AN/1351/2022
Aufhebung der Uhrzeitbeschränkung von Behindertenparkplätzen, Antrag Grüne
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Antrag nach § 3 (Grüne BV1)
3644 Zeichen
www.gruenekoeln.de
Herrn Bezirksbürgermeister
Andreas Hupke
Herrn Bürgeramtsleiter
Dr. Ulrich Höver
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Eingang beim Bezirksbürgermeister:
AN/1351/2022
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.08.2022
Aufhebung der Uhrzeitbeschränkung von Behindertenparkplätzen
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrte Herren,
wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Innenstadt auf-
zunehmen.
Die Bezirksvertretung beschließt:
Die Uhrzeitbeschränkung von öffentlichen Behindertenparkplätzen im innerstädtischen Be-
reich wird aufgehoben. Somit soll Menschen mit Behinderungen auch abends und an Wo-
chenenden die Nutzung aller speziell eingerichteten Behindertenparkplätze in der Innenstadt
grundsätzlich ermöglicht werden.
Die Verwaltung wird außerdem beauftragt zu prüfen, inwiefern an geeigneten Stellen die
Nutzung von Behindertenparkplätzen auch Inhaber*innen einer Parkerleichterung für beson-
dere Gruppen schwerbehinderter Menschen nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO erlaubt werden
kann.
Begründung:
Öffentliche Behindertenparkplätze unterliegen oft einer Uhrzeitbeschränkung, zumal, wenn
sie vor bestimmten Einrichtungen (z. B. Arztpraxis, Behörde) liegen. In diesen Fällen sind sie
meist nach Schließung der Einrichtungen als regulärer Parkplatz nutzbar.
Diese Regelung ist diskriminierend, denn sie reduziert die Bedürfnisse von Menschen mit
Behinderungen lediglich auf die Wahrnehmung von Terminen in Einrichtungen. Parken, um
Freizeitaktivitäten nachzugehen (Einkaufen, Kultur, Besuch von Gastronomie), wird dadurch
erschwert.
Bezirksvertretung
Innenstadt
Ludwigstraße 8
50667 Köln
Tel. 0221 / 221 -91309
Julie Cazier
Fraktionsvorsitzende
Julie.Cazier@stadt-koeln.de
Claus Vincon
stellv. Fraktionsvorsitzender
Claus.Vincon@stadt -koeln.de
Dabei erklärt die Stadt Köln auf ihre Homepage zum Thema Behindertenparkplätze im
Stadtgebiet Folgendes1: „Häufig können Menschen mit einer Behinderung reguläre Parkplät-
ze nicht in Anspruch nehmen, da diese ihnen nicht genügend Platz zum Ein- und Aussteigen
bieten. Hier helfen nur speziell eingerichtete Behindertenparkplätze, die wir im gesamten
Stadtgebiet anbieten.“
Der Hinweis auf notwendige, bauliche Gegebenheiten macht die Notwendigkeit deutlich,
diese Parkplätze rund um die Uhr für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung zu stellen.
Die rechtlichen Parksondererlaubnisse mit Behindertenparkausweis (z.B. in Ladezonen, auf
Parkplätzen, die für Anwohner vorgesehen sind etc.) bieten hierfür keine angemessene Al-
ternative.
Die Hürden für die Beantragung eines blauen Behindertenparkausweises sind vom Gesetz-
geber hoch gesetzt. Eine größere Gruppe schwerbehinderter Menschen hat jedoch die Mög-
lichkeit, einen orangefarbenen Parkausweis gemäß § 46, Abs. 1 Nr. 11 StVO zu erlangen. In
Gegenden mit knappem Parkraum kann es sinnvoll sein, Behindertenparkplätze auch für
diese Zielgruppe nutzbar zu machen, wie unten auf dem Foto aus Niedersachsen dargestellt.
Dies möge die Verwaltung prüfen.
Beispiel 1: Zeitlich befristeter Behindertenparkplatz vor dem Bezirksrathaus Innenstadt
1 https://www.stadt -koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/parken/behindertenparkplaetze -im-stadtgebiet
Beispiel 2: Behindertenparkplatz freigegeben für „besondere Gruppen schwerbehinderter
Menschen nach § 46, Abs. 1 Nr. 11 StVO
gez.
Julie Cazier Claus Vinçon
Fraktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Ludwigstraße 8
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1351/2022
- Typ
- Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
- Datum
- 11.08.2022
- Erstellt
- 11.08.2022 11:42