V/0521/2022
Städtische Zuschüsse in Aufgabenbereichen mit Beratungskompetenz des ASGVAf; Vorbereitung der Beratung von Anträgen zum Haushalt 2023
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Anlage 3_Kurzbewertung der Anträge
35588 Zeichen
Lfd. Nr. 01 Träger: ASB RV Münsterland e.V. Antrag auf einen Zuschuss für das Projekt „Vielfalt zeigen –
aktiv Teilhaben Münster“ ab 2023 für fünf Jahre
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
eine Anhebung des Zuschusses
x die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
x eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2023 vorgesehen x nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden x kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt x auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
x konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist x geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist x plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt vertretbar eher nicht geeignet x nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
x nachvollziehbar dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach zu empfehlen vertretbar x nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen vertretbar x nicht zu empfehlen.
Lfd. Nr. 02 Diakonie Münster Erweiterung des Tagestreffs W 7 für von Wohnungslosigkeit
betroffene Personen
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
X eine Anhebung des Zuschusses
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
X eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022 vorgesehen X nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden X kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt auf Initiative des Trägers X auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
höheren Kosten X höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden X geplant sind
X konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist X geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist X plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt X vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
X nachvollziehbar dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach zu empfehlen X vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen X vertretbar nicht zu empfehlen.
Lfd. Nr. 03 Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Erweiterung des Frauentreffs (Tagestreff) für woh-
nungslose Frauen)
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
X eine Anhebung des Zuschusses
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
X eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022 vorgesehen X nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden X kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt auf Initiative des Trägers X auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
höheren Kosten X höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden X geplant sind
X konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist X geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist X plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt X vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
X nachvollziehbar dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach zu empfehlen X vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen X vertretbar nicht zu empfehlen.
Lfd. Nr. 04 Träger: Cuba e.V. Erhöhung des Sachkostenanteils um 5.440 € ab 2023
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
X eine Anhebung des Zuschusses
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
X eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022 vorgesehen x nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden x kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt x auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
X höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
nachvollziehbar dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach zu empfehlen vertretbar x nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen.
Lfd. Nr. 05 Träger: Cuba e. V., AbM e. V. Erhöhung des Zuschusses für die Beratungsstelle Arbeit,
Kürzung des Zuschusses an den AbM e. V.
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
X eine Anhebung des Zuschusses
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist X (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022 vorgesehen X nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden X kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt X auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
X höheren Kosten X höheren Leistungsmengen*, die bereits erbracht werden X geplant sind
konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
X angezeigt* vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
X nachvollziehbar dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach X zu empfehlen** vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach X zu empfehlen** vertretbar nicht zu empfehlen.
* Die bis 31.12.2024 befristete Aufstockung um 0,5 VZÄ ist für geförderte Beratungsstellen verpflichtend.
** für die Jahre 2023 und 2024.
Lfd. Nr. 06 Träger: AWO, Diakonie, Caritasverband Einmalige Erhöhung um 75.000 € und jährliche Dy-
namisierung der Personal-, Sach- und Gemeinkosten
um 5 %.
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
x eine Anhebung des Zuschusses
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist x (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022 vorgesehen x nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden x kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt x auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Ver-
waltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
x höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
nachvollziehbar x dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach x zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen vertretbar x nicht zu empfehlen.
Lfd. Nr. 07 Träger: Sozialdienst katholischer Frauen Fachberatungsstelle häusliche Gewalt: Erhöhung
des Personal- und Sachkostenzuschusses
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
x eine Anhebung des Zuschusses
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist X (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2023 vorgesehen x nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden x kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt x auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
x höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
nachvollziehbar x dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach x zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen vertretbar x nicht zu empfehlen.
Lfd. Nr.08 Träger: Lokale Wohlfahrtsverbände Zuschusserhöhung für die Bera tungsfachdienste für
arbeitssuchende Menschen mit Migrationsvorge-
schichte
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
x eine Anhebung des Zuschusses
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist x (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2023 vorgesehen x nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden x kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt x auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
x höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
nachvollziehbar x dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach zu empfehlen x vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen vertretbar x nicht zu empfehlen.
Lfd. Nr. 09 Träger: BGZ Erhöhung des Sachkostenzuschusses um 9.900 € in den Jahren 2023
bis 2025
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
X eine Anhebung des Zuschusses
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
X eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2023 vorgesehen x nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden x kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt x auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
X höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
nachvollziehbar dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach zu empfehlen vertretbar x nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen.
Lfd. Nr. 10 Träger: AWO, Caritas, Diakonie, Lebenshilfe und SKF Anpassung der kommunalen Förderung für
die Betreuungsvereine in Münster
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
X eine Anhebung des Zuschusses
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
X eine freiwillige Aufgabe
X und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022 vorgesehen X nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden X kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt X auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
höheren Kosten X höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden X geplant sind
konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist X geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel X nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt X vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
nachvollziehbar dem Grunde nach nachvollziehbar X nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach zu empfehlen X vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen vertretbar X nicht zu empfehlen.
Lfd. Nr. 11 Träger: Caritasverband: Fortsetzung des Projekts GemEinsam bis Ende 2015
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
x die Fortsetzung der Förderung und eine Anhebung des Zuschusses
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
x eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022 vorgesehen x nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden x kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt x auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
x konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot/Fortführung
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist x geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist x plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt x vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
nachvollziehbar x dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach zu empfehlen x vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen x vertretbar nicht zu empfehlen.
Lfd. Nr. 12 Träger: Bischof-Hermann-Stiftung Weiterfinanzierung der strukturellen Änderungen in der
Notunterkunft Hilfevermittlung und Kurzzeitübernachtung
(HuK)
Beantragt wird X eine Förderung im Umfang des Vorjahres
eine Anhebung des Zuschusses
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
X eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
X und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2023 vorgesehen X nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden X kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt auf Initiative des Trägers X auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
X konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant im Aufbau X realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist X plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
X angezeigt vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
X nachvollziehbar dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach X zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach X zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen.
Lfd. Nr. 13 Träger: Mieterverein Münster und Umgebung e.V. und Mieter/innen-Schutzverein e.V.
Anhebung der Pauschale pro Mieterberatungsschein
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
x eine Anhebung des Zuschusses
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
x eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2023 vorgesehen x nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden x kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt x auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
x höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
x nachvollziehbar dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach x zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach x zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen.
Lfd. Nr. 14 Träger: ASB Angebot für Menschen in Wohnungsnot in Münster;
Unterstützung zur Umsetzung eines Tagesaufenthalts
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
eine Anhebung des Zuschusses
X die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
X eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
X und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022 vorgesehen X nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden X kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt X auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
X konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist X geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel X nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt X vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
nachvollziehbar dem Grunde nach nachvollziehbar X nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach zu empfehlen X vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen vertretbar X nicht zu empfehlen.
Lfd. Nr. 15 Träger: AWO / Caritas Zusätzliches Beratungsangebot für Personengruppen, die nicht
mehr ins Hilfeplanverfahren des Sozialdienstes Wohnungsnotfälle
(SDW) kommen
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
eine Anhebung des Zuschusses
x die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
x eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022 vorgesehen x nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden x kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt x auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
x konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist x geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist x plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt x vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
x nachvollziehbar dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach x zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach x zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen.
Lfd. Nr. 16 Südviertelhof eG Sachmittel für die Ausstattung des Gemeinschaftsbereichs im Süd-
viertelhof für die Nachbarschaft im Südviertel
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
eine Anhebung des Zuschusses
X die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
X eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022 vorgesehen X nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden X kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt X auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
X konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant X im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist X plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
X angezeigt vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
X nachvollziehbar dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach X zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach X zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen.
Lfd. Nr. 17 Träger: Caritasverband Personal- und Sachkosten im Zeitraum 2023-2025 für eine zusätzli-
che 0,5 Stelle für die Suchtberatung bei problematischer bis exzessi-
ver Mediennutzung
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
eine Anhebung des Zuschusses
X die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist X (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2023 vorgesehen X nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden X kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt X auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
X konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist X geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel X nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt vertretbar eher nicht geeignet X nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
nachvollziehbar dem Grunde nach nachvollziehbar X nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach zu empfehlen vertretbar X nicht zu empfehlen
der Höhe nach zu empfehlen vertretbar X nicht zu empfehlen
Lfd. Nr. 18 Träger: Kinderneurologiehilfe Münster e.V. Zuschuss zu den laufenden Kosten
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
eine Anhebung des Zuschusses
X die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
X eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2023 vorgesehen X nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden X kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt X auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
X konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant im Aufbau X realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt vertretbar X eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
nachvollziehbar dem Grunde nach nachvollziehbar X nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach zu empfehlen vertretbar X nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen vertretbar X nicht zu empfehlen.
Anlage 1_Zuschussbericht nach Aufgabenbereichen
22538 Zeichen
Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) sortiert nach Aufgabenfeldern
Angaben über vorgesehene Beträge und Befristungen: Haushaltsplan 2022
Anlage 1
zur Vorlage V/0521/2022
1. Grundversorgungsangebote ohne Konkretisierung leistungsrechtlicher Zielgruppen (überwiegend freiwillig)
2022 2023 befristet bis
136 0503 Caritasverband für die Stadt Münster e.V.
(Bescheid)
Bahnhofsmission. Zielgruppen: Ratsuchende, neben Reisenden
insbes. Personen mit Bedarfen gem. Kap. 8 SGB XII
99.450 € 100.960 € keine
137 0503 Telefonseelsorge Münster (Bescheid) Institutioneller Zuschuss. Zielgruppen: alle Personen (Ratsuchende
insbes. aus MS)
44.550 € 45.590 € keine
Summen ohne markierte Zeilen 144.000 € 146.550 €
2. Stadtteil- und zielgruppenbezogene Arbeit der Wohlfahrtsverbände und der Jüdischen Gemeinde (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile)
2022 2023 befristet bis
139 0503 Caritasverband für die Stadt Münster e.V.
(Leistungsvereinbarung)
Mietkostenzuschuss für Sozialarbeit im Wohngebiet Osthuesheide.
Zielgruppen: Personen mit Bedarfen gem. Kap. 3-9 SGB XII in Münster-
Südost 15.730 € 15.730 € keine
141 0503 Jüdische Gemeinde Münster (Bescheid)
Institutioneller Zuschuss
Zielgruppen: Angehörige der Jüdischen Gemeinde Münster mit
Bedarfen gem. Kap. 3-9 SGB XII
26.950 € 27.490 € keine
142 0503 Wohlfahrtsverbände
(Leistungsvereinbarungen)
stadtteil- und zielgruppenorientierte soziale Arbeit (AWO, CV,
Diakonie, DRK). Zielgruppen: Personen mit Bedarfen gem. Kap. 3-9
SGB XII
714.600 € 734.110 € keine
155 0503 Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Münsterland-
Recklinghausen (Bescheid) Förderung des Projektes "coerde mittendrin"
81.460 € 51.680 € keine
159 0503 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. Zuschuss für ein Modellprojekt psychosoziale Beratung für
alleinstehende (vereinsamte) Menschen
40.040 € - € 31.12.2022
159 0503 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. Personal-, Sach- und Gemeinkosten für eine 0,5 Stelle ab 01.09.2023
bis 31.08.2026
40.040 € 44.624 € 31.08.2026
Summen ohne markierte Zeilen 878.780 € 829.010 €
Summen geplante Ansätze plus beantragte Mehrbedarfe 878.780 € 873.634 €
Summen beantragte Mehrbedarfe - € 44.624 €
Beantragte Mehrbedarfe gegenüber Planansätzen in % 0,00% 5,38%
3. Angebote für Menschen mit Behinderung (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile)
2022 2023 befristet bis
143 0503 ASB Regionalverband Münster e.V.
(Leistungsvereinbarung)
Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen. Zielgruppen: Personen
in MS mit Bedarfen gem. Kap. 6 SGB XII
371.000 € Änderung der
Finanzierungsform keine
144 0503 Begegnungsangebote im Feld Inklusion
(Bescheide [Richtlinien]) Förderung von Begegnungsstätten
20.200 € 20.200 € jährlich
145 0503 Bischöfliches Generalvikariat (Bescheid) Tilgung Darlehen Sonderkindergarten Arche 1.810 € 1.810 € keine
146 0503 Gehörlosenverein Münster 1913 Förderung von Begegnungsstätten 9.430 € 9.430 € keine
147 0503 Lebenshilfe Münster e.V. (Bescheid)
Familienentlastender Dienst / Mietkostenzuschuss Windthorststr. 7.
Zielgruppen: Personen in MS mit Bedarfen gem. Kap. 6 SGB XII und
Angehörige
40.360 € 41.140 € keine
148 0503 PariSozial Münsterland gGmbH (Bescheid) Förderung der Hörbehindertenberatung. Zielgruppen: Menschen mit
Hörbehinderung (= mit Bedarfen gem. Kap.6), insbes. aus MS
51.190 € 52.220 € keine
153 0503 HfR Rümpelfix gGmbH (Bescheid) Zuschuss für den Betrieb der Firma Rümpelfix 61.480 € 62.790 € keine
156 0503 PariSozial Münsterland gGmbH (Bescheid) Beratungsstelle für schwerhörige und spätertaubte Menschen 37.350 € 38.150 € keine
Summen ohne markierte Zeilen 592.820 € 225.740 €
4. Angebote für Menschen mit Pflegebedarf, angrenzende Aufgabenfelder (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile)
2022 2023 befristet bis
150 0503 Hospizbewegung Münster e.V. (Bescheid) Hospizbewegung. Zielgruppen: Sterbende und Angehörige/Freunde 45.720 € 46.530 € keine
151 0503 Alexianer-Krankenhaus GmbH (Bescheid) Gerontopsychiatrische Beratungsstelle. Zielgruppen: Personen in MS
mit Bedarfen gem. Kap. 7 und Angehörige
100.680 € 102.820 € keine
152 0503 Ambulante Pflegeeinrichtungen (Bescheid) Investitionskostenförderung; Zielgruppen: Personen in MS mit
Bedarfen gem. Kap. 7 SGB XII
1.150.000 € 1.150.000 € jährlich
154 0503 Alzheimer Gesellschaft Münster e.V.
(Bescheid) Aufgabenzuschuss
27.700 € 28.490 € keine
170 0503 Konkret Consult Ruhr (KCR) GmbH Zuschuss für das Projekt "Pflege-Modellregion Münster!" 45.000 € 45.000 € keine
Summen ohne markierte Zeilen 1.369.100 € 1.372.840 €
5. Angebote für Seniorinnen und Senioren (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile)
2022 2023 befristet bis
104 0503 Altes Backhaus (Bescheid) Förderung von Begegnungsstätten 13.080 € 10.230 € keine
105 0503 Begegnungsangebote für Seniorinnen und
Senioren (Bescheide [Richtlinien]) Förderung von Begegnungsstätten
65.230 € 65.230 € jährlich
106 0503 Gemeindediakonie Hiltrup (Bescheid) stadtteilorientierte Arbeit. Zielgruppen: ältere Personen in MS-Hiltrup 47.980 € 48.870 € keine
107 0503 Seniorentreff Hansahof (Bescheid) Förderung von Begegnungsstätten 12.000 € 12.960 € keine
108 0503 büne e.V. (Bescheid) Aufgabenzuschuss Seniorenportal 3.300 € 3.300 € keine
Summen ohne markierte Zeilen 141.590 € 140.590 €
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Nr.
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Produkt-
gruppe
Produkt-
gruppe
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gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
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gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
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gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Seite 1
Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) sortiert nach Aufgabenfeldern
Angaben über vorgesehene Beträge und Befristungen: Haushaltsplan 2022
Anlage 1
zur Vorlage V/0521/2022
6. Angebote für Menschen mit Hilfebedarfen gem. Kap. 8 SGB XII (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile)
2022 2023 befristet bis
109 0503 Chance e.V. (Leistungsvereinbarung)
Institutioneller Zuschuss. Zielgruppen: Personen mit Bedarfen nach
Kap. 8 SGB XII und Bezug zu MS, insbes. Inhaftierte, Haftentlassene
und Angehörige
183.400 € 186.730 € keine
110 0503 Diakonie Münster e.V. (Bescheid) Soziale Beratungsstelle/Tagesstätte alleinstehende Wohnungslose.
Zielgruppe: Männer mit Bedarfen gem. Kap. 8 SGB XII
83.810 € 85.580 € keine
110 0503 Diakonie Münster e.V. Erweiterung des Tagestreffs W 7 für von Wohnungslosigkeit
betroffene Personen
83.810 € 224.500 € 31.12.2023
111 0503 draußen! e.V. (Bescheid) Aufgabenzuschuss 14.940 € 15.260 € keine
112 0503 Förderverein für Wohnhilfen e.V./Bischof-
Hermann-Stiftung (Bescheid) Personalkosten im Wohnprojekt "Wohnen 60plus"
79.280 €
Umselltung auf
Tagessatz-
finanzierung
keine
113 0503 Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-
Lippe (Bescheid)
Aufsuchende Krankenpflege. Zielgruppen: Personen mit Bedarfen
gem. Kap. 8 SGB XII
28.080 € 28.080 € keine
114 0503 Misericordia GmbH (Bescheid) Treffpunkt "An der Clemenskirche". Zielgruppen: Personen mit
Bedarfen gem. Kap. 8 SGB XII
11.710 € 11.920 € keine
115 0503 Sozialdienst kath. Frauen Münster e.V.
(Bescheid)
Frauentreff für wohnungslose Frauen. Zielgruppen: Frauen mit
Bedarfen gem. Kap. 8 SGB XII
47.330 € 47.970 € keine
115 0503 Sozialdienst kath. Frauen Münster e.V. Erweiterung des Frauentreffs (Tagestreff) für wohnungslose Frauen 47.330 € 317.310 € 31.12.2023
116 0503 Sozialdienst kath. Frauen Münster e.V.
(Bescheid)
Aufsuchende Sozialarbeit. Zielgruppen: Frauen mit Bedarfen gem.
Kap. 8 SGB XII
59.980 € 60.880 € keine
117 0503 Wohlfahrtsverbände
(Leistungsvereinbarung)
Haushalte mit besonderen Wohnungsproblemen. Zielgruppen:
Familien in MS mit Bedarfen gem. Kap. 8 SGB XII oder anderen für
ihre Lebenslage nachteiligen sozialen Bedarfen
111.030 € 113.640 € keine
165 0503 Bischof-Hermann-Stiftung (Bescheid) Personalkosten Sozialarbeit im Haus der Wohnungslosenhilfe 32.130 € 32.930 € keine
Neu 0503 Bischof-Hermann-Stiftung Weiterfinanzierung der strukturellen Änderungen in der Notunterkunft
Hilfevermittlung und Kurzzeitübernachtung (HuK)
- € 127.310 € 31.12.2023
Neu 0503 ASB Regionalverband Münster e.V. Angebot für Menschen in Wohnungsnot in Münster;
Unterstützung zur Umsetzung eines Tagesaufenthalts
- € 190.330 € keine
Neu 0503 Caritas und AWO
Zusätzliches Beratungsangebot für Personengruppen, die nicht mehr
ins Hilfeplanverfahren des Sozialdienstes Wohnungsnotfälle (SDW)
kommen
- € 116.165 € 31.12.2025
Summen ohne markierte Zeilen 651.690 € 582.990 €
Summen geplante Ansätze plus beantragte Mehrbedarfe 651.690 € 1.425.055 €
Summen beantragte Mehrbedarfe - € 842.065 €
Beantragte Mehrbedarfe gegenüber Planansätzen in % 0,00% 144,44%
7. Beratungsangebote im Feld Existenzsicherung, Arbeitslosigkeit (überwiegend freiwillig)
2022 2023 befristet bis
118 0503 Arbeitslose brauchen Medien e.V.
(Bescheid) Betriebskosten. Zielgruppe: Arbeitslose in MS
27.000 € 27.000 € keine
118 0503 Arbeitslose brauchen Medien e.V. Reduzierung des Zuschusses an den AbM e. V 27.000 € 23.000 € keine
119 0503
Cultur- u. Begegnungszentrum
Achtermannstraße e.V.
(Leistungsvereinbarung)
Sozialhilfeberatung. Zielgruppen: Arbeitslose und Personen in MS mit
leistungsrechtlichen Bedarfen
170.220 € 173.840 € keine
119 0503 Cultur- u. Begegnungszentrum
Achtermannstraße e.V.
Erhöhung des Sachkostenanteils der Sozialhilfeberatung um 5.440 €
ab 2023
170.220 € 179.280 € keine
120 0503
Cultur- u. Begegnungszentrum
Achtermannstraße e.V.
(Leistungsvereinbarung)
Arbeitslosenberatung. Zielgruppen: Arbeitslose und Personen in MS
mit leistungsrechtlichen Bedarfen
30.040 € 30.730 € keine
120 0503 Cultur- u. Begegnungszentrum
Achtermannstraße e.V. Anhebung des Zuschusses an die cuba-Arbeitslosenberatung
30.040 € 49.140 € 31.12.2024
Summen ohne markierte Zeilen 227.260 € 231.570 €
Summen geplante Ansätze plus beantragte Mehrbedarfe 227.260 € 251.420 €
Summen beantragte Mehrbedarfe - € 19.850 €
Beantragte Mehrbedarfe gegenüber Planansätzen in % 0,00% 8,57%
8. Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung gem. § 16a Nr. 3 SGB II (überwiegend verpflichtend)
2022 2023 befristet bis
121 0503 Verbraucherzentrale NRW
(Leistungsvereinbarung)
Zuwendung an die Verbraucherberatung: Schuldnerberatung.
Zielgruppen: Personen mit Verschuldung in MS (Kontingente gem. §
16a Nr.2 SGB II)
53.690 € 77.210 € keine
122 0503 Schuldnerberatung (Bescheid) soziale Schuldnerberatung (AWO, CV, DW). Zielgruppen: Personen
mit Verschuldung in MS (Kontingente gem. § 16a Nr. 2 SGB II)
133.670 € 137.810 € keine
122 0503 Schuldnerberatung Einmalige Erhöhung um 75.000 € und jährliche Dynamisierung der
Personal-, Sach- und Gemeinkosten um 5 %
133.670 € 207.030 € 31.12.2026
126 0503 DRK, Diakonie, AWO, Caritas (Bescheid)
Integrationshilfen für arbeitssuchende Menschen mit
Migrationsvorgeschichte (Kontingente [60 Fälle pro Jahr und Träger]
gem. § 16a SGB II)
150.000 € 152.700 € keine
126 0503 DRK, Diakonie, AWO, Caritas Zuschusserhöhung für die Beratungsfachdienste für arbeitssuchende
Menschen mit Migrationsvorgeschichte
150.000 € 189.730 € keine
Summen ohne markierte Zeilen 337.360 € 367.720 €
Summen geplante Ansätze plus beantragte Mehrbedarfe 337.360 € 473.970 €
Summen beantragte Mehrbedarfe - € 106.250 €
Beantragte Mehrbedarfe gegenüber Planansätzen in % 0,00% 28,89%
Lfd.
Nr.
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Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / ZielsetzungLfd.
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Seite 2
Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) sortiert nach Aufgabenfeldern
Angaben über vorgesehene Beträge und Befristungen: Haushaltsplan 2022
Anlage 1
zur Vorlage V/0521/2022
9. Beratung und Hilfe für von Gewalt betroffene oder bedrohte Personen (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile)
2022 2023 befristet bis
123 0503
Beratungsstellen gegen häusliche Gewalt -
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. und
Frauenhaus und Beratung e.V.
(Leistungsvereinbarung)
Beratung bei häuslicher Gewalt. Zielgruppen von Gewalt betroffene
oder bedrohte Frauen, insbes. in MS.
36.170 € 16.470 € keine
123 0503
Beratungsstellen gegen häusliche Gewalt -
Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
(Leistungsvereinbarung)
Fachberatungsstelle häusliche Gewalt: Erhöhung des Personal- und
Sachkostenzuschusses
36.170 € 53.490 € keine
123 0503
Beratungsstellen gegen häusliche Gewalt -
Frauenhaus und Beratung e.V.
(Leistungsvereinbarung)
Beratung bei häuslicher Gewalt. Zielgruppen von Gewalt betroffene
oder bedrohte Frauen, insbes. in MS.
61.910 € 62.880 € keine
124 0503 Frauenhäuser (Leistungsvereinbarung) Personalkosten. Zielgruppen: Schutz vor Gewalt suchende Frauen
und Kinder
530.450 € 541.060 € keine
157 0503 Frauenhaus und Beratung e.V. Zuschuss zu ad-hoc Hotelkosten in Einzelfällen für von Gewalt
betroffene Frauen und deren Kinder
2.000 € 2.000 € keine
160 0503 Chance e.V. (Leistungsvereinbarung) Gewaltberatung und Deeskalation 30.530 € 31.130 € keine
161 0503 Chance e.V. (Leistungsvereinbarung) Fachberatungsstelle Opferhilfe 32.610 € 33.310 € keine
168 0503
Frauenhaus und Beratung e.V., Frauen
helfen Frauen e. V., Beratung und therapie
für Frauen e. V.
Fonds für dolmetschergestützte Beratung
20.000 € 20.000 € keine
Summen geplante Ansätze 713.670 € 706.850 €
Summen geplante Ansätze plus beantragte Mehrbedarfe 713.670 € 743.870 €
Summen beantragte Mehrbedarfe - € 37.020 €
Beantragte Mehrbedarfe gegenüber Planansätzen in % 0,00% 5,24%
10. Beratung und Hilfe für Geflüchtete (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile)
2022 2023 befristet bis
97-100 0502 Träger von Flüchtlingseinrichtungen
(Leistungsvereinbarung) Soziale Betreuung der Menschen in Flüchtlingseinrichtungen
264.650 € 433.560 € verschieden
101 0502
Gemeinnützige Gesellschaft zur
Unterstützung Asylsuchender e.V.
(Leistungsvereinbarung)
Flüchtlingsberatung und -betreuung, Integrationsarbeit
187.970 € 191.960 € keine
102 0502
Gemeinnützige Gesellschaft zur
Unterstützung Asylsuchender e.V.
(Leistungsvereinbarung)
Psychosoziale Flüchtlingshilfe Münster, Refugio
93.900 € 93.900 € keine
103 0502 Vereine, Verbände und Initiativen
(Bescheid) Haupt- und ehrenamtliche Flüchtlingsberatung und -betreuung
18.350 € 18.690 € jährlich
Summen ohne markierte Zeilen 564.870 € 738.110 €
11. Angebote für Menschen mit Migrationsvorgeschichte [ohne Geflüchtete] (freiwillig)
2022 2023 befristet bis
125 0503 Vereine und Initiativen (Bescheide
[Richtlinien])
Förderung im Feld Migration / Integration. Zielgruppen: Personen in
MS mit M-Vorgeschichte
26.730 € 26.730 € verschie-
dene
125 0503 Kaktus Münster e.V. (Bescheid) Personal- und Sachkostenzuschuss 50.010 € 50.640 € keine
125 0503 Arbeitskreis International e.V. (Bescheid) Personal- und Sachkostenzuschuss 45.740 € 46.340 € keine
151 0503 AFAQ e.V. (Leistungsvereinbarung in
Vorbereitung) Sachkostenzuschuss
59.680 € 60.830 € keine
Summen ohne markierte Zeilen 182.160 € 184.540 €
Verwendungszweck / Zielsetzung
Lfd.
Nr.
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Verwendungszweck / Zielsetzung
Produkt-
gruppe Empfänger
Lfd.
Nr.
Lfd.
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Produkt-
gruppe Empfänger
Seite 3
Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) sortiert nach Aufgabenfeldern
Angaben über vorgesehene Beträge und Befristungen: Haushaltsplan 2022
Anlage 1
zur Vorlage V/0521/2022
12. Angebote in Stadtteilen mit unterschiedlicher Zielgruppenausrichtung, Quartiersentwicklung (überwiegend freiwillig)
2022 2023 befristet bis
127 0503 Alte Post Berg Fidel (Bescheid) Förderung von Begegnungsstätten 5.480 € 5.600 € keine
128 0503 Atrium e.V. (Bescheid) Förderung von Begegnungsstätten 3.600 € 3.600 € keine
129 0503 Begegnungszentrum Kinderhaus e.V.
(Leistungsvereinbarung) Förderung von Begegnungsstätten
108.170 € 99.740 € keine
129 0503 Begegnungszentrum Kinderhaus e.V. Erhöhung des Sachkostenzuschusses um 9.900 € in den Jahren 2023
bis 2025
108.170 € 109.640 € 31.12.2025
130 0503 Bewohnertreff Südviertel (Bescheid) Förderung von Begegnungsstätten 12.880 € 13.150 € keine
131 0503
Caritasverband für die Stadt Münster
(vorm. Kinderhauser Arbeitslosen Initiative
e.V., Leistungsvereinbarung)
Beratung und Projekte in MS-Kinderhaus-Brüningheide. Zielgruppen:
Personen mit sozialen, erzieherischen oder bildungsbezogenen
Bedarfen iim Wohngebiet
69.050 € 70.300 € keine
132 0503 Südviertelbüro (Bescheid) Aufgabenzuschuss. Zielgruppen: Menschen in MS Mitte-Süd 25.420 € 25.420 € keine
133 0503 Treffpunkt Waldsiedlung e.V. (Bescheid) Aufgabenzuschuss. Zielgruppen: Menschen im Wohngebiet
Bonnenkamp/Osthuesheide
8.600 € 8.600 € keine
149 0503 Start e.V., Café Trockendock (Bescheid) Förderung von Begegnungsstätten 50.200 € 50.930 € keine
162 0503 Kirchengemeinde St. Marien und St. Josef
(Bescheid) Förderung des Projekts "freiRAUM"
11.000 € 11.000 € keine
164 0503 Diakonie Münster e.V.
(Leistungsvereinbarung in Vorbereitung)
Personal- und Sachkostenzuschuss. Quartiersentwicklung in Münster-
Rumphorst
110.000 € 113.400 € keine
166 0503
MuM-Mehrgenerationenhaus und
Mütterzentrum e.V.
(Leistungsvereinbarung)
Aufgabenzuschuss. Zielgruppen: Menschen in Gievenbeck
97.400 € 99.800 € keine
167 0503 Caritasverband für die Stadt Münster e. V. Personal- und Sachkostenzuschuss. Quartiersentwicklung
Aaseestadt/Pluggendorf
52.000 € 52.000 € keine
Neu 0503 Südviertelhof Sachmittel für die Ausstattung des Gemeinschaftsbereichs im
Südviertelhof für die Nachbarschaft im Südviertel
- € 14.316 € 31.12.2023
Summen ohne markierte Zeilen 553.800 € 553.540 €
Summen geplante Ansätze plus beantragte Mehrbedarfe 553.800 € 577.756 €
Summen beantragte Mehrbedarfe - € 24.216 €
Beantragte Mehrbedarfe gegenüber Planansätzen in % 0,00% 4,37%
13. Verbraucherberatung (überwiegend freiwillig)
2022 2023 befristet bis
138 0503 Verbraucherzentrale NRW
(Leistungsvereinbarung)
Zuwendung an die Verbraucherberatung. Zielgruppen: alle Personen
(Konsumenten, insbes. aus MS)
192.990 € 204.110 € keine
Summen ohne markierte Zeilen 192.990 € 204.110 €
14. Ehrenamtliche Betreuung (überwiegend freiwillig)
2022 2023 befristet bis
134 0503
Caritasverband Münster, Sozialdienst Kath.
Frauen, Diakonisches Werk, Lebenshilfe,
Arbeiterwohlfahrt (Leistungsvereinbarung)
Förderung ehrenamtlicher Betreuung
214.690 € 220.390 € keine
134 0503
Caritasverband Münster, Sozialdienst Kath.
Frauen, Diakonisches Werk, Lebenshilfe,
Arbeiterwohlfahrt (Leistungsvereinbarung)
Anpassung der kommunalen Förderung für die Betreuungsvereine in
Münster
214.690 € 267.130 € keine
214.690 € 220.390 €
214.690 € 267.130 €
- € 46.740 €
0,00% 21,21%
6.764.780 € 6.504.550 €
6.764.780 € 7.625.315 €
- € 1.120.765 €
0,00% 17,23%
5.350.130 € 4.920.990 €
Lfd.
Nr.
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Lfd.
Nr.
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Lfd.
Nr.
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Summen aller Zuschüsse ohne markierte Zeilen und ohne Investitionskostenzuschüsse für ambulante
Pflegeeinrichtungen und ohne Zuschüsse an Träger für Flüchtlinigseinrichtungen
Summen geplante Ansätze plus beantragte Mehrbedarfe
Summen beantragte Mehrbedarfe
Beantragte Mehrbedarfe gegenüber Planansätzen in %
Summen ohne markierte Zeilen
Summen geplante Ansätze plus beantragte Mehrbedarfe
Summen beantragte Mehrbedarfe
Beantragte Mehrbedarfe gegenüber Planansätzen in %
Summen aller Zuschüsse ohne markierte Zeilen
Seite 4
Anlage 4_Information an Träger zur Abgabe von Anträgen
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Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen (bitte angeben) Münster, 16.02.2022 50.10.0001 Information zu den Zuschüssen im Feld Soziales Sehr geehrte Damen und Herren, zu den Haushaltsplanberatungen 202 3 und zum Verwendungsnach- weis 2021 möchte ich Ihnen folgende Hinweise geben: Haushaltsplanberatungen 2023: Zur Finanzierung Ihrer Aufgaben im Feld Soziales erhalten Sie städti- sche Fördermittel. Nach dem gegenwärtigen Stand der Planungen wird der Haushaltsplan der Stadt Münster auch im nächsten Jahr Fördermittel für Ihre Aufgaben mindestens in gleicher Höhe vors e- hen. Sollte sich in den nächsten Monaten an diesem Planungsstand etwas ändern, werde ich Sie unverzüglich informieren. Der für Soziales zuständige Fachausschuss des Rates hat am 3. Juni 2015 beschlossen, dass Anträge zum Haushalt des jeweils folgenden Jahres der Verwaltung zu Beginn der Sommerferien des laufenden Jahres vorliegen müssen. Sofern Sie beabsichtigen, für das Jahr 2023 und möglicherweise für die Folgejahre zusätzliche Mittel zu be- antragen, muss Ihr Antrag der Verwaltung daher am 27.06.2022 vor- liegen. Einen später eingehenden Antrag, den Sie zum Haushalt 202 3 an die Stadt Münster richten, wird die Verwaltung zu den Etatberatungen 2023 in der Sache nicht kommentieren und den Fachausschuss wis- sen lassen, dass sie mangels Gelegenheit zur fach lichen Aufberei- tung nicht empfehlen kann, das Anliegen aufzugreifen . Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Anträge empfehle ich Ihnen einen geplanten Antrag zeitnah und deutlich vor der genannten Ab- gabefrist einzusenden. Haben Sie vielen Dank für Ihr Verständnis. Hafenstraße 8, 48153 Münster Sprechzeiten: Termine nach Vereinbarung Öffnungszeiten Kundenzentrum Soziales Mo, Di 8.00 bis 16.00 Uhr Mi, Fr 8.00 bis 12.00 Uhr Do 8.00 bis 18.00 Uhr Ihr/e Ansprechpartner/-in: Frank Treutler Zimmer: 108 Telefon: 0251 492-5026 Fax: 0251 492-7793 Frank.Treutler@stadt-muenster.de Aus städtischen Mitteln geförderte Träger und Einrichtungen im Aufgabenbereich Soziales in Münster Stadt Münster · 48127 Münster Stadt Münster Telefon: 0251 492-0 Fax: 0251 492-7700 stadtverwaltung@stadt-muens- ter.de www.stadt-muenster.de Service für Menschen mit Behinderung: www.stadt-muenster.de/ barrierefrei Konten der Stadtkasse Sparkasse Münsterland Ost IBAN: DE10 4005 0150 0000 0007 52 BIC: WELADED1MST Gläubiger-ID: DE 93 100 000 000 20799 Seite 2 von 2 Verwendungsnachweis 2021: Wenn Sie im vergangenen Jahr für Ihre Angebote einen Zuschuss aus Mitteln des Sozialamts erhalten haben: Bitten reichen Sie den Nachweis über die Verwendung der für 2021 bewilligten Fördermittel, sofern nicht bereits geschehen und nicht anders vereinbart, bis spä- testens zum 31.03.2022 ein. Den Verwendungsnachweis fertigen Sie bitte anhand des standardi- sierten Vordrucks an. Den Vordruck können Sie am Computer ausfül- len. Sie finden das Formular im Anhang der Mail, mi t der Sie dieses Schreiben erhalten. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Frank Treutler
Anlage 2_Überblick Anträge zum Haushalt
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Anträge zum Haushalt 2023 (Beratung im ASGVAf) Stand: 01.09.2022 Anlage 2 zur Vorlage V/0521/2022 Nr lfd. Nr. im Zuschuss- bericht 2022 PG Antragsteller/Träger Antrag vom Gegenstand des Anliegens, Aufgabe Ansatz (Entwurf 2023) beantragt (neu) Differenz 01 Neu 0116 ASB und AFAQ "Vielfalt zeigen - aktiv Teilhaben Münster" 15.06.2022 Antrag auf einen Zuschuss für das Projekt „Vielfalt zeigen – aktiv Teilhaben Münster“ ab 2023 für fünf Jahre 0,00 € 123.905,92 € 123.905,92 € 02 110 0503 Verwaltung für Diakonie Münster - Beratungs- und BildungsCentrum GmbH "Tagestreff W7" XX Erweiterung des Tagestreffs W 7 für von Wohnungslosigkeit betroffene Personen 85.580,00 € 224.500,00 € 138.920,00 € 03 115 0503 Verwaltung für Sozialdienst katholischer Frauen Münster e.V. "Frauentreff" XX Erweiterung des Frauentreffs (Tagestreff) für wohnungslose Frauen 47.970,00 € 317.310,00 € 269.340,00 € 04 119 0503 Cuba "Erhöhung der Förderung der Sozialberatung" 28.06.2022 Erhöhung des Sachkostenanteils um 5.440 € ab 2023 173.840,00 € 179.280,00 € 5.440,00 € 05 120 0503 Cuba "Erhöhung der Förderung der Beratungsstelle Arbeit" 23.06.2022 Anhebung des Zuschusses an die cuba-Arbeitslosenberatung 30.730,00 € 49.140,00 € 18.410,00 € 118 0503 Arbeitslose brauchen Medien e.V. "Teilausgleich für Erhöhung an Cuba/Beratungsstelle Arbeit" 23.06.2022 Reduzierung des Zuschusses an den AbM e. V 27.000,00 € 23.000,00 € -4.000,00 € 06 122 0503 Caritas, AWO, Diakonie "Soziale Schuldnerberatung" 23.06.2022 Einmalige Erhöhung um 75.000 € und jährliche Dynamisierung der Personal-, Sach- und Gemeinkosten um 5 % 137.810,00 € 207.030,00 € 69.220,00 € 07 123 0503 SKF "Fachberatung bei häuslicher Gewalt und Stalking" 17.06.2022 Fachberatungsstelle häusliche Gewalt: Erhöhung des Personal- und Sachkostenzuschusses 16.470,00 € 53.490,00 € 37.020,00 € 08 126 0503 DRK, Diakonie, AWO, Caritas "Beratungsfachdienst für arbeitssuchende Menschen mit Migrationsvorgeschichte" 23.06.2022 Zuschusserhöhung für die Beratungsfachdienste für arbeitssuchende Menschen mit Migrationsvorgeschichte 152.700,00 € 189.730,00 € 37.030,00 € 09 129 0503 Begegnungszentrum Kinderhaus e.V. 15.08.2022 Erhöhung des Sachkostenzuschusses um 9.900 € in den Jahren 2023 bis 2025 99.740,00 € 109.640,00 € 9.900,00 € 10 134 0503 AWO, Caritas, Diakonie, Lebenshilfe, SKF "Förderung der Betreuungsvereine Münster" 15.06.2022 Anpassung der kommunalen Förderung für die Betreuungsvereine in Münster 220.390,00 € 267.130,00 € 46.740,00 € Anträge zum Haushalt 2023 (Beratung im ASGVAf) Stand: 01.09.2022 Anlage 2 zur Vorlage V/0521/2022 Nr lfd. Nr. im Zuschuss- bericht 2022 PG Antragsteller/Träger Antrag vom Gegenstand des Anliegens, Aufgabe Ansatz (Entwurf 2023) beantragt (neu) Differenz 11 159 0503 Caritas "GemEinsam - Soziale Beziehungen stärken" 23.06.2022 Personal-, Sach- und Gemeinkosten für eine 0,5 Stelle ab 01.09.2023 bis 31.08.2026 gesamt 137.850 € 0,00 € 44.624,00 € 44.624,00 € 12 Neu 0503 Bischof-Hermann-Stiftung "Weiterfinanzierung der Personalkosten Soziale Arbeit, Krankenpflege und studentische Hilfskraft" 24.06.2022 Weiterfinanzierung der strukturellen Änderungen in der Notunterkunft Hilfevermittlung und Kurzzeitübernachtung (HuK) 0,00 € 127.310,00 € 127.310,00 € 13 wird nicht im Zuschuss- bericht gelistet 0501 0502 0503 Mieter/innen-Schutzverein Münster und Umgebung e.V. "Mieterberatungsscheine" 01.06.2022 Anhebung der Pauschale pro Mieterberatungsschein 22.820,00 € 32.600,00 € 9.780,00 € 14 Neu 0503 ASB "Angebote für Menschen in Wohnungsnot" 24.06.2022 Angebot für Menschen in Wohnungsnot in Münster; Unterstützung zur Umsetzung eines Tagesaufenthalts 0,00 € 190.330,00 € 190.330,00 € 15 Neu 0503 Caritas und AWO "Zusätzliches Beratungsangebot für Personengruppen, die nicht mehr ins Hilfeplanverfahren des Sozialdienstes Wohnungslosenhilfe kommen" 23.06.2022 Zusätzliches Beratungsangebot für Personengruppen, die nicht mehr ins Hilfeplanverfahren des Sozialdienstes Wohnungsnotfälle (SDW) kommen 0,00 € 116.165,00 € 116.165,00 € 16 Neu 0503 Südviertelhof "Investitionskostenzuschuss für den Gemeinschaftsbereich" 14.06.2022 Sachmittel für die Ausstattung des Gemeinschaftsbereichs im Südviertelhof für die Nachbarschaft im Südviertel 0,00 € 14.316,00 € 14.316,00 € 17 263 0701 Caritas "Suchtberatung: Beratungsangebot bei problematischer bis exzessiver Mediennutzung" 23.06.2022 Personal- und Sachkosten im Zeitraum 2023-2025 für eine zusätzliche 0,5 Stelle für die Suchtberatung bei problematischer bis exzessiver Mediennutzung 173.930,00 € 217.650,00 € 43.720,00 € 18 Neu 0701 Kinderneurologie-Hilfe e.V. 16.08.2022 Zuschuss zu den laufenden Kosten 0,00 € 30.000,00 € 30.000,00 € Summe 1.188.980,00 € 2.517.150,92 € 1.328.170,92 €
Berichtsvorlage
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V/0521/2022
V/0521/2022
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Städtische Zuschüsse in Aufgabenbereichen mit Beratungskompetenz des ASGVAf; Vorbereitung
der Beratung von Anträgen zum Haushalt 2023
Beratungsfolge
28.09.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung
Bericht
1. Inhaltsskizze und Beschlusslage
Diese Vorlage enthält folgende Überblicksinformationen zur Vorbereitung der Haushaltsplanbera-
tungen 2023
die Antragslage zum Haushalt 2023,
die gegenwärtige und im kommenden Jahr vorgesehene städtische Förderung freier Träger im
Sektor Soziale Sicherung (Produktgruppen 0502 Sicherung des Lebensunterhalts und 0503
Sicherung besonderer sozialer Bedarfe) sowie
die Entwicklung der Zuschussbudgets der beiden Produktgruppen 0502 und 0503 in den ver-
gangenen Jahren.
Beigefügt sind außerdem Kurzbewertungen aller vom ASGVAf zu beratenden Haushaltsanträge,
die der Verwaltung Ende August 2023 vorgelegen haben.
Auftragsgrundlage ist der Beschluss des vormaligen Ausschusses für Soziales, Stiftungen, Ge-
sundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung vom 29.04.2015 zur Vorlage V/0268/2015, die
Vorbereitung der Haushaltsplanberatungen zu konkretisieren (Eingangsfrist für Etatanträge und
Anfertigung standardisierter Kurzbewertungen der Förderanliegen im Vorfeld der Haushaltsplan-
beratungen).
2. Antragslage
2.1 Vorliegende Anträge zu den Produktgruppen 0116, 0501, 0502, 0503 und 0701
Am 01.09.2022 lagen der Verwaltung insgesamt 18 Anträge Dritter zum Haushalt 2023 vor, die
die Beratungskompetenz des Ausschusses betreffen (Produktgruppen 0116, 0501, 0502, 0503
und 0701). Die Summe der für 2023 beantragten Mehrbedarfe aller Anträge beläuft sich auf gut
1,32 Mio. €.
Sozialamt
20.09.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Stemmer
Telefon: 492-5566
StemmerD@stadt-
muenster.de
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V/0521/2022
2.2 Anträge zu den Produktgruppen 0502 und 0503
Von den 18 Anträgen beziehen sich 15 auf die Budgets der Produktgruppen 0502 und 0503 (Sozi-
alamt). Bei dr ei Anträgen handelt es sich um Erstanträge. Zwei Anliegen beruhen auf Vereinba-
rungen im Interfraktionellen Arbeitskreis Wohnungslosenhilfe. Das für 2023 beantragte zusätzliche
Zuschussvolumen (Neuförderungen und Ansatzerhöhungen) aller 15 Anträge beträgt z usammen
1.130.545 €. Die Mieterberatungsscheine werden nicht im Zuschussbericht aufgeführt, da sie aus
verschiedenen Produktgruppen und damit verschiedenen Ansätzen finanziert werden. Im Vergleich
der Vorjahre werden sie deshalb nicht betrachtet. Das zusät zliche Volumen (ohne Mieterbera-
tungsscheine) beträgt 1.120.765 €. Würden alle anderen 14 Anträge aufgegriffen, stiege der An-
satz für 2023 gegenüber der im Haushaltsplanentwurf 2023 für das kommende Jahr vorgesehenen
Summe1 um 17,23 %.
2.3 Zuschussbudget des Sozialamts: Entwicklung und Ausblick
Vergleich 2022 und 2023
Die Summe aller Zuschussansätze im Budget des Sozialamts betrug im Haushaltsjahr 2022 insge-
samt 5.358.130 €. Die Kalkulation für das Jahr 2023 beläuft sich ohne die eingereichten Anträge
auf 4.920.990 €2. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr hängt vor allem mit der Änderung der Fi-
nanzierungsform des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen und der Ablösung der Perso-
nalkostenförderung des Projekts "Wohnen 60plus“ mittels Zuschuss durch eine tagessatzbasierte
Finanzierung auf der Grundlage einer Leistungsvereinbarung gem. §§ 75 ff. SGB XII zusammen.
Während der Zuschuss für den Fahrdienst ab 2023 entfällt 3, sind die Aufwendungen für das Pro-
jekt „Wohnen 60plus“ im Wege leistungsrechtlicher Bewilligung im Einzelfall weiterhin aufzubrin-
gen, werden im Zuschussbericht jedoch nicht mehr gelistet.
Aufwendungen durch dynamisierte Anpassung der Personalkostenanteile
Auch für das Haushaltjahr 2023 ist eine Dynamisierung der Personalkostenanteile vorgesehen. In
den Vorjahren wurden die Personalkosten aufgrund des Ratsbeschlusses vom 13.02.2019 zur
Vorlage V/0070/2019 jährlich nach Maßgabe der Tarifanpassung im öffentlichen Dienst/TVöD fort-
geschrieben. Die Verwaltung ist bestrebt , das Dynamisierungsverfahren stadtweit zu vereinheitli-
chen und sieht eine Dynamisierungsquote von 2 % für die Personalkosten vor4.
Entwicklung 2012 bis 2022
Mit gut 5,35 Mio. € im Jahr 2022 hat das Volumen der Zuschüsse an Dritte aus vom Sozialamt be-
wirtschafteten Mitteln gegenüber 2012 (gut 3,2 Mio. €) um gut 2,1 Mio. € (+ 65 ,05 %) zugenom-
men. Die mittlere jährliche Wachstumsrate beträgt in dem Zeitraum 5,14 %5.
Die folgende Darstellung gibt die Zuschussentwicklung von 2012 bis 2022 der Produktgruppen
0502 und 0503 wieder (absolute Werte, ohne Investitionskostenzuschüsse für ambulante Pflege-
dienste und ohne Zuschüsse für Flüchtlingsunterkünfte):
Zuschussentwicklung 2012 bis 2022 (Produktgruppen PG 0502 und 0503)
1 Summe aller im Zuschussbericht ausgewiesenen Ansätze (Produktgruppen 0502 und 0503).
2 Ohne Investitionskostenzuschüsse für ambulante Pflegeeinrichtungen und ohne Zuschüsse an Träger
von Flüchtlingseinrichtungen (soziale Betreuung der Menschen in Flüchtl ingseinrichtungen).
3 Zugleich entfällt allerdings auch der korrespondierende Ertragsansatz „Kostenerstattungen durch den
LWL“.
4 Siehe dazu auch Vorlage V/0503/2022: Verfahren zur Gewährung von Zuschüssen im
Haushaltsplanentwurf 2023
5 Zunahme 2011 -2021: 66,85 %, mittlere jährliche Wachstumsrate 2011 -2021: 5,25 % (Vorlage
V/0584/2021).
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V/0521/2022
3. Zu den Anlagen
3.1 Zuschüsse (Budget des Sozialamts) – Anlage 1
Auch in diesem Jahr präsentiert die Verwaltung mit diesem Bericht eine nach Aufgabenfeldern
sortierte Übersicht aller Zuschüsse an Dritte, die aus dem Budget des Amts 50 finanziert werden
(Anlage 1). Aus der Übersicht können die Zuschussansätze im Haushaltsjahr 2022 und 2023 so-
wie die Art der Bewilligung (Bescheid oder Vereinbarung) abgelesen werden. Darüber hinaus in-
formiert die Anlage über die Befristung6 der Förderungen und über die (rechtlichen) Pflichtigkeit.
Die Anträge zum Haushalt 2023 sind in der Übersicht markiert.
Alle bestehenden Förderbeziehungen mit Dritten im Aufgabenbereich Soziales beruhen auf Ent-
scheidungen des Rates, überwiegend auf Ratsentscheidungen zum Haushalt.
3.2 Übersicht über die Anträge Dritter zum Haushaltsjahr 2023 (Produktgruppen 0501, 0503,
0503 und 0701) – Anlage 2
Die Liste bezeichnet die Anträge mit Angaben zu den Einzelanliegen nach der R eihenfolge des
Zuschussberichts im Haushaltsplan 2022 innerhalb der betreffenden Produktgruppe.
3.3 Kurzbewertungen der Anträge – Anlage 3
Die Anlage enthält für jeden Einzelantrag eine standardisierte Bewertung unter fachlich -
inhaltlichen und kalkulatorischen Gesichtspunkten.
6 Abgebildet sind nur die im Haushaltsplanentwurf 2023 aufgeführten Fristen. Aufgrund des Ratsbe-
schlusses vom 23.06.2021 zur Vorlage V/0378/2021) sind in Zukunft grunds ätzlich alle Zuschussge-
währungen zu befristen (max. Zeitraum: 10 Jahre). Ausnahmen beschränken sich auf Förderungen be-
ziehen, die dauerhaft zu leisten die Stadt dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich verpflichtet ist.
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V/0521/2022
3.4 Information der Träger – Anlage 4
Die Anlage umfasst die an alle Träger, die 2022 einen Zuschuss aus dem Budget des Sozialamts
erhalten, versandte Information, Anträge zum Haushalt 2023 betreffend.
4. Weiteres Verfahren, genereller Hinweis zur Finanzierbarkeit
Die Zusammenstellung der kommentierten Anträge zum Haushalt 2023, die der Ausschuss für Sozia-
les, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung zu beraten hat, haben die Mitglieder An-
fang September erhalten.
5. Stellungnahme des Finanzdezernats
Die kontinuierlich steigende Anzahl, insbesondere aber das Volumen der Zuschüsse wird perspekti-
visch bei Fortsetzung der bisherigen Entwicklung eine kaum noch tragbare Gefährdung der finanziel-
len Handlungsfähigkeit bedeuten.
Die Belastungen durch die in dieser Vorlage präsentierten Neuförderungen und Erhöhungen bereits
laufender Förderungen wären in vollem Umfang zusätzlich, das heißt, sie sind bisher im Haushalt s-
planentwurf 2023 nicht enthalten. Ein Aufgreifen der Anträge ohne Kompensation würde zu einer Er-
höhung des Defizits und damit zu einem weiteren Verzehr des Eigenkapitals führen. Im Bereich der
Zuschüsse wurde durch die vorgenommene Dynamisierung der Personalkostenanteile bestehender
Zuschüsse der Haushaltsplanentwurf 2023 bereits zusätzlich in erheblichem Umfang ausgeweitet.
Die Grenze zur pflichtigen Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes darf in zwei aufeinander
folgenden Jahren nicht überschritten werden, der Abstand zu dieser Grenze liegt im Jahr 2025 gera-
de einmal bei 9,5 Mio. Euro. Es wird deutlich, dass Mehraufwendungen durch Zuschusserhöhungen
bzw. Neubeantragungen zwingend an anderer Stelle im Haushalt durch Minderaufwendungen oder
Mehrerträge kompensiert werden müssen.
Zur Verdeutlichung der gesamtstädtischen Dimension hat die Berichtsvorlage V/0699/2021 im letzten
Jahr die Entwicklung der Zuschüsse, deren finanzielle Bedeutung über die letzten Jahre und ver-
schiedene Aspekte des Zuschusswesens wie der Veranschlagung im Haushaltsplanentwurf, dem
Umgang mit Dynamisierungen und dem Umsetzungsstand beim Thema Befristungen aufgegriffen. In
der Vorlage V/0503/2022 wird ein Verfahrensvorschlag unterbreitet, welche Rahmenbedingungen für
die Gewährung von Zuschüssen ab dem Haushaltsjahr 2023 angelegt werden.
Gez.
In Vertretung
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) nach Aufgabenfeldern
Anlage 2: Überblick Anträge zum Haushalt 2023
Anlage 3: Kurzbewertungen der Anträge
Anlage 4: Information an Träger zur Abgabe von Anträgen
Anlage A
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Anlage A zur V/0521/2022 Kurzüberblick Übersicht über die Anträge freier Träger zum Haushalt 2023 (Produktgruppen 0501, 0502, 0503 und 0701) mit Kurzbewertungen der Anträge. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Überblicksinformation zur Vorbereitung der Etatberatungen 2023 im ASGVAf Finanzierung Produktgruppe: 0116, 0501, 0502, 0503, 0701 Migrations- und Integrationsmanagement, Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sicherung des Lebensunterhalts, Sicherung besonderer sozialer Be- darfe, Gesundheitsdienste Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten? Ja Nein x teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Entscheidung des Rates zum Haushalt 2023 Bereits veranschlagt? Ja Nein x teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Von Antrag zu Antrag verschieden. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (8)
- Hafenstraße 8
- Achtermannstraße
- Bonnenkamp
- An der Clemenskirche
- Windthorststraße 7
- Brüningheide
- Kinderhaus
- Pluggendorf 52
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0521/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.09.2022
- Erstellt
- 22.08.2022 13:00