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1383/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung (AN/0561/2025) betreffend der Gestaltung der Verträge und Arbeitsbedingungen für Dozierende an der Volkshochschule Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 05.06.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 02.07.2025

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3559 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/42 
 
Vorlagen-Nummer 05.06.2025 
 1383/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.06.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus der Sitzung des 
Ausschusses für Schule und Weiterbildung (AN/0561/2025) betreffend der Gestaltung 
der Verträge und Arbeitsbedingungen für Dozierende an der Volkshochschule Köln 
Text der Anfrage:  
1. „Beabsichtigt die Verwaltung in der kommenden Zeit zu prüfen, wie die arbeitneh-
merähnlich Arbeitenden schrittweise nach dem Ablauf der Frist ab 2027 nach 
TVÖD eingestellt werden können oder damit, (wie an den Volkshochschulen Es-
sen und Dortmund) sogar 2025 oder 2026 schon zu beginnen? 
2. Wie begründet die Verwaltung ihren offenbar vorliegenden Rechtsstandpunkt, 
dass der zweite Satz in §3a des Honorarvertrags, den Dozierende als Bedingung 
für die Betrauung mit einem VHS-Kurs ebenfalls unterzeichnen (mit dem sie ihre 
Tätigkeit auch nach dem 1.1.2027 als "freiberuflich" anerkennen, also über die 
Gültigkeit der Frist des Bundesgesetzes hinaus), rechtskonform ist und einer Prü-
fung durch eine Klage standhalten kann? 
3. Inwiefern steht die Maßnahme der Verwaltung, den Dozierenden der VHS Köln 
den langjährigen Pausenraum mit Teeküche ohne Vorankündigung abzusperren 
und die Schließfächer zu entziehen im Zusammenhang mit dem "Herrenberg-Ur-
teil" und stellt die Verwaltung nicht fest, dass dies zu einer deutlichen Verschlech-
terung des Betriebsklimas und zu Protesten geführt hat? 
4. Sind die in Frage 3 beschriebenen Maßnahmen an der VHS Köln durch den Be-
schluss des Bundestages zum §127 SGB IV vom 30.1.2025 und die Zustimmungs-
erklärung (in § 3 des Honorarvertrags) nicht hinfällig geworden, so dass den Do-
zierenden nun wieder Pausenraum, Teeküche und Schließfächer gewährt werden 
können? 
5. Wann kann der Ausschuss für Schule und Weiterbildung damit rechnen, die ange-
kündigte Vorlage zur Erhöhung der Honorare an der VHS vorgelegt zu bekom-
men?“

2 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
1. Eine solche Prüfung wird derzeit vom Personal- und Verwaltungsmanagement und 
dem Rechtsamt vorgenommen. Das Amt für Weiterbildung/VHS liefert die erforderli-
chen Informationen. 
 
2. Bis zu einer endgültigen rechtlichen Klärung im Zuge der o. g. Prüfung geht die Ver-
waltung immer noch davon aus, dass es sich bei der Dozierendentätigkeit um eine 
freiberufliche Tätigkeit handelt. 
 
3. Ein Pausenraum für freiberuflich Dozierende war nicht ausgewiesen. Ein offenbar 
zwischenzeitlich für derlei Zwecke genutzter Raum musste wieder als Bürofläche für 
zusätzliche Mitarbeitende der Hausverwaltung genutzt werden. Wegen der Dringlich-
keit wurde es leider versäumt, dies gegenüber den freiberuflich Dozierenden zu kom-
munizieren. Dafür hat sich die VHS-Leitung schriftlich entschuldigt. 
 
4. Der Bundestag hat eine Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten auf Honorarbasis in 
Bildungseinrichtungen beschlossen, die bis zum 31. Dezember 2026 gilt. Bis dahin 
wird die Verwaltung eine rechtliche Bewertung vorgenommen haben. Unabhängig da-
von wird der in Rede stehende Raum im VHS-Studienhaus als Bürofläche benötigt 
und genutzt. Dort stehen ohnehin zu wenig Flächen für Büros für Mitarbeitende und 
vor allem auch für Unterricht zur Verfügung. 
 
5. Die entsprechende Beschlussvorlage wurde unter Session-Nr. 08270/2025 in den 
mit dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 12.05.2025 startenden Sitzungs-
lauf eingebracht. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

02.07.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1383/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
05.06.2025
Erstellt
06.05.2025 10:03