Mandari Insight

V/0521/2022

Städtische Zuschüsse in Aufgabenbereichen mit Beratungskompetenz des ASGVAf; Vorbereitung der Beratung von Anträgen zum Haushalt 2023

Vorlagen 12.09.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 28.09.2022, TOP 11

Anlage 3_Kurzbewertung der Anträge

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Anlage 1_Zuschussbericht nach Aufgabenbereichen

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Ansehen

Anlage 4_Information an Träger zur Abgabe von Anträgen

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Anlage 2_Überblick Anträge zum Haushalt

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Berichtsvorlage

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Anlage A

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Anlage 3_Kurzbewertung der Anträge

35588 Zeichen

Lfd. Nr. 01         Träger: ASB RV Münsterland e.V.         Antrag auf einen Zuschuss für das Projekt „Vielfalt zeigen – 
 aktiv Teilhaben Münster“ ab 2023 für fünf Jahre 
Beantragt wird          eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
      eine Anhebung des Zuschusses   
  x   die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
 x   eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2023      vorgesehen   x   nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden   x  kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt    x  auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
      höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
 x   konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist   x   geplant       im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist  x   plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt        vertretbar        eher nicht geeignet     x    nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
  x    nachvollziehbar           dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach       zu empfehlen       vertretbar    x   nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach        zu empfehlen       vertretbar    x   nicht zu empfehlen.

Lfd. Nr.  02 Diakonie Münster Erweiterung des Tagestreffs W 7 für von Wohnungslosigkeit 
   betroffene Personen 
   
 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
 X  eine Anhebung des Zuschusses   
       die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
 X   eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022      vorgesehen    X    nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden  X   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt       auf Initiative des Trägers    X auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
      höheren Kosten     X    höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden    X   geplant sind 
  X   konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist  X    geplant       im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist   X    plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt   X    vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
   X    nachvollziehbar           dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach       zu empfehlen   X    vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach        zu empfehlen  X     vertretbar        nicht zu empfehlen.

Lfd. Nr.  03 Sozialdienst katholischer Frauen e.V.  Erweiterung des Frauentreffs (Tagestreff) für woh-
  nungslose Frauen) 
   
 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
 X  eine Anhebung des Zuschusses   
       die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
 X   eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022      vorgesehen    X    nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden  X   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt       auf Initiative des Trägers    X auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
      höheren Kosten     X    höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden    X   geplant sind 
  X   konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist  X    geplant       im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist   X    plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt   X    vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
   X    nachvollziehbar           dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach       zu empfehlen   X    vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach        zu empfehlen  X     vertretbar        nicht zu empfehlen.

Lfd. Nr. 04 Träger: Cuba e.V. Erhöhung des Sachkostenanteils um 5.440 € ab 2023 
 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
 X  eine Anhebung des Zuschusses   
       die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
 X  eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022      vorgesehen   x  nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden   x  kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt  x auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
 X höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
     konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant       im Aufbau       realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist       plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt        vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
    nachvollziehbar           dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach        zu empfehlen       vertretbar    x    nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach         zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen.

Lfd. Nr. 05 Träger: Cuba e. V., AbM e. V. Erhöhung des Zuschusses für die Beratungsstelle Arbeit, 
 Kürzung des Zuschusses an den AbM e. V.  
 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
 X   eine Anhebung des Zuschusses   
       die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist   X   (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
     eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022      vorgesehen   X  nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden  X    kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt   X  auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
  X  höheren Kosten    X    höheren Leistungsmengen*, die        bereits erbracht werden    X   geplant sind 
     konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant       im Aufbau       realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist      plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
  X  angezeigt*      vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
  X  nachvollziehbar          dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach    X    zu empfehlen**       vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach    X     zu empfehlen**       vertretbar        nicht zu empfehlen. 
 
*  Die bis 31.12.2024 befristete Aufstockung um 0,5 VZÄ ist für geförderte Beratungsstellen verpflichtend. 
** für die Jahre 2023 und 2024.

Lfd. Nr. 06  Träger: AWO, Diakonie, Caritasverband Einmalige Erhöhung um 75.000 € und jährliche Dy-
  namisierung der Personal-, Sach- und Gemeinkosten 
  um 5 %. 
Beantragt wird         eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
 x    eine Anhebung des Zuschusses   
       die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist   x    (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
     eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022      vorgesehen  x  nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden   x    kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt     x  auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Ver-
waltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
   x   höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
     konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant       im Aufbau       realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist      plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt      vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
     nachvollziehbar    x      dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach    x    zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach           zu empfehlen       vertretbar   x     nicht zu empfehlen.

Lfd. Nr. 07 Träger: Sozialdienst katholischer Frauen       Fachberatungsstelle häusliche Gewalt: Erhöhung 
        des Personal- und Sachkostenzuschusses 
 
Beantragt wird         eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
  x   eine Anhebung des Zuschusses   
       die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist    X   (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
     eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2023      vorgesehen    x nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden  x   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt    x  auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
   x  höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
     konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant       im Aufbau       realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist      plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt      vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
     nachvollziehbar    x      dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach    x     zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach           zu empfehlen       vertretbar    x    nicht zu empfehlen.

Lfd. Nr.08 Träger: Lokale Wohlfahrtsverbände  Zuschusserhöhung für die Bera tungsfachdienste für 
       arbeitssuchende Menschen mit Migrationsvorge-
       schichte 
 
Beantragt wird         eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
  x  eine Anhebung des Zuschusses   
       die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist   x   (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
     eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2023      vorgesehen   x  nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden   x   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt    x  auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
  x   höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
     konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant       im Aufbau       realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist      plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt      vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
     nachvollziehbar     x    dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach         zu empfehlen   x   vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach           zu empfehlen       vertretbar   x    nicht zu empfehlen.

Lfd. Nr. 09 Träger: BGZ Erhöhung des Sachkostenzuschusses um 9.900 € in den Jahren 2023 
bis 2025 
 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
 X  eine Anhebung des Zuschusses   
       die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
 X  eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2023      vorgesehen   x  nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden   x  kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt  x auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
 X höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
     konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant       im Aufbau       realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist       plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt        vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
    nachvollziehbar           dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach        zu empfehlen       vertretbar    x    nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach         zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen.

Lfd. Nr. 10 Träger: AWO, Caritas, Diakonie, Lebenshilfe und SKF   Anpassung der kommunalen Förderung für 
   die Betreuungsvereine in Münster 
 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
 X  eine Anhebung des Zuschusses   
      die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
 X   eine freiwillige Aufgabe  
 X  und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022      vorgesehen     X   nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden  X   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt   X  auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
      höheren Kosten     X   höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden    X   geplant sind 
    konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist  X    geplant       im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist       plausibel oder i. W. plausibel   X   nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt   X    vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
        nachvollziehbar           dem Grunde nach nachvollziehbar    X  nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach       zu empfehlen   X   vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach        zu empfehlen       vertretbar    X   nicht zu empfehlen.

Lfd. Nr. 11 Träger: Caritasverband: Fortsetzung des Projekts GemEinsam bis Ende 2015 
 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
  x   die Fortsetzung der Förderung und eine Anhebung des Zuschusses   
       die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
 x   eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022      vorgesehen    x  nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden   x    kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt   x   auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
     höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
  x  konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot/Fortführung 
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist  x    geplant       im Aufbau        realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist   x  plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt    x  vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
     nachvollziehbar   x     dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach          zu empfehlen   x   vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach           zu empfehlen   x   vertretbar        nicht zu empfehlen.

Lfd. Nr.  12 Träger:  Bischof-Hermann-Stiftung Weiterfinanzierung der strukturellen Änderungen in der 
       Notunterkunft Hilfevermittlung und Kurzzeitübernachtung 
       (HuK)  
 
Beantragt wird     X  eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
      eine Anhebung des Zuschusses   
       die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
  X  eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
  X  und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2023      vorgesehen    X    nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden  X   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt       auf Initiative des Trägers   X  auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
      höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
  X  konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant       im Aufbau  X   realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist   X    plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
 X   angezeigt        vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
  X     nachvollziehbar           dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach   X   zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach    X   zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen.

Lfd. Nr. 13 Träger:  Mieterverein Münster und Umgebung e.V. und Mieter/innen-Schutzverein e.V. 
   Anhebung der Pauschale pro Mieterberatungsschein 
 
Beantragt wird         eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
  x  eine Anhebung des Zuschusses   
       die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
 x    eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2023      vorgesehen   x   nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden    x   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt    x  auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
    x höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
     konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant       im Aufbau       realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist      plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt      vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
   x nachvollziehbar          dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach    x    zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach     x    zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen.

Lfd. Nr. 14 Träger: ASB Angebot für Menschen in Wohnungsnot in Münster; 
Unterstützung zur Umsetzung eines Tagesaufenthalts  
 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
      eine Anhebung des Zuschusses   
 X    die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
  X   eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
  X  und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022      vorgesehen     X   nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden  X   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt   X  auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
      höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
 X   konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist  X    geplant       im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist       plausibel oder i. W. plausibel   X   nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt   X    vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
        nachvollziehbar           dem Grunde nach nachvollziehbar    X  nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach       zu empfehlen   X   vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach        zu empfehlen       vertretbar    X   nicht zu empfehlen.

Lfd. Nr. 15 Träger: AWO / Caritas  Zusätzliches Beratungsangebot für Personengruppen, die nicht 
     mehr ins Hilfeplanverfahren des Sozialdienstes Wohnungsnotfälle 
     (SDW) kommen  
 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
      eine Anhebung des Zuschusses   
 x    die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
 x   eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022      vorgesehen     x    nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden  x    kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt    x  auf Initiative des Trägers     auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
      höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
  x   konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist  x     geplant       im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist  x    plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt   x    vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
   x     nachvollziehbar           dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach   x    zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach     x   zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen.

Lfd. Nr. 16 Südviertelhof eG Sachmittel für die Ausstattung des Gemeinschaftsbereichs im Süd-
viertelhof für die Nachbarschaft im Südviertel 
 
Beantragt wird         eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
      eine Anhebung des Zuschusses   
  X   die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
  X  eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022      vorgesehen   X  nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden  X    kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt   X   auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
      höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden       geplant sind 
 X   konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant   X   im Aufbau       realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist   X   plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
  X   angezeigt      vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
  X  nachvollziehbar          dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach    X    zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach     X    zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen.

Lfd. Nr. 17 Träger: Caritasverband Personal- und Sachkosten im Zeitraum 2023-2025 für eine zusätzli-
che 0,5 Stelle für die Suchtberatung bei problematischer bis exzessi-
ver Mediennutzung 
 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
     eine Anhebung des Zuschusses   
 X   die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist    X  (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
      eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2023      vorgesehen    X    nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden  X   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt   X   auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
      höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
 X   konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist   X    geplant       im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist       plausibel oder i. W. plausibel   X   nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt        vertretbar        eher nicht geeignet     X   nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
        nachvollziehbar           dem Grunde nach nachvollziehbar   X   nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach       zu empfehlen       vertretbar   X   nicht zu empfehlen 
der Höhe nach        zu empfehlen       vertretbar   X   nicht zu empfehlen

Lfd. Nr. 18 Träger: Kinderneurologiehilfe Münster e.V. Zuschuss zu den laufenden Kosten  
   
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
     eine Anhebung des Zuschusses   
 X   die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist       (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
 X  eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2023      vorgesehen    X    nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden  X   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt    X   auf Initiative des Trägers         auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
         höheren Kosten            höheren Leistungsmengen, die          bereits erbracht werden       geplant sind 
  X    konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant       im Aufbau   X   realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist       plausibel oder i. W. plausibel        nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt        vertretbar    X    eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
        nachvollziehbar           dem Grunde nach nachvollziehbar    X   nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach       zu empfehlen       vertretbar    X    nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach        zu empfehlen       vertretbar    X    nicht zu empfehlen.

Anlage 1_Zuschussbericht nach Aufgabenbereichen

22538 Zeichen

Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) sortiert nach Aufgabenfeldern
Angaben über vorgesehene Beträge und Befristungen: Haushaltsplan 2022
Anlage 1
zur Vorlage V/0521/2022
1. Grundversorgungsangebote ohne Konkretisierung leistungsrechtlicher Zielgruppen (überwiegend freiwillig)
2022 2023 befristet bis
136 0503 Caritasverband für die Stadt  Münster e.V. 
(Bescheid)
Bahnhofsmission. Zielgruppen: Ratsuchende, neben Reisenden 
insbes. Personen mit Bedarfen gem. Kap. 8 SGB XII
              99.450 €             100.960 € keine
137 0503 Telefonseelsorge Münster (Bescheid) Institutioneller Zuschuss. Zielgruppen: alle Personen (Ratsuchende 
insbes. aus MS) 
44.550 €               45.590 €               keine
Summen ohne markierte Zeilen 144.000 €             146.550 €             
2. Stadtteil- und zielgruppenbezogene Arbeit der Wohlfahrtsverbände und der Jüdischen Gemeinde (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile) 
2022 2023 befristet bis
139 0503 Caritasverband für die Stadt  Münster e.V. 
(Leistungsvereinbarung)
Mietkostenzuschuss für Sozialarbeit im Wohngebiet Osthuesheide. 
Zielgruppen: Personen mit Bedarfen gem. Kap. 3-9 SGB XII in Münster-
Südost 15.730 €               15.730 €               keine
141 0503 Jüdische Gemeinde Münster (Bescheid)  
Institutioneller Zuschuss
Zielgruppen: Angehörige der Jüdischen Gemeinde Münster mit 
Bedarfen gem. Kap. 3-9 SGB XII
26.950 €               27.490 €               keine
142 0503 Wohlfahrtsverbände 
(Leistungsvereinbarungen)
stadtteil- und zielgruppenorientierte soziale Arbeit (AWO, CV, 
Diakonie, DRK). Zielgruppen: Personen mit Bedarfen gem. Kap. 3-9 
SGB XII
714.600 €             734.110 €             keine
155 0503 Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Münsterland-
Recklinghausen  (Bescheid) Förderung des Projektes "coerde mittendrin"
81.460 €               51.680 €               keine
159 0503 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. Zuschuss für ein Modellprojekt psychosoziale Beratung für 
alleinstehende (vereinsamte) Menschen 
40.040 €               -  €                    31.12.2022
159 0503 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. Personal-, Sach- und Gemeinkosten für eine 0,5 Stelle ab 01.09.2023 
bis 31.08.2026
40.040 €               44.624 €               31.08.2026
Summen ohne markierte Zeilen 878.780 €             829.010 €             
Summen geplante Ansätze plus beantragte Mehrbedarfe 878.780 €             873.634 €             
Summen beantragte Mehrbedarfe -  €                    44.624 €               
Beantragte Mehrbedarfe gegenüber Planansätzen in % 0,00% 5,38%
3. Angebote für Menschen mit Behinderung (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile)
2022 2023 befristet bis
143 0503 ASB Regionalverband Münster e.V. 
(Leistungsvereinbarung)
Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen. Zielgruppen: Personen 
in MS mit Bedarfen gem. Kap. 6 SGB XII
371.000 €              Änderung der 
Finanzierungsform keine
144 0503 Begegnungsangebote im Feld Inklusion 
(Bescheide [Richtlinien]) Förderung von Begegnungsstätten
20.200 €               20.200 €               jährlich
145 0503 Bischöfliches Generalvikariat  (Bescheid) Tilgung Darlehen Sonderkindergarten Arche 1.810 €                1.810 €                keine
146 0503 Gehörlosenverein Münster 1913 Förderung von Begegnungsstätten 9.430 €                9.430 €                keine
147 0503 Lebenshilfe Münster e.V.  (Bescheid) 
Familienentlastender Dienst / Mietkostenzuschuss Windthorststr. 7. 
Zielgruppen: Personen in MS mit Bedarfen gem. Kap. 6 SGB XII und 
Angehörige
40.360 €               41.140 €               keine
148 0503 PariSozial Münsterland gGmbH  (Bescheid) Förderung der Hörbehindertenberatung. Zielgruppen: Menschen mit 
Hörbehinderung (= mit Bedarfen gem. Kap.6), insbes. aus MS
51.190 €               52.220 €               keine
153 0503 HfR Rümpelfix gGmbH  (Bescheid) Zuschuss für den Betrieb der Firma Rümpelfix 61.480 €               62.790 €               keine
156 0503 PariSozial Münsterland gGmbH  (Bescheid) Beratungsstelle für schwerhörige und spätertaubte Menschen 37.350 €               38.150 €               keine
Summen ohne markierte Zeilen 592.820 €             225.740 €             
4. Angebote für Menschen mit Pflegebedarf, angrenzende Aufgabenfelder (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile)
2022 2023 befristet bis
150 0503 Hospizbewegung Münster e.V.  (Bescheid) Hospizbewegung. Zielgruppen: Sterbende und Angehörige/Freunde 45.720 €               46.530 €               keine
151 0503 Alexianer-Krankenhaus GmbH  (Bescheid) Gerontopsychiatrische Beratungsstelle. Zielgruppen: Personen in MS 
mit Bedarfen gem. Kap. 7 und Angehörige
100.680 €             102.820 €             keine
152 0503 Ambulante Pflegeeinrichtungen  (Bescheid) Investitionskostenförderung; Zielgruppen: Personen in MS mit 
Bedarfen gem. Kap. 7 SGB XII
1.150.000 €          1.150.000 €          jährlich
154 0503 Alzheimer Gesellschaft Münster e.V.  
(Bescheid) Aufgabenzuschuss
27.700 €               28.490 €               keine
170 0503 Konkret Consult Ruhr (KCR) GmbH Zuschuss für das Projekt "Pflege-Modellregion Münster!" 45.000 €               45.000 €               keine
Summen ohne markierte Zeilen 1.369.100 €          1.372.840 €          
5. Angebote für Seniorinnen und Senioren (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile)
2022 2023 befristet bis
104 0503 Altes Backhaus  (Bescheid) Förderung von Begegnungsstätten 13.080 €               10.230 €               keine
105 0503 Begegnungsangebote für Seniorinnen und 
Senioren  (Bescheide [Richtlinien]) Förderung von Begegnungsstätten
65.230 €               65.230 €               jährlich
106 0503 Gemeindediakonie Hiltrup  (Bescheid) stadtteilorientierte Arbeit. Zielgruppen: ältere Personen in MS-Hiltrup 47.980 €               48.870 €               keine
107 0503 Seniorentreff Hansahof  (Bescheid) Förderung von Begegnungsstätten 12.000 €               12.960 €               keine
108 0503 büne e.V.  (Bescheid) Aufgabenzuschuss Seniorenportal 3.300 €                3.300 €                keine
Summen ohne markierte Zeilen 141.590 €             140.590 €             
Lfd. 
Nr.
Lfd. 
Nr.
Lfd. 
Nr.
Produkt-
gruppe
Produkt-
gruppe
Lfd. 
Nr.
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Lfd. 
Nr.
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Seite 1

Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) sortiert nach Aufgabenfeldern
Angaben über vorgesehene Beträge und Befristungen: Haushaltsplan 2022
Anlage 1
zur Vorlage V/0521/2022
6. Angebote für Menschen mit Hilfebedarfen gem. Kap. 8 SGB XII (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile)
2022 2023 befristet bis
109 0503 Chance e.V. (Leistungsvereinbarung)
Institutioneller Zuschuss. Zielgruppen: Personen mit Bedarfen nach 
Kap. 8 SGB XII und Bezug zu MS, insbes. Inhaftierte, Haftentlassene 
und Angehörige
183.400 €             186.730 €             keine
110 0503 Diakonie Münster e.V.  (Bescheid) Soziale Beratungsstelle/Tagesstätte alleinstehende Wohnungslose. 
Zielgruppe: Männer mit Bedarfen gem. Kap. 8 SGB XII
83.810 €               85.580 €               keine
110 0503 Diakonie Münster e.V.  Erweiterung des Tagestreffs W 7 für von Wohnungslosigkeit 
betroffene Personen
83.810 €               224.500 €             31.12.2023
111 0503 draußen! e.V.  (Bescheid) Aufgabenzuschuss 14.940 €               15.260 €               keine
112 0503 Förderverein für Wohnhilfen e.V./Bischof-
Hermann-Stiftung  (Bescheid) Personalkosten im Wohnprojekt "Wohnen 60plus"
79.280 €               
 Umselltung auf 
Tagessatz-
finanzierung 
keine
113 0503 Kassenärztliche Vereinigung  Westfalen-
Lippe  (Bescheid)
Aufsuchende Krankenpflege. Zielgruppen: Personen mit Bedarfen 
gem. Kap. 8 SGB XII
28.080 €               28.080 €               keine
114 0503 Misericordia GmbH  (Bescheid) Treffpunkt "An der Clemenskirche". Zielgruppen: Personen mit 
Bedarfen gem. Kap. 8 SGB XII
11.710 €               11.920 €               keine
115 0503 Sozialdienst kath. Frauen Münster e.V.  
(Bescheid)
Frauentreff für wohnungslose Frauen. Zielgruppen: Frauen mit 
Bedarfen gem. Kap. 8 SGB XII
47.330 €               47.970 €               keine
115 0503 Sozialdienst kath. Frauen Münster e.V. Erweiterung des Frauentreffs (Tagestreff) für wohnungslose Frauen 47.330 €               317.310 €             31.12.2023
116 0503 Sozialdienst kath. Frauen Münster e.V.  
(Bescheid)
Aufsuchende Sozialarbeit. Zielgruppen: Frauen mit Bedarfen gem. 
Kap. 8 SGB XII
59.980 €               60.880 €               keine
117 0503 Wohlfahrtsverbände 
(Leistungsvereinbarung)
Haushalte mit besonderen Wohnungsproblemen. Zielgruppen: 
Familien in MS mit Bedarfen gem. Kap. 8 SGB XII oder anderen für 
ihre Lebenslage nachteiligen sozialen Bedarfen 
111.030 €             113.640 €             keine
165 0503 Bischof-Hermann-Stiftung (Bescheid) Personalkosten Sozialarbeit im Haus der Wohnungslosenhilfe 32.130 €               32.930 €               keine
Neu 0503 Bischof-Hermann-Stiftung Weiterfinanzierung der strukturellen Änderungen in der Notunterkunft 
Hilfevermittlung und Kurzzeitübernachtung (HuK)
-  €                    127.310 €             31.12.2023
Neu 0503 ASB Regionalverband Münster e.V. Angebot für Menschen in Wohnungsnot in Münster;
Unterstützung zur Umsetzung eines Tagesaufenthalts
-  €                    190.330 €             keine
Neu 0503 Caritas und AWO
Zusätzliches Beratungsangebot für Personengruppen, die nicht mehr 
ins Hilfeplanverfahren des Sozialdienstes Wohnungsnotfälle (SDW) 
kommen
-  €                    116.165 €             31.12.2025
Summen ohne markierte Zeilen 651.690 €             582.990 €             
Summen geplante Ansätze plus beantragte Mehrbedarfe 651.690 €             1.425.055 €          
Summen beantragte Mehrbedarfe -  €                    842.065 €             
Beantragte Mehrbedarfe gegenüber Planansätzen in % 0,00% 144,44%
7. Beratungsangebote im Feld Existenzsicherung, Arbeitslosigkeit (überwiegend freiwillig)
2022 2023 befristet bis
118 0503 Arbeitslose brauchen Medien e.V.  
(Bescheid) Betriebskosten. Zielgruppe: Arbeitslose in MS
              27.000 €               27.000 € keine
118 0503 Arbeitslose brauchen Medien e.V.  Reduzierung des Zuschusses an den AbM e. V               27.000 €               23.000 € keine
119 0503
Cultur- u. Begegnungszentrum 
Achtermannstraße e.V. 
(Leistungsvereinbarung)
Sozialhilfeberatung. Zielgruppen: Arbeitslose und Personen in MS mit 
leistungsrechtlichen Bedarfen
170.220 €             173.840 €             keine
119 0503 Cultur- u. Begegnungszentrum 
Achtermannstraße e.V.
Erhöhung des Sachkostenanteils der Sozialhilfeberatung um 5.440 € 
ab 2023 
170.220 €             179.280 €             keine
120 0503
Cultur- u. Begegnungszentrum 
Achtermannstraße e.V. 
(Leistungsvereinbarung)
Arbeitslosenberatung. Zielgruppen: Arbeitslose und Personen in MS 
mit leistungsrechtlichen Bedarfen
30.040 €               30.730 €               keine
120 0503 Cultur- u. Begegnungszentrum 
Achtermannstraße e.V. Anhebung des Zuschusses an die cuba-Arbeitslosenberatung
30.040 €               49.140 €               31.12.2024
Summen ohne markierte Zeilen 227.260 €             231.570 €             
Summen geplante Ansätze plus beantragte Mehrbedarfe 227.260 €             251.420 €             
Summen beantragte Mehrbedarfe -  €                    19.850 €               
Beantragte Mehrbedarfe gegenüber Planansätzen in % 0,00% 8,57%
8. Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung gem. § 16a Nr. 3 SGB II (überwiegend verpflichtend)
2022 2023 befristet bis
121 0503 Verbraucherzentrale NRW 
(Leistungsvereinbarung)
Zuwendung an die Verbraucherberatung: Schuldnerberatung. 
Zielgruppen: Personen mit Verschuldung in MS (Kontingente gem. § 
16a Nr.2 SGB II)
              53.690 €               77.210 € keine
122 0503 Schuldnerberatung  (Bescheid) soziale Schuldnerberatung (AWO, CV, DW). Zielgruppen: Personen 
mit Verschuldung in MS (Kontingente gem. § 16a Nr. 2 SGB II)
133.670 €             137.810 €             keine
122 0503 Schuldnerberatung  Einmalige Erhöhung um 75.000 € und jährliche Dynamisierung der 
Personal-, Sach- und Gemeinkosten um 5 %
133.670 €             207.030 €             31.12.2026
126 0503 DRK, Diakonie, AWO, Caritas (Bescheid) 
Integrationshilfen für arbeitssuchende Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte (Kontingente [60 Fälle pro Jahr und Träger] 
gem. § 16a SGB II)
150.000 €             152.700 €             keine
126 0503 DRK, Diakonie, AWO, Caritas Zuschusserhöhung für die Beratungsfachdienste für arbeitssuchende 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
150.000 €             189.730 €             keine
Summen ohne markierte Zeilen 337.360 €             367.720 €             
Summen geplante Ansätze plus beantragte Mehrbedarfe 337.360 €             473.970 €             
Summen beantragte Mehrbedarfe -  €                    106.250 €             
Beantragte Mehrbedarfe gegenüber Planansätzen in % 0,00% 28,89%
Lfd. 
Nr.
Lfd. 
Nr.
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / ZielsetzungLfd. 
Nr.
Seite 2

Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) sortiert nach Aufgabenfeldern
Angaben über vorgesehene Beträge und Befristungen: Haushaltsplan 2022
Anlage 1
zur Vorlage V/0521/2022
9. Beratung und Hilfe für von Gewalt betroffene oder bedrohte Personen (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile)
2022 2023 befristet bis
123 0503
Beratungsstellen gegen häusliche Gewalt - 
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. und 
Frauenhaus und Beratung e.V. 
(Leistungsvereinbarung)
Beratung bei häuslicher Gewalt. Zielgruppen von Gewalt betroffene 
oder bedrohte Frauen, insbes. in MS. 
36.170 €               16.470 €               keine
123 0503
Beratungsstellen gegen häusliche Gewalt - 
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. 
(Leistungsvereinbarung)
Fachberatungsstelle häusliche Gewalt: Erhöhung des Personal- und 
Sachkostenzuschusses
36.170 €               53.490 €               keine
123 0503
Beratungsstellen gegen häusliche Gewalt -  
Frauenhaus und Beratung e.V. 
(Leistungsvereinbarung)
Beratung bei häuslicher Gewalt. Zielgruppen von Gewalt betroffene 
oder bedrohte Frauen, insbes. in MS. 
61.910 €               62.880 €               keine
124 0503 Frauenhäuser (Leistungsvereinbarung) Personalkosten. Zielgruppen: Schutz vor Gewalt suchende Frauen 
und Kinder 
530.450 €             541.060 €             keine
157 0503 Frauenhaus und Beratung e.V. Zuschuss zu ad-hoc Hotelkosten in Einzelfällen für von Gewalt 
betroffene Frauen und deren Kinder
2.000 €                2.000 €                keine
160 0503 Chance e.V. (Leistungsvereinbarung) Gewaltberatung und Deeskalation 30.530 €               31.130 €               keine
161 0503 Chance e.V. (Leistungsvereinbarung) Fachberatungsstelle Opferhilfe 32.610 €               33.310 €               keine
168 0503
Frauenhaus und Beratung e.V., Frauen 
helfen Frauen e. V., Beratung und therapie 
für Frauen e. V.
Fonds für dolmetschergestützte Beratung
20.000 €               20.000 €               keine
Summen geplante Ansätze 713.670 €             706.850 €             
Summen geplante Ansätze plus beantragte Mehrbedarfe 713.670 €             743.870 €             
Summen beantragte Mehrbedarfe -  €                    37.020 €               
Beantragte Mehrbedarfe gegenüber Planansätzen in % 0,00% 5,24%
10. Beratung und Hilfe für Geflüchtete (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile)
2022 2023 befristet bis
97-100 0502 Träger von Flüchtlingseinrichtungen 
(Leistungsvereinbarung) Soziale Betreuung der Menschen in Flüchtlingseinrichtungen
264.650 €             433.560 €             verschieden
101 0502
Gemeinnützige Gesellschaft zur 
Unterstützung Asylsuchender e.V.  
(Leistungsvereinbarung)
Flüchtlingsberatung und -betreuung, Integrationsarbeit 
187.970 €             191.960 €             keine
102 0502
Gemeinnützige Gesellschaft zur 
Unterstützung Asylsuchender e.V. 
(Leistungsvereinbarung)
Psychosoziale Flüchtlingshilfe Münster, Refugio
              93.900 € 93.900 €               keine
103 0502 Vereine, Verbände und Initiativen 
(Bescheid) Haupt- und ehrenamtliche Flüchtlingsberatung und -betreuung
18.350 €               18.690 €               jährlich
Summen ohne markierte Zeilen 564.870 €             738.110 €             
11. Angebote für Menschen mit Migrationsvorgeschichte [ohne Geflüchtete] (freiwillig)
2022 2023 befristet bis
125 0503 Vereine und Initiativen  (Bescheide 
[Richtlinien])
Förderung im Feld Migration / Integration. Zielgruppen: Personen in 
MS mit M-Vorgeschichte
26.730 €               26.730 €               verschie-
dene
125 0503 Kaktus Münster e.V.  (Bescheid) Personal- und Sachkostenzuschuss 50.010 €               50.640 €               keine
125 0503 Arbeitskreis International e.V. (Bescheid) Personal- und Sachkostenzuschuss 45.740 €               46.340 €               keine
151 0503 AFAQ e.V. (Leistungsvereinbarung in 
Vorbereitung) Sachkostenzuschuss
59.680 €               60.830 €               keine
Summen ohne markierte Zeilen 182.160 €             184.540 €             
Verwendungszweck / Zielsetzung
Lfd. 
Nr.
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Verwendungszweck / Zielsetzung
Produkt-
gruppe Empfänger
Lfd. 
Nr.
Lfd. 
Nr.
Produkt-
gruppe Empfänger
Seite 3

Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) sortiert nach Aufgabenfeldern
Angaben über vorgesehene Beträge und Befristungen: Haushaltsplan 2022
Anlage 1
zur Vorlage V/0521/2022
12. Angebote in Stadtteilen mit unterschiedlicher Zielgruppenausrichtung, Quartiersentwicklung (überwiegend freiwillig)
2022 2023 befristet bis
127 0503 Alte Post Berg Fidel  (Bescheid) Förderung von Begegnungsstätten 5.480 €                5.600 €                keine
128 0503 Atrium e.V.  (Bescheid) Förderung von Begegnungsstätten 3.600 €                3.600 €                keine
129 0503 Begegnungszentrum Kinderhaus e.V. 
(Leistungsvereinbarung) Förderung von Begegnungsstätten
108.170 €             99.740 €               keine
129 0503 Begegnungszentrum Kinderhaus e.V. Erhöhung des Sachkostenzuschusses um 9.900 € in den Jahren 2023 
bis 2025
108.170 €             109.640 €             31.12.2025
130 0503 Bewohnertreff Südviertel  (Bescheid) Förderung von Begegnungsstätten 12.880 €               13.150 €               keine
131 0503
Caritasverband für die Stadt Münster 
(vorm. Kinderhauser Arbeitslosen Initiative 
e.V., Leistungsvereinbarung)
Beratung und Projekte in MS-Kinderhaus-Brüningheide. Zielgruppen: 
Personen mit sozialen, erzieherischen oder bildungsbezogenen 
Bedarfen iim Wohngebiet
69.050 €               70.300 €               keine
132 0503 Südviertelbüro  (Bescheid) Aufgabenzuschuss. Zielgruppen: Menschen in MS Mitte-Süd 25.420 €               25.420 €               keine
133 0503 Treffpunkt Waldsiedlung e.V.  (Bescheid) Aufgabenzuschuss. Zielgruppen: Menschen im Wohngebiet 
Bonnenkamp/Osthuesheide
8.600 €                8.600 €                keine
149 0503 Start e.V., Café Trockendock  (Bescheid) Förderung von Begegnungsstätten 50.200 €               50.930 €               keine
162 0503 Kirchengemeinde St. Marien und St. Josef 
(Bescheid) Förderung des Projekts "freiRAUM"
11.000 €               11.000 €               keine
164 0503 Diakonie Münster e.V. 
(Leistungsvereinbarung in Vorbereitung)
Personal- und Sachkostenzuschuss. Quartiersentwicklung in Münster-
Rumphorst
110.000 €             113.400 €             keine
166 0503
MuM-Mehrgenerationenhaus und 
Mütterzentrum e.V.  
(Leistungsvereinbarung)
Aufgabenzuschuss. Zielgruppen: Menschen in Gievenbeck
97.400 €               99.800 €               keine
167 0503 Caritasverband für die Stadt Münster e. V. Personal- und Sachkostenzuschuss. Quartiersentwicklung 
Aaseestadt/Pluggendorf 
52.000 €               52.000 €               keine
Neu 0503 Südviertelhof Sachmittel für die Ausstattung des Gemeinschaftsbereichs im 
Südviertelhof für die Nachbarschaft im Südviertel
-  €                    14.316 €               31.12.2023
Summen ohne markierte Zeilen 553.800 €             553.540 €             
Summen geplante Ansätze plus beantragte Mehrbedarfe 553.800 €             577.756 €             
Summen beantragte Mehrbedarfe -  €                    24.216 €               
Beantragte Mehrbedarfe gegenüber Planansätzen in % 0,00% 4,37%
13. Verbraucherberatung (überwiegend freiwillig)
2022 2023 befristet bis
138 0503 Verbraucherzentrale NRW 
(Leistungsvereinbarung)
Zuwendung an die Verbraucherberatung. Zielgruppen: alle Personen 
(Konsumenten, insbes. aus MS)
192.990 €             204.110 €             keine
Summen ohne markierte Zeilen 192.990 €             204.110 €             
14. Ehrenamtliche Betreuung (überwiegend freiwillig)
2022 2023 befristet bis
134 0503
Caritasverband Münster, Sozialdienst Kath. 
Frauen, Diakonisches Werk, Lebenshilfe, 
Arbeiterwohlfahrt (Leistungsvereinbarung)
Förderung ehrenamtlicher Betreuung
214.690 €             220.390 €             keine
134 0503
Caritasverband Münster, Sozialdienst Kath. 
Frauen, Diakonisches Werk, Lebenshilfe, 
Arbeiterwohlfahrt (Leistungsvereinbarung)
Anpassung der kommunalen Förderung für die Betreuungsvereine in 
Münster
214.690 €             267.130 €             keine
214.690 €             220.390 €             
214.690 €             267.130 €             
-  €                    46.740 €               
0,00% 21,21%
6.764.780 €          6.504.550 €          
6.764.780 €          7.625.315 €          
-  €                    1.120.765 €          
0,00% 17,23%
5.350.130 €          4.920.990 €          
Lfd. 
Nr.
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Lfd. 
Nr.
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Lfd. 
Nr.
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Summen aller Zuschüsse ohne markierte Zeilen und ohne Investitionskostenzuschüsse für ambulante 
Pflegeeinrichtungen und ohne Zuschüsse an Träger für Flüchtlinigseinrichtungen
Summen geplante Ansätze plus beantragte Mehrbedarfe
Summen beantragte Mehrbedarfe
Beantragte Mehrbedarfe gegenüber Planansätzen in %
Summen ohne markierte Zeilen
Summen geplante Ansätze plus beantragte Mehrbedarfe
Summen beantragte Mehrbedarfe
Beantragte Mehrbedarfe gegenüber Planansätzen in %
Summen aller Zuschüsse ohne markierte Zeilen
Seite 4

Anlage 4_Information an Träger zur Abgabe von Anträgen

3179 Zeichen

Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen (bitte angeben) Münster, 16.02.2022 
 50.10.0001 
Information zu den Zuschüssen im Feld Soziales  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
zu den Haushaltsplanberatungen 202 3 und zum Verwendungsnach-
weis 2021 möchte ich Ihnen folgende Hinweise geben:  
 
Haushaltsplanberatungen 2023: 
 
Zur Finanzierung Ihrer Aufgaben im Feld Soziales erhalten Sie städti-
sche Fördermittel. Nach dem gegenwärtigen Stand der Planungen 
wird der Haushaltsplan der Stadt Münster auch im nächsten Jahr 
Fördermittel für Ihre Aufgaben mindestens in gleicher Höhe vors e-
hen. Sollte sich in den nächsten Monaten an diesem Planungsstand  
etwas ändern, werde ich Sie unverzüglich informieren.  
 
Der für Soziales zuständige Fachausschuss des Rates hat am 3. Juni 
2015 beschlossen, dass Anträge zum Haushalt des jeweils folgenden 
Jahres der Verwaltung zu Beginn der Sommerferien des laufenden 
Jahres vorliegen müssen. Sofern Sie beabsichtigen, für das Jahr 
2023 und möglicherweise für die Folgejahre zusätzliche Mittel zu be-
antragen, muss Ihr Antrag der Verwaltung daher am 27.06.2022 vor-
liegen.  
 
Einen später eingehenden Antrag, den Sie zum Haushalt 202 3 an die  
Stadt Münster richten, wird die Verwaltung zu den Etatberatungen  
2023 in der Sache nicht kommentieren und den Fachausschuss wis-
sen lassen, dass sie mangels Gelegenheit zur fach lichen Aufberei-
tung nicht empfehlen kann, das Anliegen aufzugreifen . 
 
Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Anträge empfehle ich Ihnen 
einen geplanten Antrag zeitnah und deutlich vor der genannten Ab-
gabefrist einzusenden. 
 
Haben Sie vielen Dank für Ihr Verständnis. 
  
 
 
 
Hafenstraße 8, 48153 Münster 
 
Sprechzeiten: 
Termine nach Vereinbarung  
Öffnungszeiten  
Kundenzentrum Soziales 
Mo, Di 8.00 bis 16.00 Uhr 
Mi, Fr 8.00 bis 12.00 Uhr 
Do 8.00 bis 18.00 Uhr  
  
  
 
Ihr/e Ansprechpartner/-in: 
Frank Treutler 
Zimmer: 108 
Telefon: 0251 492-5026 
Fax: 0251 492-7793 
Frank.Treutler@stadt-muenster.de 
 
Aus städtischen Mitteln geförderte Träger und  
 
Einrichtungen im Aufgabenbereich Soziales  
 
in Münster  
Stadt Münster · 48127 Münster   
Stadt Münster 
Telefon: 0251 492-0 
Fax: 0251 492-7700 
stadtverwaltung@stadt-muens-
ter.de 
www.stadt-muenster.de 
Service für Menschen  
mit Behinderung: 
www.stadt-muenster.de/ 
barrierefrei 
Konten der Stadtkasse 
Sparkasse Münsterland Ost 
IBAN: 
DE10 4005 0150 0000 0007 52 
BIC: WELADED1MST 
Gläubiger-ID: 
DE 93 100 000 000 20799

Seite 2 von 2 
Verwendungsnachweis 2021: 
 
Wenn Sie im vergangenen Jahr für Ihre Angebote einen Zuschuss 
aus Mitteln des Sozialamts erhalten haben: Bitten reichen Sie den  
Nachweis über die Verwendung der für 2021  bewilligten Fördermittel,  
sofern nicht bereits geschehen und nicht anders vereinbart, bis spä-
testens zum 31.03.2022 ein. 
 
Den Verwendungsnachweis fertigen Sie bitte anhand des standardi-
sierten Vordrucks an. Den Vordruck können Sie am Computer ausfül-
len. Sie finden das Formular im Anhang der Mail, mi t der Sie dieses  
Schreiben erhalten.  
 
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
gez. 
Frank Treutler

Anlage 2_Überblick Anträge zum Haushalt

4758 Zeichen

Anträge zum Haushalt 2023 (Beratung im ASGVAf)
Stand: 01.09.2022
Anlage 2 
zur Vorlage V/0521/2022
Nr
lfd. Nr. im 
Zuschuss-
bericht 
2022
PG Antragsteller/Träger Antrag vom Gegenstand des Anliegens, Aufgabe Ansatz (Entwurf 
2023) beantragt (neu) Differenz
01 Neu 0116 ASB und AFAQ 
"Vielfalt zeigen - aktiv Teilhaben Münster" 15.06.2022
Antrag auf einen Zuschuss für das Projekt „Vielfalt zeigen – aktiv 
Teilhaben Münster“ ab 2023 für fünf Jahre 0,00 € 123.905,92 € 123.905,92 €
02 110 0503
Verwaltung für
Diakonie Münster - Beratungs- und 
BildungsCentrum GmbH
"Tagestreff W7"
XX Erweiterung des Tagestreffs W 7 für von Wohnungslosigkeit 
betroffene Personen 85.580,00 € 224.500,00 € 138.920,00 €
03 115 0503
Verwaltung für
Sozialdienst katholischer Frauen 
Münster e.V. 
"Frauentreff"
XX Erweiterung des Frauentreffs (Tagestreff) für wohnungslose 
Frauen 47.970,00 € 317.310,00 € 269.340,00 €
04 119 0503
Cuba
"Erhöhung der Förderung der 
Sozialberatung"
28.06.2022 Erhöhung des Sachkostenanteils um 5.440 € ab 2023 173.840,00 € 179.280,00 € 5.440,00 €
05 120 0503
Cuba
"Erhöhung der Förderung der 
Beratungsstelle Arbeit"
23.06.2022 Anhebung des Zuschusses an die cuba-Arbeitslosenberatung 30.730,00 € 49.140,00 € 18.410,00 €
118 0503
Arbeitslose brauchen Medien e.V. 
"Teilausgleich für Erhöhung an 
Cuba/Beratungsstelle Arbeit"
23.06.2022 Reduzierung des Zuschusses an den AbM e. V 27.000,00 € 23.000,00 € -4.000,00 €
06 122 0503 Caritas, AWO, Diakonie
"Soziale Schuldnerberatung" 23.06.2022 Einmalige Erhöhung um 75.000 € und jährliche Dynamisierung 
der Personal-, Sach- und Gemeinkosten um 5 % 137.810,00 € 207.030,00 € 69.220,00 €
07 123 0503
SKF
"Fachberatung bei häuslicher Gewalt und 
Stalking"
17.06.2022 Fachberatungsstelle häusliche Gewalt: Erhöhung des Personal- 
und Sachkostenzuschusses 16.470,00 € 53.490,00 € 37.020,00 €
08 126 0503
DRK, Diakonie, AWO, Caritas
"Beratungsfachdienst für arbeitssuchende 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte"
23.06.2022 Zuschusserhöhung für die Beratungsfachdienste für 
arbeitssuchende Menschen mit Migrationsvorgeschichte 152.700,00 € 189.730,00 € 37.030,00 €
09 129 0503 Begegnungszentrum Kinderhaus e.V. 15.08.2022 Erhöhung des Sachkostenzuschusses um 9.900 
€ in den Jahren 
2023 bis 2025 99.740,00 € 109.640,00 € 9.900,00 €
10 134 0503
AWO, Caritas, Diakonie, Lebenshilfe, 
SKF
"Förderung der Betreuungsvereine 
Münster"
15.06.2022 Anpassung der kommunalen Förderung für die 
Betreuungsvereine in Münster 220.390,00 € 267.130,00 € 46.740,00 €

Anträge zum Haushalt 2023 (Beratung im ASGVAf)
Stand: 01.09.2022
Anlage 2 
zur Vorlage V/0521/2022
Nr
lfd. Nr. im 
Zuschuss-
bericht 
2022
PG Antragsteller/Träger Antrag vom Gegenstand des Anliegens, Aufgabe Ansatz (Entwurf 
2023) beantragt (neu) Differenz
11 159 0503
Caritas
"GemEinsam - Soziale Beziehungen 
stärken"
23.06.2022 Personal-, Sach- und Gemeinkosten für eine 0,5 Stelle ab 
01.09.2023 bis 31.08.2026 gesamt 137.850 € 0,00 € 44.624,00 € 44.624,00 €
12 Neu 0503
Bischof-Hermann-Stiftung
"Weiterfinanzierung der Personalkosten 
Soziale Arbeit, Krankenpflege und 
studentische Hilfskraft"
24.06.2022 Weiterfinanzierung der strukturellen Änderungen in der 
Notunterkunft Hilfevermittlung und Kurzzeitübernachtung (HuK) 0,00 € 127.310,00 € 127.310,00 €
13
wird nicht im 
Zuschuss-
bericht gelistet
0501
0502
0503
Mieter/innen-Schutzverein Münster und 
Umgebung e.V.
"Mieterberatungsscheine"
01.06.2022 Anhebung der Pauschale pro Mieterberatungsschein 22.820,00 € 32.600,00 € 9.780,00 €
14 Neu 0503 ASB 
"Angebote für Menschen in Wohnungsnot"
24.06.2022 Angebot für Menschen in Wohnungsnot in Münster;
Unterstützung zur Umsetzung eines Tagesaufenthalts 0,00 € 190.330,00 € 190.330,00 €
15 Neu 0503
Caritas und AWO
"Zusätzliches Beratungsangebot für 
Personengruppen, die nicht mehr ins 
Hilfeplanverfahren des Sozialdienstes 
Wohnungslosenhilfe kommen"
23.06.2022
Zusätzliches Beratungsangebot für Personengruppen, die nicht 
mehr ins Hilfeplanverfahren des Sozialdienstes 
Wohnungsnotfälle (SDW) kommen
0,00 € 116.165,00 € 116.165,00 €
16 Neu 0503
Südviertelhof
"Investitionskostenzuschuss für den 
Gemeinschaftsbereich"
14.06.2022 Sachmittel für die Ausstattung des Gemeinschaftsbereichs im 
Südviertelhof für die Nachbarschaft im Südviertel 0,00 € 14.316,00 € 14.316,00 €
17 263 0701
Caritas
"Suchtberatung: Beratungsangebot bei 
problematischer bis exzessiver 
Mediennutzung"
23.06.2022
Personal- und Sachkosten im Zeitraum 2023-2025 für eine 
zusätzliche 0,5 Stelle für die Suchtberatung bei problematischer 
bis exzessiver Mediennutzung
173.930,00 € 217.650,00 € 43.720,00 €
18 Neu 0701 Kinderneurologie-Hilfe e.V. 16.08.2022 Zuschuss zu den laufenden Kosten 0,00 € 30.000,00 € 30.000,00 €
Summe 1.188.980,00 € 2.517.150,92 € 1.328.170,92 €

Berichtsvorlage

9955 Zeichen

V/0521/2022 
V/0521/2022 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Städtische Zuschüsse in Aufgabenbereichen mit Beratungskompetenz des ASGVAf; Vorbereitung 
der Beratung von Anträgen zum Haushalt 2023 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.09.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung 
Bericht 
 
 
1. Inhaltsskizze und Beschlusslage 
 
Diese Vorlage enthält folgende Überblicksinformationen zur Vorbereitung der Haushaltsplanbera-
tungen 2023  
 die Antragslage zum Haushalt 2023, 
 die gegenwärtige und im kommenden Jahr vorgesehene städtische Förderung freier Träger im 
Sektor Soziale Sicherung (Produktgruppen 0502 Sicherung des Lebensunterhalts und 0503 
Sicherung besonderer sozialer Bedarfe) sowie 
 die Entwicklung der Zuschussbudgets der beiden Produktgruppen 0502 und 0503 in den ver-
gangenen Jahren.  
 
Beigefügt sind außerdem Kurzbewertungen aller vom ASGVAf zu beratenden Haushaltsanträge, 
die der Verwaltung Ende August 2023 vorgelegen haben.  
 
Auftragsgrundlage ist der Beschluss des vormaligen Ausschusses für Soziales, Stiftungen, Ge-
sundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung vom 29.04.2015 zur Vorlage V/0268/2015, die 
Vorbereitung der Haushaltsplanberatungen zu konkretisieren (Eingangsfrist für Etatanträge und 
Anfertigung standardisierter Kurzbewertungen der Förderanliegen im Vorfeld der Haushaltsplan-
beratungen). 
 
2. Antragslage 
 
2.1 Vorliegende Anträge zu den Produktgruppen 0116, 0501, 0502, 0503 und 0701 
 
Am 01.09.2022 lagen der Verwaltung insgesamt 18 Anträge Dritter zum Haushalt 2023 vor, die 
die Beratungskompetenz des Ausschusses betreffen (Produktgruppen 0116, 0501, 0502, 0503 
und 0701). Die Summe der für 2023 beantragten Mehrbedarfe aller Anträge beläuft sich auf gut 
1,32 Mio. €.   
 
Sozialamt 
 
20.09.2022  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Stemmer 
Telefon: 492-5566 
StemmerD@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0521/2022 
2.2 Anträge zu den Produktgruppen 0502 und 0503 
 
Von den 18 Anträgen beziehen sich 15 auf die Budgets der Produktgruppen 0502 und 0503 (Sozi-
alamt). Bei dr ei Anträgen handelt es sich um Erstanträge. Zwei Anliegen beruhen auf Vereinba-
rungen im Interfraktionellen Arbeitskreis Wohnungslosenhilfe. Das für 2023 beantragte zusätzliche 
Zuschussvolumen (Neuförderungen und Ansatzerhöhungen) aller 15 Anträge beträgt z usammen 
1.130.545 €. Die Mieterberatungsscheine werden nicht im Zuschussbericht aufgeführt, da sie aus 
verschiedenen Produktgruppen und damit verschiedenen Ansätzen finanziert werden. Im Vergleich 
der Vorjahre werden sie deshalb nicht betrachtet. Das zusät zliche Volumen (ohne Mieterbera-
tungsscheine) beträgt 1.120.765 €. Würden alle anderen 14 Anträge aufgegriffen, stiege der An-
satz für 2023 gegenüber der im Haushaltsplanentwurf 2023 für das kommende Jahr vorgesehenen 
Summe1 um 17,23 %.  
 
2.3 Zuschussbudget des Sozialamts: Entwicklung und Ausblick 
 
Vergleich 2022 und 2023  
 
Die Summe aller Zuschussansätze im Budget des Sozialamts betrug im Haushaltsjahr 2022 insge-
samt 5.358.130 €. Die Kalkulation für das Jahr 2023 beläuft sich ohne die eingereichten Anträge 
auf 4.920.990 €2. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr hängt vor allem mit der Änderung der Fi-
nanzierungsform des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen und der Ablösung der Perso-
nalkostenförderung des Projekts "Wohnen 60plus“ mittels Zuschuss durch eine tagessatzbasierte 
Finanzierung auf der Grundlage einer Leistungsvereinbarung gem. §§ 75 ff. SGB XII zusammen. 
Während der Zuschuss  für den Fahrdienst ab 2023 entfällt 3, sind die Aufwendungen für das Pro-
jekt „Wohnen 60plus“ im Wege leistungsrechtlicher Bewilligung im Einzelfall weiterhin aufzubrin-
gen, werden im Zuschussbericht jedoch nicht mehr gelistet.  
 
Aufwendungen durch dynamisierte Anpassung der Personalkostenanteile 
 
Auch für das Haushaltjahr 2023 ist eine Dynamisierung der Personalkostenanteile vorgesehen. In 
den Vorjahren wurden die Personalkosten aufgrund des Ratsbeschlusses vom 13.02.2019 zur 
Vorlage V/0070/2019 jährlich nach Maßgabe der Tarifanpassung im öffentlichen Dienst/TVöD fort-
geschrieben. Die Verwaltung ist bestrebt , das Dynamisierungsverfahren stadtweit zu vereinheitli-
chen und sieht eine Dynamisierungsquote von 2 % für die Personalkosten vor4. 
 
Entwicklung 2012 bis 2022 
 
Mit gut 5,35 Mio. € im Jahr 2022 hat das Volumen der Zuschüsse an Dritte aus vom Sozialamt be-
wirtschafteten Mitteln gegenüber 2012 (gut 3,2 Mio. €) um gut 2,1 Mio. € (+ 65 ,05 %) zugenom-
men. Die mittlere jährliche Wachstumsrate beträgt in dem Zeitraum 5,14 %5. 
 
Die folgende Darstellung gibt die Zuschussentwicklung von 2012 bis 2022 der Produktgruppen 
0502 und 0503 wieder (absolute Werte, ohne Investitionskostenzuschüsse für ambulante Pflege-
dienste und ohne Zuschüsse für Flüchtlingsunterkünfte): 
 
 
Zuschussentwicklung 2012 bis 2022 (Produktgruppen PG 0502 und 0503)  
                                                 
1  Summe aller im Zuschussbericht ausgewiesenen Ansätze (Produktgruppen 0502 und 0503).  
2  Ohne Investitionskostenzuschüsse für ambulante Pflegeeinrichtungen und ohne Zuschüsse an Träger 
von Flüchtlingseinrichtungen (soziale Betreuung der Menschen in Flüchtl ingseinrichtungen). 
3  Zugleich entfällt allerdings auch der korrespondierende Ertragsansatz „Kostenerstattungen durch den 
LWL“. 
4  Siehe dazu auch Vorlage V/0503/2022: Verfahren zur Gewährung von Zuschüssen im  
Haushaltsplanentwurf 2023  
5  Zunahme 2011 -2021: 66,85 %, mittlere jährliche Wachstumsrate 2011 -2021: 5,25 % (Vorlage 
V/0584/2021).

- 3 - 
V/0521/2022 
 
 
 
 
3. Zu den Anlagen 
 
3.1 Zuschüsse (Budget des Sozialamts) – Anlage 1 
 
Auch in diesem Jahr präsentiert die Verwaltung mit diesem Bericht eine nach Aufgabenfeldern 
sortierte Übersicht aller Zuschüsse an Dritte, die aus dem Budget des Amts 50 finanziert werden 
(Anlage 1). Aus der Übersicht können die Zuschussansätze im Haushaltsjahr 2022 und 2023 so-
wie die Art der Bewilligung (Bescheid oder Vereinbarung) abgelesen werden. Darüber hinaus in-
formiert die Anlage über die Befristung6 der Förderungen und über die (rechtlichen) Pflichtigkeit. 
Die Anträge zum Haushalt 2023 sind in der Übersicht markiert.  
 
Alle bestehenden Förderbeziehungen mit Dritten im Aufgabenbereich Soziales beruhen auf Ent-
scheidungen des Rates, überwiegend auf Ratsentscheidungen zum Haushalt. 
 
3.2 Übersicht über die Anträge Dritter zum Haushaltsjahr 2023 (Produktgruppen 0501, 0503, 
0503 und 0701) – Anlage 2 
 
Die Liste bezeichnet die Anträge mit Angaben zu den Einzelanliegen nach der R eihenfolge des 
Zuschussberichts im Haushaltsplan 2022 innerhalb der betreffenden Produktgruppe.  
 
3.3 Kurzbewertungen der Anträge – Anlage 3 
 
Die Anlage enthält für jeden Einzelantrag eine standardisierte Bewertung unter fachlich -
inhaltlichen und kalkulatorischen Gesichtspunkten. 
 
                                                 
6  Abgebildet sind nur die im Haushaltsplanentwurf 2023 aufgeführten Fristen. Aufgrund des Ratsbe-
schlusses vom 23.06.2021 zur Vorlage V/0378/2021) sind in Zukunft grunds ätzlich alle Zuschussge-
währungen zu befristen (max. Zeitraum: 10 Jahre). Ausnahmen beschränken sich auf Förderungen be-
ziehen, die dauerhaft zu leisten die Stadt dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich verpflichtet ist.

- 4 - 
V/0521/2022 
3.4 Information der Träger – Anlage 4 
 
Die Anlage umfasst die an alle Träger, die 2022 einen Zuschuss aus dem Budget des Sozialamts 
erhalten, versandte Information, Anträge zum Haushalt 2023 betreffend. 
 
4. Weiteres Verfahren, genereller Hinweis zur Finanzierbarkeit 
 
Die Zusammenstellung der kommentierten Anträge zum Haushalt 2023, die der Ausschuss für Sozia-
les, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung zu beraten hat, haben die Mitglieder An-
fang September erhalten. 
 
5. Stellungnahme des Finanzdezernats 
 
Die kontinuierlich steigende Anzahl, insbesondere aber das Volumen der Zuschüsse wird perspekti-
visch bei Fortsetzung der bisherigen Entwicklung eine kaum noch tragbare Gefährdung der finanziel-
len Handlungsfähigkeit bedeuten. 
 
Die Belastungen durch die in dieser Vorlage präsentierten Neuförderungen und Erhöhungen bereits 
laufender Förderungen wären in vollem Umfang zusätzlich, das heißt, sie sind bisher im Haushalt s-
planentwurf 2023 nicht enthalten. Ein Aufgreifen der Anträge ohne Kompensation würde zu einer Er-
höhung des Defizits und damit  zu einem weiteren Verzehr des Eigenkapitals führen. Im Bereich der 
Zuschüsse wurde durch die vorgenommene Dynamisierung der Personalkostenanteile bestehender 
Zuschüsse der Haushaltsplanentwurf 2023 bereits zusätzlich in erheblichem Umfang ausgeweitet.  
 
Die Grenze zur pflichtigen Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes darf in zwei aufeinander 
folgenden Jahren nicht überschritten werden, der Abstand zu dieser Grenze liegt im Jahr 2025 gera-
de einmal bei 9,5 Mio. Euro. Es wird deutlich, dass Mehraufwendungen durch Zuschusserhöhungen 
bzw. Neubeantragungen zwingend an anderer Stelle im Haushalt durch Minderaufwendungen oder 
Mehrerträge kompensiert werden müssen. 
 
Zur Verdeutlichung der gesamtstädtischen Dimension hat die Berichtsvorlage V/0699/2021 im letzten 
Jahr die Entwicklung der Zuschüsse, deren finanzielle Bedeutung über die letzten Jahre und ver-
schiedene Aspekte des Zuschusswesens wie der Veranschlagung im Haushaltsplanentwurf, dem 
Umgang mit Dynamisierungen und dem Umsetzungsstand beim Thema Befristungen aufgegriffen. In 
der Vorlage V/0503/2022 wird ein Verfahrensvorschlag unterbreitet, welche Rahmenbedingungen für 
die Gewährung von Zuschüssen ab dem Haushaltsjahr 2023 angelegt werden. 
 
 
Gez. 
In Vertretung 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) nach Aufgabenfeldern 
Anlage 2: Überblick Anträge zum Haushalt 2023  
Anlage 3: Kurzbewertungen der Anträge 
Anlage 4: Information an Träger zur Abgabe von Anträgen

Anlage A

1136 Zeichen

Anlage A zur V/0521/2022 
Kurzüberblick 
Übersicht über die Anträge freier Träger zum Haushalt 2023 (Produktgruppen 0501, 0502, 0503 
und 0701) mit Kurzbewertungen der Anträge. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Überblicksinformation zur Vorbereitung der Etatberatungen 2023 im ASGVAf 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0116, 0501, 0502, 0503, 
0701 
Migrations- und Integrationsmanagement, Leistungen 
der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sicherung des 
Lebensunterhalts, Sicherung besonderer sozialer Be-
darfe, Gesundheitsdienste 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Entscheidung des Rates zum 
Haushalt 2023 
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x teilw. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Von Antrag zu Antrag verschieden. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine.

Beratungsverlauf (1)

28.09.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 11 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Hafenstraße 8
  • Achtermannstraße
  • Bonnenkamp
  • An der Clemenskirche
  • Windthorststraße 7
  • Brüningheide
  • Kinderhaus
  • Pluggendorf 52

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0521/2022
Typ
Vorlagen
Datum
12.09.2022
Erstellt
22.08.2022 13:00