2775/2025
Jugendzentrum Netzestrasse
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
1726 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/51/514 Vorlagen-Nummer 2775/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 18.11.2025 Jugendzentrum Netzestrasse Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt in der Sitzung der BV Chorweiler am 26.06.2025 die nachfolgende Anfrage AN/0847/2025: „Das Jugendzentrum Northside in der Netzestraße ging aus der Verantwortung der Stadt an die Jugendzentren Köln Gmbh über. Seitdem sind die Zuständigkeiten zwischen Stadt und Jugz Köln GmbH in einigen Bereichen unklar. Im Außen-Bereich der Gebäude gibt es u.a. zum Beispiel Beleuchtung, die nicht funktioniert, und so Angsträume schafft. Da das Gelände vor dem Eingang nach wie vor ein städtisches Grundstück ist, also geöffnet für Durchgangs- verkehr für Fußgänger, muss im Interesse der Verkehrssicherheit gehandelt werden. Wir fragen die Verwaltung: 1.) Wer ist für die Instandhaltung der Lampen zuständig? 2.) Wer ist für die Wartung bzw. Erneuerung der Außenmülleimer zuständig? 3.) Wer ist für die Pflege der Zuwegung und des Außengeländes, das ja auch öffentlich zugänglich ist, zuständig? 4.) Wer ist für die Bekämpfung bei Ungeziefer, z.B. Ratten, zuständig. Antwort der Verwaltung: Die aufgeführten Fragen nach der Zuständigkeit können einheitlich beantwortet werden, da die Abteilung Kitabau, Sachgebiet Eigentumsverwaltung, für die oben aufgeworfenen Fragen mietvertraglich verantwortlich ist. Die Verwaltung ist bereits mit dem Bearbeiten der Miss- stände befasst. Zu den einzelnen Punkten hat die Verwaltung bereits Kontakt mit dem Träger bzw. dem Amt für Grünflächen aufgenommen, um eine schnelle Umsetzung zu verfolgen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2775/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 11.09.2025
- Erstellt
- 11.09.2025 13:58