0479/2019
Nutzungsunabhängige Haldenstabilisierung Kalkberg, Anfrage der Fraktion DIE LINKE
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/691/1 Vorlagen-Nummer 26.03.2019 0479/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.05.2019 Ausschuss für Umwelt und Grün 09.05.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 09.05.2019 Bauausschuss 13.05.2019 Gesundheitsausschuss 14.05.2019 Nutzungsunabhängige Haldenstabilisierung Kalkberg, Anfrage der Fraktion DIE LINKE Hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE AN/0132/2019 in der Sitzung des Bauausschusses am 04.02.2019 In der Beantwortung einer mündlichen Anfrage zu den Arbeiten am Kalkberg (0057/2019) teilt die Verwaltung mit: Los 4a (östliche Böschung): Während der Baumaßnahme fallen belastete Erdmassen an, die entsorgt werden müssen. Um einen Teil dieser Entsorgungskosten zu sparen wurde dieser Bereich des Kalkberges als Lagervolumen ausgebaut. In diese Fläche werden Überschussmassen aus den anderen Lo- sen eingebaut. Nach Abschluss aller Stabilisierungsarbeiten wird abschließend eine Abdich- tung eingebaut und Rekultivierungsboden für die Rekultivierung aufgebracht. In diesem Zusammenhang hat die Fraktion DIE LINKE, in der Sitzung des Bauausschusses am 04.02.2019, folgende Fragen an die Verwaltung gestellt: Fragen: 1. In welchem Umfang sind bei den Baumaßnahmen „belastete Erdmassen“ angefallen und in welchem Umfang wurden diese in Los 4a verfüllt? 2. In welchem Umfang wurden die „belasteten Erdmassen“ nach Schadstoffen untersucht und mit welchen Ergebnissen (welche Schadstoffe und welche Belastung)? 3. Welche Schutzmaßnahmen für die Arbeiter, die Bevölkerung und die Umwelt wurden beim Aushub, der Bewegung und Verfüllung der „belasteten Erdmassen“ getroffen? 4. Wurde vor der Verfüllung in Los 4a eine Abdichtung gegenüber dem Grundwasser vorge- nommen, oder können auch hier Schadstoffe barrierefrei ins Grundwasser einsickern? 5. Welche rechtlichen Grundlagen und welche Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse ermöglichen die Verfüllung der „belasteten Erdmassen“ in einem anderen Teil der Deponie Kalkberg, insbesondere an einem Teil, der mit am nächsten an Wohnbebauung angrenzt? 2 In der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün vom 31.01.2019 stellt Frau RM Akbayir folgende mündliche Zusatzfragen zur Vorlage 0057/2019: 6. Wird bei den derzeitigen Arbeiten berücksichtigt, dass die Stelzen der Autobahn in absehbarer Zukunft saniert werden müssen? Sind die Betonstützen derzeit vor Kontakt mit kontaminier- tem Aushub geschützt? Antwort der Verwaltung: Antwort zu Frage 1: Die beim Rückbau der Haldenkuppe (im Zeitraum Januar bis März 2016) angefallenen belasteten Erdmassen (Einbauvolumen ca. 15.000 m3) wurden auf dem Kalkberggelände im Los 4a lagenweise, verdichtet eingebaut. Nach Abschluss dieser Erdarbeiten wurden diese Erdmassen mit einer Folie abgedeckt und so vor witterungsbedingten Einflüssen gesichert. Im Rahmen der nachfolgenden Haldenstabilisierungsarbeiten (ab Juli 2016) musste an weiteren Tei- len der Böschungen Oberflächenmaterial abgetragen werden. Soweit dies erdbautechnisch möglich ist, werden diese Erdmassen direkt wieder an Ort und Stelle in die zu profilierenden Haldenböschungen lagenweise eingebaut. Teilweise erfüllen die abgetragenen Erdmassen aber nicht die aufgrund der Steilheit hohen erdbautechnischen Anforderungen. Diese Erdmassen hätten somit kostenintensiv entsorgt werden müssen. Bisher wurden weitere, ca. 5.000 m3, Überschussmassen im Los 4a, lagenweise, verdichtet einge- baut. Eine abschließende Massenbilanz über den gesamten Einbau von Überschussmassen kann erst nach Fertigstellung der Gesamtmaßnahme im Rahmen eines vermessungstechnischen Aufmaßes erfolgen. Antwort zu Frage 2: Der Einbau von Erdbaumassen im Los 4a erfolgte in zwei Abschnitten. Phase I „Rückbau der Hal- denkuppe“ und Phase II „Haldenstabilisierung“. Die Umlagerung der Haldenkuppe (Phase I) wurde durch den Fremdüberwacher in 15 Berichten do- kumentiert. Die Überwachung der Phase II läuft baubegleitend. In beiden Bauphasen wurden die im Los 4a eingebauten Massen mehrfach nach den Parametern der Bodenschutzverordnung (BBodSchV NRW) und nach den Mitteilungen der LAGA Boden 2004 unter- sucht. Dabei wurden die bekannten erhöhten Schadstoffgehalte für Arsen, Sulfat und vereinzelt PAK festgestellt. Die Untersuchungsergebnisse der Analysen bestätigen jedoch, dass von allen Proben die Grenzwerte der Deponieklasse I eingehalten werden. Antwort zu Frage 3: Für diese Baumaßnahme gibt es einen Arbeits- und Sicherheitsschutzplan der Stadt Köln, eine Gefährdungsbeurteilung der Stadt Köln, eine Gefährdungsbeurteilung der bauausführenden Firma, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator mit regelmäßigen Baustellenbegehun- gen und Arbeits- und Gesundheitsschutzgespräche mit der Bezirksregierung Köln, betrieblicher Ar- beitsschutz, und der Berufsgenossenschaft Bau. 3 Die notwendigen und erforderlichen Maßnahmen für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der auf dem Kalkberg tätigen Personen und der Anwohner im Umfeld der Maßnahme werden durch die oben angeführten Beurteilungen und einen Maßnahmenkatalog sichergestellt. Antwort zu Frage 4: Das 2016 umgelagerte Haldenkuppenmaterial wurde mehrere Meter oberhalb des Grundwasserspie- gels auf einer verschweißten Folie eingebaut und provisorisch mit einer Folie abgedeckt. Nach Abschluss der Profilierungsarbeiten in Los 2 + 3 und damit dem Ende der Umlagerungen wird auch das umgelagerte Material mit einer Kunststoffdichtungsbahn abgedichtet und anschließend mit einer 1 m mächtigen Rekultivierungsschicht abgedeckt. Eine Verlagerung von Schadstoffen in Richtung Grundwasser ist damit wirkungsvoll unterbunden. Antwort zu Frage 5: Bei dem Kalkberg handelt es sich nicht um eine Deponie, die den Regelungen der Deponieverord- nung unterliegt, sondern ist nach den Vorgaben des Bodenschutzrechtes als Altlast zu bewerten. Nach dem Bundesbodenschutzgesetz dürfen Materialien im Bereich der von der Altlastsanierung be- troffenen Fläche wieder eingebracht werden, wenn sichergestellt wird, dass das Wohl der Allgemein- heit nicht beeinträchtigt wird. Durch die oben beschriebene Abdichtung, Überwachung der Bauarbei- ten und die abschließende Rekultivierung des Kalkberges ist dies sichergestellt. Die Ausschüsse und der Rat der Stadt Köln wurden mit Vorlage 4158/2016 vom 14.02.2017, Kapitel Berücksichtigung der umwelttechnischen Belange über den Einbau dieser Überschussmassen im Los 4a informiert. Vorlage 1575/2017 vom 11.07.2017, Seite 4, Baufortschritt Los 4a/b über die Fläche im Los 4a als „Einbaufläche für anfallende Überschussmassen“ informiert. Beschlussvorlage 3458/2017 (03.05.2018, Seite 3, Kapitel II) über die Schaffung von Depo- nievolumen im Los 4a informiert. Antwort zu Frage 6: Parallel zur südlichen Kalkbergböschung verläuft die B55a - Zoobrücke mit der Abfahrt in den Stadt- teil Kalk. Dieser Böschungsbereich des Kalkberges ist nicht Bestandteil des Projektes „nutzungsun- abhängige Haldenstabilisierung Kalkberg“. Derzeit werden Standsicherheitsuntersuchungen in die- sem Böschungsabschnitt (hier Los 5) durchgeführt. Sollten die Ergebnisse dieser Untersuchungen einen Handlungsbedarf aufzeigen, werden die Gremi- en der Stadt Köln entsprechend informiert. Bei der Bohrpfahlherstellung (1998 bis 2000) beim Bau der B55a wurde ein Beton eingesetzt, der einen „hohen Widerstand gegen starken chemischen Angriff“ bietet. Die „freien“ Betonstützen des Brückenbauwerks und der Abfahrt kommen durch die laufende Bau- maßnahme nicht mit Aushubmaterialien in Kontakt, besondere oder zusätzliche Schutzmaßnahmen der Betonoberflächen sind daher nicht erforderlich. Gez. Blome
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0479/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 26.03.2019
- Erstellt
- 07.02.2019 10:09