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0479/2019

Nutzungsunabhängige Haldenstabilisierung Kalkberg, Anfrage der Fraktion DIE LINKE

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 26.03.2019

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 14.05.2019, TOP 6.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

7801 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/69/691/1 
 
Vorlagen-Nummer 26.03.2019 
 0479/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.05.2019 
Ausschuss für Umwelt und Grün 09.05.2019 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 09.05.2019 
Bauausschuss 13.05.2019 
Gesundheitsausschuss 14.05.2019 
 
Nutzungsunabhängige Haldenstabilisierung Kalkberg, Anfrage der Fraktion DIE LINKE 
Hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE AN/0132/2019 in der Sitzung des Bauausschusses am 
04.02.2019 
In der Beantwortung einer mündlichen Anfrage zu den Arbeiten am Kalkberg (0057/2019) teilt die 
Verwaltung mit: 
 
Los 4a (östliche Böschung): 
Während der Baumaßnahme fallen belastete Erdmassen an, die entsorgt werden müssen. 
Um einen Teil dieser Entsorgungskosten zu sparen wurde dieser Bereich des Kalkberges als 
Lagervolumen ausgebaut. In diese Fläche werden Überschussmassen aus den anderen Lo-
sen eingebaut. Nach Abschluss aller Stabilisierungsarbeiten wird abschließend eine Abdich-
tung eingebaut und Rekultivierungsboden für die Rekultivierung aufgebracht. 
 
In diesem Zusammenhang hat die Fraktion DIE LINKE, in der Sitzung des Bauausschusses am 
04.02.2019, folgende Fragen an die Verwaltung gestellt: 
 
Fragen: 
 
1. In welchem Umfang sind bei den Baumaßnahmen „belastete Erdmassen“ angefallen und in 
welchem Umfang wurden diese in Los 4a verfüllt? 
2. In welchem Umfang wurden die „belasteten Erdmassen“ nach Schadstoffen untersucht und 
mit welchen Ergebnissen (welche Schadstoffe und welche Belastung)? 
3. Welche Schutzmaßnahmen für die Arbeiter, die Bevölkerung und die Umwelt wurden beim 
Aushub, der Bewegung und Verfüllung der „belasteten Erdmassen“ getroffen? 
4. Wurde vor der Verfüllung in Los 4a eine Abdichtung gegenüber dem Grundwasser vorge-
nommen, oder können auch hier Schadstoffe barrierefrei ins Grundwasser einsickern? 
5. Welche rechtlichen Grundlagen und welche Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse 
ermöglichen die Verfüllung der „belasteten Erdmassen“ in einem anderen Teil der Deponie 
Kalkberg, insbesondere an einem Teil, der mit am nächsten an Wohnbebauung angrenzt?

2 
 
In der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün vom 31.01.2019 stellt Frau RM Akbayir folgende 
mündliche Zusatzfragen zur Vorlage 0057/2019: 
 
6. Wird bei den derzeitigen Arbeiten berücksichtigt, dass die Stelzen der Autobahn in absehbarer 
Zukunft saniert werden müssen? Sind die Betonstützen derzeit vor Kontakt mit kontaminier-
tem Aushub geschützt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Antwort zu Frage 1: 
Die beim Rückbau der Haldenkuppe (im Zeitraum Januar bis März 2016) angefallenen belasteten 
Erdmassen (Einbauvolumen ca. 15.000 m3) wurden auf dem Kalkberggelände im Los 4a lagenweise, 
verdichtet eingebaut. Nach Abschluss dieser Erdarbeiten wurden diese Erdmassen mit einer Folie 
abgedeckt und so vor witterungsbedingten Einflüssen gesichert.  
 
Im Rahmen der nachfolgenden Haldenstabilisierungsarbeiten (ab Juli 2016) musste an weiteren Tei-
len der Böschungen Oberflächenmaterial abgetragen werden.  
Soweit dies erdbautechnisch möglich ist, werden diese Erdmassen direkt wieder an Ort und Stelle in 
die zu profilierenden Haldenböschungen lagenweise eingebaut. Teilweise erfüllen die abgetragenen 
Erdmassen aber nicht die aufgrund der Steilheit hohen erdbautechnischen Anforderungen. Diese 
Erdmassen hätten somit kostenintensiv entsorgt werden müssen.  
Bisher wurden weitere, ca. 5.000 m3, Überschussmassen im Los 4a, lagenweise, verdichtet einge-
baut. 
Eine abschließende Massenbilanz über den gesamten Einbau von Überschussmassen kann erst 
nach Fertigstellung der Gesamtmaßnahme im Rahmen eines vermessungstechnischen Aufmaßes 
erfolgen. 
 
Antwort zu Frage 2: 
 
Der Einbau von Erdbaumassen im Los 4a erfolgte in zwei Abschnitten. Phase I „Rückbau der Hal-
denkuppe“ und Phase II „Haldenstabilisierung“. 
Die Umlagerung der Haldenkuppe (Phase I) wurde durch den Fremdüberwacher in 15 Berichten do-
kumentiert. Die Überwachung der Phase II läuft baubegleitend. 
 
In beiden Bauphasen wurden die im Los 4a eingebauten Massen mehrfach nach den Parametern der 
Bodenschutzverordnung (BBodSchV NRW) und nach den Mitteilungen der LAGA Boden 2004 unter-
sucht. Dabei wurden die bekannten erhöhten Schadstoffgehalte für Arsen, Sulfat und vereinzelt PAK 
festgestellt. Die Untersuchungsergebnisse der Analysen bestätigen jedoch, dass von allen Proben die 
Grenzwerte der Deponieklasse I eingehalten werden. 
 
Antwort zu Frage 3: 
 
Für diese Baumaßnahme gibt es 
 einen Arbeits- und Sicherheitsschutzplan der Stadt Köln, 
 eine Gefährdungsbeurteilung der Stadt Köln, 
 eine Gefährdungsbeurteilung der bauausführenden Firma, 
 einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator mit regelmäßigen Baustellenbegehun-
gen und 
 Arbeits- und Gesundheitsschutzgespräche mit der Bezirksregierung Köln, betrieblicher Ar-
beitsschutz, und der Berufsgenossenschaft Bau.

3 
 
Die notwendigen und erforderlichen Maßnahmen für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der auf 
dem Kalkberg tätigen Personen und der Anwohner im Umfeld der Maßnahme werden durch die oben 
angeführten Beurteilungen und einen Maßnahmenkatalog sichergestellt. 
 
Antwort zu Frage 4: 
 
Das 2016 umgelagerte Haldenkuppenmaterial wurde mehrere Meter oberhalb des Grundwasserspie-
gels auf einer verschweißten Folie eingebaut und provisorisch mit einer Folie abgedeckt. 
Nach Abschluss der Profilierungsarbeiten in Los 2 + 3 und damit dem Ende der Umlagerungen wird 
auch das umgelagerte Material mit einer Kunststoffdichtungsbahn abgedichtet und anschließend mit 
einer 1 m mächtigen Rekultivierungsschicht abgedeckt. 
Eine Verlagerung von Schadstoffen in Richtung Grundwasser ist damit wirkungsvoll unterbunden. 
 
Antwort zu Frage 5: 
 
Bei dem Kalkberg handelt es sich nicht um eine Deponie, die den Regelungen der Deponieverord-
nung unterliegt, sondern ist nach den Vorgaben des Bodenschutzrechtes als Altlast zu bewerten. 
Nach dem Bundesbodenschutzgesetz dürfen Materialien im Bereich der von der Altlastsanierung be-
troffenen Fläche wieder eingebracht werden, wenn sichergestellt wird, dass das Wohl der Allgemein-
heit nicht beeinträchtigt wird. Durch die oben beschriebene Abdichtung, Überwachung der Bauarbei-
ten und die abschließende Rekultivierung des Kalkberges ist dies sichergestellt. 
 
Die Ausschüsse und der Rat der Stadt Köln wurden mit  
 Vorlage 4158/2016 vom 14.02.2017, Kapitel Berücksichtigung der umwelttechnischen Belange 
über den Einbau dieser Überschussmassen im Los 4a informiert. 
 Vorlage 1575/2017 vom 11.07.2017, Seite 4, Baufortschritt Los 4a/b über die Fläche im Los 
4a als „Einbaufläche für anfallende Überschussmassen“ informiert.   
 Beschlussvorlage 3458/2017 (03.05.2018, Seite 3, Kapitel II) über die Schaffung von Depo-
nievolumen im Los 4a informiert. 
 
Antwort zu Frage 6: 
 
Parallel zur südlichen Kalkbergböschung verläuft die B55a - Zoobrücke mit der Abfahrt in den Stadt-
teil Kalk. Dieser Böschungsbereich des Kalkberges ist nicht Bestandteil des Projektes „nutzungsun-
abhängige Haldenstabilisierung Kalkberg“. Derzeit werden Standsicherheitsuntersuchungen in die-
sem Böschungsabschnitt (hier Los 5) durchgeführt. 
Sollten die Ergebnisse dieser Untersuchungen einen Handlungsbedarf aufzeigen, werden die Gremi-
en der Stadt Köln entsprechend informiert. 
Bei der Bohrpfahlherstellung (1998 bis 2000) beim Bau der B55a wurde ein Beton eingesetzt, der 
einen „hohen Widerstand gegen starken chemischen Angriff“ bietet. 
Die „freien“ Betonstützen des Brückenbauwerks und der Abfahrt kommen durch die laufende Bau-
maßnahme nicht mit Aushubmaterialien in Kontakt, besondere oder zusätzliche Schutzmaßnahmen 
der Betonoberflächen sind daher nicht erforderlich. 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (5)

06.05.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.05.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.05.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.05.2019 Bauausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.05.2019 Gesundheitsausschuss
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0479/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
26.03.2019
Erstellt
07.02.2019 10:09