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AN/0542/2021

Öffentliches Silvesterfeuerwerk

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) 11.03.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2021, TOP 3.1.11

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

2528 Zeichen

Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat  
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.03.2021 
 
AN/0542/2021 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 23.03.2021 
 
Öffentliches Silvesterfeuerwerk 
Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung 
der nächsten Sitzung des Rats zu setzen. 
 
 
Beschluss: 
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Beschlussvorlage für die Durchführung eines 
öffentlich zugänglichen Feuerwerks ggf. in Kooperation mit einem externen Veran-
stalter für den diesjährigen oder den darauf folgenden Jahreswechsel  zu erstellen 
und den zuständigen Gremien zeitnah vorzulegen. 
 
In der Vorlage soll neben der möglichen Größe und Verortung des Feuerwerks ein 
Konzept enthalten sein, welches für die Innenstadt, soweit rechtlich möglich, Ver-
botszonen für privates Feuerwerk vorsieht. Darüber hinaus soll ein Sicherheitskon-
zept sowie die die finanziellen Auswirkungen dargestellt werden 
 
Begründung:  
 
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände wie Feuerwerk mit Knall-, Heul- und 
Lichteffekten, ist unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes kritisch zu sehen. 
Über 4.000 Tonnen gesundheitsschädlicher Rußpartikel werden Silvester nach An-
gaben des Umweltbundesamts bundesweit in die Luft geblasen.

- 2 - 
 
Mit dem zentralen öffentlichen Feuerwerk stärken wir die Sicherheit der Besucherin-
nen und Besucher, die am Silvesterabend in der Innenstadt unterwegs sind. Ge-
meinsam mit der Errichtung von Verbotszonen verringert es das Risiko, dass Feuer-
werkskörper von privaten Feuerwerken in Menschenansammlungen fliegen und ggf. 
zu Verletzungen führen. Für ein zentrales Feuerwerk kann außerdem gut ein Sicher-
heitskonzept erarbeitet werden, das die Arbeit von Polizei und Ordnungsamt erleich-
tert. 
 
Auch können Brände durch Feuerwerkskörper etc. ausgelöst werden, die zu verhee-
renden Folgen führen. Auch Verletzungen sind bei privatem Feuerwerk häufig. 
Auf Grund der schwierigen Rechtsgrundlage, muss das Verbot anhand von Schutz-
zonen um einzelne Gebäude (Kirchen, Krankenhäuser oder brandempfindliche Ge-
bäude), hergeleitet werden. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. gez. gez. 
Lino Hammer 
Grüne-
Fraktionsgeschäftsführer 
Niklas Kienitz 
CDU-
Fraktionsgeschäftsführer 
Jennifer Glashagen 
 
Volt-Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

23.03.2021 Rat
TOP 3.1.11 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0542/2021
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
Datum
11.03.2021
Erstellt
11.03.2021 11:48