1560/2022
Energieeinsparungsmöglichkeiten im kommunalen Umfeld
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Mitteilung Hauptausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/I Vorlagen-Nummer 08.08.2022 1560/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 19.09.2022 Energieeinsparungsmöglichkeiten im kommunalen Umfeld Ausgelöst durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine wurden als Reaktion der Bundesre- gierung unterschiedliche Sanktionen gegenüber dem russischen Staat ausgelöst. Waren bereits vor- her auf dem Energiemarkt die Preise für Erdöl und Erdgas stark gestiegen, hat sich diese Entwicklung noch verstärkt und wurde überlagert von der Tatsache, dass die Versorgung der Bundesrepublik Deutschland mit Erdgas und Erdöl in sehr hohem Maß von russischen Importen abhängt. Dies hatte das Bundeswirtschaftsministerium dazu veranlasst, schon am 30.03.2022 die Frühwarn- stufe des „Notfallplan Gas“ auszulösen. Große Energieverbraucher wurden über den Start der Früh- warnstufe des „Notfallplan Gas“ der Bundesregierung informiert. Gleichzeitig erging ein Appell des Bundeswirtschaftsministers zu verstärkter Energieeinsparung. Vier von sechs existenten Blockheizkraftwerken, deren Wärmeerzeugung für den gesicherten Heizbe- trieb der Gebäude verzichtbar ist, wurden aus diesem Grund bereits am 13.04.2022 abgeschaltet. Auf der Suche nach schnell wirksamen und kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen halten auch ein- schlägige Experten und Fachleute der Denkfabrik „Agora Energiewende“ eine Reduzierung der Raumtemperaturen in allen Gebäuden um 0,5 bis 1,5 Grad C zum nächsten Winter für eine geeignete Handlungsoption. Ein Grad Temperaturabsenkung bedeutet circa 6 % Energieeinsparung. Ungeachtet möglicher Rechtsvorgaben des Bundes zu generellen Einsparvorgaben, haben sich Stadtverwaltung und die städtischen Beteiligungen in den letzten Wochen intensiv mit möglichen Energieeinsparungen befasst. Es wurden, wie in vielen anderen Kommunen in den letzten Wochen auch, zahlreiche Energieeinsparmaßnahmen erarbeitet, teilweise bereits auf den Weg gebracht oder sie stehen unmittelbar vor der Umsetzung (z.B. Regulierungen bei Warmwasser, Klimatechnik). An- dere Maßnahmen befinden sich in der Vorbereitung für eine Umsetzung in der anstehenden Heizpe- riode (z.B. die Absenkung der Raumtemperatur in öffentlichen Gebäuden). Die Verwaltung wird folgende, exemplarische Maßnahmen zur Energieeinsparung umsetzen: 1. Anpassung der Raumklimatisierung / Wärme Die Raumtemperaturen in den Verwaltungsbereichen der Kulturbauten und in den anderen von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (GW) bewirtschafteten städtischen Gebäuden (hiervon ausgenommen sind u. a. Kindertagesstätten und -gärten, Schulen, sowie das Ge- sundheitsamt am Standort Neumarkt) werden mit Wirksamkeit zur kommenden Heizperiode 2022/2023 bis auf weiteres auf eine Solltemperatur von 19 Grad Celsius (statt bisher 20 Grad Celsius) begrenzt. Die Raumklimatisierung in den Sommermonaten wird kurzfristig auf ein be- triebsnotwendiges Minimum reduziert. Die zur Erreichung dieser Zielsetzung erforderlichen Einstellungen werden in den Gebäuden vorgenommen (Anpassung der entsprechenden Ein- stellungen in Heizungsregelungen, Begrenzung der in den Räumen installierten Thermostat- ventile). Der Gesamtpersonalrat ist gemäß § 72 Absatz 4 Nr. 10 Landespersonalvertretungsgesetz 2 hierbei noch einzubeziehen. Die in den vergangenen zwei Jahren – bedingt durch die Corona-Pandemie und ihre Auswir- kungen – vorgenommene Aussetzung einer Raumtemperaturabsenkung in den Schulen wäh- rend der Ferienzeiten Ostern, Herbst und Weihnachten wird dort, wo kein OGS- beziehungs- weise Ferien-Betrieb stattfindet, wieder eingeführt und ab der nächsten Ferienzeit im Herbst 2022 entsprechend vorgesehen und wieder einprogrammiert. 2. Reduzierung der Beleuchtung von Denkmälern, Bauwerken und Straßen Die Illuminationen von Denkmälern und Bauwerken, insofern sie aus der Stadtbeleuchtung geschaltet werden, werden im August ab 23 Uhr und ab September bereits um 22 Uhr abge- schaltet. Dazu zählen beispielsweise der Kölner Dom, das historische Rathaus oder die Se- verinsbrücke. Die Straßenbeleuchtung wird bei Dämmerung 5-10 Minuten verzögert ein- beziehungsweise vorzeitig abgeschaltet. Bei Straßenleuchten mit Dimmfunktion erfolgt in der ersten Stufe um 23 Uhr bereits eine Absenkung auf 50 % des Lichtstroms. Eine Grundhelligkeit bei bestehen- der Gleichmäßigkeit der Ausleuchtung bleibt dabei erhalten und sorgt für die notwendige Ver- kehrssicherheit. Bei Einsparungen in diesem Sektor sind immer die Verkehrssicherheit und Aspekte der Krimi- nalprävention mit zu betrachten, die die Spielräume des Abschaltens einschränken. 3. Sensibilisierung zu energiesparendem Verhalten Die Mitarbeitenden werden nochmals hinsichtlich eines energieeffizienten Verhaltens sensibi- lisiert. Durch das Bewusstmachen von unnötigem Energieverbrauch im Arbeitsalltag (z.B. Nutzung des Stand-by Betriebs) können die über 22.000 Mitarbeitenden diese Situationen mi- nimieren und einen Beitrag zum Energiesparen leisten. Insbesondere sollen auch die Haus- meister*innen als Multiplikator*innen geschult werden. Die städtischen Beteiligungen haben verschiedene Maßnahmen zur Energieeinsparungen bereits umgesetzt oder vorgesehen (z.B. Anpassung der Raum- und Wassertemperatur). Nachfolgend wer- den einige weitere Maßnahmen, die zur Umsetzung anstehen, exemplarisch benannt: - Abschalten der Illuminierung der Pylonen des RheinEnergie Stadions - Absenkung der Beckenwassertemperatur auf 21 Grad bzw. um 2-3 Grad in den Vierjahres- zeitenbecken - Absenkung der Betriebsparameter, z.B. in Fahrzeughallen, Waschhallen, Lagerhallen etc., so dass diese nur frostfrei gehalten werden - Umstellung der Beleuchtung auf LED, u.a. am Flughafen Köln/Bonn und im Kölner Zoo (Um- setzung abhängig von Materialverfügbarkeit) - Umrüstung von Saaltechnik auf LED bei den Bühnen und Köln Musik - Sensibilisierung der Mitarbeitenden zum Energiesparen Die Verwaltung hat darüber hinaus ein umfangreiches Bündel mit weiteren Einzelmaßnahmen zur Einsparung von Energie erstellt, das sukzessive umgesetzt wird. Eine Information der Politik erfolgt dementsprechend zeitnah. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1560/2022
- Typ
- Mitteilung Hauptausschuss
- Datum
- 08.08.2022
- Erstellt
- 06.05.2022 15:01