V/0719/2008
Installation einer signalgesteuerten Schranke im Einmündungsbereich Rottkamp / Wierling
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Anlage 1
Punkt 7 der Tagesordnung Vorschläge und Anregungen
Punkt 7.1 der Tagesordnung
A-W/0033/2007 Überwachung des Durchfahrverbots "Rottkamp/
Wierling" in Münster-Albachten
Antrag der CDU-Fraktion und von Herrn Prof.
Dr. Poll (FDP) vom 11.11.2007
Die Bezirksvertretung nahm die Stellungnahme des Ordnungsamtes zur Kenntnis.
Herr Ediger beantragte die folgende Anregung an den Ausschuss für Umweltschutz und Bauwe-
sen zu beschließen:
„Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen beauftragt die Verwaltung, im Einmündungs-
bereich der Straßen Rottkamp/Wierling im Stadtteil Albachten eine signalgesteuerte Schranke
zu installieren“.
Hinsichtlich der Begründung wird auf den Antrag Nr. A-W/0033/2008 verwiesen.
Auf bitten von Herrn Rösmann wurde die Anregung als Anregung der gesamten Bezirksvertre-
tung einstimmig beschlossen.
Bezirksvertretung Münster-West
29.05.2008
öffentlich
Anlage_4
6136 Zeichen
...
32 23 7100 / R / W 15.05.2008
BV-West 32 84
1.
An die
Bezirksvertretung Münster-West
über
Herrn Stadtrat Dr. Heinrichs
über
33.4, Herrn Weihermann
Überwachung des Durchfahrverbotes Rottkamp/Wierling in Münster-Albachten
• Antrag Nr. A-W/0033/2007 vom 11.11.2007 der CDU-Fr aktion und Herrn Prof. Dr. Poll in
der Bezirksvertretung Münster West
Zu dem oben angeführten Antrag nehme ich wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Die Überwachung von Durchfahrverboten im öffentlich en Straßenverkehr ist originäre und
ausschließliche Aufgabe der Polizei. Die Überwachun gskräfte des Ordnungsamtes dürfen
nur den ruhenden Verkehr kontrollieren.
Die Einmündungen Wierling / Rottkamp und Knufenkamp / Rottkamp wurden nach den Vor-
gaben des B-Planes 437 mit Verkehrszeichen 267 StVO (Verbot der Einfahrt) für den Kraft-
fahrzeugverkehr gesperrt. Radfahrern und dem Linien verkehr wird die Durchfahrt mittels
eines Zusatzzeichens gestattet.
Bereits im Oktober 2007 wurde die Polizei von der V erwaltung gebeten, das Durchfahrtver-
bot zu überwachen. Die Polizei teilte hierzu mit, d ass die Bitte um Verkehrsüberwachung an
den Verkehrsdienst herangetragen wurde. Im Zusammen hang mit der Sicherheitsoffensive
ist die Polizei jedoch vorrangig an den Unfallhäufu ngsstellen und -linien tätig. Deshalb kann
eine Überwachung nur unregelmäßig und im Rahmen der personellen Kapazitäten erfolgen.
Die Stadt Münster hat hierbei keinen Einfluss auf d en Umfang der Überwachungsmaßnah-
men der Polizei.
Zu 2.
Die Polizei wird gebeten, die Ergebnisse der Überwa chungsmaßnahmen zu übermitteln.
Sobald diese vorliegen, erhält die Bezirksvertretun g Münster-West eine entsprechende Mit-
teilung.
Zu 3.
Die Investitionskosten für technische Systeme zur S perrung belaufen sich bei einer automa-
tischen Schrankenanlage auf ca. 9.000,-- €, bei zwe i herausfahrbaren Pollern auf ca.
15.500,-- €. Schätzungen zu Unterhaltungskosten liegen nicht vor.
Anlage 4
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Die Finanzierung zum Bau und zur Unterhaltung einer solchen Anlage kann aus Mitteln des
Tiefbauamtes nicht übernommen werden. Da diese Maßn ahmen in der Ausbauplanung nicht
vorgesehen waren, wird sich der Investor ebenfalls an den Kosten nicht beteiligen.
Die Nachfrage bei anderen Kommunen im Hinblick auf die Installation geeigneter technischer
Einrichtungen zur Verhinderung der Durchfahrt zeigt , dass in den größeren Umlandgemein-
den keine automatischen Sperren installiert sind. I n den befragten größeren Städten sind die
Erfahrungen mit automatischen Sperrsystemen untersc hiedlich. Einige Städte haben keine
automatischen Sperrsysteme oder wegen wiederholter Beschädigungen keine solchen Sys-
teme mehr. Die Stadt Düsseldorf beispielsweise hat an einigen Stellen Schranken oder auch
hydraulische Polleranlagen, die dazu dienen, unbere chtigten Verkehr aus nachfolgenden
Straßen herauszuhalten. Für die Schranken, die in g ering frequentierten Bereichen einge-
setzt werden, darf oftmals nur noch Linienverkehr e infahren. Hier haben die Busfahrer
Transponder, mit denen die Schranke aus dem Fahrzeu g heraus bedient werden kann.
Daneben ist auch eine manuelle Bedienung möglich.
Hydraulische Polleranlagen sind ausschließlich für eine manuelle Bedienung durch Schlüs-
sel ausgelegt. Die Poller fahren aus Verkehrssicher heitsgründen nur langsam hoch, um
Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, Kraftfahrzeugführer) aus-
zuschließen. Die Durchfahrt für Fahrradfahrer ergibt sich im Bereich von Polleranlagen durch
den Abstand der Poller automatisch, im Bereich von Schrankenanlagen sind ausreichend
breite Durchfahrtmöglichkeiten vorzusehen, wenn keine Radwege vorhanden sind.
Im Ergebnis sind automatische Sperreinrichtungen be dingt geeignet, das unberechtigte Be-
fahren von Straßen zu unterbinden. Hydraulische Pol leranlagen sind nur für die manuelle
Bedienung geeignet und scheiden daher an dieser Ste lle aus. Bei Schrankenanlagen schla-
gen nicht nur die Anschaffungs- sondern auch die Unterhaltungskosten zu Buche. Bei dem in
Albachten realisierbaren Betrieb ohne Daueraufsicht ist nach der Einschätzung von Polizei
und Verwaltung mit Beschädigungen der Sperrvorricht ungen zu rechnen, wenn Kfz-Verkehr
im Schatten der Busse durchfährt und die Schranke sich schließt. Entsprechendes Filmmate-
rial aus anderen Kommunen kann auf Wunsch zur Verfü gung gestellt werden. Daneben be-
steht eine erhebliche Vandalismusgefahr.
Fazit:
Solange der Busverkehr die Durchfahrt benötigt, kan n eine wirkungsvolle Unterbindung der
unberechtigten und verkehrswidrigen Durchfahrt von Kraftfahrzeugen im Bereich Rottkamp /
Wierling nur mit baulichen Maßnahmen erfolgen. Dies e sind mit hohen Investitions- und Un-
terhaltungskosten verbunden, deren Finanzierung nic ht gesichert ist. Zusätzliche Baumaß-
nahmen in der Fahrbahn wie beispielsweise Aufpflast erungen kommen aus Sicht der Ver-
kehrsbetriebe nicht in Betracht und würden die Durc hfahrtverstöße auch nicht wirkungsvoll
verhindern.
Aus hiesiger Sicht ist allenfalls eine weitere Verd eutlichung des Durchfahrtverbotes möglich.
Zur Verdeutlichung des Durchfahrverbotes für den In dividualverkehr werden Markierungen
aufgebracht. Diese Markierungen sollen als Breitstr ich (0,25 m) und Markierungen mit dem
Schriftzug „BUS“ sowie einem Fahrradpiktogramm aus beiden Fahrtrichtungen erfolgen. Der
Markierungsplan liegt in Anlage bei. Ein beidseitig es Aufstellen der das Durchfahrtverbot
verdeutlichenden Verkehrszeichen wird nicht befürwo rtet, da die Verkehrszeichen wahrge-
nommen werden kommen. Vor Ort wird allerdings nochm als geprüft, ob die Verkehrszeichen
geringfügig umgesetzt werden können, um diese besse r ins Blickfeld der Kraftfahrzeugführer
zu bringen.
Ergänzend wird die Polizei nochmals gebeten, den Bereich häufiger zu überwachen
DU an: 66.3, 61.4, PP-DirV, FSt Münster
Schulze-Werner 32.23.7100/R u. 32.23 BV-We/R – z.d.A.
J:\1Winword\1a_33.4_West\2008\Rottkamp_Wierling\4arottkamp_Wierling_BV_We_15.05.08.Doc
Anlage: Markierungsplan
Anlage_5
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Anlage 5 Le) al 57° & auemod Ä\N Breitstrich Spi N 104 | Si ierli © ng 143 Anlage STADT R Eat Reg. Nr. Amt für _ W/ Stadtentwicklung ) Stadtplanung Verkehrsplanung Datum Name , , jearbeitet |April 08 |witt Rottkamp / Wierling ezeic! hnet| 15.04.08 |Nientiedt laßstab_ | 1: 250 Markierungsplan
Anlage_2
6965 Zeichen
y Korb/Schmidt, Moß, Laude, Bradtke Rottkamp 54-60 48163 Münster An die Stadtwerke Münster Buslinien- und Haltestellennetz Hafenplatz 1 48155 Münster In Kopic an: An den Leiter Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Stadthaus 3 Alberloherweg 3 _ 48127 Münster An die Vorsitzende CDU Ortsverein Albachten Frau Dr. Renate Düttmann-Braun durch Herm Wolfhardt Ediger Am Kämpken 26 48163 Münster An den Vorsitzenden SPD Ortsverein Albachten Herm Holger Wigger Lütke Geist 15 48163 Münster Anlage 2 79 02.05.2008 Stadf)Mün ‚Amt füy/Sı ster Betreff: Haltestelle Linie 15 — Wierling, Münster Albachten Sehr geehrte Damen und Herren Mit diesem Schreiben möchten wir, die Anwohner des Rottkamps, Sie über die Situation der Straßenführung und der Buslinienführung informieren und zugleich bitten diese zu überdenken. Im Umkreis von 300 Metern um die Haltestelle Wierling liegen noch 3 weitere Haltestellen (Dülmener Straße, Rottkamp und Hohe Geist). Die Haltestelle Wierling wurde angelegt mit der Begründung, dass so das Dorfzentrum besser an den ÖPNV angebunden sei (siehe Punkt 10). Nun, dies war auch mit den bisherigen Haltestellen durchaus gegeben. Durch die Einführung der Haltestelle Wierling ergeben sich aber folgende Probleme: 1. Durch die Öffnung des Rottkamps zum Wierling können die Busse, aber auch jeder andere — Verkehrsteilnehmer die Dülmener Straße und die.dortigen 3 Ampeln umgehen. Hiervon wird auch rege Gebrauch gemacht. Einige fahren langsam heran, um dann durchzuschleichen, andere fahren gleich mit erhöhtem Tempo (weit der 30 Km/h Grenze) durch die 30 Meter (!!!) lange Stichstraße (welche nur für Busse und Radfahrer freigegeben ist). Hier ist auch schon vermehrt zu gefährlichen Situationen gekommen. Die Versuchung für Autofahrer ist groß: Man kann weit hin sehen ob die Polizei vor Ort ist und die 30 Meter sind je nach Geschwindigkeit binnen | Sekunde überwunden. Anzeigen wurden bereits getätigt (Aktenzeichen können abgefragt werden). Dieser Weg wird sowohl von Schülern, Kleinkinder des Kindergartens, Kinder, die zum Spielplatz wollen und älteren Menschen des Altenheimes rege benutzt. Zudem ist der Park auch gleich daneben. 2. Die Einmündung des Knufenkamps in den Rottkamp ist eine „rechts vor links Kreuzung“. Dies scheint einige Fahrzeugführen und auch einigen Busfahren nicht ganz klar zu sein. Bei den z.T. hohen Geschwindigkeiten ist wohl kein ausreichender Bremsweg vorhanden. Ganz zu schweigen davon, dass der Knufenkamp nicht einzusehen ist. 3. Neben den Problemen mit der Straßenverkehrsordnung haben auch einige Busfahrer ein Problem durch den Kreisverkehr zu kommen. So wird dort regelmäßig der Bordstein um mehrere Reifenbreiten überfahren. Dieses Problem ist aber eher auf eine Fehlplanung des Kreisverkehres zurückzuführen, als auf die Busfahrer. Der Kreis ist schlichtweg zu klein, um ungehindert in Richtung Dülmener Straße abzubiegen. 4. In der Niederschrift einer öffentlichen Bürgeranhörung vom 01.06.2005 wurde bereits das Problem „Ortskernumgchung“ geäußert. Diese wurde so begegnet „Über verkehrsordnende Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass die Straße Wierling ab dem Abzweig In der Weede nur für den Bus und als Zufahrt zum Hof Schulze Blasum freigegeben wird. Eine Durchfahrt vom Rottkamp zum Wierling ist für den allgemeinen Verkehr nicht vorgesehen. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes regeln die ordnungsrechtlichen Maßnahmen nicht, sondern setzen nur die öffentlichen Verkehrsflächen fest‘. In Umgangsdeutsch lesen wir daraus, dass diesbezüglich nichts geplant/unternommen wird. Abgesehen davon war auch nur von einer Busdurchfahrt pro Stunde die Rede. 5. Inder BEGRÜNDUN Gzur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 437:Albachten- Südlich der Dülmener Straße (tlw. mit Vorhaben und Erschließungsplan) steht: „Verkehrsberuhigter Bereich zwischen Rotikamp und Wierling Zwischen dem Wohngebiet südlich der Dülmener Straße und dem Wohngebiet In der Weede soll es keine Durchfahrtmöglichkeit für den KFZ-Verkehr geben, um die Wohnqualität in beiden Bereichen nicht durch Fremdverkehre zu stören. Die Verbindung zwischen. dem Ta .-. Lärm. und Müll, sowie Belästigungen insbesondere älterer Menschen kommen.des Öfteren _._. Rottkamp und dem Wierling soll lediglich für den Fuß- / Radverkchr und die ÖPNV- Erschließung bereitgestellt werden. Nur so ist das Wohngebiet südlich der Dülmener Straße in die Buslinienführung vom Bahnhaltepunkt zur Innenstadt einzubeziehen. Um die genannten Ziele zu erreichen sind weitere verkehrslenkende Maßnahmen erforderlich.“ Auf diese verkehrsienken Maßnahmen warten wir bis heute. Vier Haltestellen auf 300 Meter Umkreis, das ist ein Luxus, da kann selbst die Innenstadt nur von träumen. 6. Die Lärmentwicklung durch den Busverkehr insbesondere zu Abend und Nachtzeiten ist erheblich. Die Nachtbusse brettern geradezu durch den Rottkamp. Da wäre es doch günstiger, die Busse führen die alte Linienführung. 7. Die Bushaltestelle liegt direkt am Altenheim und unseren Häusern. Durch die dichte Bebauung und die hohen Hauswände verstärkt sich der Lärm insbesondere der anfahrende Busse. 8. Ein Großteil der Fahrgäste, die am Wierling einsteigen, steigen frühzeitig ein (von der Dülmener Straße), um sich einen Sitzplatz zu sichern, oder kommen aus dem Gebiet „An der Becke / In der Weede“. 9. Das Wartehäuschen am Wierling wird auch zunehmend von Jugendlichen als „‚Sit In“ benutzt. vor. Wir möchten daher Folgendes vorschlagen, und Sie vor etwaigen Problemen schützen, die auf Sie zukommen könnten, wenn das erste Kind unter die Räder gekommen ist. Folgende Möglichkeiten könnten in Fragen kommen. A. B. Aufgeben der Haltestelle Wierling und sperren der Einbahnstraße. Blumenkübel würden von und gepflegt. Verlegung der Haltestelle auf die Straße Wierling in Zusammenhang mit verkehrstechnischen Maßnahmen, die das Passieren des Schleichweges erschweren. Diese könnten sein: a. Bodenschwellen, die der Spurbreite der Busse angepasst sind, aber ein Passieren der Straße für PKWs nur im Schritttempo ermöglicht. Unsere niederländischen Nachbarn haben da schon gute Erfahrungen gesammelt. b. Versenkbare Poller oder Schranken: Diese können via Funk, GPS oder Kontaktstreifen in der Fahrbahn vom Bus aus freigeschaltet werden. . Änderung der Bustaktung auf eine Durchfahrt pro Stunde. Die Nachtbusse sollten gänzlich nicht durch das Wohngebiet fahren. Durch die alte Linienführung wird das Ortszentrum genauso an den ÖPNV angebunden wie vorher. Auch hier sollten dieselben verkehrsberuhigenden Maßnahmen wie unter Punkt B umgesetzt werden. Für alle Fälle gilt weiterhin: eine eindeutige Beschilderung ab Kreisverkehr als Sackgasse, doppelte Beschilderung auf beiden Seiten der Straße als „Durchfahrt verboten“ und verstärkte Kontrollen der seitens der Polizei. Für weitere konstruktive Ideen Ihrerseits sind wir offen und danken Ihnen für das Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Teuaı GL Are aD u ET im (om
Anlage_3
4007 Zeichen
• ! • "# $% •& " • "#!$% '()*+#, #" *)-'.()*+#, #" * '()*+#,/"0!)$)-'.()*+#,/"0$)!# 1 2 3 45632 1753 48997773 2 3 48997773 42 3 Fraktion in der BV West Münster, 11. November 2007 An die Vorsteherin der BV Münster - West Frau Elisabeth Westrup Schelmenstiege 1 48151 M ü n s t e r Überwachung des Durchfahrverbots „Rottkamp / Wierling“ in Münster – Albachten Die Bezirksvertretung Münster – West möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt: 1. Die Einhaltung des Durchfahrtsverbotes an den Einmündungsbereichen Wierling / Rottkamp und Rottkamp / Knufenkamp mit hoher Priorität durch eigene Kräfte und in e nger Abstimmung mit der Polizei zu überwachen. 2. Die Bezirksvertretung Münster – West nach Ablauf eines angemessenen Zeitraums über das Er- gebnis der Überwachungsmaßnahmen zu informieren. 3. Erfahrungswerte anderer Kommunen im Hinblick auf die Installation geeigneter technischer Ein- richtungen zur Verhinderung der Durchfahrt des motorisierten Individualverkehr s zu beschaffen und einschließlich der entsprechenden Kosten darzustellen. Begründung: Nach den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans 437 sollen ledi glich Linienbusse und Radfahrer das Neubaugebiet südlich der Dülmener Straße für die Durc hfahrt nutzen dürfen. Der motorisierte Individualverkehr soll weiterhin über die Dülmener bz w. die Osthofstraße fahren. Zur Durchsetzung wurde in der jüngsten Vergangenheit das Verkehrszeiche n 267 (Verbot der Einfahrt) mit dem Zusatz „Linienbusse und Radfahrer frei“ aufgestellt. Bereits mit Antrag vom 05. Juni 2000 (lfd. Nr. 51 der Wahlperiode 1999 – 2004) hatt e die CDU Fraktion in der Bezirksvertretung Münster – West ihre Skepsis im Hinblick auf die „Sperrwirkung“ des VZ 267 für den motorisierten Individualverkehr geäußert und nachhaltig wirkende technische Installationen gefordert. Die Verwaltung folgte mit Antwort vom 15.09.2000 dieser Auffassung jedoch nicht. Nachdem nun der Durchstich zwischen Rottkamp und Wierling hergestell t worden ist, häufen sich die Klagen von Anliegern, dass ihr Wohngebiet als willkommene Abkürzungsrout e von Autofah- rern missbraucht wird. In Einzelfällen wurde sogar von verbalen Entgleis ungen einzelner Kraftfah- 2 rer berichtet, die von Anliegern zur Rede gestellt wurden. Andere, gewöhnl ich gut unterrichtete Quellen, sprechen sogar von motorisierten Zeitgenossen, die sich öffent lich damit brüsten, dass sie das VZ 267 permanent missachten. CDU und FDP in der Bezirksvertretung Münster – West vertreten die Auffassung, dass einmal das durch den B-Plan 437 definierte Wohngebiet nicht zu einem Schleichweg für de n motorisierten Individualverkehr verkommen darf. Weiterhin sind wir der Meinung, dass Ve rbote nur so gut wir- ken, wie ihre Durchsetzung garantiert wird. Daher ist es nach dem Motto „wehret den Anfängen“ jetzt Zeit, durch eine intensive Überwachung des kritischen Bereichs sowohl gesicherte Fakten über den Umfang der gemeldeten Verstöße zu erhalten, als auch durch hart e Sanktionen deutlich zu ma- chen, dass es der Verwaltung der Stadt Münster ernst ist, das Durchfahrverbot durchzusetzen. Sofern hierdurch keine nachhaltige Wirkung erzielt werden sollte, forde rn CDU und FDP in der Bezirksvertretung Münster – West, dass erneut über die Installa tion einer technischen Sperrvorrich- tung nachgedacht wird. Das Argument, dass derartige Vorrichtungen noch nie in Münster installiert wurden und man neue Wege nur mit Widerwillen beschreite, wiegt in der Güterabwägung mit einer möglichen Kapitulation der Verwaltung vor potentiellen Verkehrssündern letztlich deutlich gerin- ger. gezeichnet gezeichnet Ediger, Hinzmann und Fraktion Prof. Dr. Poll
Beschlussvorlage
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V/0719/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Installation einer signalgesteuerten Schranke im Einmündungsbereich Rottkamp / Wierling Beratungsfolge 18.09.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Anregung der Bezirksvertretung Münster-West vom 29.05.2008 an den Ausschuss für Um- weltschutz und Bauwesen im Einmündungsbereich der Straßen Rottkamp / Wierling eine signalge- steuerte Schranke zu installieren (Anlage 1), wird nicht gefolgt. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch den o. g. Beschlussvorschlag keine Kosten entste- hen. Begründung: Verkehrliche Ausgangslage: Der Bebauungsplan Nr. 437 „Albachten – südlich der Dülmener Straße“ setzt einen ca. 35 m lan- gen Abschnitt der Straße Rottkamp zwischen der Straße Knufenkamp und der Straße Wierling als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung für die Nutzung durch ÖPNV, Radfahrer und Fuß- gänger fest. Entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist das Straßenstück in bei- den Fahrtrichtungen mit Zeichen 267 StVO „Verbot der Einfahrt“ mit dem Zusatz „Linienverkehr und Fahrräder frei“ für den allgemeinen Fahrverkehr gesperrt. Das gesperrte Teilstück ist einheitlich wie die angrenzenden Straßenabschnitte gestaltet. D.h. die Fahrbahn (Breite 5,50 m) ist in Asphaltbeton ausgebildet. Östlich angrenzend befindet sich ein durch Hochbord abgegrenzter Gehweg in 2,00 m Breite. Der Bereich Wierling – Rottkamp wird durch die Stadtbuslinie 15 im Tagesverkehr im 20-Minuten- Takt und im Nachtverkehr mit der Linie N 84 befahren. Vorlagen-Nr.: V/0719/2008 Auskunft erteilt: Herr Witt Ruf: 492 61 57 E-Mail: Witt@stadt-muenster.de Datum: 01.09.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0719/2008 Anträge der Anlieger: Mit einer Eingabe vom 02.05.2008 haben sich die Anlieger des Rottkamps 54 – 60 an die Stadt Münster, die Stadtwerke Münster sowie an die CDU- und SPD-Ortsvereine Albachten gewandt und sich über die bestehen Verkehrsverhältnisse beklagt (Anlage 2). Inhalt der Beschwerde war nicht nur das verbotswidrige Befahren des gesperrten Straßenstücks sondern auch die Taktfolge des ÖPNV sowie die Geschwindigkeit der Busse. Vorgeschlagen wurde neben der Anordnung von mechanischen Sperreinrichtungen und Bodenschwellen u. a. eine Aufgabe der Haltestelle „Wier- ling“, eine Änderung des Bustaktes auf ein Fahrzeug pro Stunde und eine Herausnahme des Nachtbusverkehrs aus der Achse Rottkamp - Wierling. Politische Anträge und Beschlüsse: Aufgrund von Beschwerden von Anliegern wurde in einem gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und des Vertreters der FDP in der Bezirksvertretung Münster West (Anlage 3) die Verwaltung be- auftragt: 1. Die Einhaltung des Durchfahrtsverbotes an der Einmündung Wierling / Rottkamp und Rott- kamp / Knufenkamp mit hoher Priorität durch eigene Kräfte und in enger Abstimmung mit der Polizei zu überwachen. 2. Die Bezirksvertretung Münster-West nach Ablauf eines angemessenen Zeitraums über das Ergebnis der Überwachungsmaßnahmen zu informieren. 3. Erfahrungswerte anderer Kommunen im Hinblick auf die Installation geeigneter Einrichtungen zur Verhinderung der Durchfahrt des motorisierten Individualverkehrs zu beschaffen und ein- schließlich der entsprechenden Kosten darzustellen. Mit Schreiben 32 23 7100 / R / W vom 15.05.2008 an die Bezirksvertretung Münster West (Anlage 4) hat die Verwaltung ausführlich zu den o. g. Punkten Stellung genommen. Im Fazit kommt die Verwaltung u. a. zu dem Ergebnis, dass, solange der Busverkehr die Durchfahrt zwischen Wierling und Rottkamp benötigt, eine wirkungsvolle Unterbindung der unberechtigten und verbotswidrigen Durchfahrt von Kraftfahrzeugen nur durch bauliche Maßnahmen erfolgen kann. Diese sind jedoch mit hohen Investitions- und Unterhaltungskosten verbunden, deren Finanzierung nicht gesichert ist. Daraufhin hat die Bezirksvertretung Münster-West in ihrer Sitzung am 29.05.2008 einstimmig fol- gende Anregung an den Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen beschlossen: „Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen beauftragt die Verwaltung, im Einmündungsbe- reich der Straßen Rottkamp / Wierling im Stadtteil Albachten eine signalgesteuerte Schranke zu installieren.“ Hinsichtlich der Begründung wurde auf den Antrag A-W 0033/2007 verwiesen. Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen hat in seiner Sitzung am 17.06.2008 die Anre- gung der Bezirksvertretung beraten. Die Anregung wurde in der Sache begrüßt und an den Aus- schuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft weitergeleitet, da dieser für Verkehrsangelegenheiten zuständig ist. Der Planungsausschuss wurde um weitere Behandlung der Anregung gebeten. Ergebnis der Verkehrserhebungen: Die Verwaltung hat am 13.08. und 14.08.2008 mitte ls Zählplatten das Verkehrsaufkommen im ge- sperrten Straßenstück ermittelt dabei wurden folgende Werte ermittelt: - 3 - V/0719/2008 13.08.2008 14.08.2008 Richtung Norden 115 Kfz/24h 119 Kfz/24h Richtung Süden 125 Kfz/24h 136 Kfz/24h beide Richtungen 240 Kfz/24h 255 Kfz/24h Die Zählergebnisse zeigen, dass das gesperrte Straßenstück im Tagesdurchschnitt von ca. 10 Kfz/h in beiden Fahrtrichtungen befahren wird. Abzüglich der legal fahrenden Busse von 6 Fahr- zeugen/h ergibt sich eine Durchschnittsbelastung von 4 Kfz/h, die das gesperrte Straßenstück ver- botswidrig in beiden Fahrtrichtungen befahren. Die maximale Gesamtbelastung des gesperrten Teilstücks wurde an beiden Tagen mit jeweils 18 Kfz/h einschließlich Busverkehr ermittelt. D. h. maximal fuhren 12 Kfz/h verbotswidrig über das gesperrte Straßenstück. Fazit und Verbesserungsvorschläge: In Anbetracht der relativ geringen Anzahl von Fahrzeugen, die das gesperrte Straßenstück ver- botswidrig befahren, empfiehlt die Verwaltung auf mechanische Sperreinrichtungen zu verzichten, zumal auch deren hohe Investitions- und Unterhaltungskosten nicht gesichert sind. Die Verwaltung schlägt vor, durch das Aufbringen von Fahrbahnmarkierungen entsprechend dem Markierungsplan Anlage 5 das Durchfahrtsverbot zu verdeutlichen. Nach Abstimmung mit der Stadtwerke Münster GmbH ist vorgesehen, mit dem nächsten Fahr- planwechsel den Nachtbusverkehr ab 21:00 Uhr nicht mehr über Dülmener Straße - Rottkamp – Wierling zu führen um die Anlieger in den Nachtstunden zu entlasten. Der Nachtbus wird dann nur noch eine Stichfahrt bis zum Kreisverkehr Dülmener Straße / Rottkamp / Lindenallee durchführen. Zudem wurden die Busfahrer durch den Fahrdienst sensibilisiert, den Bereich langsam zu befah- ren. Einer Verringerung der Taktfrequenz im Tagesverkehr sowie einer Aufgabe der Haltestelle „Wierling“ wird wegen der damit verbundenen Verschlechterung der ÖPNV-Erschließung des Be- reiches südlich der Dülmener Straße / westlich der Osthofstraße nicht gefolgt. Die Polizei wird gebeten, den gesperrten Bereich im Rahmen der personellen Möglichkeiten so oft wie möglich zu überwachen. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Anregung der Bezirksvertretung Münster-West vom 29.05.2008 an den Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Anlage 2: Schreiben der Anlieger Rottkamp 54 - 60 vom 02.05.2008 Anlage 3: Antrag A-W 0033/2007 der CDU-Fraktion und des Vertreters der FDP in der BV- West vom 11.11.2007 Anlage 4: Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag A-W 0033/2007 Anlage 5: Markierungsplan - 4 - V/0719/2008
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Zur SitzungOrte (12)
- Dülmener Straße
- Lindenallee
- Osthofstraße
- Rottkamp 54
- Knufenkamp
- Am Kämpken 26
- Schelmenstiege 1
- In der Weede
- Hafenplatz 1
- Lütke Geist 15
- Hohe Geist
- Wierling
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0719/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.09.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37