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Aufhebung der Uhrzeitbeschränkung von Behindertenparkplätzen, Antrag Grüne

Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) AN/1351/2022 vom 11.08.2022

Stand: Am 25.08.2022 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.

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  • Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

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    www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1351/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.08.2022 Aufhebung der Uhrzeitbeschränkung von Behindertenparkplätzen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Innenstadt auf- zunehmen. Die Bezirksvertretung beschließt: Die Uhrzeitbeschränkung von öffentlichen Behindertenparkplätzen im innerstädtischen Be- reich wird aufgehoben. Somit soll Menschen mit Behinderungen auch abends und an Wo- chenenden die Nutzung aller speziell eingerichteten Behindertenparkplätze in der Innenstadt grundsätzlich ermöglicht werden. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt zu prüfen, inwiefern an geeigneten Stellen die Nutzung von Behindertenparkplätzen auch Inhaber*innen einer Parkerleichterung für beson- dere Gruppen schwerbehinderter Menschen nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO erlaubt werden kann. Begründung: Öffentliche Behindertenparkplätze unterliegen oft einer Uhrzeitbeschränkung, zumal, wenn sie vor bestimmten Einrichtungen (z. B. Arztpraxis, Behörde) liegen. In diesen Fällen sind sie meist nach Schließung der Einrichtungen als regulärer Parkplatz nutzbar. Diese Regelung ist diskriminierend, denn sie reduziert die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen lediglich auf die Wahrnehmung von Terminen in Einrichtungen. Parken, um Freizeitaktivitäten nachzugehen (Einkaufen, Kultur, Besuch von Gastronomie), wird dadurch erschwert. Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel. 0221 / 221 -91309 Julie Cazier Fraktionsvorsitzende Julie.Cazier@stadt-koeln.de Claus Vincon stellv. Fraktionsvorsitzender Claus.Vincon@stadt -koeln.de Dabei erklärt die Stadt Köln auf ihre Homepage zum Thema Behindertenparkplätze im Stadtgebiet Folgendes1: „Häufig können Menschen mit einer Behinderung reguläre Parkplät- ze nicht in Anspruch nehmen, da diese ihnen nicht genügend Platz zum Ein- und Aussteigen bieten. Hier helfen nur speziell eingerichtete Behindertenparkplätze, die wir im gesamten Stadtgebiet anbieten.“ Der Hinweis auf notwendige, bauliche Gegebenheiten macht die Notwendigkeit deutlich, diese Parkplätze rund um die Uhr für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung zu stellen. Die rechtlichen Parksondererlaubnisse mit Behindertenparkausweis (z.B. in Ladezonen, auf Parkplätzen, die für Anwohner vorgesehen sind etc.) bieten hierfür keine angemessene Al- ternative. Die Hürden für die Beantragung eines blauen Behindertenparkausweises sind vom Gesetz- geber hoch gesetzt. Eine größere Gruppe schwerbehinderter Menschen hat jedoch die Mög- lichkeit, einen orangefarbenen Parkausweis gemäß § 46, Abs. 1 Nr. 11 StVO zu erlangen. In Gegenden mit knappem Parkraum kann es sinnvoll sein, Behindertenparkplätze auch für diese Zielgruppe nutzbar zu machen, wie unten auf dem Foto aus Niedersachsen dargestellt. Dies möge die Verwaltung prüfen. Beispiel 1: Zeitlich befristeter Behindertenparkplatz vor dem Bezirksrathaus Innenstadt 1 https://www.stadt -koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/parken/behindertenparkplaetze -im-stadtgebiet Beispiel 2: Behindertenparkplatz freigegeben für „besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen nach § 46, Abs. 1 Nr. 11 StVO gez. Julie Cazier Claus Vinçon Fraktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf

  1. 25.08.2022

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 5.2.10, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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