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2820/2024

Förderung des Brauchtums in den Veedeln - Sicherung der Durchführung der Veedelszüge im Stadtbezirk Porz - Mittelvergabe Session 2024/2025

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 14.10.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 07.11.2024, TOP 6.1

FAS Antrag 2025

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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FAS Antrag 2025

1819 Zeichen

Festausschuss Porzer Karneval e.V. Geschäftsstelle: Klosterweg 18 • 51149 Köln  Sparkasse KölnBonn • Konto: 10 1111 2735 • BLZ: 370 501 98  IBAN: DE52 3705 0198 1011 1127 35 • BIC: COLSDE33XXX  
    Festausschuss Porzer Karneval e.V. • Klosterweg 18 • 51149 Köln 
   Antrag auf Unterstützung für Karnevalsfestumzüge in Porz für das Jahr 2025  Sehr geehrter Herr Steuder,  um den reibungslosen Ablauf der Karnevalsumzüge in Porz auch im Jahr 2025 sicherzustellen und den gestiegenen finanziellen Herausforderungen zu begegnen, möchten wir erneut um eine finanzielle Unterstützung bitten. Diese würde es uns ermöglichen, die notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Sicherheit und Organisation der Umzüge zu ergreifen.  Wir sind der Überzeugung, dass die Karnevalsumzüge in Porz nicht nur eine traditionsreiche und kulturell bedeutsame Veranstaltung sind, sondern auch einen wichtigen Beitrag zum ge-sellschaftlichen Leben leisten. Die Unterstützung der Stadt wäre daher von großer Bedeutung, um den Fortbestand dieser beliebten Veranstaltung zu sichern.  Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit und hoffen auf eine wohlwollende Prüfung unseres Antrags. Für Rückfragen oder weiterführende Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.  Die Unterstützung erbitten wir konkret wie folgt:  Porzer Rosensonntagszug: 6.000,00 Euro Feilchendienstagszug Zündorf: 450,00 Euro IGWK / Wahner Zug am Samstag: 2.100,00 Euro Poller Zug: 450 Euro Bürgerverein Libur / Kinderzug: 100 Euro Langel / Sonntagszug: 450 Euro Ensen / Sonntagszug: 450 Euro   Mit freundlichen Grüßen.      Holger Harms Geschäftsführer  
Holger Harms Geschäftsführer Tel. 0171 / 8326763 Fax: 02203 / 181442  Email: harms@porzer-karneval.de 10.09.2024  
Bürgeramt Köln-Porz Bezirksrathaus Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3756 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-7/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 2820/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderung des Brauchtums in den Veedeln - Sicherung der Durchführung der 
Veedelszüge im Stadtbezirk Porz - Mittelvergabe Session 2024/2025  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Freigabe der im Jahre 2024 zur Verfügung 
stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 10.000,- € zur Förderung der im Stadtbezirk 
Porz zu Karneval 2025 vorgesehenen Veedelszüge - wie folgt:  
- Porzer Rosensonntagszug (Festausschuss Porzer Karneval): 6.000,00 €  
- Feilchendienstagszug in Zündorf (Veilchendienstagsgesellschaft e.V): 450,00 €  
- Wahner Zug am Samstag (IG Wahner Karneval e.V.): 2.100,00 €  
- Poller Zug (Bürgerverein Köln Poll e.V.): 450,00 €  
- Kinderzug Libur (Bürgerverein Libur e.V.): 100,00 €  
- Karnevalszug Langel (KG Rut-Wiess Löstige Langler e.V.): 450,00 €  
- Sonntagszug Ensen (Festkomitee Ensen Westhover Karneval e.V.): 450,00  
€ Summe: 10.000,00 €  
 
Die Zuschussempfängerin/der Zuschussempfänger hat innerhalb von drei Mo-
naten nach Ablauf der Maßnahme die Verwendung des Zuschusses gegenüber 
dem Bürgeramt Porz darzustellen. 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.11.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  10.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Begründung:  
Um die Förderung für die Veedelszüge fortführen zu können, hat die Verwaltung dem 
Finanzausschuss in der Sitzung am 26.09.2024 die Beschlussvorlage 2553/2024 zur 
Beratung vorgelegt. Die Mittel sollen wie auch in der Vergangenheit über die Bezirks-
vertretungen verteilt und zur Förderung der Veedelszüge in den Bezirken eingesetzt 
werden. 
Die Zuschussmittel in Höhe von 10.000 Euro pro Bezirk zur Sicherung der Veedel-
sumzüge wurden damit kurzfristig zur Verfügung gestellt.  
Der Zuschuss bemisst sich nach der erwarteten Teilnehmerzahl der einzelnen Vee-
delszüge im Stadtbezirk Porz sowie der der Höhe der erwartenden Kosten. Förderfä-
hig sind grundsätzlich alle Kosten, welche im Zusammenhang mit der Organisation ei-
nes Veedelszuges in Porz anfallen (z.B. Wagenengel, Ordner und Sanitäter). 
Da die Mittel bis Ende des Jahres verausgabt werden müssen, hat das Bürgeramt 
Porz bereits den Festausschuss Porzer Karneval kontaktiert und die Rahmenbedin-
gungen der Karnevalszüge für die kommende Session abgefragt und die Aufteilung

3 
wie im Beschluss vorgesehen bestätigt bekommen.  
Die Zuschussempfängerin/der Zuschussempfänger hat innerhalb von drei Monaten 
nach Ablauf der Maßnahme einen Sachbericht vorzulegen. In diesem sind der Vollzug 
der Maßnahme und die Verwendung der Förderung darzustellen. 
Die Bezirksvertretung Porz entscheidet über die Vergabe der Mittel. 
Nach der Entscheidung der Bezirksvertretung Porz und fertigt die Verwaltung die Be-
willigungsbescheide und veranlasst die Auszahlung der Fördermittel. 
 
Anlagen 
 
- Antrag FAS Porz

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1295 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Vergabe der Zuschüsse für die Porzer Karnevalszüge erfolgt nach in Abstimmung mit dem FAS 
Porz.                                                                                                                                                            
Die Bezirksvertretungen sollen über die Verwendung dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. 
Vor diesem Hintergrund ist kein Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden.      
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

07.11.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2820/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
14.10.2024
Erstellt
10.09.2024 14:12