1686/2023
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus dem Ausschuss für Kunst und Kultur am 02.05.2023: Mittelverwendung städtischer Denkmäler
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2542 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VII/VII/2 Vorlagen-Nummer 02.06.2023 1686/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 06.06.2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Prof. Schock-Werner, sachkundige Einwohnerin: Mittelverwendung städtischer Denkmäler Für welche städtischen Denkmäler wurde der Sondertopf: „Erhaltung städtischer Baudenkmä- ler“ (z.B. Sanierung Sankt Alban, Römerturm etc.) in Höhe von 1.5 Mio. € im letzten Jahr ver- wendet? Antwort der Verwaltung: Der Sondertopf aus dem politischen VN wurde zur Haushaltsplanung 2022 im Teilfinanzplan 0401 auf die investive Finanzstelle 4500-0401-0-0006, Finanzposition 4500.578.3100.5 im Museumsreferat in Höhe von 1,5 Mio. EUR veranschlagt, da zum Zeitpunkt der Haushaltspla- nung 2022 noch nicht geklärt werden konnte, wer die investiven Mittel verausgaben sollte. Da die Mittel in 2022 nicht benötigt wurden, haben wir diese in voller Höhe (1.5 Mio. EUR) per Ermächtigungsübertragung von 2022 nach 2023 übertragen bekommen mit folgender Be- gründung: Erhalt städtischer Baudenkmäler (z.B. Sanierung St. Alban, Römerturm, etc.). In der Finanzplanung 2023 sind keine ausreichenden finanziellen Mittel für die Umsetzung der Sicherungs-, Restaurierungs-und Konservierungsmaßnahmen an der römischen Stadtmauer Mühlenbach und am Römerturm zur Verfügung vorhanden. Anträge zur Förderung der Vorha- ben wurden an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, den Bund und das Land NRW Denk- malfördermittel) gestellt oder sind in Vorbereitung. Entsprechende Eigenmittel der Stadt Köln werden dies erheblich unterstützen und tragen zur Beschleunigung der Maßnahmenbearbei- tung bei. Begründung 500.000 EURO KKV (VII-5): Aufgrund von umfangreichen Abstimmungen mit der Kämmerei und dem Liegenschaftsamt bezüglich des Einsatzes der bereitgestellten Mittel, konnte die zwingend notwendige Umsetzung des Brandschutzkonzeptes nicht – wie ursprüng- lich geplant - in 2022 durchgeführt werden. In Haushalt 2023 sind keine Mittel vorhanden, um die Maßnahme zu finanzieren. Der nächste Schritt ist nun, dass die Mittel auf die jeweiligen Dienststellen per Antrag investiv umgeschichtet werden müssen, die den Bedarf tatsächlich in 2023 haben. Diese Anträge soll- ten aber dann auch die jeweiligen Dienststellen mit entsprechenden Begründungen stellen. Der Stadtkonservator, das Römisch Germanische Museum und das Kulturmanagement sind aufgefordert, dies zu tun. Gez. Charles
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1686/2023
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 02.06.2023
- Erstellt
- 17.05.2023 13:16