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Öffentliches Silvesterfeuerwerk

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) AN/0542/2021 vom 11.03.2021

Stand: Am 23.03.2021 im Rat ungeändert beschlossen.

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  • Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

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    Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.03.2021 AN/0542/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 23.03.2021 Öffentliches Silvesterfeuerwerk Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rats zu setzen. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Beschlussvorlage für die Durchführung eines öffentlich zugänglichen Feuerwerks ggf. in Kooperation mit einem externen Veran- stalter für den diesjährigen oder den darauf folgenden Jahreswechsel zu erstellen und den zuständigen Gremien zeitnah vorzulegen. In der Vorlage soll neben der möglichen Größe und Verortung des Feuerwerks ein Konzept enthalten sein, welches für die Innenstadt, soweit rechtlich möglich, Ver- botszonen für privates Feuerwerk vorsieht. Darüber hinaus soll ein Sicherheitskon- zept sowie die die finanziellen Auswirkungen dargestellt werden Begründung: Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände wie Feuerwerk mit Knall-, Heul- und Lichteffekten, ist unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes kritisch zu sehen. Über 4.000 Tonnen gesundheitsschädlicher Rußpartikel werden Silvester nach An- gaben des Umweltbundesamts bundesweit in die Luft geblasen. - 2 - Mit dem zentralen öffentlichen Feuerwerk stärken wir die Sicherheit der Besucherin- nen und Besucher, die am Silvesterabend in der Innenstadt unterwegs sind. Ge- meinsam mit der Errichtung von Verbotszonen verringert es das Risiko, dass Feuer- werkskörper von privaten Feuerwerken in Menschenansammlungen fliegen und ggf. zu Verletzungen führen. Für ein zentrales Feuerwerk kann außerdem gut ein Sicher- heitskonzept erarbeitet werden, das die Arbeit von Polizei und Ordnungsamt erleich- tert. Auch können Brände durch Feuerwerkskörper etc. ausgelöst werden, die zu verhee- renden Folgen führen. Auch Verletzungen sind bei privatem Feuerwerk häufig. Auf Grund der schwierigen Rechtsgrundlage, muss das Verbot anhand von Schutz- zonen um einzelne Gebäude (Kirchen, Krankenhäuser oder brandempfindliche Ge- bäude), hergeleitet werden. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. gez. Lino Hammer Grüne- Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz CDU- Fraktionsgeschäftsführer Jennifer Glashagen Volt-Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf

  1. 23.03.2021

    Rat

    TOP 3.1.11, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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