V/0029/2009
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO
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Beschlussvorlage
1159 Zeichen
V/0029/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO Beratungsfolge 10.02.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 11.02.2009 Hauptausschuss Vorberatung 11.02.2009 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 18.12.2008 wird gem. § 60 Abs. 1 GO NW genehmigt. Begründung: Die Dringlichkeitsentscheidung war geboten, weil bereits ab dem 01.01.2009 erste Kampagnen und Termine mit der neuen Firmenbezeichnung („Messe- und Congress Centrum Halle Münster- land GmbH“ statt – wie bisher – „Halle Münsterland GmbH“) geplant wurden. Im Übrigen wird auf die Begründung in der Dringlichkeitsentscheidung verwiesen. In Vertretung gez. Bickeböller Stadtkämmerin Anlage: Dringlichkeitsentscheidung vom 18.12.2008 Vorlagen-Nr.: V/0029/2009 Auskunft erteilt: Herr Scholz Ruf: 492 20 43 E-Mail: ScholzT@stadt-muenster.de Datum: 14.01.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0029/2009
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0029/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.01.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37