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V/0029/2009

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO

Vorlagen 14.01.2009

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.02.2009, TOP 12

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

1159 Zeichen

V/0029/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.02.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
11.02.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
11.02.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 18.12.2008 wird gem. § 60 Abs. 1 GO 
NW genehmigt. 
 
 
 
Begründung: 
 
 
Die Dringlichkeitsentscheidung war geboten, weil bereits ab dem 01.01.2009 erste Kampagnen 
und Termine mit der neuen Firmenbezeichnung („Messe- und Congress Centrum Halle Münster-
land GmbH“ statt – wie bisher – „Halle Münsterland GmbH“) geplant wurden. Im Übrigen wird auf 
die Begründung in der Dringlichkeitsentscheidung verwiesen. 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlage: 
Dringlichkeitsentscheidung vom 18.12.2008 
Vorlagen-Nr.: 
V/0029/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Scholz 
Ruf: 
492 20 43 
E-Mail: 
ScholzT@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.01.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0029/2009

Beratungsverlauf (3)

10.02.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.02.2009 Hauptausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.02.2009 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0029/2009
Typ
Vorlagen
Datum
14.01.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37