V/0256/2006
Bericht zur aktuellen Situation im Bereich "Alleinstehende Wohnungslose und Familien in Wohnungsnots
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Bericht-Anlage
83239 Zeichen
Anlage zur Vorlage V/256/2006
Alleinstehende Wohnungslose und Familien
in Wohnungsnotsituationen:
Lebenslagen, Hilfeangebote und Perspektiven
2
Inhaltsverzeichnis:
Seite
1. Einleitung
2. Personenkreis
2.1 Begriffe und rechtliche Grundlagen
2.2 Alleinstehende Wohnungslose
2.2.1 Wohnungslose Frauen
2.2.2 Wohnungslose Männer
2.2.3 Wohnungslose Jugendliche und junge Erwachsene
2.2.4 Wohnungslose Menschen mit Migrationsvorgeschichte
2.3 Familien in Wohnungsnotsituationen
3. Beratungs- und Betreuungsangebote
3.1 Tagesaufenthalte
3.1.1 Bahnhofsmission
3.1.2 Gertrudenhaus „Frauentreff“
3.1.3 Tagesstätte der Diakonie
3.1.4 Treffpunkt an der Clemenskirche
3.2 Übernachtung
3.2.1 Haus der Wohnungslosenhilfe (HdW)
3.2.2 Übernachtungshaus im ehem. „HUK-Gebäude“
3.3 Stationäre Hilfen
3.3.1 Christophorushaus und Kettelerhaus
3.3.2 Gertrudenhaus
3.4 Ambulante Hilfen
3.4.1 Aufsuchende Arbeit für Frauen
4
5
5
9
9
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15
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18
21
21
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30
30
3
3.4.2 Aufsuchende Arbeit für Männer
3.4.3 Betreutes Wohnen für Frauen
3.4.4 Betreutes Wohnen für Männer
3.4.5 Fachberatung Wohnhilfen u. Existenzsicherung der Ev.
Beratungsdienste
3.4.6 Pension Plus
3.4.7 Wohnangebote im Selbsthilfeprojekt Reinhold Hach
3.4.8 Sozialdienst Wohnungsnotfälle
3.4.9 Streetwork
3.5 Beschäftigung und Qualifizierung
3.5.1 Chance e.V.
3.5.2 Ein-Euro-Job’s
4. Städtische Finanzierungen
5. Leistungsrechtliche Gesichtspunkte
6. Zusammenfassung und Ausblick
Anhang
31
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33
34
35
36
37
42
43
43
44
45
48
49
4
1. Einleitung
Mit ihrem im August 1992 vorgelegten Bericht „Alleinstehende Woh-
nungslose in Münster – Lebenssituation, Hilfeangebote und Pla-
nungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des Hilfesystems -
(Vorlage Nr. 893/92) hatte die Verwaltung Ursachen und Einzelas-
pekte der Lebenssituation alleinstehender Wohnungsloser dargestellt
und einen Überblick über die damalige Hilfeinfrastruktur in Münster
gezeichnet. Das Problemverständnis des Berichtes beruhte auf der
wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnis, dass zur Verbesse-
rung, mindestens zur Stabilisierung, der Lebenssituation wohnungs-
loser Menschen auf die Lebensbedingungen und Bedürfnisse dieses
Personenkreises zugeschnittene materielle, psychosoziale und ge-
sundheitliche Hilfen bereitgestellt bzw. angepasst, weiter oder neu
entwickelt werden müssen. Mit dieser Perspektive formulierte der
damalige Bericht auf der Basis seiner Problembeschreibungen Pla-
nungsempfehlungen zur Weiterentwicklung und Vernetzung der Hil-
feangebote.
Kernpunkte der Berichtsempfehlungen waren die Neukonzipierung
eines Übernachterhauses für alleinstehende wohnungslose Männer
mit tagesstrukturierenden Angeboten sowie der Aufbau einer Ver-
mittlungsstelle für alleinstehende wohnungslose Frauen und Männer
(Clearing und trägerübergreifende Hilfeplanung in konkreten Einzel-
fällen). Ferner sollten Hilfeangebote für psychisch und chronisch
kranke wohnungslose Frauen und Männer, Angebote für alleinste-
hende Frauen, ältere Mädchen und junge Volljährige entwickelt wer-
den.
Die Aufgaben, die zunächst der angesprochenen Vermittlungsstelle
zugedacht waren, nehmen die im Arbeitskreis gem. § 67 SGB XII
vertretenen Träger jeweils im Rahmen verbindlicher, auf konkrete
Einzelfälle bezogenen, Abstimmungen wahr. Im Bedarfsfall werden
sonstige externe Partner (Westfälische Klinik, Gesundheitsamt etc.)
in die Fallkonferenzen eingebunden. Die Einrichtung einer formali-
sierten Stelle hatte sich in der Folgezeit als entbehrlich erwiesen. Die
übrigen Umsetzungsergebnisse skizziert der folgende Bericht.
Die Lebensverhältnisse Wohnungsloser und die von Menschen in
prekären Wohnsituationen sind in aller Regel von weiteren proble-
matischen Lebensumständen gekennzeichnet, die untereinander ein
komplexes Ursache-Wirkungs-Geflecht bilden. Neben einer ungesi-
cherten wirtschaftlichen Basis kommen, zumeist vielschichtige, psy-
cho-soziale, darüber hinaus häufig auch gesundheitliche Probleme
5
und gesellschaftliche Ausgrenzung hinzu. Die Zugangsmöglichkeiten
zu regulären Infrastrukturangeboten in den Bereichen Soziale Siche-
rung inkl. Arbeitsförderung und Gesundheit sind faktisch einge-
schränkt oder im Einzelfall ganz versperrt. Wohnungslose und ande-
re Personen in Wohnungsnotsituationen gehören damit regelmäßig
zum Kreis der Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
gem. § 67 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Der folgende Bericht stellt
die Problemdimensionen für die Betroffenen sowie die bestehenden
Angebote und Hilfen in Münster dar.
Im Anschluss an eine Beschreibung der von Wohnungslosigkeit be-
troffenen oder bedrohten Personengruppen und ihrer Lebenssituati-
on, deren spezifische Problemausprägungen, Bedürfnisse und Be-
wältigungsperspektiven mit Blick auf die Ausgestaltung der Hilfean-
gebote differenzierungsrelevant sind, folgt eine aktuelle Zusammen-
stellung der örtlichen Angebote und Hilfen. Darüber hinaus erörtert
der Bericht einzelne leistungsrechtliche Gesichtspunkte hinsichtlich
der Zugangsmöglichkeiten zu Leistungen nach dem SGB II vs. SGB
XII sowie der Anpassungsfähigkeit ihrer Instrumente an die Bedürf-
nisse und Eigenkompetenzen alleinstehender Wohnungsloser.
Schließlich formuliert der Bericht neben einer generellen fachlichen
Einschätzung der gegenwärtigen sozialen Infrastruktur vor dem Hin-
tergrund der heutigen Bedarfssituation Perspektiven für die künftige
Angebotsgestaltung.
2. Personenkreis
2.1 Begriffe und rechtliche Grundlagen
Als wohnungslos gelten Einzelpersonen oder Familien die selbst we-
der über Wohneigentum verfügen noch in einer (mietrechtlich) abge-
sicherten Wohnung wohnen, sondern stattdessen
· mittels informeller Kontakte oder Beziehung provisorisch (z. B.
bei Freunden oder Bekannten) unterkommen konnten,
· in institutionalisierten Unterkunftsangeboten (z. B. in einer Ein-
richtung oder einer Notunterkunft) untergebracht sind oder
· ohne Unterkunft auf der Straße leben1.
Von Wohnungslosigkeit bedroht sind Personen oder Familien mit
akutem Risiko, ihre Wohnung zu verlieren, oder deren Wohnungs-
1 Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.: Statistikbericht zur
Lebenssituation alleinstehender Wohnungsloser (im Internet veröffentlichte
Zusammenfassung), Bielefeld 2005, http://www.bag-
wohnungslosenhilfe.de/index2.html, gesehen am 27.03.2006
6
verlust unmittelbar bevorsteht, z. B. bei Kündigung, aufgrund einer
Räumungsklage oder in einer Gewaltsituation2.
In der sozialen Arbeit steht der Begriff für einen (tatsächlichen) Woh-
nungsverlust. Der Begriff beschränkt sich damit darauf, das tatsächli-
ches Fehlen einer individuellen (regulären) Unterkunft anzuzeigen;
zugleich wurde der während der NS-Diktatur in den amtlichen
Sprachgebrauch eingeführte Begriff „Nichtseßhaftigkeit“ weitestge-
hend verdrängt3.
Demgegenüber kennzeichnet der, heute weniger im Kontext der so-
zialen Arbeit als vor allem ordnungsrechtlich verwendete Begriff „Ob-
dachlosigkeit“ die Unterbringung von Menschen ohne ausreichende
Unterkunft in einer Obdachlosen- oder in einer anderen Behelfsun-
terkunft4, einen Zustand also, der alltagssprachlich als verhinderte
Obdachlosigkeit wiederzugeben wäre. In ordnungsrechtlicher Bezie-
hung bezeichnet „Obdachlosigkeit“ regelmäßig, wenn sie einzutreten
droht, eine Gefahr, wenn sie eingetreten ist, eine Störung der öffent-
lichen Sicherheit, insofern schutzwürdige Rechtsgüter (insbesondere
Leib, Leben und Eigentum) der von Obdachlosigkeit betroffenen Per-
sonen bedroht sind bzw. insoweit ein Schaden eingetreten ist. In die-
sen Fällen müssen die Kommunen prüfen, ob zur Verhinderung von
Obdachlosigkeit ordnungsbehördliche Maßnahmen zu ergreifen sind,
soweit Alternativen nicht zur Verfügung stehen. Bei einer Wohnungs-
räumung kann eine ordnungsrechtliche Maßnahme (z. B. Einweisung
in eine Obdachlosenunterkunft oder Wohnungsbeschlagnahme) vi-
rulent werden, soweit eine Übernachtungs- bzw. Unterkunftsmöglich-
keit in einer Einrichtung der Wohnungslosenhilfe oder eine andere
(provisorische) Unterbringung nicht zur Verfügung steht und überdies
Verhandlungen mit dem bisherigen Vermieter, von der Räumung ab-
zusehen, erfolglos geblieben sind.
Drohende Obdachlosigkeit wird als „Wohnungsnotsituation“ bezeich-
net, ebenso die Situation, in dem Personen bzw. Familien ohne Ein-
weisung in einer Wohnung leben, deren Zustand und Ausstattung
den heutigen Mindeststandards nicht entspricht5.
Mit Blick auf Verständlichkeit verwendet dieser Bericht zur Kenn-
zeichnung des in Rede stehenden Personenkreises das Begriffspaar
2 Ebd.
3 H. Holtmannspötter: Nichtseßhaftigkeit, in: Deutscher Verein für öffentliche
und private Fürsorge (Hg.): Fachlexikon der sozialen Arbeit, Frankfurt
(Main) 31993, S. 673-675
4 R. Weeber, D. Kulke: Obdachlosigkeit, in: Deutscher Verein … (s. Fn. 3),
S. 677-678
5 Ebd.
7
„alleinstehende Wohnungslose“ und „Familien in Wohnungsnotsitua-
tionen“. Diese Unterscheidung entspricht auch der in der gegenwär-
tigen Praxis der sozialen Arbeit gebräuchlichen, die zumal für die
Angebotsseite differenzierungsrelevant ist.
Eine fehlende oder nicht ausreichende Wohnung gehört zu den
„nachteiligen Umständen“ im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 der Ver-
ordnung zu § 69 SGB XII, die mit besonderen Lebensverhältnissen
einhergehen. Wohnungslosigkeit tritt zumeist mit weiteren individu-
ellen Problemdimensionen auf: von wirtschaftlichen Problemen und
Verschuldung, insbesondere von Mietschulden, abgesehen, können
Arbeitslosigkeit, die Beendigung der Partnerschaft, Krankheit, Sucht,
psychische Störungen oder Gewalt für Wohnungslosigkeit verant-
wortlich sein, sich aber auch als Folgen von Wohnungslosigkeit ein-
stellen. Die Gesamtheit solcher Problemphänomene im Einzelfall
formt jene „besonderen Lebensverhältnisse“ im Sinne der zitierten
Rechtsvorschrift. Sie wiederum erzeugen oder verfestigen gesell-
schaftliche Ausgrenzung der betroffenen Personen und Familien,
indem ihre Möglichkeiten, wie andere an den Angeboten alltäglicher
Lebensbereiche teilzuhaben, deutlich eingeschränkt sind bzw. mit
zunehmender Verstetigung dieser Lebenssituation abnehmen. Zu
diesen Lebensbereichen gehören insbesondere Wohnen, Arbeit und
Gesundheit. Die eingeschränkte Teilhabe betrifft darüber hinaus aber
auch die gesellschaftliche Umwelt insgesamt, insofern die (struktu-
rellen) Möglichkeiten und die (individuellen) Fähigkeiten der Betroffe-
nen schwinden, mit ihrer Umwelt zu interagieren, ihre Normen, Werte
und sozialen Rollen zu verinnerlichen und damit soziale Identität als
eine in der Gesellschaft handlungsfähige Persönlichkeit (= Integrati-
on) eigenständig zu entwickeln. Diese Vorgänge gesellschaftlicher
Ausgrenzung bezeichnet der Begriff „(besondere) soziale Schwierig-
keiten“ gem. § 67 SGB XII. Auf Hilfe zur Überwindung besonderer
sozialer Schwierigkeiten hat danach Anspruch, wer aus eigener Kraft
hierzu nicht fähig ist.
Die Maßnahmen der Hilfe für Personen in besonderen sozialen
Schwierigkeiten orientieren sich vor allem an dem Ziel, die Eigen-
kompetenzen der Berechtigten zu stärken und ihr Leben nach ihren
Bedürfnissen, Wünschen und Fähigkeiten soweit möglich selbst zu
organisieren. Steht Wohnungslosigkeit oder eine Wohnungsnotsitua-
tion im Zentrum des individuellen Problemkreises, bilden Maßnah-
men zur Erhaltung oder Beschaffung einer Wohnung den, jedenfalls
einen, Schwerpunkt der Hilfen, die, über die Versorgung mit Wohn-
raum oder einer anderen Unterkunft hinaus, stets die Überwindung
der ‚besonderen sozialen Schwierigkeiten’ im Blick haben, um die
8
gegenseitige Wechselwirkung der unterschiedlichen Einzelprobleme
zu überwinden. Neben der Bereitstellung materieller Leistungen und
Angebote zur Sicherung der persönlichen Grundbedürfnisse umfas-
sen die Maßnahmen daher vor allem persönliche Beratung sowie
motivationale und pädagogisch-didaktische Hilfen zur eigenständigen
Gestaltung des Alltags und (idealerweise) zur möglichst nachhaltigen
Überwindung der Notlage. Dabei sind geschlechts- und altersbe-
dingte Spezifika sowie besondere Fähigkeiten und Neigungen jeweils
zu berücksichtigen.
Hilfen und Leistungen für Wohnungslose sowie für Personen und
Familien in Wohnungsnotsituationen werden in Münster, von den
Angeboten der Stadt abgesehen, von verschiedenen frei-
gemeinnützigen Trägern bereitgestellt. Die Vermeidung und Beseiti-
gung von (unfreiwilliger) Obdachlosigkeit ist eine kommunale Pflicht-
aufgabe, die die Stadt Münster im Sozialamt in der Fachstelle
„Wohnraumversorgung; Hilfe für Wohnungslose“ wahrnimmt. Die
Aufgaben der Fachstelle umfassen sowohl soziale Leistungen und
Hilfen als auch die ordnungsrechtlichen Aktivitäten. In Kooperation
mit den Partnern der Münsteraner Wohnungslosenhilfe (s. Anhang)
wurde in den letzten Jahren das bestehende Hilfesystem sukzessive
bedarfsorientiert weiterentwickelt.
Derzeit sind in Münster ca. 450 alleinstehende Personen (darunter
55 Frauen) wohnungslos. Hiervon sind ca. 350 Menschen zur Ver-
hinderung der Obdachlosigkeit in unterschiedlichen Einrichtungen
der Münsteraner Wohnungslosenhilfe untergebracht. Darüber hinaus
ist nach Einschätzung der Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe
davon auszugehen, dass ca. 30 Wohnungslose das kommunale Hil-
fesystem nicht annehmen und tatsächlich im Freien übernachten.
Des weiteren wird davon ausgegangen, dass durchschnittlich 70
Personen bei Freunden und Bekannten unterkommen, die somit
auch der Zielgruppe der Wohnungslosen zuzuordnen sind.
Ferner leben in Münster zurzeit 230 Familien mit 612 Personen (da-
von 264 Kinder/Jugendliche), die zur Verhinderung von Obdachlo-
sigkeit in Wohnungen oder Notunterkünften eingewiesen wurden.
Insbesondere im Zusammenhang mit Verschuldung (Mietschulden)
betreuen darüber hinaus die Träger des Sozialdienstes Wohnungs-
notfälle in Münster gegenwärtig 114 Familien bzw. Einzelpersonen.
9
2.1 Alleinstehende Wohnungslose
Das Bild der alleinstehenden wohnungslosen Menschen hat sich in
den letzten Jahren gewandelt. So bestand noch vor 20 Jahren ein
individualisiertes Problemverständnis, das den Betroffenen ganz und
gar die Verantwortung für ihren Lebensumstand zugeschrieben hat.
Heute wird die Besonderheit der Zielgruppe mit den vielschichtigen
Multiproblemlagen heraus gestellt.
Die Lebensverhältnisse von alleinstehenden wohnungslosen Men-
schen sind mit besonderen sozialen Schwierigkeiten verbunden, die
sie aus eigener Kraft nicht in der Lage sind, zu überwinden.
Beispiele für die sozialen Schwierigkeiten sind: Wohnungs-, Arbeits-
losigkeit, Straffälligkeit, Situation nach Haftentlassung, Suchtkrank-
heiten, familiäre Zerwürfnisse oder individuelle Beeinträchtigungen,
die zu sozialen Schwierigkeiten führen. Oft ist die Abgrenzung zu
Suchtproblematiken und/oder zur psychischen Krankheit schwierig.
Sucht kann Folge oder Ursache von sozialen Schwierigkeiten wie
Obdachlosigkeit sein. Psychische Störungen können ebenfalls so-
wohl Folge als auch Ursache schwieriger Lebensverhältnisse sein.
Die Personengruppe der alleinstehenden Wohnungslosen ist hin-
sichtlich der unterschiedlichen Gruppen und der daraus resultieren-
den unterschiedlichen Bedarfe zu differenzieren. Im Folgenden soll
die Situation der wohnungslosen Frauen und Männer, die Situation
wohnungsloser Jugendlicher und der ausländischen wohnungslosen
Menschen beschrieben und mögliche Veränderungsansätze aufge-
zeigt werden.
2.2.1 Wohnungslose Frauen
Bis zu Beginn der 80er Jahre wurde die Thematik „Obdachlosigkeit
oder Wohnungslosigkeit (bzw. damals ‚Nichtsesshaftigkeit‘)“ als pri-
mär männliches Phänomen angesehen. Hilfeangebote für woh-
nungslose Frauen wurden erst sukzessive entwickelt. Quantitativ ist
heute festzustellen, dass bundesweit der Anteil wohnungsloser
Frauen Æ 12 – 15 % der Gesamtzahl der Wohnungslosen aus-
macht6. In Münster leben in unterschiedlichen Angeboten derzeit
6 Im Jahr 2005 hat die BAG Wohnungslosenhilfe einen Anteil von 14 % fest-
gestellt; unter Berücksichtigung einer Dunkelziffer geht die BAG von ca. 23
% aus, s. Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.: Statistik-
bericht ... (s. Fn.1)
10
rund 50 wohnungslose Frauen. Diese Größe entspricht einem Anteil
von ca. 13 % an der Gesamtgruppe der Wohnungslosen.
Bei der Gruppe der wohnungslosen Frauen kann oft von versteckter
Wohnungslosigkeit gesprochen werden. Nach Aussage der zustän-
digen Sozialarbeiter in den Münsteraner Einrichtungen sind Frauen
sehr häufig bereit, sich in die Abhängigkeit von bekannten Männern
oder Freunden zu begeben, bevor sie soziale Einrichtungen in An-
spruch nehmen. Insbesondere birgt Wohnungslosigkeit bei Frauen
Gefahren wie Ausbeutung oder die Annahme von Verpflichtungen,
die sie ohne ihre wohnungslose Situation nicht annehmen würden, in
sich. Dieser Zustand ist jedoch nur für eine begrenzte Zeit tragbar.
Dem schließt sich oftmals ein Problemkreislauf an, der dann auf der
Straße enden kann.
Wohnungslose Frauen benötigen, aufgrund einer höheren Scham-
grenze, einen ‚längeren Weg‘ um an das bestehende Hilfesystem zu
gelangen. Von daher ist die Entwicklung und Initiierung von Hilfs-
maßnahmen für diese Zielgruppe vornehmlich im niedrigschwelligen
Bereich (leicht zugängliche Angebote, die zunächst mit geringen
Anforderungen für die Frauen verbunden sind) in den letzten Jahren
von großer Bedeutung gewesen. Kombiniert mit Wohnprojekten der
Wohnungslosenhilfe sind diese in sinnvoller Weise ergänzt worden.
Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) hält als Anbieterin im Be-
reich der Wohnungslosenhilfe für wohnungslose Frauen derzeit fol-
gende Angebote vor:
Gertrudenhaus
Für die Aufnahme und soziale Betreuung von max. 33 wohnungslo-
sen Frauen unterhält der Träger die Einrichtung auf der Kathari-
nenstraße 10/12.
Ziel der Betreuungsarbeit ist es, den Frauen, die in diesem Haus le-
ben wollen, therapeutische Hilfestellungen mit dem Ziel der Führung
eines eigenständigen Lebens zu geben.
Aufnahmen im Gertrudenhaus
In 2004 wurden insgesamt 97 Frauen aufgenommen. Die Alters-
struktur sah wie folgt aus:
bis 21 Jahre = 9 Frauen
bis 27 Jahre = 17 Frauen
bis 40 Jahre = 31 Frauen
über 40 Jahre = 40 Frauen
11
Der Anteil der Münsteraner Frauen lag bei 26; außerdem wurden 71
auswärtige Frauen aufgenommen. Die Finanzierung des Angebots
erfolgt regelmäßig über den überörtlichen Träger der Sozialhilfe, dem
Landschaftsverband Westfalen – Lippe; die Hilfe wird auf der
Rechtsgrundlage des § 67 SGB XII gewährt.
Betreutes Wohnen
Für einen befristeten Zeitraum werden bis zu 9 wohnungslosen
Frauen durch den SkF betreute Wohnplätze im Stadtgebiet von
Münster zur Verfügung gestellt. Auf der Grundlage eines abge-
stimmten Hilfeplanes werden individuell – je nach Problemlage – bei-
spielsweise folgende Leistungen für die betroffenen Frauen erbracht:
- Beim Wechsel in die neue Wohn- und Betreuungsform:
Einzug, Gestaltung der Wohnung, Orientierung im
Wohnumfeld.
- Im hauswirtschaftlichen Bereich: Anleitung zur Woh-
nungsreinigung, der Versorgung mit Gütern des tägli-
chen Bedarfs, der Essenszubereitung, Wäschepflege.
- Im lebenspraktischen Bereich: Anleitung bei Körper-
pflege und Hygiene, Gesundheit, Umgang mit Geld, fi-
nanzielle und behördliche Angelegenheiten, Korres-
pondenz, Mobilität.
- Bei der Lebensgestaltung: Tagesstrukturierung, Ar-
beits- und Freizeitbereich, Aufnahme und Gestaltung
persönlicher Beziehungen, insbesondere Unterstützung
beim Aufbau eines sozialen Netzwerkes, Lebenspla-
nung.
- Im psychosozialen Bereich: psychosoziale Beratung,
Unterstützung bei der Erweiterung der kommunikativen
Kompetenzen, Krisenvorbeugung, Krisenbewältigung.
Als wesentliche Ergänzung zu dem stationären Angebot des Gertru-
denhauses ist das betreute Wohnangebot unverzichtbar. Die ambu-
lante Betreuungsform wird von wohnungslosen Frauen als Übergang
zum selbständigem Wohnen nach Aussage des Anbieters stark
nachgefragt. Die hohe Auslastung im Berichtszeitraum 2004 ist ein
Beleg für die gute Akzeptanz des Angebotes.
Frauen – Treff
In den Räumlichkeiten des Gertrudenhauses hält der Träger das o.g.
Angebot für die Zielgruppe wohnungsloser Frauen vor. Die verschie-
denen Angebote wie Frühstück, Mittagessen, Kleiderkammer und
12
offene Freizeitangebote werden unterschiedlich stark genutzt und
machen im Ergebnis die sehr differenzierten Bedarfe der Besuche-
rinnen deutlich.
Das Angebot ist an ca. 15 Tagen in Monat geöffnet; im Jahr 2004
wurden insgesamt 670 unterschiedliche Besucherinnen in der Ein-
richtung gezählt.
Aufsuchende Sozialarbeit
Abgerundet werden die beschriebenen Hilfeangebote für wohnungs-
lose Frauen durch das bereits seit 1997 bestehende Instrument der
„aufsuchenden Sozialarbeit“.
Ziel dieses Angebotes ist es, auch die von Wohnungslosigkeit be-
drohten oder tatsächlich wohnungslosen Frauen zu erreichen, denen
die Kraft und die Motivation fehlt, neue Lebensperspektiven zu ent-
wickeln. Im Rahmen der aufsuchenden Sozialarbeit werden regel-
mäßig Rundgänge mit Kontaktangeboten am Bahnhof, Treffpunkten
in der Innenstadt, an Essensausgabestellen, Notunterkünften, zuge-
wiesenen Wohnungen und Hotels durchgeführt.
Nach Aussage des SkF ist in 2004 ein erheblicher Anstieg der Erst-
kontakte festzustellen gewesen. Insgesamt sind in dem Berichtszeit-
raum 54 unterschiedliche Frauen aufgesucht und beraten worden.
Hinsichtlich der gesundheitlichen Situation der betroffenen Frauen
wird festgestellt, dass sich der Anteil der suchtmittel- und der psy-
chisch erkrankten Frauen auffällig erhöht hat.
Übernachtungsstelle
In den Räumlichkeiten des Gertrudenhauses (ehemalige Kinderta-
gesstätte im Souterrain) wird seit dem 01.12.2005 durch den SkF ein
Übernachtungsangebot für max. 4 wohnungslose Frauen vorgehal-
ten.
Nach vorheriger Rücksprache mit dem Sozialamt können hier kurz-
fristig zur akuten Verhinderung von Wohnungslosigkeit bzw. zur Kri-
senintervention entsprechende Frauen untergebracht werden.
Bislang wurde dieser Personenkreis im Regelfall mit einem Hotel-
platz versorgt. Der Sozialdienst katholischer Frauen und das Sozial-
amt werden im Sommer 2006 die Auslastung und Notwendigkeit die-
ses Angebotes bilanzieren.
13
Eine ‚typische‘ Biografie?
Frau A., 40 Jahre:
Frau A. wurde in Münster geboren. Zu ihren Eltern hatte Frau A. keine enge Bezie-
hung; ihren Vater hat sie als sehr restriktiv und aggressiv, ihre Mutter als kühl und
reserviert erlebt. Die Familie ist häufig innerhalb von Münster umgezogen, was mit
diversen Schulwechseln verbunden war. Frau A. fühlte sich in Kindheit und Jugend
isoliert, Freundinnen hatte sie nicht. In der Schule hatte sie massive Probleme –
sie musste insgesamt 3 Klassen wiederholen – erlangte jedoch den Hauptschulab-
schluss. Trotz mehrerer Qualifizierungsmaßnahmen gelang es Frau A. nicht, eine
Berufsausbildung abzuschließen.
Mit 19 Jahren zog Frau A aus dem Elternhaus aus. Sie wechselte mehrfach ihre
Unterkünfte. Frau A. arbeitete stundenweise als Zimmermädchen. Mit 23 Jahren
fing Frau A. verstärkt an, über den Tag verteilt Alkohol zu trinken. Ab dem 24. Le-
bensjahr war sie immer wieder über längere Zeiträume arbeitslos.
Frau A. zog mit 26 Jahren mit ihrem damaligen Freund zusammen, musste die
Wohnung jedoch wegen Mietschulden zwei Jahre später verlassen. Dieses ging
mit der Trennung von ihrem Freund einher. Die folgenden vier Jahre lebte sie ent-
weder bei ihrer Mutter oder in möblierten Zimmern, die jedoch nur kurzfristig an-
gemietet wurden. Mit 32 Jahren lernte sie einen neuen Lebensgefährten kennen
und zog mit diesem zu dessen Vater. 1 Jahr später stellten sich erste ernsthafte
gesundheitliche Probleme ein. Sie war zeitweise gehbehindert und auf einen Roll-
stuhl angewiesen. Mit 36 Jahren wurde sie wegen ihrer Alkoholproblematik und
damit in Zusammenhang stehenden somatischen Erkrankungen stationär behan-
delt. In dieser Zeit trennte sie sich von ihrem Lebensgefährten, der ebenfalls eine
Alkoholabhängigkeit aufwies und bat im Gertrudenhaus um Aufnahme.
Zum Aufnahmezeitpunkt wies Frau A. folgende Problembereiche auf:
Ihr gesundheitlicher Zustand war desolat, sie litt unter Leberzirrhose, Gicht und
Gastritis, ihre Zähne waren sehr behandlungsbedürftig und sie hatte massives
Untergewicht. Sie war auf eine regelmäßige Medikamenteneinnahme angewiesen,
war jedoch nicht in der Lage, diese eigenverantwortlich zum entsprechenden Zeit-
punkt zu nehmen. Aufgrund ihrer „Suchtgeschichte“ war sie – trotz ihrer Motivation,
abstinent zu leben – immer wieder rückfallgefährdet. Sie hatte keine sozialen
Kontakte mehr, die Verbindung zu ihrer Familie war abgebrochen. Sie verfügte nur
über ein geringes Selbstwertgefühl, sprach sehr leise, äußerte kaum eigene Be-
dürfnisse und zog sich viel zurück. Sie hatte Schulden, die jedoch in vollem Um-
fang erst im Laufe der Maßnahme deutlich wurden.
Frau A. lebte ca. 1,5 Jahre im Gertrudenhaus. In dieser Zeit lernte sie, eigene Be-
dürfnisse zu artikulieren und sich mit denen anderer Menschen konstruktiv ausein-
ander zu setzen. Es gelang ihr, weitestgehend abstinent zu leben und die Warn-
signale ihres Körpers, ausgelöst durch die Lebererkrankung, wahrzunehmen und
rechtzeitig Hilfemaßnahmen anzufordern. Nach ca. 1 Jahr konnte eine Lebertrans-
plantation durchgeführt werden. Ihre Zähne wurden umfassend behandelt und sie
erlangte Normalgewicht. Eine Schuldenregulierung wurde eingeleitet und sie lern-
te, ihr Geld einzuteilen. Ferner wurde eine rechtliche Betreuung angeregt.
Zum Ende des stationären Aufenthaltes wurde eine berufliche Integration ange-
strebt.
Nach dem stationären Aufenthalt im Gertrudenhaus bezog Frau A. ein Zimmer in
einer Wohngemeinschaft und wurde ambulant weiter betreut. Sie arbeitete in einer
beschützten Werkstatt und war in der Lage, weitestgehend selbstständig zu leben
und für sich Verantwortung zu übernehmen. Außerdem hat sie wieder Kontakt zu
ihrer Mutter aufgenommen.
Inzwischen ist das Betreuungsverhältnis regulär beendet. Frau A. hat eine eigene
Wohnung bezogen, geht immer noch arbeiten und meldet sich ab und zu, um zu
signalisieren, dass es ihr gut geht.
14
2.2.2 Wohnungslose Männer
Die Gruppe der alleinstehenden wohnungslosen Männer stellt nach
wie vor besondere Herausforderungen an die unterschiedlichsten
Träger der Münsteraner Wohnungslosenhilfe.
Folgende Unterkünfte bzw. stationäre Einrichtungen für wohnungslo-
se Männer stehen zur Verfügung:
Name der Unterkunft /
Einrichtung
Träger Anzahl der Über-
nachter / Bewohner
Haus der Wohnungslo-
senhilfe,
Bahnhofstraße 62
Bischof – Hermann -Stif-
tung
max. 80 Bewohner
Hilfevermittlung und
Kurzzeitübernachtung
(HUK),
Friedrich – Ebert - Str. 1
Bischof – Hermann –
Stiftung und Selbsthilfe-
projekt Reinhold Hach
max. 40 Bewohner
Christophorushaus,
Soester Str. 11 c
Bischof – Hermann -Stif-
tung
82
Kettelerhaus,
Schiller Str. 46
Bischof – Hermann -
Stiftung
32
Pension Plus Bischof – Hermann –
Stiftung und Selbsthilfe-
projekt Reinhold Hach
max. 12 Bewohner
Betreutes Wohnen Diakonisches Werk
Münster, Ev. Beratungs-
dienste gGmbH
max. 18 Bewohner
Betreutes Wohnen Indro max. 9 Bewohner
Durch die Fachstelle für Wohnungssicherung des Sozialamtes sind
darüber hinaus derzeit 48 alleinstehende wohnungslose Männer auf
der Grundlage des Ordnungsbehördengesetzes in privatem Wohn-
raum eingewiesen. Der Aufenthalt in diesen Wohnangeboten ist nur
befristet. Wohnungsalternativen werden für diese Menschen mittel-
fristig benötigt. Die sonstigen Angebote für die o.g. Zielgruppe wer-
den gesondert unter Ziff. 3 beschrieben.
15
Neue Zielgruppe: alte pflegebedürftige alleinstehende wohnungslose
Männer
Nach dem aktuellen Statistikbericht der Bundesarbeitsgemeinschaft
Wohnungslosenhilfe ist auch überregional festzustellen, dass lang-
jährige Wohnungslosigkeit eher ein männliches Problem darstellt7,
wohingegen die Zahl der Frauen, die nur kurzfristig, d.h. weniger als
zwei Monate wohnungslos sind, in den letzten Jahren deutlich ge-
stiegen ist. Demzufolge wird bundesweit konstatiert, dass der Anteil
alter wohnungsloser Menschen in den Einrichtungen der Woh-
nungslosenhilfe, für die keine Wohnungs- bzw. Einrichtungsperspek-
tive besteht, steigend ist.
Diese Entwicklung ist auch in Münster feststellbar. In den Jahren
2003 und 2004 wurden allein im Haus der Wohnungslosenhilfe nach
Aussage des Trägers ca. 70 alleinstehende Wohnungslose betreut,
die älter als 60 Jahre waren. Vermittlungsversuche in adäquate Ein-
richtungen der Altenhilfe gestalten sich oftmals aufgrund weiterer
zusätzlicher gesundheitlicher Handikaps als sehr schwierig.
Der Förderverein zum Aufbau von Wohnhilfen für Wohnungslose
e.V. hat aufgrund dieser Bedarfssituation bereits im Frühjahr 2005
einen ersten Konzeptentwurf für ein ambulant betreutes Wohnen für
alte, pflegebedürftige alleinstehende wohnungslose Menschen er-
stellt. Sozialamt und Träger werden dieses Konzept weiter verfolgen
und über entsprechende Ergebnisse berichten.
2.2.3 Wohnungslose Jugendliche und junge Erwachsene
Zunehmend werden junge Menschen wohnungslos oder sind von
Wohnungslosigkeit bedroht. Insbesondere die niederschwelligen Ein-
richtungen der Wohnungslosenhilfe und Übernachtungsangebote
registrieren einen verstärkten Zugang der 18 – 25 Jährigen.
Dass junge Erwachsene verstärkt den Zugang zum Wohnungslosen-
hilfesystem suchen, ist im übrigen auch daraus abzuleiten, dass im
Jahresdurchschnitt 20058 regelmäßig 26 junge Erwachsene mit
Leistungsansprüchen nach dem SGB II ihre Leistungen in der Aus-
zahlungsstelle des Sozialamtes erhalten haben; das sind 16 % aller
Personen, die dort ihre Leistungen bekommen.
7 Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.: Statistikbericht ...
(s. Fn.1)
8 Diese Daten werden erst seit 2005 erhoben.
16
Die Einrichtungen der Jugendhilfe und der Wohnungslosenhilfe mel-
deten für 2004 und 2005 folgende Belegungszahlen für die Zielgrup-
pe der 18 – 25-jährigen alleinstehenden Wohnungslosen:
Name der Einrichtung
Übernach-
tungszahl /
Personen
2004
Übernach-
tungszahl /
Personen
2005
Haus der
Wohnungslosenhilfe 57 61
Hilfevermittlung und Kurzzeitüber-
nachtung 108 97
Sleep in, (junge Männer)
95 98
V.S.E. Masy,
(junge Frauen) 53 65
Wenngleich der Vergleich zweier Jahre keine Tendenz abbilden
kann, entspricht die Zunahme 2005 gegenüber dem Vorjahr den Er-
fahrungen in der Praxis der sozialen Arbeit über einen längeren Zeit-
raum. Für diese Entwicklung können folgende Aspekte verantwortlich
sein:
Der familiäre Rückhalt nimmt in wirtschaftlich angespannten Zeiten
spürbar ab. Insbesondere wenn die jungen Erwachsenen in der Fa-
milie nicht mehr „funktionieren“ steht deren Verbleib im Elternhaus in
Frage. In persönlicher Hinsicht ist die Altersgruppe gleichzeitig ge-
kennzeichnet von einem „nicht mehr“ und einem „noch nicht“: Nicht
mehr Kind, noch nicht erwachsen, eine Lebensphase also, in der es
gilt, zentrale Grundentscheidungen für das spätere Leben zu treffen,
ohne den Rahmen realistischer Entscheidungsalternativen oder das
weitere Leben überblicken zu können. Bleiben auch Orientierungs-
hilfen der Eltern oder anderer Vertrauenspersonen aus, kann dies
dazu führen, dass die jungen Menschen Entscheidungen ausblenden
bzw. ihnen aus dem Weg gehen. Oftmals finden Jugendliche und
junge erwachsene Wohnungslose in einer ‚Szene‘ eine Ersatzfamilie
bzw. eine Notgemeinschaft. Andere suchen Unterschlupf bei Freun-
den und Bekannten, mit den bereits bei wohnungslosen Frauen an-
gesprochenen Nachteilen.
17
Der für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen zunehmende
Konkurrenzdruck mit Blick auf den Ausbildungs-, Arbeits- und Woh-
nungsmarkt tut ein Übriges, die strukturellen Teilhabechancen Be-
nachteiligter zusätzlich zu verschlechtern.
Die Entscheidung, ob sich Hilfen und Leistungen an wohnungslose
Jugendliche und junge Erwachsene auf das Recht der Kinder- und
Jugendhilfe (SGB VIII) oder auf die einschlägigen Bestimmungen
des SGB XII stützen, ist jeweils von der konkreten Problemkonstella-
tion, Lebenslage und den Überwindungsperspektiven im Einzelfall
abhängig. Entscheidungsrelevant dabei ist insbesondere die Frage,
ob vor dem Hintergrund der individuellen Situation, der Eigenkom-
petenzen und der persönlichen Entwicklungspotentiale des oder der
Betroffenen intentional-pädagogische Leistungen nach dem SGB VIII
angezeigt sind, insofern sie den Ursachenkomplex der Notlage ef-
fektiver angehen können als die weit unspezifischeren und daher
insoweit nachrangigen Leistungen nach dem SGB XII. Vor diesem
Hintergrund bemühen sich die beteiligten Fachbereiche der Verwal-
tung, gemeinsam einen verbindlichen Verfahrensrahmen zu entwi-
ckeln, innerhalb dessen bei Zweifeln Zuständigkeitsfragen im Ein-
zelfall zügig und einvernehmlich geklärt werden, um sachgerechte
anstelle bürokratischer Ergebnisse zu erzielen (z. B. Kooperations-
absprachen auf der Basis von Fallkonferenzen).
2.2.4 Wohnungslose Menschen mit Migrationsvorgeschichte
Der Anteil ausländischer Staatsangehöriger und Staatenloser, die
Hilfeangebote der Wohnungslosenhilfe in Anspruch nehmen, ist bis
Ende der 90er Jahre bundesweit auf ca. 10 % angewachsen9. Die
Zahl der Menschen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit, die trotz be-
sonderer sozialer Schwierigkeiten das Hilfesystem nicht aufsuchen,
dürfte ein Mehrfaches betragen.
Diese bundesweite Entwicklung deckt sich mit den Erfahrungen der
niederschwelligen Münsteraner Einrichtungen der Wohnungslosen-
hilfe. Allein im Jahr 2005 wurden nach Aussage der Bischof-
Hermann-Stiftung im HDW 60 unterschiedliche wohnungslose Per-
sonen mit Migrationsvorgeschichte vorübergehend betreut.
9 Fachausschuss Sozialrecht der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslo-
senhilfe e. V.: Merkblatt zu den Anspruchsgrundlagen von Ausländern und
Staatenlosen bei der Hilfe nach § 72 Bundessozialhilfegesetz,
http://www.bagw.de/fakten/3.phtml, gesehen am 27.03.2006
18
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienste und Einrichtun-
gen der Wohnungslosenhilfe ergeben sich in diesen Fällen sowohl
besondere fachliche als auch rechtliche sowie zum Teil zudem kul-
turspezifische Fragestellungen. Rechtliche Fragen beziehen sich auf
mögliche ausländerrechtliche Folgen und auf die Rechtsqualität der
Ansprüche auf Hilfe für Personen in besonderen sozialen Schwierig-
keiten.
Bei Menschen mit Migrationsvorgeschichte ist zu differenzieren zwi-
schen denen mit einem regulären und einem nichtregulären Status;
der tatsächliche Status hat Auswirkungen auf die ggf. bestehenden
Rechtsansprüche nach dem SGB II bzw. SGB XII etc.
Unabhängig von der sozialrechtlichen Anspruchsnorm ist im Rahmen
der Gefahrenabwehr im ordnungsrechtlichen Aufgabenzusammen-
hang die Kommune gehalten, im Rahmen der Obdachlosenhilfe un-
abdingbare Hilfen (Unterbringung) zu leisten. Mit Blick auf Zustän-
digkeiten und Verfahren der sonstigen Basisversorgung (Bekleidung,
Essen, medizinische Versorgung etc.) derer, die keinen regulären
Aufenthaltsstatus haben, gibt es Bedarf, standardisierte Arbeitsab-
sprachen zwischen öffentlichen und freien Trägern der Wohnungslo-
senhilfe zu treffen.
2.3 Familien in Wohnungsnotsituationen
Im Zentrum der kommunalen Wohnungslosenhilfe steht die Fach-
stelle für Wohnungssicherung des Sozialamtes mit ihren unter-
schiedlichen Dienstleistungen.
Bei anstehenden Wohnungsproblemen (Kündigung, Räumungsklage
oder Räumungstermin) oder im Auftrag hilfesuchender Menschen
wird die Fachstelle tätig und verhandelt mit Mietern und Vermietern,
berät und übernimmt Mietschulden, stellt Wohnraum bereit oder be-
schlagnahmt vorhandenen, organisiert die Hilfen von der Wohnungs-
sicherung über die Entschuldung bis zu sozialen Stabilisierung und
Reintegration.
Das Konzept kommunaler Fachstellen wurde 1987 vom Deutschen
Städtetag entwickelt. In Münster wurde die Fachstelle für Wohnungs-
sicherung 1993 eingerichtet und bis heute kontinuierlich weiter ent-
wickelt. Hinter dem Fachstellenmodell steht das Ziel, die in der Regel
auf mehrere städtische Ämter verteilten Kompetenzen, Zuständig-
keiten und Instrumente bei der Versorgung von Menschen in Woh-
19
nungsnotfällen zweckmäßig zu bündeln und unter der Federführung
der Fachstelle zu vereinen und einzusetzen.
Die Entwicklung von Räumungsklagen und Räumungsterminen in
Münster verdeutlicht die Effektivität der Fachstelle. Durch frühzeitige
Interventionen konnten Wohnungsverluste in den letzten Jahren zu-
nehmend vermieden und abgewendet werden.
Die nachfolgende Übersicht verdeutlicht dieses:
Jahr Räumungstermine
Insgesamt Familien
Haushalt
ohne
Kinder
tatsächlicher
Wohnungsverlust
2003 206 61 145 64
2004 207 62 145 62
2005 182 54 128 56
Auch nach Festsetzung des Räumungstermins durch den Gerichts-
vollzieher sind die Interventionsmöglichkeiten der Fachstelle nicht
erschöpft. Immer wieder werden noch vor der Räumung Wohnungen
beschlagnahmt bzw. durch entsprechende Vereinbarungen Räu-
mungstermine aufgehoben. Bei insgesamt 182 Räumungsterminen
in 2005 konnte der Wohnungsverlust in 126 Fällen verhindert wer-
den.
Ein wesentlicher Kooperationspartner des Sozialamtes, insbesonde-
re zur Verhinderung von Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit, ist der
Sozialdienst Wohnungsnotfälle. Für solche Familien und Personen,
die aufgrund wirtschaftlicher, persönlicher und/oder sozialer Prob-
lemlagen von Wohnungsverlust bedroht sind, bietet der Sozialdienst
Wohnungsnotfälle durch den gezielten Einsatz sozialarbeiterischer
Leistungen Hilfestellung mit dem Ziel, den drohenden Wohnungs-
verlust zu verhindern.
Die Fachkräfte der Arbeiterwohlfahrt, des Caritasverbandes und des
Diakonischen Werkes stimmen den jeweiligen Hilfebedarf der Haus-
halte mit dem Kommunalen Sozialdienst des Amtes für Kinder, Ju-
gendliche und Familien sowie dem Sozialamt ab. Tragfähige Abspra-
chen hinsichtlich der Zuständigkeiten der einzelnen Akteure sowie
eine kontinuierliche Motivation der betroffenen Haushalte sind
Grundvoraussetzung dafür, dass durch die Dienstleistung möglichst
der Wohnungsverlust verhindert werden kann und eine Verbesse-
20
rung der individuellen persönlichen bzw. sozialen oder wirtschaftli-
chen Situation erzielt wird.
Einige Leistungsangebote des Hilfesystems seien beispielhaft er-
wähnt: Entschuldung und Budgetberatung, Unterstützung bei finan-
ziellen und behördlichen Angelegenheiten inkl. Korrespondenz, Rea-
lisierung sozialrechtlicher Ansprüche und Leistungen, Tagesstruktu-
rierung, Aufnahme und Gestaltung persönlicher Beziehungen, Siche-
rung und Erhalt von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen etc..
21
3. Beratungs- und Betreuungsangebote
3.1 Tagesaufenthalte
3.1.1
Einrichtung:
Bahnhofsmission Münster
Hauptbahnhof
48143 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
45 802
98 73 681
bahnhofsmission-
ms@caritas-ms.de
Träger:
Caritasverband für die Stadt Münster e.V.
Diakonisches Werk Münster e.V. Tel.:
Fax:
E-mail:
53 00 90
53 00 94 60
info@caritas-ms.de
Zielgruppe:
Menschen aller sozialen Schichten, die im und am Bahnhof Hilfe benöti-
gen.
Öffnungs- bzw. Sprechzeiten:
Mo. – Fr.
Sa.
So.
8.00 Uhr bis 20.00 Uhr
8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
14.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Aufgabenprofil:
· Reisenhilfen = Begleitung und Betreuung für Reisende mit Schwierig-
keiten (ältere Menschen, Kinder, Behinderte, Kranke)
· Hilfe in akuten Notsituationen und unvorhergesehenen Schwierigkeiten
· Hilfe für Menschen mit sozialen Schwierigkeiten, die BM ist Vermittler
und Knotenpunkt im Netz der sozialen Arbeit
Aktuelles:
Gleichmäßig hohe Frequentierung durch die bekannte Klientel. Leichte
Zunahme bei den weiblichen Hilfesuchenden konnte im letzten Jahr fest-
gestellt werden, ansonsten keine signifikanten Veränderungen gegenüber
den Vorjahren.
Finanzierung:
Durch o.g. Träger, die Stadt Münster und durch Spenden.
Ansprechpartner/in:
Maria Woltering (Leiterin); Dorothea Bünker (stellv. Leiterin)
22
3.1.2
Einrichtung:
Frauentreff
Katharinenstr. 10
48145 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
899 36-50
899 36-66
frauentreff@t-
online.de
Träger:
Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Münster
Josefstr. 2
48151 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
899 36-0
skfwohnungslosenhi
lfe@muenster.de
Zielgruppe:
Wohnungslose, von Wohnungslosigkeit bedrohte und sozial benachteiligte
Frauen.
Öffnungs- bzw. Sprechzeiten:
Mo, Di, Do
Sa
10:00 Uhr bis 15:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr (1 x pro Monat)
Ostern und Weihnachten
Aufgabenprofil:
Tagesstätte mit folgenden lebenspraktischen Angeboten: duschen, Wä-
sche waschen, preiswerte Mahlzeiten, Kleiderkammer.
Beratung bei persönlichen Problemen durch hauptamtliche Mitarbeiterin.
Kontaktmöglichkeit zu anderen Frauen.
Aktuelles:
Finanzierung:
· Personalkostenzuschuss für die hauptamtliche Mitarbeiterin seitens
der Stadt Münster
· Rest Personalkosten und Sachkosten aus Eigenmitteln des Trägers
· Mitarbeit von 15 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen
Ansprechpartner/in:
Frau Feldmeyer-Düning
23
3.1.3
Einrichtung:
Fachberatungsstelle: Wohnhilfen und
Existenzsicherung
Von-Vincke-Str. 8
48143 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
490 15 21/ -34
490 15 31
wohnhilfen@diakoni
e-muenster.de
Träger:
Diakonisches Werk Münster
Ev. Beratungsdienste gGmbH
Hörsterstr. 29
48143 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
490 15 0
490 15 30
wohnhilfen@diakoni
e-muenster.de
Zielgruppe:
Nach § 67 ff – 69 SGB XII sind für Personen, "bei denen besondere Le-
bensverhältnisse, die mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind", Leis-
tungen zur Überwindung dieser Problemlagen zu erbringen, sofern sie aus
eigener Kraft dazu nicht in der Lage sind.
Öffnungs- bzw. Sprechzeiten:
werktags 9.00 bis 13.00 Uhr
zusätzliche Zeiten bei Aktionen
Aufgabenprofil:
Tagesstätte:
· Angebote der Grundversorgung und zur Tagesstrukturierung
· Möglichkeiten der Freizeitgestaltung
· Günstige Versorgung mit Essen
· Einrichtung zur Körper- und Kleiderpflege
· Hilfe-Vermittlung zur Budget-Beratung
· unter Berücksichtigung der individuellen Lebenszusammenhänge
Aktuelles:
Beratung bei Schnittstellen des SGB II /SGB XII.
Finanzierung:
Regel-Finanzierung: LWL – 50 %; Stadt 25 % und Träger 25 %
Ansprechpartner/in:
U. Janning
24
3.1.4
Einrichtung:
Obdachlosentreffpunkt
"An der Clemenskirche"
Loerstraße 7
48143 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
26 55 568
Träger:
Misericordia GmbH
Krankenhausträgergesellschaft
Düesbergweg 128
48153 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
91 93 70
91 93 777
mail@misericordia.
de
Zielgruppe:
Wohnungslose Menschen, insbesondere aus Münster
Öffnungs- bzw. Sprechzeiten:
Täglich 09.00 – 13.30 Uhr
Aufgabenprofil:
· Niedrigschwelliges Angebot für wohnungslose Menschen sowie Men-
schen in speziellen Notlagen
· Frühstücks- und Mittagsangebot
· Beratung des Klientels im Sinne der "Hilfe zur Selbsthilfe", Clearing-
funktion im weitesten Sinne.
· Bei Bedarf Begleitung und Vermittlung der Besucher (Arztbesuch,
Amtsgänge, Wohnungssuche etc.)
· Wäsche waschen
· kleine Kleiderkammer
Aktuelles:
· Entwickeln eines neuen Leitbildes für den Obdachlosentreffpunkt
· Einleiten professioneller Beratung
· Stärkeres Einbinden in das Netz der Wohnungslosenhilfe Münster
· Weiteres Anwerben ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
· Anleiten von Praktikanten
Finanzierung:
Zweckgebundener Zuschuss der Stadt Münster und
Spenden
Ansprechpartner/in:
Patricia Gallagher
3.2 Übernachtung
25
3.2.1
Einrichtung:
Haus der Wohnungslosenhilfe
Bahnhofstr. 62
48143 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
48 45 20
48 45 277
hdw.muelbrecht@b
hst.de
Träger:
Bischof-Hermann-Stiftung
Schillerstr. 46
48155 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
60 63 01
60 63 122
jugendwohnen@b
hst.de
Zielgruppe:
Wohnungslose Männer
Öffnungs- bzw. Sprechzeiten:
Das Haus ist 24 Stunden täglich betriebsbereit.
Aufgabenprofil:
· Erst- und Basisversorgungseinrichtung
· Unterbringung, Verpflegung, Möglichkeit der Selbstverpflegung, Hygie-
ne, Gesundheitsförderung, incl. Hausärztlicher und psychiatrischer
Sprechstunde im Hause
· Beratung, Information, Krisenintervention, Vermittlung
· Gestaltung der Schnittstellen, z.B. Psychiatrie, Drogenhilfe
Aktuelles:
· Bedarf an Erweiterung einer geschützt geführten Station im Wohnver-
bund für extern schwer kranke Wohnungslose;
· Anteil der Konsumenten illegaler Drogen bei gut 40 % der Bewohner;
· bei Personen unter 25 Jahren (Abstimmungsbedarf);
· ausländische Wohnungslose ohne Zugang zu den Sicherungssyste-
men;
· Alte und Kranke
Finanzierung:
Einzelfallfinanzierung, Stadt Münster, Arbeitsgemeinschaft Münster
Ansprechpartner/in:
Bernhard Mühlbrecht
26
3.2.2
Einrichtung:
Hilfevermittlung und Kurzzeitüber-
nachtung H.u.K.
Friedrich-Ebert-Str. 1
48153 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
53 95 042
Träger:
Bischof-Hermann-Stiftung
SKM – Kath. Verein für soziale Dienste in
Münster e.V.
Stadt Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
Zielgruppe:
Wohnungslose Männer
Öffnungs- bzw. Sprechzeiten:
Winter
Sommer
17.30 Uhr bis morgens 9.00 Uhr
18.30 Uhr bis morgens 9.00 Uhr
Aufgabenprofil:
· Sicheres, hygienisches Übernachten
· Rückführung der wohnungslosen Männer ins bestehende Hilfesystem
· Erst- und Basisversorgung
Aktuelles:
· Wohnungslose unter 25 Jahren (Abstimmungsbedarf)
· Ausländische Menschen ohne Aufenthaltsstatus (Ost- und EU-Bürger)
Finanzierung:
Pauschal durch Stadt Münster
Ansprechpartner/in:
Elke Knuck
27
3.3 Stationäre Hilfen
3.3.1 a
Einrichtung:
Kettelerhaus
Schillerstrasse 46
48155 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
60 63 01
60 63 122
jugendwohnen@b
hst.de
Träger:
Bischof-Hermann-Stiftung
Schillerstrasse 46
48155 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
60 63 01
60 63 122
jugendwohnen@bh
st.de
Zielgruppe:
Betreutes Wohnangebot für alleinstehende wohnungslose Männer
Öffnungs- bzw. Sprechzeiten:
ganztägig
Aufgabenprofil:
Stationäre Einrichtung i.S. des § 13 SGB XII; Angebot für alleinstehende
wohnungslose Männer in einer betreuten Wohnform durch persönliche
Beratung und Unterstützung, ihre sozialen Schwierigkeiten zu überwinden
und in das Leben in der Gemeinschaft zu integrieren.
Aktuelles:
Es handelt sich um inzwischen überwiegend ältere Bewohner. Konzept-
überarbeitung und Entgeltverhandlung fanden im Jahr 2005 statt.
Finanzierung:
Tagesentgeltsatz, örtlicher Sozialhilfeträger
Ansprechpartner/in:
Frau Hoppert; Herr Osterkamp
28
3.3.1 b
Einrichtung:
Christophorushaus
Soester Strasse 11c
48155 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
60 63 350
60 63 380
Träger:
Bischof-Hermann-Stiftung
Schillerstrasse 46
48155 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
60 63 01
60 63 122
Zielgruppe:
1. Alleinstehende wohnungslose Männer, bei denen Hilfen zur Über-
windung besonderer sozialer Schwierigkeiten erforderlich sind –
Hilfen gem. § 67 SGB XII
2. Alleinstehende wohnungslose Männer, bei denen dauerhaft die
Hilfen einer stationären Einrichtung erforderlich sind – Hilfen gem.
§ 35 SGB XII
Öffnungs- bzw. Sprechzeiten:
ganztägig
Aufgabenprofil:
· zu 1: Hilfen zur Überwindung der sozialen Schwierigkeiten; Beratung,
Betreuung und Unterstützung; Vermittlung in weniger intensiv betreute
Wohnformen bzw. selbständiges Wohnen; pflegerische und hauswirt-
schaftliche Versorgung; Im Einzelfall besteht das Angebot einer sozial-
arbeiterischen ambulanten Nachbetreuung.
· zu 2: Hilfen zur Überwindung der sozialen Schwierigkeiten; Beratung,
Betreuung und Hilfestellung bei der Überwindung der vorhandenen
Probleme; pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung
Aktuelles:
· zu 1: Aufbau einer Trainingswohngruppe; Motivationsgruppe für alko-
holabhängige Bewohner
· zu 2: Gesamtkonzeption und Entgeltvereinbarung wurden 2005 verab-
schiedet; ab 1/2006 Beginn der umfangreichen Umbaumaßnahmen im
Langzeitwohnbereich
Finanzierung:
· zu 1: Tagessatzvereinbarung mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger-
träger LWL
· zu 2: Tagessatzvereinbarung mit dem örtlichen Sozialhilfeträger Stadt
Münster
Ansprechpartner/in:
Herr Tenambergen; Herr Pieper
29
3.3.2
Einrichtung:
Gertrudenhaus
Katharinenstr. 10
48145 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
89 93 6-0
Träger:
Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Münster
Josefstr. 2
48151 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
899 36-0
skfwohnungslosenhi
lfe@muenster.de
Zielgruppe:
Volljährige alleinstehende wohnungslose Frauen mit besonderen sozialen
Schwierigkeiten, die stationäre Hilfen gem. §§ 67ff SGB XII benötigen. Zur
Zielgruppe gehören auch Frauen mit einer Suchtproblematik und/oder ei-
ner psychischen Erkrankung.
Öffnungs- bzw. Sprechzeiten:
Rund um die Uhr
Aufgabenprofil:
Stationäre Maßnahme zur Verringerung/Behebung der sozialen Schwie-
rigkeiten. Entwicklung einer realistischen Lebensperspektive und Unter-
stützung bei der Umsetzung. Grundlage sind halbjährliche Hilfepläne. Wir
arbeiten ganzheitlich mit einem Bezugsbetreuungssystem. Der Aufenthalt
ist vorübergehend, die Maßnahmedauer ist individuell, beträgt ca. 1 – 1,5
Jahre. Ziele sind die Vermittlung in eigenen Wohnraum, in ambulant be-
treute Wohnformen oder in spezifische stationäre Wohnformen (Angebote
der Suchtkrankenhilfe und für psychisch Kranke).
Platzzahl: 33, vorwiegend Einzelzimmer.
Aktuelles:
Finanzierung:
· Tagessätze auf Grund einer Leistungsvereinbarung.
· Leistungsvereinbarung mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
· Kostenträger ist abhängig von der sachlichen und örtlichen Zuständig-
keit, in der Regel LWL, aber auch andere Kostenträger.
Ansprechpartner/in:
Sabine Hülsmann
30
3.4 Ambulante Hilfen
3.4.1
Einrichtung:
Aufsuchende Sozialarbeit
Katharinenstr. 10
48145 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
89 93 6-50
Träger:
Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Münster
Josefstr. 2
48151 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
899 36-0
skfwohnungslosenhi
lfe@muenster.de
Zielgruppe:
Wohnungslose, von Wohnungslosigkeit bedrohte und sozial benachteiligte
Frauen
Öffnungs- bzw. Sprechzeiten:
Telefonische Erreichbarkeit über Frauentreff oder Gertrudenhaus
Aufgabenprofil:
Aufsuchen der Frauen in ihrem Lebensumfeld (z.B. in eingewiesenem
Wohnraum oder an bekannten Plätzen). Ziel ist es, den betreffenden
Frauen das bestehende Hilfesystem zu erschließen und ihnen somit eine
Verbesserung ihrer Lebenssituation zu ermöglichen. Die Arbeit umfasst
Kontaktaufnahme, Vertrauensaufbau, praktische Hilfen, Begleitung zu
Ämtern und Ärzten, Vermittlung an andere Dienste. Kooperation mit der
Fachstelle für Wohnraumsicherungsmaßnahme der Stadt Münster und mit
den Aufsuchenden Hilfen der Bischof-Herrmann-Stiftung.
Aktuelles:
Einrichten einer Übernachtungsstelle für Frauen im Gebäude Kathari-
nenstr. 10 seit November 2005.
Finanzierung:
· Personalkostenzuschuss
· Rest Personalkosten und Sachmittel aus Eigenmitteln des Vereins
Ansprechpartner/in:
Frau Behrens und Frau Böing
31
3.4.2
Einrichtung:
Aufsuchende Hilfe der Bischof-Hermann-
Stiftung
Haus der Wohnungslosenhilfe
Bahnhofstr. 62
48143 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
48 45 2-0
Träger:
Bischof-Hermann-Stiftung
Schillerstrasse 46
48155 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
60 63 01
60 63 122
jugendwohnen@b
hst.de
Zielgruppe:
Wohnungslose Männer
Öffnungs- bzw. Sprechzeiten:
7.30 – 16.00 Uhr
jede 2. Woche bis 21.00 Uhr
Aufgabenprofil:
· Aufsuchende Hilfe bestehend aus einer Krankenschwester und einer
Sozialarbeitern, die auch die verantwortliche Hilfe im HUK leistet
· Pflegerische und sozialarbeiterische Hilfestellung bei Menschen in un-
zumutbaren Wohnverhältnissen und auf der Straße
· Organisation von ärztlichen Hilfen und anderen Hilfen, z.B. Kältepro-
gramm
Aktuelles:
Umsetzungskonzept zur medizinischen Versorgung wohnungsloser Men-
schen in NRW
Finanzierung:
Pauschal durch Stadt Münster
Ansprechpartner/in:
Elke Knuck
32
3.4.3
Einrichtung:
Frauenwohnprojekt
Katharinenstr. 10
48145 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
899 36-51
Träger:
Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Münster
Josefstr. 2
48151 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
899 36-0
skfwohnungslosenhi
lfe@muenster.de
Zielgruppe:
Volljährige alleinstehende wohnungslose Frauen mit besonderen sozialen
Schwierigkeiten, die ambulante Hilfen gem. §§ 67ff SGB XII benötigen. Zur
Zielgruppe gehören auch Frauen mit einer Suchtproblematik und/oder ei-
ner psychischen Erkrankung.
Öffnungs- bzw. Sprechzeiten:
Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung oder über den Frauentreff.
Aufgabenprofil:
Ambulante Maßnahme zur Verringerung/Behebung der sozialen Schwie-
rigkeiten. Entwicklung einer realistischen Lebensperspektive und Unter-
stützung bei der Umsetzung. Grundlage sind halbjährliche Hilfepläne.
Schwerpunkte der Arbeit sind die Eingliederung in das Arbeitsleben und
die Befähigung zu einer eigen verantwortlichen Lebensführung.
Die Betreuung erfolgt entweder in Einzelwohnungen oder in einer Wohn-
gemeinschaft im Stadtgebiet Münster. Die Maßnahmedauer beträgt ca. 1 –
1,5 Jahre.
Platzzahl: 9
Aktuelles:
Finanzierung:
Die Finanzierung erfolgt über Tagessätze.
Kostenträger: Stadt Münster
Ansprechpartner/in:
Frau Lehmkuhl
33
3.4.4
Einrichtung:
Fachberatungsstelle: Wohnhilfen und
Existenzsicherung
Von-Vincke-Str. 8
48143 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
490 15 21/ -34
490 15 31
Träger:
Diakonisches Werk Münster – Ev. Bera-
tungsdienste gGmbH
Hörsterstr. 29
48143 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
490 15-0
490 15-30
ebd@diakonie-
muenster.de
Zielgruppe:
Nach §§ 67 - 69 SGB XII sind für Personen, "bei denen besondere Le-
bensverhältnisse, die mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind", Leis-
tungen zur Überwindung dieser Problemlagen zu erbringen, sofern sie aus
eigener Kraft dazu nicht in der Lage sind.
Öffnungs- bzw. Sprechzeiten:
Mo, Di, Mi
Fr
Projekt Wohnen:
08.00 – 10.00 Uhr
10.00 – 13.00 Uhr
Aufgabenprofil:
Projekt Wohnen:
· Ambulant betreutes Wohn-Angebot (18 Plätze) für Männer im Alter ab
18 Jahre (vgl. o. Zielgruppe).
· Im Hilfeplan-Verfahren werden Bedarfe gemeinsam mit den Klienten
festgestellt.
· Hilfeplan-Feststellung mit dem KSD
· Stabilisierung der persönlichen Lebenszusammenhänge
· Hilfe auch in eigener Wohnung
· Einüben lebenspraktischer Fertigkeiten der Klienten
Aktuelles:
Beratung bei Schnittstellen des SGB II / SGB XII.
Finanzierung:
Tagessatz-Finanzierung: Das Projekt Wohnen wird über vereinbarte Ta-
gessätze mit der Stadt Münster finanziert.
Ansprechpartner/in:
J. Arzberger und D. Röder
34
3.4.5
Einrichtung:
Fachberatungsstelle: Wohnhilfen und
Existenzsicherung
Von-Vincke-Str. 8
48143 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
490 15 21/ -34
490 15 31
wohnhilfen@diakoni
e-muenster.de
Träger:
Diakonisches Werk Münster – Ev. Bera-
tungsdienste gGmbH
Hörsterstr. 29
48143 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
490 15-0
490 15-30
ebd@diakonie-
muenster.de
Zielgruppe:
Nach §§ 67 – 69 SGB XII sind für Personen, "bei denen besondere Le-
bensverhältnisse, die mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind", Leis-
tungen zur Überwindung dieser Problemlagen zu erbringen, sofern sie aus
eigener Kraft dazu nicht in der Lage sind.
Öffnungs- bzw. Sprechzeiten:
Mo, Di, Mi
Fr
Psychosoziale Beratung:
08.00 – 13.00 Uhr
10.00 – 13.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Aufgabenprofil:
Psychosoziale Beratung:
Ambulante fachliche Beratung und Unterstützung für alleinstehende Män-
ner und Frauen in besonders schwierigen sozialen Lebenssituationen ge-
mäß §§ 67 ff SGB XII und der DVO dazu.
· Psychosoziale Beratung und persönliche Begleitung
· Geldmitverwaltung und Wohnungserhalt
· Sozialhilfe- und rechtliche Fragestellungen
· Wohnungssuche und Wohnbegleitung in eigener Wohnung
· Schuldner- und Insolvenzberatung
Aktuelles:
Beratung bei Schnittstellen des SGB II / SGB XII.
Finanzierung:
Regel-Finanzierung: LWL – 50 %; Stadt 25 % und Träger 25 %
Ansprechpartner/in:
G. Braun und M. Mayer
35
3.4.6
Einrichtung:
Pension Plus
Hüfferstr. 21 a
48149 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
48 43 45 1
48 43 45 2
pensionplus
@web.de
Träger:
Bischof-Hermann-Stiftung,
Psycho-Soziales Zentrum Münster gGmbH,
Selbsthilfeprojekt „R.Hach“ gGmbH
Tel.:
Fax:
E-mail:
Zielgruppe:
Wohnungslose und chronisch psychisch kranke Frauen und Männer
Öffnungs- bzw. Sprechzeiten:
Keine besonderen
Aufgabenprofil:
Überwindung von Wohnungslosigkeit in betreuter Wohnform (24 Std.)
Wiedereingliederung durch Betreuungsleistungen nach ind. Hilfeplanung
im lebenspraktischen, psycho-sozialen und sozial-psychiatrischen Bereich
Aktuelles:
Konzept für weitergehende Betreuung „Pension mobil“
Kapazität i. V. zum Bedarf begrenzt
Ausweitung, besonders im Hinblick auf speziellere Zielgruppen denkbar
Finanzierung:
Einzelfallfinanzierung lt. Vereinbarungen gem. SGB XII, Stadt Münster und
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Ansprechpartner/in:
Herr Hohenbrink, Psycho-Soziales Zentrum Münster gGmbH;
Herr Brüggemann, Bischof-Hermann-Stiftung;
Herr Porada, Selbsthilfeprojekt „R.Hach“ gGmbH
36
3.4.7
Einrichtung:
Selbsthilfeprojekt „ R.Hach“ gGmbH
Ewaldistr. 16
48155 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
65 168
Träger:
SKM – Katholischer Verein für soziale
Dienste in Münster e.V.
Kinderhauser Str. 63
48147 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
620 33 61
620 33 30
skm-muenster@t-
online.de
Zielgruppe:
Alleinstehende wohnungslose Frauen und Männer
u.U. auch wohnungslose Paare
Öffnungs- bzw. Sprechzeiten:
Di, Mi, Do 08.00 – 12.00 Uhr
Aufgabenprofil:
· Bereitstellung, Instandhaltung u. Ausstattung von Wohnraum;
· Beratung u. Betreuung zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten
durch direkte, mittelbare und indirekte Betreuungsleistungen
Aktuelles:
Weitere Hilfeangebote in Trägergemeinschaften:
Pension Plus, Pension Mobil, HuK
Ständige Mitarbeit in Gremien, Arbeitskreisen und -gruppen
Finanzierung:
Vereinbarung gem. SGB XII, Stadt Münster
Ansprechpartner/in:
Herr Buttgereit, Geschäftsführer (sh. Träger)
Herr Porada, Leitung (sh. Einrichtung)
37
3.4.8 a
Einrichtung:
Sozialdienst Wohnungsnotfälle
Stadtbezirke Mitte/Süd und Mitte/Nord
„Caritas vor Ort“ Beratungsstelle Timmer-
scheidtstrasse
Timmerscheidtstr. 4
48153 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
72433
9876804
beratungsstelle.tim
merscheidtstras-
se@caritas-ms.de
Träger:
Caritasverband für die Stadt Münster e.V.
Timmerscheidtstr. 4
48153 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
Zielgruppe:
Familien und Einzelpersonen, die von Wohnungslosigkeit bedroht oder
betroffen sind, die in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben oder deren
Wohnraumgröße unangemessen ist.
Öffnungs- bzw. Sprechzeiten:
Mi 14.00 - 17.00 Uhr (Offene Sprechstunde)
Termine nach Vereinbarung
Aufgabenprofil:
Der Arbeitsbereich „Sozialdienst Wohnungsnotfälle“ hat die Aufgabe, Fa-
milien und Einzelpersonen bei Problemen mit ihrer Wohnung oder in ihrem
Mietverhältnis ein Hilfsangebot zu unterbreiten, um Wohnungsverlust zu
vermeiden und gemeinsam Lösungen für die verschiedensten Problemla-
gen zu finden. Die Lebenssituation der Hilfesuchenden soll stabilisiert und
die Selbsthilfekompetenzen sollen gestärkt werden. Abhängig vom indivi-
duellen Bedarf werden einzelne Beratungsgespräche oder längerfristige
Betreuungen vereinbart. Unsere Beratung kann in den „Caritas vor Ort“
Beratungsstellen oder bei einem Hausbesuch stattfinden.
Aktuelles:
Finanzierung:
Einzelfallfinanzierung durch die Stadt Münster (Sozialamt)
Ansprechpartner/in:
Grunert-Wissen, Ursula
38
3.4.8 b
Einrichtung:
Sozialdienst Wohnungsnotfälle
Stadtbezirk Ost / Südost
„Caritas vor Ort“ Beratungsstelle Osthues-
heide
Osthuesheide 73
48167 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
89 98 660
89 98 661
beratungsstelle.osth
uesheide@caritas-
ms.de
Träger:
Caritasverband für die Stadt Münster e.V.
Osthuesheide 73
48167 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
Zielgruppe:
Familien und Einzelpersonen, die von Wohnungslosigkeit bedroht oder
betroffen sind, die in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben oder deren
Wohnraumgröße unangemessen ist.
Öffnungs- bzw. Sprechzeiten:
Mi 14.00 – 16.30 Uhr (Offene Sprechstunde)
Termine nach Vereinbarung
Aufgabenprofil:
Der Arbeitsbereich „Sozialdienst Wohnungsnotfälle“ hat die Aufgabe, Fa-
milien und Einzelpersonen bei Problemen mit ihrer Wohnung oder in ihrem
Mietverhältnis ein Hilfsangebot zu unterbreiten, um Wohnungsverlust zu
vermeiden und gemeinsam Lösungen für die verschiedensten Problemla-
gen zu finden. Die Lebenssituation der Hilfesuchenden soll stabilisiert und
die Selbsthilfekompetenzen sollen gestärkt werden. Abhängig vom indivi-
duellen Bedarf werden einzelne Beratungsgespräche oder längerfristige
Betreuungen vereinbart. Unsere Beratung kann in den „Caritas vor Ort“
Beratungsstellen oder bei einem Hausbesuch stattfinden.
Aktuelles:
Finanzierung:
Einzelfallfinanzierung durch die Stadt Münster (Sozialamt)
Ansprechpartner/in:
Dickhoff, Alfred
39
3.4.8 c
Einrichtung:
Sozialdienst Wohnungsnotfälle
Stadtbezirk Hiltrup, Amelsbüren, Berg
Fidel
Westfalenstrasse 197
48165 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
02501 – 27 640
02501 – 27 64 25
juergen.langhans@
caritas-ms.de
Träger:
Caritasverband für die Stadt Münster e.V.
Westfalenstrasse 197
48165 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
Zielgruppe:
Familien und Einzelpersonen, die von Wohnungslosigkeit bedroht oder
betroffen sind, die in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben oder deren
Wohnraumgröße unangemessen ist.
Öffnungs- bzw. Sprechzeiten:
Mi 14.00 – 17.00 Uhr (Offene Sprechstunde)
Termine nach Vereinbarung
Aufgabenprofil:
Der Arbeitsbereich „Sozialdienst Wohnungsnotfälle“ hat die Aufgabe, Fa-
milien und Einzelpersonen bei Problemen mit ihrer Wohnung oder in ihrem
Mietverhältnis ein Hilfsangebot zu unterbreiten, um Wohnungsverlust zu
vermeiden und gemeinsam Lösungen für die verschiedensten Problemla-
gen zu finden. Die Lebenssituation der Hilfesuchenden soll stabilisiert und
die Selbsthilfekompetenzen sollen gestärkt werden. Abhängig vom indivi-
duellen Bedarf werden einzelne Beratungsgespräche oder längerfristige
Betreuungen vereinbart. Unsere Beratung kann in den „Caritas vor Ort“
Beratungsstellen oder bei einem Hausbesuch stattfinden.
Aktuelles:
Finanzierung:
Einzelfallfinanzierung durch die Stadt Münster (Sozialamt)
Ansprechpartner/in:
Jürgen Langhans
40
3.4.8 d
Einrichtung:
Sozialdienst Wohnungsnotfälle
Stadtbezirk West
Westhoffstr. 126
48159 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
21 56 12
Träger:
Ev. Beratungsdienst gGmbH
Hörsterstr. 29
48143 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
490 15 - 0
Zielgruppe:
Familien und Einzelpersonen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind
aufgrund von Mietrückständen, Kündigungen, Räumungen, o. ä.
Öffnungs- bzw. Sprechzeiten:
Do 16.00 – 18.00 Uhr (Offene Sprechstunde)
Termine nach Vereinbarung
Aufgabenprofil:
Die Betreuungsleistungen gehen aus vom individuellen Hilfebedarf und
umfassen die Unterstützung, Beratung und Anleitung in verschiedenen
Bereichen: im persönlichen, wirtschaftlichen und sozialrechtlichen Bereich,
sowie der Wohnungsversorgung und der Lebensgestaltung. Darüber hin-
aus zählen hierzu außerdem Telefonate und Schriftverkehr, sowie Hilfe-
planungen und organisatorische Verwaltungstätigkeiten.
Aktuelles:
· Immer höherer Bedarf an allgemeiner sozialer Beratung
· Höhere Grundversorgungskosten
· Schwierige wirtschaftliche Situation
· Größere psychische Belastbarkeit der Klienten
Finanzierung:
Einzelfallfinanzierung über Hilfepläne
Kostenträger:
· Stadt Münster
· Diakonisches Werk Münster
· Ev. Beratungsdienste gGmbH
Ansprechpartner/in:
Bettina Krämer
Rolf Braun-Estner
41
3.4.8 e
Einrichtung:
Sozialdienst Wohnungsnotfälle
Stadtbezirk Nord
Stadtteilbüro Coerde
Nerzweg 8
48157 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
Träger:
Arbeiterwohlfahrt
Unterbezirk Münster-Steinfurt
Hochstr. 12
48151 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
77 94 28
77 94 24
Zielgruppe:
Menschen, die aufgrund persönlicher, sozialer und wirtschaftlicher Schwie-
rigkeiten wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind.
Öffnungs- bzw. Sprechzeiten:
Di + Do 14.00 - 16.00 Uhr
Stadtteilbüro Coerde, Nerzweg 9, 48157 Münster, Tel.: 0251-24 62 63
Aufgabenprofil:
· Beratung im persönlichen Bereich u. a. Problemanalyse und
Maßnahmenplanung
· Wohnungssicherung/Wohnungsversorgung Kontakt und
Verhandlungen mit Vermietern
· Entschuldung und Budgetberatung, Förderung wirtschaftlichen
Verhaltens
· Sicherung des Lebensunterhaltes
Aktuelles:
Finanzierung:
Leistungen und Angebote der stadtteilorientierten sozialen Arbeit des Ver-
bandes werden pauschal finanziert, die Arbeit im Rahmen der Hilfepläne
erfolgt als Einzelfallfinanzierung
Ansprechpartner/in:
Meike Hirsch
(Diplom-Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin)
42
3.4.9
Einrichtung:
Streetwork
Hafenstraße 43
48153 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
492-5860
492-7907
streetwork@stadt-
muenster.de
Träger:
Stadt Münster:
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Tel.:
Fax:
E-mail:
492-5101
Zielgruppe:
Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahren, die sich am Hbf bzw. in
der Innenstadt aufhalten und von den herkömmlichen Angeboten der Ju-
gendhilfe nicht mehr erreicht werden bzw. diese ablehnen.
Öffnungs- bzw. Sprechzeiten:
· Aufsuchende Arbeit auf der Straße
· Anlaufstelle „Streetworkmobil am Hauptbahnhof“
· Offenes Frühstücksangebot mit Sprechzeit
· Angebot zur Wohnungs- und Arbeitssuche
· Offenes Caféangebot mit Sprechzeit
· Offenes Kochangebot
· Erlebnispädagogische Angebote
Aufgabenprofil:
Szenearbeit, aufsuchende Arbeit, niedrigschwellige Hilfen, Einzelfallhilfen
(ganzheitliche Beratung, Begleitung und Unterstützung), gruppenbezoge-
ne u. erlebnispädagogische Angebote, Projektarbeit, Vernetzung, Öffent-
lichkeitsarbeit, Szeneinteressenvertretung, Berücksichtigung geschlechts-
spezifischer Lebens- u. Bedürfnislagen bei sämtlichen Angeboten.
Aktuelles:
Frequentierung der Anlaufstelle befindet sich gleich bleibend auf hohem
Niveau. Problemlagen der Klienten haben sich nach Eintritt von Hartz 4
verschärft, Arbeitschwerpunkte sind deshalb Wohnungs- und Arbeitssuche
(Bewerbungstrainings).
Projektstelle ab Februar 2006 befasst sich gezielt mit rechtsorientierten
Jugendlichen die immer häufiger in der Szene anzutreffen sind.
Finanzierung:
Haushaltsmittel Stadt Münster
1,5 Planstellen, Projektmittel (befristet), Personalgelder, Handgeld, Wohn-
hilfen, Miete der Anlaufstelle, Fortbildung (intern und extern), Supervision
Ansprechpartner/in:
Stefan Scholz (Teamleitung), Petra Schlickbernd, Christoph Cramer
43
3.5 Beschäftigung/Qualifizierung
3.5.1
Einrichtung:
Beratungsstelle
Chance e.V.
Bohlweg 68a
48 147 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
620 88 21
620 88 49
h.lampe@chance–
muenster.de
Träger:
Chance e.V.
Adresse siehe oben Tel.:
Fax:
Internet: www.chance-
muenster.de
Zielgruppe:
Von Haft bedrohte, inhaftierte und haftentlassene Menschen sowie deren
Angehörige
Öffnungs- bzw. Sprechzeiten:
Keine – Termine in der Regel nach Absprache
Aufgabenprofil:
· Beratung in JVAen des Landes NRW: Schwerpunkt Entlassungsvorbe-
reitung
· Befristetes Übergangswohnen in vollmöblierten App. – Urlauberzimmer
- Wohnungssuche
· Angehörigenarbeit: Einzel- und Paarberatung, Gruppenangebot
· Schuldnerberatung
· Haftvermeidung
· Aufsuchende Haftvermeidung im Haus der Wohnungslosenhilfe
· Vermittlung in Arbeit, Beschäftigung und Qualifizierung durch MA-
BiS.NeT
Aktuelles:
· Ständige Weiterentwicklung und Anpassung der bestehenden Ange-
bote
· Bedarf einer gesicherten Finanzierung
· Festsschreibung einer engeren Zusammenarbeit mit den Diensten der
Justiz, um die bestehende Zusammenarbeit zu optimieren
Finanzierung:
Pauschal durch das Land NRW (Justizministerium)
Ansprechpartner/in:
Hermann Lampe
44
3.5.2
Einrichtung:
Arbeitsgemeinschaft Betriebssozial-
arbeit e.V. (AG BSA)
Tagelöhnerprojekt
Tel.:
Fax:
E-mail:
Träger:
Arbeitsgemeinschaft Betriebssozialarbeit
e.V.
Bahnhofstrasse 44
48143 Münster
Tel.:
Fax:
E-mail:
44 817
agbsa@citykom.net
Zielgruppe:
für das Tagelöhnerprojekt: Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit
bedrohte arbeitslose Menschen bis zum Alter von 25 Jahren (bis Juli 2005
keine Altersbeschränkung).
Allgemein: lanzeitarbeitslose Frauen und Männer
Öffnungs- bzw. Sprechzeiten:
täglich 8:30-16:30 Uhr
Aufgabenprofil:
· Qualifizierung, Beschäftigung und sozialpädagogische Begleitung
benachteiligter Zielgruppen des Arbeitsmarktes
· Ermittlung von Stärken und Schwächen
· Umsetzung der Hilfeplanung (gemeinsam mit relevanten Akteuren)
· Vermittlung von Schlüsselkompetenzen
· Vermittlung fachspezifischer Grundlagen
· Realistische betriebliche Bedingungen
· Vermittlung und Begleitung von Praktika
· Arbeits- und Ausbildungsplatzakquisition
Arbeitsbereiche: Recycling, Garten- und Landschaftsbau, Naturschutz
Aktuelles:
Die Anleiterkosten des Tagelöhnerprojekts wurden von AIM bzw. AIM Ju-
gend+ finanziert. Der Träger hat die ersten drei Monate vorfinanziert und
beendet das Projekt zum 31.3.2006, falls keine Finanzierung durch die
Stadt Münster erfolgt.
Finanzierung:
andere Maßnahmen: Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Arbeitsgelegen-
heiten mit Mehraufwandentschädigung, Arge Münster (AMS) JobPlus und
JobCoach (Land NRW und ESF)
Ansprechpartner/in:
Noest, Achim
45
4. Städtische Finanzierungen
Rechtliche Basis für die Förderung von Angeboten der Wohnungslo-
senhilfe durch die Stadt Münster sind die Vorschriften des 8. Kapitels
SGB XII. Auf Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierig-
keiten besteht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind,
in der Regel ein individueller Rechtsanspruch. Über diese Hilfen hin-
aus hat ein größerer Teil der Wohnungslosen bzw. der Personen in
Wohnungsnotsituationen Anspruch auf Leistungen zur Existenzsi-
cherung nach dem SGB II oder nach den Kapiteln 3 oder 4 SGB XII.
Abgesehen von den öffentlich-rechtlichen (sozial- und ordnungs-
rechtlichen) Aufgaben der Stadt, einschließlich ihrer Koordinations-
und Planungsfunktion sowie einzelner sozialer Beratungsaufgaben,
stellen in Münster freie Träger die Angebote für Wohnungslose und
Personen in Wohnungsnotsituationen bereit, die rechtlich Leistungen
nach dem Kapitel 8 SGB XII darstellen. Das Gros dieser Angebote
betrifft, abseits der Bereitstellung von Übernachtungs- und Unter-
kunftsmöglichkeiten, personale soziale Dienstleistungen, die gem. §
68 Abs. 2 Satz 1 SGB XII ohne Rücksicht auf Einkommen und Ver-
mögen zu erbringen sind.
Die Angebote lassen sich ferner nach dem Grad ihrer inhaltlichen
Spezialisierung und Formalisierung differenzieren. Vor diesem Hin-
tergrund finden sich unter den städtischen Förderbeziehungen mit
den betreffenden Anbietern zwei Grundtypen: Finanzierungen mittels
vereinbarter Stunden- oder Tagessätze betreffen solche Angebote,
deren Nachfrage nach Fällen bzw. Personen präzise dokumentierbar
sind; dazu gehören insbesondere spezialisierte Einzelfallberatungen
und Kombinationsangebote von Wohnen und Betreuung. Aufsu-
chende sowie niedrigschwellige Beratungs- und Begegnungsange-
bote werden demgegenüber mittels Aufgabenzuschüssen finanziert.
Der folgende Finanzierungsüberblick orientiert sich an den Aufga-
benfeldern der Wohnungslosenhilfe:
Beratung und Unterstützung in Wohnungsnotfällen
Die Arbeiterwohlfahrt, der Caritasverband sowie das Diakonische
Werk / Ev. Beratungsdienste gGmbH haben mit dem Sozialamt Ver-
einbarungen über ihre Leistungen im Aufgabenbereich „Sozialdienst
Wohnungsnotfälle“ abgeschlossen, die jeweils mit einem Sockelbe-
trag (Zuschuss als Grundförderung) zuzüglich leistungsabhängiger
Stundensätze finanziert werden. Für die Beratungstätigkeit im Stadt-
bezirk Nord erhält die Arbeiterwohlfahrt einen Zuschuss von 14.320
€ , für die in den Stadtbezirken Ost, Süd und Innenstadt erhält der
46
Caritasverband einen Zuschuss von 61.350 € , das Diakonische Werk
/ Ev. Beratungsdienste gGmbH erhält für seine Tätigkeit im Stadtbe-
zirk West eine Grundförderung von 20.450 € . Für die Einzelfall-
betreuung ist ein leistungsabhängiger Stundensatz in Höhe von
38,73 € vereinbart.
Übernachtungsangebote mit ergänzenden Beratungs- und Unterstüt-
zungsangeboten
In Trägerschaft der Bischof-Hermann-Stiftung wird das HDW betrie-
ben. Für die dort erbrachten Leistungen erhält die Stiftung einen ver-
einbarten Tagessatz in Höhe von 38,31 € . Das Übernachtungsange-
bot im HUK-Gebäude wird in Trägerschaft der Bischof-Hermann-
Stiftung und des SKM geführt, wofür die Stiftung einen Zuschuss von
88.091 € und der SKM von 79.860 € erhalten.
Wohnprojekte und betreute Wohnangebote
In diesem Feld werden die Wohnangebote im Selbsthilfeprojekt ‚R.
Hach‘ mit einem Zuschuss von 143.490 € und einem Tagessatz von
10,84 € finanziert. Die Bischof-Hermann-Stiftung hält ein betreutes
Wohnangebot für Männer vor, dass mit einem Tagessatz in Höhe
von 51,71 € vergütet wird. Für Frauen besteht ein Frauenwohnpro-
jekt in Trägerschaft des Sozialdienstes kath. Frauen e.V. mit einem
Tagessatz von 19,19 € . Das Diakonische Werk / Ev. Beratungs-
dienste gGmbH erhält für sein Projekt Wohnen einen Tagessatz von
19,62 € . Das Getrudenhaus, als stationäre Hilfe des Sozialdienst
kath. Frauen e.V. erhält einen Tagessatz in Höhe von 51,13 € .
Betreuungsangebote für psychisch kranke Wohnungslose
Für wohnungslose und chronisch psychisch kranke Frauen und
Männer besteht das Angebot der Pension Plus, das unter Träger-
schaft des Psycho-Sozialen Zentrums Münster gGbmH, der Bischof-
Hermann-Stiftung und dem Selbsthilfeprojekt ‚R. Hach‘ gGmbH ge-
führt wird. Die Pension Plus wird über vereinbarte Tagessätze von
53,84 € für das Selbsthilfeprojekt ‚R. Hach‘ gGmbH und von 14,72 €
für die Bischof-Hermann-Stiftung sowie von 13,98 € für das Psycho-
Soziale Zentrum Münster finanziert.
Aufsuchende Dienste
Die aufsuchende Sozialarbeit für Frauen wird vom Sozialdienst kath.
Frauen e.V. wahrgenommen. Dafür erhält der Verein einen Zuschuss
von 48.320 € . Für wohnungslose Männer wird von der Bischof-
Hermann-Stiftung die aufsuchende Arbeit im Rahmen von Kranken-
hilfe wahrgenommen. Dem Verein wird diese Leistung mit einem
jährlichen Zuschuss von 31.960 € finanziert.
47
Anlaufstellen, Kontakt- und Kommunikationsangebote
In diesem Angebotssegment erhalten das Diakonische Werk / Ev.
Beratungsdienste gGmbH für die Tagesstätte sowie ihr Beratungs-
angebot einen Zuschuss von 52.590 € . Der Sozialdienst kath. Frauen
e.V. erhält für das Angebot des Frauentreffs einen Zuschuss von
35.790 € . Darüber hinaus werden die Bahnhofsmission mit einem
Zuschuss von 46.020 € und die Misericordia GmbH mit dem Ob-
dachlosentreffpunkt „ An der Clemenskirche“ mit einem Zuschuss
von 11.250 € gefördert.
Beschäftigungsangebote
Der Verein Chance e.V. hält vielfältige Angebote zur beruflichen und
sozialen Integration und Unterstützung von Personen im Sinne des §
68 SGB XII vor; die Angebote des Chance e.V. richten sich insbe-
sondere an inhaftierte, haftentlassene und von Haft bedrohte Men-
schen sowie an deren Angehörige, darüber hinaus auch an Woh-
nungslose. Zur Durchführung seiner Aufgaben erhält der Verein ei-
nen Zuschuss von 169.040 € .
Die Vermeidung und Beseitigung von unfreiwilliger Obdachlosigkeit
ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Zur Wohnungssicherung sind
Leistungen der Sozialhilfe oder der Grundsicherung für Arbeitssu-
chende vorrangig präventiv einzusetzen, zumal Obdachlosigkeit im-
mer ein spezifischer Aspekt von Armut ist.
Im Jahr 2005 wurde in 76 Fällen durch Übernahme von Mietrück-
ständen der Wohnungserhalt gesichert. Wirtschaftliche Hilfen nach
dem Sozialgesetzbuch XII wurden in Höhe von 76.250 € gezahlt.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt für allein stehende wohnungslose
Männer wird in der Außenstelle des Sozialamtes, im Haus der Woh-
nungslosenhilfe (HdW), Bahnhofstr. 62, ausgezahlt. Im Jahr 2005
haben dort insgesamt 3.238 Personen nach Sozialleistungen nach-
gesucht; davon waren 2.020 Personen leistungsberechtigt. Die Ge-
samtleistung der ausgezahlten Hilfe zum Lebensunterhalt betrug ca.
565.000,00 € .
Die Zahl der Übernachtungen im HDW belief sich in 2005 auf 28.412,
wofür an die Bischof-Hermann-Stiftung insgesamt 960.000 € gezahlt
wurden.
5. Leistungsrechtliche Gesichtspunkte
48
Die Umsetzung der Sozialgesetze im Januar 2005 war hinsichtlich
der Zielgruppe der alleinstehenden Wohnungslosen eine besondere
Herausforderung; insbesondere die Tatsache, dass es sich bei woh-
nungslosen Menschen aufgrund der unterschiedlichsten individuellen
Problemlagen um eine sehr komplexe Zielgruppe handelt, erschwert
die Rechtsanwendung doch erheblich.
Auch nach dem Inkrafttreten des SGB II und des SGB XII muss je-
weils im Einzelfall geklärt werden, ob Angehörige des Personenkrei-
ses der erwerbsfähigen Wohnungslosen – trotz der vollzogenen Zu-
sammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einer Grundsi-
cherung für Arbeitssuchende im SGB II – aus diesem Leistungssys-
tem oder im Rahmen der Sozialhilfe Leistungen zur Existenzsiche-
rung erhält.
Die wirtschaftliche Hilfegewährung für die mittellosen alleinstehenden
männlichen Wohnungslosen erfolgt nach der Neuorganisation durch
die Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) in den
Räumlichkeiten des Hauses der Wohnungslosenhilfe in der Bahnhof-
straße 62.
Nach anfänglichen Startschwierigkeiten aufgrund der notwendigen
Datenabgleiche zwischen Arbeitsagentur und Sozialamt und der Klä-
rung rechtlicher Grundsatzfragen (Bargeldlose Überweisung, tage-
weise Auszahlung, das Problem der Pauschalierung ehemaliger
Einmalleistungen etc.) gestaltet sich zwischenzeitlich die Leistungs-
gewährung grundsätzlich als unproblematisch.
Es muss jedoch konstatiert werden, dass bedingt durch die vorgege-
benen gesetzlichen Rahmenbedingungen der Verwaltungsmehrauf-
wand als erheblich zu bewerten ist. Inwieweit hier mittelfristig durch
veränderte Arbeitsabläufe eine Reduzierung erreicht werden kann,
muss zwischen den beteiligten Leistungsträgern erörtert werden.
In der Alltagspraxis ist es ferner schwierig, der zentralen Zielsetzung
des SGB II, der (Wieder-)Eingliederung in Arbeit, mit Blick auf die
spezifische Ausgangslage alleinstehender Wohnungsloser realitäts-
nah zu begegnen. Erwerbsfähigkeit als grundlegende Leistungsvor-
aussetzung nach dem SGB II orientiert sich allein an den Kriterien
Krankheit oder Behinderung; dessen ungeachtet sind die „ besonde-
ren sozialen Schwierigkeiten“ faktische Integrationshemmnisse.
Trotz des Abschlusses der im SGB II vorgesehenen Eingliederungs-
vereinbarungen zwischen der AMS und Leistungsberechtigten ist –
wie aus Sicht der Wohnungslosenhilfe bereits zuvor angenommen –
49
insoweit bislang kaum Bewegung festzustellen. Die zumeist komple-
xe und zugleich je spezifische Problemlage Wohnungsloser wider-
setzt sich eher standardisierten Eingliederungsrastern und – verfah-
ren. Insbesondere kommen eine unmittelbare Vermittlung in Qualifi-
zierung und Beschäftigung kaum in Betracht. Gleichwohl kann der
fordernde Aspekt der Eingliederungsvereinbarung auch neue (Akti-
vierungs-)Chancen eröffnen. Inwieweit es daher notwendig und ef-
fektiv ist, für die Zielgruppe der wohnungslosen SGB II Empfänger
hinsichtlich ihrer besonderen Situation individuelle Schwerpunkte in
der jeweiligen Eingliederungsvereinbarung festzuschreiben, wird in
Kürze mit den Akteuren der Wohnungslosenhilfeeinrichtungen und
der AMS erörtert und abgestimmt. Die Verwaltung wird ferner dafür
sorgen, dass die Anforderungen an eine Arbeitsmarktintegration bzw.
an eine Annäherung an den Arbeitsmarkt wohnungsloser Leistungs-
berechtigter künftig auch im Arbeitsmarktprogramm der AMS ver-
bindlich dargestellt werden.
6. Zusammenfassung und Ausblick
Die bestehende Hilfeinfrastruktur in Münster begegnet den vielfälti-
gen Lebenssituationen unterschiedlicher Gruppen von Menschen,
die allein oder mit ihren Familienangehörigen von Wohnungslosigkeit
betroffen sind oder sich in besonderen Wohnungsnotsituationen be-
finden. Die Angebote und Einrichtungen der Wohnungshilfe umfas-
sen die Versorgung mit Unterkunft, materielle Leistungen und Güter,
Unterstützungsleistungen zur Bewältigung des Alltags, präventive
Beratung und Anleitung sowie aktivierende Überwindungshilfen. Aus
der langjährigen Kooperation der Träger der Wohnungslosenhilfe
Münsters hat sich ein effektives Verbundsystem herausgebildet, in
dessen Rahmen die Angebote und Hilfen an die geänderten Bedin-
gungen laufend angepasst werden.
Für die unmittelbare Zukunft lassen sich, abgesehen von der Klärung
der erwähnten leistungsrechtlichen Zuordnungsfragen, insbesondere
folgende Aufgabenschwerpunkte ausmachen:
„Ohne Wohnung geht nichts“
Nicht erst durch das Handlungsprogramm Wohnen – Fortschreibung
2005 (Vorlage Nr. V/0351/2005) wurde für die Zielgruppe der allein-
stehenden Wohnungssuchenden festgestellt, dass bezahlbarer
Wohnraum in diesem Angebotssegment fehlt. Sich verringernde Be-
stände im sozialen Wohnungsbau, der Rückbau einfacher und kos-
50
tengünstiger Wohnquartiere und die kaum vorhandene Bereitschaft
von Investoren, angemessenen Wohnraum für alleinstehende Men-
schen zu errichten, führen zwischenzeitlich zu spürbaren Problemen
in der Wohnungslosenhilfe. Der erforderliche Rückbau der Einrich-
tung Meckmannweg hat die Schwierigkeiten der geringen Bestände
an gemessenem Wohnraum aktuell deutlich gemacht. Unter Beteili-
gung der Münsteraner Wohnbaugesellschaften und den Trägern der
Wohnlungslosenhilfe ist er hier zwar gelungen, adäquate Wohnalter-
nativen zu gewinnen. Dessen ungeachtet bleibt die Wohnungs-
knappheit in diesem Segment ein schwieriges Problem.
Sowohl die Träger der stationären Einrichtungen für wohnungslose
Männer und Frauen als auch die sonstigen unterschiedlichsten sozi-
alen Fachdienste fordern als Konsequenz auf die sich verringernden
Wohnungsressourcen entsprechendes kommunales Handeln.
Ein Verbleib von wohnungslosen Menschen in stationären Einrich-
tungen und Notunterkünften, begründet mit dem Mangel an vorhan-
denem Wohnraum, ist sozial- und wohnungspolitisch nicht vertretbar.
Insoweit sind Konzepte gefordert, die im Ergebnis eine angemesse-
ne Wohnraumversorgung für alleinstehende wohnungslose Men-
schen ermöglichen.
Unter Moderation der Verwaltung und Beteiligung der Wohnungs-
baugesellschaften sowie der Träger von sozialen Einrichtungen sind
innovative Lösungen zu entwickeln. Hierbei gilt es zu berücksichti-
gen, dass aufgrund von Nachrück- und Verdrängungsmechanismen
am Markt die angemessene Versorgung einkommensschwacher und
benachteiligter Zielgruppen – wie auch der wohnungslosen Bürgerin-
nen und Bürger – durch eine stärkere Bautätigkeit besser gelingt.
Alleinstehende Wohnungslose und die medizinische Versorgung
Wohnungslose Menschen sind aufgrund ihrer Lebenssituation in be-
sonderer Weise gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Studien haben
einerseits die hohen gesundheitlichen Belastungen wohnungsloser
Menschen dargelegt, andererseits zeigen können, dass die Lebens-
umstände, fehlendes Krankheitsbewusstsein und hohe Zugangsbar-
rieren die Versorgung behandlungsbedürftiger wohnungsloser Men-
schen im Regelsystem oftmals verhindern.
Bislang wurde durch die aufsuchende Krankenpflege der Bischof-
Hermann-Stiftung, die Sprechstunden eines niedergelassenen prak-
51
tischen Arztes sowie regelmäßige Visitationen eines Psychiaters der
Westfälischen Klinik im Haus der Wohnungslosenhilfe die medizini-
sche ambulante Versorgung sichergestellt. Aus kommunalen Mitteln
wird derzeit die krankenpflegerische Fachkraft finanziert.
Zwischen dem Städtetag, den Kassenärztlichen Vereinigungen und
den gesetzlichen Krankenkassen wurde jetzt das „Umsetzungskon-
zept zur medizinischen Versorgung wohnungsloser Menschen in
Nordrhein – Westfalen“ erstellt. Danach können den am Umset-
zungskonzept teilnehmenden Städten bzw. Trägern zukünftig mo-
bile Dienste, bestehend aus einem Mediziner und einer Krankenpfle-
gekraft, finanziert werden. Die Finanzierung wird durch die Vertrags-
partner in Relation zur Größe der Versorgungsregion sichergestellt.
Sozialamt und Bischof-Hermann-Stiftung haben sich auf einer ersten
Info-Veranstaltung über die inhaltlichen und finanziellen Rahmenbe-
dingungen informiert. Nach heutigem Kenntnisstand ist davon aus-
zugehen, dass eine weitere Optimierung des bestehenden medizini-
schen Versorgungsangebots durch die Umsetzung des Konzeptes
erreicht werden kann. Insoweit werden weitergehende Gespräche
terminiert. Die Verwaltung wird über entsprechende Ergebnisse be-
richten.
Berichtsvorlage
13049 Zeichen
V/0256/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Bericht zur aktuellen Situation im Bereich "Alleinstehende Wohnungslose und Familien in Wohnungsnotsituationen" Beratungsfolge 09.05.2006 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 11.05.2006 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 07.06.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht Bericht: Bericht: 1. Anlass der Berichterstattung Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung hat in seiner Sitzung am 14.06.2005 einen Bericht zur aktuellen Situation im Bereich „Alleinstehende Wohnungslose und Familien in Wohnungsnotsituationen“ angeregt. Mit diesem Bericht stellt die Verwaltung die aktuelle Situation der betroffenen Gruppen sowie die dafür bereit stehenden Angebote in Münster dar. Der Bericht skizziert ferner einige ge- setzliche Veränderungen im Leistungsrecht sowie die damit verbundenen Erfahrungen und Anregungen zum praktischen Umgang in diesem Aufgabensektor. Schließlich vermittelt der Bericht einen Ausblick auf anstehende Bedarfe zur Weiterentwicklung bzw. Anpassung der Hilfen und Angebote. 2. Situation der Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten Die Lebenslagen von Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten sind geprägt durch materielle Armut, Mangel an ausreichendem Wohnraum und sozialer Sicherung sowie sozia- le Ausgrenzung, wie Arbeitslosigkeit. Wohnungslose Menschen und Personen in Woh- nungsnotsituationen bilden eine zentrale Gruppe dieses Personenkreises. Von Wohnungslosigkeit betroffene Personen sind Menschen ohne jegliche Unterkunft, die auf Grund ordnungsrechtlicher Verfügung oder s onstiger Maßnahmen in einem Ersatzwohn- raum (z.B. Hotel, Einrichtung der öffentlichen Wohnungslosenhilfe) leben oder die ohne Wohnung in Institutionen leben, die sie bei Verfügbarkeit einer Wohnung verlassen können. Vorlagen-Nr.: V/0256/2006 Auskunft erteilt: Frau Schwering Ruf: 492 50 02 E-Mail: Maria.Schwering@stadt-muenster.de Datum: 06.04.2006 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0256/2006 Derzeit sind in Münster ca. 450 alleinstehende Personen (darunter 55 Frauen) wohnungslos. Hiervon sind ca. 350 Menschen zur Verhinderung der Obdachlosigkeit in unterschiedlichen Einrichtungen der Münsteraner Wohnungslosenhilfe untergebracht. Darüber hinaus ist nach Einschätzung der Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe davon auszugehen, dass ca. 30 Wohnungslose das kommunale Hilfesystem ni cht annehmen und tatsächlich im Freien über- nachten. Des weiteren wird davon ausgegangen, dass durchschnittlich 70 Personen bei Freunden und Bekannten unterkommen, die somit auch der Zielgruppe der Wohnungslosen zuzuordnen sind. Ferner leben in Münster zurzeit 230 Familien mit 612 Personen (davon 264 Kin- der/Jugendliche), die zur Verhinderung von Obdachlosigkeit in Wohnungen oder Notunter- künfte eingewiesen wurden. Insbesondere im Zusammenhang mit Verschuldung (Mietschul- den) betreuen darüber hinaus die Träger des Sozialdienstes Wohnungsnotfälle in Münster gegenwärtig 114 Familien bzw. Einzelpersonen. 3. Weiterentwicklung des Hilfesystems Mit der Vorlage 893/92 ‚Alleinstehende Wohnungslose in Münster – Lebenssituation, Hilfe- angebote und Planungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des Hilfesystems“ wurde die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Trägern der Hilfe nach § 72 BSHG diese umzusetzen und weiter zu entwickeln. Dabei stand die Neukonzipierung eines Übernachterhauses für alleinstehende wohnungslo- se Männer mit tagesstrukturierenden Angeboten im Vordergrund. Mit Einrichtung des HDW in Trägerschaft der Bischof-Hermann-Stiftung wurde im Jahr 1994 diese Empfehlung umge- setzt. Eine weitere Planungsempfehlung bestand in der Schaffung von niedrigschwelligen Über- nachtungsangeboten für wohnungslose junge Erwachsene. So wurde im Jahr 1993 das ‚sleep in‘, eine Einrichtung des Diakonischen Werkes für Jungen und junge Männer im Alter von 16 bis 21 Jahren mit 12 Plätzen und 2 Notplätzen sowie im Jahr 1996 das Masy, eine Einrichtung des Verbunds Sozialtherapeutischer Einrichtungen (VSE) für Mädchen und jun- gen Frauen im Alter von 16 bis 27 Jahren mit 6 Plätzen und 4 Notplätzen, eingerichtet. Diese Einrichtungen sind Angebote im Bereich der Jugendhilfe. Die von den Trägern der Wohnungslosenhilfe angeregte Schaffung eines trägerübergreifen- den Verbundsystems folgte zunächst der Überlegung, eine besondere (neue) Clearingstelle zur Begutachtung und Klärung der Hilfeperspektiven im Einzelfall einzurichten. Im Laufe der Zeit hat die AG § 72 BSHG, als ohnehin bestehender netzförmiger Trägerverbund in diesem Feld, diese Funktion mit übernommen, indem sie insoweit zwischen den Trägern verbindli- che Kommunikationsstrukturen hergestellt hat. Darüber hinaus arbeitet die AG (jetzt AG § 67 SGB XII) auf der Strukturebene im kontinuierlichen Austausch an der Weiterentwicklung des Hilfesystems. Im Bereich der Hilfen für chronisch und psychisch Kranke ist am 01.02.2002 die Pension Plus unter Trägerschaft der Bischof-Hermann-Stiftung, des Psycho-Sozialen Zentrums. und dem Selbsthilfeprojekt ‚R. Hach‘ eingerichtet worden. Ein ehemaliges Hotel an der Hüf- ferstraße bietet Unterkunft für 12 wohnungslose Menschen mit psychischer Erkrankung. Die Betreuung wird ambulant erbracht und ist eine Kombination von betreutem Wohnen, psychi- atrischer Pflege und hauswirtschaftlichen Hilfen. Für die Nachtstunden ist ein Bereitschafts- dienst eingerichtet. Während des Aufenthalts, der in aller Regel auf zwei Jahre begrenzt ist, sollen die Bewohner motiviert und in die Lage versetzt werden, weitergehende Hilfen in An- spruch zu nehmen. 3 V/0256/2006 Seit einigen Jahren haben sich im HDW das Sprechstundenangebot der Westfälischen Klinik sowie regelmäßige Visitationen von Patienten/innen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Westfälischen Klinik etabliert. In der Folge ist die Idee entwickelt worden, auf dem Ge- lände der Westfälischen Klinik für Forensikpatientinnen und -patienten mit Wohnungslosen- hintergrund ein eigenes Angebot mit dem Wohnverbund zu schaffen. Über die Empfehlungen der Vorlage Nr. 893/92 hinaus konnte in Form einer Anschubfinan- zierung durch das Land NRW die ‚aufsuchende Sozialarbeit‘ bzw. ‚aufsuchende Kranken- pflege‘ für Frauen und Männer aufgebaut werden, die vom Sozialdienst kath. Frauen e.V. und der Bischof-Hermann-Stiftung geleistet wird. Das, von der Verwaltung zunächst als Ersatz für ehemalige niedrigschwellige Unterkünfte eingerichtete, Übernachtungsangebot für alleinstehende wohnungslose Männer im ehemali- gen HUK-Gebäude (Friedrich-Ebert-Straße 1) wurde mit der Übernahme der Trägerschaft durch die Bischof-Hermann-Stiftung und dem Selb sthilfeprojekt ‚R. Hach‘ gGmbH zu einem qualifizierten Übernachtungsangebot mit weitergehenden Hilfen weiterentwickelt. 4. Erfahrungen mit den gesetzlichen Veränderungen (SGB II und XII) Die Umsetzung des reformierten Leistungsrechts im Bereich der Existenzsicherung im Janu- ar 2005 war hinsichtlich der Zielgruppe der alleinstehenden Wohnungslosen eine besondere Herausforderung; insbesondere die Tatsache, dass es sich bei wohnungslosen Menschen aufgrund der unterschiedlichsten individuellen Problemlagen um eine sehr komplexe Ziel- gruppe handelt, erschwert die Rechtsanwendung in Einzelfällen erheblich. Nach anfänglichen Startschwierigkeiten aufgrund der notwendigen Datenabgleiche zwischen Arbeitsagentur und Sozialamt und der Klärung rechtlicher Grundsatzfragen (bargeldlose Ü- berweisung, tageweise Auszahlung, das Problem der Pauschalierung ehemaliger Einmal- leistungen etc.) gestaltet sich zwischenzei tlich die Leistungsgewährung grundsätzlich als un- problematisch. Hinsichtlich der durch den Gesetzgeber gewünschten Integration alleinstehender Woh- nungsloser in den Arbeitsmarkt ist auch – wie aus fachlicher Sicht bereits zuvor vermutet – trotz Abschlusses der im SGB II vorgesehenen Eingliederungsvereinbarungen bislang kaum Bewegung festzustellen. Die unmittelbare Vermittlung in Qualifizierung und Beschäftigung kann bei dieser Klientel mit komplexen Problemlagen nicht im Vordergrund der Vereinbarun- gen stehen. Gleichwohl kann der fordernde Aspekt der Eingliederungsvereinbarung auch neue Chancen eröffnen. Inwieweit es somit notwendig und effektiv ist, für die Zielgruppe der wohnungslosen SGB II Empfänger hinsichtlich ihrer besonderen Situation individuelle Schwerpunkte in der jeweiligen Eingliederungsvereinbarung festzuschreiben, wird in Kürze mit den Akteuren der Wohnungslosenhilfeeinrichtungen und der AMS erörtert und abge- stimmt. 5. Aktuelle Entwicklungen Die Veränderungen im Altersaufbau der Bevölkerung bilden sich auch in der Gruppe allein- stehender Wohnungsloser ab: Die Zahl älterer und pflegebedürftiger Wohnungsloser nimmt zu. Für die Betreuung und Versorgung alleinstehender wohnungsloser Männer mit Pflegebe- darf hat die Bischof-Hermann-Stiftung einen Konzeptentwurf erarbeitet. Der Träger hat hierzu bereits Gespräche mit den beteiligten Leistungsträgern aufgenommen. Die Verwaltung wird 4 V/0256/2006 die Bischof-Hermann-Stiftung bei der Grundstückssuche unterstützen sowie mit ihr Verhand- lungen über den Abschluss einer Leistungsvereinbarung führen. Die Entscheidung, ob sich Hilfen und Leistungen an wohnungslose Jugendliche und junge Erwachsene auf das Recht der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) oder auf die einschlägi- gen Bestimmungen des SGB XII stützen, ist jeweils von der konkreten Problemkonstellation, Lebenslage und den Überwindungsperspektiven im Einzelfall abhängig. Entscheidungsrele- vant dabei ist insbesondere die Frage, ob vor dem Hintergrund der individuellen Situation, der Eigenkompetenzen und der persönlichen Entwicklungspotentiale des oder der Betroffe- nen intentional-pädagogische Leistungen nach dem SGB VIII angezeigt sind, insofern sie den Ursachenkomplex der Notlage effektiver angehen können als die weit unspezifischeren und daher insoweit nachrangigen Leistungen nach dem SGB XII. Vor diesem Hintergrund bemühen sich die beteiligten Fachbereiche der Verwaltung, gemeinsam einen verbindlichen Verfahrensrahmen zu entwickeln, innerhalb dessen bei Zweifeln Zuständigkeitsfragen im Einzelfall zügig und einvernehmlich geklärt werden, um sachgerechte anstelle bürokratischer Ergebnisse zu erzielen (z. B. Kooperationsabsprachen auf der Basis von Fallkonferenzen). Die Gruppe der wohnungslosen Menschen mit Migrationsvorgeschichte, die den niedrig- schwelligen Bereich der Wohnungslosenhilfe in Anspruch nehmen, nimmt zu, wenngleich zurzeit nicht dramatisch. Hier sind insbesondere mit Blick auf Zuständigkeiten und Verfahren der Basisversorgung (Bekleidung, Essen, m edizinische Versorgung etc.) derer, die keinen regulären Aufenthaltsstatus haben zwischen öffentlichen und freien Trägern der Wohnungs- losenhilfe Arbeitsabsprachen zu treffen. 6. Fazit und weiteres Verfahren Die bestehende Hilfeinfrastruktur in Münster begegnet den vielfältigen Lebenssituationen un- terschiedlicher Gruppen von Menschen, die allein oder mit ihren Familienangehörigen von Wohnungslosigkeit betroffen sind oder sich in besonderen Wohnungsnotsituationen befin- den. Die Angebote und Einrichtungen der Wohnungshilfe umfassen die Versorgung mit Un- terkunft, materielle Leistungen und Güter, Unterstützungsleistungen zur Bewältigung des All- tags, präventive Beratung und Anleitung sowie aktivierende Überwindungshilfen. Aus der langjährigen Kooperation der Träger der Wohnungslosenhilfe Münsters hat sich ein effektives Verbundsystem herausgebildet, in dessen Rahmen die Angebote und Hilfen an die geänderten Bedingungen laufend angepasst werden. In unmittelbarer Zukunft müssen, abgesehen von der Klärung der erwähnten leistungsrecht- lichen Zuordnungsfragen, insbesondere Aufgabenschwerpunkte im Bereich der Gewinnung von adäquaten Wohnalternativen sowie die Optimierung des medizinischen Versorgungsan- gebotes gesetzt werden. Der Bericht unterstreicht, dass die Versorgungs- und Unterstützungsangebote für alleinste- hende Wohnungslose und Familien in Wohnungsnotsituationen in Münster nach Umfang, Differenzierung und Qualität insgesamt bedarfsgerecht ausgebaut sind, auf diesem Niveau allerdings auch notwendig sind. Die Verwaltung hat gerade im Zusammenhang notwendiger Angebotsentwicklungen und -anpassungen immer darauf geachtet, dass zusätzliche Ange- bote (insbesondere Unterkunftsmöglichkeiten) nur im Rahmen bestehender Kapazitäten und Ressourcen geschaffen werden. Diese Vorgehensweise möchte die Verwaltung auch in Zu- kunft beibehalten. In Vertretung Dr. Klein 5 V/0256/2006 Stadträtin Anlagen: Bericht: Alleinstehende Wohnungslose und Familien in Wohnungsnotsituationen: Lebenslagen, Hilfeangebote und Perspektiven Anhang: Faltblatt zu Informationen für alleinstehende wohnungslose Frauen und Männer
Bericht-Anlage-Anhang
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Stadthaus II
Fachstelle für Wohnungssicherungsmaßnahmen
Ludgeriplatz 4 (Bauteil Südstr.)
Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr. 09.00 - 12.00 Uhr
Do 14.30 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Tel.: 492-5031/-5032
Wirtschaftliche Hilfen für alleinstehende wohnungs-
lose Männer (Tagessatzauszahlung)
Bahnhofstr. 62
Auszahlungszeiten: Mo - Fr 09.00 - 10.00 Uhr
Haus der Wohnungslosenhilfe
Bahnhofstr. 62
Öffnungszeiten: durchgehend
Tel.: 484520
Christophorushaus
Soester Str. 11 c
Aufnahme nach Vereinbarung
bzw. Aufnahmegespräch
Tel.: 6063350
Kettelerhaus
HUK - Hilfevermittlung und Kurzzeitübernachtung
Schillerstr. 46
Friedrich-Ebert-Str. 1 (Ecke Dammstr.)
Aufnahme nach Vereinbarung
Tel.: 5395042
bzw. Aufnahmegespräch
Tel.: 606301
Wohnhilfen und Existenzsicherung
Von-Vincke-Str. 8
Sprechzeiten: Mo - Mi 08.00 - 13.00 Uhr
Fr 10.00 - 13.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Tel.: 49015-21 oder 34
Tagesstätte
Von-Vincke-Str. 8
Sprechzeiten: Mo, Di 09.00 - 14.00 Uhr
Mi 09.00 - 12.00 Uhr
Do 09.00 - 17.00 Uhr
Fr 10.00 - 14.00 Uhr
Tel.: 49015-23
Projekt “Wohnen”
Von-Vincke-Str. 8
Sprechzeiten: Mo, Di, Mi 08.00 - 10.00 Uhr
Fr 10.00 - 13.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Tel.: 49015-22
“Sleep in”
(Jugendl. und junge erwachsene Männer)
Dahlweg 72
Tel.: 97429007
Sozialamt der Stadt Münster
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Bischof-Hermann-Stiftung
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Diakonisches Werk Münster e.V.
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Stadthaus I (Bürgeramt)
Klemensstr. 10
Tel.: 492-0
Stadthaus II (Sozialamt) und Arbeitsgemeinschaft Münster
Ludgeriplatz 4
Tel.: 492-0
Gesundheitsamt
Stühmerweg 8
Tel.: 492-0
Amt für Wohnungswesen
Servatiiplatz 9 (Iduna-Haus)
Tel.: 492-0
Arbeitsgemeinschaft Münster
Wolbecker Str. 45
Tel.: 698-0
Agentur für Arbeit
Nevinghoff 20
Tel.: 698-0
Chance e.V. (Haftentlassene)
Bohlweg 68 a
Öffnungszeiten: Di, Mi, Do 09.00 - 13.00 Uhr
Tel.: 6208820
Indro e.V.
Bremer Platz 18 - 20
Öffnungszeiten: Mo - Do 1 0 . 0 0 - 17 .0 0 Uhr
Fr. 10.00 - 16.00 Uhr
Tel.: 60123
Straßenmagazin “Draußen”
Overbergstr. 2
Tel.: 5389129
Bewährungshilfe
Georgskommende 8
Tel.: 41452-0
Pension Plus
Hüfferstr. 21a
Tel.: 4843451
Gertrudenhaus
Katharinenstr. 10
Öffnungszeiten: durchgehend
Tel.: 899360
Frauenwohnprojekt / Frauentreff / aufsuchende Sozialarbeit
Katharinenstr. 10
Öffnungszeiten: Mo - Do 10.00 - 15.00 Uhr
Tel.: 8993650
Gleis 12
Öffnungszeiten: Mo - Fr 08.00 - 20.00 Uhr
Sa 08.00 - 16.00 Uhr, So 16.00 - 20.00 Uhr
Tel.: 45802
Selbsthilfeprojekt “Reinhold Hach”
Ewaldistr. 16
Öffnungszeiten: Di, Mi, Do 08.00 - 12.00 Uhr
Tel.: 65168
Drogenberatungsstelle
Schorlemer Str. 8
Tel.: 492-5173
Streetwork (Jugendliche und
junge Erwachsene)
Hafenstr. 43
Sprechzeiten: Di 09.00 - 12.00 Uhr
Do 15.00 - 18.00 Uhr
Tel.: 492-5860
Streetwork-Mobil
Hauptbahnhof/Fahrradparkhaus
Mo 15.00 - 17.00 Uhr
V.S.E. “Masy”
Hermannstr. 73
Öffnungszeiten: täglich bis 10.00 Uhr
Mo - Do ab 18.00 Uhr
Fr - So ab 19.00 Uhr
Tel.: 531145
Informationen
für
allein stehende
wohnungslose
Frauen und Männer
Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Stadt Münster
Sozialamt - Fachstelle für Wohnungssicherungsmaßnahmen -
Lageplan: Vermessungs- und Katasteramt
Redaktion: Herbert Berkemeier
Stand: November 2005
Wichtige Adressen
Impressum
13
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16
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22
18
Sozialdienst kath. Frauen
7
7
Bahnhofsmission
8
Sozialdienst kath. Männer
9
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
10
11
Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen e.V.
12
Martini gGmbH
Außenwohngruppe Roxel
Schelmenstiege 38
Tel.: 02534-8694
23
Treffpunkt Loerstr./An der Clemenskirche
Öffnungszeiten: Mo - Sa 09.00 - 13.30 Uhr
Tel.: 2655568
24
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: eingebracht
Zur SitzungOrte (89)
- Friedrich-Ebert-Straße 1
- Bahnhofstraße 62
- Soester Straße 11c
- Hörsterstraße 29
- Loerstraße 7
- Ewaldistraße 16
- Kinderhauser Straße 63
- Timmerscheidtstraße 4
- Westfalenstraße 197
- Adenauerallee
- Grevener Straße
- Wilhelmstraße
- Gerichtsstraße
- Eisenbahnstraße
- Lotharingerstraße
- Maximilianstraße
- Gartenstraße
- Augustastraße
- Weseler Straße
- Mecklenbecker Straße
- Vivaldistraße
- Philippistraße
- Jahnstraße
- Kanalstraße
- Hittorfstraße
- Gereonstraße
- Overbergstraße 2
- Von-Vincke-Straße 8
- Klemensstraße 10
- Hafenstraße 43
- Hermannstraße 73
- Nerzweg 9
- Bohlweg 68a
- Meckmannweg
- Friesenring
- Hansaring
- Markweg
- Kirchplatz
- Hafenweg
- Bremer Platz 18
- An der Clemenskirche 3
- Am Kanonengraben
- Katharinenstraße 10
- Rishon-Le-Zion-Ring
- Überwasserstraße
- Rudolf-von-Langen-Straße
- Niedersachsenring
- Hohenzollernring
- Kardinal-von-Galen-Ring
- Prinz-Eugen-Straße
- Wolbecker Straße 45
- Schillerstraße 46
- Westhoffstraße 126
- Sentruper Höhe 0
- Königsstraße
- Ludgeristraße
- Berliner Platz
- Ostmarkstraße
- Am Mittelhafen
- Kärntner Straße
- Dechaneistraße
- Tondernstraße
- Wibbeltstraße
- Schlossgarten
- Georgskommende 8
- Schelmenstiege 38
- Josefstraße 2
- Düesbergweg 128
- Hüfferstraße 21a
- Hochstraße 12
- Frauenstraße
- Stubengasse
- Bergstraße
- Industrieweg
- Geiststraße
- Ludgeriplatz 4
- Servatiiplatz 9
- York-Ring
- Bispinghof
- Domplatz
- Spiekerhof
- Lublinring
- Piusallee
- Kolde-Ring
- Oststraße
- Stühmerweg 8
- Nevinghoff 20
- Breul
- Am Krug
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0256/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 10.04.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37