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AN/1735/2021

Anfrage von Frau Schroeder (Klima Freunde), betr.: Starkregenprävention bei laufenden Neubaumaßnahmen im Bezirk Ehrenfeld

Anfrage nach § 4 BV4 (Deine Freunde) 24.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 06.09.2021, TOP 7.2

Anfrage (DF BV4)

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Anfrage (DF BV4)

3076 Zeichen

In der Bezirksvertretung Ehrenfeld  
 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Volker Spelthann 
Venloer Str. 419 - 421 
50825 Köln 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Hist. Rathaus 
50667 Köln 
Elke Schroeder 
Bezirksrathaus Ehrenfeld 
Venloer Str. 419 - 421 
50825 
 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1735/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 06.09.2021 
 
Anfrage von Frau Schroeder (Klima Freunde), betr.: Starkregenprävention bei 
laufenden Neubaumaßnahmen im Bezirk Ehrenfeld 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
  
spätestens nach den Starkregenereignissen der Monate Juni und Juli 2021 wurde 
sehr vielen Menschen in unserer Stadt bewusst, wie wichtig Vorsorgemaßnahmen 
zum Schutz der Häuser vor eindringendem Wasser sind.  
 
Die Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) weisen auf einen smarten Umgang mit Nie-
derschlagswasser hin und schlagen eine Vielzahl von Maßnahmen vor, um unsere 
Stadtteile vor zukünftigen Überflutungen besser zu schützen. Unter anderem sind 
das  
 Retentionsdächer auf Neubauten, die Regenwasser 
zwischenspeichern und in einem definierten Zeitraum wieder 
abgeben können 
 die Entsiegelung von Wegeflächen, z. B. durch 
versickerungsfähiges Pflaster 
 Anlegen von Entwässerungsmulden  
 Straßenbau: kleinere Straßen sollten nicht im Profil M (Neigung von der Mitte zur 
Straßenseite), sondern als V gebaut werden, so dass Regenwasser unterirdisch 
aufgefangen und gehalten werden kann 
 Baumrigolen

- 2 - 
 
 
 
 
Diese Maßnahmen im Rahmen der 'Schwammstadt Köln' können anfallendes Regenwasser 
lokal aufnehmen und speichern. Dies hat zur Folge, dass Regenwasser nicht sofort im Kanal 
abfließt. So können bei Starkregenereignissen die Kanäle entlastet und gleichzeitig das 
Wasser zur Bewässerung der Stadtbäume verwendet werden. 
 
Nach DIN 1986-100 (Norm für die Grundstücksentwässerung, aktuelle Fassung von 2016) 
muss ab einer Grundstücksgröße von 800 m² die Möglichkeit für die kontrollierte schadlose 
Überflutung des Grundstücks nachgewiesen werden, z. B. in Form einer Rückhaltemulde. 
 
Derzeit gibt es im Bezirk Ehrenfeld sehr viele Baustellen. Meine Fragen richten sich exemp-
larisch auf die Großbaustelle 'Am Alten Güterbahnhof', betreffen letztendlich aber alle derzei-
tigen und zukünftigen größeren Neubaumaßnahmen.  
 
 
Elke Schroeder (KLIMA FREUNDE) bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Wurden auf den Baustellen auf dem Gelände 'Am Alten Güterbahnhof' die 
Maßnahmen im Rahmen der 'Schwammstadt Köln', also der Speicherung von 
anfallendem Regenwasser angewendet? 
2. Falls dies der Fall ist, welche Maßnahmen an Gebäuden, Wegen, Grünflächen 
sind das genau? 
3. Falls dies nicht der Fall ist, besteht auf diesen Baustellen noch die Möglichkeit 
der Nachbesserung? (Die Fläche ist bis auf einige Gebäude derzeit noch nicht 
versiegelt, Siehe Foto unten.)  
  
 
  
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Elke Schroeder                                     
KLIMA FREUNDE

- 3 -

Beratungsverlauf (1)

06.09.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 7.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1735/2021
Typ
Anfrage nach § 4 BV4 (Deine Freunde)
Datum
24.08.2021
Erstellt
24.08.2021 09:05