1383/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung (AN/0561/2025) betreffend der Gestaltung der Verträge und Arbeitsbedingungen für Dozierende an der Volkshochschule Köln
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3559 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/42 Vorlagen-Nummer 05.06.2025 1383/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.06.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung (AN/0561/2025) betreffend der Gestaltung der Verträge und Arbeitsbedingungen für Dozierende an der Volkshochschule Köln Text der Anfrage: 1. „Beabsichtigt die Verwaltung in der kommenden Zeit zu prüfen, wie die arbeitneh- merähnlich Arbeitenden schrittweise nach dem Ablauf der Frist ab 2027 nach TVÖD eingestellt werden können oder damit, (wie an den Volkshochschulen Es- sen und Dortmund) sogar 2025 oder 2026 schon zu beginnen? 2. Wie begründet die Verwaltung ihren offenbar vorliegenden Rechtsstandpunkt, dass der zweite Satz in §3a des Honorarvertrags, den Dozierende als Bedingung für die Betrauung mit einem VHS-Kurs ebenfalls unterzeichnen (mit dem sie ihre Tätigkeit auch nach dem 1.1.2027 als "freiberuflich" anerkennen, also über die Gültigkeit der Frist des Bundesgesetzes hinaus), rechtskonform ist und einer Prü- fung durch eine Klage standhalten kann? 3. Inwiefern steht die Maßnahme der Verwaltung, den Dozierenden der VHS Köln den langjährigen Pausenraum mit Teeküche ohne Vorankündigung abzusperren und die Schließfächer zu entziehen im Zusammenhang mit dem "Herrenberg-Ur- teil" und stellt die Verwaltung nicht fest, dass dies zu einer deutlichen Verschlech- terung des Betriebsklimas und zu Protesten geführt hat? 4. Sind die in Frage 3 beschriebenen Maßnahmen an der VHS Köln durch den Be- schluss des Bundestages zum §127 SGB IV vom 30.1.2025 und die Zustimmungs- erklärung (in § 3 des Honorarvertrags) nicht hinfällig geworden, so dass den Do- zierenden nun wieder Pausenraum, Teeküche und Schließfächer gewährt werden können? 5. Wann kann der Ausschuss für Schule und Weiterbildung damit rechnen, die ange- kündigte Vorlage zur Erhöhung der Honorare an der VHS vorgelegt zu bekom- men?“ 2 Antwort der Verwaltung: 1. Eine solche Prüfung wird derzeit vom Personal- und Verwaltungsmanagement und dem Rechtsamt vorgenommen. Das Amt für Weiterbildung/VHS liefert die erforderli- chen Informationen. 2. Bis zu einer endgültigen rechtlichen Klärung im Zuge der o. g. Prüfung geht die Ver- waltung immer noch davon aus, dass es sich bei der Dozierendentätigkeit um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. 3. Ein Pausenraum für freiberuflich Dozierende war nicht ausgewiesen. Ein offenbar zwischenzeitlich für derlei Zwecke genutzter Raum musste wieder als Bürofläche für zusätzliche Mitarbeitende der Hausverwaltung genutzt werden. Wegen der Dringlich- keit wurde es leider versäumt, dies gegenüber den freiberuflich Dozierenden zu kom- munizieren. Dafür hat sich die VHS-Leitung schriftlich entschuldigt. 4. Der Bundestag hat eine Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten auf Honorarbasis in Bildungseinrichtungen beschlossen, die bis zum 31. Dezember 2026 gilt. Bis dahin wird die Verwaltung eine rechtliche Bewertung vorgenommen haben. Unabhängig da- von wird der in Rede stehende Raum im VHS-Studienhaus als Bürofläche benötigt und genutzt. Dort stehen ohnehin zu wenig Flächen für Büros für Mitarbeitende und vor allem auch für Unterricht zur Verfügung. 5. Die entsprechende Beschlussvorlage wurde unter Session-Nr. 08270/2025 in den mit dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 12.05.2025 startenden Sitzungs- lauf eingebracht. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1383/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 05.06.2025
- Erstellt
- 06.05.2025 10:03