsphasen 1 und 2 nach HOAI) durchzuführen.  
 
In Kapitel 7.2 der Begründung zum Bebauungsplan ist  ausgeführt, dass die Stadt Müns- 
ter die Schaffung des Bahnsteiges plant. Hierzu ste llt die DB Netz AG fest, dass die 
Stadt Münster keinen Bahnsteig (Bahnanlage) auf den  Grundstücken der DB Netz AG 
planen kann. Vielmehr wäre nach Auffassung der DB N etz AG die Planung zunächst 
von der Stadt Münster anzustoßen und zu finanzieren. Es wird darauf hingewiesen, dass 
Errichtung und Betrieb von Bahnsteiganlagen in den Zuständigkeitsbereich der DB Sta- 
tion und Service AG fallen. Eine intensive Abstimmu ng mit der DB Station und Service 
AG, Bahnhofsmanagement Münster ist deshalb unerlässlich. 
 
Durch die Errichtung des Bahnsteiges in der dargest ellten Form werden erhebliche Ein- 
griffe in die Infrastruktur des Bahnhofs Mecklenbec k erforderlich (Verschwenkung eines 
Gleises inkl. Weichenanbindung, signaltechnische An passungsarbeiten, Oberleitungs- 
anpassungsarbeiten etc.) Hierzu liegen der DB Netz AG keine Informationen über Pla- 
nungen, Kostenermittlungen und Finanzierungsmöglichkeiten vor. 
 
In Kapitel 7.2 der Begründung zum Bebauungsplan ist  ausgeführt, dass sich nach dem 
Betriebskonzept der DB im Bahnhof Mecklenbeck ein Kreuzungspunkt ergibt. Hierzu teilt 
die DB Netz AG mit, dass dies nicht für das derzeit ige Betriebssystem gilt. Nur für den 
geplanten Ausbau der Strecke Münster – Coesfeld ist  eine planmäßige Zugkreuzung

Bebauungsplan Nr. 486  
STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 26 von 29 
(sog. betriebliche Kreuzung) im Bahnhof Mecklenbeck  vorgesehen. Die Weiterführung 
des Ausbauvorhabens Münster – Coesfeld sei nach Ken ntnis der DB Netz AG jedoch 
ungewiss. 
 
Zusammenfassend stellt die DB Netz AG fest, das ang esichts der derzeitigen Bahn- 
steigplanung allenfalls von einer „Planidee“ auszug ehen ist, die weder eine zeichneri- 
sche Darstellung noch eine nachrichtliche Übernahme  erlaubt. Die Darstellung dieser 
nicht vorhandenen und auch nicht der städtischen Pl anungshoheit unterliegenden 
Bahnanlage kann nicht hingenommen werden. Insofern behält es sich die DB Netz AG 
vor, die gebotenen Rechtsmittel zu ergreifen. 
 
Weiterhin hält die DB Netz AG den Bebauungsplan sch on wegen des Titels („…- Neuer 
DB-Haltepunkt“) für angreifbar, da hierdurch falsch e Erwartungen geweckt und irrefüh- 
rende Aussagen getroffen werden. Sinnvoll und angeb racht wäre dagegen die Be- 
schreibung der Planwünsche der Stadt Münster in der  Begründung oder einem Erläute- 
rungsbericht zum Bebauungsplan. Hierin könnte auch eine skizzenhafte Darstellung 
aufgenommen werden. 
 
Die DB Station & Service AG, Münster weist darauf h in, dass als Bahnsteigzugang eine 
behindertengerechte Zuwegung vorzusehen ist. Ein Tr eppenabgang vom Bahnsteig zur 
Unterführung kann daher nicht akzeptiert werden. Er  weist gegenüber einer höhenglei- 
chen Anbindung deutliche Funktions- und Kostennacht eile auf. Es wird befürchtet, dass 
Bahnkunden vermehrt den Weg über das Gleis benutzen , wenn die Anlagen nicht mas- 
siv eingezäunt werden. Aus diesem Grund werden die Aussagen des Kapitels 7.2 der 
Begründung und der Bebauungsplan abgelehnt. 
 
Die DB Station & Service AG hält eine Durchplanung des neuen Bahnsteiges aus be- 
trieblicher und wirtschaftlicher Sicht für notwendi g. Dabei kann aus Sicht der DB Station 
& Service nur ein höhengleicher Zugang vor Kopf des  Bahnsteiges aus Richtung P&R / 
B&R – Anlage vorgesehen werden. Die Ergebnisse der Planung mit Auswirkungen auf 
die Eisenbahnstrukturanlagen sind im Bebauungsplan darzustellen, auch wenn das 
Bahngelände nicht der Planungshoheit der Stadt Müns ter unterliegt. Nur so können sei- 
tens der DB Station & Service AG Aussagen zu Schnit tstellen und Einwirkungen zum 
bzw. aus dem Plangebiet auf die Anlagen der Bahn getroffen werden. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Aufgrund der Bedenken gegen die Darstellung des Hal tepunktes im Bebauungsplan 
wurde gemeinsam von der DB Netz AG, der DB Station & Service AG, dem Zweckver- 
band SPNV Münsterland und der Stadt Münster am 02.0 2.2007 entschieden, eine 
Machbarkeitsstudie für einen neuen DB Haltepunkt Me cklenbeck durch ein geeignetes 
Ingenieurbüro erstellen zu lassen. Die Auswahl der Büros sowie die Festlegung des Um- 
fanges des Leistungsbildes erfolgte dabei ebenfalls  in gemeinsamer Abstimmung zwi- 
schen den o. g. Dienstellen. Bestandteil des Leistu ngsbildes war u. a. auch die Ver- 
schwenkung bzw. der Neubau des Gleises 705 mit der entsprechenden Weichenpla- 
nung sowie die signaltechnische Anpassung, die Anpa ssung der Oberleitung sowie eine 
Kostenermittlung. Als Ergebnis konnte erreicht werd en, dass mit der Machbarkeitsstu- 
die, in der vier mögliche Varianten untersucht wurd en, eine Haltepunktsplanung entwi- 
ckelt wurde, die am 22.08.2007 von allen beteiligte n Dienstellen als Grundlage für die 
weiteren Planungen anerkannt wurde. 
 
Die abgestimmte Haltepunktsplanung sieht die Anlage  eines Inselbahnsteiges in 120 m 
Länge und 5,60 m Breite im Bereich des heutigen Gle ises 705 auf der geplanten Eisen- 
bahnunterführung vor. Gegenüber der nachrichtlichen  Darstellung des offengelegten 
Bebauungsplanes verschiebt sich die Lage des Bahnst eiges nach Osten. Den Anregun-

Bebauungsplan Nr. 486  
STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 27 von 29 
gen von DB Netz AG und DB Station & Service AG folg end wird abweichend von der 
bisherigen nachrichtlichen Darstellung auf die Dars tellung eines Treppenaufganges von 
der Unterführung zum Inselbahnsteig verzichtet. Die  abgestimmte Haltepunktsplanung 
sieht vor, der Anregung von DB Station & Service AG  folgend, den Zugang des Insel- 
bahnsteiges höhengleich vor Kopf aus Richtung P & R  / B & R-Anlage anzulegen. Damit 
erfolgt auch ein behindertengerechter Zugang des Ba hnsteiges. Das durch den Bahn- 
steig entfallende Gleis 705 wird nördlich des Bahns teiges neu angelegt. Insofern ver- 
bleibt es hinsichtlich der Länge der Unterführung b ei der vorhandenen nachrichtlichen 
Darstellung im Bebauungsplan. Kapitel 7.2 der Begrü ndung zum Bebauungsplan wurde 
hinsichtlich der Aussagen zum Haltepunkt der einver nehmlich abgestimmten Planung 
angepasst. 
 
Hinsichtlich der geäußerten Bedenken, dass die Weiterführung des Ausbaus der Strecke 
Münster – Coesfeld nach Kenntnis der DB Netz AG noc h ungewiss sei, wird darauf hin- 
gewiesen, dass das Land NRW zwischenzeitlich ein Pr ogramm zur Förderung des 
SPNV verabschiedet hat. Der Ausbau der Strecke Müns ter – Coesfeld mit dem Neubau 
der Haltepunkte Roxel und Mecklenbeck sind Bestandteil dieses Programms. 
 
Aufgrund der am 22.08.2007 einvernehmlich abgestimm ten Lösung für die weitere 
Haltepunktsplanung erübrigt sich eine Beschlussfassung. 
 
 
32. Das Eisenbahnbundesamt, Außenstelle Essen , äußerte sich mit Schreiben vom 
11.10.2006 wie folgt: 
 
Die Herstellung der Eisenbahnüberführung im Zuge de r Verlegung der Heroldstraße 
kann nicht im Bebauungsplanverfahren öffentlich-rechtlich festgesetzt werden, da dieses 
Verfahren keine Konzentrationswirkung gemäß §§ 72 Abs. 1, 75 Abs. 1 VwVfG hat. 
 
Der Bau der Eisenbahnüberführung bedingt, dass Eise nbahnbetriebsanlagen geändert 
werden müssen. Hierfür ist gemäß § 18 Allgemeines E isenbahngesetz (AEG) ein Plan- 
feststellungsverfahren oder eine Plangenehmigung en tsprechend den Bestimmungen 
des § 18 Abs. 1 oder Abs. 2 AEG erforderlich. Vorli egend kann davon ausgegangen 
werden, dass nach Rechtskraft des Bebauungsplanes d ie Herstellung des Brückenbau- 
werkes durch ein Verfahren nach § 18 Abs. 2 (Plangenehmigung) herbeigeführt wird. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Bes chlussfassung erübrigt 
sich. 
 
 
33. Der Zweckverband SPNV Münsterland  regte zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 
486 mit Schreiben vom 14.11.2006 nachfolgendes an: 
 
Die im Bebauungsplan nachrichtlich dargestellten vo rgeschlagenen Abgrenzungen des 
Haltepunktes entsprechen nicht dem letzten Planungs stand. Für Regionalnetze wie in 
diesem Fall das Regionalnetz Münsterland, zu dem di e Strecke Münster – Coesfeld ge- 
hört, sind auch höhengleiche Zuwegungen zu Mittelba hnsteigen möglich. Eine solche 
Zuwegung hält der Zweckverband auch für den Haltepu nkt Münster-Mecklenbeck für 
sinnvoll und umsetzbar. Bei der Zuwegung zu den Bah nsteigen sind nach dem 2. Nah- 
verkehrsplan SPNV Münsterland die belange von in ih rer Mobilität eingeschränkten Per- 
sonen zu berücksichtigen.

Bebauungsplan Nr. 486  
STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 28 von 29 
Unabhängig von der Zuwegung ist bei der Anlage eine s Mittelbahnsteiges die Frage der 
Bahnsteigbreite zu klären. Alternativ wären auch ein Mittelbahnsteig und ein zusätzlicher 
Außenbahnsteig denkbar. In beiden Fällen ist unklar  ob die ausgewiesenen Flächen für 
Bahnanlagen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ausreichen. 
 
Für die weitere Planung zur Einrichtung des Haltepu nktes ist eine vertiefende Machbar- 
keitsstudie erforderlich, mit der die Lage des Bahnsteiges festgelegt wird. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Es wurde zwischenzeitlich in Abstimmung zwischen DB  Netz AG, DB Station & Service 
AG, Stadt Münster und dem Zweckverband SPNV Münster land eine Machbarkeitsstudie 
für einen neuen DB Haltepunkt Mecklenbeck erstellt.  Die am 22.08.2007 zwischen den 
o.g. Dienststellen abgestimmte Planung sieht einen Mittelbahnsteig mit einem höhen- 
gleichen Bahnsteigzugang für in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen vor.  
 
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
 
34. Die Stadtwerke Münster GmbH – T121, Planung Netze  weisen mit Schreiben vom 
31.10.2006 darauf hin, dass sich im überplanten Ber eich Versorgungsleitungen der 
Stadtwerke Münster befinden. Im Zuge des weiteren V erfahrens zum Straßenausbau 
und der Errichtung des Trogbauwerkes müssen notwend ige Verlegemaßnahmen even- 
tuell betroffener Versorgungsleitungen rechtzeitig mit den Stadtwerken abgestimmt wer- 
den. Insbesondere bei der Planung von Leerrohrsystemen innerhalb des Trogbauwerkes 
zur Unterführung der Bahngleise, besteht ein frühze itiger Abstimmungsbedarf seitens 
der Stadtwerke. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Bes chlussfassung erübrigt 
sich. 
 
 
35. Die Stadtwerke Münster GmbH – Verkehrsbetriebe  teilen mit Schreiben vom 
02.11.2006 mit, dass neben dem Haltestellenpaar im Knotenpunktsbereich östlich Hafk- 
horst eine weitere Haltestelle auf der Heroldstraße , in stadtauswärtiger Fahrtrichtung di- 
rekt hinter der Einfahrt von der Weseler Straße in die Heroldstraße, eingeplant werden 
sollte. Mit dieser Haltestelle (Meyerbeerstraße C) wird die Verknüpfung der Buslinien 
10,15 und 16 sichergestellt. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Die gewünschte Haltestelle läge aufgrund des gering en Abstandes zwischen Weseler 
Straße und Eisenbahnunterführung bereits innerhalb des Trogbauwerks und der Rampe 
der verlegten Heroldstraße. Bezogen auf den Zugang zum DB-Haltepunkt läge die Hal- 
testelle an der gewünschten Stelle ungünstig. Aufgr und der Längsneigung von 6,5 % 
wäre die Haltestelle auch für in ihrer Mobilität ei ngeschränkte Personen nicht geeignet. 
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Anlage einer neuen Haltestelle in der Weseler 
Straße westlich der Einmündung der verlegten Herold straße im Zusammenhang mit der 
Vorhaben bezogenen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342 zu prüfen. An dieser 
Stelle läge die Haltestelle unmittelbar vor dem gep lanten Weg zum DB-Haltepunkt und 
wäre auch für in ihrer Mobilität eingeschränkte Per sonen nutzbar. Auch wäre hier die 
von den Stadtwerken gewünschte Verknüpfung der Linien 10,15 und 16 sichergestellt.

Bebauungsplan Nr. 486  
STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 29 von 29 
 
Eine Beschlussfassung im Rahmen des Bebauungsplanve rfahrens Nr. 486 erüb- 
rigt sich.

Beschlussvorlage

12458 Zeichen

V/0609/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 486: Mecklenbeck - verlegte Heroldstraße / neuer DB-Haltepunkt 
1. Beschluss über die Stellungnahmen 
2. Satzungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.08.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
21.08.2008 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
27.08.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
27.08.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 486: Mecklenbeck – ver-
legte Heroldstraße / neuer DB-Haltepunkt wird wie folgt Beschluss gefasst: 
 
1.1 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird den nachfolgenden Anregungen und 
Bedenken zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 486 nicht gefolgt: 
 
1.1.1 Der Anregung, am bestehenden Bahnüber gang eine Querungsmöglichkeit für Fußgän-
ger und Radfahrer durch eine Unter- / Üb erführung zu schaffen bzw. durch einen hö-
hengleichen Bahnübergang beizubehalten (Anlage 1, Punkt 1h). 
 
1..2 Der Anregung, die Heroldstraße als Tempo-30-Zone auszuweisen (Anlage 1, Punkt 2). 
 
1.1.3 Der Anregung, den Verkehr über eine neue Trasse zwischen Kappenberger Damm und 
Weseler Straße zu führen (Stadtteil-Umgehungsstraße) (Anlage 1, Punkt 1d). 
 
1.1.4 Den Bedenken, dass die vorhandene Heroldstraße im Bestand zu schmal ist und keine 
Radwege aufweist (Anlage 1, Punkt 3). 
 
1.1.5 Der Anregung, an der verlegten Heroldstraße beidseitig Radwege zu bauen, da ein ein-
seitiger Geh- und Radweg in 3 m Breite als nicht ausreichend angesehen wird (Anlage 
1, Punkt 1o). 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0609/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Witt / Herr Hülk 
Ruf: 
492 61 90 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.07.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0609/2008 
1.1.6 Der Anregung, die Heroldstraße für den Lkw-Verkehr zu sperren (Anlage 1, Punkt 4). 
 
1.1.7 Den Bedenken, dass sich die Heroldstra ße zu einem Autobahnzubringer und zu einer 
Westtangente entwickeln wird (Anlage 1, Punkt 1g). 
 
1.1.8 Den Bedenken, dass die Unterführung au fgrund der geplanten Längsneigung von 6,5 % 
für Kfz und 4 % für Radfahrer und Fußgänger zu steil, zu gefährlich und nicht behinder-
tengerecht ist (Anlage 1, Punkt 1q). 
 
1.1.9 Den Bedenken, dass mit der Unterführ ung ein Angstraum geschaffen wird (Anlage 1, 
Punkt 1u). 
 
1.1.10 Den Bedenken, dass mit der Unterführung die Waldweg-Siedlung von der Mitte 
Mecklenbecks abgeschnitten wird (Anlage 1, Punkt 5). 
 
1.1.11 Den Bedenken, dass auf der vorhandenen Heroldstraße zu wenige Querungshilfen vor-
handen sind (Anlage 1, Punkt 6). 
 
1.1.12 Der Anregung, den Taxenstand von der Meyerbeerstraße näher an den Haltepunkt zu 
verlegen (Anlage 1, Punkt 7). 
 
1.1.13 Der Anregung, den vorhandenen Bahnüber gang bestehen zu lassen und stattdessen 
die Wiedaustraße für den Durchgangsverkehr zu sperren (Anlage 1, Punkt 8). 
 
1.1.14 Den Bedenken, dass durch die Verl egung des Getterbaches die Hochwassergefahr 
steigen wird (Anlage 1, Punkt 9). 
 
1.1.15 Den Bedenken, dass der Entwurf des B ebauungplanes in verkehrstechnischer Hinsicht 
große Defizite aufweist und die geplante Linienführung unübersichtlich und gefährlich ist 
(Anlage 1, Punkt 1p). 
 
1.1.16 Den Bedenken, dass mit der Verlegu ng der Heroldstraße das Verkehrsaufkommen, 
insbesondere auch der Schwerverkehrsanteil deutlich zunehmen wird (Anlage 1, Punkt 
10). 
 
1.1.17 Der Anregung, dass der Bebauungsplan a llen Bürgern des Stadtbezirks vor dem Sat-
zungsbeschluss erneut vorzustellen und eine Bürgerbefragung durchzuführen ist (Anla-
ge 1, Punkt 11). 
 
1.1.18 Den Bedenken, dass die Querungsstelle für Radfahrer und Fußgänger in Höhe des 
heutigen Bahnüberganges gefährlich ist (Anlage 1, Punkt 12). 
 
1.1.19 Den Bedenken, dass für Radfahrer und Fußgänger im Bereich zwischen den beiden 
Lärmschutzwänden ein gefährlicher Angstraum entsteht (Anlage 1, Punkt 13). 
 
1.1.20 Den Bedenken, dass die Verkehrspro gnose, wie auch die Zahlen, die der Prognose 
zugrunde gelegt wurden, falsch sind (Anlage 1, Punkt 1f). 
 
1.1.21 Den Bedenken, dass der Fußweg zur Halt estelle an der Meyerbeerstraße zu weit ist 
(Anlage 1, Punkt 14). 
 
1.1.22 Den Bedenken, dass sich Wohnqualität durch die Verlegung der Heroldstraße insge-
samt verschlechtern wird und die Immobilienpreise sinken werden (Anlage 1, Punkt 15).

- 3 - 
V/0609/2008 
 
1.1.23 Der Anregung, an der Kursbuchstrecke 425 ebenfalls einen Bahnhaltepunkt vorzusehen 
(Anlage 1, Punkt 1x). 
 
1.1.24 Den Bedenken, dass die geplanten Lärmschutzmaßnahmen nicht ausreichend sind 
(Anlage 1, Punkt 16). 
 
1.1.25 Der Anregung, das Haus Heroldstraße 25 über einen neuen Weg direkt an die verlegte 
Heroldstraße anzubinden (Anlage 1, Punkt 1t). 
 
1.1.26 Der Anregung, das Bebauungsplangebiet nach Süden zu erweitern um so eine Ver-
knüpfung mit weiteren noch aufzustellenden Bebauungsplänen zu erreichen (Anlage 1, 
Punkt 1a). 
 
1.1.27 Der Anregung, politische Ziele und pla nerische Grundsätze für das Waldweggebiet zu 
entwickeln und dabei die infrastrukturellen und integrativen Entwicklungen Mecklen-
becks zu berücksichtigen (Anlage 1, Punkt 1b). 
 
1.1.28 Der Anregung, zu prüfen, ob sich die beiden Planziele Integration der Waldwegsiedlung 
mit Mecklenbeck-Mitte und finden einer Lösung für den Durchgangsverkehr miteinander 
verknüpfen lassen (Anlage 1, Punkt 1e). 
 
1.1.29 Den Bedenken, dass durch die beidse itigen Lärmschutzwände entlang der verlegten 
Heroldstraße zusätzliche Belastungen für Radfahrer und Fußgänger entstehen (Anlage 
1, Punkt 1j). 
 
1.1.30 Den Bedenken, dass für Radfahrer und Fußgänger im Bereich der Unterführung eine 
erhöhte Abgasbelastung durch zurück staue nde Fahrzeuge entsteht (Anlage 1, Punkt 
1k). 
 
1.1.31 Der Anregung, dass für Radfahrer und Fußgänger im Bereich der geplanten Linksab-
biegespur in Richtung Am Getterbach eine Fußgängerlichtsignalanlage als Querungshil-
fe vorgesehen wird (Anlage 1, Punkt 1m). 
 
1.1.32 Den Bedenken, dass bei Extremwetterlagen die Unterführung durch Wasser, Glatteis 
und Unfälle blockiert ist und dadurch die Versorgung des Waldweggebietes mit Einsatz-
fahrzeugen nicht mehr gewährleistet ist (Anlage 1, Punkt 1r). 
 
1.1.33 Der Anregung, die Bahnanlagen im Bereich der Unterführung zurück zu bauen, da die 
Unterführung mit 40 m deutlich zu lang ist und damit nicht den Erwartungen der Bevöl-
kerung entspricht (Anlage 1, Punkt 1s).  
 
1.1.34 Der Anregung, an der vorhandenen Hero ldstraße bis zum Anschluss an den gemein-
samen Geh- und Radweg an der Wiedaustraße Radwege zu bauen (Anlage 1, Punkt 
1l). 
 
1.1.35 Der Anregung, anstelle des geplanten Inselbahnsteiges einen Seitenbahnsteig zu bau-
en, um damit auf einen Treppenaufgang aus der Unterführung verzichten zu können. 
(Anlage 1, Punkt 1y). 
 
1.1.36 Den Bedenken, dass eine gefahrlose B enutzung der Unterführung nicht möglich ist, da 
bei einem Unfall kein Fluchtweg zur Verfügung steht (Anlage 1, Punkt 17).

- 4 - 
V/0609/2008 
1.1.37 Den Bedenken, dass sich durch die Un terführung deutlich längere Fußwege ergeben 
und dies insbesondere für ältere Leute, kleine Kinder, Frauen und Behinderte nicht zu-
mutbar ist (Anlage 1, Punkt 18). 
 
1.1.38 Den Bedenken, dass durch die Maßnahme  eine erhöhte Lärm- und Abgasbelastung zu 
erwarten ist (Anlage 1, Punkt 19). 
 
1.1.39 Der Anregung, zusätzliche Autobahnanschlüsse an der Weseler Straße/ WN und in Ro-
xel zu prüfen, da hierdurch eine Entlastung de r Heroldstraße erwartet wird (Anlage 1, 
Punkt 20). 
 
1.1.40 Den Bedenken, dass durch die neue Straßenführung Radfahrer und Fußgänger erheb-
lich gefährdet werden (Anlage 1, Punkt 21). 
 
1.1.41 Der Anregung, ein Durchfahrtsverbot für Gefahrguttransporter sowie eine Geschwindig-
keitsbeschränkung vorzusehen (Anlage 1, Punkt 1w). 
 
1.1.42 Den Bedenken, dass sich durch eine dauerhafte Grundwasserabsenkung Gefahren für 
die Tier- und Pflanzenwelt ergeben (Anlage 1, Punkt 22). 
 
1.1.43 Der Anregung, dass zusätzlich zum geplanten Treppenaufgang zum Bahnsteig ein 
Fahrstuhl vorzusehen ist (Anlage 1, Punkt 23). 
 
1.1.44 Der Anregung, dass Ausgleichsmaßn ahmen ausschließlich im Stadtteil Mecklenbeck 
vorgesehen werden (Anlage 1, Punkt 23). 
 
1.1.45 Den Bedenken, dass mit der Realis ierung des Bahnhaltepunktes Busverbindungen ab-
gebaut werden (Anlage 1, Punkt 24). 
 
1.1.46 Den Bedenken, dass in ein unverantwortliches Projekt St euergelder investiert werden 
(Anlage 1, Punkt 1z). 
 
1.1.47 Den Bedenken, dass im Bereich des Getterb achs Tierarten der sog. „Roten Liste“ anzu-
treffen sind und dieser deshalb als Biotop einzustufen ist (Anlage 1, Punkt 1z). 
 
1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird den nachfolgen Anregungen zum 
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 486 gefolgt: 
 
1.2.1 Östlich des Wohngebietes wird eine Geh- und Radwegverbindung zur verlegten He-
roldstraße geplant (Anlage 1, Punkt 1i). 
 
1.2.2 Die Verrohrung des Getterbaches wird ausreichend groß dimensioniert (Anlage 1, 
Punkt 27). 
 
1.2.3 Die Fußgängerlichtsignalanlage an der verl egten Heroldstraße wird mit der Lichtsignal-
anlage des Knotenpunktes Weseler Straße/ Meyerbeerstraße koordiniert (Anlage 1, 
Punkt 1n). 
 
1.2.4 Die verlegte Heroldstraße wird für alle  Verkehrsarten durchgängig beleuchtet (Anlage 1, 
Punkt 28).

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V/0609/2008 
1.2.5 Das ÖPNV-Angebot des Waldwegviertels wird  so gestaltet, dass ein Ein- und Umstieg 
in diesem Viertel zum Zentrum Mecklenbeck und zur Innenstadt gesichert ist (Anlage 1, 
Punkt 29). 
 
1.2.6 Die Geh- und Radwegverbindung parallel zur Bahn zwischen Heroldstraße und Werne-
weg wird aufrechterhalten (Anlage 1, Punkt 30). 
 
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 486: Mecklenbeck – verlegte Heroldstraße / neuer DB-Haltepunkt 
wird gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW (GO NW) als Satzung 
beschlossen. 
Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 486 wird ebenfalls beschlossen. 
Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 486 tritt der Bebauungsplan Nr. 342: Mecklenbeck – Wese-
ler Straße / Autobahnzubringer sowi e der Durchführungsplan Nr. 44: Am Getterbach soweit sie vom Be-
bauungsplan Nr. 486 überlagert werden, teilweise außer Kraft. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Durch die vorstehenden Beschlussvorschläge entste hen der Stadt Münster keine zusätzlichen Kosten und 
keine weiteren Folgekosten.  
Wie in der Vorlage Nr. 644/2006 dargestellt entstehen der Stadt Münster zur Verwirklichung der Planung 
Kosten, die zurzeit auf ca. 13,9 Mi o. € geschätzt werden. Demgegenü ber stehen zu erwartende Förderun-
gen / Beteiligungen des Bundes, des Landes und der DB in Höhe von insgesamt ca. 12,03 Mio. €. 
 
 
Begründung: 
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 486 hat vom 16.10. – 16.11.2006 öffentlich ausgele-
gen. Während der Offenlegung wurden in über 80 Stellungnahmen die in der Anlage 1 darge-
stellten Bedenken und Anregungen vorgetragen. Über diese Stellungnahmen soll entspre-
chend den Beschlussvorschlägen 1.1.1 bis 1.2.7 Beschluss gefasst werden. 
 
2. Die Festsetzungen im Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 486 werden aufgrund der Be-
schlussvorschläge nicht geändert oder ergänzt. Somit kann der Satzungsbeschluss zum Be-
bauungsplan Nr. 486 gefasst werden. 
 
Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 486 tritt der Bebauungsplan Nr. 342: Mecklenbeck – 
Weseler Straße / Autobahnzubringer sowie der Durchführungsplan Nr. 44: Am Getterbach soweit 
sie vom Bebauungsplan Nr. 486 überlagert werden, teilweise außer Kraft. 
 
Wie in der Berichtsvorlage Nr. 644/2006 dargestellt entstehen der Stadt Münster zur Verwirklichung der 
Planung Kosten, die zurzeit auf ca. 13.90 Mio. € beziffert werden. Demgegenüber stehen zu erwarten-
de Förderungen / Beteiligungen des Bundes, des Landes und der DB in Höhe von insgesamt ca. 12.03 
Mio. €.  
Mit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan werden keine Vorentscheidungen über die Bereitstel-
lung von Mitteln für Durchführungsmaßnahmen getroffen.  Darüber ist vielmehr zu einem späteren Zeit-
punkt im Rahmen der jährlichen Beratungen über das Investitionsprogramm unter Berücksichtigung der 
dann gegebenen Haushalts- und Finanzlage zu entscheiden. 
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. 
 
I.V. 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Stellungnahmen 
2. Begründung 
3. Plan (verkleinert)

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V/0609/2008

Beratungsverlauf (4)

20.08.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
21.08.2008 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung
Vorberatung

Orte (19)

  • Bebauungsplan Nr. 486 (amtlicher Umring) amtlich
  • Heroldstraße 2
  • Weseler Straße
  • Meyerbeerstraße
  • Roxeler Straße
  • Lindenallee
  • Wiedaustraße
  • Christoph-Bernhard-Graben
  • Ripenhorst 351
  • Meckmannweg
  • Kappenberger Damm
  • Dingbängerweg
  • Werneweg
  • Am Getterbach 1
  • Umgehungsstraße
  • Galgenheide
  • Kartwinkel 12i
  • Rockbusch
  • Waldweg 6700

Bebauungsplan Nr. 486

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Mecklenbeck - Verlegte Heroldstraße / Neuer DB-Haltepunkt

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0609/2008
Typ
Vorlagen
Datum
17.07.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37